DOKUMENTATION nach RECYCLING

DOKUMENTATION nach
RECYCLING-BAUSTOFFVERORDNUNG
Die Verwendung des Formulares ist …
Empfohlen
Die jeweilige Dokumentation ist auszufüllen von…
Auftraggeber /
Bauherr
Die vorliegenden Abfälle stammen aus…
…einem Rückbau
bzw. (Teil-)Abbruch
od. Sanierung
verbindlich
genehmigt,
angezeigt oder
behördlich
beauftragt…
…vor dem 1.1.2016
Rückbaukundige
Person
befugte Fachperson
/ Fachanstalt
Ausnahme von Rückbaudokumentation
…nach dem
1.1.2016
Diese Übersicht wurde vom BRV für Sie vorbereitet
und ist auf www.brv.at zu beziehen.
Weitergabe ausdrücklich erwünscht.
Masse der
Bau- bzw.
Abbruchabfälle
(ohne Boden)
mehr als
100 Tonnen
weniger als 100 Tonnen
Abfalldokumentation für eine Kleinmenge
Linienbauwerk oder
befestigten Flächen
Abfalldokumentation bei Linienbauwerken
Hochbau
Objektbeschreibung
Orientierende Schad- und Störstofferkundung
weniger als 3.500 m³
Brutto-Rauminhalt
mehr als 3.500 m³
Brutto-Rauminhalt
Rückbaukonzept
Freigabeprotokoll
Objektbeschreibung
Umfassende Schad- und Störstofferkundung
Rückbaukonzept
Stand: Jänner 2016
Freigabeprotokoll
…einem Neubau
(ohne Abbruch)
…der Produktion
(bspw. Ziegelbruch)
ab 3.500 m³ Brutto-Rauminhalt sind die besonderen Trennpflichten
lt. Recycling-Baustoffverordnung zu beachten
Baurestmassennachweisformular
Aufzeichnung v. Abfall a.d. Baustoffproduktion