DOKUMENTATION nach RECYCLING-BAUSTOFFVERORDNUNG Die Verwendung des Formulares ist … Empfohlen Die jeweilige Dokumentation ist auszufüllen von… Auftraggeber / Bauherr Die vorliegenden Abfälle stammen aus… …einem Rückbau bzw. (Teil-)Abbruch od. Sanierung verbindlich genehmigt, angezeigt oder behördlich beauftragt… …vor dem 1.1.2016 Rückbaukundige Person befugte Fachperson / Fachanstalt Ausnahme von Rückbaudokumentation …nach dem 1.1.2016 Diese Übersicht wurde vom BRV für Sie vorbereitet und ist auf www.brv.at zu beziehen. Weitergabe ausdrücklich erwünscht. Masse der Bau- bzw. Abbruchabfälle (ohne Boden) mehr als 100 Tonnen weniger als 100 Tonnen Abfalldokumentation für eine Kleinmenge Linienbauwerk oder befestigten Flächen Abfalldokumentation bei Linienbauwerken Hochbau Objektbeschreibung Orientierende Schad- und Störstofferkundung weniger als 3.500 m³ Brutto-Rauminhalt mehr als 3.500 m³ Brutto-Rauminhalt Rückbaukonzept Freigabeprotokoll Objektbeschreibung Umfassende Schad- und Störstofferkundung Rückbaukonzept Stand: Jänner 2016 Freigabeprotokoll …einem Neubau (ohne Abbruch) …der Produktion (bspw. Ziegelbruch) ab 3.500 m³ Brutto-Rauminhalt sind die besonderen Trennpflichten lt. Recycling-Baustoffverordnung zu beachten Baurestmassennachweisformular Aufzeichnung v. Abfall a.d. Baustoffproduktion
© Copyright 2024 ExpyDoc