Neue Anforderungen an den Abbruch

ANMELDUNG
Bitte bis 7 Tage vor der Veranstaltung per Fax (01/504 72 89-99), via e-mail
DETAILINFO
INHALT
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TERMINE:
21.04.2016 (Donnerstag): 9:00 bis 12:30 Uhr
28.06.2016 (Dienstag): 9:30 bis 13:00 Uhr
22.11.2016 (Dienstag): 9:30 bis 13:00 Uhr
KURSORTE:
1040 Wien, Karlsgasse 5, BRV
8700 Leoben, In der Au 1-3, Hotel Falkensteiner
([email protected]) oder per Post an den Österreichischen Baustoff-Recycling Verband,
Karlsgasse 5, 1040 Wien, senden.
Ich melde mich verbindlich zum BRV-Seminar
„Neue Anforderungen an den Abbruch“ an.
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21.04.2016 - Wien
28.06.2016 - Wien
22.11.2016 - Leoben
Firmenname:
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Die Werkvertragsnorm B 2251 „Abbrucharbeiten“
Die neue Rückbaunorm B 3151
Relevanter Auszug zur neuen Recycling-Baustoffverordnung
Diskussion und praktische Umsetzung
VORTRAGENDE: Dipl.-Ing. Martin Car
Dipl.-Ing. (FH) Tristan Tallafuss
Anschrift:
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ZIELGRUPPE:
Bauherrenvertreter, Abbruchunternehmer, Bauunternehmer,
Absolventen des BRV-Ausbildungskurses „Abbrucharbeiten“,
Vertreter von Recycling-Unternehmen
TEILNAHMEKOSTEN:
€ 125,00 + 10 % MWSt. für Mitgliedsbetriebe, Gemeindevertreter
sowie für Nichtmitglieder ab dem 2. Teilnehmer/Betrieb
€ 185,00 + 10 % MWSt. für Nichtmitglieder
(inkl. Seminarunterlagen, Imbiss u. Getränke)
Titel, Vor– u. Zuname:
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Tel./Fax:
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E-Mail:
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UID-Nummer:
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(Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen)
Teilnahmekosten: € 125,00 + 10% MWSt. für BRV-Mitgliedsbeitriebe,
Gemeindevertreter und für Nichtmitglieder ab dem 2. Teilnehmer
€ 185,00 + 10% MWSt. für Nichtmitglieder
BRV-Mitglied □
Die Bezahlung der Teilnahmegebühr erfolgt unmittelbar nach Erhalt der
Anmeldebestätigung mittels Banküberweisung.
Die Anmeldung ist verbindlich; eine kostenfreie Stornierung muss schriftlich bis 7
Tage vor der Veranstaltung erfolgen. Danach sind jedenfalls die Teilnahmekosten in
voller Höhe zu begleichen, es kann jedoch ein Ersatzteilnehmer genannt werden.
Datum:
Unterschrift:
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ZIEL:
Abbrucharbeiten sind ein zentraler Bestandteil der Baufreimachung und Voraussetzung
für Neubauten bzw. Sanierungen. Ob Teilabbruch oder Gesamtabbruch, neben den
jeweiligen Bestimmungen der Bauordnung ist auch der Stand der Technik zu
berücksichtigen. Dieser wurde mit 1. Dezember 2014 durch die ÖNORM B 3151
„Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode“ neu festgelegt. Mit 1.1.2016
wurde dieser Standard rechtsverbindlich in der Recycling-Baustoffverordnung für
Baurestmassen vorgeschrieben.
Das Seminar wird mit einem schriftlichen Abschlusstest abgeschlossen.
WEITERE VERANSTALTUNGEN
Ausbildungskurs Abbrucharbeiten
17.-19. Oktober 2016, Wien
Mit 1. Dezember 2014 wurde der Rückbau neu definiert. Der Ausbildungskurs
soll Kenntnisse für die in der Recycling-Baustoff Verordnung verlangte
„rückbaukundige Person“ vermitteln. Diese wurde 2015 im Rahmen einer
Gesetzesänderung verpflichtend für Abbrüche vorgesehen werden.
Ausbildungskurs EDM
18. Mai 2016, Wien
Die Abfallbilanzverordnung verlangt von Abfallsammlern und –behandlern die
Eintragung der Stammdaten ins elektronische Register des Bundesministeriums
(EDM). Das Seminar richtet sich an all jene, die Recycling im Bauwesen
betreiben - ob mobil oder stationär.
Tagung „Recycling-Baustoffverordnung in der Praxis“
Seminar
Neue Anforderungen an den Abbruch
eine Informationsveranstaltung
für Bauherren und Abbruchunternehmer
zum Thema Rückbau
(neue ÖNORM B3151)
21. April 2016 - Wien
28. Juni 2016 - Wien
22. November 2016 - Leoben
Ideal als Ergänzung für Absolventen des Ausbildungs‐
kurses „Abbrucharbeiten“ 6. April 2016, Wien
Die mit 1. Jänner 2016 in Kraft getretene Recycling-Baustoffverordnung
verändert den Ablauf aller Abbruchvorhaben. Weiters ist ein uneingeschränkter
Einsatz von Recycling-Baustoff-Produkten nun möglich. Behördenvertreter,
Bauwirtschaft, Auftraggeber und Recycler berichten über erste
Praxiserfahrungen. Veranstalter:
Österreichischer Baustoff-Recycling Verband
1040 Wien, Karlsgasse 5
Tel.: 01/504 72 89, Fax: 01/504 72 89-99
[email protected], www.brv.at