Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Abdruck Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München II. Per OWA An die Regierungen Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) VI.7-BP9050-6-7b.123621 München, 25.09.2015 Telefon: 089 2186 2707 Name: Hr. Frohnapfel Fortbildungsseminare für Verwaltungskräfte an staatlichen beruflichen Schulen im Jahr 2016 Anlagen: 2 Seminarangebote Sehr geehrte Damen und Herren, die Bayerische Verwaltungsschule bietet in Absprache mit dem Staatsministerium im Jahr 2016 folgende Fortbildungsseminare für Verwaltungskräfte an staatlichen beruflichen Schulen an: 1. Neu im Schulsekretariat - Grundseminar 29. März bis 01. April 2016 in Neustadt a.d. Aisch (Seminar-Nr. SL-16-140943) 20 Teilnehmer/innen 2. Das Schulsekretariat - Ansprechpartner für alles und jeden? Praxistage 08. Februar bis 10. Februar 2016 in Lauingen a.d. Donau (Seminar-Nr. SL-16-140949) 20 Teilnehmer/innen Telefon: 089 2186 0 Telefax: 089 2186 2800 E-Mail: [email protected] Internet: www.km.bayern.de Salvatorstraße 2 ∙ 80333 München U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz -2- Die Seminarplätze werden auf die Regierungen wie folgt aufgeteilt: Regierung Obb Ndb Opf Ofr Mfr Ufr Schw insgesamt Seminar 1 5 2 3 3 2 2 3 20 Seminar 2 5 2 3 2 2 3 3 20 Darüber hinaus wird zusätzlich zu den zwei o.g. Fortbildungsseminaren für Verwaltungskräfte an staatlichen beruflichen Schulen im Jahr 2016 vier gemeinsame Fortbildungsseminare mit den Gymnasien und Realschulen angeboten, an dem auch Verwaltungskräfte an staatlichen beruflichen Schulen teilnehmen können: Personalrecht in Schulen - Praxistag 18. Februar 2016 im BVS-Bildungszentrum Nürnberg (Seminar-Nr. SL-16-140956) 29. März 2016 im BVS-Bildungszentrum München (Seminar-Nr. SL-16-140951) 13. Oktober 2016 im BVS-Bildungszentrum München (Seminar-Nr. SL-16-140960) 31. Oktober 2016 im BVS-Bildungszentrum München (Seminar-Nr. SL-16-140945) Allgemeine Hinweise 1. Teilnehmerkreis Die Fortbildungsveranstaltungen richten sich ausschließlich an Verwaltungsangestellte/Tarifbeschäftigte und im Einzelfall an Beamte, die ausschließlich im Schulsekretariat an staatlichen beruflichen Schulen (einschließlich Fachoberschulen und Berufsoberschulen) eingesetzt sind. Zu den Seminaren können nur Verwaltungskräfte im oben genannten Sinne zugelassen werden, die der in der Seminarbeschreibung genannten Zielgruppe (Schulart/en und Beschäftigungszeit, sofern dort genannt) angehören. Die Teilnehmerinnen aus staatlichen Fachoberschulen und Berufs- -3- oberschulen sind im Einvernehmen mit dem jeweiligen Ministerialbeauftragten zu benennen. 2. Anmeldemodalitäten Bei den Anmeldungen ist auch die Dienststelle (also Schule und Ort) der Mitarbeiter/innen anzugeben. Diese Angaben werden auf den Teilnehmerlisten vermerkt (ggf. Bildung von Fahrgemeinschaften). Die Teilnehmerlisten sind bis sechs Wochen vor Seminarbeginn unter Angabe der Veranstaltungsnummer an den Kundenservice der BVS, Ridlerstr. 75, 80339 München, zu übersenden. Das Staatsministerium benötigt keinen Abdruck der Anmeldungen. Seminaranmeldungen bei der BVS erfolgen ausschließlich über die Regierungen, da diese die Platzkontingente verwalten. Direkte Anmeldungen von Schulen bei der BVS sind nicht möglich. 3. Vorabendanreise Eine von den Teilnehmern/innen beabsichtigte Anreise am Vortag des Seminars ist bei der Anmeldung bei der Regierung anzugeben. Die Regierung prüft diesen Antrag nach den Regelungen des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKS) und genehmigt den Antrag, sofern die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Erst wenn die schriftliche Genehmigung der Regierung für eine Anreise an Vortag vorliegt, melden die Teilnehmer/innen dies bei der BVS an und erhalten hierüber eine Rechnung der BVS (Kostenschuldner ist der jeweilige Teilnehmer bzw. die jeweilige Teilnehmerin). Diese Rechnung kann zusammen mit dem Genehmigungsschreiben der Regierung im Rahmen der Reisekostenabrechnung geltend gemacht werden. Vortagesanreisen, die die Voraussetzungen nach dem BayRKS nicht erfüllen, jedoch von den Teilnehmern/innen aus persönlichen Gründen gewünscht werden, können aus staatlichen Ausgabemitteln nicht übernommen werden und sind von den Teilnehmern/innen selbst zu tragen. Diese Verfahrensregelungen sind den in Betracht kommenden Schulen und den Teilnehmern/innen durch die Regierungen zur Kenntnis zu bringen, so dass künftig dementsprechend verfahren werden kann. Die BVS wurde durch das Ministerium informiert. -4- 4. Auslastung der Seminare Da die Fortbildungen als Pauschalseminare abgerechnet werden, ist von den Regierungen dafür Sorge zu tragen, dass alle zugewiesenen Plätze besetzt werden. So ist z.B. im Fall von Rücktritten rechtzeitig eine Nachbesetzung vorzunehmen, damit eine volle Auslastung der Seminarplätze erreicht wird. 5. Abrechnung der Seminar- und Reisekosten Die Seminargebühren und die Kosten für die amtliche Unterkunft und Verpflegung im Rahmen der vom Ministerium gebuchten Seminare stellt die Bayerische Verwaltungsschule dem Staatsministerium direkt in Rechnung, sie werden dort zur Zahlung angewiesen. Für die Abrechnung der Reisekosten (einschließlich eventueller notwendiger Vortagesanreisen) der Teilnehmer/innen gelten die Regelungen des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKS); die Kosten sind bei Kap. 05 02 Tit. 525 01 - 0 nachzuweisen. Die erforderlichen Ausgabemittel werden den Regierungen zu Beginn des Haushaltsjahres 2016 zugewiesen. Die Regelungen im KMS vom 7. April 2004 Nr. III.7 - 5 P 4112 - 6.30 234 und im KMS vom 2. Oktober 2006 Nr. III.6-5 P4112-6.90 554 über die Erstattung von Fahrtkosten bei Fortbildungsreisen finden auch für die Teilnehmerinnen an den oben genannten Seminaren Anwendung. 6. Fristen Die Regierungen informieren die jeweils einschlägigen Schulen noch vor den Weihnachtsferien 2015/2016 über die Seminarangebote und -termine 2016, damit über den zeitlichen Vorlauf eine Vollauslastung aller Seminare sichergestellt wird. Dies gilt insbesondere für die Seminare, die zu Beginn des Jahres 2016 stattfinden. -5- 7. Bedarfsmeldung 2017 Bitte teilen Sie uns den voraussichtlichen Bedarf für Fortbildungsveranstaltungen im Bereich des Verwaltungspersonals an staatlichen beruflichen Schulen für das Jahr 2017 (aufgegliedert entsprechend o.g. Darstellung) bis spätestens 01.10.2016 mit. Bitte beachten Sie, dass Ihre jährliche Bedarfsmeldung die Grundlage für die Zuteilung der Seminarplätze ist. Bei einem Bedarfsüberhang erfolgt die Verteilung der zur Verfügung stehenden Seminarplätze prozentual zur Anzahl des von Ihnen gemeldeten Bedarfs. Die Bayerische Verwaltungsschule und die Ministerialbeauftragten für die Berufsoberschulen und Fachoberschulen erhalten Abdruck dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen gez. Maximilian Pangerl Ministerialrat
© Copyright 2024 ExpyDoc