Fortbildungsseminare für Verwaltungskräfte

Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Abdruck
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
80327 München
II.
Per OWA
An die
Regierungen
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VI.7-BP9050-6-7b.123621
München, 25.09.2015
Telefon: 089 2186 2707
Name: Hr. Frohnapfel
Fortbildungsseminare für Verwaltungskräfte an staatlichen beruflichen Schulen im Jahr 2016
Anlagen: 2 Seminarangebote
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bayerische Verwaltungsschule bietet in Absprache mit dem Staatsministerium im Jahr 2016 folgende Fortbildungsseminare für Verwaltungskräfte an staatlichen beruflichen Schulen an:
1.
Neu im Schulsekretariat - Grundseminar
29. März bis 01. April 2016 in Neustadt a.d. Aisch
(Seminar-Nr. SL-16-140943)
20 Teilnehmer/innen
2.
Das Schulsekretariat - Ansprechpartner für alles und jeden?
Praxistage
08. Februar bis 10. Februar 2016 in Lauingen a.d. Donau
(Seminar-Nr. SL-16-140949)
20 Teilnehmer/innen
Telefon: 089 2186 0
Telefax: 089 2186 2800
E-Mail: [email protected]
Internet: www.km.bayern.de
Salvatorstraße 2 ∙ 80333 München
U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz
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Die Seminarplätze werden auf die Regierungen wie folgt aufgeteilt:
Regierung Obb
Ndb
Opf
Ofr
Mfr
Ufr
Schw
insgesamt
Seminar 1 5
2
3
3
2
2
3
20
Seminar 2 5
2
3
2
2
3
3
20
Darüber hinaus wird zusätzlich zu den zwei o.g. Fortbildungsseminaren für
Verwaltungskräfte an staatlichen beruflichen Schulen im Jahr 2016 vier
gemeinsame Fortbildungsseminare mit den Gymnasien und Realschulen
angeboten, an dem auch Verwaltungskräfte an staatlichen beruflichen
Schulen teilnehmen können:
Personalrecht in Schulen - Praxistag
18. Februar 2016 im BVS-Bildungszentrum Nürnberg
(Seminar-Nr. SL-16-140956)
29. März 2016 im BVS-Bildungszentrum München
(Seminar-Nr. SL-16-140951)
13. Oktober 2016 im BVS-Bildungszentrum München
(Seminar-Nr. SL-16-140960)
31. Oktober 2016 im BVS-Bildungszentrum München
(Seminar-Nr. SL-16-140945)
Allgemeine Hinweise
1. Teilnehmerkreis
Die Fortbildungsveranstaltungen richten sich ausschließlich an Verwaltungsangestellte/Tarifbeschäftigte und im Einzelfall an Beamte, die ausschließlich im Schulsekretariat an staatlichen beruflichen Schulen (einschließlich Fachoberschulen und Berufsoberschulen) eingesetzt sind. Zu
den Seminaren können nur Verwaltungskräfte im oben genannten Sinne
zugelassen werden, die der in der Seminarbeschreibung genannten Zielgruppe (Schulart/en und Beschäftigungszeit, sofern dort genannt) angehören. Die Teilnehmerinnen aus staatlichen Fachoberschulen und Berufs-
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oberschulen sind im Einvernehmen mit dem jeweiligen Ministerialbeauftragten zu benennen.
2. Anmeldemodalitäten
Bei den Anmeldungen ist auch die Dienststelle (also Schule und Ort) der
Mitarbeiter/innen anzugeben. Diese Angaben werden auf den Teilnehmerlisten vermerkt (ggf. Bildung von Fahrgemeinschaften).
Die Teilnehmerlisten sind bis sechs Wochen vor Seminarbeginn unter Angabe der Veranstaltungsnummer an den Kundenservice der BVS,
Ridlerstr. 75, 80339 München, zu übersenden. Das Staatsministerium benötigt keinen Abdruck der Anmeldungen. Seminaranmeldungen bei der
BVS erfolgen ausschließlich über die Regierungen, da diese die Platzkontingente verwalten. Direkte Anmeldungen von Schulen bei der BVS sind
nicht möglich.
3. Vorabendanreise
Eine von den Teilnehmern/innen beabsichtigte Anreise am Vortag des Seminars ist bei der Anmeldung bei der Regierung anzugeben. Die Regierung
prüft diesen Antrag nach den Regelungen des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKS) und genehmigt den Antrag, sofern die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Erst wenn die schriftliche Genehmigung der
Regierung für eine Anreise an Vortag vorliegt, melden die Teilnehmer/innen
dies bei der BVS an und erhalten hierüber eine Rechnung der BVS (Kostenschuldner ist der jeweilige Teilnehmer bzw. die jeweilige Teilnehmerin).
Diese Rechnung kann zusammen mit dem Genehmigungsschreiben der
Regierung im Rahmen der Reisekostenabrechnung geltend gemacht werden. Vortagesanreisen, die die Voraussetzungen nach dem BayRKS nicht
erfüllen, jedoch von den Teilnehmern/innen aus persönlichen Gründen gewünscht werden, können aus staatlichen Ausgabemitteln nicht übernommen werden und sind von den Teilnehmern/innen selbst zu tragen.
Diese Verfahrensregelungen sind den in Betracht kommenden Schulen und den Teilnehmern/innen durch die Regierungen zur Kenntnis
zu bringen, so dass künftig dementsprechend verfahren werden kann.
Die BVS wurde durch das Ministerium informiert.
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4. Auslastung der Seminare
Da die Fortbildungen als Pauschalseminare abgerechnet werden, ist von
den Regierungen dafür Sorge zu tragen, dass alle zugewiesenen Plätze
besetzt werden. So ist z.B. im Fall von Rücktritten rechtzeitig eine Nachbesetzung vorzunehmen, damit eine volle Auslastung der Seminarplätze erreicht wird.
5. Abrechnung der Seminar- und Reisekosten
Die Seminargebühren und die Kosten für die amtliche Unterkunft und Verpflegung im Rahmen der vom Ministerium gebuchten Seminare stellt die
Bayerische Verwaltungsschule dem Staatsministerium direkt in Rechnung,
sie werden dort zur Zahlung angewiesen.
Für die Abrechnung der Reisekosten (einschließlich eventueller notwendiger Vortagesanreisen) der Teilnehmer/innen gelten die Regelungen des
Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKS); die Kosten sind bei
Kap. 05 02 Tit. 525 01 - 0 nachzuweisen. Die erforderlichen Ausgabemittel
werden den Regierungen zu Beginn des Haushaltsjahres 2016 zugewiesen.
Die Regelungen im KMS vom 7. April 2004 Nr. III.7 - 5 P 4112 - 6.30 234
und im KMS vom 2. Oktober 2006 Nr. III.6-5 P4112-6.90 554 über die Erstattung von Fahrtkosten bei Fortbildungsreisen finden auch für die Teilnehmerinnen an den oben genannten Seminaren Anwendung.
6. Fristen
Die Regierungen informieren die jeweils einschlägigen Schulen noch vor
den Weihnachtsferien 2015/2016 über die Seminarangebote und -termine
2016, damit über den zeitlichen Vorlauf eine Vollauslastung aller Seminare
sichergestellt wird. Dies gilt insbesondere für die Seminare, die zu Beginn
des Jahres 2016 stattfinden.
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7. Bedarfsmeldung 2017
Bitte teilen Sie uns den voraussichtlichen Bedarf für Fortbildungsveranstaltungen im Bereich des Verwaltungspersonals an staatlichen beruflichen
Schulen für das Jahr 2017 (aufgegliedert entsprechend o.g. Darstellung)
bis spätestens 01.10.2016 mit. Bitte beachten Sie, dass Ihre jährliche Bedarfsmeldung die Grundlage für die Zuteilung der Seminarplätze ist. Bei
einem Bedarfsüberhang erfolgt die Verteilung der zur Verfügung stehenden
Seminarplätze prozentual zur Anzahl des von Ihnen gemeldeten Bedarfs.
Die Bayerische Verwaltungsschule und die Ministerialbeauftragten für die
Berufsoberschulen und Fachoberschulen erhalten Abdruck dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Maximilian Pangerl
Ministerialrat