Bescheid - Marktgemeinde Birkfeld

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT WEIZ
 Sicherheitsreferat
GZ:
BHWZ-2.1-72//2015
Ggst.:
Verein „Rallye Club Steiermark (RC Steiermark);
Rallye Weiz (Lauf zur österreichischen RallyeStaatsmeisterschaft) am 07.08.2015 und 08.08.2015 Bestätigung der Anzeige nach dem Stmk. VAG Auflagenvorschreibung
Veranstaltungswesen
Bearbeiter: Mag. Eva Langmann
Tel.: (03172)600-230
Fax: (03172)600-550
E-Mail: [email protected]
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
BESTÄTIGUNG
Gemäß §§ 8 und 23 Stmk. Veranstaltungsgesetz, LGBl. Nr. 88/2012 i.d.g.F. – VAG, wird dem
Verein „Rallye Club Steiermark (RC Steiermark), 8614 Breitenau am Hochlantsch, Am
Straßegg Nr. 16, die Bestätigung erteilt, dass keine Untersagungsgründe für die Veranstaltung
„Rallye Weiz (Lauf zur österreichischen Rallye-Staatsmeisterschaft)“ im Bezirk Weiz am
07.08.2015 und 08.08.2015, im Sinne des § 8 VAG vorliegen.
Hinweis:
Als verantwortliche Personen wurden gemeldet:
1.) Herr Mario KLAMMER
Tel.-Nr.: 0664 22 40 788
2.) Herr Martin PUCHER
Tel.-Nr.: 0664 31 10 082
Bescheid
Spruch:
Befund:
kraftfahr- und sicherheitstechnisch:
8160 Weiz, Birkfelder Straße 28 DVR 0077305 UID ATU37001007
Wir sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung für Sie erreichbar.
Steiermärkische Bank- und Sparkassen AG  IBAN AT162081512500002527  BIC STSPAT2G
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Weiz, am 03.08.2015
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-2-
„Der Antragsteller stellte folgenden Unterlagen zur Verfügung:
 Ausschreibung der Rallye Weiz
(http://www.rallye-weiz.at/2015/DOK/ausschreibung_de.pdf)
 Übersichtspläne
 Beschreibung der Actionpoints (Zuschauerpunkte) der einzelnen Sonderprüfungen
 Sonderprüfungspläne inkl. Streckenführung und Sperrzeiten
Weiters wurde die Standardausschreibung der OSK (oberste nationale Sportkommission für
Kraftfahrsport) für Läufe zur Österr. Rallye Staatsmeisterschaft verwendet.
Die Vorgaben des „Leitfaden Fahrerlager“, herausgegeben von der Umweltanwaltschaft
Steiermark, werden laut Angaben des Veranstalters eingehalten.
Sachschäden werden durch den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung in der
Höhe von 5 Mio. Euro versichert bzw. abgedeckt.
Es verbleiben daher zur gutachterlichen Beurteilung die Betrachtungen zum Schutz der
Personen innerhalb der abgesperrten Gebiete der Veranstaltung.
Die Sicherheit jener Personen, welche sich zur Durchführung der Veranstaltung in den
Sperrzonen aufhalten müssen, wie zum Beispiel Streckenposten, werden in diesem Gutachten
nicht beurteilt.
Die Sicherheit der Zuschauer, die sich auf den nicht gesperrten Straßenflächen öffentlicher
Straßen (hauptsächlich auf der LB 72 Weizer Straße) bewegen, wird nicht beurteilt, da diese
Bereiche unter die Belange der StVO fallen. Laut Auskunft der Behörde werden bei der
straßenrechtlichen Genehmigung dieser Veranstaltung Vorkehrungen, wie z.B.
Geschwindigkeitsbeschränkungen etc., für Zuschauer, die sich auf den öffentlichen Straßen
bewegen, getroffen und werden diese Bereiche hier nicht beurteilt.
Die Besichtigung der festgelegten Zuschauerbereiche sowie deren Sicherung wurden bei der
Befahrung am 30.06.2015 durchgeführt. Bei dieser Befahrung, nahmen Herr Mario Klammer
und Herr Martin Pucher seitens des Veranstalters, Frau Mag. Eva Langmann als Vertreterin
der BH Weiz und der Amtssachverständige der Abteilung 15 Herr DI Norbert Theiss sowie
weitere Verhandlungsteilnehmer teil.
Im Zuge der Befahrung wurden die für die Rallye 2015 in den Projektunterlagen bekannt
gegebenen Actionpoints (Zuschauerzonen) begutachtet. Dem Gutachten sind Fotos der
Befahrungen angeschlossen und diese sind somit Bestandteil dieses Gutachtens. Des Weiteren
wurden im Auftrag der Behörde entlang der Sonderprüfungen die Belange hinsichtlich des
Schutzes von direkt neben der Strecke befindlichen Gebäuden geprüft.
Bescheide_2015_Bestätigung_Rallye_Club_Steiermark_2.1_72_2015_Rallye_Weiz
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Die maximale Teilnehmerzahl wird vom Veranstalter mit 80 Fahrzeugen angegeben. Die
Servicezone befindet sich am Firmengelände der Fa. Strobl in der Stadtgemeinde Weiz auf
asphaltierten Parkplätzen.
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Sicherheitstechnik:
Ergänzend zur Beschreibung in der Verhandlungsschrift werden folgende aktuelle Sicherheitsstandards für Rallys projektsergänzend festgehalten:
Grundsätzlich bestehen innerhalb der Sonderprüfungen beidseitig der Fahrbahn Sperrzonen
von 50 Meter. Diese Sperrzonen bzw. Schutzzonen werden nur durch die Actionpoints
unterbrochen.
In den gesperrten Bereichen werden einmündende Straßen und Haus- und
Grundstückszufahrten entweder durch Beamte der Polizei, bei besonders neuralgischen
Stellen, ansonsten durch Hilfspersonal oder Absperrungen abgesichert.
Sämtliche im aktuellen FIA (Fédération Internationale de l'Automobile entspricht dem
Automobil Dachverband) – Reglement aufgelisteten Sicherheitsvorschriften, und vor allem
sämtliche OSK (Oberste Nationale Sportkommission für den Kraftfahrsport) – Richtlinien
werden sinngemäß angewendet.
Auch hinsichtlich der Streckenabnahme werden, soweit nicht in diesem Gutachten zusätzlich
ergänzt, die Richtlinien der OSK angewendet. Die Standardausschreibung der OSK für Läufe
der österreichischen Rallye Staatsmeisterschaft wird jedenfalls sinngemäß angewendet.
Die vom Veranstalter ausgewiesenen Zuschauerbereiche werden durch den Ordnerdienst
überwacht und abgesichert.
Die Zuschauer (Teilnehmer der Veranstaltung) werden sich nur in den Zuschauerzonen, die
abgesichert und kontrolliert werden, aufhalten.
Die medizinische Versorgung wird bei jeder Sonderprüfung sowie auch beim Shakedown durch
einen vor Ort befindlichen Notfallmediziner, 1 Rettungsfahrzeug samt Besatzung und ein
Rettungsfahrzeug in Bereitschaft gewährleistet werden (alle Sonderprüfungen unter 15km
Länge). Dies entspricht den Richtlinien der OSK (OSK - Handbuch 2012 / 2013 Kapitel IX
Sicherheit, Rennstrecken, Seiten 194/195).
Zusätzlich werden ein weiterer Rettungswagen am Serviceplatz und ein sogenannter
„fliegender“ Notarzt bereitgestellt und für die Betreuung der Zuseher eingesetzt.
Die Funk- und Telefonkette wird so gestaltet werden, dass im Bedarfsfall innerhalb weniger
Sekunden bei einem schweren Unfall ein Rettungshubschrauber angefordert werden kann.
Während der gesamten Veranstaltung wird gewährleistet, dass ein Rettungshubschrauber
innerhalb kürzester Zeit angefordert werden kann (wird über die Veranstaltung informiert).
Bescheide_2015_Bestätigung_Rallye_Club_Steiermark_2.1_72_2015_Rallye_Weiz
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Befinden sich Personen, welche nicht zum Team des Veranstalters gehören und für die
Durchführung der Veranstaltung zwingend erforderlich sind, wie Zuschauer, Grundeigentümer, Pressemitarbeiter, etc. innerhalb der Sperrzonen wird der Veranstalter diese
Personen unverzüglich zum Verlassen dieser Zonen auffordern oder ansonsten die
Wertungsprüfung neutralisieren bzw. unter- oder abbrechen.
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Als Chefsicherheitsoffizier wird Herr Wilhelm Stengg sen. eingesetzt. Dieser wird während der
Rallye für die Sicherheit verantwortlich sein.
Bevor die Sonderprüfung für die Teilnehmer freigegeben wird, werden die
Sicherheitsabsperrungen für die Zuschauerbereiche vom Chefsicherheitsoffizier durch
Befahren der Strecke überprüft.
Unmittelbar vor dem Einfahren des ersten Teilnehmers in die gesperrte Sonderprüfungsstrecke
werden die Sicherheitsabsperrungen seitens der Vorausfahrzeuge nochmals überprüft.
Die Zuschauer werden davon in Kenntnis gesetzt, dass sie sich nur in den Zuschauerzonen,
hinter den Absperrungen aufzuhalten haben. Dringen Zuschauer in die abgesperrten Bereiche
ein wird die Sonderprüfung ebenfalls sofort abgebrochen.
Alle durch die Sonderprüfung betroffenen Anrainer werden vom Veranstalter nachweislich
über die Sperre und Dauer dieser in Kenntnis gesetzt.
Vom Veranstalter wird nach Rücksprache mit den betroffenen Polizeiinspektionen und der
Baubezirksleitung ein Zuschauerleitsystem installiert.
Die vom Veranstalter eingesetzten Ordner werden als solche gekennzeichnet und werden über
ihre Pflichten informiert. Weiters werden nur solche eingesetzt, welche vom Veranstalter als
vertrauenswürdig eingestuft werden. Die Ordner werden untereinander und mit der
Rennleitung in Sicht- bzw. Funk- oder Telefonverbindung stehen.
Einsatzfahrzeugen wird während der Dauer der Veranstaltung das Passieren umgehend
ermöglicht. Dies gilt auch für Fahrzeuge, welche andere Einsätze als auf der Rennstrecke
fahren müssen. Die Sonderprüfungsstrecken werden für die Dauer der Prüfungen für den
gesamten Verkehr gesperrt. Der Veranstalter sorgt jedoch dafür, dass zur Durchfahrt von
Einsatzfahrzeugen die Sonderprüfungen unterbrochen werden. Die Unterbrechung wird im
Einvernehmen mit den überwachenden Organen der Straßenaufsicht erfolgen. Die eingesetzten
Streckenposten sind mit Funkgeräten ausgestattet und werden solche Unterbrechungen dem
Start unverzüglich mitteilen.
Wo notwendig, insbesondere vor der Zeitkontrolle und vor dem Beginn einer Sonderprüfung,
wird die Streckenabsicherung zusätzlich mit Posten und Fahrverbotsschild abgesichert
werden. Beidseitige Absperrungen (Sperrzonen mit Pflöcken und Bändern) beim Start der
Sonderprüfung werden aufgestellt. Eine direkte Funkverbindung zwischen Start und allen
vorgesehenen Funkposten bis zum „STOP“ der jeweiligen Sonderprüfung und direkte
Funkverbindung für den Notfall mittels UKW – Funk in die Fahrtleitung zu Fahrtleiter und
Rettungseinsatzleiter wird sichergestellt sein. Sämtliche in die Rallyestrecke einmündenden
Wege werden abgesperrt (mind. 20°Meter tief) und zusätzlich mit dem Hinweis
„RALLYESTRECKE BETRETEN VERBOTEN“ gekennzeichnet. Bei Einmündungen die
befahrbar sind, wird zusätzlich ein Sicherungsposten aufgestellt.
Bescheide_2015_Bestätigung_Rallye_Club_Steiermark_2.1_72_2015_Rallye_Weiz
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Sollte eine unzureichende Absicherung vorhanden sein, wird die Sonderprüfung sofort
zwingend abgebrochen und erfolgt ein Start erst nach Erreichen des notwendigen
Sicherheitsniveaus.
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Die Abnahme der Sicherheit der jeweiligen Sonderprüfung wird durch den Sicherheitschef
jeder Sonderprüfung und in letzter Instanz durch den Sicherheitschef der Veranstaltung
erfolgen. Die eingesetzten Vorausfahrzeuge werden permanent mit den jeweiligen
Sicherheitsoffizieren und der Fahrtleitung in Verbindung stehen und werden diese bei
erkannten Sicherheitsmängeln sofort verständigen. Diese Fahrzeuge werden ca. 30 – 10
Minuten vor dem ersten Wettbewerbsfahrzeug über die Sonderprüfungsstrecken fahren, um
genügend Zeit zu haben um eventuell notwendige Verstärkung der Streckenposten veranlassen
zu können.
Die Funkposten werden jeweils zu zweit postiert (meist ein Funker mit Sicherheitsposten). Die
Postierung von Rettung und Notärzten sowie der Feuerwehr mit den Einsatzfahrzeugen sind in
den Streckenplänen der einzelnen Sonderprüfungen dargestellt.
Die Funk- bzw. Streckenposten werden mit gelben Flaggen ausgestattet sein und können so
auch Fahrer mit besonderen Flaggenzeichen warnen. Diese Funkposten werden ferner mit
Handfeuerlöschern, die Streckenposten mit Trillerpfeifen ausgestattet sein, um vor dem
Herannahen eines Fahrzeuges warnen zu können.
Zusätzlich zu den oben genannten Sicherungs- und Streckenposten werden auch noch
Streckenposten bzw. Ordner bei kleinen Wegeinmündungen, bei Häusern und im verstärkten
Maß an Zuseherzonen postiert sein. Diese Sicherungs- und Streckenposten werden lediglich
die Aufgabe haben zu sperren und zu beobachten, gegebenenfalls im Notfall den nächsten
Funkposten zu verständigen. Die maximale Entfernung zum nächsten Funk beträgt weniger als
500 Meter.
Bei der Streckenbesichtigung müssen die Teilnehmer entsprechend den Bestimmungen der
STVO 1960 in der geltenden Fassung fahren.
Rettung und Feuerwehr:
Das nächstgelegene Krankenhaus befindet sich zwischen ca. 4 km (Gössersattel, Ziel) und ca.
36 km (Strallegg, Start) von den Rennstrecken entfernt in Weiz.
Während der Wertungsläufe ist die Feuerwehr präsent. Es werden die Feuerwehren Weiz,
Passail, Stenzengreith, Garrach, Landscha, Anger, Birkfeld, Kleinsemmering, Thannhausen,
Koglhof, Strallegg sowie weitere Wehren durch deren Löschbereich die Rallye geführt wird
eingesetzt, die auch einen Teil der eingesetzten Ordner stellen werden.
Bergefahrzeuge mit hydr. Rettungsgerät der Feuerwehren stehen beim Start der einzelnen
Sonderprüfungen.
Betankung:
Laut Angabe des Veranstalters am 30.06.2015 wird ein Großteil der Fahrzeuge an öffentlichen
Tankstellen betankt, für die Betankung in der Servicezone wird ein eigener Bereich
eingerichtet, hier werden die diesbezüglichen Belange des Leitfadens „Fahrerlager“ der
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In jedem Fall werden diese Posten mit dem Start und dem Ziel in permanentem Kontakt stehen
und sie werden relevante Wahrnehmungen sofort an die Sonderprüfungs- und Rennleitung
weitergeben.
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Umweltanwaltschaft des Landes Steiermark eingehalten. Weiters herrscht striktes Rauchverbot
und hantieren mit offenem Feuer. Dieser Bereich wird nur von Mechanikern und Fahrern
betreten werden, Zuseher haben keinen Zutritt zur Tankzone.
Die Rallye-Sonderprüfungen:
Allgemeines:
Die Fahrzeuge starten im Allgemeinen im Minutenabstand, ausgenommen bei den Rundkursen.
Bei den Rundkursen wird individuell gestartet, um ein Auflaufen von Fahrzeugen möglichst zu
vermeiden.
Bei Veränderungen im Bereich der Zuseherzonen (z.B. Änderung des Straßenbelages,
zuschütten eines Grabens der den Zuseherbereich schützt oder entfernen von Barrieren oder
Baumgruppen, …), die eventuell vor dem Rennen erfolgen, ist der Schutz der Zuseher neuerlich
zu beurteilen.
Sämtliche Zuschauerbereiche bei den Action-Points werden durch eigene Ordner überwacht,
die in Sicht- bzw. Funk- oder Telefonkontakt mit den Streckenposten stehen.
Die Sperrzonen werden durch Streckenposten bzw. Ordner überwacht. Dies betrifft nicht nur
die Bereiche der Action-Points sondern entlang der gesamten Strecke. Insbesondere bei
angrenzenden Häusern, Hofdurchfahrten, etc. und bekannte Stellen wo eventuell mit Personen
zu rechnen ist.
Werden in der Sonderprüfung über die Rennstrecke Zuschauerübergänge eingerichtet um die
Zuschauerzonen erreichen zu können, dann sind diese beidseitig mit einem Ordnerdienst
abzusichern. Dieser muss mit dem Streckenverantwortlichen, der Rennleitung und dem Start
durch Funk in Verbindung stehen und ein Überqueren der Strecke darf nur in Rennunterbrechungen stattfinden. Die Wartebereiche der Übergänge müssen außerhalb der
Sperrzonen errichtet werden.
Freitag 07.08.2015:
Shakedown
Länge: 3,20 km
Es ist eine Start- und Ziellinie vorhanden. Die Auslaufzone wird freigehalten.
Zeiten:
09:00 Uhr
Start der ersten Gruppe, danach nach Bedarf in Gruppen
Die Sperrzeiten am Renntag sind von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr.
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Weiters wird darauf hingewiesen, dass Hindernisse in den Sperrzonen, bei denen es zu einer
Gefahr von Personen in den Zuseherbereichen kommen kann (z.B. Bäume, Verkehrszeichen,
…) entfernt werden müssen oder so geschützt werden, dass durch diese keine Gefahr in den
Zuseherbereichen besteht.
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Rennstrecke (GIS-Bezeichnungen): Start am Verbindungsweg ca. 75 m vor der Brücke über
Fladnitzbach – Waltendorf – Mühlwaldweg – L 361 - Etzersdorferstraße – Ziel nach der
Waldausfahrt (ca. 140 m vor Einmündung des Hüttgrabenweges in Unterfladnitz)
Ergänzende Beschreibungen des Veranstalters am Verhandlungstag:
Der Shakedown dient in erster Linie der Feinabstimmung der Fahrzeuge, dazu können sich die
Fahrer nach eigenem Interesse (auch mehrmals) anmelden. Nach Vorhandensein von mehr als
rund 8 Anmeldungen werden diese zu Gruppen/Blöcken gebildet und bekommen eine Startzeit
zugewiesen.
Entlang der Strecke werden keine Zuschauerzonen eingerichtet.
Sonderprüfungen 1 und 4 „Rundkurs Anger“
Länge: 12,65 km
Es ist eine Start- und Ziellinie vorhanden. Die Auslaufzone wird freigehalten.
Zeiten:
19:00 Uhr
1. Rennlauf
21:19 Uhr
2. Rennlauf
Die Sperrzeiten am Renntag sind von 18:00 Uhr bis 23:30 Uhr.
Rennstrecke (GIS-Bezeichnungen): Start am Südtirolerplatz auf der Bahnhofstraße Richtung
Nordwest – Roseggerstraße – Florianiweg – Stegerweg – Feistritzweg – Birkfelderstraße –
Weizerstraße – Südtirolerplatz (Ende der ersten Runde) nach zweiter Runde weiter auf
Weizerstraße – Trogerstraße – Trogerweg – Trog-Oberfeistritzweg – Hart-Gschnaidtweg –
Ziel: im Ortsteil Harterberg (vor Kreuzung mit Bründlweg)
Ergänzende Beschreibungen des Konsenswerbers bei der Befahrung:
Diese Sonderprüfung ist laut Auskunft des Veranstalters ident mit dem Vorjahr.
Die Fahrzeuge werden 2 ganze Runden fahren und danach beim Südtirolerplatz gerade aus
zum Ziel fahren.
Es befinden sich max. 7 Fahrzeuge gleichzeitig auf der Sonderprüfung.
Der Start erfolgt im Bereich des Südtirolerplatzes. Es wird von der Bahnhofstraße gestartet
und über den Südtirolerplatz und infolge dessen auf der Roseggerstraße weitergefahren.
Action-Point 1: Start Südtirolerplatz
Wie in den Projektunterlagen beschrieben und gezeichnet.
Dieser Action-Point ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. (Fotos AP AN 5-1, AP AN 5-2,
AP AN 5-3)
Bescheide_2015_Bestätigung_Rallye_Club_Steiermark_2.1_72_2015_Rallye_Weiz
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Vor dem Start jeder Gruppe befährt ein Vorausfahrzeug die Strecke (wie vor dem Start der
einzelnen Sonderprüfungen). Innerhalb der Gruppe wird in Intervallen von ca. 1 Minute
gestartet. Eine Zeitnehmung findet auf dem Shakedown nicht statt.
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Weiters verläuft die Sonderprüfung
über die Roseggerstrasse und den
Florianiweg. Im nicht befahrenen Teil
der Roseggerstrasse werden Siloballen versetzt aufgestellt (Schikane)
um eine Notausfahrt zu ermöglichen
(Foto AN Florianiweg).
Action-Point 2: Feuerwehr Anger
Wie in den Projektunterlagen beschrieben und gezeichnet.
Dieser Action-Point ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. In diesem Jahr wird der
Zugangsbereich im Osten wie im Vorjahr folgendermaßen geändert (Fotos AP AN 6-1, AP AN
6-2, AP AN 6-3): Aufgrund dessen, dass der Zugang zum Zuschauerbereich aus dem Osten
nicht mehr möglich ist, wird der Zugang von der Nordseite des Rüsthauses eingerichtet.
Gegenüber den Projektunterlagen wird die Ostseite des Zuganges geändert, indem auf Höhe
des Baumes am Parkplatz hinter dem Rüsthaus die Absperrung quer über den Florianiweg bis
hin zur bisherig festgelegten Absperrung 25m parallel vom Florianiweg erfolgt.
Abbildung 2: Zuschauerabsperrung AP2 Feuerwehr Anger
Action-Point 3: Eiserne Brücke
Wie in den Projektunterlagen beschrieben und gezeichnet.
Dieser Action-Point ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. (Fotos AP AN 7-1, AP AN 7-2)
Bescheide_2015_Bestätigung_Rallye_Club_Steiermark_2.1_72_2015_Rallye_Weiz
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Abbildung 1: Notausfahrt Roseggerstraße
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Laut Auskunft des Veranstalters am Verhandlungstag hat sich die Schutzwand aus dem
Baustellenzaun der mind. 1,5 m hoch ist und mit Vlies bespannt wird entlang der L B72 im
Bereich des parallel verlaufenden Feistritzweges bis zum nördlichen Ende des
Kreuzungsbereiches der Birkfelderstraße mit der LB 72 bewährt und wird wieder gleich
aufgestellt. Es werden hier nun zusätzlich zu den Ordnern zwei Polizeiposten entlang des
Schutzzaunes bzw. des Kreuzungsbereiches mit dem Klaftenhoferweg eingesetzt die die hier
dennoch stehenden Personen in den auf dem Klaftenhoferweg gelegenen Zuschauerbereich
verweisen werden.
Für den restlichen Bereich gilt die beidseitige 50 Meter Sperrzone.
Entlang der Birkfelderstraße
befindet
sich
nach
einer
Fahrtstrecke von ca. 920 m rechts
eine Einfahrt im Bereich einer
Linkskurve. Um zu verhindern,
dass ein eventuell von der Straße
abkommendes Fahrzeug in diese
Auffahrt fährt werden 2 Siloballen
am Beginn dieser Einfahrt
aufgestellt (Foto AN Auffahrt).
Abbildung 3: Siloballen als Auffahrschutz
Gebäudeschutz Haus Birkfelderstraße 1:
Als Gebäudeschutz des in der Birkfelderstraße in der Kuvenaußenseite gelegenen und
vorragenenden Gebäudeteils der Haus-Nr. 1 wird eine mindestens 4 Meter lange
Betonleitwand schräg aufgestellt. (Foto SP AN GS BS1-1 und Abbildung 4)
Gebäudeschutz Haus Birkfelderstraße 2:
Als Gebäudeschutz des in der Birkfelderstraße in der Kuvenaußenseite gelegenen und
vorragenenden Gebäudeteils der Haus-Nr. 2 wird eine mindestens 4 Meter lange
Betonleitwand schräg aufgestellt .
Bescheide_2015_Bestätigung_Rallye_Club_Steiermark_2.1_72_2015_Rallye_Weiz
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Auffahrt von Birkfelderstraße:
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Im Kreuzungsbereich Birkfelderstraße–Südtirolerplatz–Weizerstraße werden die Fahrzeuge
die sich noch nicht in der letzten Runde befinden links abbiegen. Die Autos in der letzten
Runde werden geradeaus in die Weizerstraße einfahren. Im Kreuzungsbereich wird eine
Schikane errichtet. Dadurch wird auch die Geschwindigkeit der Fahrzeuge welche gerade aus
in die Weizerstraße einfahren reduziert (Foto AN Schikane). Somit wird vermieden, dass zu
große Geschwindigkeitsunterschiede zwischen zwei eventuell hintereinander fahrenden Autos
entstehen und es zu Auffahrunfällen in diesem Bereich kommen kann.
Abbildung 5: Betonleitwand und Schikane im Bereich Birkfelderstraße-Südtirolerplatz-Weizerstraße
Action-Point 4: Ziel Feistritz bei Anger
Wie in den Projektunterlagen beschrieben und gezeichnet.
Dieser Action-Point ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Der Zuschauerbereich befindet
sich auf einer mittels Steinmauer von der Straße räumlich getrennten Überhöhung von mind.
Bescheide_2015_Bestätigung_Rallye_Club_Steiermark_2.1_72_2015_Rallye_Weiz
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Abbildung 4: Betonleitwand bei Haus Nr. Birkfelderstraße 2
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einem Meter. Der Bereich der Sperrzone zwischen dem Zuschauerbereich und der oberen
Kante der Steinmauer wird mindestens fünf Meter betragen. (Fotos AP AN 8-1, AP AN 8-2)
Das Ziel wird sich ein paar hundert Meter nach diesem Zuschauerbereich befinden. Im
Zielbereich wird keine Zuschauerzone eingerichtet.
Sonderprüfung 2 „Rossegg“
Rennstrecke (GIS-Bezeichnungen): Start am Rosseggweg ca. 100m nordwestlich der Gabelung
mit dem Hollensteinweg II – Rosseggweg - Grubweg – Hollensteinweg II mit Ziel bei der
Einmündung des Gissingweg I
Entlang der Sonderprüfung Rossegg sind keine Actionpoints bzw. Zuschauerzonen geplant.
In diesem Jahr wurde die Sonderprüfung, nicht befahren, da sich laut Konsenswerber keine
Änderungen ergeben haben. Es wird auf den Hinweis bezüglich Geländeveränderungen und
sonstigen Änderungen im Allgemeinen Teil verwiesen.
Ergänzende Beschreibungen des Konsenswerbers bei der Befahrung im Jahr 2014:
Gebäudeschutz Haus Rossegg Nr. 47
Laut Aussage des Veranstalters werden vor dem Wohnhaus mit der Nr. Rossegg Nr. 47 zum
Gebäudeschutz Siloballen aufgestellt. Zur Erreichung einer guten Stabilität dieser Barriere
werden diese miteinander verbunden.
Abbildung 6: Siloballen bei Haus Nr. Rossegg 47
Bescheide_2015_Bestätigung_Rallye_Club_Steiermark_2.1_72_2015_Rallye_Weiz
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Länge: 9,07 km
Es ist eine Start- und Ziellinie vorhanden. Die Auslaufzone wird freigehalten.
Zeit:
19:43 Uhr
1. Rennlauf
Die Sperrzeiten am Renntag sind von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
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Gebäudeschutz Haus Rossegg Nr. 44
Im Zuge der Befahrung im Jahr 2014 wurde mit dem Veranstalter festgelegt, dass vor dem
Haus Rossegg Nr. 44 zum Gebäudeschutz mind. 4 miteinander verbundene Siloballen
aufgestellt werden (siehe Abbildung). Die Aufstellung wird auf dem nahezu flachen
Wiesenstück ab dem Holzgerüst erfolgen (Foto SP_ROS_GS_Rossegg_44)
Sonderprüfung 3 „Strallegg“
Länge: 10,10 km
Es ist eine Start- und Ziellinie vorhanden. Die Auslaufzone wird freigehalten.
Zeit:
20:26 Uhr
1. Rennlauf
Die Sperrzeiten am Renntag sind von 19:00 Uhr bis 22:30 Uhr.
Rennstrecke (GIS-Bezeichnungen): Start am Toter-Mann-Weg ca. 40m nordöstlich nach der
Gabelung mit der Dorfstraße – Toter-Mann-Weg – Privatweg auf Grundstück 1041/2 (KG
Strallegg) – Miesenbachstraße – Hafenscherweg II – Hafenscherweg I – mit Ziel am
Hafenscherweg I ca. 350 m vor der Feuerwehr Strallegg
Zusatz-Action-Point: Toter-Mann-Weg
Der erste Zuschauerbereich auf dieser Sonderprüfung wird sich im Bereich Toter-Mann-Weg Abzweigung Privatweg bei Gehöft mit Haus-Nr. 214 befinden.
Dieser Action-Point soll zusätzlich zu den im Ansuchen aufgelisteten eingerichtet werden.
Bescheide_2015_Bestätigung_Rallye_Club_Steiermark_2.1_72_2015_Rallye_Weiz
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Abbildung 7: Gebäudeschutz bei Haus Rossegg Nr. 44
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Die Zuschauerzone wird in einem Abstand von mind. 15 m parallel zur Strecke am ToterMann-Weg eingerichtet, das Gelände ist im Bereich der Zuschauerzone gegenüber der Strecke
etwas überhöht.
Action-Point 5: Verbindungsweg - Miesenbachstraße
Wie im Ansuchen beschrieben und gezeichnet.
Die Überhöhung des Zuschauerbereiches beträgt gegenüber der Beschreibung im Ansuchen lt.
GIS Steiermark zwischen 2,5 m im nordöstlichen Bereich und 4m im westlichen Bereich. Die
Zuschauer werden sich mind. 1 m hinter der Geländekante befinden.
Zwischen der Strecke am Verbindungsweg (Gst.-Nr. 1041/2) und der Zuschauerzone befindet
sich entlang der Strecke im Bereich zwischen dem einmündenden Weg und der Baumgruppe
ein Graben, welcher streckenseitig mit großen Felsbrocken abgegrenzt ist.
Abbildung 9: Zuschauerzone AP 5 und Gebäudeschutz Haus-Nr. 243 und 294
Bescheide_2015_Bestätigung_Rallye_Club_Steiermark_2.1_72_2015_Rallye_Weiz
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Abbildung 8: Zuschauerzone am Toter-Mann-Weg
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Als Gebäudeschutz vor möglichen aufgewirbelten Steinen und zur Reduktion der
Staubverfrachtung in Richtung der beiden Häuser mit den Haus-Nrn. 243 (Grst. 642/4) und
294 (Grst. 642/5) wird ein Bauzaun mit 2 m Höhe aufgestellt, welcher mit Vlies bespannt wird.
Gebäudeschutz Miesenbachstraße
Zur Sicherstellung der Einhaltung der Sperrzonen in diesem Bereich werden Ordner bereit
gestellt, die bei Nichteinhaltung dies der Streckensicherheit mitteilen und diese eine
Unterbrechung veranlassen kann. (siehe auch allgemeiner Teil)
Hinsichtlich der straßenseitigen Maßnahmen wird auf die Beurteilung des verkehrstechnischen
ASV verwiesen.
Abbildung 10: Gebäudeschutz Miesenbachstraße
Gebäudeschutz Marterl Miesenbachstraße
Als Gebäudeschutz für das Marterl werden vor dem Marterl zwei Siloballen aufgestellt, die
miteinander verbunden werden.
Bescheide_2015_Bestätigung_Rallye_Club_Steiermark_2.1_72_2015_Rallye_Weiz
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Als Gebäudeschutz vor möglichen aufgewirbelten Steinen und zur Reduktion der
Staubverfrachtung in Richtung der drei Häuser mit den Haus-Nrn. 265 (Grst. 639/6) 103
(Grst. 639/7) und 77 (Grst. 639/1) aufgrund der derzeit fehlenden Asphaltdecke durch die
Straßenbaustelle in diesem Bereich der Miesenbachstraße wird entlang der Grundstücksgrenzen zur Straße ein Bauzaun mit 2m Höhe aufgestellt, welcher mit Vlies bespannt wird.
- 15 -
Action-Point 6: Miesenbachstraße – Hafenscherweg II
Wie im Ansuchen beschrieben und gezeichnet. Entgegen der Beschreibung im Ansuchen wird
die Zuschauerzone in einem Abstand von mind. 1 m hinter der Geländekante eingerichtet.
Zur Sicherung des im Streckenverlauf rechts neben der Miesenbachstraße befindlichen
Strommastens werden davor zwei miteinander verbundene Siloballen aufgestellt.
Nach der Abzweigung der Strecke in den Hafenscherweg II wird auf der Miesenbachstraße ein
Not-Auslauf mit einer Länge von mind. 50 m eingerichtet. Es werden am Beginn des Auslaufs
zwei Siloballen versetzt hintereinander aufgestellt, so dass sie eine Schikane bilden.
Abbildung 12: Action-Point 6
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Abbildung 11: Gebäudeschutz Marterl Miesenbachstraße
- 16 -
Action-Point 7: Hafenscherweg II – Hafenscherweg I
Wie im Ansuchen beschrieben und gezeichnet.
Abbildung 13: Action-Point 7
Action-Point 8: Hafenscherweg I
Wie im Ansuchen beschrieben und gezeichnet.
Die Zuschauerzone wird mind. 1 m hinter der Geländekante eingerichtet.
Entgegen der Darstellung im Ansuchen wird die Zuschauerzone nur bis auf Höhe vom Ende
des Wirtschaftsgebäudes eingerichtet. (Ab diesem Punkt ist eine ausreichende Überhöhung
gegenüber der Strecke nicht mehr gegeben.)
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Der Abstand der Zuschauerzone beträgt unmittelbar im Kurvenverlauf der Abzweigung vom
Hafenscherweg II in den Hafenscherweg I 25m. Nach dem Abzweig verringert sich der
Abstand der Zuschauerzone vom Streckenrand des Hafenscherweg I bis zur Baumreihe auf
mind. 12 m, hier sind geringere Geschwindigkeiten aufgrund der Kurve zu erwarten. Einen
zusätzlichen Schutz bildet eine Reihe aus Siloballen, die entlang des Streckenaußenrandes im
Kreuzungsbereich aufgestellt wird. Jeweils zwei Siloballen werden überlappend so
miteinander verbunden, dass eine kettenartige Verbindung der Siloballen erreicht wird. Damit
wird ein zusätzlicher Schutzwall mit Zugbandwirkung vor dem dahinter liegenden
Zuschauerbereich errichtet.
- 17 -
Samstag, 08.08.2015:
Sonderprüfungen 5 und 7 „Gollersattel“
Länge: 12,98 km
Es ist eine Start- und Ziellinie vorhanden. Die Auslaufzone wird freigehalten.
Zeiten:
08:26 Uhr
1. Rennlauf
10:17 Uhr
2. Rennlauf
Die Sperrzeiten am Renntag sind von 06:30 Uhr bis 12:30 Uhr.
Rennstrecke (GIS-Bezeichnungen): Stockheimweg I – Auswärtsgraben-Bockhoferweg –
Auswärtsgraben-Stahoferweg – Auswärtsgrabenweg – Bauereggerweg – L357 Gollerstraße Das Ziel befindet sich ca. 200 m vor der Ortstafel „Arzberg“.
Diese Sonderprüfung ist laut Auskunft des Veranstalters ident mit dem Vorjahr.
Der Start befindet am Stockheimweg I nördlich des GH Kreuzwirt (Auf Höhe der Tafel „50
Zone Ende“).
Ergänzende Beschreibungen des Konsenswerbers bei der Befahrung:
Action-Point 9: GH Kreuzwirt
Wie in den Projektunterlagen beschrieben und gezeichnet.
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Abbildung 14: Action-Point 8
- 18 -
Der Zuschauerbereich beginnt vor dem Start und endet ca. 30 m nach dem Start und ist
gegenüber der Strecke zwei Meter überhöht. Aufgrund der geringen Geschwindigkeit im
Bereich des Starts kann der Abstand des Zuschauerbereichs von mind. fünf Meter zum äußeren
Streckenrand als ausreichend erachtet werden.
Dieser Action-Point ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Action-Point 10: Stockheimweg I – Auswärtsgraben-Bockhoferweg
Stenzengreith Nr. 27, Gebäudeschutz vor Gehöft
Stenzengreith Nr. 28, Gebäudeschutz vor Gehöft
Als Gebäudeschutz werden bei der Einfahrt zum Gehöft, Stenzengreith Nr. 27, mind. drei
Siloballen aufgestellt, die miteinander verbunden werden. Die Aufstellung wird so erfolgen,
dass sich das Gebäude im Schutz des Siloballenverbundes befindet (Foto SP GOL GS STG27).
Weiter südlich werden am Beginn der Linkskurve in der Einfahrt zum Gehöft Stenzengreith
Nr. 28 ebenfalls mindestens drei miteinander verbundene Siloballen aufgestellt. Dabei werden
diese so zu positionieren sein, dass der Hausbrunnen sowie die ebenfalls dort befindlichen
Baumstümpfe durch die Barriere abgedeckt werden. (Foto SP GOL GS STG28)
Abbildung 15: Gebäudeschutz vor den Häusern Stenzengreith Nr. 27 und 28
Stenzengreith Nr. 26a und 26, Gebäudeschutz
Als Gebäudeschutz für die beiden Häuser auf der Kurvenaußenseite nach einer langen
Geraden werden am Beginn der Kurve rechts entlang des Straßenrandes zwei Barrieren
hintereinander aus jeweils zwei miteinander verbundenen Siloballen aufgestellt (Foto SP GOL
GS STG 26-26a)
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Wie in den Projektunterlagen beschrieben, jedoch kreuzt die Straße AuswärtsgrabenStahoferweg nicht mit dem Stockheimweg I, sondern schließt erst weiter südlich an
Auswärtsgraben-Bockhoferweg an.
Dieser Action-Point ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
- 19 -
Action-Point 11: Auswärtsgrabenweg – L 357 Gollerstraße
Die Zuschauerbereiche werden entgegen den Projektunterlagen folgendermaßen (ident wie in
den vergangen Jahren)eingerichtet:
Zur Sicherung des Zuschauerbereiches (in Fahrtrichtung rechts) auf der L 357 werden auf der
Kurvenaußenseite ca. 1 m vom Streckenrand in der Wiese mind. drei miteinander verbundene
Siloballen aufgestellt, damit ein eventuell geradeaus schlitterndes Fahrzeug auf der anfangs
leicht abfallenden und danach horizontalen Wiese gebremst werden kann. Der Abstand von der
Strecke im Kurvenbereich und der Zuschauerzone auf der L357 beträgt ca. 55 m.
Der Zuschauerbereich (in Fahrtrichtung links) verläuft von der Holzhütte in Verlängerung
deren Außenwand quer über die Fahrbahn des Eckweges, zum Zaun auf der
gegenüberliegenden Straßenseite des Eckweges.
Zur Sicherung des A-Mastes in Fahrtrichtung rechts vom Bauereggerweg werden zwei
miteinander verbundene Siloballen im davor liegenden Bereich auf der Wiese aufgestellt.
Abbildung 17: Zuschauerzonen im Bereich des Action-Point 11
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Abbildung 16: Gebäudeschutz vor den Häusern Stenzengreith Nr. 26a und 26
- 20 -
Action-Point 12: Feuerwehr Garrach
Wie in den Projektunterlagen beschrieben und gezeichnet.
Dieser Action-Point ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die Abgrenzung dieses Zuschauerbereichs in Richtung Rüsthaus wird sich auf Höhe des
nördlichen Endes der Steinmauer befinden und verläuft auf das (hintere) am nördlichsten
befindliche Eck des Rüsthauses. Der Abstand der Absperrung zur Rennstrecke wird hier am in
Richtung Norden verlaufenden Weg unterhalb bzw. westlich der Steinmauer mind. 20 m
betragen. Die Flächen vor dem Rüsthaus liegen in der generellen Sperrzone.
Sonderprüfungen 6 und 8 „Gössersattel“
Länge: 13,80 km
Es ist eine Start- und Ziellinie vorhanden. Die Auslaufzone wird freigehalten.
Zeiten:
08:49 Uhr
1. Rennlauf
10:40 Uhr
2. Rennlauf
Die Sperrzeiten am Renntag sind von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Rennstrecke (GIS-Bezeichnungen): Raabweg – Haufenreithweg – Gösserweg – Katerlochweg
– Berglweg – Zattachweg – Mühlweg II - Das Ziel befindet sich am Mühlweg ca. 15 m nach
der Kreuzung mit dem Klingensteinweg auf Höhe des Mastens (ca. 200 m vor der Einmündung
in die LB 64 Rechberg Straße.
Diese Sonderprüfung ist bis auf den Start ident mit dem Vorjahr.
Ergänzende Beschreibungen des Konsenswerbers bei der Befahrung:
Start: Der Start erfolgt neu aus der Richtung von Arzberg kommend auf dem Raabweg. Beim
Start befindet sich kein Zuschauerbereich.
Action-Point 13: Raabweg – Haufenraithweg
Der Zuschauerbereich wird entgegen der Beschreibung in den Projektunterlagen wie folgt
eingerichtet:
Der Zuschauerbereich wird nicht auf dem Raabweg, sondern auf der Wiese angrenzend an den
Raabweg eingerichtet, der Abstand zur Kreuzung mit dem Haufenreithweg, in den die
Rennfahrzeuge abbiegen, beträgt mind. 25 m. Der nichtbefahren Teil des Raabweges dient in
einer Tiefe von mind. 50 m als Notauslauf. Zur Sicherung des Zuschauerbereiches, welcher im
Bereich des nicht befahrenen Teil des Raabweges eingerichtet werden soll, werden in
Fahrtrichtung gesehen am linken Straßenrand im Abstand von 15m nach dem
Kreuzungsmittelpunkt mit dem Haufenreithweg mind. drei miteinander verbundene Siloballen
aufgestellt, der Bereich rechts davon bleibt als Notauslauf frei.
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Das Ziel befindet sich ca. 200 m vor der Ortstafel „Arzberg“ und ist hier kein
Zuschauerbereich vorgesehen.
- 21 -
Die Siloballen dienen als zusätzliche Schutzbarriere da sich die Zuschauerzone in gerader
Verlängerung zur Anbremszone befindet, und soll im Fall eines schlitternden Fahrzeuges,
dieses stoppen.
Action-Point 14: Haufenraithweg – Gösserweg
Wie in den Projektunterlagen beschrieben und gezeichnet.
Dieser Action-Point ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die Absperrung für den Notauslauf erfolgt nach dem zweiten Straßenpflock am
Haufenraithweg, wie am GIS-Bild im Ansuchen erläutert. (Fotos GO AP1-1 und GO AP1-2)
Die auf dem Verlauf des Gösserwegs kreuzenden Wanderwege Nr. 764 und 18 werden in einer
Tiefe von mind. 20 Meter vor der Einmündung in die Rennstrecke mittels Absperrband und
Hinweistafel „Rallyestrecke – Betreten verboten!“ abgesperrt. Zusätzlich werden diese
Wegeinmündungen durch Ordner überwacht.
Action-Point 15: Gösserweg – Lärchsattelstraße
Wie in den Projektunterlagen beschrieben und gezeichnet.
Dieser Action-Point ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Dieser Zuschauerpunkt ist gegenüber der Streckenführung um mind. 1,5 Meter überhöht. (Foto
GO AP2)
Action-Point 16: Katerlochweg - Berglweg
Wie in den Projektunterlagen beschrieben und gezeichnet.
Dieser Action-Point ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
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Abbildung 18: Action-Point 13
- 22 -
Action-Point 17: Berglweg - Zattachweg
Wie in den Projektunterlagen beschrieben. Folgende Ergänzungen werden festgehalten:
Der Abstand des neu hinzugekommenen Zuschauerbereiches auf der Wiesenfläche beträgt am
Beginn mind. 1 m von der Böschungskante mit ca. 3,5 m Überhöhung. Dieser erweitert sich auf
mind. 20 m vor der Kreuzung mit dem Zattachweg. Gegenüber dem Zattachweg steigt die
Wiese in Richtung Zuschauerbereich leicht an, der Abstand des Zuschauerbereiches zur
parallel auf dem Zattachweg verlaufenden Rennstrecke wird mind. 20 m betragen und auf
Höhe des Wasser-Hochbehälters enden.
Abbildung 19: Action-Point 17
Action-Point 18: Mühlweg II - Klingensteinweg
Wie in den Projektunterlagen beschrieben und gezeichnet.
Das Ziel wird sich auf dem Mühlweg II befinden. In diesem Bereich wird eine Zuschauerzone
eingerichtet, der Abstand der Zuschauerzone von der oberen Böschungskante wird mind. 1m
betragen.
Sonderprüfungen 9 und 10 „Thannhausen“
Länge: 13,40 km
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Hinsichtlich des eingerichteten Überganges zur neuen Zuschauerzone wird festgehalten, dass
der Wartebereich für eine Überquerung in den jeweiligen Zuschauerzonen liegen wird.
Aufgrund der Länge von rund 50 m für die Überquerung und des damit einhergehenden
Zeitbedarfs für eine sichere Überquerung von ca. 50s bis 60s (bei üblicher
Fußgängergeschwindigkeit) werden Überquerungen nur bei Rennunterbrechungen möglich
sein. Die Ordner in diesem Bereich werden deshalb mittels Funk ausgestattet sein müssen um
von der Rennleitung über Rennunterbrechungen informiert werden zu können.
- 23 -
Es ist eine Start- und Ziellinie vorhanden. Die Auslaufzone wird freigehalten.
Zeiten:
11:08 Uhr
13:06 Uhr
1. Rennlauf
2. Rennlauf
Die Sperrzeiten am Renntag sind von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Rennstrecke (GIS-Bezeichnungen): Start: Oberaichenweg – Dörflweg – Poniglstraße –
Trennsteinweg – Kickhofweg (Gemeindestraßen der Gemeinde Thannhausen) Ziel: am
Kickhofweg
Der Start dieser Sonderprüfung befindet sich im Bereich der Abzweigung des Forstweges auf
Grst. Nr. 175/3 vom Oberaichenweg in der Gemeinde Thannhausen. Die Rennstrecke verläuft
hier Richtung Norden auf dem Oberaichenweg, es ist hier kein Zuschauerbereich vorgesehen.
Ergänzende Beschreibungen des Konsenswerbers bei der Befahrung:
Action-Point 19: Oberaichenweg - Dörflweg
Der Zuschauerbereich wird entgegen der Beschreibung in den Projektunterlagen wie folgt
eingerichtet:
Der AP 19 befindet sich westlich jenes Bereiches des Streckenverlaufes, wo die Abzweigung
vom Oberaichenweg in den Dörflweg erfolgt. Der Mindestabstand der Absperrung für den
Zuschauerbereich zur Rennstrecke beträgt im Bereich der Rechtskurve des Oberaichenwegs
bis auf Höhe der Einmündung in den Dörflweg 30 m. Danach verläuft die Absperrung gerade
in Richtung des A-Mastens, auf dessen Höhe die Zuschauerzone in nördlicher Ausrichtung
endet, auf einen Mindestabstand zur Strecke von 15 m.
Damit das „Cutten“ des Linksknickes am Dörflweg über die Wiese hintangehalten wird,
werden auf der Kurveninnenseite vier Siloballen am Streckenrand aufgestellt, sodass die
Fahrer am Asphalt fahren müssen.
Der E-Anschlussverteilerkasten bzw. Telefon-Anschlussverteilerkasten auf der linken Seite des
Oberaichenweges, kurz vor der Einmündung des Dörflweges, wird mittels zwei verbundener
Siloballen gesichert.
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Diese Sonderprüfung wird in diesem Jahr in entgegengesetzter Richtung wie bisher befahren.
- 24 -
Action-Point 20: Poniglstraße - Trennsteinweg
Wie in den Projektunterlagen beschrieben und gezeichnet.
Die Abzweigung erfolgt entgegen der Beschreibung in den Unterlagen von der Poniglstraße in
den Trennsteinweg.
Zusätzlich zur Beschreibung in den Unterlagen wird festgehalten, dass die Absperrung für die
Zuschauer auf dem nach der Kreuzung nicht befahrenen Teil der Poniglstaße auf Höhe des
dort befindlichen Mastens erfolgt und damit mind. 50 m betragen wird.
Action-Point 21: Raas
Entgegen der Beschreibung in den Unterlagen wird der Zuschauerbereich erst auf Höhe des
zweiten Baumes eingerichtet, dies aufgrund der hier davor befindlichen Linkskurve, in der sich
somit kein Zuschauerbereich am Außenrand befinden wird. Des Weiteren wird der
Zuschauerbereich entgegen der Beschreibung in den Projektunterlagen in einem Abstand von
der Strecke von mind. 10 m eingerichtet (Abstand hinter oberer Geländekante der Böschung
von ca. 5 bis 7 m, je nach Böschungsbreite). Der Zuschauerbereich ist bei diesem Abstand 2,5
bis 3 m gegenüber der Strecke überhöht.
Hinsichtlich des eingerichteten gesicherten Überganges vom Fradenbergweg zur
Zuschauerzone wird festgehalten, dass der Wartebereich für eine Überquerung am
Fradenbergweg aufgrund der leichten Außenkurve in einem Abstand von mind. 25m zur
Strecke einzurichten sein wird. Aufgrund der Länge von rund 120m für die Überquerung und
Benutzung der Strecke bis zum Erreichen der Zuschauerzone und des damit einhergehenden
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Abbildung 20: Action-Point 19; Schutz des Verteilerkastens; Siloballen auf Kurveninnenseite
- 25 -
Zeitbedarfs für eine sichere Überquerung von ca. 120s bis 150s (bei üblicher
Fußgängergeschwindigkeit) werden Überquerungen nur bei Rennunterbrechungen möglich
sein. Die Ordner in diesem Bereich werden deshalb mittels Funk ausgestattet sein müssen um
von der Rennleitung über Rennunterbrechungen informiert werden zu können.
Action-Point 22: Trennsteinweg - Kickhofweg
Wie in den Projektunterlagen beschrieben und gezeichnet.
Entgegen der Beschreibung in den Projektunterlagen wird die Absperrung des nicht
befahrenen Teils des Trennsteinweges in einer Tiefe von mind. 25 m von der Kreuzung mit dem
Kickhofweg erfolgen (wie in Skizze gezeichnet).
Das Ziel befindet sich am Kickhofweg im Bereich der zweiten Einfahrt zum Wohnhaus mit der
Nr. 12, ca. 380 m vor dem Bahnübergang mit der Feistritztalbahn, hier ist kein
Zuschauerbereich vorgesehen.
Sonderprüfungen 11 und 13 „Naas Rundkurs“
Länge: 9,77 km
Es ist eine Start- und Ziellinie vorhanden. Die Auslaufzone wird freigehalten.
Zeiten:
13:44 Uhr
16:05 Uhr
1. Rennlauf
2. Rennlauf
Die Sperrzeiten am Renntag sind von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Rennstrecke (GIS-Bezeichnungen): Start: Patschastraße II – Patschastraße I – Hartweg
(Rundkurs) – Patschastraße II – Patschastraße I - Naasweg (Ausfahrt nach 2. Runde) –
Naasgrabenweg (Ziel) (Gemeindestraßen der Gemeinde Naas)
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Abbildung 21: Einrichtung des Zuschauerbereichs beim Action-Point 21 und Übergang
- 26 -
Diese Sonderprüfung ist laut Auskunft des Veranstalters ident mit den Vorjahren.
Der Start dieser Sonderprüfung erfolgt auf der Patschastraße II in Richtung Norden, südlich
der Kreuzung mit dem Hartweg.
Ergänzende Beschreibungen des Konsenswerbers:
Im Bereich des Starts befindet sich kein Zuschauerbereich.
Der Zuschauerbereich ca. 120 m nach dem Start oberhalb der Patschastraße II auf der Wiese
wird in diesem Jahr nicht eingerichtet.
Action-Point 23: Patschastraße I
Action-Point 24: Naasweg – Naasgrabenweg (Ziel)
Wie im Ansuchen beschrieben.
Dieser Action-Point ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Der Zuschauerbereich befindet sich in Fahrtrichtung gesehen rechts vor der Kreuzung
Patschastraße I – Hartweg bzw. Naasweg. Folgende ergänzende Festlegungen werden zur
Beschreibung getroffen (analog zum Vorjahr):
Dieser Zuschauerbereich verläuft entlang des ca. um 1,5 m überhöhten Geländerückens in
einem Abstand von mind. 12 Meter von der Rennstrecke. Aus der Fahrtrichtung gesehen
beginnt der Zuschauerbereich ab der hier mit Beginn bei der Warntafel „Baustellenausfahrt“
eingerichteten Schikane. Die Grenze dieses Zuschauerbereichs verläuft in einem immer größer
werdenden Abstand zur Rennstrecke in Richtung Süden zum Baum, auf dessen Höhe auch die
Zuschauerzone beim Zieleinlauf beginnt. Zur Reduzierung der Geschwindigkeit wird eine
Schikane auf der Patschastraße I mit Beginn auf Höhe des letzten Mastes vor der Kreuzung mit
dem Hartweg eingerichtet (Fotos SP NA AP25-1 und SP NA AP25-2). Die Errichtung erfolgt
derart, dass sie mit einer Rechtskurve (weg vom Zuschauerbereich) beginnt und die
Geschwindigkeit dabei auf max. 50 km/h reduziert wird. Dadurch, dass der zusätzliche
Zuschauerbereich in Fahrtrichtung gesehen erst bei der Schikane beginnt, endet die
Bremszone vor Beginn des Zuschauerbereiches.
Der Zuschauerbereich beim Zieleinlauf zwischen Naasweg und Naasgrabenweg wird wie in
den vergangenen Jahren und in den Projektunterlagen beschrieben eingerichtet, die
westseitige Begrenzung erfolgt auf Höhe der westseitigen Ecke des Wirtschaftsgebäudes.
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Dieser Action-Point ist gegenüber dem Vorjahr unverändert und ident mit jenem, der beim
Bergrallyelauf eingerichtet wird.
- 27 -
Sonderprüfungen 12 und 14 „Koglhof“
Länge: 14,40 km
Es ist eine Start- und Ziellinie vorhanden. Die Auslaufzone wird freigehalten.
Zeiten:
14:22 Uhr
1. Rennlauf
16:43 Uhr
2. Rennlauf
Die Sperrzeiten am Renntag sind von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Rennstrecke (GIS-Bezeichnungen): Start auf der Straße „Bucklige Lärche nach der
Abzweigung von der L355 Sommeralmstraße – Oberer Haslauweg – L457 Haslauerstraße –
Offenegg-Salleggweg – Koglhofweg
Ergänzende Beschreibungen des Konsenswerbers bei der Befahrung:
Gegenüber dem Vorjahr wird diese Sonderprüfung in entgegengesetzter Richtung befahren
und erfolgt eine Streckenverkürzung, sodass die L355 und die L353 nicht mehr befahren
werden.
Im Startbereich wird kein Action-Point eingerichtet.
Action-Point 25: Bucklige Lärche
Wie in den Projektunterlagen gezeichnet.
Entgegen der Beschreibung in den Projektunterlagen erfolgt die Absperrung entlang der
Straße „Bucklige Lärche“ in einem Abstand von mind. 15 m im Wald bis zur nördlichen
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Abbildung 22: Einrichtung der Zuschauerzonen beim Action-Point 24
- 28 -
Begrenzung nach der Abzweigung des Oberen Haslauweges. Festgehalten wird, dass die
nördliche Absperrung auf der in Richtung Nordwesten verlaufenden Straße Bucklige Lärche
mind. auf Höhe des zweiten Straßenpflockes, in Fahrtrichtung auf der rechten Seite, nach der
Abzweigung erfolgt.
Action-Point 26: Offner-Kreuz
Gebäudeschutz Sallegg Nr. 26
Laut Aussage des Veranstalters werden entlang der Zufahrt, die vor dem Wohnhaus in die
Strecke einmündet, mindestens drei miteinander verbundene Siloballen als Schutzbarriere vor
dem Gebäude errichtet. Die Aufstellung erfolgt schräg, am Weg entlang.
Abbildung 23: Gebäude Sallegg Nr. 26
Action-Point 27: Obi-Hansl-Hütte
Verlauf wie in den Projektunterlagen gezeichnet, Abstände jedoch wie folgt:
Entgegen der Beschreibung in den Projektunterlagen wird aufgrund einer Überhöhung des
Zuschauerbereichs von 1m, welcher vor der Baumgruppe liegt, ein Abstand zwischen Strecke
und Zuschauerbereich von mind. 15 m eingehalten, nach der Baumgruppe wird der Abstand
auf mind. 10m reduziert, die Überhöhung beträgt hier rund 2,5 bis 3m gegenüber der Strecke.
Action-Point 28: Koglhofweg – St. Georgenweg
Wie im Ansuchen gezeichnet, die Abstände stellen sich wie folgt dar:
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Wie in den Projektunterlagen beschrieben und gezeichnet.
Zusätzlich zur Beschreibung in den Projektunterlagen wird festgehalten, dass die Absperrung
der Zuschauerzone auf dem nicht befahrenen Teil der L 457 auf Höhe des 3. Straßenpfockes
(in Fahrtrichtung auf der linken Straßenseite) nach der Abzweigung des OffeneggSalleggweges erfolgt.
- 29 -
Der Abstand zum rechten Streckenrand wird gegenüber der Beschreibung in den
Projektunterlagen auf 15 Meter vergrößert (wie skizziert). In diesem Bereich ist auch eine
Überhöhung von zwei Meter gegenüber der Strecke vorhanden.
Die Absperrung des Weiteren nach der Abzweigung in den St. Georgenweg nicht mehr
befahrenen Teils des Koglhofweges wird in einer Tiefe von mind. 50 m nach der zuvor
genannten Abzweigung erfolgen.
Das Ziel dieser Sonderprüfung befindet sich auf dem St. Georgenweg, ca. 120 m nach der
Abzweigung aus dem Koglhofweg.“
Auflagen:
vorgeschrieben:
1. Die Zuschauerräume sind projekts- und befundsgemäß abzusichern, dass die Sicherheit der
Zuschauer stets gewährleistet ist. Diese Festlegung hat nach den Weisungen der OSK
aufgrund des Ergebnisses der Streckenbesichtigung zu erfolgen:
Vor Beginn der Rallye hat der Veranstalter mit einem Sachverständigen der OSK die die
Sicherheitszonen / Sperrzonen festzulegen. Diese Zonen sind von einem geeigneten Organ
des Veranstalters zuverlässig vor dem jeweiligen Beginn einer Sonderprüfung zu
kontrollieren. Die Sicherheitszonen sind vom Veranstalter ausreichend abzusperren und es
ist durch eine ausreichende Anzahl von Sicherungsorganen dafür zu sorgen, dass diese
Zonen durch Zuschauer nicht betreten werden. Für jede Sonderprüfung ist ein
verantwortlicher Sonderprüfungsleiter spätestens eine Woche vor Rennbeginn zu
bestimmen.
2. Bei jeder Veränderung von Absperrungen ist die Veranstaltung bis zur Wiederherstellung
des Urzustandes zu unterbrechen.
3. Den Einsatzfahrzeugen ist während der Dauer der Veranstaltung das Passieren umgehend
zu ermöglichen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, welche andere Einsätze als auf der
Rennstrecke fahren müssen. Die Sonderprüfungsstrecken werden für die Dauer der
Prüfungen für den gesamten Verkehr gesperrt. Der Veranstalter hat jedoch vorzusorgen,
dass zur Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen die Sonderprüfungen unterbrochen werden.
Die Unterbrechung hat im Einvernehmen mit den überwachenden Organen der
Straßenaufsicht zu erfolgen. Die eingesetzten Streckenposten sind mit Funkgeräten
auszustatten und haben solche Unterbrechungen dem Start unverzüglich mitzuteilen.
4. Der Veranstalter und die einzelnen Teilnehmer an der Veranstaltung haben bei einer in
Österreich zugelassenen Versicherungsanstalt eine Versicherung für die gesetzliche
Haftpflicht für Personen- und Sachschäden gemäß den Richtlinien der OSK abzuschließen.
Auf der Polizze muss ein Hinweis enthalten sein, dass eine Unterversicherung
ausgeschlossen ist.
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Gemäß § 8 Abs. 5 und 6 werden dem Veranstalter folgende
- 30 -
5. Sollte eine Betonleiteinrichtung, Siloballen und dgl. verschoben werden, ist die
Veranstaltung bis zur Wiederherstellung des Urzustandes zu unterbrechen.
6. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass Funktionäre, Ordner, Presseleute und
Veranstaltungsteilnehmer den Weisungen der Organe der Behörde und der Straßenaufsicht
unbedingt Folge leisten (Betrifft vor allem den Aufenthalt in den Sperrzonen und an
gefährlichen Stellen).
7. Ein von der Sicherheitsbehörde oder ihren Organen wegen erheblicher
Vorschriftswidrigkeiten beanstandeter Teilnehmer hat aus dem Bewerb auszuscheiden.
1.
2.
3.
Landesverwaltungsabgaben nach der Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2014,
LGBl. Nr. 66/2014 i.d.g.F.
a) für die Prüfung der Anzeige
nach TP B III Z 21
EUR 20,40
b) für die Bestätigung, dass keine Untersagungsgründe vorliegen
TP B III Z 23
EUR 40,80
Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957 i.d.g.F.
a) für die Eingabe (Ansuchen) vom 28.05.2015
nach TP 6 Abs. 1
EUR 14,30
b) für die Bestätigung
nach TP 14 Abs. 1
EUR 14,30
c) für die Verhandlungsschrift vom 30.06.2015
EUR 14,30
Kommissionsgebühren nach § 1 Z. 1 der LandesKommissionsgebührenverordnung 2013, LGBl.Nr. 123/2012 i.d.g.F.
für die örtliche Erhebung vom 30.06.2015
für 3 Amtsorgane, Dauer 4/2 Stunden à EUR 17,90
Somit insgesamt:
EUR 214,80
EUR 318,90
Zahlungsfrist:
Wenn Sie keine Vorstellung einbringen, so ist der Gesamtbetrag innerhalb von zwei Wochen
nach Zustellung dieses Bescheides mit dem beiliegenden Zahlschein zu überweisen oder unter
Mitnahme dieses Schreibens bei uns einzuzahlen. Wird diese Zahlungsfrist nicht eingehalten,
müssen Sie damit rechnen, dass der Betrag durch Exekution hereingebracht wird.
Bescheide_2015_Bestätigung_Rallye_Club_Steiermark_2.1_72_2015_Rallye_Weiz
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Kosten:
- 31 -
Begründung:
Sachverhalt:
Mit Eingabe vom 28.05.2015 hat der Verein „Rallye Club Steiermark (RC Steiermark)“,
8614 Breitenau am Hochlantsch, Am Straßegg Nr. 16, die Veranstaltung „Rallye Weiz“ am
07.08.2015 und 08.08.2015, angezeigt.
Dabei wurde vom Amtssachverständigen für Kraftfahr- und Sicherheitstechnik nachstehendes
Gutachten erstellt und die Vorschreibung der Auflagenpunkte 1.) bis 7.) vorgeschlagen:
„Als Actionpoints (Zuschauerzonen) werden nur jene angesehen, welche bei der oben
angeführten Befahrung der Sonderprüfungen beurteilt wurden und sich somit in diesem Befund
und Gutachten wiederfinden.
Nicht als Teilnehmer der Veranstaltung im Sinne des § 2 StVAG 2012 Z22 werden die Fahrer
und Sicherheitskräfte (wie Streckenposten, Funkposten, Ordner und dergleichen) die sich
innerhalb der Sperrzonen aufhalten gesehen, da diese weder als Publikum, Fans,
Besucherinnen/Besucher oder Kundinnen/Kunden eingeordnet werden können.
In der Rechtsauskunft zum Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz 2012 des Referates für
Personenstand, Veranstaltung und Innerer Dienst der Abteilung 3 im Schreiben vom 15. März
2013 an die Bezirkshauptmannschaften (GZ: ABT03-2-5.00/49-2012-39) wird festgestellt, dass
als TeilnehmerInnen grundsätzlich nur jene natürlichen Personen zu sehen sind, die im
Rahmen von Veranstaltungen einem Veranstaltungsverlauf folgen. „Lediglich für zeitlich
begrenzte gleichartige Veranstaltungen, bei denen die Teilnahme allgemein zugänglich ist, die
aber auch einen Zuschaueraspekt haben, wie z.B. Marathonläufe, Wettrennen, etc., sind als
TeilnehmerInnen auch jene Personen zu zählen, die an der Veranstaltung aktiv teilnehmen.“
Hinsichtlich der Rallyefahrer kann eine Rallye-Veranstaltung für sie nicht als allgemein
zugänglich gesehen werden, da dafür eine OSK-Fahrerlizenz erforderlich ist. Diese knüpft
bestimmte Voraussetzungen wie ein Mindestalter von 18 Jahren, ein ärztliches Attest, das
aussagt dass die jeweilige Person zum Betreiben von Motorsport geeignet ist sowie einen
Abschluss einer OSK-Sportfahrerunfallversicherung an sich und müssen RallyefahrerInnen
außerdem von der OSK als hierfür qualifiziert erachtet werden.
Die Sicherheitskräfte werden vom Veranstalter ausgewählt, dabei wird er jene Personen
auswählen, die für ihn für die Erfüllung der von ihm vorgesehenen Aufgaben geeignet und
vertrauenswürdig sind. Daher kann auch für diese Personen nicht von einem allgemeinen
Zugang zur Veranstaltung gesprochen werden.
Bescheide_2015_Bestätigung_Rallye_Club_Steiermark_2.1_72_2015_Rallye_Weiz
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Hierüber wurde von der erkennenden Behörde am 30.06.2015 eine örtliche Erhebung und
mündliche Verhandlung durchgeführt.
- 32 -
Die Beurteilung der Abstände der Zuschauerzonen entspricht den Abständen in den
Streckenbegutachtungsprotokollen der OSK für Bergrennen.
Da die Fahrzeuge bei Bergrennen wesentlich Leistungsstärker sind und somit auch höhere
Geschwindigkeiten erreichen, kann davon ausgegangen werden, dass diese Abstände bei
Rallyeveranstaltungen ebenso ausreichend sind. Somit werden diese Abstände als Stand der
Technik herangezogen.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass gem. OSK – Reglement in Kurven Sicherheitszonen
von mindestens 25 m vom Fahrbahnrand, bei gerader Vorbeifahrt mindestens 15 m, im Bereich
von seitlichen Barrieren massiverer Art (Geländer, Zaunsockel, etc.) ein Sicherheitsbereich
von mindestens 3 m abzusperren ist. Tiefer liegende Gelände wie die Rennstrecke und
kurveninnere Bereiche sind grundsätzlich Sperrzonen. Einfahrten sind in einer Tiefe von
mindestens 20 Meter abzusperren.
Die Abstände bei den im Befund beschriebenen Action-Points entsprechen den oben genannten
Richtlinien. Somit wird davon ausgegangen, dass ein ausreichender Zuschauerschutz
gewährleistet wird.
Da sich auf der restlichen Strecke im Bereich von beidseitig 50 Meter neben der Fahrbahn
keine Personen aufhalten dürfen (Ausnahme Personal des Veranstalters wie Streckenposten,
etc.) und dies durch den Veranstalter mittels Vorkehrungen wie Vorausfahrzeuge,
Streckenposten und Ordner überwacht wird, werden die Vorgaben der OSK Richtlinien auch in
diesen Streckenabschnitten als eingehalten angesehen.
Grundsätzlich
werden
Sachschäden
vom
Veranstalterhaftpflichtversicherung abgedeckt.
Veranstalter
bzw.
durch
eine
Zusätzlich wurden an besonders neuralgischen Stellen Schutzmaßnahmen hinsichtlich des
Gebäudeschutzes vom Veranstalter vorgesehen.
Bei befundsgemäßer Ausführung der Veranstaltung besteht gegen die Durchführung der
Rallye aus sicherheitstechnischer Sicht kein Einwand, wenn die o.a. Auflagen eingehalten
werden.“
Rechtsgrundlagen:
Gemäß § 8 Abs. 1 StVAG sind alle Veranstaltungen, die nicht melde- oder bewilligungspflichtig sind, anzeigepflichtig. Nach Abs. 2 hat die Veranstalterin/der Veranstalter die
Durchführung anzeigepflichtiger Veranstaltungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Beginn
der Behörde schriftlich anzuzeigen.
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Bei den im Einreichprojekt und im Befund beschriebenen Zuschauerzonen (Action Points)
werden die Mindestabstände eingehalten (gemäß OSK Richtlinien  hier Stand der Technik).
Großteils sind die Abstände zwischen Zuschauerbereich und Fahrbahn größer als in der
Richtlinie
vorgegeben.
Durch
zusätzliche
Maßnahmen
wie
Betonleitwände,
Siloballenabsperrungen, Reifenstapel wird die Sicherheit der Action Points weiter erhöht.
- 33 -
Laut § 8 Abs. 5 StVAG kann die Behörde der Veranstalterin/dem Veranstalter auf deren/dessen
Kosten mit Bescheid Auflagen, Bedingungen und Befristungen vorschreiben, soweit dies
erforderlich ist, um eine ordnungsgemäße Durchführung und einen ordnungsgemäßen Ablauf
der Veranstaltung zu gewährleisten.
Nach § 8 Abs. 6 StVAG kommen als Vorschreibungen nach Abs. 5 insbesondere in Betracht:
Liegen keine Untersagungsgründe vor, hat die Behörde gemäß § 8 Abs. 9 StVAG spätestens
vier Tage vor Veranstaltungsbeginn der Veranstalterin/dem Veranstalter hierüber eine
Bestätigung auszustellen. Auch nach Ausstellung einer Bestätigung sind Vorschreibungen von
zusätzlichen Auflagen, Bedingungen und Befristungen gemäß Abs. 5 zulässig.
Gemäß § 23 Abs. 1 Ziffer 2 StVAG ist die Bezirkshauptmannschaft Weiz die zuständige
Behörde.
Aufgrund des Ergebnisses des Ermittlungsverfahrens war spruchgemäß zu entscheiden.
Rechtsmittelbelehrung:
Sie haben das Recht, gegen diesen Bescheid Beschwerde an das Verwaltungsgericht zu
erheben. Die Beschwerde ist innerhalb von vier Wochen nach Zustellung dieses Bescheides
schriftlich bei uns einzubringen.
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1. zeitliche und örtliche Beschränkungen, sowie Festlegung einer Höchstzahl der
gleichzeitig anwesenden Personen;
2. Vorschreibungen über die notwendige ärztliche Hilfeleistung, die mit den notwendigen
Hilfsmitteln nach dem Stand der Notfallmedizin ausgestattet sein muss;
3. Vorschreibungen über die Verfügbarkeit eines allgemeinen oder besonderen Sanitätsund Rettungsdienstes im Sinn des Stmk. Rettungsdienstgesetzes;
4. Vorschreibungen über die Einsetzung einer Sicherheitskoordinatorin/eines
Sicherheitskoordinators;
5. Vorschreibungen über die Mitwirkung und den Umfang eines geeigneten und
geschulten Ordner und Kontrolldienstes;
6. Vorschreibungen über die Einrichtung einer Brandsicherheitswache;
7. Vorschreibungen über die Hinterlegung einer angemessenen Sicherheitsleistung;
8. die Vorschreibung, dass keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt oder verkauft oder
Getränke nur in bruchfesten Behältern abgegeben werden dürfen;
9. Beschränkungen zur Vermeidung von Abfällen oder, wenn dies nicht wirtschaftlich
vertretbar ist, Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Sammlung, Verwertung und
Entsorgung von Abfällen;
10. Vorschreibungen über die am Veranstaltungsort bereitzuhaltenden Atteste, Gutachten,
Bescheinigungen und Nachweise;
11. jene Maßnahmen nach § 5, die die Veranstalterin/der Veranstalter nicht getroffen hat.
- 34 -
Sie haben auch die Möglichkeit, die Beschwerde über das Internet mit Hilfe eines WebFormulars einzubringen. (https://egov.stmk.gv.at/rmbe). Bitte beachten Sie: Dies ist derzeit die
einzige Form, mit der Sie eine beweiskräftige Zustellbestätigung erhalten.
Weitere technische Einbringungsmöglichkeiten für die Beschwerde (z.B. Telefax, E-Mail)
können Sie dem Briefkopf entnehmen. Der Absender trägt dabei die mit diesen
Übermittlungsarten verbundenen Risken (z.B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes).
Bitte beachten Sie, dass für elektronische Anbringen die technischen Voraussetzungen und
organisatorischen Beschränkungen im Internet kundgemacht sind: http://egov.stmk.gv.at/tvob.
Für die Beschwerde ist eine Pauschalgebühr von € 30,00 zu entrichten. Die Gebührenschuld
entsteht im Zeitpunkt der Einbringung der Beschwerde und ist sofort fällig. Sie müssen daher
bereits bei der Eingabe der Beschwerde die Zahlung nachweisen; sie können dazu einen
Zahlungsbeleg oder einen Ausdruck über die erfolgte Erteilung einer Zahlungsanweisung der
Eingabe anschließen. Die Zahlung ist auf ein Konto des Finanzamtes für Gebühren,
Verkehrssteuern und Glücksspiel (IBAN: AT83 0100 0000 0550 4109, BIC: BUNDATWW)
vorzunehmen. Als Verwendungszweck ist das jeweilige Beschwerdeverfahren (Geschäftszahl
des Bescheides) anzugeben.
Hinweis:
Wenn Sie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung wünschen, müssen Sie diese
gleichzeitig mit der Erhebung der Beschwerde beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie, falls
die Behörde von der Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung absieht, auf Ihr Recht auf
Durchführung einer Verhandlung verzichten, wenn Sie in der Beschwerde keinen solchen
Antrag stellen.
Ergeht an:
1.) den Verein „Rallye Club Steiermark (RC Steiermark)“, 8614 Breitenau am
Hochlantsch, Am Straßegg Nr. 16, unter Anschluss eines Erlagscheines, vorab per Mail,
ergeht nachrichtlich per Mail an:
2.) das Bezirkspolizeikommando WEIZ, mit der Bitte um Weiterleitung an die örtlich
zuständigen Polizeiinspektionen,
Bescheide_2015_Bestätigung_Rallye_Club_Steiermark_2.1_72_2015_Rallye_Weiz
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Die Beschwerde hat den Bescheid, gegen den sie sich richtet, und die belangte Behörde zu
bezeichnen. Weiters hat die Beschwerde zu enthalten:
- die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt,
- das Begehren und
- die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig
eingebracht ist .
Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung, das heißt, der Bescheid kann trotz
Erhebung der Beschwerde vollstreckt werden.
- 35 -
3.) die Gemeinde Strallegg,
4.) die Marktgemeinde Birkfeld,
5.) die Marktgemeinde Anger,
6.) die Gemeinde Thannhausen,
7.) die Gemeinde Naas,
8.) die Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith,
10.) die Stadtgemeinde Weiz,
11.) die Marktgemeinde St. Ruprecht an der Raab,
12.) die Gemeinde St. Kathrein am Offenegg,
13.) die Bezirksfeuerwehr Weiz, mit der Bitte um Weiterleitung an die örtlich zuständigen
Feuerwehren,
14.) das Rote Kreuz, Bezirksstelle Weiz, z.H. Herrn Uwe FLADERER.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
Mag. Eva Langmann, e.h.
F.d.R.d.A.:
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9.) die Marktgemeinde Passail,