Bescheid wi - HEINZL

Alten- und
Pflegekräfte
LHP sucht weitere Mitarbeiter
Der Fachkräftemangel ist so
groß wie noch nie - gerade in
der Region „Bodensee- Oberschwaben-Allgäu“ leidet die
Industrie, das Handwerk und
die Pflegedienstleister massiv
unter diesem Mangel.
Die Automobilindustrie, besonders der Automotive Bereich, sucht nach wie vor massiv Fachkräfte - eine große
Auswahl an Arbeitsstellen
gibt es für Industriemechaniker, Werkzeugmacher sowie
CNC-Dreher
und
MAGSchweißer. Die LHP Dienstleistungs- und Bildungsgesellschaft, Mitglied der Heinzl
Firmengruppe, sucht speziell
für seine Partner in der Automobilindustrie CNC-Maschinenbediener im Vier- oder
Drei-Schichtbetrieb. "CNCMaschinenbediener suchen
wir im Moment für die gesamte Region Bodensee, für
das Schussental und für Biberach" so Florian Günzel,
Personaldisponent bei der
LHP. Voraussetzung für diese
Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung
im Metallbereich und Erfahrungen beim Bedienen von
CNC-Maschinen. Die Bezahlung ist über Tarif, Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie eine lukrative Überstundenvergütung sind selbstverständlich.
Ein großer Bedarf an Mitarbeitern vermeldet auch die
Pharmaindustrie. Gesucht
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Berufserfahrung in der Industrie oder im Einzelhandel verfügen. Die LHP sucht Mitarbeiter für ihre Pharmaindustrie-Partner in den Landkreisen Ravensburg, Biberach
und Memmingen.
Trotz nahendem Winter baut
das Handwerk ebenfalls Stellen auf. Neben Elektrikern
und Malern sind auch Anlagenmechaniker und Zimmerleute noch dringend gesucht.
Fast schon dramatisch stellt
sich der Mangel an Pflegekräften dar. „Mitarbeiter in
der Pflege sind gesucht wie
die Nadel im Heuhaufen“, so
Christian Heinzl, Geschäftsführer und Inhaber der Heinzl
Firmengruppe. Als Gründe
werden hier meist die dürftige Bezahlung, die Arbeitszeiten und der Schichtdienst genannt. Die LHP versucht zusammen mit ihren Kunden
dieses Manko für die Mitarbeiter abzubauen. Die LHP
freut sich über Ihre Bewerbungsunterlagen.
INFO
27
JOB
Mittwoch, 11. November 2015
Bescheid wissen und die Vorteile nutzen
Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die jetzt geltende Familienpflegezeit
(djd) - In Deutschland werden
derzeit rund 1,86 Millionen
Menschen zu Hause gepflegt zwei Drittel davon ausschließlich durch Angehörige. Der
Wunsch vieler Berufstätiger,
Angehörige selbst zu pflegen,
scheitert oftmals an der Wirklichkeit.
Viele Berufstätige, die bereits Pflegeaufgaben übernommen haben, können Pflege und
Beruf nur schwer vereinbaren.
Die Politik hat darauf reagiert,
seit Jahresbeginn sorgen neue
gesetzliche Regelungen für
spürbare Erleichterungen.
Zehn Tage Auszeit, sechs
Monate Pflegezeit, 24
Monate Familienpflegezeit
Wer kurzfristig Zeit für die
Organisation einer neuen Pflegesituation benötigt, kann bis
zu zehn Arbeitstage lang der
Arbeit fernbleiben. Neu ist der
Anspruch auf eine Lohnersatzleistung - das Pflegeunterstützungsgeld. Zudem haben Beschäftigte wie bisher für die
Pflege naher Angehöriger in
häuslicher Umgebung einen
Beruf und Pflege von nahen Angehörigen lassen sich oft nur schlecht miteinander vereinbaren. Seit Jahresbeginn sorgen neue gesetzliche Regelungen deshalb für spürbare Erleichterungen bei den Beschäftigten.
Foto: djd/Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Kontakt
Ansprechpartner bei der
HEINZL Firmengruppe:
Florian Günzel,
Tel: 07524- 40 11 11 5
Oder per Mail
Florian.Guenzel@ HeinzlFirmengruppe.com
Beschäftigte profitieren spürbar von den Verbesserungen bei der
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und der Familienpflegezeit.
Foto:Colourbox
Anspruch auf vollständige oder
teilweise Freistellung von bis zu
sechs Monaten. Seit Jahresbeginn 2015 haben Beschäftigte
zudem einen Rechtsanspruch
auf Familienpflegezeit, das
heißt auf eine teilweise Freistellung bis zu 24 Monate bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden. Ob Pflegezeit beziehungsweise
Familienpflegezeit genommen
werden kann, hängt von der
Größe des jeweiligen Unternehmens ab.
Für die Zeit der Freistellungen gibt es seit dem 1. Januar
2015 einen Rechtsanspruch auf
ein zinsloses Darlehen, um den
Lebensunterhalt in einer Pflegesituation besser abzufedern.
Das Darlehen kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden, es be-
trägt grundsätzlich die Hälfte
des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts. Für alle drei Auszeiten besteht, von der Ankündigung höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten
Termin - bis zum Ende der Auszeit Kündigungsschutz.
Orientierung gibt das
Bundesfamilienministerium
Alle wissenswerten Informationen dazu finden Interessierte unter www.wege-zur-pflege.de. Auf dieser Website des
Bundesfamilienministeriums
steht leicht auffindbar auch der
Link zu einem Familienpflegezeit-Rechner, der eine erste,
auf die persönliche Situation
abgestimmte
Orientierung
gibt.
INFO
Nahe
Angehörige
(djd) - Bisher zählten Großeltern und Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer
eheähnlichen
Gemeinschaft, Geschwister, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten
oder
Lebenspartners,
Schwieger- und Enkelkinder zu den nahen Angehörigen. Seit Jahresbeginn 2015
profitieren nun auch Stiefeltern,
Schwäger
und
Schwägerinnen sowie lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften von
den neuen Regelungen der
Familienpflegezeit.
Ihr neuer Job wartet auf Sie!
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