merkblatt wahlen

DIE WAHLLEITUNG
Korrekturfassung des orangen Merkblattes Wahlen vom März 2016
MERKBLATT WAHLEN
Hochschulsenat (alle Statusgruppen) und Fakultätsräte (nur Statusgruppe Studierende)
im Sommersemester 2016
Rechtliche Grundlagen
Grundlage für diese Wahlen sind das Hamburgische Hochschulgesetz (HmbHG) sowie die Wahlordnung
der HAW Hamburg. Einzusehen ist die Wahlordnung in den Verwaltungen der Fakultäten bzw. bei der
Wahlleitung der HAW Hamburg sowie im Intranet unter
Gesetze und Verordnungen -> Hochschulrecht -> HAW Satzungen
I. Wahlen zum Hochschulsenat
Hochschulweit, für alle Statusgruppen.
Anzahl der Mitglieder / Amtszeit:
Dem Hochschulsenat gehören die folgenden stimmberechtigten Mitglieder an:
1. Gruppe der Professorinnen / Professoren: neun Mitglieder
2. Gruppe der Studierenden: drei Mitglieder
3. Gruppe akademisches Personal: drei Mitglieder
4. Gruppe Technisches, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal: zwei Mitglieder
Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der am 12. November 2015 durch den Hochschulsenat
beschlossenen und am 14. Januar 2016 durch den Hochschulrat genehmigten Grundordnung der HAW
Hamburg.
Die Amtszeit der Mitglieder der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die Amtszeit der weiteren
Mitglieder beträgt zwei Jahre. Sie beginnt am 1. September 2016.
II. Wahlen zu den Fakultätsräten
Nur für die Statusgruppe Studierende.
Anzahl der Mitglieder / Amtszeit:
Es sind drei Mitglieder (mit ihren Stellvertretungen) zu wählen. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Sie beginnt
am 1. September 2016.
Wichtige Hinweise für die Bewerbung
Kandidatinnen und Kandidaten können sich einzeln (Einer-Liste) oder in Listen bewerben (keine
gebundenen Listen). Hierbei ist nach § 20 Absatz 5 der Wahlordnung zu beachten, dass
Listenwahlvorschläge mit mindestens 40% Männer bzw. Frauen der jeweiligen Mitgliedergruppe
berücksichtigt werden sollen. Die Regelung bezieht sich nur auf die als Mitglieder kandidierenden
Personen, nicht auf die Stellvertretungen. Ausnahmen von der 40%-Regelung sind der Wahlleitung
gegenüber zu begründen. Die Begründung kann per Mail oder schriftlich erfolgen.
Eine Bewerberin/ein Bewerber darf nur einer Kandidatenliste angehören. Eine Benennung als
Stellvertreterin/Stellvertreter ist ausgeschlossen, wenn die Betreffende/der Betreffende als Mitglied oder
bereits als Stellvertreterin/als Stellvertreter eines anderen Mitglieds vorgeschlagen ist.
Nicht wählbar sind die Mitglieder des Präsidiums, der Fakultätsdekanate sowie der Wahlleitung,
Wahlvorstände und des Wahlprüfungsausschusses.
HV/PS Stand 08.04.2016
! Bitte wenden !
Die Angabe einer Vertrauensperson ist nur bei einer Kandidatenliste erforderlich, nicht bei
Einzelkandidaturen.
Bei Aufstellung einer Kandidatenliste sind die jeweiligen Einverständniserklärungen beizufügen.
Einverständniserklärungen, die auch für Einzelkandidaturen genutzt werden können, sowie
Kandidatenlisten erhalten Sie in den Verwaltungen der Fakultäten oder bei der Wahlleitung.
Bitte achten Sie darauf, dass jeder Wahlvorschlag (also jede Einverständniserklärung) von der Kandidatin
oder dem Kandidaten und der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter unterschrieben sein muss.
Unvollständig ausgefüllte Erklärungen sowie Erklärungen ohne Unterschrift sind ungültig!
Auf den Stimmzetteln sowie den Wahlvorschlagslisten, die nach Eingang aller Kandidatenlisten von der
Wahlleitung bekannt gegeben werden, erscheinen auch die in der o. g. Einverständniserklärung
gemachten Angaben über Zugehörigkeit zu Organisationen oder Wahllisten.
Hinweis für Kandidatinnen und Kandidaten
Es ist unzulässig über die E-Mail-Verteiler der Hochschule Wahlwerbung zu betreiben!
! Frist !
Bitte die vollständig ausgefüllten Kandidatenlisten - zusammen mit den als Anlagen beigefügten
Einverständniserklärungen der einzelnen Kandidatinnen/Kandidaten - bis spätestens 25. April 2016,
15:00 Uhr (Ausschlussfrist!), bei der Wahlleitung der HAW Hamburg, Berliner Tor 5, 20099 Hamburg
(Raum 13.32), einreichen.
Hinweis: Bitte verwenden Sie ausschließlich die farbigen Originalvordrucke „Kandidaturliste“ und
„Einverständniserklärung“. Ein Kopieren oder Scannen und per E-Mail versenden ist nicht zulässig!
Durchführung der Wahlen
Die Wahlen finden als Urnenwahl vom 21. – 23. Juni 2016 in den Fakultäten statt. Ort und
Öffnungszeiten der Wahllokale werden rechtzeitig durch Aushang bekannt gegeben.
Wer verhindert ist, an der Urnenwahl teilzunehmen, kann per Brief wählen. Die Wahlunterlagen sind
spätestens bis zum 03. Juni 2016 bei der Wahlleitung unter [email protected] oder unter
der unten genannten Adresse anzufordern.
Die Wahlberechtigten können auf dem Stimmzettel ihre Stimme nur einer Person auf einer Liste geben,
womit sie auch die Liste wählen.
Die Anzahl der auf die einzelnen Listen entfallenden Sitze wird nach dem Höchstzahlensystem (d’Hondt)
errechnet.
Beispiel:
Es sind 10 Mitglieder der Gruppe X zu wählen. Von 300 Stimmen entfallen auf die
Liste A: 124 Stimmen, Liste B: 102 Stimmen und Liste C: 74 Stimmen.
Somit ergibt sich folgende Sitzverteilung (Listenplatz jeweils in Klammern):
Liste A
: 1 = 124 (1)
: 2 = 62 (4)
: 3 = 41,3 (6)
: 4 = 31 (9)
Liste B
: 1 = 102 (2)
: 2 = 51 (5)
: 3 = 34 (8)
: 4 = 25,5 (10)
Liste C
: 1 = 74 (3)
: 2 = 37 ( 7)
Fragen?
Wenden Sie sich bitte an die Verwaltungen Ihrer Fakultät oder an die
Wahlleitung der HAW Hamburg
Raum 13.32 (Birgit Holtfoth)
Berliner Tor 5, 20099 Hamburg
E-Mail: [email protected]