Anlage zu TOP ___ Sitzungsvorlage le-12 91 14/04; 10 24 51/02- Aktenzeichen: 2.00 Ausgefertigt am: 30.03.2016 Fachbereich Bürgerdienste Zu beteiligende Gremien: Gemeinderat Berufung der Gemeindewahlleitung zur Kommunalwahl am 11. September 2016 Sachverhalt: Rechtsgrundlage: § 9 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) Produkt / Investition: Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe PN 00.01.02.01.02 Verfügbarkeit der Mittel: Ja Nein Folgekosten: Ja Nein Am 11. September 2016 findet die Kommunalwahl für die Wahlperiode 2016 bis 2021 statt. Für die Durchführung der Kommunalwahl am 11. September 2016 müssen die Wahlorgane gemäß § 9 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) bestimmt werden. Gemäß § 9 Abs. 1 NKWG ist in den Gemeinden der Bürgermeister der Wahlleiter. Stellvertreter ist jeweils der Vertreter im Amt. Abweichend davon kann der Rat nach § 9 Abs. 3 NKWG als Wahlleitung, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter berufen: 1. im Wahlgebiet wahlberechtigte Personen, 2. Beschäftigte der Gemeinde für die Gemeindewahlleitung, 3. Beschäftigte der Samtgemeinde für die Gemeindewahlleitung der Mitgliedsgemeinden. Nach § 9 Abs. 4 NKWG können Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen nicht gleichzeitig Wahlleitung, Stellvertreterin und Stellvertreter sein. In seiner Sitzung vom 03.03.2016 hatte der Rat der Gemeinde Belum den Verwaltungsfachangestellten Clemens Schumacher zur Gemeindewahlleitung bestimmt. Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass Herr Schumacher zum Zeitpunkt der Wahl kein Beschäftigter der Samtgemeinde Am Dobrock mehr sein wird. Die Wahlleitung ist somit neu zu bestimmen. Vorgeschlagen wird der Verwaltungsfachangestellte Eitel Bergmann. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 9 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz Herrn Eitel Bergmann zum Gemeindewahlleiter für die Gemeindewahl am 11. September 2016 der Wahlperiode 2016 bis 2021 zu berufen. Bürgermeister Fachbereichsleiter/in Sachbearbeiter/in __Quell_Datei_2016033117275740
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