PDF: 19 KB - beim Landkreis Cuxhaven

Anlage zu TOP ___
Sitzungsvorlage
le-12 91 14/04; 10 24 51/02-
Aktenzeichen:
2.00
Ausgefertigt am:
30.03.2016
Fachbereich
Bürgerdienste
Zu beteiligende Gremien:
Gemeinderat
Berufung der Gemeindewahlleitung zur Kommunalwahl am 11. September 2016
Sachverhalt:
Rechtsgrundlage:
§ 9 Niedersächsisches
Kommunalwahlgesetz (NKWG)
Produkt / Investition:
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
PN 00.01.02.01.02
Verfügbarkeit der Mittel:
Ja
Nein
Folgekosten:
Ja
Nein
Am 11. September 2016 findet die Kommunalwahl für die Wahlperiode 2016 bis 2021 statt.
Für die Durchführung der Kommunalwahl am 11. September 2016 müssen die Wahlorgane
gemäß § 9 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) bestimmt werden. Gemäß § 9
Abs. 1 NKWG ist in den Gemeinden der Bürgermeister der Wahlleiter. Stellvertreter ist
jeweils der Vertreter im Amt.
Abweichend davon kann der Rat nach § 9 Abs. 3 NKWG als Wahlleitung, Stellvertreterinnen
oder Stellvertreter berufen:
1. im Wahlgebiet wahlberechtigte Personen,
2. Beschäftigte der Gemeinde für die Gemeindewahlleitung,
3. Beschäftigte
der
Samtgemeinde
für
die
Gemeindewahlleitung
der
Mitgliedsgemeinden.
Nach
§
9
Abs.
4
NKWG
können
Wahlbewerberinnen,
Wahlbewerber
und
Vertrauenspersonen nicht gleichzeitig Wahlleitung, Stellvertreterin und Stellvertreter sein.
In
seiner
Sitzung
vom
03.03.2016
hatte
der
Rat
der
Gemeinde
Belum
den
Verwaltungsfachangestellten Clemens Schumacher zur Gemeindewahlleitung bestimmt.
Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass Herr Schumacher zum Zeitpunkt der Wahl kein
Beschäftigter der Samtgemeinde Am Dobrock mehr sein wird. Die Wahlleitung ist somit neu
zu bestimmen.
Vorgeschlagen wird der Verwaltungsfachangestellte Eitel Bergmann.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 9 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz Herrn
Eitel Bergmann zum Gemeindewahlleiter für die Gemeindewahl am 11. September 2016 der
Wahlperiode 2016 bis 2021 zu berufen.
Bürgermeister
Fachbereichsleiter/in
Sachbearbeiter/in
__Quell_Datei_2016033117275740