Antrag für die Durchführung "Praktikum in der eigenen Klasse

Institut Primarstufe
Antrag für die Durchführung "Praktikum in der eigenen Klasse"
¨ Praktikum 4
Personalien
Studienort
Name, Vorname
Email
Angaben zur Stelle:
Schule
Adresse
PLZ/Ort
Klasse
Fach / Pensum pro Fach
Unterrichtstage
MoVM
DiVM
MiVM
DoVM
FrVM
DiNM
MiNM
DoNM
FrNM
StellenpartnerIn
¨
Ein Praxiscoach steht im Schulhaus zur Verfügung (s. Erläuterungen im Informationsschreiben Schulleitung, S. 2)
Name, Vorname Coach
Email Coach
Ich bestätige davon Kenntnis genommen zu haben, dass mir nach Ablauf der Meldefrist nachträglich kein Praxisplatz bei
einer Praxislehrperson der PH FHNW zur Verfügung steht.
Datum:
_______________
Unterschrift Studierende/r:_______________________________________
Die Schulleitung bestätigt die Angaben zur Stelle und den Erhalt des Informationsschreibens für Schulleitungen.
Name,VornameSchulleitung
UnterschriftSchulleitung
Schulstempel
Praktikum bewilligt
Professur für Professionsentwicklung:
(Datum/Unterschrift)
Das Formular mit Originalunterschriften muss in Papierform oder als Scan per Email (P3 bis Mittwoch in KW 16, 12 Uhr / P4 bis Mittwoch in KW
39, 12 Uhr) vorliegen bei:
Pädagogische Hochschule FHNW, Frau Susanne Pauli, Assistenz Professur für Professionsentwicklung, Institut Primarstufe, Bahnhofstrasse 6,
5210 Windisch, [email protected]
Februar 2016
Informationsschreiben für Schulleitungen betr. Anträge zum Praktikum in eigener Klasse
Sehr geehrte Schulleiterin
Sehr geehrter Schulleiter
Sie haben eine Studierende, einen Studierenden der Pädagogischen Hochschule FHNW mit einem kleineren
Pensum eingestellt oder beabsichtigen dies. Die Studentin/der Student möchte innerhalb der Anstellung
ihr/sein Praktikum in der eigenen Klasse (PEK) absolvieren. Wir möchten Sie gern über wichtige Aspekte des
Antragsverfahrens informieren und bitten Sie gleichzeitig um Ihre Unterstützung.
Im Kanton Aargau absolvieren inzwischen in der Regel mehr als 50% der Studierenden ihr Praktikum 3 oder 4
als PEK innerhalb einer Anstellung. Auch in den anderen Kantonen des Bildungsraums Nordwestschweiz sind
die Zahlen steigend. Dies stellt uns hinsichtlich Planung und Bereitstellung von Praxiscoaches vor hohe Herausforderungen, da sich bei uns weniger Lehrkräfte zur Mitarbeit als Praxiscoach anmelden, als wir mittlerweile
benötigen. Denn als Praxiscoach können sie i.d.R. nur tätig sein, wenn sie ein Teilpensum und Zeit für Unterrichtsbesuche in einem anderen Schulhaus haben. Bei der hohen Anzahl Studierender mit einem PEK können
wir deren Betreuung durch einen externen Praxiscoach nicht mehr sicherstellen. Dies zwingt uns dazu, über
eine Kontingentierung von PEK-Plätzen nachzudenken, was wir gerne vermeiden möchten. Darum erfassen
wir nun bereits bei Antragstellung, ob eine ausgebildete Praxislehrperson am Schulhaus vorhanden und bereit
ist, das Praxiscoaching im Umfang von 30 Stunden zu übernehmen. Die Ausbildung als Praxislehrperson ist
insofern erforderlich, als dass die Lehrperson die aktuelle Praktikumskonzeption kennen müsste und sie eine
Bewertungsfunktion inne hat.
Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie dies unterstützen und bereits schulintern vorklären könnten, so dass die antragstellende Studentin/der antragstellende Student im Antragsformular entsprechend vermerken kann, ob ein
Coach am Schulhaus die Begleitung übernimmt. Sollte die Lehrperson sich bereits für die Mitarbeit in einem
regulären Praktikum gemeldet haben, so betrachten wir diese Meldung als verbindlich und sie wird bereits in
unserer Planung berücksichtigt. Es spricht aber nichts dagegen, dass eine Praxislehrperson sowohl Studierende in der Klasse betreut als auch zusätzlich ein Coaching übernimmt. Hieraus können sich sogar Synergieeffekte ergeben (gegenseitige Hospitationen, gemeinsame Planung etc.). Vermerken Sie bitte in dem Fall auf
dem Antragsformular, dass der Praxiscoach auch für das laufende Studienjahr bei uns als Praxislehrperson
gemeldet ist. Die Mitarbeitenden des Praxisbüros am Institut Primarstufe setzen sich mit dem Praxiscoach für
die Regelung der Honorierung in Verbindung.
Zur Bestätigung der Angaben auf dem Antrag benötigen wir Ihre Unterschrift und einen Schulstempel. Denn
teilweise erhalten wir unvollständig ausgefüllte PEK-Anträge, weil z.B. das Pensum in den Fächern noch nicht
festgelegt werden konnte. Auch haben wir schon erlebt, dass die Angaben auf dem Formular (zu LektionenUmfang oder Fächerverteilung) der Schulleitung in der Form nicht bekannt waren. Mit Ihrer Unterschrift stellen
wir sicher, dass die Mindestanforderungen an ein PEK erfüllt und Sie als Schulleitung dezidiert informiert sind
(Anforderungen an Anstellung s. Anhang). Sind diese Kriterien nicht gesichert, kann einem Antrag nicht stattgegeben werden. Für Sie als Schulleitung würde dies bedeuten, die Studierenden würden ein reguläres vierwöchiges Praktikum an einem anderen Praxisplatz absolvieren und Sie müssten für diese Zeit eine Vertretung
bereitstellen. Wir wissen, dass diese Lösung für alle Beteiligten nicht zufriedenstellend ist.
Die Anmeldefristen für ein Praktikum in der eigenen Klasse liegen darüber hinaus sehr früh (PEK 3: KW 16;
PEK 4: KW 39) – für unsere eigene Planung und Organisation der Praktika für alle Studierenden in den Praktikumsphasen ist dies hingegen sehr spät. Darum können diese Fristen leider nicht verlängert werden. Mit Ihrer
Unterschrift ist hier jedoch eine grössere Flexibilität möglich: Sollte das genaue Pensum für ein PEK zu diesem
frühen Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden können, so hätten Sie als Schulleitung die Möglichkeit, im Antrag
festzuhalten, dass Sie ein den PEK-Richtlinien gemässes Pensum gewährleisten. Mit ihrer entsprechenden
Zusicherung könnte ein solcher Antrag dann genehmigt werden. Bitte beachten Sie: Wir müssen gewährleisten, dass die Studierenden ihre Ausbildung absolvieren können. Eine Anstellung Studierender sollte ein Pensum von 50% nicht überschreiten, auch während des PEK nicht, da die Studierenden Zeit für die Verarbeitung ihrer Erfahrung und die Reflexion ihrer Entwicklungsprozesse brauchen. Für das PEK werden nur 50%
eines Anstellungspensums anerkannt.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüssen
Julia Košinar und das Team Berufspraktische Studien
Bei formalen Fragen wenden Sie sich gern an die Assistentin Berufspraktische Studien, Susanne Pauli,
T +41 56 202 82 94, [email protected].
Informationen zum PEK finden Sie auf dem Praxisportal unter http://web.fhnw.ch/ph/praxis/primarstufe - dort jeweils
im entsprechenden Praktikumsbereich (P3 oder P4). Kriterien für die Anstellung finden Sie auch auf der Folgeseite.
Professur für
Professionsentwicklung
Bahnhofstrasse 6
5210 Windisch
[email protected]
www.fhnw.ch
Stand: 23.Februar 2016
Regelung „Praktikum in der eigenen Klasse“
Studierende können bei der Professur für Professionsentwicklung beantragen, das Praktikum 3 oder 4
in der eigenen Stelle zu absolvieren. Bedingungen:
Voraussetzung
Mindestanstellung
Max. Länge Praxisphase
Anzahl Lektionen
Fächer
Ort der Anstellung
abgeschlossene Praxisphase 2 bzw. 3
8 Wochenlektionen;
max. Pensum in Höhe von 50% wird als PEK anerkannt
10 Wochen
80 Lektionen pro Praktikumsphase
mind. 2 Fächer aus Deutsch, Mathematik, Sachkunde. Diese Fächer
müssen mind. 5 Wochenlektionen in eigener Klasse umfassen.
Nur in den 4 Kantonen des Bildungsraums Nordwestschweiz und
i.d.R. im Kanton des Studienstandorts (für Liestal gelten BB). Angrenzende Gemeinden einem der anderen 3 Kantone des Bildungsraums sind möglich.
Reflexionsseminar
Das Reflexionsseminar findet am Montagnachmittag statt.
Leitung Reflexionsseminar
Pro Praktikum findet ein Praxisbesuch durch die Leitung des Reflexionsseminars statt.
Praxiscoaching
Praxislehrpersonen, die die Studierenden mit eigener Stelle betreuen, werden als Praxiscoaches bezeichnet. Das Coaching in einem Praktikum umfasst 30 Stunden für ein Vierwochenpraktikum und
setzt sich aus gemeinsamer Vorbereitung und Unterrichtsplanung, i.d.R. 5 Unterrichtsbesuchen,
Nachbesprechungen und Rückmeldungen zusammen. Gemeinsame Planungen, Reflexionen, Auswertungen usw. können, je nach den situativen und individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen,
auch ohne Unterrichtsbesuche stattfinden (vgl. Aufgabenbeschreibung Praxiscoaches im Leitfaden
Praxisphase 3, PEK). Alternativ zu einem der Unterrichtsbesuche kann z.B. eine Beratung auf Grundlage von Videomaterial aus dem Unterricht erfolgen.
Die Studierenden haben das Praktikum und insbesondere die Besuche und gemeinsamen Arbeiten zu
dokumentieren (Memos, Falldokumentation, Zielvereinbarung, gemeinsame Planung, Projektbeschreibung). Diese Dokumentation wird jeweils dem Praxiscoach geschickt. Praxiscoaches arbeiten
mit denselben Instrumenten (Leitfäden, Kompetenzraster) wie die Praxislehrpersonen von Studierenden in den anderen Praktika (vgl. Leitfaden Praxisphase 3 PEK bzw. Praxisphase 4 PEK).
Beurteilung
Praxiscoach und Leitung Reflexionsseminar beurteilen das Praktikum aufgrund der Vorgaben in den
Leitfäden 3 beziehungsweise 4 und der Prüfungsordnung.
Antrag für das „Praktikum in eigener Klasse“
Die Studierenden müssen semesterweise die Variante „Praktikum in eigener Klasse“ beantragen. Sie
sind verantwortlich für die Einhaltung obiger Rahmenbedingungen und die Koordination mit den sonstigen Studienverpflichtungen im 5. bzw. 6. Semester.
Ein Praktikum in der eigenen Klasse kann nur von Studierenden absolviert werden, die die vorangehende Praxisphase bestanden haben. Wiederholungspraktika können nicht in der eigenen Klasse
erfolgen. Die abschliessende Bewilligung für ein Praktikum in eigener Klasse obliegt der Leitung der
Professur für Professionsentwicklung.
Vorgehen
- Die Studierenden reichen das Antragsformular (Link: http://web.fhnw.ch/ph/praxis/primarstufe) der
Assistentin der Professur, Susanne Pauli, postalisch bis spätestens Mittwoch, 20.04.16, 12 h für
die Praxisphase 3 und Mittwoch 28.09.16, 12 h für die Praxisphase 4 ein. Diese Fristen sind verbindlich und können nicht verlängert werden.
- Sie belegen im Antrag verständlich den Umfang der Anstellung und die Unterrichtsfächer. Die
Schulleitung bestätigt dies per Unterschrift und Schulstempel.
- Die Leitung der Professur prüft die eingegangenen Anmeldungen und entscheidet über die Bewilligung spätestens eine Woche nach Eingabe der Anmeldung.
- Sie unterzeichnen eine Ausbildungsvereinbarung mit dem Praxiscoach.
- In der Ausbildungsvereinbarung sind die Entwicklungsziele, die Aufträge, Termine für Beratungsgespräche und die Dauer der Praxisphase festgehalten.
Prof. Dr. Julia Košinar, Leiterin Professur für Professionsentwicklung
Berufspraktische Studien
Institut Primarstufe
[email protected]
Assistenz der Professur