Regelung „Praktikum in der eigenen Klasse“

Stand: 23.Februar 2016
Regelung „Praktikum in der eigenen Klasse“
Studierende können bei der Professur für Professionsentwicklung beantragen, das Praktikum 3 oder 4
in der eigenen Stelle zu absolvieren. Bedingungen:
Voraussetzung
Mindestanstellung
Max. Länge Praxisphase
Anzahl Lektionen
Fächer
Ort der Anstellung
abgeschlossene Praxisphase 2 bzw. 3
8 Wochenlektionen;
max. Pensum in Höhe von 50% wird als PEK anerkannt
10 Wochen
80 Lektionen pro Praktikumsphase
mind. 2 Fächer aus Deutsch, Mathematik, Sachkunde. Diese Fächer
müssen mind. 5 Wochenlektionen in eigener Klasse umfassen.
Nur in den 4 Kantonen des Bildungsraums Nordwestschweiz und
i.d.R. im Kanton des Studienstandorts (für Liestal gelten BB). Angrenzende Gemeinden einem der anderen 3 Kantone des Bildungsraums sind möglich.
Reflexionsseminar
Das Reflexionsseminar findet am Montagnachmittag statt.
Leitung Reflexionsseminar
Pro Praktikum findet ein Praxisbesuch durch die Leitung des Reflexionsseminars statt.
Praxiscoaching
Praxislehrpersonen, die die Studierenden mit eigener Stelle betreuen, werden als Praxiscoaches bezeichnet. Das Coaching in einem Praktikum umfasst 30 Stunden für ein Vierwochenpraktikum und
setzt sich aus gemeinsamer Vorbereitung und Unterrichtsplanung, i.d.R. 5 Unterrichtsbesuchen,
Nachbesprechungen und Rückmeldungen zusammen. Gemeinsame Planungen, Reflexionen, Auswertungen usw. können, je nach den situativen und individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen,
auch ohne Unterrichtsbesuche stattfinden (vgl. Aufgabenbeschreibung Praxiscoaches im Leitfaden
Praxisphase 3, PEK). Alternativ zu einem der Unterrichtsbesuche kann z.B. eine Beratung auf Grundlage von Videomaterial aus dem Unterricht erfolgen.
Die Studierenden haben das Praktikum und insbesondere die Besuche und gemeinsamen Arbeiten zu
dokumentieren (Memos, Falldokumentation, Zielvereinbarung, gemeinsame Planung, Projektbeschreibung). Diese Dokumentation wird jeweils dem Praxiscoach geschickt. Praxiscoaches arbeiten
mit denselben Instrumenten (Leitfäden, Kompetenzraster) wie die Praxislehrpersonen von Studierenden in den anderen Praktika (vgl. Leitfaden Praxisphase 3 PEK bzw. Praxisphase 4 PEK).
Beurteilung
Praxiscoach und Leitung Reflexionsseminar beurteilen das Praktikum aufgrund der Vorgaben in den
Leitfäden 3 beziehungsweise 4 und der Prüfungsordnung.
Antrag für das „Praktikum in eigener Klasse“
Die Studierenden müssen semesterweise die Variante „Praktikum in eigener Klasse“ beantragen. Sie
sind verantwortlich für die Einhaltung obiger Rahmenbedingungen und die Koordination mit den sonstigen Studienverpflichtungen im 5. bzw. 6. Semester.
Ein Praktikum in der eigenen Klasse kann nur von Studierenden absolviert werden, die die vorangehende Praxisphase bestanden haben. Wiederholungspraktika können nicht in der eigenen Klasse
erfolgen. Die abschliessende Bewilligung für ein Praktikum in eigener Klasse obliegt der Leitung der
Professur für Professionsentwicklung.
Vorgehen
- Die Studierenden reichen das Antragsformular (Link: http://web.fhnw.ch/ph/praxis/primarstufe) der
Assistentin der Professur, Susanne Pauli, postalisch bis spätestens Mittwoch, 20.04.16, 12 h für
die Praxisphase 3 und Mittwoch 28.09.16, 12 h für die Praxisphase 4 ein. Diese Fristen sind verbindlich und können nicht verlängert werden.
- Sie belegen im Antrag verständlich den Umfang der Anstellung und die Unterrichtsfächer. Die
Schulleitung bestätigt dies per Unterschrift und Schulstempel.
- Die Leitung der Professur prüft die eingegangenen Anmeldungen und entscheidet über die Bewilligung spätestens eine Woche nach Eingabe der Anmeldung.
- Sie unterzeichnen eine Ausbildungsvereinbarung mit dem Praxiscoach.
- In der Ausbildungsvereinbarung sind die Entwicklungsziele, die Aufträge, Termine für Beratungsgespräche und die Dauer der Praxisphase festgehalten.
Prof. Dr. Julia Košinar, Leiterin Professur für Professionsentwicklung
Berufspraktische Studien
Institut Primarstufe
[email protected]
Assistenz der Professur