Infoblatt zum Berufspraktischen Jahr

---------------------------------------------------- Aus dem Praxisreferat
BA-Studiengänge:
Soziale Arbeit
Pädagogik der Kindheit
Fachbereich Sozialwesen|Praxisreferat
Interaktion 1
33619 Bielefeld
Internet
www.fh-bielefeld.de/fb4
fon
49.521.106-7837
fax
49.521.106-7898
e-mail [email protected]
Infoblatt Berufspraktisches Jahr
Anmeldung
Gemäß den Ordnungen zur Staatlichen Anerkennung in den BA-Studiengängen Soziale Arbeit und Pädagogik der
Kindheit an der Fachhochschule Bielefeld bildet das Berufspraktische Jahr eine der Voraussetzungen zur Erlangung
der Staatlichen Anerkennung. Die Ordnungen sind auf unserer Internetseite unter Praxisportal-Staatliche
Anerkennung erhältlich.
Die Anmeldung zum Berufspraktischen Jahr wird nach Abschluss des Studium bis zu drei Wochen vor
Beginn im Praxisreferat des Fachbereichs erbeten. (Siehe Antrag auf Zulassung zum Berufspraktischen Jahr)
Sie können es in allen öffentlichen, freien und privaten Einrichtungen ableisten, sofern Sie dort im Bereich
sozialarbeiterischer, sozialpädagogischer oder heilpädagogischer Tätigkeiten (für das Studium der
Sozialen Arbeit) bzw. pädagogischer Tätigkeiten mit Kindern und/oder in der Beratung und Weiterbildung
von deren Bezugspersonen (für das Studium der Pädagogik der Kindheit) eingesetzt werden und eine
fachliche Anleitung durch Dipl. Sozialarbeiter/innen, Dipl. Sozialpädagog/innen oder gleichgestellte erfahrene
Fachkräfte gewährleistet ist. Im Studiengang Pädagogik der Kindheit können dieses z.B. Tageseinrichtungen für
Kinder, Grund- und Sekundar-schulen, Familienzentren, pädagogische Fachberatungen für Kinder, für Eltern und für
andere Erziehungspersonen sowie nationale und internationale Kinderrechts- oder Kinderschutzorganisationen sein.
Im Studiengang Soziale Arbeit sind es beispielsweise Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, der
Schulsozialarbeit, der klinischen Sozialarbeit, der Arbeit mit älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen oder
der Kultur- und Medienarbeit.
Einen Ausbildungsplan reichen Sie bitte spätestens einen Monat nach Beginn des Berufspraktischen Jahres im
Praxisreferat ein, dieser muss von Ihnen und Ihrer Praxisstelle unterschrieben sein.
Handelt es sich um eine Einrichtung, in der noch kein Berufspraktikum abgeleistet worden ist, reichen Sie
bitte den Ausbildungsplan sowie eine Selbstdarstellung der Einrichtung drei Wochen v o r Beginn des
Berufspraktikums zusammen mit einer Selbstdarstellung der Einrichtung im Praxisreferat ein.
Eine Wahl der Praxisstelle im Ausland ist ebenfalls möglich. Hier gelten die gleichen Bedingungen wie für eine neue
Einrichtung, in der noch kein Berufspraktikum abgeleistet worden ist. Ausreichende Sprachkenntnisse und eine
Praxisanleitung vor Ort werden vorausgesetzt. Hinsichtlich der inhaltlichen Voraussetzungen setzen Sie sich bitte mit
dem Praxisreferat in Verbindung. Wegen Finanzierungsmöglichkeiten können Sie sich gerne an das Akademischen
Auslandsamt unserer Fachhochschule wenden.
Das Berufspraktische Jahr ist innerhalb von drei Jahren nach der Examensprüfung zu absolvieren.
Betreuung und Fortbildung
Für Ihre Betreuung während des Zeitraumes Ihres Berufspraktischen Jahres wählen Sie bitte eine
Dozentin oder einen Dozenten, mit der/dem Sie Inhalte, Ziele und Probleme Ihres Berufspraktischen
Jahres besprechen.
Um einen Theorie-Praxis-Transfer weiter zu gewährleisten, soll Ihr Berufspraktisches Jahr von Fortbildungen
begleitet werden. Der Fachbereich Sozialwesen bietet dazu eine Reihe von Supervisions- und Praxisberatungsangeboten an. Hinzu kommen fachliche Seminare aus dem Angebot der Lehrveranstaltungen, die für Berufspraktikant/innen geöffnet werden. (Siehe entsprechendes Veranstaltungsprogramm). Für den Nachweis benutzen
Sie bitte den Vordruck „Fortbildungsnachweis zum Berufspraktischen Jahr“.
Darüber hinaus können andere einschlägige Weiterbildungsveranstaltungen und/oder entsprechende Seminare einer
anderen Hochschule oder Institution besucht werden. Bitte reichen Sie in diesen Fällen v o r der Teilnahme die
Ausschreibungen im Praxisreferat zur Genehmigung ein.
Verpflichtend ist die Wahrnehmung von jeweils zwei Seminaren pro Semester mit jeweils 2 SWS. Dieses können
wöchentlich stattfindende Seminare oder Blockveranstaltungen sein. Handelt es sich um externe Fortbildungen in
einschlägigen Weiterbildungseinrichtungen werden insgesamt 100 Fortbildungsstunden benötigt.
Staatliche Anerkennung
Voraussetzungen für die Erlangung der Staatlichen Anerkennung sind: der erfolgreiche Abschluss des
Berufspraktischen Jahres und das bestandene Berufspraktische Kolloquium (Zeitpunkt des Kolloquiums:
innerhalb der letzten 3 Monate vor Beendigung des Berufspraktischen Jahres)
Termine, Fristen, Anmeldungsmodalitäten sind im Internet unter www.fh-bielefeld.de/fb4/praxisreferat/pruefungstermine zu erfahren. Nach Zulassung zum Berufspraktischen Kolloquium erhalten Sie zusammen mit der Terminvergabe schriftlich Bescheid.
Sie können die Staatliche Anerkennung beantragen, sobald Sie Ihr Berufspraktisches Jahr und das
Kolloquium erfolgreich abgeschlossen haben.
01_S_BPJ_Info_Mö_12_2015