---------------------------------------------------- Aus dem Praxisreferat BA-Studiengänge: Soziale Arbeit Pädagogik der Kindheit Fachbereich Sozialwesen|Praxisreferat Interaktion 1 33619 Bielefeld Internet www.fh-bielefeld.de/fb4 fon 49.521.106-7837 fax 49.521.106-7898 e-mail [email protected] Infoblatt Berufspraktisches Jahr Anmeldung Gemäß den Ordnungen zur Staatlichen Anerkennung in den BA-Studiengängen Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit an der Fachhochschule Bielefeld bildet das Berufspraktische Jahr eine der Voraussetzungen zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung. Die Ordnungen sind auf unserer Internetseite unter Praxisportal-Staatliche Anerkennung erhältlich. Die Anmeldung zum Berufspraktischen Jahr wird nach Abschluss des Studium bis zu drei Wochen vor Beginn im Praxisreferat des Fachbereichs erbeten. (Siehe Antrag auf Zulassung zum Berufspraktischen Jahr) Sie können es in allen öffentlichen, freien und privaten Einrichtungen ableisten, sofern Sie dort im Bereich sozialarbeiterischer, sozialpädagogischer oder heilpädagogischer Tätigkeiten (für das Studium der Sozialen Arbeit) bzw. pädagogischer Tätigkeiten mit Kindern und/oder in der Beratung und Weiterbildung von deren Bezugspersonen (für das Studium der Pädagogik der Kindheit) eingesetzt werden und eine fachliche Anleitung durch Dipl. Sozialarbeiter/innen, Dipl. Sozialpädagog/innen oder gleichgestellte erfahrene Fachkräfte gewährleistet ist. Im Studiengang Pädagogik der Kindheit können dieses z.B. Tageseinrichtungen für Kinder, Grund- und Sekundar-schulen, Familienzentren, pädagogische Fachberatungen für Kinder, für Eltern und für andere Erziehungspersonen sowie nationale und internationale Kinderrechts- oder Kinderschutzorganisationen sein. Im Studiengang Soziale Arbeit sind es beispielsweise Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, der Schulsozialarbeit, der klinischen Sozialarbeit, der Arbeit mit älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen oder der Kultur- und Medienarbeit. Einen Ausbildungsplan reichen Sie bitte spätestens einen Monat nach Beginn des Berufspraktischen Jahres im Praxisreferat ein, dieser muss von Ihnen und Ihrer Praxisstelle unterschrieben sein. Handelt es sich um eine Einrichtung, in der noch kein Berufspraktikum abgeleistet worden ist, reichen Sie bitte den Ausbildungsplan sowie eine Selbstdarstellung der Einrichtung drei Wochen v o r Beginn des Berufspraktikums zusammen mit einer Selbstdarstellung der Einrichtung im Praxisreferat ein. Eine Wahl der Praxisstelle im Ausland ist ebenfalls möglich. Hier gelten die gleichen Bedingungen wie für eine neue Einrichtung, in der noch kein Berufspraktikum abgeleistet worden ist. Ausreichende Sprachkenntnisse und eine Praxisanleitung vor Ort werden vorausgesetzt. Hinsichtlich der inhaltlichen Voraussetzungen setzen Sie sich bitte mit dem Praxisreferat in Verbindung. Wegen Finanzierungsmöglichkeiten können Sie sich gerne an das Akademischen Auslandsamt unserer Fachhochschule wenden. Das Berufspraktische Jahr ist innerhalb von drei Jahren nach der Examensprüfung zu absolvieren. Betreuung und Fortbildung Für Ihre Betreuung während des Zeitraumes Ihres Berufspraktischen Jahres wählen Sie bitte eine Dozentin oder einen Dozenten, mit der/dem Sie Inhalte, Ziele und Probleme Ihres Berufspraktischen Jahres besprechen. Um einen Theorie-Praxis-Transfer weiter zu gewährleisten, soll Ihr Berufspraktisches Jahr von Fortbildungen begleitet werden. Der Fachbereich Sozialwesen bietet dazu eine Reihe von Supervisions- und Praxisberatungsangeboten an. Hinzu kommen fachliche Seminare aus dem Angebot der Lehrveranstaltungen, die für Berufspraktikant/innen geöffnet werden. (Siehe entsprechendes Veranstaltungsprogramm). Für den Nachweis benutzen Sie bitte den Vordruck „Fortbildungsnachweis zum Berufspraktischen Jahr“. Darüber hinaus können andere einschlägige Weiterbildungsveranstaltungen und/oder entsprechende Seminare einer anderen Hochschule oder Institution besucht werden. Bitte reichen Sie in diesen Fällen v o r der Teilnahme die Ausschreibungen im Praxisreferat zur Genehmigung ein. Verpflichtend ist die Wahrnehmung von jeweils zwei Seminaren pro Semester mit jeweils 2 SWS. Dieses können wöchentlich stattfindende Seminare oder Blockveranstaltungen sein. Handelt es sich um externe Fortbildungen in einschlägigen Weiterbildungseinrichtungen werden insgesamt 100 Fortbildungsstunden benötigt. Staatliche Anerkennung Voraussetzungen für die Erlangung der Staatlichen Anerkennung sind: der erfolgreiche Abschluss des Berufspraktischen Jahres und das bestandene Berufspraktische Kolloquium (Zeitpunkt des Kolloquiums: innerhalb der letzten 3 Monate vor Beendigung des Berufspraktischen Jahres) Termine, Fristen, Anmeldungsmodalitäten sind im Internet unter www.fh-bielefeld.de/fb4/praxisreferat/pruefungstermine zu erfahren. Nach Zulassung zum Berufspraktischen Kolloquium erhalten Sie zusammen mit der Terminvergabe schriftlich Bescheid. Sie können die Staatliche Anerkennung beantragen, sobald Sie Ihr Berufspraktisches Jahr und das Kolloquium erfolgreich abgeschlossen haben. 01_S_BPJ_Info_Mö_12_2015
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