Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Ausländeramt | Referat Ausländer- und Asylrecht Frau Hoffmann: 03501/515 4247 | Frau Pöschel: 03501/515 4295 Schloßhof 2/4 | 01796 Pirna Merkblatt zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis) Vor Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen: • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit etwa verloren haben. Dabei ist die Staatsangehörigkeitsbehörde in erster Linie auf Ihre Angaben und Unterlagen angewiesen. Es ist deshalb wichtig, dass Sie das Antragsformular sorgfältig und vollständig ausfüllen und möglichst zahlreiche zweckdienliche Unterlagen beibringen. Dazu werden folgende Hinweise gegeben: 1. Antragsformular Außer Angaben über Sie selbst (Punkt I) sind in der Regel auch Angaben über die Personen (Punkt II und III) von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten erforderlich. Dies erfolgt in aufsteigender Generationsfolge bis mindestens 1950 zurück. Sollten bei der Ausfüllung des Antrages Fragen auftreten, so wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiterinnen. 2. Unterlagen Zum Beweis oder zur Glaubhaftmachung, dass Sie und Personen, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten, die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben bzw. besitzen oder mindestens seit 1950 als Deutscher behandelt worden sind, müssen folgende Unterlagen dem Antrag beigelegt werden: Antragstellerin/ Antragsteller (Punkt I und ggfs. Punkt IV des Antrages) - Auszug aus dem Geburtenregister Eheurkunde(n) Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses Vorlage des Personalausweises der ehemaligen DDR (falls vorhanden) erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe der Staatsangehörigkeit und früheren Wohnorten Person, von welcher die Staatsangehörigkeit abgeleitet wird (Punkt II des Antrages) - Auszug aus dem Geburtenregister Eheurkunde(n) ggf. Sterbeurkunde Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses Vorlage des Personalausweises der ehemaligen DDR (falls vorhanden) erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe der Staatsangehörigkeit und früheren Wohnorten Elternteil, der unter Punkt II des Antrages genannten Person (Punkt III des Antrages) - Auszug aus dem Geburtenregister Eheurkunde(n) ggf. Sterbeurkunde Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses Vorlage des Personalausweises der ehemaligen DDR (falls vorhanden) erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe der Staatsangehörigkeit und früheren Wohnorten Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Ausländeramt | Referat Ausländer- und Asylrecht Frau Hoffmann: 03501/515 4247 | Frau Pöschel: 03501/515 4295 Schloßhof 2/4 | 01796 Pirna Zusätzlich können folgende Unterlagen zum Beweis oder zur Glaubhaftmachung in Betracht kommen (gilt für alle Personenkreise): - - Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen/Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunde bei Beamten Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung (nach § 15 Abs. 1 u. 2 BVFG), Volkslistenausweis, Volkstumbescheinigung oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht alte Flüchtlingsausweise, Registerscheine, Meldebestätigungen Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatschein, Urkunde/Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher alte Reisepässe, Personalausweise oder andere Ausweispapiere Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten, Bürgerverzeichnissen Unterlagen über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit Die persönliche Abgabe der Unterlagen ist erforderlich, bitte unbedingt Termin vereinbaren! Zur Antragsabgabe bitte die Originale vorlegen.
© Copyright 2024 ExpyDoc