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Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Ausländeramt | Referat Ausländer- und Asylrecht
Frau Hoffmann: 03501/515 4247 | Frau Pöschel: 03501/515 4295
Schloßhof 2/4 | 01796 Pirna
Merkblatt zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
(Staatsangehörigkeitsausweis)
Vor Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen:
• ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und
• ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit etwa verloren haben.
Dabei ist die Staatsangehörigkeitsbehörde in erster Linie auf Ihre Angaben und Unterlagen
angewiesen. Es ist deshalb wichtig, dass Sie das Antragsformular sorgfältig und vollständig
ausfüllen und möglichst zahlreiche zweckdienliche Unterlagen beibringen.
Dazu werden folgende Hinweise gegeben:
1. Antragsformular
Außer Angaben über Sie selbst (Punkt I) sind in der Regel auch Angaben über die Personen
(Punkt II und III) von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten erforderlich. Dies erfolgt in
aufsteigender Generationsfolge bis mindestens 1950 zurück. Sollten bei der Ausfüllung des
Antrages Fragen auftreten, so wenden Sie sich bitte an die zuständigen
Sachbearbeiterinnen.
2. Unterlagen
Zum Beweis oder zur Glaubhaftmachung, dass Sie und Personen, von denen Sie Ihre
Staatsangehörigkeit ableiten, die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben bzw.
besitzen oder mindestens seit 1950 als Deutscher behandelt worden sind, müssen folgende
Unterlagen dem Antrag beigelegt werden:
Antragstellerin/ Antragsteller (Punkt I und ggfs. Punkt IV des Antrages)
-
Auszug aus dem Geburtenregister
Eheurkunde(n)
Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
Vorlage des Personalausweises der ehemaligen DDR (falls vorhanden)
erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe der Staatsangehörigkeit und früheren
Wohnorten
Person, von welcher die Staatsangehörigkeit abgeleitet wird (Punkt II des Antrages)
-
Auszug aus dem Geburtenregister
Eheurkunde(n)
ggf. Sterbeurkunde
Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
Vorlage des Personalausweises der ehemaligen DDR (falls vorhanden)
erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe der Staatsangehörigkeit und früheren
Wohnorten
Elternteil, der unter Punkt II des Antrages genannten Person (Punkt III des Antrages)
-
Auszug aus dem Geburtenregister
Eheurkunde(n)
ggf. Sterbeurkunde
Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
Vorlage des Personalausweises der ehemaligen DDR (falls vorhanden)
erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe der Staatsangehörigkeit und früheren
Wohnorten
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Ausländeramt | Referat Ausländer- und Asylrecht
Frau Hoffmann: 03501/515 4247 | Frau Pöschel: 03501/515 4295
Schloßhof 2/4 | 01796 Pirna
Zusätzlich können folgende Unterlagen zum Beweis oder zur Glaubhaftmachung in Betracht
kommen (gilt für alle Personenkreise):
-
-
Einbürgerungsurkunden,
Verleihungsurkunden,
Aufnahmeurkunden,
Bescheinigungen/Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunde bei Beamten
Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung (nach § 15 Abs. 1 u. 2 BVFG),
Volkslistenausweis, Volkstumbescheinigung oder andere Unterlagen über die
deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht
oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das
Ausschlagungsrecht
alte Flüchtlingsausweise, Registerscheine, Meldebestätigungen
Staatsangehörigkeitsnachweise,
Heimatschein,
Urkunde/Ausweis
über
die
Rechtsstellung als Deutscher
alte Reisepässe, Personalausweise oder andere Ausweispapiere
Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten, Bürgerverzeichnissen
Unterlagen über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen
Staatsangehörigkeit
Die persönliche Abgabe der Unterlagen ist erforderlich, bitte unbedingt Termin
vereinbaren! Zur Antragsabgabe bitte die Originale vorlegen.