Häufig gestellte Fragen zu interinstitutionellen Zulassungstests 1.) Ich würde mich gerne als Dolmetscher für die Europäischen Institutionen bewerben. An wen schicke ich meine Bewerbung? Wenn Sie als verbeamteter Dolmetscher für die EU Institutionen tätig werden wollen, müssen Sie an einem allgemeinen Auswahlverfahren teilnehmen. Diese werden im Amtsblatt der Europäischen Union (Official Journal of the European Union) und auf der Webseite des Amts für Personalauswahl (EPSO) http://www.europa.eu/epso/discover/job_profiles/language/index_en.htm#chapter1). veröffentlicht. Wenn Sie als freiberuflicher Dolmetscher (ACI = Conference Interpreting Agents) tätig werden wollen, müssen Sie an einem interinstitutionellen Zulassungstest (gemeinsame Prüfung für die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Europäischen Gerichtshof) teilnehmen. Dazu müssen Sie sich on-line über das SPIRIT-Portal bewerben. http://scic.ec.europa.eu/scic/spirit/login.jsp?apLang=E. Bitte beachten Sie dass die Auswahl und Anstellung von Dolmetschern und Übersetzern für die EU-Institutionen getrennt voneinander erfolgen. Sollten Sie Interesse an einer Laufbahn als Übersetzer haben, finden Sie weiterführende Informationen auf der Webseite der Generaldirektion Übersetzen der Europäischen Kommission http://ec.europa.eu/dgs/translation/workwithus/index_en.htm, der Generaldirektion Übersetzen des Europäischen Parlaments http://www.europarl.europa.eu/pdf/multilinguisme/EP_translators_en.pdf und der Generaldirektion Übersetzen des Europäischen Gerichtshofs http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_10740/recrutement-comment-devenir-juriste-linguiste-ala-cour-de-justice. 2. Wann kann ich mich bewerben? Gibt es einen Stichtag für das Einreichen aller notwendigen Dokumente? Sie können sich zu jedem Zeitpunkt für einen Test als freiberuflicher Dolmetscher bewerben. Tests werden entsprechend dem on-line veröffentlichten Testkalender http://europa.eu/interpretation/doc/intertest_calendar.pdf organisiert. Etwa 10-12 Wochen vor dem angesetzten Testtermin prüft ein Zulassungsausschuss alle eingegangenen Bewerbungen und entscheidet auf der Grundlage der im Dossier der Kandidaten vorliegenden Unterlagen wer zum Test eingeladen wird. Es ist ratsam den angegebenen zeitlichen Rahmen zu berücksichtigen und möglichst unverzüglich alle erforderlichen Unterlagen in Ihrem SPIRIT Profil hochzuladen. 3. Welche Qualifikationen und welche Erfahrung benötige ich, um an einem interinstitutionellen Test teilnehmen zu können? Um zu einem Test zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen: Sie haben ein anerkanntes 4-jähriges grundständiges Vollzeitstudium zum Konferenzdolmetscher belegt und das entsprechende Abschlussdiplom erhalten oder Sie haben einen Masterabschluss als Konferenzdolmetscher oder Sie haben einen anerkannten Hochschulabschluss in jedweder Fachrichtung in einem dreijährigen grundständigen Vollzeitstudium absolviert und entweder - Sie haben nach Ihrem Hochschulabschluss eine mindestens einjährige Berufserfahrung als Konferenzdolmetscher und können diese unter Angabe der Gesamtzahl geleisteter Tage eindeutig dokumentieren oder -Sie haben eine mindestens einjährige postgraduale Ausbildung zum Konferenzdolmetscher absolviert (nicht Masterabschluss) und legen eine entsprechende Bescheinigung vor oder können diese anderweitig dokumentieren. Der Zulassungsausschuss berücksichtigt Unterschiede in den Bildungssystemen. Bitte beachten Sie dass der Zulassungsausschuss seine Entscheidung auf Ihre Sprachkombination sowie auf das zurzeit gültige Akkreditierungsprofil stützt. http://europa.eu/interpretation/doc/lang_profiles_in_demand.pdf). Es gibt allerdings keinen automatischen Testanspruch bei Erfüllung des Akkreditierungsprofils. 4. Wie kann ich meine Erfahrung als Konferenzdolmetscher beweisen? Sie werden aufgefordert Erfahrung als Konferenzdolmetscher in Konsekutiv-und Simultaneinsätzen auf dem für internationale Tagungen notwendigem Niveau zu dokumentieren. Dazu können Sie folgende Dokumente einreichen: - Photokopien von Verträgen -Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers unter Angabe der Anzahl der Tage und der Art von Tagungen -Referenzschreiben -ausnahmsweise werden auch Kopien von Rechnungen akzeptiert, vorausgesetzt es geht daraus hervor welche Art von Tätigkeit Sie erbracht haben. Bitte beachten Sie dass Erfahrung als Gerichtsdolmetscher, Verhandlungsdolmetscher, Dolmetscher in einem Unternehmen oder als Dolmetscher im Auftrag einer sozialen oder öffentlichen Einrichtung nicht als Berufserfahrung als Konferenzdolmetscher gilt. Bitte beachten Sie dass die bloße Erwähnung "Erfahrung als Konferenzdolmetscher" in Ihrem Lebenslauf nicht als Beweis anerkannt wird: Ihre Erfahrung muss genauestens dokumentiert sein. Alle dazu notwendigen Dokumente müssen zum Zeitpunkt der Prüfung der Zulassung vorliegen. 5. Ich würde gerne den Zulassungstest in zwei unterschiedlichen A-Sprachen absolvieren. Muss ich mich doppelt bewerben? Nein, wenn Sie sich bereits beworben haben und Ihre A-Sprache ändern wollen müssen Sie sich nicht erneut bewerben. Das Inter-Institutionelle Testbüro wird Ihr Dossier in der Datenbank behalten und dieses auf Antrag aktualisieren. (Sie können sich in diesem Fall an folgende Adresse wenden: [email protected] ) Allerdings beachten Sie bitte, dass Sie nicht gleichzeitig mit zwei verschiedenen A-Sprachen registriert sein können. 6. Ich glaube ich habe alle geforderten Dokumente hochgeladen. Können Sie bestätigen, dass mein Dossier vollständig ist? Der Zulassungsausschuss wird Ihre Bewerbung auf der Grundlage der geltenden Zulassungskriterien http://europa.eu/interpretation/accreditation_en.htm prüfen und entscheiden, ob die von Ihnen eingereichten Dokumente ausreichen oder nicht. Es fällt unter Ihre Verantwortung sicherzustellen, dass alle geforderten Dokumente (z.B. aktualisierter Lebenslauf mit Foto, Diplomzeugnis(se), nachgewiesene Erfahrung usw.) rechtzeitig hochgeladen sind. Sie können zu jedem Zeitpunkt über Ihr SPIRIT-Profil bestehende Dossiers aktualisieren oder zusätzliche Informationen hochladen. Folgendes ist zu beachten wenn Sie Ihre Dokumente zusammenstellen: - Bitte überprüfen Sie die Qualität der hochgeladenen elektronischen Datei; - Stellen Sie sicher, dass Ihre Sprachenkombination auf einem offiziellen Dokument erwähnt wird ( falls nicht auf dem Diplomzeugnis erwähnt, ist es empfehlenswert ein Zusatz zum Diplomzeugnis einzureichen) http://ec.europa.eu/education/tools/diploma-supplement_en.htm - Sprachkenntnisse und das Sprachniveau in Sprachen, die nicht über ein Diplomzeugnis nachgewiesen wurden, müssen hinreichend dokumentiert werden ( in dem Sie z.B. Bescheinigungen oder persönliche Erklärungen hinzufügen) - sollten die Noten für die einzelnen Dolmetschabschlussleistungen nicht auf dem Diplomzeugnis angegeben sein, bitten wir Sie diese getrennt einzureichen -Sollten Sie zum Zeitpunkt der Einschreibung noch nicht Ihr Abschlussdiplom –Zeugnis zum Master Konferenzdolmetschen vorliegen haben, reichen Sie bitte eine offizielle Bescheinigung der Universität ein aus der hervorgeht, dass Sie die Abschlussprüfungen im Dolmetschen bestanden haben. Bitte beachten Sie: sollten Sie den Akkreditierungstest bestehen, werden Sie erst auf die Liste zugelassener ACIs aufgenommen, wenn Sie eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses eingereicht haben. 7. Wie erfahre ich, ob ich zu einem Test eingeladen wurde oder nicht? Sie erhalten alle Rückmeldungen auf Ihre Bewerbung über Ihr SPIRIT- Konto. Wir bitten Sie dieses regelmäßig abzurufen. 8. Was beinhaltet der interinstitutionelle Akkreditierungstest? Jede Passivsprache wird Konsekutiv (d.h. mit Notizen) anhand einer +/- 6-minütigen und Simultan anhand einer +/- 10-minütigen Rede getestet. Um Ihr allgemeines Wissen über die EU-Institutionen und EU-Politikbereiche zu überprüfen wird eine Rede die EU zum Gegenstand haben. Bitte beachten Sie, dass vorab aufgezeichnete Video-Reden (ähnlich der Reden im Speech Repository http://ec.europa.eu/dgs/scic/cooperation-withuniversities/speech_repository.htm) für die Simultanprüfungen verwendet werden können. 9. Wie ist der Test aufgebaut? Sollte Ihre A-Sprache eine der Amtssprachen der EU sein, werden Sie zu Zweit mit einem weiteren Kandidaten getestet: für jede zu prüfende Passivsprache werden die Konsekutiv-und Simultanrede für beide Kandidaten verwendet. Die Kandidaten werden nacheinander geprüft – die Beratungen der Jury finden im Anschluss an jede Runde statt. Gegenwärtig wird eine Sprache am Vormittag (Konsekutiv und Simultan) und eine Sprache am Nachmittag getestet. Für einige A-Sprachen für die das Akkreditierungsprofil mehr als 2 Passivsprachen (oder einen Retour) vorsieht wird der Test in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe werden 2 Sprachen, in der zweiten Stufe eine Sprache geprüft. Eine Zulassung erfolgt erst wenn alle erforderlichen Prüfungen bestanden wurden. Bitte beachten Sie, dass die Modalitäten für Nicht-EU Amtssprachen davon abweichen können. 10. Ich bin mit einer bestimmten Sprachenkombination zum Test eingeladen worden. Habe ich die Möglichkeit die Sprachen zu ändern? Der Zulassungsausschuss wählt aus den von Ihnen in Ihrer Bewerbung angegebenen Sprachen die zu prüfenden Sprachen aus. Diese Entscheidung kann nicht geändert werden. Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass aus organisatorischen Gründen die Reihenfolge der zu prüfenden Sprachen vorab festgelegt werden muss. 11. Muss ich zum Prüfungstermin irgendetwas mitbringen? Kann ich meine eigenen Kopfhörer verwenden? Im Prüfungsraum gibt es Notizblöcke und Stifte, aber Sie können selbstverständlich Ihr eigenes Material mitbringen. Für Prüfungen, die in Gebäuden der Europäischen Kommission stattfinden, können Sie Ihre eigenen Kopfhörer verwenden, vorausgesetzt der Stecker passt in die Dolmetschkonsole in der Kabine. Für Prüfungen, die im Europäischen Parlament stattfinden, müssen Sie die dort zur Verfügung gestellten Kopfhörer verwenden. 12. Wer bewertet meine Leistungen im Zulassungstest? Der Prüfungsausschuss setzt sich aus erfahrenen Dolmetschern der drei Dolmetschdienste der EU Institutionen (Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Europäischer Gerichtshof) zusammen. Je nach der zu prüfenden Sprachenkombination kann der Prüfungsausschuss durch Beisitzer (Dolmetsch-Kollegen) unterstützt werden. 13. Was passiert wenn ich durchfalle? Kann ich mich nochmal bewerben? Ja, Sie können sich erneut bewerben. Im Prinzip können Sie bis zu maximal dreimal an einer Prüfung teilnehmen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es keine Garantie gibt drei Versuche zu erhalten. Allein der Zulassungsausschuss entscheidet darüber, wer zur Prüfung eingeladen wird. Diese Entscheidung stützt sich auf praktische Erwägungen wie die Anzahl der zur Verfügung stehenden Testplätze, der sich ändernde Bedarf und die Prioritäten, die für jede Sprache von jeder Institution festgelegt werden. 14. Was geschieht nachdem ich die Prüfung bestanden habe? Sollte Ihre Prüfung zwei Stufen umfassen, werden Sie erst zugelassen wenn Sie Stufe 1 und 2 bestanden haben. Sollten Sie sofort zugelassen werden, werden Sie in die Liste der bei den Europäischen Institutionen zugelassenen ACI Dolmetscher aufgenommen. (siehe dazu auch Frage 6) Je nach der Bedarfslage der einzelnen Institutionen Vertragsangebote. erhalten zugelassene ACIs Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme in die Liste keine Anstellungsgarantie darstellt. 15. Kann eine ACI- Zulassung automatisch zu einer Festanstellung als Beamter führen? Nein. Eine Festanstellung als Beamter ist ausschließlich Auswahlverfahren (siehe dazu auch Frage 1) möglich. Interinstitutionelle Testgruppe September 2015 über ein allgemeines
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