Häufig gestellte Fragen zu interinstitutionellen

Häufig gestellte Fragen zu interinstitutionellen Zulassungstests
1.) Ich würde mich gerne als Dolmetscher für die Europäischen Institutionen bewerben.
An wen schicke ich meine Bewerbung?
Wenn Sie als verbeamteter Dolmetscher für die EU Institutionen tätig werden wollen,
müssen Sie an einem allgemeinen Auswahlverfahren teilnehmen. Diese werden im Amtsblatt
der Europäischen Union (Official Journal of the European Union) und auf der Webseite des
Amts
für
Personalauswahl
(EPSO)
http://www.europa.eu/epso/discover/job_profiles/language/index_en.htm#chapter1).
veröffentlicht.
Wenn Sie als freiberuflicher Dolmetscher (ACI = Conference Interpreting Agents) tätig
werden wollen, müssen Sie an einem interinstitutionellen Zulassungstest (gemeinsame
Prüfung für die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Europäischen
Gerichtshof) teilnehmen. Dazu müssen Sie sich on-line über das SPIRIT-Portal bewerben.
http://scic.ec.europa.eu/scic/spirit/login.jsp?apLang=E.
Bitte beachten Sie dass die Auswahl und Anstellung von Dolmetschern und Übersetzern für
die EU-Institutionen getrennt voneinander erfolgen. Sollten Sie Interesse an einer Laufbahn
als Übersetzer haben, finden Sie weiterführende Informationen auf der Webseite der
Generaldirektion
Übersetzen
der
Europäischen
Kommission
http://ec.europa.eu/dgs/translation/workwithus/index_en.htm,
der
Generaldirektion
Übersetzen
des
Europäischen
Parlaments
http://www.europarl.europa.eu/pdf/multilinguisme/EP_translators_en.pdf
und
der
Generaldirektion
Übersetzen
des
Europäischen
Gerichtshofs
http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_10740/recrutement-comment-devenir-juriste-linguiste-ala-cour-de-justice.
2. Wann kann ich mich bewerben? Gibt es einen Stichtag für das Einreichen aller
notwendigen Dokumente?
Sie können sich zu jedem Zeitpunkt für einen Test als freiberuflicher Dolmetscher bewerben.
Tests
werden
entsprechend
dem
on-line
veröffentlichten
Testkalender
http://europa.eu/interpretation/doc/intertest_calendar.pdf organisiert. Etwa 10-12 Wochen vor
dem angesetzten Testtermin prüft ein Zulassungsausschuss alle eingegangenen Bewerbungen
und entscheidet auf der Grundlage der im Dossier der Kandidaten vorliegenden Unterlagen
wer zum Test eingeladen wird. Es ist ratsam den angegebenen zeitlichen Rahmen zu
berücksichtigen und möglichst unverzüglich alle erforderlichen Unterlagen in Ihrem SPIRIT
Profil hochzuladen.
3. Welche Qualifikationen und welche Erfahrung benötige ich, um an einem interinstitutionellen Test teilnehmen zu können?
Um zu einem Test zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:



Sie haben ein anerkanntes 4-jähriges grundständiges Vollzeitstudium zum
Konferenzdolmetscher belegt und das entsprechende Abschlussdiplom erhalten oder
Sie haben einen Masterabschluss als Konferenzdolmetscher oder
Sie haben einen anerkannten Hochschulabschluss in jedweder Fachrichtung in einem
dreijährigen grundständigen Vollzeitstudium absolviert und entweder
- Sie haben nach Ihrem Hochschulabschluss eine mindestens einjährige
Berufserfahrung als Konferenzdolmetscher und können diese unter Angabe der
Gesamtzahl geleisteter Tage eindeutig dokumentieren oder
-Sie haben eine mindestens einjährige postgraduale Ausbildung zum
Konferenzdolmetscher absolviert (nicht Masterabschluss) und legen eine
entsprechende Bescheinigung vor oder können diese anderweitig dokumentieren.
Der Zulassungsausschuss berücksichtigt Unterschiede in den Bildungssystemen.
Bitte beachten Sie dass der Zulassungsausschuss seine Entscheidung auf Ihre
Sprachkombination sowie auf das zurzeit gültige Akkreditierungsprofil stützt.
http://europa.eu/interpretation/doc/lang_profiles_in_demand.pdf). Es gibt allerdings keinen
automatischen Testanspruch bei Erfüllung des Akkreditierungsprofils.
4. Wie kann ich meine Erfahrung als Konferenzdolmetscher beweisen?
Sie werden aufgefordert Erfahrung als Konferenzdolmetscher in Konsekutiv-und
Simultaneinsätzen auf dem für internationale Tagungen notwendigem Niveau zu
dokumentieren. Dazu können Sie folgende Dokumente einreichen:
- Photokopien von Verträgen
-Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers unter Angabe der Anzahl der Tage und der Art von
Tagungen
-Referenzschreiben
-ausnahmsweise werden auch Kopien von Rechnungen akzeptiert, vorausgesetzt es geht
daraus hervor welche Art von Tätigkeit Sie erbracht haben.
Bitte beachten Sie dass Erfahrung als Gerichtsdolmetscher, Verhandlungsdolmetscher,
Dolmetscher in einem Unternehmen oder als Dolmetscher im Auftrag einer sozialen
oder öffentlichen Einrichtung nicht als Berufserfahrung als Konferenzdolmetscher gilt.
Bitte beachten Sie dass die bloße Erwähnung "Erfahrung als Konferenzdolmetscher" in Ihrem
Lebenslauf nicht als Beweis anerkannt wird: Ihre Erfahrung muss genauestens dokumentiert
sein. Alle dazu notwendigen Dokumente müssen zum Zeitpunkt der Prüfung der Zulassung
vorliegen.
5. Ich würde gerne den Zulassungstest in zwei unterschiedlichen A-Sprachen
absolvieren. Muss ich mich doppelt bewerben?
Nein, wenn Sie sich bereits beworben haben und Ihre A-Sprache ändern wollen müssen Sie
sich nicht erneut bewerben. Das Inter-Institutionelle Testbüro wird Ihr Dossier in der
Datenbank behalten und dieses auf Antrag aktualisieren. (Sie können sich in diesem Fall an
folgende Adresse wenden: [email protected] )
Allerdings beachten Sie bitte, dass Sie nicht gleichzeitig mit zwei verschiedenen A-Sprachen
registriert sein können.
6. Ich glaube ich habe alle geforderten Dokumente hochgeladen. Können Sie bestätigen,
dass mein Dossier vollständig ist?
Der Zulassungsausschuss wird Ihre Bewerbung auf der Grundlage der geltenden
Zulassungskriterien
http://europa.eu/interpretation/accreditation_en.htm
prüfen
und
entscheiden, ob die von Ihnen eingereichten Dokumente ausreichen oder nicht.
Es fällt unter Ihre Verantwortung sicherzustellen, dass alle geforderten Dokumente (z.B.
aktualisierter Lebenslauf mit Foto, Diplomzeugnis(se), nachgewiesene Erfahrung usw.)
rechtzeitig hochgeladen sind. Sie können zu jedem Zeitpunkt über Ihr SPIRIT-Profil
bestehende Dossiers aktualisieren oder zusätzliche Informationen hochladen.
Folgendes ist zu beachten wenn Sie Ihre Dokumente zusammenstellen:
- Bitte überprüfen Sie die Qualität der hochgeladenen elektronischen Datei;
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Sprachenkombination auf einem offiziellen Dokument erwähnt
wird ( falls nicht auf dem Diplomzeugnis erwähnt, ist es empfehlenswert ein Zusatz zum
Diplomzeugnis einzureichen) http://ec.europa.eu/education/tools/diploma-supplement_en.htm
- Sprachkenntnisse und das Sprachniveau in Sprachen, die nicht über ein Diplomzeugnis
nachgewiesen wurden, müssen hinreichend dokumentiert werden ( in dem Sie z.B.
Bescheinigungen oder persönliche Erklärungen hinzufügen)
- sollten die Noten für die einzelnen Dolmetschabschlussleistungen nicht auf dem
Diplomzeugnis angegeben sein, bitten wir Sie diese getrennt einzureichen
-Sollten Sie zum Zeitpunkt der Einschreibung noch nicht Ihr Abschlussdiplom –Zeugnis zum
Master Konferenzdolmetschen vorliegen haben, reichen Sie bitte eine offizielle
Bescheinigung der Universität ein aus der hervorgeht, dass Sie die Abschlussprüfungen im
Dolmetschen bestanden haben.
Bitte beachten Sie: sollten Sie den Akkreditierungstest bestehen, werden Sie erst auf die
Liste zugelassener ACIs aufgenommen, wenn Sie eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses
eingereicht haben.
7. Wie erfahre ich, ob ich zu einem Test eingeladen wurde oder nicht?
Sie erhalten alle Rückmeldungen auf Ihre Bewerbung über Ihr SPIRIT- Konto. Wir bitten Sie
dieses regelmäßig abzurufen.
8. Was beinhaltet der interinstitutionelle Akkreditierungstest?
Jede Passivsprache wird Konsekutiv (d.h. mit Notizen) anhand einer +/- 6-minütigen und
Simultan anhand einer +/- 10-minütigen Rede getestet. Um Ihr allgemeines Wissen über die
EU-Institutionen und EU-Politikbereiche zu überprüfen wird eine Rede die EU zum
Gegenstand haben. Bitte beachten Sie, dass vorab aufgezeichnete Video-Reden (ähnlich der
Reden
im
Speech
Repository
http://ec.europa.eu/dgs/scic/cooperation-withuniversities/speech_repository.htm) für die Simultanprüfungen verwendet werden können.
9. Wie ist der Test aufgebaut?
Sollte Ihre A-Sprache eine der Amtssprachen der EU sein, werden Sie zu Zweit mit einem
weiteren Kandidaten getestet: für jede zu prüfende Passivsprache werden die Konsekutiv-und
Simultanrede für beide Kandidaten verwendet. Die Kandidaten werden nacheinander geprüft
– die Beratungen der Jury finden im Anschluss an jede Runde statt. Gegenwärtig wird eine
Sprache am Vormittag (Konsekutiv und Simultan) und eine Sprache am Nachmittag getestet.
Für einige A-Sprachen für die das Akkreditierungsprofil mehr als 2 Passivsprachen (oder
einen Retour) vorsieht wird der Test in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe werden 2
Sprachen, in der zweiten Stufe eine Sprache geprüft. Eine Zulassung erfolgt erst wenn alle
erforderlichen Prüfungen bestanden wurden.
Bitte beachten Sie, dass die Modalitäten für Nicht-EU Amtssprachen davon abweichen
können.
10. Ich bin mit einer bestimmten Sprachenkombination zum Test eingeladen worden.
Habe ich die Möglichkeit die Sprachen zu ändern?
Der Zulassungsausschuss wählt aus den von Ihnen in Ihrer Bewerbung angegebenen Sprachen
die zu prüfenden Sprachen aus.
Diese Entscheidung kann nicht geändert werden.
Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass aus organisatorischen Gründen die Reihenfolge der zu
prüfenden Sprachen vorab festgelegt werden muss.
11. Muss ich zum Prüfungstermin irgendetwas mitbringen? Kann ich meine eigenen
Kopfhörer verwenden?
Im Prüfungsraum gibt es Notizblöcke und Stifte, aber Sie können selbstverständlich Ihr
eigenes Material mitbringen. Für Prüfungen, die in Gebäuden der Europäischen Kommission
stattfinden, können Sie Ihre eigenen Kopfhörer verwenden, vorausgesetzt der Stecker passt in
die Dolmetschkonsole in der Kabine. Für Prüfungen, die im Europäischen Parlament
stattfinden, müssen Sie die dort zur Verfügung gestellten Kopfhörer verwenden.
12. Wer bewertet meine Leistungen im Zulassungstest?
Der Prüfungsausschuss setzt sich aus erfahrenen Dolmetschern der drei Dolmetschdienste der
EU Institutionen (Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Europäischer
Gerichtshof) zusammen. Je nach der zu prüfenden Sprachenkombination kann der
Prüfungsausschuss durch Beisitzer (Dolmetsch-Kollegen) unterstützt werden.
13. Was passiert wenn ich durchfalle? Kann ich mich nochmal bewerben?
Ja, Sie können sich erneut bewerben. Im Prinzip können Sie bis zu maximal dreimal an einer
Prüfung teilnehmen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es keine Garantie gibt drei Versuche zu
erhalten. Allein der Zulassungsausschuss entscheidet darüber, wer zur Prüfung eingeladen
wird. Diese Entscheidung stützt sich auf praktische Erwägungen wie die Anzahl der zur
Verfügung stehenden Testplätze, der sich ändernde Bedarf und die Prioritäten, die für jede
Sprache von jeder Institution festgelegt werden.
14. Was geschieht nachdem ich die Prüfung bestanden habe?
Sollte Ihre Prüfung zwei Stufen umfassen, werden Sie erst zugelassen wenn Sie Stufe 1 und 2
bestanden haben.
Sollten Sie sofort zugelassen werden, werden Sie in die Liste der bei den Europäischen
Institutionen zugelassenen ACI Dolmetscher aufgenommen. (siehe dazu auch Frage 6)
Je nach der Bedarfslage der einzelnen Institutionen
Vertragsangebote.
erhalten zugelassene ACIs
Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme in die Liste keine Anstellungsgarantie darstellt.
15. Kann eine ACI- Zulassung automatisch zu einer Festanstellung als Beamter führen?
Nein. Eine Festanstellung als Beamter ist ausschließlich
Auswahlverfahren (siehe dazu auch Frage 1) möglich.
Interinstitutionelle Testgruppe
September 2015
über
ein
allgemeines