Wir stellen uns vor – Ihr Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Seite 2 zurück weiter Liebe Leserin, lieber Leser, herzlich willkommen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend! Familie ist vielfältig und überall dort, wo Menschen partnerschaftlich füreinander Verantwortung übernehmen. Moderne Familienpolitik bedeutet für mich, die Lebensmodelle von Familien zu respektieren und Familien mit einem Dreiklang aus Geld, Infrastruktur und Zeit für Familie zu unterstützen. Deshalb sorgen wir dafür, dass Mütter und Väter mit guten Betreuungsangeboten, mehr Partnerschaftlichkeit und in einer familienfreundlichen Arbeitswelt Beruf und Familie besser vereinbaren können. Mein Ziel ist die Familienarbeitszeit – dafür setze ich mich weiterhin ein. Für Frauen und Männer will ich gleiche Rechte verwirklichen. Im Grundgesetz steht: Frauen und Männer sind gleichberechtigt. In der Wirklichkeit sieht es oft anders aus. Das muss sich ändern: durch gleichen Lohn für gleiche Arbeit und gleiche Chancen für Frauen auf Führungspositionen! Apropos grundlegende Rechte: Auch Kinder haben Rechte – auf Schutz, auf Bildung und Förderung. Ich setze mich dafür ein, dass alle Kinder gut aufwachsen können. Politik für Kinder und Jugendliche zu machen, heißt für mich: Politik mit Kindern und Jugendlichen zu machen. Auch eine moderne Politik für ältere Menschen setzt auf Beteiligung. Erfahrung und Lebensleistung wertzuschätzen und der Gestaltungskraft der Älteren mehr Raum zu geben, bedeutet, unsere Gesellschaft noch stärker zu machen. Für jedes Alter gilt: Es ist nicht egal, ob sich jemand engagiert. In einer Gesellschaft, in der sich Menschen für andere einsetzen, lebe ich gern. Die Rahmenbedingungen dafür möchte ich verbessern – mit dem Programm „Demokratie leben!“, das diejenigen unterstützt, die sich für Demokratie und Vielfalt starkmachen. Als Bundesfamilienministerin möchte ich für alle da sein – für die Vielfalt der Menschen in unserem Land. Manuela Schwesig Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Seite 3 zurück weiter Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig „Mir ist es wichtig, eine moderne Gesellschaftspolitik voranzubringen, die die Vielfalt der Lebensentwürfe in unserem Land, die Vielfalt der Herkunft und der Kulturen als Chance für die Zukunft Deutschlands versteht.“ Zur Person Seit Dezember 2013 ist Manuela Schwesig Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zuvor war sie fünf Jahre Ministerin in Mecklenburg-Vorpommern: von 2008 bis 2011 für Soziales und Gesundheit und von 2011 bis 2013 für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Die studierte Finanzwirtin arbeitete zwischen 2002 und 2008 im Finanzministerium von Mecklenburg-Vorpommern. In der dortigen Landeshauptstadt Schwerin, wo Manuela Schwesig mit ihrer Familie lebt, begann auch ihre politische Karriere auf kommunaler Ebene in der Stadtvertretung. 2005 wurde sie Mitglied des SPD-Landes vorstands Mecklenburg-Vorpommern. Seit 2009 ist Manuela Schwesig stellvertretende Bundesvorsitzende der SPD. Manuela Schwesig wurde am 23.05.1974 in Frankfurt (Oder) geboren. Sie ist verheiratet und hat einen Sohn. Seite 4 zurück weiter Parlamentarische Staatssekretärin Elke Ferner Mitglied des Deutschen Bundestages seit 1990 und seit Dezember 2013 Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Der rechtlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern muss endlich die tatsächliche Gleichstellung folgen. Gleicher Lohn für gleich(wertig)e Arbeit, existenzsichernde Erwerbseinkommen, gleiche Teilhabe für Frauen an Führungspositionen sowie partnerschaftliche Teilung der familiären Sorge sind noch keine Selbstverständlichkeit. Ebenso wie ein Leben ohne Gewalt. Dafür setze ich mich ein.“ „Der demografische Wandel ist Chance und Herausforderung zugleich. Eine solidarische Gesellschaft, in der Jung und Alt selbstbestimmt leben und füreinander da sein können, erfordert das Miteinander aller Generationen.“ „Bürgerschaftliches Engagement – ob in Freiwilligendiensten oder Ehren ämtern – ist der Kitt in unserer Gesellschaft und verdient mehr Anerkennung und Unterstützung. Es kann die öffentliche Daseinsvorsorge unterstützen, aber nicht ersetzen.“ Seite 5 zurück weiter Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks Mitglied des Deutschen Bundestages seit 2002 und seit Dezember 2013 Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Ich setze mich für eine Kinder- und Jugendpolitik ein, die Teil habe, Chancengleichheit und ein gutes Aufwachsen fördert sowie die Rechte von Kindern und Jugendlichen stärkt – von Anfang an!“ „Familien sind vielfältig und bunt. In der Familienpolitik kommt es für mich darauf an, Familien bedarfsgerecht zu unterstützen. Dabei brauchen sie einen Mix aus Zeit, Geld und Infrastruktur. Frauen und Männer wünschen sich Partnerschaftlichkeit, insbesondere bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das ElterngeldPlus sowie die Familienpflegezeit sind dabei wichtige Schritte.“ „Eine lebendige Demokratie ist unentbehrlich, aber nicht selbstverständlich. Deshalb ist die Förderung von Maßnahmen für Demokratie und Vielfalt enorm wichtig.“ Seite 6 zurück weiter Beamteter Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek „Für die 82 Millionen Menschen in Deutschland täglich Politik zu machen, um Verbesserungen für Familien, Senioren, Frauen und Jugend zu erreichen, ist für mich wesentlicher Antrieb für meine Tätigkeit als Staatssekretär.“ Als beamteter Staatssekretär trägt Dr. Ralf Kleindiek die Verantwortung für die Leistungsfähigkeit und die Arbeit des Minis teriums nach den Richtlinien und Weisungen der Ministerin und vertritt diese als Leiter des Ministeriums nach innen und außen. Zur Person Dr. Ralf Kleindiek ist Jurist und seit 1999 in der Bundes- und in der Landesverwal tung tätig. In der Bundesverwaltung war er zunächst im Bundesministerium des Innern, anschließend im Bundesjustizministerium als Büroleiter der Bundes justizministerin Zypries und als Unterabteilungsleiter tätig. Ab März 2011 war er Staatsrat in der Behörde für Justiz und Gleichstellung in der Landesregierung Hamburg. Seit Januar 2014 bekleidet er das Amt als beamteter Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Seite 7 zurück weiter „Viele Mütter und Väter wollen sich berufliche und familiäre Aufgaben partnerschaftlich teilen. Wenn Firmen sich darauf einrichten, profitieren Familien und Arbeitgeber. Deshalb möchte ich gemeinsam mit Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften dafür sorgen, dass Familienfreundlichkeit zum Erfolgsfaktor wird!“ Foto: www.fotofinder.com/© Mike Schroeder/argus Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Zeit für Familie für beide Partner Mehr als 60 Prozent der jungen Eltern fänden es ideal, wenn sich beide Partner Beruf und Familie gleichermaßen teilen würden. Nur 14 Prozent gelingt dies. Etwa 30 Prozent der Mütter und Väter können sich sogar vorstellen, dass beide 30 Stunden pro Woche arbeiten. Mütter wollen in einem höheren Umfang erwerbstätig sein. Väter hingegen wollen sich stärker in der Familie engagieren. Ein Drittel der Väter würde gerne die Arbeitszeit reduzieren. Deshalb steht im Zentrum einer modernen Familienpolitik der Leitgedanke der gleichgewichtigen und partnerschaftlichen Zeit für Familie für beide Partner Familie Seite 8 zurück weiter Aufteilung von Erwerbsa rbeit und Familienengagement. Ein erster wichtiger Schritt auf diesem Weg ist das ElterngeldPlus. Es ist Wegbereiter für die Idee der Familienarbeitszeit. Um den aktuellen Lebenswirklichkeiten von Familien noch stärker gerecht zu werden, arbeitet das Bundesfamilienministerium mit starken Partnern aus der Wirtschaft, den Gewerkschaften, kommunalen Akteuren und Verbänden an seiner Seite. Partnerschaftliche Vereinbarkeit ist gut für Eltern, Kinder und die Gesellschaft Von einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung in Familie und Beruf profitieren alle: Eltern, die sich um Kind und Beruf kümmern können, Kinder, die mehr Zeit mit beiden Eltern verbringen und die Gesellschaft insgesamt. Eine gute Infrastruktur und finanzielle Sicherheit sind wichtige Voraussetzungen. Deshalb können Familien in Deutschland auf eine Vielzahl staatlicher Leistungen zählen. www.familien-wegweiser.de Elterngeld, das neue ElterngeldPlus und flexiblere Elternzeit Elterngeld ElterngeldPlus Das neue ElterngeldPlus soll Eltern unterstützen, die bald nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten. Durch das ElterngeldPlus gibt es eine längere finanzielle Unterstützung – auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus: Denn aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Ergänzt wird das ElterngeldPlus durch einen Partnerschaftsbonus: Arbeiten beide Eltern vier Monate parallel zwischen Partnerschaftliche Vereinbarkeit Foto: © gpauly.com Das Elterngeld soll allen Eltern die Möglichkeit geben, vor allem im ersten Lebensjahr für ihr Kind da zu sein, ohne deswegen finanzielle Einbrüche zu erleben. Zu diesem Zweck gleicht das Elterngeld das wegfallende Einkommen des Elternteils aus, der wegen der Betreuung des Neugeborenen seine Arbeit unterbricht oder reduziert. Es beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro im Monat und wird längstens für 14 Monate gezahlt, wenn auch die Partnerin oder der Partner mindestens zwei Monate Elterngeld bekommt. Familie Seite 9 zurück weiter 25 und 30 Stunden pro Woche, erhält jeder von ihnen vier zusätzliche Monate das ElterngeldPlus. www.elterngeld-plus.de Elternzeit Die Neuregelungen zur Elternzeit sollen Eltern parallel zum ElterngeldPlus und zum Partnerschaftsbonus mehr Flexibilität bei ihrem beruflichen Wiedereinstieg und ihrer Vereinbarkeitsplanung ermöglichen. Mütter und Väter sollen zukünftig nicht genommene Elternzeit von bis zu 24 Monaten zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch nehmen können. Beispiel: Mögliche Kombinationen von Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus Mutter Vater Elterngeld ElterngeldPlus und Teilzeit Elterngeld* Vollzeit Partnerschaftsbonus** Lebensmonat 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 des Kindes * Partnermonate ** ElterngeldPlus je Elternteil; Teilzeit 25 bis 30 h Eine familienfreundliche Arbeitswelt ermöglichen Familienfreundliche Arbeitsbedingungen sind Grundvoraussetzung für eine gelungene Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Neu auf der Tagesordnung steht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Väter in den Betrieben. Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ „Erfolgsfaktor Familie“ ist die zentrale Plattform zum Thema familienfreundliche Arbeitswelt. Das Unternehmensprogramm bündelt Informationen zu allen Aspekten familienbewusster Personalpolitik. Zum Programm gehört auch das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“, in dem mehr als 5.000 Unternehmen und Institutionen Mitglied sind. www.erfolgsfaktor-familie.de Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ Mit dem Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ wird bundesweit die Einrichtung neuer betrieblicher Betreuungsplätze gefördert. Lokale Bündnisse für Familie Die bundesweit mehr als 600 Lokalen Bündnisse für Familie sind starke, partnerschaftlich organisierte Netzwerke von Akteuren aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft. Ihr Ziel ist es, die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Familien vor Ort durch passgenaue Angebote zu verbessern. www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de Eine familienfreundliche Arbeitswelt ermöglichen Familie Seite 10 zurück weiter „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ Das Programm „Stark im Beruf“ setzt sich für bessere Chancen der Mütter mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt ein. An mehr als 80 Standorten bundesweit soll diesen Frauen der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Mutterschutz Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehende (werdende) Mutter und ihr Kind vor Gefährdungen der Gesundheit sowie vor Überforderung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen. Publikation zum Thema: Leitfaden zum Mutterschutz Rahmenbedingungen für Familien gestalten Familien in Deutschland können auf eine Vielzahl staatlicher Leistungen zählen. Dazu gehören das Kindergeld und spezielle Familienleistungen, deren Bezug an eine bestimmte Lebenslage oder einen bestimmten Bedarf anknüpft, wie etwa das Elterngeld, der Kinderzuschlag oder der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Schließlich gibt es arbeitsrechtliche Regelungen, die Eltern unterstützen, etwa das Elternzeitrecht und für Mütter das Mutterschutzrecht. Vielen Familien kommen auch ehebezogene Leistungen zugute. Insgesamt umfassen die Familienleistungen, bezieht man die Leistungen für Hinterbliebene mit ein, einen Wert von gut 200 Milliarden Euro pro Jahr. Das BMFSFJ führte im gemeinsamen Auftrag mit dem Bundesministerium der Finanzen von 2009 bis 2014 das bislang größte und international einzigartige Evaluierungsprogramm, die „Gesamtevaluation ehe- und familienbezogener Maßnahmen und Leistungen in Deutschland“, durch. P ublikation zum Thema: Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen in Deutschland Familien brauchen die passende Unterstützung auf der Höhe der Zeit Familien brauchen finanzielle Sicherheit und Unterstützungsangebote, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Kindergeld Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt: für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr und für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Rahmenbedingungen für Familien gestalten Familie Seite 11 zurück weiter Das Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind monatlich 188 Euro, für das dritte Kind monatlich 194 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 219 Euro. Ab 01.01.2016 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind monatlich 190 Euro, für das dritte Kind monatlich 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 221 Euro. Kinderzuschlag Den Kinderzuschlag erhalten Eltern, die ihren eigenen Lebensunterhalt zwar durch Erwerbseinkommen grundsätzlich bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Der Kinderzuschlag beträgt maximal 140 Euro. Ab 01.07.2016 wird der Kinderzuschlag um 20 Euro auf 160 Euro pro Monat pro Kind erhöht. Er wird bei den Familienkassen beantragt. Seit dem 01.01.2011 erhalten Eltern für ihre Kinder zusätzlich auch Leistungen für Bildung und Teilhabe. Leistungen für Alleinerziehende: Entlastungsbetrag in der Steuer und Unterhaltsvorschuss Für Alleinerziehende stehen besondere finanzielle Leistungen zur Verfügung. Den besonderen wirtschaftlichen Belastungen durch die alleinige Haushaltsführung trägt das Steuerrecht mit dem Entlastungsbetrag Rechnung. Als Steuerfreibetrag mindert er das zu versteuernde Einkommen. Der Unterhaltsvorschuss ist eine besondere finanzielle Hilfe für Alleinerziehende mit Kindern unter zwölf Jahren, die keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Der Unterhaltsvorschuss wird für maximal 72 Monate gezahlt. Er beträgt derzeit für Kinder von null bis fünf Jahren 144 Euro und von sechs bis elf Jahren 192 Euro. Ab 01.01.2016 beträgt der Unterhaltsvorschuss für Kinder von null bis fünf Jahre 145 Euro und von sechs bis elf Jahren 194 Euro. Verbesserung von Familienleistungen Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags hat die Bundesregierung ein Gesamtpaket zur Verbesserung von Familienleistungen auf den Weg gebracht. Dies beinhaltet auch Verbesserungen beim steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der jetzt bei 1.908 Euro liegt und jedes weitere Kind mit 240 Euro berücksichtigt. Angebote und Leistungen im Überblick – der Familien-Wegweiser Das Serviceportal „Familien-Wegweiser“ des Bundesfamilienministeriums informiert Eltern über staatliche Leistungen und Förderungen. Darüber hinaus nennt der „Familien-Wegweiser“ alle wichtigen Ansprechpersonen vor Ort und bietet Rat in der Kindererziehung. www.familien-wegweiser.de Familien brauchen passgenaue Unterstützungen Familie Seite 12 zurück weiter Bildung und Erziehung sind zentrale Themen für Familien und beeinflussen Wohlergehen und Lebensqualität – insbesondere für Kinder. Bereits 4.000 Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter stehen Familien daher in Erziehungs- und Bildungsfragen als Vertrauenspersonen in Kitas, Eltern-KindZentren und anderen Orten der Familienbildung zur Seite. Beratungsstellen, die vor Ort bei Problemen im Familienalltag helfen, lassen sich einfach über die Portale von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. (bke www.bke.de) und der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e. V. (DAJEB www.dajeb.de) finden. Zeitpolitik vor Ort Zeit ist ein knappes Gut für Eltern, insbesondere für die Berufstätigen. Aus diesem Grund ist es wichtig, Arbeits- und Betreuungszeiten aufeinander abzustimmen, Lösungen für Notfälle, Rand- und Ferienzeiten zu schaffen und die Öffnungszeiten bei Stadtverwaltungen, Arztpraxen und Bibliotheken familienorientiert zu gestalten. Viele Kommunen in Stadt und Land haben Familienzeitpolitik zu ihrer Aufgabe gemacht. Zahlreiche Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister entwickeln daher gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium gute Lösungen für Familien vor Ort. Publikation zum Thema: Kommunale Zeitpolitik für Familien Adoption und Kindeswohl Viele Menschen möchten ein Kind adoptieren. Das Bundesfamilienministerium ist zuständig für das Adoptionsvermittlungsrecht und engagiert sich für Verbesserungen, damit Adoption gelingt. P ublikation zum Thema: Kinder suchen Eltern. Eltern suchen Kinder. Informationen zum Adoptionsrecht und Adoptionsvermittlungsrecht Gleichgeschlechtliche Lebensweise und Geschlechtsidentität respektieren Schwule, lesbische, bisexuelle, transsexuelle/trans- und intergeschlechtliche Menschen sind ein gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft. Die Situation von transsexuellen bzw. transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Menschen rückt die Bundesregierung aktuell besonders in den Fokus. Es gilt, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Menschen unabhängig von der Frage, wen sie lieben und wie ihre Geschlechts identität ist, respektiert und akzeptiert werden, denn für Diskriminierung ist in unserer Gesellschaft kein Platz. Adoption und Kindeswohl Foto: © gpauly.com Eltern und Kinder stärken Seite 13 zurück weiter „Wie wir alt werden, hängt in großem Maße von den lokalen Bedingungen ab. Erschwingliche und passgenaue Dienstleistungen, gut erreich bare Einkaufsmöglichkeiten, starke Netzwerke zur Unterstützung bei Hilfebedarf, Bildung, Gelegenheiten zum Engagement und zum sozialen Austausch, barrierefreie Wege und Wohnungen – all dies sind Voraussetzungen dafür, dass ältere Menschen ihren Alltag selbst gestalten und unabhängig bleiben können.“ Foto: www.fotolia.com/© Galina Barskaya Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Demografischer Wandel, Ältere Menschen, Wohlfahrtspflege Wir leben in einer Zeit des demografischen Wandels, die Altersstruktur der Gesellschaft verändert sich – hauptsächlich durch die niedrige Geburtenrate und die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung. Auch im hohen Alter selbstbestimmt zu leben und an der Gesellschaft teilhaben zu können, wünschen sich die meisten Menschen. Sie dabei zu unterstützen, ist zentrales Ziel der Seniorenpolitik. Zwei Handlungsfelder stehen dabei im Mittel punkt: Zum einen gilt es, die älteren Menschen zu unterstützen, Demografischer Wandel, Wohlfahrtspflege Ältere Menschen Seite 14 zurück weiter die Pflege, Hilfestellung oder Versorgung im Alter brauchen. Zum anderen sind die vorhandenen Potenziale älterer Frauen und Männer und damit der Zusammenhalt der Generationen und die Ausgestaltung einer solidarischen Gesellschaft zu fördern. Die Hilfe und Pflege alter Menschen übernehmen zum einen die Familie, zum anderen professionelle Pflegekräfte und Freunde. Gerade hier ist es dem BMFSFJ wichtig, ein Miteinander in gemeinsamer Verantwortung zu verwirklichen. Das Ministerium arbeitet ständig daran, die Pflegeberufe zu modernisieren und weiterzuentwickeln, um den steigenden Bedarf an Pflegefachkräften abdecken zu können. Außerdem ist es wichtig, dass die Gesellschaft die von Familien geleistete Pflege stärker anerkennt. Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, insbesondere der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, soll dabei helfen. Über die Allianz für Menschen mit Demenz gibt das BMFSFJ auf Bundesebene – unter anderem gemeinsam mit Ländern und Wohlfahrtsverbänden als Partnern – Anstöße, wie für Betroffene und deren Angehörige Hilfenetzwerke das Leben mit der Krankheit erleichtern können. Ältere Menschen wollen heute aktiv sein, am Leben teilhaben, Verantwortung übernehmen. Orte der Begegnung für Menschen aller Generationen und für unterschiedliche Aktivitäten sind zum Beispiel die Mehrgenerationenhäuser. P ublikation zum Thema: Altern im Wandel. Zentrale Ergebnisse des Deutschen Alterssurveys (DEAS) Aktives Alter – gesellschaftlicher Zusammenhalt Demografiestrategie Die demografische Entwicklung wird unsere Gesellschaft tief- greifend verändern. Die Demografiestrategie der Bundesregierung „Jedes Alter zählt“ wird deshalb fortgeführt. Zentrales Element ist weiterhin ein ressort- und ebenenübergreifender Dialog mit Ländern, Kommunen, Verbänden, Sozialpartnern und anderen Akteuren der Zivilgesellschaft. Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser Mit den rund 450 Mehrgenerationenhäusern im gleichnamigen Aktionsprogramm des BMFSFJ sind bundesweit Begegnungsorte entstanden, an denen das Miteinander der Generationen aktiv gelebt wird. Die Häuser vernetzen und ergänzen die soziale Infrastruktur vor Ort durch enge Kooperation mit anderen lokalen Akteuren und ihrer Standortkommune. Der generationenübergreifende Ansatz ist Alleinstellungsmerkmal jedes Hauses: Jüngere und Ältere tauschen sich aus, helfen sich gegenseitig und profitieren vom Wissen der anderen. Das Zusammenspiel der Aktives Alter – gesellschaftlicher Zusammenhalt Ältere Menschen Seite 15 zurück weiter Foto: www.fotolia.com/© absolut Generationen bewahrt Alltagskompetenzen, fördert Teilhabe und Integration und stärkt den Zusammenhalt in der Gesellschaft. www.mehrgenerationenhaeuser.de Wohnen im Alter Selbstständiges und selbstbestimmtes Wohnen so lange wie möglich – das ist das Ziel der Programme und Initiativen im Bereich „Wohnen im Alter“. Soziales Wohnen umfasst nicht nur altersgerechte Umbau- und Anpassungsmaßnahmen in der Wohnung selbst, sondern ist immer auch auf das Wohnumfeld ausgerichtet: Nicht nur die Politik, auch das Handwerk, die Kommunen und die Wohnungswirtschaft, Seniorenorganisa tionen und die Zivilgesellschaft können dazu beitragen, dass ältere Menschen komfortabel wohnen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. www.serviceportal-zuhause-im-alter.de Wohlfahrtsverbände/Förderung Seniorenorganisationen Sie sind für den sozialen Zusammenhalt in Deutschland unverzichtbar: die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengefasst sind (Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Deutschland, Der Paritätische und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden), sowie die Seniorenverbände, die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen zusammengeschlossen sind. Sie begleiten als kritische Partner die Politik der Bundesregierung und unterstützen sie dabei, Deutschland als sozialen Bundesstaat zu gestalten und Teilhabe zu ermöglichen. Die finanzielle Förderung durch das BMFSFJ macht es diesen Verbänden auf Bundesebene möglich, die entsprechenden Strukturen zu erhalten. Damit sind sie in der Lage, spezifische Themen der Sozialpolitik aktiv mitzugestalten und die Menschen, deren Anliegen sie vertreten, durch eigene Projekte nachhaltig und gezielt zu unterstützen. Wohnen im Alter Ältere Menschen Seite 16 zurück weiter Foto: © Timm Stütz, Ein Tag im Mai Altersbilder/Runder Tisch Aktives Alter Die heutigen Seniorinnen und Senioren sind im Durchschnitt gesünder, besser ausgebildet und vitaler als frühere Generationen und möchten ihr Engagement in Beruf, Wirtschaft und Gesellschaft fortsetzen. Doch noch immer beruhen die vorherrschenden Altersbilder auf der Wahrnehmung früherer Generationen. Sie werden vornehmlich mit Krankheit und Verfall in Verbindung gebracht und nicht mit Fähigkeiten, Erfahrung und Potenzial. Altersbilder haben großen Einfluss darauf, was jüngere Menschen für ihr Alter erwarten, und darauf, was Ältere sich zutrauen. Das BMFSFJ will daher alle gesellschaftlichen Akteure – auch ältere Menschen selbst – hierfür sensibilisieren. Gemeinsam mit den Bundesressorts, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, den Wohlfahrts- und zivilgesellschaftlichen Verbänden sowie der Wirtschaft berät das BMFSFJ darüber, welche zusätzlichen Partizipationsmöglichkeiten für Menschen ab 55 Jahren angeboten werden können. Auch auf EU-Ebene tauscht sich das BMFSFJ dazu mit den Mitgliedstaaten aus und entwickelt den Index für das Aktive Altern (Active Ageing Index) weiter. w ww.programm-altersbilder.de ublikation zum Thema: Wo lässt es sich in der EU am besten P aktiv altern? Ergebnisse des „Active Ageing Index“ 2014 Pflege und Betreuung in sozialer Gemeinschaft Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Mit den am 01. 01. 2015 in Kraft getretenen Änderungen im Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz erhalten Beschäftigte mehr zeitliche Flexibilität, um auch über einen längeren Zeitraum die Pflege für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen übernehmen zu können. Nahe Angehörige haben die Möglichkeit, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um in einer akuten Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Für diese Zeit ist, begrenzt auf bis zu zehn Arbeitstage, eine Lohnersatzleistung – das Pflegeunterstützungsgeld – vorgesehen. Das Recht auf Fernbleiben von der Arbeit gilt gegenüber allen Arbeitgebern, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Zudem haben Beschäftigte die Möglichkeit, bis zu sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu Pflege und Betreuung in sozialer Gemeinschaft Ältere Menschen Seite 17 zurück weiter Foto: © gpauly.com pflegen (Pflegezeit). Neu ist seit 2015 die Möglichkeit, für diese Zeit ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen, um die Einkommensverluste in dieser Zeit abzufedern. Der Rechtsanspruch auf Pflegezeit besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten. Wenn nahe Angehörige länger pflegebedürftig sind, wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für viele Familien zur Herausforderung. Vor diesem Hintergrund gilt seit 2015 ein Rechtsanspruch auf teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten sowie auf ein zinsloses Darlehen. Der Anspruch auf Freistellung gilt nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 25 oder weniger Beschäftigten, ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Um einen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase zu begleiten, kann eine bis zu dreimonatige vollständige oder teilweise Freistellung genommen werden. Für die Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen besteht ebenfalls die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Freistellung von bis zu sechs Monaten bzw. teilweise bis zu 24 Monaten. Die Betreuung muss nicht in häuslicher Umgebung erfolgen. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite www.wege-zur-pflege.de Reform der Pflegeausbildung (Pflegeberufegesetz) Die Lebensqualität für pflegebedürftige Menschen steht und fällt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pflege. Das BMFSFJ wird gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium die Pflegeausbildung reformieren. Ein Schritt ist die Einführung einer gemeinsamen Ausbildung für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege, eingepasst in ein durchlässiges Aus- und Weiterbildungssystem. Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege haben Bund, Länder und Verbände unter Federführung des BMFSFJ Ende 2012 die „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ ins Leben gerufen, um die Attraktivität des Berufes zu erhöhen und die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu fördern. Familienpflegezeitgesetz Ältere Menschen Seite 18 zurück weiter Allianz für Menschen mit Demenz Der Umgang mit Demenz gehört zu den großen Herausforderungen unserer Gesellschaft. In Deutschland sind derzeit rund 1,5 Millionen Menschen daran erkrankt. 2050 ist mit rund drei Millionen Betroffenen zu rechnen, falls kein Durchbruch in Prävention und Heilung gelingt. Es geht in Zukunft also darum, die Lebenssituation Demenzerkrankter und ihrer Angehörigen nachhaltig zu verbessern, Schutz und Teilhabe gleichermaßen zu gewährleisten und die soziale Inklusion zu sichern. Die Bundesregierung hat deshalb im Rahmen der Demografiestrategie eine „Allianz für Menschen mit Demenz“ unter gemeinsamer Leitung vom Bundesfamilienministerium und dem Bundes gesundheitsministerium ins Leben gerufen. Sie führt die staat lichen Stellen und die Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen, die auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Verantwortung für Menschen mit Demenz tragen. Die Allianz hat eine Gesamtvereinbarung erarbeitet, die konkrete Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen für die Betroffenen vorsieht. Nach Unterzeichnung der Agenda im September 2014 hat der Umsetzungsprozess begonnen. Bis 2016 werden mit bis zu 500 lokalen Allianzen Hilfenetzwerke im Lebensumfeld Demenzerkrankter geschaffen. www.wegweiser-demenz.de www.allianz-fuer-demenz.de www.lokale-allianzen.de Siebter Altenbericht Für den Lebensalltag älter werdender Menschen ist das kommunale und lokale Umfeld besonders wichtig. Inklusive kommunale Konzepte vor Ort – sorgende Gemeinschaften – werden immer wichtiger. Vor dem Hintergrund dieser Veränderungen wird der Siebte Altenbericht der Bundesregierung zum Thema „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ folgende Frage behandeln: ❙❙ W elchen Beitrag kann die kommunale Politik, können ört liche Gemeinschaften leisten, um die soziale, politische und kulturelle Teilhabe und eine möglichst lange selbstständige Lebensführung älter werdender Menschen sicherzustellen? Die Sachverständigenkommission wird hierzu konkrete Handlungsempfehlungen für alle gesellschaftlichen Akteure erarbeiten. w ww.siebter-altenbericht.de Allianz für Menschen mit Demenz Seite 19 zurück weiter „Gesellschaftlichen Fortschritt wird es nur geben, wenn wir der gesetzlichen Gleichstellung von Frauen und Männern auch ihre tatsächliche gleichberechtigte Teilhabe folgen lassen. Deswegen setze ich mich ein für gerechte Löhne, für mehr Frauen in Führungspositionen und gegen Gewalt an Frauen.“ Foto: www. fotolia.com/© Frank Gaertner Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Gleichstellungspolitik – Politik für Frauen und Männer Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine der zen tralen Herausforderungen, um unser Land zukunftsfähig und gerecht zu gestalten. Dafür müssen Frauen und Männer über den gesamten Lebensweg hinweg die gleichen Chancen erhalten – persönlich, beruflich und familiär. Die Bundesregierung widmet sich deshalb zentralen gleichstellungspolitischen Themen: Denn auch heute noch verdienen Frauen selbst bei vergleichbarer Tätigkeit oft weniger als Männer. Frauen steigen trotz gleicher Gleichstellungspolitik – Politik für Frauen und Männer Gleichstellung Seite 20 zurück weiter oder besserer Qualifikation seltener in Führungspositionen auf. Bei Gewalt in der Beziehung sind die Opfer vor allem Frauen. Schwerpunkte, Aufgaben und Ziele Gleichstellung bedeutet, dass Frauen und Männer nicht nur die gleichen Rechte besitzen, sondern dass diese Rechte auch tatsächlich gleichermaßen durchgesetzt werden. Da Frauen und Männer nach wie vor nicht die gleichen Chancen für die Verwirklichung ihrer Lebensentwürfe haben, ist es Aufgabe der Politik, bestehende Nachteile zu beseitigen: Dies gilt beispielsweise im Beruf, bei Lohn oder Gehalt, bei der Pflege anderer. Dieser Weg kann jedoch nur erfolgreich beschritten werden, wenn Frauen und Männer partnerschaftlich und auf Augenhöhe miteinander umgehen – im Privaten, im beruflichen Umfeld wie auch in der Gesellschaft insgesamt. Nur so können sich ungenutzte Potenziale von Frauen und Männern entfalten, nur so lassen sich individuelle Verwirklichungschancen nutzen. Zentral für ein partnerschaftliches Miteinander ist auch ein Leben frei von Gewalt. Daher müssen häusliche und sexuelle Gewalt, der Menschenhandel und die Ausbeutung in der Prostitution entschieden bekämpft werden. Aktuelle Maßnahmen ❙❙ A rbeitswelt: gleicher Zugang zu Führungspositionen – gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – Förderung des Wiedereinstiegs in existenzsichernde Beschäftigung ❙❙ Aufbrechen von Rollenstereotypen: Girls’Day und Boys’Day ❙❙ F rauen vor Gewalt schützen: Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen – besserer Schutz von Prostituierten – Schutz und Unterstützung der Opfer von Menschenhandel ❙❙ S chwangerschaft: Hilfetelefon für Schwangere in Not – Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit ❙❙ nationale und internationale Gleichstellungspolitik: nationaler Gleichstellungsbericht – Netzwerk für engagierte Frauen in der Politik – 20-jähriges Jubiläum der Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 Frauen in Führungspositionen Der Anteil weiblicher Führungskräfte bleibt trotz vergleichbarer Karriereorientierung deutlich hinter dem der Männer zurück. Dies gilt für alle Hierarchieebenen und wird ganz oben bei den Unternehmensvorständen besonders deutlich. So sind bei den Top-200-Unternehmen in Deutschland nur 5,4 Prozent aller Vorstandssitze von Frauen besetzt. Schwerpunkte, Aufgaben und Ziele Auch wenn die sogenannte „gläserne Decke“ ein paar Risse bekommen hat, bleiben die beruflichen Chancen von Frauen weit unter ihrem Potenzial. Veränderungen in den Unternehmenskulturen hin zu mehr Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit sind überfällig. Es ist höchste Zeit, den vielen qualifizierten Frauen den Weg nach oben frei zu machen. Dies wird durch gesetz liche und verschiedene untergesetzliche Maßnahmen erreicht. Frauen in Führungspositionen Gleichstellung Seite 21 zurück weiter Aktuelle Maßnahmen Gesetzliche Regelung mit dem Ziel, den Anteil weiblicher Führungskräfte zu erhöhen. Untergesetzliche Maßnahmen in Form regionaler Bündnisse für Chancengleichheit: Politik und Wirtschaft schaffen Voraussetzungen, um die Karriereentwicklung von Frauen auf regionaler Ebene zu fördern. ❙❙ G esetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ❙❙ Transparenz: Beobachtung der Entwicklung des Frauen anteils in Führungspositionen und Förderung von Diskus sionsplattformen für Wirtschaft, Fachverbände und Politik zu aktuellen Entwicklungen Faire Einkommensperspektiven für Frauen und Männer verwirklichen Die Erwerbsbiografien und beruflichen Entscheidungen von Frauen und Männern unterscheiden sich deutlich: Noch immer unterbrechen Frauen ihre Erwerbstätigkeit häufiger und länger als Männer und arbeiten oft in Teilzeit, um sich um die Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen zu kümmern. Auch die Mehrheit der geringfügig Beschäftigten in Deutschland ist weiblich. Frauen sind zudem oft in weniger gut bezahlten Branchen und Berufen beschäftigt. Der Arbeitsmarkt ist daher ein zentrales Feld der Gleichstellungspolitik. Schwerpunkte, Aufgaben und Ziele Mit Blick auf die unterschiedlichen Erwerbsbiografien von Frauen und Männern ist es das Ziel, faire Einkommensper spektiven für Frauen und Männer im Lebensverlauf zu schaffen. Wirkungsvolle Gleichstellungspolitik setzt für Frauen und Männer gleiche Rechte in der Arbeitswelt durch. Foto: www.fotolia.com/© www.imagesource.com Aktuelle Maßnahmen Die Bundesregierung fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben und setzt sich für gleichermaßen faire und langfristige Einkommen ein. Dazu gehören die Entgeltgleichheit, die Aufwertung typischer Frauenberufe etwa in der Pflege und ein Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit. Ziel eines neuen Gesetzes ist es, die Lohnungleichheit nachhaltig zu verringern und die Unternehmen zu verpflichten, mehr Transparenz herzustellen und über Frauenförderung und Entgeltgleichheit im Betrieb Bericht zu erstatten. www.equalpayday.de Faire Einkommensperspektiven Gleichstellung Seite 22 zurück weiter Schwangerschaft, Geburt, Familienplanung Besonders bei der Familiengründung haben die zukünftigen Eltern viele Fragen, die vom unerfüllten Kinderwunsch bis hin zur ungewollten Schwangerschaft oder Unterstützung in Notlagen reichen. Schwerpunkte, Aufgaben und Ziele Neben dem Bundesfamilienministerium bieten auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort Informationen und Angebote zu den Themen Schwangerschaft, Schwangerschaftskonflikt, Geburt und Familienplanung. www.familienplanung.de Aktuelle Maßnahmen ❙❙ S chwangerschaftsberatung: Jede Frau und jeder Mann hat in Deutschland einen Anspruch auf Beratung zu allen Fragen einer Schwangerschaft in hierfür vorgesehenen Beratungsstellen aller Träger in Deutschland. www.schwanger-und-viele-fragen.de ❙❙ Vertrauliche Geburt: Heimliche Geburten ohne medizinische Betreuung sollen vermieden werden, ebenso das Aussetzen oder Töten Neugeborener. Daher wurde das kostenlose Hilfetelefon „Schwangere in Not – anonym und sicher“ unter der Rufnummer 0800 40 40 020 eingerichtet. Informationen finden sich auch unter www.geburt-vertraulich.de. Schutz vor Gewalt Etwa jede vierte Frau in Deutschland ist mindestens einmal Opfer körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt: zum Beispiel im häuslichen Bereich, durch sexuelle Übergriffe, sexuelle Belästigung, durch Gewalt in der Prostitution, Frauenhandel. Opfer von Gewalt gegen Frauen sind auch die Kinder, denn sie erleiden häufig selbst Gewalt oder beobachten sie. Schwerpunkte, Aufgaben und Ziele Jeder Mensch hat das Recht darauf, gewaltfrei zu leben. Gewalt hindert die Betroffenen, sich frei zu entfalten. Aktuelle Maßnahmen Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: Das bundesweite Hilfetelefon ist mehrsprachig sowie kostenfrei rund um die Uhr unter der Telefonnummer 08000 - 116 016 oder unter www.hilfetelefon.de erreichbar. Besserer Schutz vor Menschenhandel und Zwangsprostitution: Die Bundesregierung will Frauen besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution schützen und die Situation derjenigen, die in der Prostitution tätig sind, verbessern. Schutz vor Gewalt Gleichstellung Seite 23 zurück weiter ❙❙ H ilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit: Fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ist ungewollt kinderlos und bei der Erfüllung des Kinderwunsches auf medizinische Hilfe angewiesen. Die Kosten dafür sind für viele eine finanzielle und psychische Belastung. Das Bundesfamilien ministerium hat deshalb die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ gestartet. www.informationsportal-kinderwunsch.de Neue Rollen für Jungen und Männer Die Gleichstellung von Frauen und Männern kann nur gelingen, wenn beide Geschlechter im Fokus stehen. Dazu gilt es, die Wahlmöglichkeiten von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft zu erweitern und eine partnerschaft liche Lebensweise auf Augenhöhe zu ermöglichen. Schwerpunkte, Aufgaben und Ziele Foto: © Jan Scheffner Fotografie, 2005 In der Gesellschaft existiert eine Vielzahl geschlechtsspezifischer Rollenbilder. Diese werden für Gleichstellung wichtig, sobald sie zu unterschiedlichen Chancen auf Verwirklichung bei Frauen und Männern führen. Deutlich wird dies zum Beispiel bei der Berufs- und Studienfachwahl, bei den Karriereaussichten, bei den Einkommen der Geschlechter und daran, wer vor allem die Sorgearbeit in der Familie trägt. Daher will die Bundesregierung die Realisierung von Lebensentwürfen abseits ausgetretener Pfade unterstützen. Aktuelle Maßnahmen ❙❙ B erufsorientierung und Berufsberatung: Geschlechter bewusst zu arbeiten soll eine Basiskompetenz aller an der Berufsorientierung Beteiligten werden. Dazu bringt das BMFSFJ Fachleute aus betroffenen Institutionen, Verwaltung und Wissenschaft zusammen. ❙❙ Girls’Day und Boys’Day unterstützen Mädchen bzw. Jungen dabei, ihre eigenen Wege in der Berufs- und Studienwahl zu gehen – an ihren eigenen Stärken orientiert und unabhängig von Geschlechterstereotypen. www.girls-day.de www.boys-day.de Neue Rollen für Jungen und Männer Gleichstellung Seite 24 zurück weiter ❙❙ D as Netzwerkprojekt „Neue Wege für Jungs“ begleitet und verbindet Projekte, die Jungen bei der Lebensplanung, der Erweiterung des Berufswahlspektrums und der Stärkung ihrer Sozialkompetenzen unterstützen. ❙❙ Auf der Internetseite www.meintestgelaende.de geht es um für Jungen und Mädchen interessante Aspekte von Gleichstellung sowie um Freiräume für Partizipation und Austausch über ihr Leben und ihre Zukunftsvorstellungen. Die Website wird von jugendlichen Redaktionsgruppen gestaltet. Gleichstellungspolitik international Die weltweite Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist nach wie vor ein wichtiges Ziel. Dafür setzen sich die Vereinten Nationen (VN), die Europäische Union (EU)sowie zahlreiche weitere internationale Organisationen ein. Meilensteine waren das VN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW, seit 1981 in Kraft) sowie die Vierte Weltfrauenkonferenz, bei der 1995 in Peking von allen VNMitgliedstaaten eine umfassende Aktionsplattform verabschiedet wurde. Die Europäische Union verpflichtet alle ihre Mitgliedstaaten durch ihre Rechtsetzung und weitere Maßnahmen, Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu beseitigen und die Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere auf dem Arbeitsmarkt zu fördern. Prominentes Beispiel für die Umsetzung von EU-Richtlinien in diesem Bereich ist das Allgemeine Gleich behandlungsgesetz (AGG). Schwerpunkte, Aufgaben und Ziele Die Bundesregierung setzt sich nicht nur in Deutschland, sondern auch international für die Gleichstellung der Geschlechter ein. Sie arbeitet mit ihren internationalen Partnern für den Erhalt und, wo nötig, die Weiterentwicklung der internationalen Normen und Standards sowie für deren tatsächliche Durchsetzung. Europäische und internationale Vereinbarungen werden durch nationale gleichstellungspolitische Maßnahmen begleitet und umgesetzt. Aktuelle Maßnahmen ❙❙ P eking+20: Jubiläum der Vierten Weltfrauenkonferenz von Peking 1995 ❙❙ Kombinierter 7. und 8. Staatenbericht Deutschlands zur Umsetzung von CEDAW ❙❙ 15-jähriges Jubiläum der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrates zum Schutz der Rechte von Frauen in Konfliktsituat ionen und zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen bei Friedensverhandlungen, Konfliktschlichtung und Wiederaufbau ❙❙ EU-Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010–2015: Begleitung der Umsetzung auf EU-Ebene sowie innerhalb Deutschlands Gleichstellungspolitik international Seite 25 zurück weiter „Willy Brandt soll einmal gesagt haben: ‚Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten.‘ ... Ich will die Gestaltungsmöglichkeiten, die mir durch das Amt gegeben wurden, nutzen, um den Rahmen für eine moderne Gesellschaftspolitik für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. ... Mein Ziel ist es, dabei tatkräftig mitzuhelfen, dass die Generationen zusammenhalten, Jung und Alt, Groß und Klein. Ich freue mich sehr, wenn Sie mich auf diesem Weg unterstützen und aktiv begleiten.“ Foto: © David Ausserhofer Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen. Von Anfang an sollen alle die gleichen guten Chancen haben – unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer Religion oder vom sozialen Status der Eltern. Ziel soll sein, dass sich Kinder und Jugendliche zu selbstbewussten und eigenständigen Persönlichkeiten entwickeln. Dazu gehört, dass Kinder wissen, dass sie eigene Rechte haben. Dazu gehört auch, Kinder und Jugendliche einzubeziehen und Politik von, für und mit Jugendlichen zu gestalten. Kinder und Jugend Kinder und Jugend Seite 26 zurück weiter Expertinnen und Experten unterstützen das BMFSFJ Das BMFSFJ baut auf die Expertise von Fachleuten. Unabhängige Sachverständige analysieren in den Kinder- und Jugendberichten der Bundesregierung regelmäßig die Lebenssituation von Mädchen und Jungen. Diese Berichte sind eine wichtige Grundlage für die Ausrichtung der Kinder- und Jugendpolitik. Das Bundesjugendkuratorium, ein unabhängiges Expertengremium, berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und zu aktuellen Fragestellungen der Kinder- und Jugendpolitik. www.bundesjugendkuratorium.de Die Initiative JUGEND STÄRKEN Mit der Initiative JUGEND STÄRKEN verknüpft das BMFSFJ seine Programme für benachteiligte Jugend liche und junge Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von zwölf bis 26 Jahren, die Schwierigkeiten beim Übergang von der Schule in den Beruf haben. JUGEND STÄRKEN im Quartier Das Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ unterstützt die Kommunen dabei, junge Menschen mit besonderem Förderbedarf in Schule, Ausbildung, in berufsvorbereitenden Maßnahmen oder bei der Arbeit besser zu integrieren. www.jugend-staerken.de Foto: www.fotolia.com/© Chlorophylle Bestehende Strukturen zwischen den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Schulen, Arbeitsagenturen, Jobcentern und dem Quartiersmanagement werden in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft optimiert. Die jungen Menschen erhalten individuelle Beratung und Begleitung. Durch sozialraum bezogene Mikroprojekte soll auch das Lebensumfeld im Quartier verbessert werden. Das Vorhaben wird gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit umgesetzt und aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert. Die erste Modellphase läuft von 2015 bis 2018. Jugendmigrationsdienste Bundesweit beraten etwa 430 Jugendmigrationsdienste junge Menschen mit Migrationshintergrund, die nicht mehr vollzeitschulpflichtig sind und Unterstützung beim Übergang von der Schule in die Ausbildung oder den Beruf benötigen. Die Initiative JUGEND STÄRKEN Kinder und Jugend Seite 27 zurück weiter Die Jugendmigrationsdienste bieten ergänzend auch sozialpä dagogische Begleitung an – vor, während und nach Integrationsund Sprachkursen. Zudem beraten sie Eltern junger Migrantinnen und Migranten bei Fragen rund um Bildung und Ausbildung ihrer Kinder. Die Jugendmigrationsdienste sind Teil des örtlichen Netzwerks und kooperieren mit anderen Diensten und Einrichtungen. www.jugendmigrationsdienste.de Das Jugendschutzgesetz Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit zu schützen, ist die zentrale Aufgabe des Jugendschutzgesetzes. Dabei geht es um Abgabe und Konsum von Tabak und Alkohol und den Aufenthalt in Diskotheken und Gaststätten. Auch die Alterskennzeichen für Filme und Computerspiele und das Verfahren zur Indizierung von Filmen, DVDs oder Internetangeboten bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sind im Jugendschutzgesetz geregelt. Das Gesetz richtet sich an den Einzelhandel, die Gastronomie oder die Verantwortlichen öffentlicher Veranstaltungen und verpflichtet sie, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen. Gleichzeitig bietet es eine wichtige Orientierung für Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder. www.jugendschutz-aktiv.de Foto: Your_Photo_Today/© Phanie Gutes Aufwachsen mit Medien Digitale Medien prägen den Alltag von Kindern und Jugendlichen wie in keiner Generation zuvor. Fast alle Jugendlichen sind regelmäßig online, drei Viertel der jugendlichen Internetnutzerinnen und -nutzer sind mit einem Smartphone unterwegs, selbst kleinere Kinder nutzen Apps und PC-Spiele. Diese Entwicklung stellt besondere Anforderungen an Medienerziehung in Familien und an einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz. Mit den folgenden Angeboten unterstützt das BMFSFJ ein gutes Aufwachsen mit Medien: ❙❙ D er Medienratgeber „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht“ unterstützt Eltern in allen Fragen der Medienerziehung auf www.schau-hin.info und als App. ❙❙ Die Broschüre „Ein Netz für Kinder“ informiert Eltern und Kinder über gute Kinderseiten im Netz und bietet Hilfestellung zu Datenschutz und Cybermobbing. ❙❙ Die Broschüre „Spiel- und Lernsoftware pädagogisch beurteilt“ bewertet Neuerscheinungen auf dem Spielemarkt aus pädagogischer Sicht. Das Jugendschutzgesetz Kinder und Jugend Seite 28 zurück weiter ❙❙ D ie Kindersuchmaschine www.blinde-kuh.de und das Kinderportal www.meine-startseite.de bieten Kindern einen guten Einstieg in die eigenständige Internetnutzung. ❙❙ Familien und pädagogischen Fachkräften bietet der KinderServer eine einfache Möglichkeit, den heimischen PC, die Computer in Bildungseinrichtungen oder mobile End geräte in einen abgesicherten Modus für Kinder zu schalten. Der KinderServer steht kostenfrei zum Download bereit. www.kinderserver-info.de ❙❙ Das BMFSFJ erarbeitet im Zentrum für Kinderschutz im Internet (I-KiZ) Lösungen für einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz – gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Bund, Ländern und Landesmedienanstalten, von Initiativen und Einrichtungen des Kinder- und Jugendschutzes, aus der Strafverfolgung, aus der Wissenschaft und von Medienunternehmen sowie ihrer Verbände und Selbstkontrolleinrich tungen. www.i-kiz.de Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat den gesetzlichen Auftrag, Kinder und Jugendliche vor Medien zu schützen, die einen jugendgefährdenden Inhalt haben. www.bundespruefstelle.de Europäische und internationale Jugendpolitik Europäische und internationale Jugendpolitik fördert grenzüberschreitende Begegnungen. Dadurch ermöglicht das BMFSFJ jungen Menschen, andere Länder und Kulturen kennenzu lernen und Vorurteile abzubauen. Auch Fachkräfte der Kinderund Jugendhilfe können sich mit den Themen und Strukturen anderer Länder vertraut machen. Zu wichtigen Initiativen und Maßnahmen gibt es zusätzliche Informationen: ❙❙ Jugendpolitische Initiative JiVE (Jugendarbeit international – Vielfalt erleben): www.jive-international.de ❙❙ Deutsch-Französisches Jugendwerk: www.dfjw.org ❙❙ Deutsch-Polnisches Jugendwerk: www.dpjw.org ❙❙ Deutsch-israelischer Jugendaustausch: www.conact-org.de ❙❙ Deutsch-tschechischer Jugendaustausch: www.tandem-org.de ❙❙ Deutsch-russischer Jugendaustausch: www.stiftung-drja.de Mit der Umsetzung der EU-Jugendstrategie und dem EU-Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION fördern wir die Mobilität und das Verständnis in und für Europa. www.jugend-in-aktion.de Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Kinder und Jugend Seite 29 zurück weiter Eigenständige Jugendpolitik Die Lebensphase Jugend ist ein prägender Lebensabschnitt, in dem ein Kind zum Erwachsenen heranwächst und einen Platz in der Gesellschaft findet. Eigenständige Jugendpolitik begleitet und unterstützt diesen Prozess. Jugendliche werden ernst genommen. Ihre Meinung zählt, wenn sie ihre Vorstellungen, Wünsche und Probleme präsentieren. Für die eigenständige Jugendpolitik steht im Vordergrund, dass junge Menschen eine wirkliche Partizipation erfahren. So sorgt die Arbeitsgemeinschaft „Jugend gestaltet Zukunft“ dafür, dass innerhalb der Demografiestrategie der Bundesregierung die Jugend eine Stimme hat. Gemeinsam mit Jugendverbänden wird ein Jugendcheck entwickelt, der öffentliche Maßnahmen auf den Prüfstand stellt, um herauszufinden, ob sie die Interessen der Jugend angemessen berücksichtigen. Kinder- und Jugendhilfe – ein Angebot für alle Herstellung von Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche Das BMFSFJ ist auf Bundesebene für die Kinder- und Jugendhilfe verantwortlich. Mit ihren Angeboten kann die Kinder- und Jugendhilfe nahezu alle Kinder und Jugendlichen erreichen: Fast jedes Kind in Deutschland im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung und jedes dritte Kind unter drei Jahren wird in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Tagesmutter beziehungsweise einem Tagesvater betreut und gefördert. Über eine Million junge Menschen wurden 2013 bundesweit von erzieherischen Hilfen, von der Erziehungsberatung, von sozialer Gruppenarbeit, sozialpädagogischer Familienhilfe, durch Heimerziehung oder Pflegekinderhilfe erreicht. Damit leistet die Kinder- und Jugendhilfe einen unverzichtbaren Beitrag für das Aufwachsen junger Menschen. Dies gilt in besonderem Maße für den nicht unerheblichen Teil der Kinder und Jugendlichen, der Gefahr läuft, von der sozialen Teilhabe und der Perspektive auf ein selbstbestimmtes Leben abgeschnitten zu werden. Chancengleichheit für diese jungen Menschen zu erreichen, ist von höchster Priorität und eine aktuelle und künftige Herausforderung für die Kinder- und Jugendhilfe. Dialog mit Ländern, Kommunen und Verbänden Das BMFSFJ stellt das Kind und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt seiner Reform in der Kinder- und Jugendhilfe. Foto: www.fotolia.com/© www.2xSamara.com Kinder- und Jugendhilfe – ein Angebot für alle Kinder und Jugend Seite 30 zurück weiter Sie soll den Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen nicht nur heute, sondern auch in Zukunft gerecht werden. Dabei will das BMFSFJ alle Kinder und Jugendlichen – mit und ohne Behinderung – in den Blick nehmen. Grundpfeiler der Reform der Kinder- und Jugendhilfe ist die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Das BMFSFJ will in einem intensiven Dialog mit Ländern, Kommunen und Verbänden die UNKinderrechtskonvention in den Rechtsgrundlagen der Kinderund Jugendhilfe konsequenter umsetzen. Vom Kind aus denken – Zukunftsfähigkeit sichern Das BMFSFJ möchte erreichen, dass die Kinder und Jugendlichen in Deutschland die Unterstützung bekommen, die sie und ihre Familien für eine gute Lebensperspektive brauchen. Voraussetzung dafür ist eine wirkungsvolle Kinder- und Jugendhilfe, die auf das Kind ausgerichtet ist. Der Bund setzt sich dafür ein, dass Kinder unabhängig von ihrer Herkunft die gleichen Entwicklungs- und Bildungschancen erhalten. Eine gute und bedarfsgerechte Kinderbetreuung ermöglicht zudem eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und trägt damit zur Festigung der Volkswirtschaft bei. ❙❙ D er Bund hat sich bis 2014 mit 5,4 Milliarden Euro am Ausbau der Tageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren beteiligt. Seit 2015 stellt der Bund für die Betriebskosten zum Aufbau und zur Sicherung einer guten Qualität in den Kindertageseinrichtungen dauerhaft jährlich 845 Millionen Euro bereit. ❙❙ Weiterhin stockt der Bund in dieser Legislaturperiode die Mittel des Sondervermögens des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsausbau auf eine Milliarde Euro auf und ent lastet die Länder in den Jahren 2017 und 2018 jeweils um 100 Millionen Euro über die Umsatzsteuer. Zudem setzt das BMFSFJ mit dem dritten Investitionsprogramm einen Schwerpunkt auf die ganztägige Betreuung. ❙❙ Der Bund unterstützt mit rund 400 Millionen Euro Erzieherinnen und Erzieher bereits in rund 4.000 Schwerpunkt-Kitas bei ihrer sprachpädagogischen Arbeit mit den Kindern und bei der Zusammenarbeit mit den Familien durch zusätzliche Fachkräfte. ❙❙ Mit dem „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ unterstützt der Bund den Ausbau der Kindertagespflege, einer besonders familiennahen und flexiblen Betreuungsform. www.fruehe-chancen.de Schutz von Mädchen und Jungen vor Gewalt Frühe Hilfen Wir wollen allen Mädchen und Jungen ein Aufwachsen ohne Vernachlässigung und Gewalt ermöglichen. Belastungen in Familien sollen früh erkannt werden, um gezielt unterstützen Vom Kind aus denken – Zukunftsfähigkeit sichern Kinder und Jugend Seite 31 zurück weiter zu können. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen unterstützt dabei Bund, Länder und Kommunen. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz wurden die Netzwerke Früher Hilfen und der Einsatz von Familienhebammen fest verankert. www.fruehehilfen.de Schutz vor sexueller Gewalt Das BMFSFJ hat auf Grundlage der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch und des Nationalen Aktionsplans ein Gesamtkonzept für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt entwickelt. Sexuelle Gewalt findet tagtäglich mitten in unserer Gesellschaft statt. Für alle Mädchen und Jungen muss das Recht auf Schutz, Hilfe und Unterstützung verwirklicht werden. Bei der Umsetzung des Gesamtkonzeptes arbeitet das BMFSFJ eng mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zusammen. Kinder stärken Kinder müssen ihre Rechte kennen, nur so kann der Schutz vor sexueller Gewalt gelingen. Das BMFSFJ will Mädchen und Jungen stärken, motivieren und befähigen, sich Hilfe zu holen. Auch das Umfeld, vor allem Eltern und Lehrkräfte, soll einbezogen, sensibilisiert und qualifiziert werden, um ein tragfähiges Netz an Unterstützung zu bilden. Dies erreicht zum Beispiel die Bundesinitiative „Trau Dich“. www.trau-dich.de Hilfen für Menschen in besonderen Notlagen Das BMFSFJ bietet Menschen in besonderen Notlagen schnelle und unbürokratische Hilfen an, die die Leistungen der gesetz lichen Systeme ergänzen. Der Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ gewährt Betroffenen, die als Kinder und Jugendliche sexuellen Missbrauch erlitten, Sachleistungen zur Überwindung der Folgeschäden (zum Beispiel Therapiekosten). Auch Anträge für den außerfamiliären Bereich, zum Beispiel in Sportvereinen oder kirchlichen Einrichtungen, können gestellt werden www.fonds-missbrauch.de. Die Fonds „Heimerziehung West“ und „Heimerziehung in der DDR“ helfen Menschen, die als Kinder und Jugendliche in früheren Jahrzehnten in Heimen Leid und Unrecht erfahren haben und bis heute unter den Folgen leiden www.fonds-heimerziehung.de. Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ unterstützt schwangere Frauen in Notlagen, zum Beispiel durch Zuschüsse für die Erstausstattung des Kindes und sonstige Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt stehen www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de. Die Conterganstiftung erbringt Leistungen an contergangeschädigte Menschen und gewährt durch Projektförderung Hilfen, um ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern www.conterganstiftung.de. Hilfen für Menschen in besonderen Notlagen Seite 32 zurück weiter „Wir brauchen eine starke Bürgergesellschaft. Der Staat kann nicht alles alleine machen. Mir ist es wichtig, dass Menschen sich einsetzen, füreinander da sind. Es gilt, Engagement für das Gemeinwesen anzuerkennen und wertzuschätzen.“ Foto: www.fotofinder.com/© Marc Steinmetz / VISUM Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Die Zentralabteilung ist für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein direkter Dienstleister – sie kümmert sich um Personalangelegenheiten, koordiniert und erledigt Haushalts- und Finanzfragen und ist Ansprechpartner für organisatorische und technische Dinge aller Art. Ebenso zuständig ist diese Abteilung für den Bereich der Engagementpolitik: Um bürgerschaftliches Engagement nachhaltig zu stärken, versteht sich das BMFSFJ als Partner der Zivilgesellschaft – auf Augenhöhe mit Millionen von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Verbänden, Unternehmen und Stiftungen. Zentralabteilung / Engagementpolitik Engagementpolitik Seite 33 zurück weiter Beispielhaft für die Engagementpolitik des BMFSFJ steht das neue Programm „Demokratie leben!“, das Menschen vor Ort nachhaltig unterstützt, die sich für Demokratie und Vielfalt einsetzen. Schwerpunkt dieses Programms ist der Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus; im Fokus stehen Projekte, die sich gegen jegliche Form von vorurteilsbasierter, politischer und weltanschaulich motivierter Gewalt und linke Militanz wenden. Das BMFSFJ fördert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (bagfa) und eröffnet so den verschiedensten Formen freiwilligen Engagements neue Chancen. Rund 100.000 Menschen jeder Altersgruppe leisten Jahr für Jahr einen Bundesfreiwilligendienst (BFD), ein Freiwilliges Soziales bzw. Freiwilliges Ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ) oder einen Internationalen Freiwilligendienst (IJFD). Das BMFSFJ regelt die gesetzlichen Rahmen bedingungen und fördert die Freiwilligendienste finanziell. Foto: © Ann Bertram Gemeinsam mit dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) macht das BMFSFJ den vielfältigen Einsatz der mehr als 23 Millionen Freiwilligen in Deutschland durch die jährlich veranstaltete Woche des bürgerschaftlichen Engagements auf eine besonders attraktive Weise bekannt. Mit dem ebenfalls jährlich vergebenen „Deutschen Engagementpreis“ würdigt das BMFSFJ die herausragenden Leistungen engagierter Bürgerinnen und Bürger überall in Deutschland, denn: Wer sich engagiert, trägt zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei. Besonderen Wert legt das BMFSFJ auf die verstärkte engagementpolitische Zusammenarbeit mit dem Sport, mit Stiftungen und Unternehmen, die sich für unsere Gesellschaft einsetzen. Bei der Gestaltung der Engagementpolitik arbeitet das BMFSFJ eng mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammen, wie der Zweite Engagementbericht mit dem Schwerpunkt „Demografischer Wandel und bürgerschaftliches Engagement“ anschaulich zeigt. www.zweiterengagementbericht.de Bürgerschaftliches Engagement Engagementpolitik Seite 34 zurück weiter Bundesprogramm „Demokratie leben!“ Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ beinhaltet drei Säulen: In die erste Säule fließt mehr als die Hälfte des gesamten Budgets – 23 Millionen Euro zur Förderung nachhaltiger Strukturen. Mit dem Geld soll erstens das Konzept der bewährten Lokalen Aktionspläne weiterentwickelt und finanziell besser ausgestaltet werden – zu bundesweit 230 lokalen „Partnerschaften für Demokratie“ statt wie bisher 170 Lokaler Aktionspläne. Das stärkt zum einen die bisherige Zusammenarbeit aller staatlichen und demokratischen nicht staatlichen Organisationen und Institutionen. Zudem werden die bisherigen lokalen, externen Koordinierungsstellen zu Koordinierungsund Fachstellen ausgebaut. Die „Partnerschaften für Demokratie“ erhalten Bundesmittel für einen Aktions- und Initiativfonds sowie für einen mitwirkend gestalteten Jugendfonds. Zweitens werden auf Länderebene die bisherigen 16 landesweiten Beratungsnetzwerke zu Demokratiezentren weiterentwickelt, die als Koordinierungs- und Vernetzungsstellen fungieren sollen. Damit wird die Arbeit der mobilen Beratung, der Opferberatung und der Ausstiegsberatung im Rahmen landesweiter Netzwerke stärker gefördert. Drittens werden wir mit dem neuen Bundesprogramm erstmals Träger mit überregionaler Bedeutung für eine Dauer von fünf Jahren gefördert. In die zweite Säule fließen etwa sechs Millionen Euro für die Förderung von Modellprojekten, die einen Themenschwerpunkt in den Bereichen Demokratiestärkung im ländlichen Raum, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Antiziganismus oder Homo- und Transphobie setzen sollen. Daneben werden Projekte gezielt zur Radikalisierungsprävention gefördert – also solche, die sich gegen feindselige Mentalitäten, die Ungleichwertigkeit von Menschen (Abwertung von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen) und vorurteilsbasierte, politische und weltanschaulich motivierte Gewalt wenden. Im Vordergrund stehen hier der Rechtsextremismus, der Ultranationalismus, demokratie- und rechtsstaatsfeindliche islamistische Orientierungen und linke Militanz. Die dritte Säule garantiert die Umsetzung, Steuerung und Evaluierung des Bundesprogramms. Freiwilligendienste Innerhalb der Bundesregierung setzt das BMFSFJ die bewährte Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und seinem erfolgreichen Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ fort www.zusammenhalt-durch-teilhabe.de. Die vielfältige Engagementlandschaft, die heute Menschen jeden Alters die Möglichkeit bietet, die unterschiedlichsten Freiwilligendienste Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ Seite 35 zurück weiter Foto: www.fotolia.com/© Lisa F. Young Engagementpolitik zu leisten, ist eine beeindruckende Gemeinschaftsleistung, die das BMFSFJ in den kommenden Jahren weiterführen und ausbauen will. An die 100.000 Menschen in den verschiedenen Freiwilligendiensten, darunter eine noch vor drei Jahren ungeahnt große Zahl älterer Menschen, beweisen tagtäglich ihre hohe Bereitschaft, uneigennützig etwas für die Gesellschaft zu tun. Gerade die Vielzahl historisch gewachsener Freiwilligendienstformate ermöglicht es vielen Interessierten, einen Freiwilligendienstplatz zu finden, der zu ihren eigenen Neigungen, Fähigkeiten und Lebenssituationen passt. Der Ansturm auf die Freiwilligendienste ist ungebremst. Das BMFSFJ arbeitet deshalb derzeit vor allem an der Verbesserung der finanziellen und organisatorischen Planungssicherheit für die Zentralstellen und Träger der unterschiedlichen Freiwilligendienste. Beim Bundesfreiwilligendienst (BFD) können sich Mädchen und Jungen, Frauen und Männer, Seniorinnen und Senioren gemeinwohlorientiert im sozialen und ökologischen Bereich, aber auch in Sport, Integration, Kultur und Bildung sowie im Zivil- und Katastrophenschutz engagieren. www.bundesfreiwilligendienst.de Das Engagement im BFD kann sechs bis 24 Monate dauern und ist für alle, die älter als 27 Jahre alt sind, auch in Teilzeit möglich. Der freiwillige Einsatz kann als Praktikum angerechnet und zur Überbrückung von Wartezeiten, etwa im Studium, genutzt werden. Die Freiwilligen werden während ihres Engagements fachlich angeleitet und besuchen Seminare, etwa zur politischen Bildung. Das freiwillige Engagement im BFD soll soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl stärken. Neben dem Bundesfreiwilligendienst gibt es die Möglichkeit, sich im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) zu engagieren. Außerdem bietet das BMFSFJ jungen Menschen, die sich im Ausland engagieren möchten, den Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) an. In der Regel findet der Einsatz im sozialen, ökologischen Bereich oder in der Friedens- und Versöhnungsarbeit statt. Freiwilligendienste – BFD, FSJ, FÖJ, IJFD Seite 36 zurück weiter Foto: © BAFzA Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist eine moderne Dienstleistungsbehörde für die Bürgerinnen und Bürger im Geschäftsbereich des BMFSFJ. Die über 1.000 Beschäftigten des Bundesamtes tragen mit ihrer Arbeit in gesellschaftlich relevanten Bereichen dazu bei, soziale Aufgaben zu fördern, Beratungen durchzuführen und wichtige Projekte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu begleiten und zu administrieren. Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem: ❙❙ d as Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“, ❙❙ das Rund-um-die-Uhr-Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, ❙❙ die Fonds für Heimkinder der DDR und West, ❙❙ den Bundesfreiwilligendienst mit pädagogischer Begleitung inklusive der politischen Bildung, ❙❙ die vertrauliche Geburt mit dem Hilfetelefon „Schwangere in Not“, ❙❙ die Programme des Europäischen Sozialfonds wie „Jugend stärken im Quartier“, ❙❙ die Mehrgenerationenhäuser, ❙❙ die „Allianz für Demenz“ sowie ❙❙ die Geschäftsstelle der Conterganstiftung. Sie erreichen das Bundesamt unter der Telefonnummer 0221-36 73 0 oder im Internet unter www.bafza.de. Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Sibille-Hartmann-Straße 2–8, 50969 Köln ❙❙ Postanschrift: 50964 Köln BAFzA – Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Seite 37 zurück weiter Publikationen Möchten Sie Publikationen unseres Hauses bestellen? Alle Publikationen können Sie direkt im Internet bestellen unter www.bmfsfj.de/publikationen oder beim Publikationsversand der Bundesregierung Postfach 48 10 09 | 18132 Rostock Tel.: 030 182722721 | Fax: 030 18102722721 Zugang zum 115-Gebärdentelefon: [email protected] E-Mail: [email protected] Internet: www.bmfsfj.de Servicetelefon Haben Sie Fragen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Servicetelefons geben Ihnen Auskünfte zu allen Politikbereichen unseres Hauses. Rufen Sie uns an: 030 20179130 Montag–Donnerstag 9–18 Uhr Sie erreichen uns auch per Fax: 030 185554400 per E-Mail: [email protected] Internet Unsere Internetseite bietet Informat ionen über alle Politikbereiche des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. www.bmfsfj.de Ob Elterngeld, Kinderzuschlag oder Kinderbetreuung: Alle staatlichen Leistungen für Familien finden Sie schnell und einfach auf unserer Serviceseite: w ww.familienwegweiser.de Serviceangebote Seite 38 zurück weiter Social Media Das Bundesfamilienministerium ist auch auf Twitter: www.twitter.com/bmfsfj Organigramm Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig Parlamentarische Staatssekretärin Staatssekretär Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks Dr. Ralf Kleindiek Elke Ferner Abteilung 1 Zentralabteilung, Engagementpolitik Abteilung 2 Familie Abteilung 3 Demografischer Wandel, Ältere Menschen, Wohlfahrtspflege Social Media / Organigramm Abteilung 4 Gleichstellung Abteilung 5 Kinder und Jugend Seite 39 zurück weiter Das Ministerium Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird von Ministerin Manuela Schwesig geleitet. Die parlamentarischen Staatssekretärinnen Caren Marks und Elke Ferner vertreten die Ministerin im politisch-parlamentarischen Bereich. Der Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek ist der höchste Beamte des Ministeriums und Chef der Verwaltung. Das BMFSFJ hat derzeit 695 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich auf fünf Abteilungen, den Leitungsstab, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs mit insgesamt 70 Referaten verteilen. 70 Prozent aller Beschäftigten sind Frauen. Auf der Referatsleitungsebene sind Frauen mit 58 Prozent vertreten. Mit der unabhängig arbeitenden bundesweiten Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes unter der Leitung von Christine Lüders steht eine Anlaufstelle für alle Menschen bereit, die sich wegen der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Gründe benachteiligt fühlen. Fotos: © BMFSFJ Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes-Wilhelm Rörig ist ein von der Bundesregierung eingesetzter Ansprechpartner für von sexuellem Missbrauch Betroffene, Angehörige, Fachleute sowie Menschen, die sexuellen Missbrauch in ihrem privaten oder beruflichen Umfeld erleben beziehungsweise Fragen und Anliegen zur Thematik haben. Dienstsitz Berlin Glinkastraße 24 | 10117 Berlin Dienstbereich Bonn Rochusstraße 8–10 | 53123 Bonn Postadresse: 11018 Berlin Postadresse: 53107 Bonn Amtsanschluss 030 20655-0 IVBB 030 18555-0 Telefax 030 18555-4400 Amtsanschluss 0228 930-0 IVBB 030 18555-0 Telefax 030 18555-4400 Impressum Dieser Infoflip® ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung; er wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Herausgeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Referat Öffentlichkeitsarbeit 11018 Berlin www.bmfsfj.de Bezugsstelle: Publikationsversand der Bundesregierung Postfach 48 10 09 18132 Rostock Tel.: 030 182722721 Fax: 030 18102722721 Gebärdentelefon: [email protected] E-Mail: [email protected] www.bmfsfj.de Für weitere Fragen nutzen Sie unser Servicetelefon: 030 20179130 Montag–Donnerstag 9–18 Uhr Fax: 030 18555-4400 E-Mail: [email protected] Einheitliche Behördennummer: 115* Zugang zum 115-Gebärdentelefon: [email protected] Artikelnummer: 6FL46 Stand: Juli 2015, 1. Auflage Gestaltung: www.avitamin.de Bildnachweis: Titelbild, Dienstsitz Berlin, Dienstsitz Bonn: BMFSFJ; Frau Schwesig, Frau Ferner, Herr Dr. Kleindiek: Bundesregierung/ Denzel; Frau Marks: Bundesregierung/Kugler Herstellung: Infoflip Medien GmbH, IF.G.09.01000.F.01 * Für allgemeine Fragen an alle Ämter und Behörden steht Ihnen auch die einheitliche Behördenrufnummer 115 von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr zur Verfügung. Diese erreichen Sie zurzeit in ausgesuchten Modellregionen wie Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen u. a. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.115.de.
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