Wir stellen uns vor - Ihr Bundesministerium für Familie, Senioren

Wir stellen uns vor –
Ihr Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
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Liebe Leserin, lieber Leser,
herzlich willkommen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend! Familie ist vielfältig und überall
dort, wo Menschen partnerschaftlich
füreinander Verantwortung übernehmen.
Moderne Familienpolitik bedeutet für
mich, die Lebensmodelle von Familien
zu respektieren und Familien mit einem
Dreiklang aus Geld, Infrastruktur und Zeit
für Familie zu unterstützen. Deshalb sorgen
wir dafür, dass Mütter und Väter mit guten Betreuungsangeboten,
mehr Partnerschaftlichkeit und in einer familienfreundlichen
Arbeitswelt Beruf und Familie besser vereinbaren können. Mein
Ziel ist die Familienarbeitszeit – dafür setze ich mich weiterhin ein.
Für Frauen und Männer will ich gleiche Rechte verwirklichen.
Im Grundgesetz steht: Frauen und Männer sind gleichberechtigt.
In der Wirklichkeit sieht es oft anders aus. Das muss sich ändern:
durch gleichen Lohn für gleiche Arbeit und gleiche Chancen für
Frauen auf Führungspositionen! Apropos grundlegende Rechte:
Auch Kinder haben Rechte – auf Schutz, auf Bildung und Förderung. Ich setze mich dafür ein, dass alle Kinder gut aufwachsen
können. Politik für Kinder und Jugendliche zu machen, heißt für
mich: Politik mit Kindern und Jugendlichen zu machen. Auch eine
moderne Politik für ältere Menschen setzt auf Beteiligung. Erfahrung und Lebensleistung wertzuschätzen und der Gestaltungskraft
der Älteren mehr Raum zu geben, bedeutet, unsere Gesellschaft
noch stärker zu machen.
Für jedes Alter gilt: Es ist nicht egal, ob sich jemand engagiert.
In einer Gesellschaft, in der sich Menschen für andere einsetzen,
lebe ich gern. Die Rahmenbedingungen dafür möchte ich verbessern – mit dem Programm „Demokratie leben!“, das diejenigen
unterstützt, die sich für Demokratie und Vielfalt starkmachen.
Als Bundesfamilienministerin möchte ich für alle da sein – für
die Vielfalt der Menschen in unserem Land.
Manuela Schwesig
Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
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Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig
„Mir ist es wichtig, eine moderne Gesellschaftspolitik voranzubringen, die die Vielfalt der Lebensentwürfe in unserem Land,
die Vielfalt der Herkunft und der Kulturen als Chance für die
Zukunft Deutschlands versteht.“
Zur Person
Seit Dezember 2013 ist Manuela Schwesig Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Zuvor war sie fünf Jahre Ministerin in Mecklenburg-Vorpommern:
von 2008 bis 2011 für Soziales und Gesundheit und von 2011 bis
2013 für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Die studierte Finanzwirtin arbeitete zwischen 2002 und 2008
im Finanzministerium von Mecklenburg-Vorpommern. In der dortigen Landeshauptstadt Schwerin, wo Manuela
Schwesig mit ihrer Familie lebt, begann
auch ihre politische Karriere auf kommunaler Ebene in der Stadtvertretung.
2005 wurde sie Mitglied des SPD-Landes­
vorstands Mecklenburg-Vorpommern.
Seit 2009 ist Manuela Schwesig stellvertretende Bundesvorsitzende der SPD.
Manuela Schwesig wurde am 23.05.1974
in Frankfurt (Oder) geboren. Sie ist verheiratet und hat einen Sohn.
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Parlamentarische Staatssekretärin Elke Ferner
Mitglied des Deutschen Bundestages seit 1990 und seit Dezember
2013 Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
„Der rechtlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern
muss endlich die tatsächliche Gleichstellung folgen.
Gleicher Lohn für gleich(wertig)e Arbeit, existenzsichernde
Erwerbseinkommen, gleiche Teilhabe für Frauen an Führungspositionen sowie partnerschaftliche Teilung der familiären
Sorge sind noch keine Selbstverständlichkeit. Ebenso wie ein
Leben ohne Gewalt. Dafür setze ich mich ein.“
„Der demografische Wandel ist Chance
und Herausforderung zugleich.
Eine solidarische Gesellschaft, in der
Jung und Alt selbstbestimmt leben und
füreinander da sein können, erfordert
das Miteinander aller Generationen.“
„Bürgerschaftliches Engagement – ob
in Freiwilligendiensten oder Ehren­
ämtern – ist der Kitt in unserer Gesellschaft und verdient mehr Anerkennung und Unterstützung. Es kann die
öffentliche Daseinsvorsorge unterstützen, aber nicht ersetzen.“
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Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks
Mitglied des Deutschen Bundestages seit 2002 und seit Dezember
2013 Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
„Ich setze mich für eine Kinder- und Jugendpolitik ein, die Teil­
habe, Chancengleichheit und ein gutes Aufwachsen fördert
sowie die Rechte von Kindern und Jugendlichen stärkt – von
Anfang an!“
„Familien sind vielfältig und bunt. In der Familienpolitik kommt
es für mich darauf an, Familien bedarfsgerecht zu unterstützen.
Dabei brauchen sie einen Mix aus Zeit, Geld und Infrastruktur.
Frauen und Männer wünschen sich
Partnerschaftlichkeit, insbesondere
bei der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie. Das ElterngeldPlus sowie die
Familienpflegezeit sind dabei wichtige
Schritte.“
„Eine lebendige Demokratie ist unentbehrlich, aber nicht selbstverständlich.
Deshalb ist die Förderung von Maßnahmen für Demokratie und Vielfalt
enorm wichtig.“
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Beamteter Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek
„Für die 82 Millionen Menschen in Deutschland täglich Politik
zu machen, um Verbesserungen für Familien, Senioren, Frauen
und Jugend zu erreichen, ist für mich wesentlicher Antrieb für
meine Tätigkeit als Staatssekretär.“
Als beamteter Staatssekretär trägt Dr. Ralf Kleindiek die Verantwortung für die Leistungsfähigkeit und die Arbeit des Minis­
teriums nach den Richtlinien und Weisungen der Minis­terin und
vertritt diese als Leiter des Ministeriums nach innen und außen.
Zur Person
Dr. Ralf Kleindiek ist Jurist und seit 1999
in der Bundes- und in der Landesverwal­
tung tätig. In der Bundesverwaltung war
er zunächst im Bundesminis­terium des
Innern, anschließend im Bundesjustizministerium als Büroleiter der Bundes­
justizministerin Zypries und als Unterabteilungsleiter tätig. Ab März 2011 war
er Staatsrat in der Behörde für Justiz und
Gleichstellung in der Landesregierung
Hamburg. Seit Januar 2014 bekleidet er
das Amt als beamteter Staats­sekretär im
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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„Viele Mütter und Väter wollen sich berufliche
und familiäre Aufgaben partnerschaftlich teilen.
Wenn Firmen sich darauf einrichten, profitieren Familien und Arbeitgeber. Deshalb möchte
ich gemeinsam mit Wirtschaftsverbänden und
Gewerkschaften dafür sorgen, dass Familienfreundlichkeit zum Erfolgsfaktor wird!“
Foto: www.fotofinder.com/© Mike Schroeder/argus
Manuela Schwesig,
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Zeit für Familie für beide Partner
Mehr als 60 Prozent der jungen Eltern fänden es ideal, wenn sich
beide Partner Beruf und Familie gleichermaßen teilen würden.
Nur 14 Prozent gelingt dies. Etwa 30 Prozent der Mütter und Väter
können sich sogar vorstellen, dass beide 30 Stunden pro Woche
arbeiten. Mütter wollen in einem höheren Umfang erwerbstätig
sein. Väter hingegen wollen sich stärker in der Familie engagieren. Ein Drittel der Väter würde gerne die Arbeitszeit reduzieren.
Deshalb steht im Zentrum einer modernen Familienpolitik der
Leitgedanke der gleich­gewichtigen und partnerschaftlichen
Zeit für Familie für beide Partner
Familie
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Aufteilung von Erwerbs­a rbeit und Familienengagement. Ein
erster wichtiger Schritt auf diesem Weg ist das ElterngeldPlus.
Es ist Wegbereiter für die Idee der Familienarbeitszeit.
Um den aktuellen Lebenswirklichkeiten von Familien noch stärker gerecht zu werden, arbeitet das Bundesfamilienministerium
mit starken Partnern aus der Wirtschaft, den Gewerkschaften,
kommunalen Akteuren und Verbänden an seiner Seite.
Partnerschaftliche Vereinbarkeit ist gut
für Eltern, Kinder und die Gesellschaft
Von einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung in Familie
und Beruf profitieren alle: Eltern, die sich um Kind und Beruf
kümmern können, Kinder, die mehr Zeit mit beiden Eltern verbringen und die Gesellschaft insgesamt. Eine gute Infrastruktur und finanzielle Sicherheit sind wichtige Voraus­setzungen.
Deshalb können Familien in Deutschland auf eine Vielzahl
staatlicher Leistungen zählen.
 www.familien-wegweiser.de
Elterngeld, das neue ElterngeldPlus
und flexiblere Elternzeit
Elterngeld
ElterngeldPlus
Das neue ElterngeldPlus
soll Eltern unterstützen,
die bald nach der Geburt
des Kindes in Teilzeit arbeiten. Durch das ElterngeldPlus gibt es
eine längere finanzielle Unter­stützung – auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus: Denn aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.
Ergänzt wird das ElterngeldPlus durch einen Partnerschaftsbonus: Arbeiten beide Eltern vier Monate parallel zwischen
Partnerschaftliche Vereinbarkeit
Foto: © gpauly.com
Das Elterngeld soll allen Eltern die Möglichkeit geben, vor allem im
ersten Lebensjahr für ihr Kind da zu sein, ohne deswegen finanzielle Einbrüche zu erleben. Zu diesem Zweck gleicht das Elterngeld das
wegfallende Einkommen des Elternteils aus, der wegen der Betreuung des Neugeborenen seine Arbeit unterbricht oder reduziert. Es
beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro im Monat
und wird längstens für
14 Monate gezahlt, wenn
auch die Partnerin oder
der Partner mindestens
zwei Monate Elterngeld
bekommt.
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25 und 30 Stunden pro Woche, erhält jeder von ihnen vier
zusätz­liche Monate das ElterngeldPlus.
 www.elterngeld-plus.de
Elternzeit
Die Neuregelungen zur Elternzeit sollen Eltern parallel zum ElterngeldPlus und zum Partnerschaftsbonus mehr Flexibilität bei ihrem
beruflichen Wiedereinstieg und ihrer Vereinbarkeitsplanung er­möglichen. Mütter und Väter sollen zukünftig nicht genommene
Elternzeit von bis zu 24 Monaten zwischen dem dritten und achten
Lebensjahr des Kindes in Anspruch nehmen können.
Beispiel: Mögliche Kombinationen von Elterngeld, ElterngeldPlus
und Partnerschaftsbonus
Mutter
Vater
Elterngeld
ElterngeldPlus und Teilzeit
Elterngeld*
Vollzeit
Partnerschaftsbonus**
Lebensmonat 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
des Kindes
* Partnermonate
** ElterngeldPlus je Elternteil; Teilzeit 25 bis 30 h
Eine familienfreundliche Arbeitswelt
ermöglichen
Familienfreundliche Arbeitsbedingungen sind Grundvoraussetzung für eine gelungene Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Neu auf der Tagesordnung steht die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf für Väter in den Betrieben.
Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“
„Erfolgsfaktor Familie“ ist die zentrale Plattform zum Thema
familienfreundliche Arbeitswelt. Das Unternehmensprogramm bündelt Informationen zu allen Aspekten familienbewusster Personalpolitik. Zum Programm gehört auch das
Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“, in dem
mehr als 5.000 Unternehmen und Institutionen Mitglied sind.
 www.erfolgsfaktor-familie.de
Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“
Mit dem Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“
wird bundesweit die Einrichtung neuer betrieblicher Betreuungsplätze gefördert.
Lokale Bündnisse für Familie
Die bundesweit mehr als 600 Lokalen Bündnisse für Familie
sind starke, partnerschaftlich organisierte Netzwerke von
Akteuren aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft. Ihr Ziel
ist es, die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Familien vor
Ort durch passgenaue Angebote zu verbessern.
 www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de
Eine familienfreundliche Arbeitswelt ermöglichen
Familie
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„Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund
steigen ein“
Das Programm „Stark im Beruf“ setzt sich für bessere Chancen
der Mütter mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt
ein. An mehr als 80 Standorten bundesweit soll diesen Frauen
der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden.
Mutterschutz
Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die in einem
abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehende (werdende)
Mutter und ihr Kind vor Gefährdungen der Gesundheit sowie
vor Überforderung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen
und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen.
 Publikation zum Thema: Leitfaden zum Mutterschutz
Rahmenbedingungen für Familien gestalten
Familien in Deutschland können auf eine Vielzahl staatlicher
Leistungen zählen. Dazu gehören das Kindergeld und spezielle
Familienleistungen, deren Bezug an eine bestimmte Lebenslage
oder einen bestimmten Bedarf anknüpft, wie etwa das Elterngeld, der Kinderzuschlag oder der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Schließlich gibt es arbeitsrechtliche
Regelungen, die Eltern unterstützen, etwa das Elternzeitrecht
und für Mütter das Mutterschutzrecht.
Vielen Familien kommen auch ehebezogene Leistungen zugute.
Insgesamt umfassen die Familienleistungen, bezieht man die
Leistungen für Hinterbliebene mit ein, einen Wert von gut
200 Milliarden Euro pro Jahr.
Das BMFSFJ führte im gemeinsamen Auftrag mit dem Bundesministerium der Finanzen von 2009 bis 2014 das bislang größte
und international einzigartige Evaluierungsprogramm, die
„Gesamtevaluation ehe- und familienbezogener Maßnahmen
und Leistungen in Deutschland“, durch.
 P
ublikation zum Thema: Gesamtevaluation der ehe- und
familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen in Deutschland
Familien brauchen die passende
Unterstützung auf der Höhe der Zeit
Familien brauchen finanzielle Sicherheit und Unterstützungsangebote, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Kindergeld
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt: für alle
Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in Ausbildung bis zum
25. Lebensjahr und für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
Rahmenbedingungen für Familien gestalten
Familie
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Das Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind monatlich
188 Euro, für das dritte Kind monatlich 194 Euro und für das
vierte und jedes weitere Kind monatlich 219 Euro. Ab 01.01.2016
beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind monatlich
190 Euro, für das dritte Kind monatlich 196 Euro und für das
vierte und jedes weitere Kind monatlich 221 Euro.
Kinderzuschlag
Den Kinderzuschlag erhalten Eltern, die ihren eigenen Lebensunterhalt zwar durch Erwerbseinkommen grundsätzlich
bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle
Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Der
Kinderzuschlag beträgt maximal 140 Euro. Ab 01.07.2016 wird
der Kinderzuschlag um 20 Euro auf 160 Euro pro Monat pro
Kind erhöht. Er wird bei den Familienkassen beantragt.
Seit dem 01.01.2011 erhalten Eltern für ihre Kinder zusätzlich
auch Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Leistungen für Alleinerziehende: Entlastungsbetrag in
der Steuer und Unterhaltsvorschuss
Für Alleinerziehende stehen besondere finanzielle Leistungen
zur Verfügung. Den besonderen wirtschaftlichen Belastungen
durch die alleinige Haushaltsführung trägt das Steuerrecht mit
dem Entlastungsbetrag Rechnung. Als Steuerfreibetrag mindert er das zu versteuernde Einkommen.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine besondere finanzielle Hilfe für
Alleinerziehende mit Kindern unter zwölf Jahren, die keinen
oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil
erhalten. Der Unterhaltsvorschuss wird für maximal 72 Monate
ge­zahlt. Er beträgt derzeit für Kinder von null bis fünf Jahren
144 Euro und von sechs bis elf Jahren 192 Euro. Ab 01.01.2016
beträgt der Unterhaltsvorschuss für Kinder von null bis fünf
Jahre 145 Euro und von sechs bis elf Jahren 194 Euro.
Verbesserung von Familienleistungen
Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des
Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
hat die Bundesregierung ein Gesamtpaket zur Verbesserung
von Familienleistungen auf den Weg gebracht. Dies beinhaltet
auch Verbesserungen beim steuerlichen Entlastungsbetrag für
Alleinerziehende, der jetzt bei 1.908 Euro liegt und jedes weitere
Kind mit 240 Euro berücksichtigt.
Angebote und Leistungen im Überblick –
der Familien-Wegweiser
Das Serviceportal „Familien-Wegweiser“ des Bundesfamilienministeriums informiert Eltern über staatliche Leistungen und
Förderungen. Darüber hinaus nennt der „Familien-Wegweiser“
alle wichtigen Ansprechpersonen vor Ort und bietet Rat in der
Kindererziehung.
 www.familien-wegweiser.de
Familien brauchen passgenaue Unterstützungen
Familie
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Bildung und Erziehung sind zentrale Themen für Familien und beeinflussen Wohlergehen und Lebensqualität – insbesondere
für Kinder. Bereits 4.000 Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter stehen Familien
daher in Erziehungs- und Bildungsfragen als
Vertrauenspersonen in Kitas, Eltern-KindZentren und anderen Orten der Familienbildung zur Seite. Beratungsstellen, die vor
Ort bei Problemen im Familienalltag helfen,
lassen sich einfach über die Portale von der Bundeskonferenz für
Erziehungsberatung e. V. (bke  www.bke.de) und der Deutschen
Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e. V. (DAJEB
 www.dajeb.de) finden.
Zeitpolitik vor Ort
Zeit ist ein knappes Gut für Eltern, insbesondere für die Berufstätigen. Aus diesem Grund ist es wichtig, Arbeits- und Betreuungszeiten aufeinander abzustimmen, Lösungen für Notfälle, Rand- und
Ferienzeiten zu schaffen und die Öffnungszeiten bei Stadtverwaltungen, Arztpraxen und Bibliotheken familienorientiert zu gestalten. Viele Kommunen in Stadt und Land haben Familienzeitpolitik
zu ihrer Aufgabe gemacht. Zahlreiche Oberbürgermeisterinnen
und Oberbürgermeister entwickeln daher gemeinsam mit dem
Bundesfamilienministerium gute Lösungen für Familien vor Ort.
 Publikation zum Thema: Kommunale Zeitpolitik für Familien
Adoption und Kindeswohl
Viele Menschen möchten ein Kind adoptieren. Das Bundesfamilienministerium ist zuständig für das Adoptionsvermittlungsrecht und engagiert sich für Verbesserungen, damit
Adoption gelingt.
 P
ublikation zum Thema: Kinder suchen Eltern. Eltern suchen
Kinder. Informationen zum Adoptionsrecht und Adoptionsvermittlungsrecht
Gleichgeschlechtliche Lebensweise und
Geschlechtsidentität respektieren
Schwule, lesbische, bisexuelle, transsexuelle/trans- und
intergeschlecht­liche Menschen sind ein gleichberechtigter Teil
unserer Gesellschaft. Die Situation von transsexuellen bzw.
transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Menschen
rückt die Bundesregierung aktuell besonders in den Fokus. Es
gilt, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Menschen unabhängig von der Frage, wen sie lieben und wie ihre Geschlechts­
identität ist, respektiert und akzeptiert werden, denn für
Diskriminierung ist in unserer Gesellschaft kein Platz.
Adoption und Kindeswohl
Foto: © gpauly.com
Eltern und Kinder stärken
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„Wie wir alt werden, hängt in großem Maße
von den lokalen Bedingungen ab. Erschwingliche
und passgenaue Dienstleistungen, gut erreich­
bare Einkaufsmöglichkeiten, starke Netzwerke
zur Unterstützung bei Hilfebedarf, Bildung,
Gelegenheiten zum Engagement und zum sozialen Austausch, barrierefreie Wege und Wohnungen – all dies sind Voraussetzungen dafür, dass
ältere Menschen ihren Alltag selbst gestalten
und unabhängig bleiben können.“
Foto: www.fotolia.com/© Galina Barskaya
Manuela Schwesig,
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Demografischer Wandel, Ältere Menschen,
Wohlfahrtspflege
Wir leben in einer Zeit des demografischen Wandels, die Altersstruktur der Gesellschaft verändert sich – hauptsächlich durch
die niedrige Geburtenrate und die steigende Lebenserwartung
der Bevölkerung. Auch im hohen Alter selbstbestimmt zu leben
und an der Gesellschaft teilhaben zu können, wünschen sich die
meisten Menschen. Sie dabei zu unterstützen, ist zentrales Ziel
der Seniorenpolitik. Zwei Handlungsfelder stehen dabei im Mittel­
punkt: Zum einen gilt es, die älteren Menschen zu unterstützen,
Demografischer Wandel, Wohlfahrtspflege
Ältere Menschen
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die Pflege, Hilfestellung oder Versorgung im Alter brauchen.
Zum anderen sind die vorhandenen Potenziale älterer Frauen und
Männer und damit der Zusammenhalt der Generationen und die
Ausgestaltung einer solidarischen Gesellschaft zu fördern.
Die Hilfe und Pflege alter Menschen übernehmen zum einen die
Familie, zum anderen professionelle Pflegekräfte und Freunde. Gerade hier ist es dem BMFSFJ wichtig, ein Miteinander in
gemeinsamer Verantwortung zu verwirklichen. Das Ministerium
arbeitet ständig daran, die Pflegeberufe zu modernisieren und
weiterzuentwickeln, um den steigenden Bedarf an Pflegefachkräften abdecken zu können. Außerdem ist es wichtig, dass die Gesellschaft die von Familien geleistete Pflege stärker anerkennt. Die
Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, insbesondere der Rechtsanspruch auf Fami­lienpflegezeit, soll dabei helfen.
Über die Allianz für Menschen mit Demenz gibt das BMFSFJ
auf Bundesebene – unter anderem gemeinsam mit Ländern und
Wohlfahrtsverbänden als Partnern – Anstöße, wie für Betroffene und deren Angehörige Hilfenetzwerke das Leben mit der
Krankheit erleichtern können.
Ältere Menschen wollen heute aktiv sein, am Leben teilhaben,
Verantwortung übernehmen. Orte der Begegnung für Menschen aller Generationen und für unterschiedliche Aktivitäten
sind zum Beispiel die Mehrgenerationenhäuser.
 P
ublikation zum Thema: Altern im Wandel. Zentrale Ergebnisse
des Deutschen Alterssurveys (DEAS)
Aktives Alter – gesellschaftlicher
Zusammenhalt
Demografiestrategie
Die demografische Entwicklung wird unsere Gesellschaft tief-­
greifend verändern. Die Demografiestrategie der Bundesregierung „Jedes Alter zählt“ wird deshalb fortgeführt. Zentrales
Element ist weiterhin ein ressort- und ebenenübergreifender
Dialog mit Ländern, Kommunen, Verbänden, Sozialpartnern
und anderen Akteuren der Zivilgesellschaft.
Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser
Mit den rund 450 Mehrgenerationenhäusern im gleichnamigen
Aktionsprogramm des BMFSFJ sind bundesweit Begegnungsorte entstanden, an denen das Miteinander der Generationen
aktiv gelebt wird. Die Häuser vernetzen und ergänzen die soziale
In­frastruktur vor Ort durch enge Kooperation mit anderen lokalen Akteuren und ihrer Standortkommune. Der generationenübergreifende Ansatz ist Alleinstellungsmerkmal jedes Hauses:
Jüngere und Ältere tauschen sich aus, helfen sich gegenseitig und
profitieren vom Wissen der anderen. Das Zusammenspiel der
Aktives Alter – gesellschaftlicher Zusammenhalt
Ältere Menschen
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Foto: www.fotolia.com/© absolut
Generationen bewahrt Alltagskompetenzen, fördert Teilhabe und
Integration und stärkt den Zusammenhalt in der Gesellschaft.
 www.mehrgenerationenhaeuser.de
Wohnen im Alter
Selbstständiges und selbstbestimmtes Wohnen so lange wie
möglich – das ist das Ziel der Programme und Initiativen im
Bereich „Wohnen im Alter“. Soziales Wohnen umfasst nicht
nur altersgerechte Umbau- und Anpassungsmaßnahmen in der
Wohnung selbst, sondern ist immer auch auf das Wohnumfeld
ausgerichtet: Nicht nur die Politik, auch das Handwerk, die
Kommunen und die Wohnungswirtschaft, Seniorenorganisa­
tionen und die Zivilgesellschaft können dazu beitragen, dass
ältere Menschen komfortabel wohnen und am gesellschaftlichen
Leben teilhaben können.
 www.serviceportal-zuhause-im-alter.de
Wohlfahrtsverbände/Förderung Seniorenorganisationen
Sie sind für den sozialen Zusammenhalt in Deutschland unverzichtbar: die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, die in der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengefasst sind (Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Deutsches
Rotes Kreuz, Diakonie Deutschland, Der Paritätische und die
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden), sowie die Seniorenverbände,
die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen zusammengeschlossen sind. Sie begleiten als kritische
Partner die Politik der Bundesregierung und unterstützen sie
dabei, Deutschland als sozialen Bundesstaat zu gestalten und
Teilhabe zu ermöglichen. Die finanzielle Förderung durch das
BMFSFJ macht es diesen Verbänden auf Bundesebene möglich,
die entsprechenden Strukturen zu erhalten. Damit sind sie in der
Lage, spezifische Themen der Sozialpolitik aktiv mitzugestalten
und die Menschen, deren Anliegen sie vertreten, durch eigene
Projekte nachhaltig und gezielt zu unterstützen.
Wohnen im Alter
Ältere Menschen
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Foto: © Timm Stütz, Ein Tag im Mai
Altersbilder/Runder Tisch Aktives Alter
Die heutigen Seniorinnen
und Senioren sind im Durchschnitt gesünder, besser
ausgebildet und vitaler als
frühere Genera­tionen und
möchten ihr Engagement in
Beruf, Wirtschaft und Gesellschaft fortsetzen. Doch noch
immer beruhen die vorherrschenden Altersbilder auf der
Wahrnehmung früherer Generationen. Sie werden vornehmlich
mit Krankheit und Verfall in Verbindung gebracht und nicht mit
Fähigkeiten, Erfahrung und Potenzial. Alters­bilder haben großen
Einfluss darauf, was jüngere Menschen für ihr Alter erwarten,
und darauf, was Ältere sich zutrauen. Das BMFSFJ will daher
alle gesellschaftlichen Akteure – auch ältere Menschen selbst –
hierfür sensibilisieren. Gemeinsam mit den Bundesressorts,
Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, den Wohlfahrts- und
zivilgesellschaftlichen Verbänden sowie der Wirtschaft berät das
BMFSFJ darüber, welche zusätzlichen Partizipationsmöglichkeiten für Menschen ab 55 Jahren angeboten werden können.
Auch auf EU-Ebene tauscht sich das BMFSFJ dazu mit den Mitgliedstaaten aus und entwickelt den Index für das Aktive Altern
(Active Ageing Index) weiter.
 w ww.programm-altersbilder.de
ublikation zum Thema: Wo lässt es sich in der EU am besten
 P
aktiv altern? Ergebnisse des „Active Ageing Index“ 2014
Pflege und Betreuung in sozialer Gemeinschaft
Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Mit den am 01. 01. 2015 in Kraft getretenen Änderungen im Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz erhalten Beschäftigte
mehr zeitliche Flexibilität, um auch über einen längeren Zeitraum die Pflege für einen pflegebedürftigen nahen Ange­hörigen
übernehmen zu können.
Nahe Angehörige haben die Möglichkeit, bis zu zehn Arbeitstage
der Arbeit fernzubleiben, um in einer akuten Pflegesituation
eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Für diese Zeit ist,
begrenzt auf bis zu zehn Arbeitstage, eine Lohnersatzleistung
– das Pflegeunterstützungsgeld – vorgesehen. Das Recht auf
Fernbleiben von der Arbeit gilt gegenüber allen Arbeitgebern,
unabhängig von der Größe des Unternehmens.
Zudem haben Beschäftigte die Möglichkeit, bis zu sechs Monate
ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu
Pflege und Betreuung in sozialer Gemeinschaft
Ältere Menschen
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Foto: © gpauly.com
pflegen (Pflegezeit). Neu ist seit 2015 die Möglichkeit, für diese
Zeit ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen, um die Einkommensverluste in dieser Zeit abzufedern. Der Rechtsanspruch auf
Pflegezeit besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel
15 oder weniger Beschäftigten.
Wenn nahe Angehörige länger pflegebedürftig sind, wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für viele Familien zur Herausforderung. Vor diesem Hintergrund gilt seit 2015 ein Rechtsanspruch
auf teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten sowie auf ein
zinsloses Darlehen. Der Anspruch auf Freistellung gilt nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 25 oder weniger Beschäftigten,
ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.
Um einen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase zu
begleiten, kann eine bis zu dreimonatige vollständige oder teilweise Freistellung genommen werden. Für die Betreuung eines
minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen besteht
ebenfalls die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Freistellung von bis zu sechs Monaten bzw. teilweise bis zu 24 Monaten. Die Betreuung muss nicht in häuslicher Umgebung erfolgen.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite
 www.wege-zur-pflege.de
Reform der Pflegeausbildung (Pflegeberufegesetz)
Die Lebensqualität für pflegebedürftige Menschen steht und
fällt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pflege.
Das BMFSFJ wird gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium die Pflegeausbildung reformieren. Ein Schritt ist
die Einführung einer gemeinsamen Ausbildung für die Alten-,
Kranken- und Kinderkrankenpflege, eingepasst in ein durchlässiges Aus- und Weiterbildungssystem. Zur Sicherung des
Fachkräftebedarfs in der Altenpflege haben Bund, Länder und
Verbände unter Federführung des BMFSFJ Ende 2012 die „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ ins Leben
gerufen, um die Attraktivität des Berufes zu erhöhen und die
Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu fördern.
Familienpflegezeitgesetz
Ältere Menschen
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Allianz für Menschen mit Demenz
Der Umgang mit Demenz gehört zu den großen Herausforderungen unserer Gesellschaft. In Deutschland sind derzeit rund
1,5 Millionen Menschen daran erkrankt. 2050 ist mit rund drei
Millionen Betroffenen zu rechnen, falls kein Durchbruch in
Prävention und Heilung gelingt. Es geht in Zukunft also darum,
die Lebenssituation Demenzerkrankter und ihrer Angehörigen
nachhaltig zu verbessern, Schutz und Teilhabe gleichermaßen
zu gewährleisten und die soziale Inklusion zu sichern. Die Bundesregierung hat deshalb im Rahmen der Demografiestrategie
eine „Allianz für Menschen mit Demenz“ unter gemeinsamer
Leitung vom Bundesfamilienministerium und dem Bundes­
gesundheitsministerium ins Leben gerufen. Sie führt die staat­
lichen Stellen und die Organisationen der Zivilgesellschaft
zusammen, die auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene
Verantwortung für Menschen mit Demenz tragen. Die Allianz
hat eine Gesamtvereinbarung erarbeitet, die konkrete Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen für die Betroffenen vorsieht.
Nach Unterzeichnung der Agenda im September 2014 hat der
Umsetzungsprozess begonnen.
Bis 2016 werden mit bis zu 500 lokalen Allianzen Hilfenetzwerke
im Lebensumfeld Demenzerkrankter geschaffen.
 www.wegweiser-demenz.de
 www.allianz-fuer-demenz.de
 www.lokale-allianzen.de
Siebter Altenbericht
Für den Lebensalltag älter werdender Menschen ist das kommunale und lokale Umfeld besonders wichtig. Inklusive kommunale Konzepte vor Ort – sorgende Gemeinschaften – werden
immer wichtiger. Vor dem Hintergrund dieser Veränderungen
wird der Siebte Altenbericht der Bundesregierung zum Thema
„Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und
Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ folgende Frage
behandeln:
❙❙ W
elchen Beitrag kann die kommunale Politik, können ört­
liche Gemeinschaften leisten, um die soziale, politische und
kulturelle Teilhabe und eine möglichst lange selbstständige
Lebensführung älter werdender Menschen sicherzustellen?
Die Sachverständigenkommission wird hierzu konkrete Handlungsempfehlungen für alle gesellschaftlichen Akteure erarbeiten.
 w
ww.siebter-altenbericht.de
Allianz für Menschen mit Demenz
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„Gesellschaftlichen Fortschritt wird es nur geben,
wenn wir der gesetzlichen Gleichstellung von Frauen
und Männern auch ihre tatsächliche gleichberechtigte Teilhabe folgen lassen. Deswegen setze ich
mich ein für gerechte Löhne, für mehr Frauen in
Führungspositionen und gegen Gewalt an Frauen.“
Foto: www. fotolia.com/© Frank Gaertner
Manuela Schwesig,
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Gleichstellungspolitik –
Politik für Frauen und Männer
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine der zen­
tralen Herausforderungen, um unser Land zukunftsfähig und
gerecht zu gestalten. Dafür müssen Frauen und Männer über den
gesamten Lebensweg hinweg die gleichen Chancen erhalten –
persönlich, beruflich und familiär. Die Bundesregierung widmet
sich deshalb zentralen gleichstellungspolitischen Themen: Denn
auch heute noch verdienen Frauen selbst bei vergleichbarer
Tätigkeit oft weniger als Männer. Frauen steigen trotz gleicher
Gleichstellungspolitik – Politik für Frauen und Männer
Gleichstellung
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oder besserer Qualifikation seltener in Führungspositionen auf.
Bei Gewalt in der Beziehung sind die Opfer vor allem Frauen.
Schwerpunkte, Aufgaben und Ziele
Gleichstellung bedeutet, dass Frauen und Männer nicht nur die
gleichen Rechte besitzen, sondern dass diese Rechte auch tatsächlich gleichermaßen durchgesetzt werden. Da Frauen und Männer
nach wie vor nicht die gleichen Chancen für die Verwirklichung
ihrer Lebensentwürfe haben, ist es Aufgabe der Politik, bestehende Nachteile zu beseitigen: Dies gilt beispielsweise im Beruf, bei
Lohn oder Gehalt, bei der Pflege anderer. Dieser Weg kann jedoch
nur erfolgreich beschritten werden, wenn Frauen und Männer
partnerschaftlich und auf Augenhöhe miteinander umgehen –
im Privaten, im beruf­lichen Umfeld wie auch in der Gesellschaft
insgesamt. Nur so können sich ungenutzte Potenziale von Frauen
und Männern entfalten, nur so lassen sich individuelle Verwirklichungschancen nutzen. Zentral für ein partnerschaftliches
Miteinander ist auch ein Leben frei von Gewalt. Daher müssen
häus­liche und sexuelle Gewalt, der Menschenhandel und die
Ausbeutung in der Pros­titution entschieden bekämpft werden.
Aktuelle Maßnahmen
❙❙ A
rbeitswelt: gleicher Zugang zu Führungspositionen –
gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – Förderung des
Wiedereinstiegs in existenzsichernde Beschäftigung
❙❙ Aufbrechen von Rollenstereotypen: Girls’Day und Boys’Day
❙❙ F
rauen vor Gewalt schützen: Hilfetelefon bei Gewalt gegen
Frauen – besserer Schutz von Prostituierten – Schutz und
Unterstützung der Opfer von Menschenhandel
❙❙ S
chwangerschaft: Hilfetelefon für Schwangere in Not –
Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit
❙❙ nationale und internationale Gleichstellungspolitik: nationaler
Gleichstellungsbericht – Netzwerk für engagierte Frauen in der
Politik – 20-jähriges Jubiläum der Weltfrauenkonferenz in
Peking 1995
Frauen in Führungspositionen
Der Anteil weiblicher Führungskräfte bleibt trotz vergleichbarer Karriereorientierung deutlich hinter dem der Männer
zurück. Dies gilt für alle Hierarchieebenen und wird ganz oben
bei den Unternehmensvorständen besonders deutlich. So sind
bei den Top-200-Unternehmen in Deutschland nur 5,4 Prozent
aller Vorstandssitze von Frauen besetzt.
Schwerpunkte, Aufgaben und Ziele
Auch wenn die sogenannte „gläserne Decke“ ein paar Risse
bekommen hat, bleiben die beruflichen Chancen von Frauen weit
unter ihrem Potenzial. Veränderungen in den Unternehmenskulturen hin zu mehr Wettbewerbs- und Innovations­fähigkeit
sind überfällig. Es ist höchste Zeit, den vielen qualifizierten Frauen den Weg nach oben frei zu machen. Dies wird durch gesetz­
liche und verschiedene untergesetzliche Maßnahmen erreicht.
Frauen in Führungspositionen
Gleichstellung
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Aktuelle Maßnahmen
Gesetzliche Regelung mit dem Ziel, den Anteil weiblicher Führungskräfte zu erhöhen. Untergesetzliche Maßnahmen in Form
regionaler Bündnisse für Chancengleichheit: Politik und Wirtschaft schaffen Voraussetzungen, um die Karriereentwicklung
von Frauen auf regionaler Ebene zu fördern.
❙❙ G
esetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und
Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft
und im öffentlichen Dienst
❙❙ Transparenz: Beobachtung der Entwicklung des Frauen­
anteils in Führungspositionen und Förderung von Diskus­
sionsplattformen für Wirtschaft, Fachverbände und Politik
zu aktuellen Entwicklungen
Faire Einkommensperspektiven
für Frauen und Männer verwirklichen
Die Erwerbsbiografien und beruflichen Entscheidungen von
Frauen und Männern unterscheiden sich deutlich: Noch immer
unterbrechen Frauen ihre Erwerbstätigkeit häufiger und länger
als Männer und arbeiten oft in Teilzeit, um sich um die Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen zu kümmern. Auch
die Mehrheit der geringfügig Beschäftigten in Deutschland
ist weiblich. Frauen sind zudem oft in weniger gut bezahlten
Branchen und Berufen beschäftigt. Der Arbeitsmarkt ist daher
ein zentrales Feld der Gleichstellungspolitik.
Schwerpunkte, Aufgaben und Ziele
Mit Blick auf die unterschiedlichen Erwerbsbiografien von
Frauen und Männern ist es das Ziel, faire Einkommensper­
spektiven für Frauen und Männer im Lebensverlauf zu schaffen. Wirkungsvolle Gleichstellungspolitik setzt für Frauen
und Männer gleiche Rechte in der Arbeitswelt durch.
Foto: www.fotolia.com/© www.imagesource.com
Aktuelle Maßnahmen
Die Bundesregierung fördert die
Gleichstellung von Frauen und
Männern im Erwerbsleben und
setzt sich für gleichermaßen faire
und langfristige Einkommen ein.
Dazu gehören die Entgeltgleichheit,
die Aufwertung typischer Frauenberufe etwa in der Pflege und
ein Rückkehrrecht von Teilzeit auf
Vollzeit. Ziel eines neuen Gesetzes
ist es, die Lohnungleichheit nachhaltig zu verringern und die Unternehmen zu verpflichten,
mehr Transparenz herzustellen und über Frauenförderung und
Entgeltgleichheit im Betrieb Bericht zu erstatten.
 www.equalpayday.de
Faire Einkommensperspektiven
Gleichstellung
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Schwangerschaft, Geburt, Familienplanung
Besonders bei der Familiengründung haben die zukünftigen
Eltern viele Fragen, die vom unerfüllten Kinderwunsch bis
hin zur ungewollten Schwangerschaft oder Unterstützung in
Notlagen reichen.
Schwerpunkte, Aufgaben und Ziele
Neben dem Bundesfamilienministerium bieten auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort Informationen und Angebote zu den
Themen Schwangerschaft, Schwangerschaftskonflikt, Geburt
und Familienplanung.  www.familienplanung.de
Aktuelle Maßnahmen
❙❙ S
chwangerschaftsberatung: Jede Frau und jeder Mann hat in
Deutschland einen Anspruch auf Beratung zu allen Fragen
einer Schwangerschaft in hierfür vorgesehenen Beratungsstellen aller Träger in Deutschland.
 www.schwanger-und-viele-fragen.de
❙❙ Vertrauliche Geburt: Heimliche
Geburten ohne medizinische
Betreuung sollen vermieden werden, ebenso das Aussetzen
oder Töten Neugeborener. Daher wurde das kostenlose Hilfetelefon „Schwangere in Not – anonym und sicher“ unter der
Rufnummer 0800 40 40 020 eingerichtet. Informationen finden sich auch unter  www.geburt-vertraulich.de.
Schutz vor Gewalt
Etwa jede vierte Frau in Deutschland ist mindestens einmal
Opfer körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt: zum Beispiel im häuslichen Bereich, durch sexuelle Übergriffe, sexuelle
Belästigung, durch Gewalt in der Prostitution, Frauenhandel.
Opfer von Gewalt gegen Frauen sind auch die Kinder, denn sie
erleiden häufig selbst Gewalt oder beobachten sie.
Schwerpunkte, Aufgaben und Ziele
Jeder Mensch hat das Recht darauf, gewaltfrei zu leben. Gewalt
hindert die Betroffenen, sich frei zu entfalten.
Aktuelle Maßnahmen
Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“:
Das bundesweite Hilfetelefon ist mehrsprachig sowie kostenfrei rund um
die Uhr unter der Telefonnummer
08000 - 116 016 oder unter  www.hilfetelefon.de erreichbar.
Besserer Schutz vor Menschenhandel und Zwangsprostitution:
Die Bundesregierung will Frauen besser vor Menschenhandel
und Zwangsprostitution schützen und die Situation derjenigen,
die in der Prostitution tätig sind, verbessern.
Schutz vor Gewalt
Gleichstellung
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❙❙ H
ilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit: Fast
jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ist ungewollt kinderlos und bei der Erfüllung des Kinderwunsches auf medizinische Hilfe angewiesen. Die Kosten dafür sind für viele eine
finanzielle und psychische Belastung. Das Bundesfamilien­
ministerium hat deshalb die Bundesinitiative „Hilfe und
Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ gestartet.
 www.informationsportal-kinderwunsch.de
Neue Rollen für Jungen und Männer
Die Gleichstellung von Frauen und Männern kann nur gelingen, wenn beide Geschlechter im Fokus stehen. Dazu gilt es,
die Wahlmöglichkeiten von Frauen und Männern in Familie,
Beruf und Gesellschaft zu erweitern und eine partnerschaft­
liche Lebensweise auf Augenhöhe zu ermöglichen.
Schwerpunkte, Aufgaben und Ziele
Foto: © Jan Scheffner Fotografie, 2005
In der Gesellschaft existiert eine Vielzahl geschlechtsspezifischer Rollenbilder. Diese werden für Gleichstellung wichtig,
sobald sie zu unterschiedlichen Chancen auf Verwirklichung
bei Frauen und Männern führen. Deutlich wird dies zum Beispiel bei der Berufs- und Studienfachwahl, bei den Karriereaussichten, bei den Einkommen der Geschlechter und daran, wer
vor allem die Sorgearbeit in der Familie trägt. Daher will die
Bundesregierung die Realisierung von Lebensentwürfen abseits
ausgetretener Pfade unterstützen.
Aktuelle Maßnahmen
❙❙ B
erufsorientierung und Berufsberatung: Geschlechter­
bewusst zu arbeiten soll eine Basiskompetenz aller an der
Berufsorientierung Beteiligten werden. Dazu bringt das
BMFSFJ Fachleute aus betroffenen Institutionen, Verwaltung
und Wissenschaft zusammen.
❙❙ Girls’Day und Boys’Day unterstützen Mädchen bzw. Jungen
dabei, ihre eigenen Wege in der Berufs- und Studienwahl zu
gehen – an ihren eigenen Stärken orientiert und unabhängig
von Geschlechterstereotypen.
 www.girls-day.de
 www.boys-day.de
Neue Rollen für Jungen und Männer
Gleichstellung
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❙❙ D
as Netzwerkprojekt „Neue Wege für Jungs“ begleitet und
verbindet Projekte, die Jungen bei der Lebensplanung, der
Erweiterung des Berufswahlspektrums und der Stärkung
ihrer Sozialkompetenzen unterstützen.
❙❙ Auf der Internetseite  www.meintestgelaende.de geht es um
für Jungen und Mädchen interessante Aspekte von Gleichstellung sowie um Freiräume für Partizipation und Austausch
über ihr Leben und ihre Zukunftsvorstellungen. Die Website
wird von jugendlichen Redaktionsgruppen gestaltet.
Gleichstellungspolitik international
Die weltweite Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und
Männern ist nach wie vor ein wichtiges Ziel. Dafür setzen sich die
Vereinten Nationen (VN), die Europäische Union (EU)sowie zahlreiche weitere internationale Organisationen ein. Meilensteine
waren das VN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von
Diskriminierung der Frau (CEDAW, seit 1981 in Kraft) sowie die
Vierte Weltfrauenkonferenz, bei der 1995 in Peking von allen VNMitgliedstaaten eine umfassende Aktionsplattform verabschiedet
wurde. Die Europäische Union verpflichtet alle ihre Mitgliedstaaten durch ihre Rechtsetzung und weitere Maßnahmen, Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu beseitigen und die
Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere auf dem
Arbeitsmarkt zu fördern. Prominentes Beispiel für die Umsetzung
von EU-Richtlinien in diesem Bereich ist das Allgemeine Gleich­
behandlungsgesetz (AGG).
Schwerpunkte, Aufgaben und Ziele
Die Bundesregierung setzt sich nicht nur in Deutschland, sondern auch international für die Gleichstellung der Geschlechter
ein. Sie arbeitet mit ihren internationalen Partnern für den
Erhalt und, wo nötig, die Weiterentwicklung der internationalen
Normen und Standards sowie für deren tatsächliche Durchsetzung. Europä­ische und internationale Vereinbarungen werden
durch nationale gleichstellungspolitische Maßnahmen begleitet
und umgesetzt.
Aktuelle Maßnahmen
❙❙ P
eking+20: Jubiläum der Vierten Weltfrauenkonferenz
von Peking 1995
❙❙ Kombinierter 7. und 8. Staatenbericht Deutschlands zur
Umsetzung von CEDAW
❙❙ 15-jähriges Jubiläum der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrates zum Schutz der Rechte von Frauen in Konfliktsituat­
ionen und zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen bei
Friedensverhandlungen, Konfliktschlichtung und Wiederaufbau
❙❙ EU-Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern
2010–2015: Begleitung der Umsetzung auf EU-Ebene sowie
innerhalb Deutschlands
Gleichstellungspolitik international
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„Willy Brandt soll einmal gesagt haben: ‚Der beste
Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten.‘ ... Ich will die Gestaltungsmöglichkeiten, die
mir durch das Amt gegeben wurden, nutzen, um
den Rahmen für eine moderne Gesellschaftspolitik
für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. ... Mein
Ziel ist es, dabei tatkräftig mitzuhelfen, dass die
Generationen zusammenhalten, Jung und Alt, Groß
und Klein. Ich freue mich sehr, wenn Sie mich auf
diesem Weg unterstützen und aktiv begleiten.“
Foto: © David Ausserhofer
Manuela Schwesig,
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen. Von Anfang an sollen alle die gleichen guten Chancen
haben – unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht,
ihrer Religion oder vom sozialen Status der Eltern.
Ziel soll sein, dass sich Kinder und Jugendliche zu selbstbewussten und eigenständigen Persönlichkeiten entwickeln. Dazu
gehört, dass Kinder wissen, dass sie eigene Rechte haben. Dazu
gehört auch, Kinder und Jugendliche einzubeziehen und Politik
von, für und mit Jugendlichen zu gestalten.
Kinder und Jugend
Kinder und Jugend
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Expertinnen und Experten unterstützen das BMFSFJ
Das BMFSFJ baut auf die Expertise von Fachleuten. Unabhängige Sachverständige analysieren in den Kinder- und Jugendberichten der Bundesregierung regelmäßig die Lebenssituation
von Mädchen und Jungen. Diese Berichte sind eine wichtige
Grundlage für die Ausrichtung der Kinder- und Jugendpolitik.
Das Bundesjugendkuratorium, ein unabhängiges Expertengremium, berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der
Kinder- und Jugendhilfe und zu aktuellen Fragestellungen der
Kinder- und Jugendpolitik.  www.bundesjugendkuratorium.de
Die Initiative JUGEND STÄRKEN
Mit der Initiative JUGEND STÄRKEN
verknüpft das BMFSFJ seine Programme für benachteiligte Jugend­
liche und junge Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von zwölf bis 26 Jahren, die Schwierigkeiten beim Übergang von der Schule in den Beruf haben.
JUGEND STÄRKEN im Quartier
Das Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ unterstützt die Kommunen dabei, junge Menschen mit besonderem
Förderbedarf in Schule, Ausbildung, in berufsvorbereitenden
Maßnahmen oder bei der Arbeit besser zu integrieren.
 www.jugend-staerken.de
Foto: www.fotolia.com/© Chlorophylle
Bestehende Strukturen zwischen
den Trägern der öffentlichen
und freien Jugendhilfe, Schulen,
Arbeitsagenturen, Jobcentern
und dem Quartiersmanagement
werden in Zusammenarbeit mit
der Wirtschaft optimiert.
Die jungen Menschen erhalten individuelle Beratung und
Begleitung. Durch sozialraum­
bezogene Mikroprojekte soll
auch das Lebensumfeld im
Quartier verbessert werden.
Das Vorhaben wird gemeinsam mit dem Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit umgesetzt
und aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert. Die erste
Modellphase läuft von 2015 bis 2018.
Jugendmigrationsdienste
Bundesweit beraten etwa 430 Jugendmigrationsdienste junge
Menschen mit Migrationshintergrund, die nicht mehr vollzeitschulpflichtig sind und Unterstützung beim Übergang von der
Schule in die Ausbildung oder den Beruf benötigen.
Die Initiative JUGEND STÄRKEN
Kinder und Jugend
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Die Jugendmigrationsdienste bieten ergänzend auch sozialpä­
dagogische Begleitung an – vor, während und nach Integrationsund Sprachkursen.
Zudem beraten sie Eltern junger Migrantinnen und Migranten
bei Fragen rund um Bildung und Ausbildung ihrer Kinder.
Die Jugendmigrationsdienste sind Teil des örtlichen Netzwerks
und kooperieren mit anderen Diensten und Einrichtungen.
 www.jugendmigrationsdienste.de
Das Jugendschutzgesetz
Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit zu schützen,
ist die zentrale Aufgabe des Jugendschutzgesetzes. Dabei geht
es um Abgabe und Konsum von Tabak und Alkohol und den
Aufenthalt in Diskotheken und Gaststätten. Auch die Alterskennzeichen für Filme und Computerspiele und das Verfahren
zur Indizierung von Filmen, DVDs oder Internetangeboten bei
der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sind im
Jugendschutzgesetz geregelt.
Das Gesetz richtet sich an den Einzelhandel, die Gastronomie
oder die Verantwortlichen öffentlicher Veranstaltungen und
verpflichtet sie, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen. Gleichzeitig bietet es eine wichtige Orientierung für Eltern
bei der Erziehung ihrer Kinder.
 www.jugendschutz-aktiv.de
Foto: Your_Photo_Today/© Phanie
Gutes Aufwachsen mit Medien
Digitale Medien prägen den Alltag von
Kindern und Jugendlichen wie in keiner
Generation zuvor. Fast alle Jugendlichen
sind regelmäßig online, drei Viertel der
jugendlichen Internetnutzerinnen und
-nutzer sind mit einem Smartphone
unterwegs, selbst kleinere Kinder nutzen
Apps und PC-Spiele. Diese Entwicklung
stellt besondere Anforderungen an
Medienerziehung in Familien und an
einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz. Mit den folgenden Angeboten unterstützt das BMFSFJ ein gutes Aufwachsen mit Medien:
❙❙ D
er Medienratgeber „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien
macht“ unterstützt Eltern in allen Fragen der Medienerziehung auf  www.schau-hin.info und als App.
❙❙ Die Broschüre „Ein Netz für Kinder“ informiert Eltern und
Kinder über gute Kinderseiten im Netz und bietet Hilfestellung zu Datenschutz und Cybermobbing.
❙❙ Die Broschüre „Spiel- und Lernsoftware pädagogisch beurteilt“ bewertet Neuerscheinungen auf dem Spielemarkt aus
pädagogischer Sicht.
Das Jugendschutzgesetz
Kinder und Jugend
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❙❙ D
ie Kindersuchmaschine  www.blinde-kuh.de und das
Kinderportal  www.meine-startseite.de bieten Kindern
einen guten Einstieg in die eigenständige Internetnutzung.
❙❙ Familien und pädagogischen Fachkräften bietet der KinderServer eine einfache Möglichkeit, den heimischen PC,
die Computer in Bildungseinrichtungen oder mobile End­
geräte in einen abgesicherten Modus für Kinder zu schalten.
Der KinderServer steht kostenfrei zum Download bereit.
 www.kinderserver-info.de
❙❙ Das BMFSFJ erarbeitet im Zentrum für Kinderschutz im
Internet (I-KiZ) Lösungen für einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz – gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus
Bund, Ländern und Landesmedienanstalten, von Initiativen
und Einrichtungen des Kinder- und Jugendschutzes, aus der
Strafverfolgung, aus der Wissenschaft und von Medienunternehmen sowie ihrer Verbände und Selbstkontrolleinrich­
tungen.  www.i-kiz.de
Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat den
gesetzlichen Auftrag, Kinder und Jugendliche vor Medien zu
schützen, die einen jugendgefährdenden Inhalt haben.
 www.bundespruefstelle.de
Europäische und internationale Jugendpolitik
Europäische und internationale Jugendpolitik fördert grenzüberschreitende Begegnungen. Dadurch ermöglicht das BMFSFJ
jungen Menschen, andere Länder und Kulturen kennenzu­
lernen und Vorurteile abzubauen. Auch Fachkräfte der Kinderund Jugendhilfe können sich mit den Themen und Strukturen
anderer Länder vertraut machen. Zu wichtigen Initiativen und
Maßnahmen gibt es zusätzliche Informationen:
❙❙ Jugendpolitische Initiative JiVE (Jugendarbeit international –
Vielfalt erleben):  www.jive-international.de
❙❙ Deutsch-Französisches Jugendwerk:  www.dfjw.org
❙❙ Deutsch-Polnisches Jugendwerk:  www.dpjw.org
❙❙ Deutsch-israelischer Jugendaustausch:  www.conact-org.de
❙❙ Deutsch-tschechischer Jugendaustausch: www.tandem-org.de
❙❙ Deutsch-russischer Jugendaustausch: www.stiftung-drja.de
Mit der Umsetzung der EU-Jugendstrategie und dem EU-Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION fördern wir die Mobilität
und das Verständnis in und für Europa.
 www.jugend-in-aktion.de
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Kinder und Jugend
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Eigenständige Jugendpolitik
Die Lebensphase Jugend ist ein prägender Lebensabschnitt, in
dem ein Kind zum Erwachsenen heranwächst und einen Platz
in der Gesellschaft findet. Eigenständige Jugendpolitik begleitet und unterstützt diesen Prozess. Jugendliche werden ernst
genommen. Ihre Meinung zählt, wenn sie ihre Vorstellungen,
Wünsche und Probleme präsentieren. Für die eigenständige
Jugendpolitik steht im Vordergrund, dass junge Menschen eine
wirkliche Partizipation erfahren.
So sorgt die Arbeitsgemeinschaft „Jugend gestaltet Zukunft“
dafür, dass innerhalb der Demografiestrategie der Bundesregierung die Jugend eine Stimme hat. Gemeinsam mit Jugendverbänden wird ein Jugendcheck entwickelt, der öffentliche Maßnahmen auf den Prüfstand stellt, um herauszufinden, ob sie
die Interessen der Jugend angemessen berücksichtigen.
Kinder- und Jugendhilfe – ein Angebot für alle
Herstellung von Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche
Das BMFSFJ ist auf Bundesebene für die Kinder- und Jugendhilfe
verantwortlich. Mit ihren Angeboten kann die Kinder- und Jugendhilfe nahezu alle Kinder und Jugendlichen erreichen: Fast jedes
Kind in Deutschland im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung
und jedes dritte Kind unter drei Jahren wird in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Tagesmutter beziehungsweise einem
Tagesvater betreut und gefördert. Über eine Million junge Menschen wurden 2013 bundesweit von erzieherischen Hilfen, von der
Erziehungsberatung, von sozialer Gruppenarbeit, sozialpädagogischer Familienhilfe, durch Heimerziehung oder Pflegekinderhilfe
erreicht. Damit leistet die Kinder- und Jugendhilfe einen unverzichtbaren Beitrag für das Aufwachsen junger Menschen. Dies gilt
in besonderem Maße für den nicht unerheblichen Teil der Kinder
und Jugendlichen, der Gefahr läuft, von der sozialen Teilhabe und
der Perspektive auf ein selbstbestimmtes Leben abgeschnitten zu
werden. Chancengleichheit für diese jungen Menschen zu erreichen, ist von höchster Priorität und eine aktuelle und künftige
Herausforderung für die Kinder- und Jugendhilfe.
Dialog mit Ländern, Kommunen und Verbänden
Das BMFSFJ stellt das Kind und seine Bedürfnisse in den
Mittelpunkt seiner Reform in der Kinder- und Jugendhilfe.
Foto: www.fotolia.com/© www.2xSamara.com
Kinder- und Jugendhilfe – ein Angebot für alle
Kinder und Jugend
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Sie soll den Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen nicht
nur heute, sondern auch in Zukunft gerecht werden. Dabei
will das BMFSFJ alle Kinder und Jugendlichen – mit und ohne
Behinderung – in den Blick nehmen. Grundpfeiler der Reform
der Kinder- und Jugendhilfe ist die Stärkung der Rechte von
Kindern und Jugendlichen. Das BMFSFJ will in einem intensiven Dialog mit Ländern, Kommunen und Verbänden die UNKinderrechtskonvention in den Rechtsgrundlagen der Kinderund Jugendhilfe konsequenter umsetzen.
Vom Kind aus denken –
Zukunftsfähigkeit sichern
Das BMFSFJ möchte erreichen, dass die Kinder und Jugendlichen
in Deutschland die Unterstützung bekommen, die sie und ihre
Familien für eine gute Lebensperspektive brauchen. Voraussetzung dafür ist eine wirkungsvolle Kinder- und Jugendhilfe, die
auf das Kind ausgerichtet ist.
Der Bund setzt sich dafür ein, dass Kinder unabhängig von
ihrer Herkunft die gleichen Entwicklungs- und Bildungschancen erhalten. Eine gute und bedarfsgerechte Kinderbetreuung
ermöglicht zudem eine bessere Vereinbarkeit von Familie und
Beruf und trägt damit zur Festigung der Volkswirtschaft bei.
❙❙ D
er Bund hat sich bis 2014 mit 5,4 Milliarden Euro am Ausbau
der Tageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren beteiligt.
Seit 2015 stellt der Bund für die Betriebskosten zum Aufbau
und zur Sicherung einer guten Qualität in den Kindertageseinrichtungen dauerhaft jährlich 845 Millionen Euro bereit.
❙❙ Weiterhin stockt der Bund in dieser Legislaturperiode die
Mittel des Sondervermögens des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsausbau auf eine Milliarde Euro auf und ent­
lastet die Länder in den Jahren 2017 und 2018 jeweils um
100 Mil­lionen Euro über die Umsatzsteuer. Zudem setzt
das BMFSFJ mit dem dritten Investitionsprogramm einen
Schwerpunkt auf die ganztägige Betreuung.
❙❙ Der Bund unterstützt mit rund 400 Millionen Euro Erzieherinnen und Erzieher bereits in rund 4.000 Schwerpunkt-Kitas bei
ihrer sprachpädagogischen Arbeit mit den Kindern und bei der
Zusammenarbeit mit den Familien durch zusätzliche Fachkräfte.
❙❙ Mit dem „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ unterstützt
der Bund den Ausbau der Kindertagespflege, einer besonders
familiennahen und flexiblen Betreuungsform.
 www.fruehe-chancen.de
Schutz von Mädchen und Jungen vor Gewalt
Frühe Hilfen
Wir wollen allen Mädchen und Jungen ein Aufwachsen ohne
Vernachlässigung und Gewalt ermöglichen. Belastungen in
Familien sollen früh erkannt werden, um gezielt unterstützen
Vom Kind aus denken – Zukunftsfähigkeit sichern
Kinder und Jugend
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zu können. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen unterstützt
dabei Bund, Länder und Kommunen. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz wurden die Netzwerke Früher Hilfen und der
Einsatz von Familienhebammen fest verankert.
 www.fruehehilfen.de
Schutz vor sexueller Gewalt
Das BMFSFJ hat auf Grundlage der Empfehlungen des Runden
Tisches Sexueller Kindesmissbrauch und des Nationalen Aktionsplans ein Gesamtkonzept für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt entwickelt. Sexuelle Gewalt findet
tagtäglich mitten in unserer Gesellschaft statt. Für alle Mädchen
und Jungen muss das Recht auf Schutz, Hilfe und Unterstützung
verwirklicht werden. Bei der Umsetzung des Gesamtkonzeptes
arbeitet das BMFSFJ eng mit dem Unabhängigen Beauftragten
für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zusammen.
Kinder stärken
Kinder müssen ihre Rechte kennen, nur so kann der Schutz
vor sexueller Gewalt gelingen. Das BMFSFJ will Mädchen und
Jungen stärken, motivieren und befähigen, sich Hilfe zu holen.
Auch das Umfeld, vor allem Eltern und Lehrkräfte, soll einbezogen, sensibilisiert und qualifiziert werden, um ein tragfähiges
Netz an Unterstützung zu bilden. Dies erreicht zum Beispiel die
Bundesinitiative „Trau Dich“.  www.trau-dich.de
Hilfen für Menschen in besonderen Notlagen
Das BMFSFJ bietet Menschen in besonderen Notlagen schnelle
und unbürokratische Hilfen an, die die Leistungen der gesetz­
lichen Systeme ergänzen. Der Fonds „Sexueller Missbrauch im
familiären Bereich“ gewährt Betroffenen, die als Kinder und
Jugendliche sexuellen Missbrauch erlitten, Sachleistungen zur
Überwindung der Folgeschäden (zum Beispiel Therapiekosten).
Auch Anträge für den außerfamiliären Bereich, zum Beispiel in
Sportvereinen oder kirchlichen Einrichtungen, können gestellt
werden  www.fonds-missbrauch.de.
Die Fonds „Heimerziehung West“ und „Heimerziehung in der
DDR“ helfen Menschen, die als Kinder und Jugendliche in früheren
Jahrzehnten in Heimen Leid und Unrecht erfahren haben und bis
heute unter den Folgen leiden  www.fonds-heimerziehung.de.
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ unterstützt schwangere Frauen in Notlagen, zum
Beispiel durch Zuschüsse für die Erstausstattung des Kindes
und sonstige Aufwendungen, die im Zusammenhang mit
Schwangerschaft und Geburt stehen
 www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de.
Die Conterganstiftung erbringt Leistungen an contergangeschädigte Menschen und gewährt durch Projektförderung
Hilfen, um ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
zu erleichtern  www.conterganstiftung.de.
Hilfen für Menschen in besonderen Notlagen
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„Wir brauchen eine starke Bürgergesellschaft.
Der Staat kann nicht alles alleine machen.
Mir ist es wichtig, dass Menschen sich einsetzen,
füreinander da sind. Es gilt, Engagement für das
Gemeinwesen anzuerkennen und wertzuschätzen.“
Foto: www.fotofinder.com/© Marc Steinmetz / VISUM
Manuela Schwesig,
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Die Zentralabteilung ist für das Bundesministerium für Familie,
Senio­ren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein direkter Dienstleister
– sie kümmert sich um Personalangelegenheiten, koordiniert
und erledigt Haushalts- und Finanzfragen und ist Ansprechpartner für organisatorische und technische Dinge aller Art.
Ebenso zuständig ist diese Abteilung für den Bereich der Engagementpolitik: Um bürgerschaftliches Engagement nachhaltig zu
stärken, versteht sich das BMFSFJ als Partner der Zivilgesellschaft
– auf Augenhöhe mit Millionen von engagierten Bürgerinnen und
Bürgern, Vereinen, Verbänden, Unternehmen und Stiftungen.
Zentralabteilung / Engagementpolitik
Engagementpolitik
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Beispielhaft für die Engagementpolitik des BMFSFJ steht das neue
Programm „Demokratie leben!“, das Menschen vor Ort nachhaltig
unterstützt, die sich für Demokratie und Vielfalt einsetzen. Schwerpunkt dieses Programms ist der Kampf gegen Rechtsextremismus,
Rassismus und Antisemitismus; im Fokus stehen Projekte, die sich
gegen jegliche Form von vorurteilsbasierter, politischer und weltanschaulich motivierter Gewalt und linke Militanz wenden.
Das BMFSFJ fördert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (bagfa) und eröffnet so den verschiedensten
Formen freiwilligen Engagements neue Chancen. Rund 100.000
Menschen jeder Altersgruppe leisten Jahr für Jahr einen Bundesfreiwilligendienst (BFD), ein Freiwilliges Soziales bzw. Freiwilliges
Ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ) oder einen Internationalen Freiwilligendienst (IJFD). Das BMFSFJ regelt die gesetzlichen Rahmen­
bedingungen und fördert die Freiwilligendienste finanziell.
Foto: © Ann Bertram
Gemeinsam mit dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches
Engagement (BBE) macht das BMFSFJ den vielfältigen Einsatz
der mehr als 23 Millionen Freiwilligen in Deutschland durch
die jährlich veranstaltete Woche des bürgerschaftlichen Engagements auf eine besonders attraktive Weise bekannt. Mit dem
ebenfalls jährlich vergebenen „Deutschen Engagementpreis“
würdigt das BMFSFJ die herausragenden Leistungen engagierter
Bürgerinnen und Bürger überall in Deutschland, denn: Wer sich
engagiert, trägt zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei.
Besonderen Wert legt das BMFSFJ auf die verstärkte engagementpolitische Zusammenarbeit mit dem Sport, mit Stiftungen
und Unternehmen, die sich für unsere Gesellschaft einsetzen.
Bei der Gestaltung der Engagementpolitik arbeitet das BMFSFJ
eng mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammen, wie der Zweite Engagementbericht mit dem Schwerpunkt
„Demografischer Wandel und bürgerschaftliches Engagement“
anschaulich zeigt.
 www.zweiterengagementbericht.de
Bürgerschaftliches Engagement
Engagementpolitik
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Bundesprogramm „Demokratie leben!“
Das Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ beinhaltet drei Säulen: In die erste Säule fließt mehr als die Hälfte
des gesamten Budgets – 23 Millionen Euro zur Förderung nachhaltiger Strukturen. Mit dem Geld soll erstens das Konzept der
bewährten Lokalen Aktionspläne weiterentwickelt und finanziell besser ausgestaltet werden – zu bundesweit 230 lokalen
„Partnerschaften für Demokratie“ statt wie bisher 170 Lokaler
Aktionspläne. Das stärkt zum einen die bisherige Zusammenarbeit aller staat­lichen und demokratischen nicht staatlichen
Organisationen und Institutionen. Zudem werden die bisherigen
lokalen, externen Koordinierungsstellen zu Koordinierungsund Fachstellen ausgebaut. Die „Partnerschaften für Demokratie“ erhalten Bundesmittel für einen Aktions- und Initiativfonds
sowie für einen mitwirkend gestalteten Jugendfonds.
Zweitens werden auf Länderebene die bisherigen 16 landesweiten
Beratungsnetzwerke zu Demokratiezentren weiterentwickelt, die
als Koordinierungs- und Vernetzungsstellen fungieren sollen.
Damit wird die Arbeit der mobilen Beratung, der Opferberatung
und der Ausstiegsberatung im Rahmen landesweiter Netzwerke
stärker gefördert.
Drittens werden wir mit dem neuen Bundesprogramm erstmals
Träger mit überregionaler Bedeutung für eine Dauer von fünf
Jahren gefördert.
In die zweite Säule fließen etwa sechs Millionen Euro für die
Förderung von Modellprojekten, die einen Themenschwerpunkt in den Bereichen Demokratiestärkung im ländlichen
Raum, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Antiziganismus
oder Homo- und Transphobie setzen sollen. Daneben werden
Projekte gezielt zur Radikalisierungsprävention gefördert – also
solche, die sich gegen feindselige Mentalitäten, die Ungleichwertigkeit von Menschen (Abwertung von unterschiedlichen
gesellschaftlichen Gruppen) und vorurteilsbasierte, politische
und weltanschaulich motivierte Gewalt wenden. Im Vordergrund stehen hier der Rechtsextremismus, der Ultranationalismus, demokratie- und rechtsstaatsfeindliche islamistische
Orientierungen und linke Militanz.
Die dritte Säule garantiert die Umsetzung, Steuerung und
­Evaluierung des Bundesprogramms.
Freiwilligendienste
Innerhalb der Bundesregierung setzt das BMFSFJ die bewährte
Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und
seinem erfolgreichen Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ fort  www.zusammenhalt-durch-teilhabe.de. Die vielfältige
Engagementlandschaft, die heute Menschen jeden Alters die
Möglichkeit bietet, die unterschiedlichsten Freiwilligendienste
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“
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Foto: www.fotolia.com/© Lisa F. Young
Engagementpolitik
zu leisten, ist eine beeindruckende Gemeinschaftsleistung, die das
BMFSFJ in den kommenden Jahren weiterführen und ausbauen
will. An die 100.000 Menschen in den verschiedenen Freiwilligendiensten, darunter eine noch vor drei Jahren ungeahnt große
Zahl älterer Menschen, beweisen tagtäglich ihre hohe Bereitschaft,
uneigennützig etwas für die Gesellschaft zu tun.
Gerade die Vielzahl historisch gewachsener Freiwilligendienstformate ermöglicht es vielen Interessierten, einen Freiwilligendienstplatz zu finden, der zu ihren eigenen Neigungen,
Fähigkeiten und Lebenssituationen passt. Der Ansturm auf die
Freiwilligendienste ist ungebremst. Das BMFSFJ arbeitet deshalb derzeit vor allem an der Verbesserung der finanziellen und
organisatorischen Planungssicherheit für die Zentralstellen
und Träger der unterschiedlichen Freiwilligendienste.
Beim Bundesfreiwilligendienst (BFD) können sich Mädchen
und Jungen, Frauen und Männer, Seniorinnen und Senioren
gemeinwohlorientiert im sozialen und ökologischen Bereich,
aber auch in Sport, Integration, Kultur und Bildung sowie im
Zivil- und Katastrophenschutz engagieren.
 www.bundesfreiwilligendienst.de
Das Engagement im BFD kann sechs bis 24 Monate dauern und ist
für alle, die älter als 27 Jahre alt sind, auch in Teilzeit möglich. Der
freiwillige Einsatz kann als Praktikum angerechnet und zur Überbrückung von Wartezeiten, etwa im Studium, genutzt werden. Die
Freiwilligen werden während ihres Engagements fachlich angeleitet und besuchen Seminare, etwa zur politischen Bildung.
Das freiwillige Engagement im BFD soll soziale, ökologische,
kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermitteln und
das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl stärken.
Neben dem Bundesfreiwilligendienst gibt es die Möglichkeit,
sich im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und im Freiwilligen
Ökologischen Jahr (FÖJ) zu engagieren.
Außerdem bietet das BMFSFJ jungen Menschen, die sich im Ausland engagieren möchten, den Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) an. In der Regel findet der Einsatz im sozialen, ökologischen Bereich oder in der Friedens- und Versöhnungsarbeit statt.
Freiwilligendienste – BFD, FSJ, FÖJ, IJFD
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Foto: © BAFzA
Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
(BAFzA) ist eine moderne Dienstleistungsbehörde für die
Bürgerinnen und Bürger im Geschäftsbereich des BMFSFJ.
Die über 1.000 Beschäftigten des Bundesamtes tragen mit ihrer
Arbeit in gesellschaftlich relevanten Bereichen dazu bei, soziale
Aufgaben zu fördern, Beratungen durchzuführen und wichtige
Projekte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend zu begleiten und zu administrieren.
Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem:
❙❙ d
as Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen
Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“,
❙❙ das Rund-um-die-Uhr-Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“,
❙❙ die Fonds für Heimkinder der DDR und West,
❙❙ den Bundesfreiwilligendienst mit pädagogischer Begleitung
inklusive der politischen Bildung,
❙❙ die vertrauliche Geburt mit dem Hilfetelefon
„Schwangere in Not“,
❙❙ die Programme des Europäischen Sozialfonds wie
„Jugend stärken im Quartier“,
❙❙ die Mehrgenerationenhäuser,
❙❙ die „Allianz für Demenz“ sowie
❙❙ die Geschäftsstelle der Conterganstiftung.
Sie erreichen das Bundesamt unter der Telefonnummer
0221-36 73 0 oder im Internet unter  www.bafza.de.
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Sibille-Hartmann-Straße 2–8, 50969 Köln
❙❙ Postanschrift: 50964 Köln
BAFzA – Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
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Publikationen
Möchten Sie Publikationen unseres Hauses bestellen?
Alle Publikationen können Sie direkt im Internet bestellen
unter www.bmfsfj.de/publikationen oder beim
Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09 | 18132 Rostock
Tel.: 030 182722721 | Fax: 030 18102722721
Zugang zum 115-Gebärdentelefon:
[email protected]
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bmfsfj.de
Servicetelefon
Haben Sie Fragen?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Servicetelefons
geben Ihnen Auskünfte zu allen Politikbereichen unseres
Hauses.
Rufen Sie uns an: 030 20179130
Montag–Donnerstag 9–18 Uhr
Sie erreichen uns auch
per Fax: 030 185554400
per E-Mail: [email protected]
Internet
Unsere Internetseite
bietet Informa­t ionen über
alle Politikbereiche des
Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen
und Jugend.
 www.bmfsfj.de
Ob Elterngeld, Kinderzuschlag oder Kinderbetreuung: Alle staatlichen Leistungen für Familien finden
Sie schnell und einfach auf
unserer Serviceseite:
 w ww.familienwegweiser.de
Serviceangebote
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Social Media
Das Bundesfamilienministerium ist auch auf Twitter:
 www.twitter.com/bmfsfj
Organigramm
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Manuela Schwesig
Parlamentarische
Staatssekretärin
Staatssekretär
Parlamentarische
Staatssekretärin
Caren Marks
Dr. Ralf Kleindiek
Elke Ferner
Abteilung 1
Zentralabteilung,
Engagementpolitik
Abteilung 2
Familie
Abteilung 3
Demografischer
Wandel, Ältere
Menschen,
Wohlfahrtspflege
Social Media / Organigramm
Abteilung 4
Gleichstellung
Abteilung 5
Kinder und Jugend
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Das Ministerium
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) wird von Ministerin Manuela Schwesig geleitet.
Die parlamentarischen Staatssekretärinnen Caren Marks und Elke
Ferner vertreten die Ministerin im politisch-parlamentarischen
Bereich. Der Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek ist der höchste
Beamte des Ministeriums und Chef der Verwaltung.
Das BMFSFJ hat derzeit 695 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
sich auf fünf Abteilungen, den Leitungsstab, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und den Unabhängigen Beauftragten für
Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs mit insgesamt 70 Referaten verteilen. 70 Prozent aller Beschäftigten sind Frauen. Auf der
Referatsleitungsebene sind Frauen mit 58 Prozent vertreten.
Mit der unabhängig arbeitenden bundesweiten Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes unter der Leitung von Christine
Lüders steht eine Anlaufstelle für alle Menschen bereit, die sich
wegen der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
genannten Gründe benachteiligt fühlen.
Fotos: © BMFSFJ
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes-Wilhelm Rörig ist ein von der Bundesregierung eingesetzter Ansprechpartner für von sexuellem Missbrauch
Betroffene, Angehörige, Fachleute sowie Menschen, die sexuellen
Missbrauch in ihrem privaten oder beruflichen Umfeld erleben
beziehungsweise Fragen und Anliegen zur Thematik haben.
Dienstsitz Berlin
Glinkastraße 24 | 10117 Berlin
Dienstbereich Bonn
Rochusstraße 8–10 | 53123 Bonn
Postadresse: 11018 Berlin
Postadresse: 53107 Bonn
Amtsanschluss 030 20655-0
IVBB 030 18555-0
Telefax 030 18555-4400
Amtsanschluss 0228 930-0
IVBB
030 18555-0
Telefax 030 18555-4400
Impressum
Dieser Infoflip® ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung;
er wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.
Herausgeber:
Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
Referat Öffentlichkeitsarbeit
11018 Berlin
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Bezugsstelle:
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Fax: 030 18102722721
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Fax: 030 18555-4400
E-Mail: [email protected]
Einheitliche Behördennummer: 115*
Zugang zum 115-Gebärdentelefon: [email protected]
Artikelnummer: 6FL46
Stand: Juli 2015, 1. Auflage
Gestaltung: www.avitamin.de
Bildnachweis: Titelbild, Dienstsitz Berlin, Dienstsitz Bonn: BMFSFJ;
Frau Schwesig, Frau Ferner, Herr Dr. Kleindiek: Bundesregierung/
Denzel; Frau Marks: Bundesregierung/Kugler
Herstellung: Infoflip Medien GmbH, IF.G.09.01000.F.01
*
Für allgemeine Fragen an alle Ämter und Behörden steht Ihnen auch die einheitliche Behördenrufnummer 115 von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr
zur Verfügung. Diese erreichen Sie zurzeit in ausgesuchten Modellregionen wie
Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen u. a. Weitere Informationen dazu
finden Sie unter www.115.de.