1 H aushalts-S trukturK ommission Katalog der Haushaltskonsolidierungs Haushaltskonsolidierungsvorschläge 2014/2015 201 2 Inhaltsverzeichnis der eingegangenen Haushaltskonsolidierungsvorschläge 2014/2015 Umgesetzte Konsolidierungsvorschläge 7 1.3 Abschaffung der Mitarbeiterzeitung "Punkt" 8 1.5 Überprüfung der Notwendigkeit der Smartphone-Nutzung incl. Datentarife in der Stadtverwaltung 9 1.8 Überprüfung sämtlicher Beitragsleistungen und Zuschüsse, Haushaltsplan S.357-360 10 1.12 Überprüfung Softwarelizenzen 11 1.13 Papier und Drucksachen reduzieren 12 2.1 Umstellung der Klosterfestspiele Weingarten auf Zweijahresturnus 13 2.2 Einsparvorschläge zu Kommunikation, Bürgerschaftliches Engagement und Integration 15 2.4 Ferienbetreuung/Ferienprogramm 16 2.12 Reduzierung der Ausstellungen der Kornhaus Galerie 17 2.13 Reduzierung der Tourismus-Werbung 18 2.16 Reduzierung der Öffnungszeiten der Tourist-Information 19 2.27 Essen in Schulmensen und Kindergärten 21 2.30 Grundschulen: Promenadenschule auflösen 22 2.32 Kulturzentrum Linse 23 3.3 Abschaffung Badebus 24 3.5 Umweltkalender der Städte Ravensburg und Weingarten 26 3.7 Verzicht auf Sanierung der Skateanlage 27 4.6 Straßenbeleuchtung nachts reduzieren 29 4.13 Zuschuss für Wärmedämmmaßnahmen 31 3 4.17 Anhebung der Nutzungsentgelte städtischer Plätze und Räume (z.B. Kornhaussaal, Nessenreben, Stadtgarten etc.) 32 4.29 Solare Eigenversorgung prüfen 33 4.31 Einige Grünanlagen auf Wildwiese umstellen 34 4.16 Das Studentenwohnheim an der Scherzach schnellst möglich aufgeben. 35 Abgelehnte Konsolidierungsvorschläge 36 1.2 Abschaffung MAXX, Prämien für Ideen 37 1.4 Abschaffung Verwaltungsbericht der Stadt 38 1.7 Werbe- und Hinweistafeln von Firmen auf öffentlichen Grundstücken und Lichtmasten 39 1.9 Anwohnerparkplätze in den Wohngebieten einrichten 40 2.3 Druckkosten Broschüre vom Haus am Mühlbach 41 2.5 Abschaffung der Waldwichtelgruppe 42 2.6 Wegfall der Förderung der Schwerpunktpraxis 43 2.7 Moderate Erhöhung der Elternbeiträge für Kindergärten, über die Landesempfehlungen hinaus 44 2.8 Übernahme der Kindergärten (nicht Kindertagesstätten) in städtische Trägerschaft 46 2.15 Nachbesetzung des Stadtmusikdirektors 47 2.17 Rückzug aus der Kinder-Universität Ravensburg-Weingarten 48 2.18 Verkauf vorhandener Kunstgegenstände (Bilder...), Aufstellung aller vorhandenen Kunstgegenstände (Bestandsliste erstellen) 50 2.19 Ersetzen des Stadtmusikdirektors durch einen ehrenamtlichen Dirigenten 51 2.21 Abschaffung der Bürgerzeitung, alternativ Reduzierung auf ein Amtsblatt gängiger Art 52 2.22 Reduzierung des Zuschusses an die Klosterfestspiele GmbH auf Null 54 2.23 Öffnungszeiten Museen und Ausstellung reduzieren 55 2.24 Theater/-Konzertabonnement: Eintrittspreise erhöhen 56 4 2.25 Klosterfestspiele: Freikarten an Sponsoren reduzieren 57 2.26 Interkommunaler Kostenausgleich Waldorf-Kindergarten u. Kindergarten Bildungszentrum St. Konrad 2.33 Vorschulische Kinderbetreuung 58 59 3.9 Keine Beheizung der Becken im Freibad (nur über schwarze Rohre, wenn Sonne scheint) 60 3.12 Einrichten eines Wertstoffhofes 61 3.13 Imbiss mit Straßenverkauf: Beteiligung an Müllkosten 62 4.2 Abschaffung Geranien am Amtshaus und Rathaus 63 4.4 Einsatz Kehrmaschine 64 4.7 Pflege der städt. Anlagen, Straßenreinigung Innenstadt, Mülleimerleerung an Wochenenden reduzieren 65 4.8 Grillhütte Nessenreben schließen 66 4.9 Ampelanlage Ettishofer Str./Abt-Hyller-Str. abbauen, Ampelanlage Festplatz und Hähnlehofstr. nachts u. Wochenende ausschalten 67 4.10 Ampelanlage beim Burger King nachts u. am Wochenende ausschalten 68 4.18 Baubetriebshofleistungen 69 4.20 Flächen mit Wechselbepflanzung auf Dauerbepflanzung umstellen 70 4.21 Extensivierung von Grünflächen bzw. Rasenflächen 71 4.22 Im Gebäude Kirchstr. 11 städtische Ämter unterbringen 72 Noch zu behandelnde Konsolidierungsvorschläge 73 1.1 Bewirtschaftung der Tiefgarage Asamstraße für Dauerparker 74 1.11 Überprüfung und ggfs. Erhöhung der Mietzinse für Tiefgaragen und oberirdische KfzAbstellplätze 75 2.20 Richtlinien für die Gewährung eines Zuschusses bei Veranstaltungen örtlicher Vereine und Organisationen im Kultur- und Kongresszentrum und im Kornhaus 76 5 3.2 Aussetzung der Freibadsaison für das Jahr 2015 78 3.6 Freibad-Begrenzung der Öffnungszeiten auf die Monate Juni, Juli, August 79 3.10 Hallenbad: Sauna verpachten 81 3.11 Hallenbad: Reduzierung der Öffnungszeiten 82 3.15 Übergabe des Kultur- und Kongresszentrums an einen privaten Betreiber 83 3.16 Bäderbetrieb - Übertrag des Betriebes auf die Technischen Werke Schussental (TWS) 84 3.18 Kultur- und Kongresszentrum – Erstellung eines Zukunftsplanes 85 3.20 Kultur- und Kongresszentrum – Betreibermodell 86 4.3 Städtische Wohnungen nur an einkommensschwache Personen vermieten 87 4.5 Spiel- und Bolzplatz Boschstraße/Benzstraße 88 4.11 Mieterhöhung sämtlicher städtischen Immobilien im gesetzlichen Rahmen 89 4.14 Bessere Bewirtschaftung städtischer Liegenschaften 90 4.15 Mietzinsanhebung in städtischen Wohnliegenschaften 92 4.23 Wohnungsmanagement 93 4.24 Überprüfung und ggfs. Erhöhung der Pachtzinses (Landwirtschaft) 94 4.27 Überprüfung und ggfs. Erhöhung der Erbbauzinsen 95 Zur Behandlung an den Gemeinderat verwiesen 96 1.10 Überarbeitung der Verwaltungsgebühren 97 1.14 Raumangebot für Ehrenamt 98 2.9 Hortbetreuung 99 2.10 Haus am Mühlbach, Einladung der Ehrenamtlichen in das Kultur- und Kongresszentrum 100 2.11 Familientreff, Jahresessen mit den Ehrenamtlichen 101 2.14 Aufwandsentschädigung der Vorsitzenden der Programmausschüsse des Kulturkreises 102 6 2.28 Büro Agenda Oberstadt in die Schule am Martinsberg, Standort Oberstadt verlegen 103 3.1 Einschränkung des Prüfungsaufwandes der Ausgabe der Ausweise für Hallen/Freibad 104 3.17 Grundschulen - Standortfrage 105 4.19 Winterdienstleistungen 106 7 Umgesetzte Konsolidierungsvorschläge 8 1.3 Abschaffung der Mitarbeiterzeitung "Punkt" Begründung: In der Mitarbeiterzeitschrift werden allgemeine Informationen an die Mitarbeiter weitergegeben. Allerdings haben mittlerweile fast alle Mitarbeiter einen Zugang zu einem Computer. Wichtige Informationen müssen so oder so zeitnah den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden und nicht nur 4-mal im Jahr. Außerdem gibt es das Intranet als Informationsplattform. Die Erstellung dieses Berichtes ist mit sehr viel Zeitaufwand verbunden und daher überflüssig. Außerdem werden immer mehr Lückenfüller eingebaut. Dies macht deutlich, wie schwer es ist das Heft "voll" zu bekommen. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Keine Stellungnahme Fachbereich: Ausgabe 3 x jährlich Jeweils: Redaktionssitzung, ca. 1 Stunde mit 5 Teilnehmern. Anfordern der Berichte per Email. Überwachen des Berichtseingangs, Zusammenstellen der Reihenfolge und Versand an Medienwerkstatt. Nach dem Druck Verteilung an die Mitarbeiter. Zusammengefasst: ca. 8 h pro Monat Druckkosten im Jahr 2014: 1.120 € Fazit: Mitarbeiterzeitschriften dienen der Verbesserung der Kommunikation innerhalb des Betriebes. Es zeichnet einen Betrieb aus, wenn die Mitarbeiter "auf dem Laufenden" gehalten werden. In der Tat leistet ein Intranet auch Kanäle der Kommunikation. Gedruckte Medien aber haben seit jeher eine besondere Bedeutung für MA. Umsetzbarkeit: sofort umsetzbar Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Vorschlag angenommen 9 1.5 Überprüfung der Notwendigkeit der SmartphoneNutzung incl. Datentarife in der Stadtverwaltung Begründung: Sind die teuren Datentarife in jedem Fall notwendig? Oder können günstigere Lösungen gefunden werden? Bestandsliste aller Handys in der Stadtverwaltung erstellen. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Absenkung Standards In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Eine Prüfung der Verträge ist erforderlich. Stellungnahme Fachbereich: Eine Arbeitsgruppe beschäftigt sich derzeit mit einem Gesamtkonzept für mobile Devices. Derzeit werden schon nachweislich die günstigsten Tarife genutzt unter Nutzung der Rahmenverträge des Landes BW. Umsetzbarkeit: bereits umgesetzt Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: bereits umgesetzt - erledigt 10 1.8 Überprüfung sämtlicher Beitragsleistungen und Zuschüsse, Haushaltsplan S.357-360 Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Stellungnahme Fachbereich: Im Rahmen der Haushaltsstrukturkommission-Sitzungen im April und Mai 2015 wurden sämtliche Beitragsleistungen und Zuschüsse (Haushaltsplan Seite 357360) in einem Gesamtpaket beraten und entsprechende Empfehlungen an den Gemeinderat erarbeitet. Die Verwaltung wurde beauftragt, über Beitragsleistungen und Zuschüsse bis zu 200,00 € selbst zu entscheiden. Umsetzbarkeit: kurzfristig umsetzbar (umsetzbar im Haushaltsplan 2016) Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Nach Prüfung aller Beiträge und Zuschüsse wurden Kürzungen und Einsparungen in Höhe von 7.368 Euro beschlossen. Die Weihnachtszuschüsse an Vereine und Gruppierungen werden ebenfalls teilweise reduziert. 11 1.12 Überprüfung Softwarelizenzen Begründung: Überprüfen der tatsächlich gebrauchten Lizenzen Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Einsparung Stellungnahme Fachbereich: Es gehört zur laufenden Tätigkeit der IT-Abteilung die Lizensierung zu überwachen. Bei der Wahl der Software hat Weingarten seit jeher die Laufzeiten der Software maximal ausgenutzt. So wurden die XP Lizenzen bis 2014 genutzt obwohl Microsoft bereits Jahre zuvor die Ablösung dringend empfohlen hat. Darüber hinaus ist immer noch der relativ alte Stand bei den Office Paketen im Einsatz mit Version 2007. Aktuell ist Office 2013. Hier wurden mehrere Versionen übersprungen. Die Zahl der Infoma Lizenzen ist ebenfalls mit derzeit 25 Lizenzen bei über 70 aktiven Infoma Nutzern mehr als die Hälfte unterlizenziert! Umsetzbarkeit: bereits umgesetzt Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: bereits umgesetzt 12 1.13 Papier und Drucksachen reduzieren Begründung: • Umstellen auf ein sicheres Download-Verfahren. Powerpointfolien etc. werden nur noch auf Anforderung ausgedruckt • Einladungen z.B. Gemeinderat/Geschäftsausschuss etc. Sitzungen per Mail Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Einsparung Stellungnahme Fachbereich: Downloadverfahren außerhalb der städtischen Infrastruktur sind nicht sicher. Insbesondere Dropbox und dergleichen lagern Daten in die Cloud und sind somit nicht geeignet für den sicheren Datenverkehr. Für Gemeinderatsvorlagen und Einladungen wird derzeit das Ratsinfosystem Session aufgebaut. Unterstützt wird von der IT auch massiv die Reduzierung von Ausdrucken. Insbesondere Powerpoint Folien werden i.d.R. nicht ausgedruckt, sondern auf mobilen Geräten direkt präsentiert. Umsetzbarkeit: mittel- / langfristig umsetzbar Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: bereits umgesetzt 13 2.1 Umstellung der Klosterfestspiele Weingarten auf Zweijahresturnus Angabe der betroffenen Haushaltsstelle: 01.3311.717000 Begründung: Mit der Ausgliederung der Trägerschaft auf die Stiftung Klosterfestspiele Weingarten GmbH hat der Gemeinderat den Klosterfestspielen eine Bezuschussung in Höhe von 42.500 € Sachkosten sowie je 50.000 € Personalkosten- und Baubetriebshofverrechnungen für einen Dreijahreszeitraum (2013, 2014, 2015) zugesichert. Die Spielzeit 2014 hat gezeigt, dass diese im Vergleich zu den Vorjahren deutlich reduzierte Finanzausstattung nur bei optimalem Spielzeitverlauf (Witterung. Zuschauerzahlen. etc.) auskömmlich ist. Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis der schwierigen Spielzeit 2014 (Stand 30.09.2014) verfügt die GmbH aktuell über keine finanziellen Reserven mehr. Eine Verbesserung der Einnahmesituation für kommende Spielzeiten wäre daher dringend geboten. Mit Blick auf die allgemeine Haushaltssituation der Stadt, die erforderliche Neustrukturierung in der künftig der Abteilung Kultur und Tourismus zugeordneten Geschäftsstelle der Klosterfestspiele sowie die noch ungeklärte Spielortfrage bietet die Geschäftsführung der Klosterfestspiele schweren Herzens einen Verzicht auf die Spielzeit 2015 bzw. eine Umstellung auf einen Zweijahresturnus an. Im Gegenzug wird die Stadt gebeten, die Bezuschussung für die jeweils verbleibende Spielzeit auf ein für den Festspielbetrieb verträgliches Maß zu erhöhen. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung 14 Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Die Reduzierung auf einen Zweijahresturnus stellt mit Blick auf die Besucherbindung, die Bindung von Sponsoren und das Renommee der Klosterfestspiele aus Sicht der Geschäftsführung einen beachtlichen Einschnitt für die Klosterfestspiele dar. Auch die Auswirkungen auf den Förderverein, der mit breiter öffentlicher Unterstützung die Klosterfestspiele bereits 2012 vor einer Aussetzung bewahrt hat, sind nicht vorhersehbar. Die dem Image der Stadt insgesamt schadende Maßnahme wird daher nur als "ultima ratio" und in Verbindung mit einer strukturellen Einnahmeverbesserung für die verbleibende Spielzeit vorgeschlagen. In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Haushaltswirksam ab Haushaltsjahr 2015 Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? Reduzierung des Zuschusses von jährlich 142.000 € auf jährlich 100.000 € Bis Spielzeit 2014 Jährlich ab 2015 Sachkosten 42.500 € 35.000 € Verrechnung Personal 50.000 € 25.000 € Verrechnung BBH 50.000 € 40.000 € 142.000 € 100.000 € Jahreszuschuss gesamt Der Konsolidierungsvorschlag korrespondiert mit den Vorschlag Nr. 2.22, 2.25 Stellungnahme Fachbereich: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2014 beschlossen, die Spielzeit 2015 der Klosterfestspiele zunächst einmalig auszusetzen. Daraus ergibt sich ein entsprechendes Einsparpotential für den Haushalt 2015. Darüber hinaus hat sich der Gemeinderat dazu bekannt, nach Möglichkeit ab dem Jahr 2016 wieder zu einer jährlichen Spielzeit zurückzukehren, sofern die Finanzierung dafür gesichert werden kann. Ob dies gelingt, hängt maßgeblich von einer künftigen Bezuschussung durch das Land oder zusätzliche private Geldgeber ab. Vor einer Entscheidung der Stadt über das künftige Vorgehen sollte zunächst eine Klärung dazu herbeigeführt werden. Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: bereits umgesetzt 15 2.2 Einsparvorschläge zu Kommunikation, Bürgerschaftliches Engagement und Integration Begründung: Reduzierung folgender Haushaltsstellen ist möglich: 01.0000.650200 – Öffentlichkeitsarbeit, Internetauftritt: Minus 3.000 € 01.2450.620000 – Sachkosten Bürgerbeteiligung: Minus 2.500 € 01.0600.650200 – Öffentlichkeitsarbeit Bildrechte: Minus 5.000 € 01.0610.589000 – Stadtentwicklungsprogramm: Minus 2.500 € Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Absenkung Standards Stellungnahme Fachbereich: Der von der Verwaltung in die Haushaltsstrukturkommission 2014 eingebrachte Sparvorschlag wurde bereits im Haushalt 2015 umgesetzt. Stellungnahme der Haushaltsstrukturkommission: Dieser Vorschlag wurde angenommen. Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: bereits umgesetzt 16 2.4 Ferienbetreuung/Ferienprogramm Angabe der betroffenen Haushaltsstelle: 01.4510.6771000 Begründung: Ferienbetreuung in den Ferien: wird nur von wenigen in Anspruch genommen. Ferienprogramm: komplett freiwillige Leistung Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Berufstätige Eltern (ca. 20) stehen vor dem Problem, bei 12 Wochen Ferien und 6 Wochen Urlaubsanspruch die Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Kinder langweilen sich bei nass-kalten Sommerferien. In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Ab dem Jahr 2015 möglich. Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? Sach-/Personalkosten Betrag/Jahr: 10.000 € Stellungnahme Fachbereich: Der von der Verwaltung in die Haushaltsstrukturkommission 2014 eingebrachte Sparvorschlag wurde bereits im Haushalt 2015 umgesetzt. Die Ferienbetreuung in den Randferien (Ostern, Pfingsten, Herbst) wurde eingestellt. Die Ferienbetreuung und das Ferienprogramm in den Sommerferien bleiben erhalten. Umsetzbarkeit: bereits umgesetzt Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: bereits umgesetzt – Gemeinderatsbeschluss vom 02.02.2015 17 2.12 Reduzierung der Ausstellungen der Kornhaus Galerie Angabe der betroffenen Haushaltsstellen: 01.3213.53000; 01.3213.640000; 01.3213.650000; 01.3213.650100; 01.3213.658000; 01.3213.667000; 01.3213.679000 Begründung: Es werden von vier Ausstellungen der Kornhaus Galerie nur noch drei im Jahr veranstaltet. Damit würde sich auch der Arbeitsaufwand für die Mitarbeiter verringern, die zurzeit viel zu viele Überstunden seit Jahren vor sich herträgt. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Absenkung Standards Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Die Bürger müssen mit einer Ausstellung im Jahr weniger auskommen und diesen Verlust verschmerzen. Es ist mit einer Diskussion im ehrenamtlich geführten Galeriebeirat des Kulturkreises Weingarten zu rechnen. In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Ab Haushaltsjahr 2015. Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? Personalkosten Betrag/Jahr: Sachkosten Betrag/Jahr: 7.000 € Der Konsolidierungsvorschlag korrespondiert mit den Vorschlag Nr. ____ Stellungnahme Fachbereich: Der von der Verwaltung in die Haushaltsstrukturkommission 2014 eingebrachte Sparvorschlag wurde bereits im Haushalt 2015 umgesetzt. Umsetzbarkeit: bereits umgesetzt Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: bereits umgesetzt 18 2.13 Reduzierung der Tourismus-Werbung Angabe der betroffenen Haushaltsstelle: 01.7900.659000 Begründung: Es wird weniger Tourismus-Werbung für die Stadt Weingarten betrieben. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Absenkung Standards Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? mit keinen In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Ab Haushaltsjahr 2015. Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? Personalkosten Betrag/Jahr: Sachkosten Betrag/Jahr: 10.000 € Stellungnahme Fachbereich: Der von der Verwaltung in die Haushaltsstrukturkommission 2014 eingebrachte Sparvorschlag wurde bereits im Haushalt 2015 umgesetzt. Umsetzbarkeit: bereits umgesetzt Stellungnahme der Haushaltsstrukturkommission: Die Mitglieder der Haushaltsstrukturkommission haben diesen Vorschlag in der Sitzung vom 04.11.2014 angenommen. Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: bereits umgesetzt 19 2.16 Reduzierung der Öffnungszeiten der TouristInformation Angabe der betroffenen Haushaltsstelle: 01.7900. Begründung: Für eine doch kleinere touristische Destination wie Weingarten sind die momentanen Öffnungszeiten der Tourist-Information unter den gegebenen personellen Voraussetzungen als weitgehend überzogen anzusehen. Darüber hinaus können inzwischen Veranstaltungs-Eintrittskarten auch über das ADAReisebüro Heine und über das Internet erworben werden. Aus diesem Grunde sollten die Öffnungszeiten reduziert werden. Samstags ist nicht mehr geöffnet; über die Mittagszeit ist von 13-14 Uhr geschlossen, sodass die Mitarbeiter auch alle zum Essen gehen können und die Winterzeit (Mo 10-13 Uhr; Di, Do, Fr 10-13 und 14-16 Uhr; Mi 9-13 und d14-16 Uhr) gilt übers ganze Jahr. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Absenkung Standards Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Die Touristen können bei geschlossener Tourist-Info die Broschüren z. T. aus dem neu zu erstellenden Broschüren-Kasten entnehmen und die VeranstaltungsEintrittskarten beim ADA-Reisebüro oder im Internet erwerben. In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Ab Haushaltsjahr 2015. Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? Sachkosten Betrag/Jahr: Abbau von strukturellen Überstunden des AKTPersonals. Stellungnahme Fachbereich: Der von der Verwaltung in die Haushaltsstrukturkommission 2014 eingebrachte Sparvorschlag wurde bereits im Haushalt 2015 umgesetzt. Umsetzbarkeit: bereits umgesetzt Stellungnahme der Haushaltsstrukturkommission: Haushaltsstrukturkommission-Sitzung vom 04.11.2014: OB Ewald führt aus, dass Tourismus und Stadtmarketing in Zukunft mehr zusammenarbeiten werden. Das Stadtmarketing werde in Zukunft im ehemaligen "18" zur Miete untergebracht. Die Verwaltung ergänzt, dass die Touristen weiterhin das Angebot an Flyern nutzen können. Besucher kultureller Veranstaltungen können Karten auch über das Internet buchen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich die Besucher den 20 Öffnungszeiten anpassen. Ggf. kann das Stadtmarketing seine Öffnungszeiten anpassen. Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: bereits umgesetzt 21 2.27 Essen in Schulmensen und Kindergärten Begründung: Trennung der Essenskosten von den Gebühren und kostendeckende Verrechnung dieser Kosten Stellungnahme Fachbereich: Das Schulessen wird – unabhängig, ob ein Kind einen Schulhort besucht oder nicht – separat berechnet. Die Fremdkosten für das Catering werden gemäß Festlegung durch den Gemeinderat vollständig an die Eltern weitergegeben. Im aktuellen Schuljahr 2014/2015 beträgt der Essenspreis 3,30 Euro. Die Personalund Raumkosten werden von der Stadt getragen. Auch im Kindergartenbereich werden die Essenskosten eins zu eins weitergegeben. Umsetzbarkeit: bereits umgesetzt Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Keine Einsparung möglich. Für die Schulen wird die Ausschreibung des Caterers vorbereitet, wonach die Entgelte neu festgesetzt werden müssen. 22 2.30 Grundschulen: Promenadenschule auflösen Begründung: Überprüfung, ob langfristig drei Standorte nötig sind. Wenn nicht: Promenadenschule auflösen und Unterbringung der Volkshochschule in diesen Räumen. Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Zukunftsaufgabe langfristig, Einsparung der Mietkosten Stellungnahme Fachbereich: Die sich ändernden demographischen und bildungspolitischen Rahmenbedingungen werden in den kommenden Jahren auch Auswirkungen auf die Weingartner Schullandschaft haben. Die Stadt wird diese Entwicklung in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt, den Schulen und dem Bildungsbeirat aufgreifen. Über Art und Zeitläufe möglicher Veränderungen kann derzeit jedoch noch keine Aussage getroffen werden. Umsetzbarkeit: mittel- / langfristig umsetzbar geschätzte Zeitangabe: 2018ff Beschluss des Gemeinderates vom 20.07.2015: Die Auflösung des Schulstandortes Promenade erfolgt zum Ende des Schuljahres 2017/2018. 23 2.32 Kulturzentrum Linse Begründung: Umverteilung innerhalb des Kulturhaushaltes: Veranstaltungen und Abrechnungen über das Soziokulturelle Zentrum Linse Begründung: Ausnutzen der Drittmittelförderung. Das Soziokulturelle Zentrum Linse erhält pro eingesetztem städtischen Euro den 1,5 Satz durch die Landesforderung – Minus Verwaltungsaufwand Linse Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Erhöhung der Einnahmen Stellungnahme Fachbereich: Das Kulturzentrum Linse erhält von der Stadt einen jährlichen Betriebskostenzuschuss von 21.500 Euro. Für die Förderung der Kleinkunst wird dem Kulturzentrum Linse seit Wegfall der Kleinkunstsparte des Kulturkreises Weingarten ein weiterer Zuschuss in Höhe von 12.000 Euro gewährt. Aktuell liegt dem Gemeinderat ein Antrag auf Erhöhung des Kleinkunstzuschusses auf 30.000 Euro vor, über den der Gemeinderat mit Wirkung auf kommende Haushalte noch zu entscheiden hat. Umsetzbarkeit: bereits umgesetzt Gemeinderatsbeschluss vom 20.07.2015: Zur Stärkung des soziokulturellen Angebots in Weingarten soll ab dem Jahr 2016 vorbehaltlich der Finanzierung im Haushalt ein Budget in Höhe von 30.000 € zur Verfügung gestellt werden. Der Betrag in Höhe von 15.000 € wird an das Kulturzentrum Linse überwiesen, um die Komplementärförderung durch das Land Baden-Württemberg zu ermöglichen. 24 3.3 Abschaffung Badebus Begründung: Der Badebus zum Freibad Nessenreben fährt ab den Pfingstferien bis voraussichtlich Ende August. Der Bus fährt nicht bei Regen. Fährt der Bus nicht, ist ein Bereitstellungsentgelt zu bezahlen. Der Bus wird von den Stadtwerken bezahlt und die Nutzer zahlen nur ein sehr geringes Entgelt, das seit Jahren nicht mehr verändert wurde. Die letzte Vorlage der Stadtkämmerei zur Erhöhung der Badebustarife wurde vom Gemeinderat abgesetzt. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Es sind ausreichend Parkplätze vorhanden. In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Jahr 2015 Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? Personalkosten Betrag/Jahr: Sachkosten Betrag/Jahr: 25-30 T€ Stellungnahme Fachbereich: Um Kosten einzusparen, soll der Badebus voraussichtlich ab dem Jahr 2016 abgeschafft werden. Eine Kostenerhöhung würde nur bedingt Abhilfe schaffen, da sämtliche Netz- und Schülerkarten akzeptiert werden müssen. Es ist vorgesehen, in der Badesaison 2015 umfangreiche Erhebungen und Umfragen über Auslastungsgrad und Benutzerstrukturen durchzuführen. Nach Abschluss dieser Erhebungen und der Saison, soll der Fortbestand des Badebusses im Technischen Ausschuss bzw. im Gemeinderat diskutiert werden. Die Aussetzung bereits zu dieser Saison ist nicht möglich, da die notwendigen Verträge bereits im Dezember abgeschlossen werden mussten, und es sich beim Badebus um eine konzessionierte Personenbeförderung handelt, die beim Landratsamt entsprechend zurückgenommen werden muss. Gemeinderatssitzung 28.09.2015: Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat nach Abschluss der Saison und Prüfung der Nutzungszahlen das Einstellen des Badebusbetriebes ab dem Jahr 2016. Umsetzbarkeit: mittel-/ langfristig umsetzbar geschätzte Zeitangabe: nach erfolgter Datenerhebung 25 Stellungnahme der Haushaltsstrukturkommission: Pro: Eine Fahrt bis zum Ortsende von Weingarten mit den vorhandenen Linien und der Fußweg zum Freibad sind zumutbar. Contra: Damit wird an jungen Familien gespart. Weniger Besucher und damit weniger Einnahmen. Alternative: Parkgebühren am Freibad sind zu erwarten. Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Die Mitglieder der Haushaltsstrukturkommission delegieren den Vorschlag zur Beratung und ggf. Entscheidung an den Gemeinderat. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.09.2015 die Abschaffung des Badebusses ab 01.01.2016 beschlossen. 26 3.5 Umweltkalender der Städte Ravensburg und Weingarten Begründung: Wie hoch sind die Kosten für den gemeinsamen Umweltkalender von Ravensburg und Weingarten? Da dieser recht wenig sonstige Weingartner Termine enthält (Jahrmarkt z. B: nicht aufgeführt, dafür aber Ravensburger Christkindlesmarkt), und ohnehin ein zweites Infoblatt für die wichtigen Weingartner Termine am Neujahrsemfang ausliegt, plädiere ich für die sofortige Einstellung des gemeinsamen Umweltkalenders. Die Leerungstermine der einzelnen Bezirke könnten in Weingarten im Blick veröffentlicht werden, zusätzlich für alle Haushalte ein vierseitiges Infoblatt, das die wichtigen Informationen gebündelt enthält. Der Umweltkalender landet bei vielen Haushalten eh gleich in der grünen Tonne, was belegt wird durch den Saustall, der immer um die Glascontainer am Festplatz vorhanden ist, weil sich die Leute wieder nicht im Kalender um die Termine vom RaWEG-Sack gekümmert haben. Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Stellungnahme Fachbereich: Der Umweltkalender wird aufgrund der Rückdelegation an den Landkreis Ravensburg ab 2016 nicht mehr von der Stadt Weingarten gedruckt. Umsetzbarkeit: bereits umgesetzt Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: erledigt 27 3.7 Verzicht auf Sanierung der Skateanlage Begründung: Aus dem letzten Haushaltsjahr ist ein Haushaltsrest in Höhe von 40.000 Euro im entsprechenden Haushaltsbereich vorhanden, sowie im Haushaltsplan 2015 weitere 90.000 Euro für Investitionen geplant. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Die Situation der Anlage ist wohl jetzt bereits nicht ausreichend, somit ist der Zustand gleichbleibend und es folgt keine Reduzierung von Leistungen, sondern lediglich Verzicht auf eine Anhebung des Standards. Das Geld sollte aber auch nicht für andere Projekte verwendet werden, sonst komme es unter Umständen zu einer "Neiddebatte". In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Haushaltsjahr 2015 Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? Personalkosten Betrag/Jahr: insgesamt werden Ausgaben in Höhe von 140.000 € nicht generiert (40.000 € Rest aus 2014+90.000 € Ausgabenverzicht aus 2015) Stellungnahme Fachbereich: Die Skateanlage wird ganzjährig von Jugendlichen, wie auch Erwachsenen genutzt. Sie ist Treffpunkt und Sportplatz zugleich. Der bauliche Zustand der Anlage ist kritisch, so dass ohne entsprechende Investitionen mit einer Schließung der Anlage zu rechnen ist. Die Lage und das bereits erbrachte Angebot lassen jedoch eine Schließung kaum zu, da die Gefahr besteht, dass sich Jugendliche weiterhin dort treffen und Alkoholmissbrauch nahezu vorprogrammiert ist. Durch die Skateanlage und die Kooperation mit dem Jugendbeauftragten haben die Jugendlichen eine gute und sinnvolle Beschäftigung gefunden und sind "aufgehoben". Um auch "Problemkinder" in geregelte Bahnen zu bringen, sowie auch eine Zusammenführung dieser mit anderen Jugendlichen weiterhin zu ermöglichen sollte diese Freizeitaktivität aufrechterhalten werden. Eine komplette Grundsanierung ist allerdings erforderlich. Die angesprochenen 90.000,00 € wurden im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2015 durch den Gemeinderat auf die Umgestaltung des Münsterplatzes übertragen und mit einem Sperrvermerk versehen. 28 Umsetzbarkeit: bereits umgesetzt Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: erledigt 29 4.6 Straßenbeleuchtung nachts reduzieren Begründung: Reduzierung der Energiekosten Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Absenkung Standards Stellungnahme Fachbereich: Die Reduzierung der Energiekosten bei der Straßenbeleuchtung ist in der Stadt Weingarten seit Jahren ein Thema. Um die Energiekosten zu reduzieren, bestehen bereits diverse Einsparungsmodelle. Die Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet wird in einer sogen. Halbnachtschaltung" betrieben; d. h. dass im Zeitraum von 22.00 bis 6.00 Uhr die Straßenbeleuchtung "halbiert" wird, und dadurch der Energiebedarf um fast 50 % reduziert wird. Die Ein- und Ausschaltzeiten werden durch Lichtmesser (Photozellen) gesteuert. Die jährlichen Gesamt-Betriebsstunden betragen ca. 4.000 h / a davon Vollbetrieb (100 % ) ca. 1.100 h / a davon Halbnachtschaltung (50 %) ca. 2.900 h / a Eine weitere Reduzierung wäre nur durch ein komplettes Abschalten der Beleuchtung möglich. Dies sollte aus Sicherheitsgrünen nicht erfolgen. Außerdem dürfen Fußgängerüberwege und Hauptverkehrsstraßen nicht abgeschaltet werden. Diese getrennt zu schalten ist technisch nur sehr aufwändig und nur mit hohen Kosten zu realisieren. Um die Stromkosten der Straßenbeleuchtung zu reduzieren wird seit Jahren in moderne Beleuchtungsmittel investiert. So sind in der Stadt Weingarten seit 2011 z. B. keine Quecksilberdampflampen (HQL) mehr in der Straßenbeleuchtung im Einsatz. Diese wurden durch Natriumdampf-Hochdrucklampen (SON oder NAV) ersetzt. In den letzten Jahren werden überwiegend moderne LED-Lampen – unterstützt auch durch diverse Förderprogramme – in der Straßenbeleuchtung eingesetzt. Hierdurch können die Energiekosten gegenüber "alter Beleuchtungstechnik" bis z. T. über 60 % gesenkt werden. Außer einer effektiveren Lichttechnik tragen auch die bedeutend längeren Lebenszeiten der LED-Leuchten gegenüber 30 herkömmlicher Lichttechnik, einer Kostenreduzierung bei der Straßenbeleuchtung bei. In folgender Aufstellung lässt sich erkennen, wie in den vergangenen Jahren durch Umrüstung auf moderne Beleuchtungstechnik der Energieverbrauch erheblich reduziert wurde. Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung 2010 1.179.240 kWh Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung 2013 1.048.570 kWh Reduktion ca. 11 % pro Jahr 130.634 kWh Der Stromverbrauch konnte trotz der neuen Baugebiete "Grimmastraße" und "Baienfurter Ösch" in den 4 Jahren um 11 % reduziert werden. Diese Reduzierung wird sich 2014 fortsetzen, da weitere Lampen durch neue LEDLampen ersetzt wurden. Insbesondere die Umstellung der Weihnachtsbeleuchtung auf LED (Einsparung ca. 51.000 kWh/a) und der Umrüstung der Unterführung "Charlottenplatz" (Einsparung ca. 18.800 kWh/a). Die Umrüstungen der vergangenen Jahre wurden von der KfW gefördert, so dass sich der Eigenanteil auf ca. 75 % reduziert. Um die Stromkosten weiter zu senken, sollten in den kommenden Jahren weitere Umrüstungen auf LED erfolgen und damit gleichzeitig die teilweise mehr als 40 Jahre alten Straßenlampen durch neue LED-Lampen zu ersetzen. Umsetzbarkeit: bereits umgesetzt Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Derzeit ist keine weitere Einsparung möglich. Der Konsolidierungsvorschlag ist bereits umgesetzt. 31 4.13 Zuschuss für Wärmedämmmaßnahmen Angabe der betroffenen Haushaltsstelle: 02.1200.987000 Begründung: In den letzten 5 Jahren sind immer weniger Zuschussanträge eingegangen, so dass im Vermögenshaushalt der Bereitstellungsbetrag um ca. 50 % gekürzt werden kann. Der Förderung liegt ein Gemeinderatsbeschluss vom 15.06.2009 zu Grunde. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Bereitstellung verringern Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Wenn die reduzierten Fördergelder abgeschöpft sind, könnten Antragsteller evtl. nicht mehr berücksichtigt werden. In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Ab 2015 Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? Personalkosten Betrag/Jahr: Sachkosten Betrag/Jahr: 11.000 €/Jahr Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Der Vorschlag wurde bereits im Haushaltsplan 2015 umgesetzt und die Mittel in Höhe von 21.000 € gestrichen. Ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss wird vorbereitet. 32 4.17 Anhebung der Nutzungsentgelte städtischer Plätze und Räume (z.B. Kornhaussaal, Nessenreben, Stadtgarten etc.) Begründung: Die Nutzungsentgelte für städtische Plätze und Räume sind seit geraumer Zeit unverändert. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Erhöhung der Einnahmen Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Höhere Nutzungsentgelte für Nutzer der o.g. städtische Liegenschaften In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Wenn möglich in 2015 (Hängt wesentlich von einer evtl. erforderlichen Entscheidung des Gemeinderats ab.) Stellungnahme Fachbereich: Umsetzbar. ggf. Abstimmung bzw. Gespräch mit Nutzern und Vereinen erforderlich. Die Verwaltung hat zur Beratung in der Haushaltsstrukturkommission-Sitzung eine Liste aller städtischen Plätze und Räumlichkeiten mit deren Nutzungsentgelte sowie deren möglichen Anpassungen erstellt. Umsetzbarkeit: kurzfristig umsetzbar (umsetzbar im Haushaltsplan 2016) Stellungnahme der Haushaltsstrukturkommission: Verschiedene Nutzungsentgelte wie Entgelte für die Nutzung des Festplatzes werden von der Verwaltung nach Prüfung erhöht. Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Der Vorschlag wird wie folgt umgesetzt: 1. Die Entgelte der Anlage 3,4 und 5 werden nicht verändert. 2. Die Entgelte der Anlage 2 Kornhaussaal werden im Rahmen des Gesamtpaketes "Kultur- und Kongresszentrum" behandelt. 3. Die Entgelte der Anlage 1 werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung erhöht, lediglich die Entgelthöhe für die Nutzung des Festplatzes als Parkplatz für die Oberschwabenschau wird auf 500,00 Euro /Woche angehoben. . 33 4.29 Solare Eigenversorgung prüfen Begründung: Ca. 10% des städtischen Eigenstromverbrauchs (am Tag) solar selbst erzeugen ohne Einspeisung ins öffentliche Netz – Gutachten erstellen lassen Stellungnahme Fachbereich: Sämtliche geeignete Dächer städtischer Liegenschaften sind bereits mit Solaranlagen belegt. Freie städtische Grundstücke, die sich für Solaranlagen eignen, sind nicht vorhanden. Die Erstellung von weiteren PV-Anlagen auf eigenen Liegenschaften ist damit nicht möglich. Umsetzbarkeit: nicht umsetzbar Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: bereits umgesetzt - erledigt 34 4.31 Einige Grünanlagen auf Wildwiese umstellen Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Einsparung Stellungnahme Fachbereich: Der Baubetriebshof hat bereits alle geeigneten Wiesenflächen zu Blumenwiesen umgearbeitet. Die Maßnahme erfolgte nach Rücksprache mit der zuständigen Abteilung 4.2. Bau und Unterhaltung. Eine weitere Einsparung ist durch die Maßnahme nicht zu erzielen. Umsetzbarkeit: bereits umgesetzt Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: bereits umgesetzt 35 4.16 Das Studentenwohnheim an der Scherzach schnellst möglich aufgeben. Begründung: Durch weiter zu erwartenden defizitären Betrieb auch über die Anlaufphase hinaus, sollten die Verträge mit dem Vermieter und dem Dienstleister Studentenwerk Weiße Rose zum nächst möglichen Zeitpinkt aufgehoben werden. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Weniger Angebot an studentischem Wohnraum auf dem Markt. In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Wenn möglich 2015. Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? Sachkosten Betrag/Jahr: bei 80 % Auslastung ca. 30.000 € Der Konsolidierungsvorschlag korrespondiert mit den Vorschlag Nr. 4.1 Stellungnahme Fachbereich: Ist ggf. anzustreben. Mietverträge mit den Studierenden enden zum Großteil im September bzw. Oktober 2015 Umsetzbarkeit: kurzfristig umsetzbar (umsetzbar im Haushaltsplan 2016) Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Wird gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 20.07.2015 umgesetzt. 36 Abgelehnte Konsolidierungsvorschläge 37 1.2 Abschaffung MAXX, Prämien für Ideen Begründung: Alle Mitarbeiter werden für Ihre Leistung entlohnt. Verbesserungsvorschläge gehörten zum Geschäftsinteresse eines jeden Mitarbeiters. Daher ist eine gesonderte Prämie nicht erforderlich. Die Einsetzung der Haushaltsstrukturkommission ersetzt dieses Gremium. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? keine Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? Personalkosten Betrag/Jahr: Arbeitszeit der Kommission Sachkosten Preisgeld Betrag/Jahr: Stellungnahme Fachbereich: 2014 wurden so viele Verbesserungsvorschläge wie noch nie eingereicht: 21 Stück. Die Prämienauszahlung ist dennoch gering. Prämien zwischen 20-100 Euro werden/wurden ausbezahlt (jährlich ca. 300.- im Durchschnitt). Prämiert werden Vorschläge, die auch zur allgemeinen Kostensenkung beitragen, bzw. bürger- und mitarbeiterfreundlich sind. Der personelle Aufwand beträgt ca. 3 Std. im Monat. Das interne Vorschlagswesen sollte auch im Hinblick auf die Motivation erhalten bleiben. Umsetzbarkeit: kurzfristig umsetzbar (umsetzbar im Haushaltsplan 2016) Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Vorschlag abgelehnt 38 1.4 Abschaffung Verwaltungsbericht der Stadt Begründung: Der Verwaltungsbericht ist eine Sammlung der Verwaltung von Statistischen Daten und Fakten sowie ein Jahresüberblick auf die städtischen Veranstaltungen und Feste. Die Erstellung dieses Berichtes ist mit sehr viel Zeitaufwand verbunden. Dieser Bericht wird nur für das Archiv erstellt und ist daher unnötig. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Keine Stellungnahme Fachbereich: Der Verwaltungsbericht der Stadt Weingarten ist mittlerweile die einzige Sammlung von Daten über die allgemeinen Tätigkeiten der Stadt. Eine Chronik, wie in den früheren Jahren, wird längst nicht mehr gemacht und der Verwaltungsbericht auch nur in ganz wenigen Exemplaren gedruckt und ansonsten digital zur Verfügung gestellt. Da es sich um einen Bericht handelt, der jährlich fortgeschrieben wird, ist der Aufwand in der Erstellung in den einzelnen Abteilungen überschaubar. Auch die Zusammenführung ist im Vergleich zu dem Produkt unerheblich. Eine Abschaffung dieses Berichtes kann unter keinen Umständen gut geheißen werden. Umsetzbarkeit: nicht umsetzbar Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Vorschlag abgelehnt 39 1.7 Werbe- und Hinweistafeln von Firmen auf öffentlichen Grundstücken und Lichtmasten Begründung: Erhebung einer Gebühr für das Aufstellen von Werbe- und Hinweistafeln Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Erhöhung der Einnahmen Stellungnahme Fachbereich: 1.) In der Haushaltssitzung am 02.02.2015 wurde die Einführung einer Sondernutzungssatzung erneut abgelehnt. 2.) Grundsätzlich ist eine Beschilderung/Wegweisung im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig, wird aber geduldet, weil es immer noch an gemeinsamen Werbeeinrichtungen in den Zufahrten der Gewerbegebiete fehlt. Umsetzbarkeit: nicht umsetzbar Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Vorschlag abgelehnt 40 1.9 Anwohnerparkplätze in den Wohngebieten einrichten Begründung: Parken in Zone 30 nur auf ausgewiesenen Parkflächen und nachts nur für Anwohner mit Parkschein Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Erhöhung der Einnahmen Stellungnahme Fachbereich: Die Einführung von Anwohnerparkregelungen ist vorrangig Aufgabe der Stadtplanung. Parken in T-30-Zonen nur in ausgewiesenen Parkplätzen ist – weil gesetzlich nicht so geregelt wie im "Verkehrsberuhigten Bereich2 – mit sehr hohem Beschilderungsaufwand verbunden. Eine nächtliche Parkgebühr wird rechtlich nicht für möglich gehalten, die Gebühren für "Anwohnerparkausweise" sind ebenfalls gesetzlich limitiert (jährl. Pauschalgebühr). Umsetzbarkeit: nicht umsetzbar Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Vorschlag abgelehnt 41 2.3 Druckkosten Broschüre vom Haus am Mühlbach Angabe der betroffenen Haushaltsstelle: 01.4000.650000 Begründung: Derzeit werden monatlich 680 Exemplare gedruckt. Die Kosten hierfür betragen pro Jahr 3.600,00 €. Bei Reduzierung der Auflage um 50 % könnten auch 50 % der Kosten eingespart werden, somit 1.800,00 €. Erfahrungen bei der Verwaltung: die angelieferten Exemplare landen nach einem Monat komplett im Papierkorb, kein Interesse von Seiten der Kundschaft. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Absenkung Standards Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Keine Auswirkungen, da die Zeitung ja noch erhalten bleibt, nur reduziert wird. In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Sofortige Umsetzung möglich. Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? Sachkosten Betrag/Jahr: 1.800,00 Euro Stellungnahme Fachbereich: Nach Rücksprache mit dem Haus am Mühlbach ist der Vorschlag nicht umsetzbar. Umsetzbarkeit: nicht umsetzbar Stellungnahme der Haushaltsstrukturkommission: Sitzung vom 04.11.2014: Der Vorschlag wurde zurückgezogen. Prüfvorschlag an die Verwaltung, die Zeitschrift von Haus am Mühlbach in "Weingarten im Blick" zu integrieren. Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Vorschlag abgelehnt 42 2.5 Abschaffung der Waldwichtelgruppe Angabe der betroffenen Haushaltsstelle: 01.4640.700400 Begründung: Hoher Aufwand (Abmangel: pro Jahr ca. 16.000 €) bei geringer Beteiligung (nur bis 10 Kinder). Der Betreuungsumfang ist derart gering (2 x 3 Stunde/Woche), dass er ersatzlos entfallen kann. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Protest des Trägers, ev. Kirche. Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? Personalkosten Betrag/Jahr: Sachkosten Betrag/Jahr: 16.000 € Stellungnahme Fachbereich: Der von der Verwaltung in die Haushaltsstrukturkommission 2014 eingebrachte Sparvorschlag wurde vom Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2015 abgelehnt. Umsetzbarkeit: nicht umsetzbar Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: bereits abgelehnt (Gemeinderat 02.02.2015) 43 2.6 Wegfall der Förderung der Schwerpunktpraxis Angabe der betroffenen Haushaltsstelle: 01.4510.700400 Begründung: Keine Förderung von Privatpersonen. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Absenkung Standards Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Proteste der Stadt Ravensburg; diese ist auf eine Finanzierung der Umlandgemeinden angewiesen, ansonsten droht der Verlust der Praxis. In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Ab dem Jahr 2015 möglich. Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? Personalkosten Betrag/Jahr: Sachkosten Betrag/Jahr: 5.000 € Stellungnahme Fachbereich: Die Verwaltung hält den Sparvorschlag für nicht umsetzbar, da eine Aufrechterhaltung des für Drogensüchtige wichtigen Angebots ohne kommunale Bezuschussung nicht gewährleistet werden kann. Umsetzbarkeit: nicht umsetzbar Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Vorschlag abgelehnt 44 2.7 Moderate Erhöhung der Elternbeiträge für Kindergärten, über die Landesempfehlungen hinaus Begründung: Die Kosten für die Kindergärten steigen Jahr für Jahr. Die Eltern müssen an diesen Kostensteigerungen beteiligt werden. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Erhöhung der Einnahmen Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Proteste der Eltern. In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Ab September 2015 möglich. Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? Personalkosten Betrag/Jahr: Sachkosten Betrag/Jahr: 66.000 € Stellungnahme Fachbereich: Die Verwaltung wird nach Absprache mit den Trägern einen Vorschlag erarbeiten. Dieser wird zunächst im Kuratorium für Kindergartenangelegenheiten besprochen und dann im Gemeinderat vorgestellt. Beschluss des Gemeinderates vom 20.07.2015: Die Elternbeiträge in den Kindergärten werden seit Jahren nach den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände festgesetzt. Diese Empfehlungen sind für die Kindergartenjahre 2015/2016 und 2016/2017 am 21.05.15 veröffentlicht worden. Für den Ganztagesbereich – sowohl für Kinder über als auch unter drei Jahren – gibt es allerdings keine Empfehlungen. Hier hat die Stadt bisher die Elternbeiträge selbst festgesetzt. Dies soll nun auch für die kommenden Jahre erfolgen. Neu und anders als bisher ist der Umstand, dass nun im Krippen- und Ganztagesbereich ebenfalls nur Beitragssätze für die Betreuungskosten – also ohne Verpflegungskosten – vorgegeben werden. Die einzelnen Einrichtungen haben somit die Möglichkeit, nach Rücksprache mit den Eltern das Essen auszuwählen und entscheiden selbst, in welcher Form das Essen abgerechnet wird. Aus Sicht der Verwaltung kann somit eine höhere Vergleichbarkeit der Elternbeiträge erfolgen. Der Beitragszuschlag im Ganztagesbereich beträgt für Kinder unter 3 Jahren mtl. 200,00 € und für Kinder über 3 Jahren mtl. 150,00 € und wird ebenfalls – entsprechend den Empfehlungen der Landesverbände – jährlich angehoben (ab 2016/2017 um 3 %). 45 Der Beschluss bezüglich der Elternbeiträge war in der Kuratoriumssitzung für Kinderbetreuungsangelegenheiten am 11.06.2015 einstimmig. Der Gemeinderat hat der Neufestsetzung der Kindergartenbeiträge ab September 2015 entsprechend der Landesempfehlungen zugestimmt. 46 2.8 Übernahme der Kindergärten (nicht Kindertagesstätten) in städtische Trägerschaft Begründung: Die Stadt Weingarten zahlt derzeit eine Verwaltungskostenpauschale von 5 % der Ausgaben an die ev. und kath. Kirchen für den Betrieb der Kindergärten. Es ist zu prüfen, ob ein Betrieb durch die Stadt wirtschaftlicher wäre. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Erledigung durch die Stadt Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Das Vorgehen wäre mit den kirchlichen Kindergartenträgern im Vorfeld abzustimmen. In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Verträge mit den beiden Kirchen müssten gekündigt werden. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist daher vor 2016/2017 nicht möglich. Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? Personalkosten Betrag/Jahr: Sachkosten Betrag/Jahr: 100.000 € Stellungnahme Fachbereich: Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die kirchlichen Träger eine Kostenbeteiligung erbringen, wenn sie selbst nicht mehr die Trägerschaft haben. Bisher beteiligten sich die kirchlichen Träger an den Kosten mit ca. 5 bis 15%, je nach Vertrag. Die Einsparung des Verwaltungskostenbeitrags würde somit keine Einsparung, sondern eine Kostenmehrung bedeuten. Umsetzbarkeit: nicht umsetzbar Ergebnis der Kommission zur weiteren Vorgehensweise: Vorschlag abgelehnt 47 2.15 Nachbesetzung des Stadtmusikdirektors Angabe der betroffenen Haushaltsstelle: 01.3320.400000 Begründung: Mit dem Ruhestand von Manfred Horras ist über eine Fortführung seiner Arbeit und Aufgaben zu diskutieren. Dabei ist zu überlegen, ob seine Musikschüler in Zukunft an die Musikschule Ravensburg – in der Weingarten Mitglied des Trägervereins ist – verwiesen werden und dann nur noch ein Dirigent für Stadtkapelle gegen Aufwandsentschädigung eingestellt wird. Eine weitere Option wäre, dass für den Unterricht des Stadtmusikdirektors ein Entgelt (über den bisherigen Sachkostenbeitrag von 20 € monatlich hinaus) erhoben wird, das der Stadt Weingarten zukommt. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Absenkung Standards Erledigung durch Dritte Erhöhung der Einnahmen Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Die Maßnahme wäre v.a. für die Nachwuchsförderung des Musikvereines und die Musikausbildung in Weingarten nachteilig. In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Ab Haushaltsjahr 2017. Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? Personalkosten Betrag/Jahr: 20.000 € bis 30.000 € Der Konsolidierungsvorschlag korrespondiert mit den Vorschlag Nr. 2.19 Stellungnahme Fachbereich: Da es für die Nachfolgeregelung für Herrn Stadtmusikdirektor Manfred Horras eine Vielzahl an organisatorischen Alternativen gibt, müssen diese zunächst mit allen Beteiligten besprochen werden, bevor eine Entscheidung im Gemeinderat herbeigeführt wird. Umsetzbarkeit: mittel- / langfristig umsetzbar geschätzte Zeitangabe: 2017 Stellungnahme der Haushaltsstrukturkommission: Eine Wiederbesetzung soll erfolgen. Entscheidung im Gemeinderat rechtzeitig einholen aufgrund der Stellenausschreibung. Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Vorschlag abgelehnt 48 2.17 Rückzug aus der Kinder-Universität RavensburgWeingarten Angabe der betroffenen Haushaltsstelle: 01.3400.589000 Begründung: Die Städte Weingarten und Ravensburg ziehen sich finanziell und organisatorisch aus der Kinder-Universität Ravensburg-Weingarten zurück. Diese Veranstaltungsreihe ist ein reines Bildungs- und Hochschulthema und sollten von den Hochschulen im Schussental alleine gestemmt werden. Die Kinder-Uni bietet für Kinder Vorlesungen an, um sie im Kindesalter für neue Wissensgebiete und auch für ein späteres Studium zu interessieren. Bei vergleichbaren Projekten hilft man den Partnern bzw. Veranstaltern bei der Einführung ihrer Veranstaltungsreihe und zieht sich dann aber bald zurück. Dies wurde von mir auch immer wieder eingefordert, aber vom Ravensburger Kulturamtsleiter abgelehnt. Da Ravensburg keine Scheu hat, gemeinsame Projekte der Städte RV-Weingarten einseitig aufzukündigen, könnten wir in diesem Falle auch so verfahren und uns einseitig aus der Kinder-Uni zurückziehen. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Erledigung durch Dritte Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Mit keinen, da die Kinder-Uni dann von den Hochschulen im Schussental weiterbetrieben wird. In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Ab Haushaltsjahr 2015. Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? Personalkosten Betrag/Jahr: Sachkosten Betrag/Jahr: 3.000 € Stellungnahme Fachbereich: Seit über 10 Jahren wird an den Hochschulen in Ravensburg und Weingarten die "Kinderuniversität" angeboten. Das Projekt wird von den Städten Ravensburg und Weingarten organisatorisch und finanziell unterstützt. Es ist in Abstimmung mit den Hochschulen und der Stadt Ravensburg zu prüfen, ob die Projektfortführung künftig durch die Hochschulen alleine gewährleistet werden kann. Der Gemeinderat wird über das Ergebnis der Prüfung informiert. Umsetzbarkeit: kurzfristig umsetzbar (umsetzbar im Haushaltsplan 2016) 49 Stellungnahme der Haushaltsstrukturkommission: Da nach Prüfung verschiedener Möglichkeiten eine Übernahme der Kosten anderweitig nicht in Frage kommt wird die Unterstützung beibehalten. Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Herr OB Ewald führt weitere Gespräche. Vorerst bleibt die Bezuschussung bestehen. 50 2.18 Verkauf vorhandener Kunstgegenstände (Bilder...), Aufstellung aller vorhandenen Kunstgegenstände (Bestandsliste erstellen) Begründung: In den letzten Jahren wurden regelmäßig Kunstgegenstände erworben. Deren Wert ist z. T. deutlich gestiegen. Eine Veräußerung würde Einnahmen einbringen. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Erhöhung der Einnahmen Stellungnahme Fachbereich: Seit Jahrzehnten werden im Rahmen der Ausstellungen der Kornhausgalerie Kunstwerke durch die Stadt angekauft. Eine Bestandsliste darüber existiert. Während der Ankauf der Kunstwerke nach einem langjährig erfolgreichen Prozedere erfolgt, gibt es aktuell keinerlei Erfahrungen über den Verkauf von Kunstwerken. Hier wäre der Marktwert der einzelnen Arbeiten, die allgemeine Marktsituation im Kunstbereich und vieles mehr zu berücksichtigen. Einzelne Kunstwerke – wie das im Jahre 2000 erworbene von Dieter Krieg – haben einen enormen Wertzuwachs erzielt, andere können dies noch erreichen. Die Abteilung Kultur und Tourismus rät angesichts der unsicheren Ertragserwartungen und des geringen Effekts auf den städtischen Haushalt generell vom Verkauf von Kunstgegenständen ab. Umsetzbarkeit: kurzfristig umsetzbar (umsetzbar im Haushaltsplan 2016) Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Kein genereller Verkauf, aber der Galeriebeirat erhält den Auftrag einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten, welche Gegenstände zum Verkauf angeboten werden können. Sowie ein Vorschlag, in welcher Art der Verkauf stattfinden könnte. Ergebnis Galeriebeirat: Der Galeriebeirat hat sich mit dem Thema befasst und rät aufgrund des unsicheren Ertrages und des entstehenden Imageschadens von einem Verkauf ab. Vorschlag abgelehnt. 51 2.19 Ersetzen des Stadtmusikdirektors durch einen ehrenamtlichen Dirigenten Begründung: Umliegende Musikvereine haben einen ehrenamtlichen Dirigenten. Warum Weingarten nicht? Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Absenkung Standards In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Ab Ruhestand des Stadtmusikdirektors Der Konsolidierungsvorschlag korrespondiert mit den Vorschlag Nr. 2.15 Stellungnahme Fachbereich: Da es für die Nachfolgeregelung für Herrn Stadtmusikdirektor Manfred Horras eine Vielzahl an organisatorischen Alternativen gibt, müssen diese zunächst mit allen Beteiligten besprochen werden, bevor eine Entscheidung im Gemeinderat herbeigeführt wird. Umsetzbarkeit: mittel- / langfristig umsetzbar geschätzte Zeitangabe: 2017 Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Vorschlag abgelehnt 52 2.21 Abschaffung der Bürgerzeitung, alternativ Reduzierung auf ein Amtsblatt gängiger Art Begründung: Die Stadt Weingarten leistet sich eine Bürgerzeitung, die Ihresgleichen in BadenWürttemberg sucht. Wenn es darum geht, amtliche Nachrichten zu veröffentlichen, so kann man sich auf eine Form der gängigen Amtsblätter beschränken. Es bedarf jedenfalls keines "Konkurrenzblattes" zur Schwäbischen Zeitung, um den Mitteilungen und der Selbstdarstellung der Verwaltung eine breitere Plattform zu geben. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Absenkung Standards Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? So mancher Redakteur in den Vereinen wird aufatmen, wenn er weniger zu tun hat. Die Konflikte über die Veröffentlichung von Parteien und Gemeinderatsfraktionen sind auch vorbei. In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Im Haushaltsjahr 2015 ( Abänderung der Veröffentlichungsform müsste möglich sein) Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? Personalkosten Betrag/Jahr: Es werden Haushaltsmittel und Personalkapazität frei. Stellungnahme Fachbereich: Trotz der im Verhältnis zu anderen Amtsblättern hohen optischen Qualität fallen für "Weingarten im Blick" seit der Vertragsumstellung auf den Verlag Nussbaum Medien im April 2013 aufgrund der vollständigen Werbefinanzierung keine Kosten für die Herstellung und den Vertrieb der Publikation mehr an. Der Vertrag mit dem Schwäbischen Verlag sah bis dahin noch eine jährliche Kostenbeteiligung von 25.000 Euro sowie zusätzliche Werbegarantien vor. Zusätzlich kann die Stadt ihre Bekanntmachungen seit der Vertragsumstellung kostenlos veröffentlichen. Dadurch konnten die Haushaltsansätze der einzelnen Dienststellen von 61.900 Euro im Jahr 2012 auf 13.200 Euro im Haushalt 2015 reduziert werden. Dies entspricht einem zusätzlichen Einsparvolumen von 48.700,- Euro. Im Falle einer Umstellung auf ein bei klassischen Amtsblättern verbreitetes "Abonnentensystem" wird die Abogebühr vom Verlag eingetrieben und in die Finanzierung des Amtsblattes eingerechnet, da für den Verlag bei einer 53 reduzierten Auflage auch nur geringere Anzeigenpreise erzielbar sind. Eine Umstellung auf ein Abonnentensystem würde für die Stadt Weingarten nur den Nachteil einer deutlich reduzierten Haushaltsdurchdringung (ca. 25 bis 40 %), aber keine finanziellen Vorteile bringen. Der Aufwand der Stadt für die Bürgerzeitung "Weingarten im Blick" beschränkt sich weitgehend auf die Personalkosten. Auch im Falle eines Verzichts muss die Stadt für die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements weiterhin Ressourcen im ähnlichen Umfang aufwenden. "Weingarten im Blick" ist nicht nur für die Stadt selbst, sondern auch für Kirchen, Einrichtungen und Vereine eine viel genutzte, alle Haushalte erreichende Publikation. Für die städtische Öffentlichkeitsarbeit ist "Weingarten im Blick" eine zentrale Kommunikationsplattform zur Erfüllung des gestiegenen Informationsund Beteiligungsbedarfs der Bevölkerung sowie zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements. Angesichts der breiten Akzeptanz und der Bedeutung für die Kommunikation in Weingarten sollte diese etablierte Publikation nicht in Frage gestellt werden. Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: im Verwaltungsausschuss 09.03.2015 – Ergebnis: Vorschlag abgelehnt 54 2.22 Reduzierung des Zuschusses an die Klosterfestspiele GmbH auf Null Begründung: In 2015 wird es den bisherigen als Markenzeichen der Festspiele bekannten Austragungsort nicht mehr geben. Damit fällt ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes weg. Es ist zu befürchten, dass somit auch die Akzeptanz der Veranstaltung sinken wird. Die Finanzsituation der Stadt ist zu angespannt, um eine Freiwilligkeitsleistung von einem solchen Kostenumfang noch weiter zu finanzieren. Es erweist sich zudem einmal mehr, dass die Auslagerung in eine GmbH keine wirklichen wirtschaftlichen Gewinne verschafft, sondern lediglich die Bilanz des städtischen Kernhaushalts schönt. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Protest aus dem Kreis des im Kulturbereich engagierten Vereins zur Förderung der Klosterfestspiele. Ohne Austragungsort kann aber weder der Verein noch die GmbH die Veranstaltung abhalten. Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? Personalkosten Betrag/Jahr: 140.000 € Der Konsolidierungsvorschlag korrespondiert mit den Vorschlag Nr. 2.1, 2.25 Stellungnahme Fachbereich: Ein Ausstieg der Stadt aus der Festspielförderung käme einem vollständigen "Aus der Klosterfestspiele" gleich. Trotz erheblicher Förderung aus der regionalen Wirtschaft können Kulturveranstaltungen wie die Klosterfestspiele nicht ohne öffentliche Förderung betrieben werden. Auch die erhoffte Komplementärförderung durch das Land wäre ohne städtischen Anteil nicht möglich. Die als Argument vorgebrachte Spielortthematik ist nach Aussetzen der Spielzeit 2015 für die Spielzeiten 2016 ff lösbar. Umsetzbarkeit: kurzfristig umsetzbar (umsetzbar im Haushaltsplan 2016) Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Mit Gemeinderatsbeschluss vom 15.12.2014 abgelehnt. 55 2.23 Öffnungszeiten Museen und Ausstellung reduzieren Begründung: Reduzierung der Energie-und Personalkosten Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Absenkung Standards Stellungnahme Fachbereich: Dieser Vorschlag wurde auf Initiative OB Ewalds bereits vor drei Jahren umgesetzt. Die Öffnungszeiten von Dienstag bis Sonntag 14 – 17 Uhr wurden reduziert um den Dienstag, so dass die Museen und die Ausstellungen der Kornhaus Galerie nur noch von Mittwoch bis Sonntag geöffnet haben. Als Vergleich dienen sicherlich die vier Museen unserer Nachbarstadt Ravensburg, die alle von Dienstag bis Sonntag von 11 – 18 Uhr geöffnet haben. Damit hat Ravensburg fast das Dreifache an Öffnungszeiten als Weingarten. Weingarten rangiert im Hinblick auf den Service der Öffnungszeiten unter den Museen Oberschwabens ganz hinten bzw. ganz unten. Darüber hinaus wurde die Anzahl der Ausstellungen der Kornhaus Galerie ab 2015 von vier auf drei reduziert, was eine entsprechende Kostenreduzierung von ca. einem Viertel mit sich bringt. Eine weitere Reduzierung der Öffnungszeiten sollte nicht erfolgen. Umsetzbarkeit: bereits umgesetzt Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Vorschlag abgelehnt 56 2.24 Theater/-Konzertabonnement: Eintrittspreise erhöhen Begründung: Mehreinnahmen Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Erhöhung der Einnahmen Stellungnahme Fachbereich: Der Kulturkreis Weingarten und damit letztendlich die Stadt Weingarten hat ihre Preise im Abonnement und auch im freien Verkauf im Jahre 2011 und 2013 insgesamt um über 40% erhöht. In der Reaktion unserer Besucher bemerkt die Stadt, dass wir betriebswirtschaftlich gesehen die sogenannte Konsumenten-Rente völlig abgeschöpft ist. D. h. bei einer weiteren Erhöhung der Preise wäre im Hinblick auf die Preiselastizität mit einer abnehmenden Besuchernachfrage zu rechnen. Es müsste dann davon ausgegangen werden, dass keine weiteren Einnahmen erzielen werden können, dafür aber die Besucherzahlen sinken würden. Und das entspricht nicht dem öffentlichen Kulturauftrag, den die Stadt erfüllen soll. Bei der Preisfindung ist auch das Preisniveau vergleichbarer Städte in der Region zu bewerten.. Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Vorschlag abgelehnt 57 2.25 Klosterfestspiele: Freikarten an Sponsoren reduzieren Begründung: Anzahl der Freikarten muss im Verhältnis zur Höhe der Spende stehen. Festsetzung eines bestimmten Mindestbetrags pro Freikarte Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Erhöhung der Einnahmen Der Konsolidierungsvorschlag korrespondiert mit den Vorschlag Nr. 2.1, 2.22 Stellungnahme Fachbereich: Die den Sponsoren zur Verfügung gestellten Karten sind jeweils Bestandteil der dem finanziellen Engagement des Sponsors zugrundeliegenden Sponsorenvereinbarung. Die Karten werden dem Sponsor dabei in Rechnung gestellt. Freikarten werden von den Klosterfestspielen bereits seit einigen Jahren nur noch in sehr eingeschränktem Umfang ausgegeben. Umsetzbarkeit: bereits umgesetzt Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Vorschlag abgelehnt, da es keine Freikarten gibt. 58 2.26 Interkommunaler Kostenausgleich WaldorfKindergarten u. Kindergarten Bildungszentrum St. Konrad Begründung: Überprüfen der Kinderzahlen Stellungnahme Fachbereich: Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, für Kinder, die eine Kindertagesstätte in einer fremden Kommune besuchen, einen Ausgleich zu zahlen. Es handelt sich hier um keine Freiwilligkeitsleistung. Selbstverständlich werden die Einwohnerdaten dabei überprüft. Umsetzbarkeit: nicht umsetzbar Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Vorschlag abgelehnt. 59 2.33 Vorschulische Kinderbetreuung Begründung: In den nächsten 5 Jahren erwarten wir von einzelnen Trägern bauliche Maßnahmen. Das Ziel der Träger ist, ihre Kindergartengruppen konkurrenzfähig zu halten (z.B. kann ein Kindergarten mit nur einer Gruppe nicht gleich effizient arbeiten wie ein Kindergarten mit mehreren Gruppen – Springer etc.). Städtisches Konzept entwickeln. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Stellungnahme Fachbereich: Im Moment ist es oberste Priorität für die Stadt, den Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz zu erfüllen. Dies geschieht in enger Absprache mit allen Trägern. Bauliche Maßnahmen, um "konkurrenzfähig" zu bleiben, gibt es dabei nicht. Umsetzbarkeit: nicht umsetzbar Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Vorschlag abgelehnt. 60 3.9 Keine Beheizung der Becken im Freibad (nur über schwarze Rohre, wenn Sonne scheint) Begründung: Zu teuer bei zu geringer Besucherzahl Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Absenkung Standards Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Die Wassertemperatur ist nicht konstant. In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? sofort Stellungnahme Fachbereich: Diese Variante, die Becken nur mit Solarenergie zu beheizen, wurde bereits in der Vorsaison in 2014 erfolgreich eingesetzt. In dieser Zeit standen die Warmwasserduschen kostenlos zur Verfügung. Durch die starken Temperaturschwankungen in den Nächten, eine fehlende Beckenabdeckung sowie einen ständigen Wasserverlust ist es aber dennoch erforderlich die Becken zusätzlich zu beheizen. Diese Beheizung unterscheidet uns maßgeblich von Naturbädern und erlaubt auch das Baden bei nicht idealer Witterung. Neu ist, dass die Beheizung ab 2015 zusätzlich mit einem Blockheizkraftwerk unterstützt werden soll, sodass weitere Kosten eingespart werden können. In der Sitzung des Gemeinderates vom 02.02.2015 (Haushaltssitzung) wurde von den Freien Wählern beantragt diesen Punkt noch vor der neuen Freibadsaison im Gemeinderat zu behandeln. Es ist vorgesehen, die Entscheidungen über die Zusatzheizung in der Sitzung des Gemeinderates am 23.03.2015 herbeizuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass zu befürchten ist, dass bei einer weiteren Einschränkung zu befürchten ist, dass es massive Proteste der Badegäste geben wird. Zudem wird ein Imageverluste eintreten und ein Verlust an Badegästen. Umsetzbarkeit: kurzfristig umsetzbar (umsetzbar im Haushaltsplan 2016) Ergebnis der Kommission / Gemeinderats zur weiteren Verfahrensweise: Der Gemeinderat hat am 23.03.2015 beschlossen, nicht generell auf eine Beheizung der Becken im Freibad zu verzichten und stimmt den Regelungen der Verwaltung für den Monat Mai zu. 61 3.12 Einrichten eines Wertstoffhofes Begründung: Keine Sperrmüllabfuhr, Entfernen von Glascontainern (keine wilden Müllablagerungen in diesen Bereichen, Reinigungskosten entfallen). Wertmüllabfuhr entfällt. Einnahmen durch sortierten Müll z.B. Altmetall Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Absenkung Standards Erhöhung der Einnahmen Stellungnahme Fachbereich: Rückdelegation der Abfallwirtschaft auf den Landkreis ab 01.01.2016 . Die Stadt ist nicht mehr zuständig und hat keine Gebührenhoheit mehr. Umsetzbarkeit: nicht umsetzbar Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: nicht umsetzbar - Vorschlag abgelehnt 62 3.13 Imbiss mit Straßenverkauf: Beteiligung an Müllkosten Begründung: Differenz MwSt.-Satz als Müllgebühr verrechnen: MwSt. bei Straßenverkauf 7%, bei Verzehr im Schnellrestaurant 19%. 10% als Müllgebühr verrechnen Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Erhöhung der Einnahmen Stellungnahme Fachbereich: Die Erhebung als Gebühr ist nicht möglich, da hier die konkrete Gegenleistung für den Gebührenschuldner, also den abgebenden Händler, fehlt. Der Händler hat keinen Einfluss auf die Entsorgung des Mülls, der ja auch über das bereits bezahlte Hausmüllsystem des Kunden entsorgt werden kann. Möglich wäre daher nur die Erhebung als örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuer. Hier scheint die Durchsetzbarkeit aber mehr als fraglich, zumal die Stadt Kassel vor einiger Zeit mit einer örtlichen Steuer auf Einwegverpackungen vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist. Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat diese Einschätzung auf Nachfrage bestätigt. Umsetzbarkeit: nicht umsetzbar Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Vorschlag abgelehnt 63 4.2 Abschaffung Geranien am Amtshaus und Rathaus Begründung: Die Geranien als Sommerbepflanzung müssen regelmäßig gegossen und "gezupft" werden. Ansonsten ist es eher ein Schandfleck als eine Zierde. Um die Blumen zu "zupfen", müssen die Mitarbeiter sich aus dem Fenster lehnen. Das ist aufgrund der Unfallgefahr nicht zumutbar. Entweder müssen pflegeleichtere Pflanzen gebracht werden oder keine. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Im Jahr 2015. Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? Personalkosten Betrag/Jahr: Personalkosten für die tägliche Pflege Sachkosten ca. 5000 € Betrag/Jahr: Stellungnahme Fachbereich: Die jährlichen Einsparungen bei Verzicht der Bepflanzung belaufen sich auf ca. 4.000€. Ein Ersatz mit einer kostengünstigeren Dauerbepflanzung (Dauergrün) ist nicht möglich. Umsetzbarkeit: sofort umsetzbar Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Vorschlag abgelehnt 64 4.4 Einsatz Kehrmaschine Begründung: Was kostet der Einsatz der Kehrmaschine zurzeit? Mein Vorschlag wäre, 2 Kehrmaschinen einzusparen. Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Absenkung Standards Stellungnahme Fachbereich: Der Baubetriebshof verfügt nur über eine Kleinkehrmaschine, folgedessen kann keine Maschine eingespart werden. Bei der Reinigung der Straßen, Geh- und Radwege handelt es sich um eine Pflichtaufgabe, die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht unbedingt durchzuführen ist. Umsetzbarkeit: nicht umsetzbar Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Die Mitglieder der Haushaltsstrukturkommission geben am 04.11.2014 der Verwaltung den Auftrag, die Leistungen des Baubetriebshofes und das Niveau der Erbringung gesamthaft zu prüfen. In der Sitzung vom 04.03.2015 wurde der Vorschlag abgelehnt. 65 4.7 Pflege der städt. Anlagen, Straßenreinigung Innenstadt, Mülleimerleerung an Wochenenden reduzieren Begründung: Zu hoher Personalaufwand, Müll wird von den Bürgern produziert Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Stellungnahme Fachbereich: Bei der Stadtreinigung handelt es sich um eine Pflichtaufgabe, die nicht gestrichen werden darf. Die Mülleimerleerung am Wochenende in der Innenstadt wurde versuchsweise über einen kürzeren Zeitraum reduziert. In dieser Zeit wurde nur am Samstag oder am Sonntag die Innenstadt gereinigt und die Mülleimer geleert. Bereits nach kurzer Zeit waren so viele Beschwerden aus der Bevölkerung eingegangen, dass auf die Reduzierung verzichtet und wieder eine umfängliche Wochenendreinigung durchgeführt worden ist. Umsetzbarkeit: nicht umsetzbar Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Vorschlag abgelehnt 66 4.8 Grillhütte Nessenreben schließen Begründung: Viel Müll, Vandalismus Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Stellungnahme Fachbereich: Nur umsetzbar durch Rückbau der Grillhütte und der Grillstellen. Der Haushaltsansatz für 2015 beträgt 1.600,00 € zuzüglich Baubetriebshofleistungen. Umsetzbarkeit: kurzfristig umsetzbar (umsetzbar im Haushaltsplan 2016) Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Die Beschilderung wird überprüft und ggfs. entsprechend mit Hinweisen und Bußgeldandrohungen versehen. Weiter erfolgen Hinweise in "Weingarten im Blick" und Kontrollen durch einen Sicherheitsdienst. Vorschlag der Schließung wurde abgelehnt. 67 4.9 Ampelanlage Ettishofer Str./Abt-Hyller-Str. abbauen, Ampelanlage Festplatz und Hähnlehofstr. nachts u. Wochenende ausschalten Begründung: Reduzierung der Energiekosten Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Absenkung Standards Stellungnahme Fachbereich: Nachdem alle Signalanlagen auf LED-Technik umgerüstet sind, betragen die Stromkosten pro Anlage und Jahr nur noch 400,-- €. Ein Abschalten nachts bringt ca. 1/3 Einsparung, somit rund 130,--€/Jahr bei einer Reduzierung der Verkehrssicherheit, wie die Polizei bestätigt. Nachdem bis auf eine Kreuzung alle Betriebskosten der anderen Anlagen von Land und Kreis als Betreiber getragen werden, spart die Stadt also ca. 130,- €/Jahr. Die Sicherheit sollte uns das wert sein, 130,-- € auszugeben. Umsetzbarkeit: bereits umgesetzt (Energieeinsparung) nicht umsetzbar (Nachtabschaltung) Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Vorschlag abgelehnt 68 4.10 Ampelanlage beim Burger King nachts u. am Wochenende ausschalten Begründung: Reduzierung der Energiekosten Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Absenkung Standards Stellungnahme Fachbereich: Nachdem alle Signalanlagen auf LED-Technik umgerüstet sind, betragen die Stromkosten pro Anlage und Jahr nur noch 400,-- €. Ein Abschalten nachts bringt ca. 1/3 Einsparung, somit rund 130,--€/Jahr bei einer Reduzierung der Verkehrssicherheit, wie die Polizei bestätigt. Nachdem bis auf eine Kreuzung alle Betriebskosten der anderen Anlagen von Land und Kreis als Betreiber getragen werden, spart die Stadt also ca. 130,- €/Jahr. Die Sicherheit sollte uns das wert sein, 130,-- € auszugeben. Umsetzbarkeit: bereits umgesetzt (Energieeinsparung) nicht umsetzbar (Nachtabschaltung) Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Vorschlag abgelehnt 69 4.18 Baubetriebshofleistungen Begründung: Baubetriebshofleistungen: Effektiver und effizienter das Nötige bearbeiten. Handwerksbetriebe sinnvoll einbinden. Leistungsspitzen in Kooperation mit den Kommunen des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental bearbeiten. Personalentwicklung weiterführen und optimieren. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Absenkung Standards Erledigung durch Dritte Weiterentwicklung des Bauhofs zum modernen Dienstleister. Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Mitarbeiter müssen i. d. Prozess eingebunden werden. Bauhofmitarbeiter können eventuell in anderen Bereichen der Stadtverwaltung eingesetzt werden. In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? 1-5 Jahre Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? Effektivitätsrendite 3-5% des Haushaltsansatzes Stellungnahme Fachbereich: In den vergangenen 15 Jahren wurden zahlreiche Umstrukturierungen, Neuorganisationen und Verbesserungen mit dem Ziel einer effektiveren Aufgabenerledigung umgesetzt. Nur so war es möglich, trotz Reduzierung des Personals, gleichzeitig ein Mehr an Aufgaben zu erledigen. Weitere Einsparpotenziale sind im Baubetriebshof nicht mehr vorhanden. Eine effektivere Aufgabenerledigung oder weitere Einsparungen können lediglich durch modernere und bessere Maschinen umgesetzt werden, z. B. Raupensteiger für die Gärtnerei oder Großkehrmaschine mit Hebevorrichtung und Absaugvorrichtung für die Entleerung der Schachteinläufe, wie vom Baubetriebshofs bereits mehrfach vorgeschlagen. Umsetzbarkeit: nicht umsetzbar Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Nach ausführlicher Beratung in der Sitzung der Haushaltsstrukturkommission am 23.04.2015 wurde der Vorschlag abgelehnt, da aktuell keine Einsparung möglich ist. 70 4.20 Flächen mit Wechselbepflanzung auf Dauerbepflanzung umstellen Begründung: Mit hohem Aufwand werden Pflanzflächen in der Stadt mehrmals im Jahr neu bepflanzt. Eine Bepflanzung mit Stauden und Gräsern ist moderner und spart Finanzen. Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Absenkung Standards Verbesserung des Status Quo Einsparung von Mitteln Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Eine Dauerbepflanzung ist moderner und frischer als die herkömmliche Wechselbepflanzung. Stellungnahme Fachbereich: Die größten Flächen mit Wechselbepflanzung die sich im Stadtgarten befunden haben, wurden ersatzlos gestrichen. Zwei weitere große Flächen mit Wechselbepflanzungen wurden zur Hälfte mit Dauerbepflanzung ersetzt - am Bad Schöneck und am früheren Gasthof Lamm. Zudem wurden zahlreiche der früheren Pflanztröge, die mit Wechselbepflanzung bestückt waren, gestrichen. Die nun verbleibenden drei Flächen mit Wechselbepflanzung, halbe Fläche Bad Schöneck, halbe Fläche früheres Gasthaus Lamm und die Fläche am Broner Platz, sollten unserer Meinung nach beibehalten werden. Diese Flächen wurden angeschrägt und somit ist der Aufwand im Vergleich zum Erfolg gering. Für diese drei Pflanzflächen erhalten wir jedes Jahr sehr viel positiven Zuspruch aus der Bevölkerung und es wäre schade auf diese drei Akzente zu verzichten. Umsetzbarkeit: bereits umgesetzt (teilweise) Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Vorschlag abgelehnt 71 4.21 Extensivierung von Grünflächen bzw. Rasenflächen Begründung: Statt intensiv Rasenflächen zu pflegen, können Einsparungen durch Reduzierung von Mähgängen erzielt werden, evtl. randlich häufiger, mittig Entwicklung zu Wiesen (3xMahd) können dort sicher besser umgesetzt werden. Abmangel ist erheblich. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Absenkung Standards Verbesserung der Ökologie Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Umwandlung von Rasen- in Wiesenflächen → Extensivierung bringt Vorteile für Flora und Fauna, Anrechenbare Ökopunkte für spätere Vorhaben (Ausgleich) In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Sobald möglich Stellungnahme Fachbereich: Bei der Umwandlung von Rasenflächen in Grünflächen sind keine Einsparungen zu erzielen. Wenn eine Grünfläche nur dreimal im Jahr gemäht wird, muss das Mähgut aufgenommen und kostenpflichtig entsorgt werden. Die hierdurch anfallenden Arbeitszeiten und entstehenden Kosten, sind gleich hoch wie ein 14-tägiger Mähvorgang mit dem Großflächenrasenmäher. Ferner ist zu beachten, dass in einer Wiese keine Freizeitaktivitäten durchgeführt werden können, wegen des hohen Grases. Bürger können nicht laufen und Kinder können nicht spielen, wie auf einer Rasenfläche. Umsetzbarkeit: nicht umsetzbar Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Vorschlag abgelehnt 72 4.22 Im Gebäude Kirchstr. 11 städtische Ämter unterbringen Begründung: Renovierung und Unterbringung sämtlicher städtischer Ämter, die in gemieteten Räumen untergebracht sind, im Gebäude Kirchstr. 11 in Weingarten. Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Zukunftsaufgabe langfristig, Einsparung der Mieten Stellungnahme Fachbereich: Das Gebäude ist in seiner Struktur (Erschließung, Raumgrößen) zur Unterbringung städt. Ämter ungeeignet und müsste grundlegend umgebaut und saniert werden. Der bauliche Zustand in den oberen Geschossen ist schlecht. Umsetzbarkeit: nicht umsetzbar Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Vorschlag abgelehnt 73 Noch zu behandelnde Konsolidierungsvorschläge 74 1.1 Bewirtschaftung der Tiefgarage Asamstraße für Dauerparker Begründung: Die Garage ist videoüberwacht. Warum sollte sie umsonst sein? Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Erhöhung der Einnahmen Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Schon bei 10,00 €/Monat könnten Einnahmen in Höhe von 12.000,00 €/Jahr erzielt werden. Hotelbesucher sind von dieser Regelung ausgenommen. Stellungnahme Fachbereich: Die Einführung von Parkgebühren für Dauerparker ist u. E. nicht möglich. Dazu sollte die Tiefgarage Asamstraße privatisiert werden, und dann können Stellplätze an Dauerparker vermietet werden. Der Konsolidierungsvorschlag wird im Rahmen eines Gesamtpaketes " Kulturund Kongresszentrum" in der HSK 2016/ 2017 behandelt. Die Verwaltung wird in diesem Rahmen umfassend über die Konstruktion des Kultur- und Kongresszentrums informieren. Das Gesamtpaket beinhaltet die Konsolidierungsvorschläge 1.1, 2.20, 3.15, 3.18 und 3.20. Umsetzbarkeit: mittel- / langfristig umsetzbar geschätzte Zeitangabe: 2016/ 2017 Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Haushaltsstrukturkommission 2016/ 2017 (Gesamtpaket "Kultur- und Kongresszentrum") 75 1.11 Überprüfung und ggfs. Erhöhung der Mietzinse für Tiefgaragen und oberirdische Kfz-Abstellplätze Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Erhöhung der Einnahmen Stellungnahme Fachbereich: Die Mietzinse gestalten sich derzeit größtenteils nach dem Mietpreisspiegel (2009). Sollte der Mietpreisspiegel erneuert werden, können die Mietpreise angepasst werden. Umsetzbarkeit: mittel- / langfristig umsetzbar geschätzte Zeitangabe: Anpassung Mietspiegel geplant auf Ende 2015. Umsetzung daher ab 2016 möglich. Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Haushaltsstrukturkommission 2016, Gesamtpaket "Anpassung Mietzinse" 76 2.20 Richtlinien für die Gewährung eines Zuschusses bei Veranstaltungen örtlicher Vereine und Organisationen im Kultur- und Kongresszentrum und im Kornhaus Angabe der betroffenen Haushaltsstelle: 01.3410.718100 Begründung: Zum einen ist es zu überlegen, ob man den Vereinen eine kostenfreie Überlassung des Kultur- und Kongresszentrums in der jetzigen Finanzsituation der Stadt noch anbieten kann. Zum anderen wäre es dringend erforderlich diese Aufgabe in die Zuständigkeit der Stadtkämmerei zu überführen. Diese Aufgabe wird zu 80 % von der Amt für Kultur und Tourismus und der Rest von der Stadtkämmerei erledigt. Da aber nur die Stadtkämmerei über die Gebühren und Abläufe des Kultur- und Kongresszentrum informiert ist, wäre es vernünftig, eine Aufgabe, die definitiv keine kulturelle bzw. touristische ist, in die bewährten Hände der Stadtkämmerei zu überführen. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Absenkung Standards Erledigung durch Dritte Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Das würde dazu führen, dass die Vereine nicht mehr den besten Raum (den Welfensaal), sondern auf alternative kostengünstigere Lösungen setzen würden. In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Ab Haushaltsjahr 2015 Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? Personalkosten Betrag/Jahr: Sachkosten Betrag/Jahr: 20.000 € Der Konsolidierungsvorschlag korrespondiert mit den Vorschlag Nr. 3.4 Stellungnahme Fachbereich: Im Zusammenhang mit allgemeinen Überlegungen zum Kultur- und Kongresszentrum könnte geprüft werden, ob die aktuell nach der Richtlinie gewährten Zuschüsse an Vereine und Organisationen weiter im bisherigen Umfang gewährt werden sollen. Aus Gründen der Finanzierbarkeit des Hauses für Vereine wird von einem zu starken Eingriff abgeraten. Unabhängig davon wird eine Vereinheitlichung der Zuständigkeit auf die Stadtkämmerei vorgeschlagen. 77 Umsetzbarkeit: kurzfristig umsetzbar (umsetzbar im Haushaltsplan 2016) Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Haushaltsstrukturkommission 2016/ 2017. Behandlung im Gesamtpaket "Kulturund Kongresszentrum" 78 3.2 Aussetzung der Freibadsaison für das Jahr 2015 Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Proteste bei schönem Wetter. In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Sommer 2015 Der Konsolidierungsvorschlag korrespondiert mit den Vorschlag Nr. 3.6 Stellungnahme Fachbereich: Das Freibad in Weingarten ist eines der größten Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten im Sommer in der Stadt. Zudem ist es ein Treffpunkt für Groß und Klein. Die Freibadsaison war in 2014 nur wetterbedingt von den Besucherzahlen her ca. halbiert. Die örtlichen Vereine, sowie auch Sportler aus dem Umkreis haben aber dennoch, neben den schönen Tagen, das Freibad wie gewohnt genutzt um ihren Sportaktivitäten nachzugehen. Um konkurrenzfähig zu den umliegenden Gemeinden und weiterhin attraktiv bleiben zu können, ist es erforderlich, das Freibad weiter zu betreiben, da sich eine solche Einschränkung und Veränderung extrem negativ auf das gesamte Stadtbild auswirken würde. Es wird vorgeschlagen den Konsolidierungsvorschlag im Rahmen eines Gesamtpaketes "Betrieb der Bäder" in der Haushaltsstrukturkommission Frühjahr 2016 zu beraten und entsprechende Empfehlungen an den Gemeinderat zu erarbeiten. Die Konsolidierungsvorschläge 3.9 und 3.21 (Beheizung Freibad) werden vorab in der Gemeinderatssitzung am 23.03.2015 behandelt. Umsetzbarkeit: mittel- / langfristig umsetzbar geschätzte Zeitangabe: 2016/ 2017 Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Haushaltsstrukturkommission Frühjahr 2016 (Gesamtpaket "Betrieb Bäder") 79 3.6 Freibad-Begrenzung der Öffnungszeiten auf die Monate Juni, Juli, August Begründung: Die um 40% zurückgegangenen Besucherzahlen des Freibads (sicherlich wetterbedingt, möglicherweise aber auch durch eine Aufteilung der Besucher auf verschiedene Einrichtungen der Region) zeigen, dass hier zu hohe Kosten für die Bereithaltung dieser Einrichtung entstehen. Zudem ist das Freibad in die Stadtwerke ausgegliedert, deren Verlust seitdem stetig ansteigt. Die Vorstellung, die Verluste der Bäder über die Gewinnausschüttungen der TWS finanzieren zu können, geht nicht auf, der Verlustausgleich nimmt von Jahr zu Jahr zu. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Absenkung Standards Öffnungszeiten auf Juni, Juli, August reduzieren Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Maßvoller Protest, zumal Besucherzahlen in den Monaten Mai und September ohnehin nicht so hoch sein dürften. In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Haushaltsjahr 2015 Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? Personalkosten Betrag/Jahr: Das muss errechnet werden, kann angesichts der gemeinsamen Auflistung mit dem Hallenbad von mir nicht ermittelt werden, geschätzte Einsparung im fünfstelligen Bereich Der Konsolidierungsvorschlag korrespondiert mit den Vorschlag Nr. 3.2 Stellungnahme Fachbereich: Es wird vorgeschlagen den Konsolidierungsvorschlag im Rahmen eines Gesamtpaketes "Betrieb der Bäder" in der Haushaltsstrukturkommission Frühjahr 2016 zu beraten und entsprechende Empfehlungen an den Gemeinderat zu erarbeiten. Sinnvoller als die Schließung der Einrichtung ist sicher darüber nachzudenken, wie eine Attraktivitätssteigerung eventuell auch im Zusammenhang mit weiteren Preiserhöhungen das Defizit des Bades verringern kann. Das Freibad wurde Ende 2010 im Rahmen der Haushaltsplanung 2011 auf die Stadtwerde ausgegliedert. Zum damaligen Zeitpunkt eine richtige Entscheidung, da die tatsächlichen Auswirkungen der Reaktorkatastrophe in Fukushima im März 2011 nicht bekannt waren. Diese tiefgreifenden Veränderungen des Energiemarktes führten letztlich 80 auch zu einer Verringerung der Ausschüttung der TWS an die Stadtwerke. Das Freibad befindet sich derzeit in einem baulich guten Zustand, wobei davon ausgegangen werden muss, dass mittelfristig deutliche Investitionen im Bereich der Becken anfallen werden. Eine Schließung des Freibades zum jetzigen Zeitpunkt wäre aber sicher zu früh und sicher ein schmerzlicher Verlust an Infrastruktur und Identität der Stadt Weingarten. Umsetzbarkeit: mittel- / langfristig umsetzbar geschätzte Zeitangabe: 2016/ 2017 Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Haushaltsstrukturkommission Frühjahr 2016 (Gesamtpaket "Betrieb Bäder") 81 3.10 Hallenbad: Sauna verpachten Begründung: Einsparung beim Personal Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Absenkung Standards Stellungnahme Fachbereich: Es wird vorgeschlagen den Konsolidierungsvorschlag im Rahmen eines Gesamtpaketes "Betrieb der Bäder" in der Haushaltsstrukturkommission Frühjahr 2016 zu beraten und entsprechende Empfehlungen an den Gemeinderat zu erarbeitet. Die Konsolidierungsvorschläge 3.9 und 3.21 (Beheizung Freibad) werden vorab in der Gemeinderatssitzung am 23.03.2015 behandelt. Umsetzbarkeit: mittel- / langfristig umsetzbar geschätzte Zeitangabe: 2016/ 2017 Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Haushaltsstrukturkommission Frühjahr 2016 (Gesamtpaket "Betrieb Bäder") 82 3.11 Hallenbad: Reduzierung der Öffnungszeiten Begründung: Einsparung beim Personal Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Absenkung Standards Stellungnahme Fachbereich: Es wird vorgeschlagen den Konsolidierungsvorschlag im Rahmen eines Gesamtpaketes "Betrieb der Bäder" in der Haushaltsstrukturkommission Frühjahr 2016 zu beraten und entsprechende Empfehlungen an den Gemeinderat zu erarbeitet. Die Konsolidierungsvorschläge 3.9 und 3.21 (Beheizung Freibad) werden vorab in der Gemeinderatssitzung am 23.03.2015 behandelt. Umsetzbarkeit: mittel- / langfristig umsetzbar Zumindest teilweise geschätzte Zeitangabe: 2016/ 2017 Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Haushaltsstrukturkommission Frühjahr 2016 (Gesamtpaket "Betrieb Bäder") 83 3.15 Übergabe des Kultur- und Kongresszentrums an einen privaten Betreiber Begründung: Die Stadt Weingarten benötigt diese Einrichtung für städtische Zwecke nur ganz eingeschränkt. Vereine können sich diese Einrichtung aufgrund hoher Miet- und Nebenkosten ohnehin kaum noch oder nicht mehr leisten. Die Kulturveranstaltungen können weiterhin von der Stadt organisiert werden und es können dann Nutzungsverträge ausgehandelt werden. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Erledigung durch Dritte Einsparung von mehr als einer Million Euro pro Jahr In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Innerhalb der nächsten 24 Monate Stellungnahme Fachbereich: Das Kultur- und Kongresszentrum wird bereits erfolgreich durch einen privaten Betreiber betrieben. Es handelt sich hierbei um die Konferenzhotel Weingarten GmbH & Co. KG an der die Stadt nicht unerheblich selbst beteiligt ist. Am 09.12.2013 hat der Gemeinderat eine Verlängerung des Betriebsführungsvertrages mit der Konferenzhotel GmbH & Co.KG beschlossen. Danach verlängert sich der bestehende Vertrag um weitere 6 Jahre, beginnend vom 01.01.2016, bis 31.12.2021. Der Konsolidierungsvorschlag wird im Rahmen eines Gesamtpaketes " Kultur- und Kongresszentrum" in der Haushaltsstrukturkommission 2016/ 2017 behandelt. Die Verwaltung wird in diesem Rahmen umfassend über die Konstruktion des Kultur- und Kongresszentrums informieren. Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Haushaltsstrukturkommission 2016/ 2017 (Gesamtpaket "Kultur- und Kongresszentrum") 84 3.16 Bäderbetrieb - Übertrag des Betriebes auf die Technischen Werke Schussental (TWS) Begründung: Der Betrieb der Bäder kann aus steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Gründen von der TWS geleistet werden. Die nötigen Optimierungen können dort sicher besser umgesetzt werden. Abmangel ist erheblich. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Absenkung Standards Erledigung durch Dritte Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Der Betrieb von 3 Dampfbädern und einer Sauna im Hallenbad ist Luxus. Mitarbeiter können und müssen sich weiterentwickeln und können auch in anderen Bereichen eingesetzt werden. In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? In der laufenden Legislaturperiode Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? Durch die Optimierung Minimierung des Abmangels um 10 % (ca. 80.000 €) Stellungnahme Fachbereich: Die Stadtwerke Weingarten und somit auch die Bäder werden bereits jetzt schon im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages von der TWS steuerlich und betriebswirtschaftlich begleitet. Insbesondere die steuerlichen Angelegenheiten werden von den Mitarbeitern der TWS übernommen. Es wird vorgeschlagen den Konsolidierungsvorschlag im Rahmen eines Gesamtpaketes "Betrieb der Bäder" in der Haushaltsstrukturkommission Frühjahr 2016 zu beraten und entsprechende Empfehlungen an den Gemeinderat zu erarbeitet. Umsetzbarkeit: mittel- / langfristig umsetzbar geschätzte Zeitangabe: 2016/ 2017 Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Haushaltsstrukturkommission Frühjahr 2016 (Gesamtpaket "Betrieb Bäder") 85 3.18 Kultur- und Kongresszentrum – Erstellung eines Zukunftsplanes Begründung: Erstellung eines Zukunftsplans mit dem Ziel der Reduzierung des Defizits. Ausarbeitung des Zukunftsplanes durch Mitarbeiter des Kultur- und Kongresszentrums. Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Zukunftsaufgabe langfristig, Reduzierung des städtischen Zuschusses Stellungnahme Fachbereich: Der Konsolidierungsvorschlag wird im Rahmen eines Gesamtpaketes " Kulturund Kongresszentrum" in der Haushaltsstrukturkommission 2016/ 2017 behandelt. Die Verwaltung wird in diesem Rahmen umfassend über die Konstruktion des Kultur- und Kongresszentrums informieren. Umsetzbarkeit: mittel- / langfristig umsetzbar geschätzte Zeitangabe: 2016/ 2017 Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Haushaltsstrukturkommission 2016/ 2017 (Gesamtpaket "Kultur- und Kongresszentrum") 86 3.20 Kultur- und Kongresszentrum – Betreibermodell Begründung: Verschiedene Strategien: 1. Einstellen von Geldern im Haushalt der Stadt Weingarten, für ein Rechtsgutachten das verschiedene Szenarien durchspielt: a. Änderung Betreibermodell b. Worst Case Szenario - Schließung des Hauses 2. Verwaltung soll versuchen das Kultur- und Kongresszentrum unter das Dach der Ravensburger Hallen zu bringen. Als Angebot ein Fixbetrag auf 5 Jahre und dann Absenken um 5% pro Jahr, Laufzeit 10 Jahre. 3. Lässt sich das Betreibermodell nicht ändern: Anderes Betreiberkonzept mit dem Ziel des technischen Downsizing. Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Deutliche Einsparung Stellungnahme Fachbereich: Der Konsolidierungsvorschlag wird im Rahmen eines Gesamtpaketes " Kulturund Kongresszentrum" in der Haushaltsstrukturkommission 2016/ 2017 behandelt. Die Verwaltung wird in diesem Rahmen umfassend über die Konstruktion des Kultur- und Kongresszentrums informieren. Umsetzbarkeit: mittel- / langfristig umsetzbar geschätzte Zeitangabe: 2016/ 2017 Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Haushaltsstrukturkommission 2016/ 2017 (Gesamtpaket "Kultur- und Kongresszentrum") 87 4.3 Städtische Wohnungen nur an einkommensschwache Personen vermieten Begründung: Die städtischen Wohnungen sollten nur an einkommensschwache Personen vermietet werden. Ein Einkommensnachweis ist erforderlich. Sollte die Einkommensgrenze überschritten werden, ist ggfs. eine erhöhte Miete zu verlangen. Aufgabe der Stadt muss es sein, bezahlbaren Wohnraum für Bedürftige zur Verfügung zu stellen. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Absenkung Standards Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Sozial schwache haben die Möglichkeit auf bezahlbaren Wohnraum. Ggfs. könnten Wohnungen verkauft werden. Denn eine Sanierung der Wohnungen auf den heutigen Energiestandart ist für die Stadt aus finanziellen Mitteln nicht leistbar. In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Eine Richtlinie kann zeitnah erstellt werden für die Vermietung. Stellungnahme Fachbereich: Vorschlag ist nur dann zielführend, wenn keine Anhebung der Mietzinse (siehe Vorschläge Nrn. 4.11, 4.15 und 4.24). Der Konsolidierungsvorschlag wird im Rahmen eines Gesamtpaketes "Anpassung Mietzinse" in der HSK 2016 beraten und entsprechende Empfehlungen an den Gemeinderat erarbeitet. Umsetzbarkeit: mittel- / langfristig umsetzbar geschätzte Zeitangabe: 2016 Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Haushaltsstrukturkommission 2016 (Gesamtpaket "Anpassung Mietzinse") 88 4.5 Spiel- und Bolzplatz Boschstraße/Benzstraße Begründung: Der Spiel- und Bolzplatz Boschstraße/Benzstraße wird nicht genügend frequentiert. Manche Spielgeräte sind desolat oder veraltet und uninteressant. Daher: Reduzierung des Platzangebots auf eine Seite, zweiter Teil des Spiel– und Bolzplatzes zur Bebauung freigeben. Das spielt Geld in die Stadtkasse und davon könnte der dann noch vorhandene Teil des Spielplatzes aufgewertet werden. Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Absenkung Standards Erhöhung der Einnahmen Stellungnahme Fachbereich: Der Spiel- und Bolzplatz ist als Teilbereich der Grünfläche Nr. 45 im Grünraumkonzept untersucht und bewertet worden. Die Gesamtfläche besitzt eine hohe Wertigkeit, vor allem im Themenfeld "städtebauliche Qualität". Eine bauliche Inanspruchnahme von (Teil)flächen soll entsprechend den Ausführungen des Grünraumkonzeptes erst nach Abwägung aller Belange erfolgen. Diese Abwägung kann jedoch erst dann erfolgen, wenn weitere Planwerke, vor allem ein Gewerbe- und Wohnraumentwicklungskonzept vorliegen. Insofern kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine abschließende Bewertung bezüglich der städtebaulichen Erforderlichkeit bzw. freiraumplanerischen Entbehrlichkeit dieser Teilfläche abgegeben werden. Umsetzbarkeit: mittel- / langfristig umsetzbar geschätzte Zeitangabe: Beurteilung kann erst nach Erstellung weiterer informeller Planungen abgegeben werden. Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Die Mitglieder der Haushaltsstrukturkommission geben in der HSK-Sitzung am 04.11.2014 der Verwaltung den Auftrag, den Vorschlag zu prüfen. Behandlung: Haushaltsstrukturkommission 2016 89 4.11 Mieterhöhung sämtlicher städtischen Immobilien im gesetzlichen Rahmen Begründung: Miete bisher viel zu niedrig im Vergleich zum ortsüblichen Mietspiegel Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Erhöhung der Einnahmen Der Konsolidierungsvorschlag korrespondiert mit den Vorschlag Nr. 4.15 Stellungnahme Fachbereich: Widerspricht Vorschlag 4.3, ansonsten zum Teil vertretbar da Mietzinse bei Mieterwechsel oder Modernisierung bereits angepasst wurden. Im Rahmen der geplanten Neuerstellung des Mietpreisspiegels werden die Mieten entsprechend angepasst bzw. erhöht werden. Der Konsolidierungsvorschlag wird im Rahmen eines Gesamtpaketes "Anpassung Mietzinse" in der HSK 2016 beraten und entsprechende Empfehlungen an den Gemeinderat erarbeitet. Umsetzbarkeit: teilweise sofort umsetzbar teilweise mittel-/ langfristig umsetzbar geschätzte Zeitangabe: 2016 Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Haushaltsstrukturkommission 2016 (Gesamtpaket "Anpassung Mietzinse") 90 4.14 Bessere Bewirtschaftung städtischer Liegenschaften Begründung: Die Stadt Weingarten ist Eigentümer von mehreren hundert Wohnungen, verteilt über das Stadtgebiet. Ein Teil der Objekte befindet sich im Lerchenfeld auf zusammenhängenden Grundstücken. Es handelt sich um ältere, zum Teil sanierungsbedürftige Objekte, deren Sanierungskosten sich durch die überaus günstigen Mieten nicht amortisieren dürfen. Zunächst eine Bauleitplanung, dann Verkauf der Grundstücke zum Abriss der Objekte. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Erhöhung der Einnahmen Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Zunächst Überprüfung des Belegungszustandes, eventuell können Leerstände durch Umsetzung von Mietern beseitigt werden. Vereinzelt könnten Mieter sich rechtlich zur Wehr setzen, allerdings ist bei attraktiven Ersatzwohnungen nicht damit zu rechnen. Die Stadt benötigt nur in geringem Umfang sozialen Wohnraum für bedürftige Mieter. In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Innerhalb der nächsten 12 Monate Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? Sachkosten Betrag/Jahr: Gewinne von mehreren Millionen Euro zum Schuldenabbau. Einsparung von Sanierungskosten in sechsstelliger Höhe. Stellungnahme Fachbereich: Diese Planungen liegen im Konzeptionspapier für die städtischen Wohnliegenschaften aus dem Jahr 2012 bereits vor. Derzeit ist jedoch nahezu eine Vollbelegung gegeben. Der Konsolidierungsvorschlag wird im Rahmen eines Gesamtpaketes "Wohnungs- und Gebäudemanagement" in der Haushaltsstrukturkommission 2016- 2017 beraten und entsprechende Empfehlungen an den Gemeinderat erarbeitet. Umsetzbarkeit: mittel- / langfristig umsetzbar geschätzte Zeitangabe: 2016/ 2017 Stellungnahme der Haushaltsstrukturkommission: In der Haushaltsstruktur-Sitzung vom 04.11.2014 geben die Mitglieder der Haushaltsstrukturkommission der Verwaltung den Auftrag, die Bewirtschaftung 91 städtischer Liegenschaften zu prüfen. Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Haushaltsstrukturkommission 2016/ 2017 (Gesamtpaket "Wohnungs- und Gebäudemanagement") 92 4.15 Mietzinsanhebung in städtischen Wohnliegenschaften Begründung: Die Mietzinse in den städtischen Wohnliegenschaften wurden aufgrund ihres Zustandes und der Vorlage eines relativ veralteten Mietpreisspiegels seit geraumer Zeit nicht mehr angehoben. Sollte die Haushaltsplananmeldung der Liegenschaftsabteilung bei Haushaltsstelle 01.0350.655000 berücksichtigt werden, wird in 2015 ein neuer Mietpreisspiegel erstellt. Sodann sollen die Mietzinse in den städtischen Wohnliegenschaften überprüft und ggfs. angehoben werden. Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Erhöhung der Einnahmen Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Höhere Mietzinse für Mieter der städtischen Wohnliegenschaften. In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Wenn möglich in 2015 (hängt wesentlich von der Einführung des Mietpreisspiegels ab). Stellungnahme Fachbereich: Im Rahmen der geplanten Neuerstellung des Mietpreisspiegels werden die Mieten entsprechend angepasst bzw. erhöht werden. Der Konsolidierungsvorschlag wird im Rahmen eines Gesamtpaketes "Anpassung Mietzinse" in der Haushaltsstrukturkommission 2016 beraten und entsprechende Empfehlungen an den Gemeinderat erarbeitet. Umsetzbarkeit: sofort umsetzbar mittel- / langfristig umsetzbar geschätzte Zeitangabe: 2016 Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Haushaltsstrukturkommission 2016 (Gesamtpaket "Anpassung Mietzinse") 93 4.23 Wohnungsmanagement Begründung: Erstellen eines Masterplanes mit dem Ziel, die städtischen Wohnungen zu renovieren auf einen heutigen Standard und Erhöhung der Mieten auf ein ortsübliches Niveau. Prüfung der Möglichkeit der Gründung einer Wohnungsgenossenschaft. Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Zukunftsaufgabe langfristig Stellungnahme Fachbereich: Der Konsolidierungsvorschlag wird im Rahmen eines Gesamtpaketes "Wohnungs- und Gebäudemanagement" in der HSK 2016- 2017 beraten und entsprechende Empfehlungen an den Gemeinderat erarbeitet. Umsetzbarkeit: mittel- / langfristig umsetzbar geschätzte Zeitangabe: 2016/ 2017 Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Haushaltsstrukturkommission 2016/ 2017 (Gesamtpaket "Wohnungs- und Gebäudemanagement") 94 4.24 Überprüfung und ggfs. Erhöhung der Pachtzinses (Landwirtschaft) Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Erhöhung der Einnahmen In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Haushaltsjahr 2015 Stellungnahme Fachbereich: Möglichkeiten der Erhöhung muss überprüft werden. Dazu muss Pachtzinsabfrage beim Landwirtschaftsamt gestellt werden; Vergleichsobjekte heranziehen Umsetzbarkeit: kurzfristig umsetzbar (umsetzbar im Haushaltsplan 2016) Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Gesamtpaket "Anpassung Mietzinse" in den Haushaltsstrukturkommission 2016 95 4.27 Überprüfung und ggfs. Erhöhung der Erbbauzinsen Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Erhöhung der Einnahmen Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Höhere Erbbauzinsen für Erbbaurechtsnehmer. Stellungnahme Fachbereich: Grundsätzlich möglich Umsetzbarkeit: mittel- / langfristig umsetzbar geschätzte Zeitangabe: Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Zur Behandlung in den Haushaltsstrukturkommission 2016 verschoben. 96 Zur Behandlung an den Gemeinderat verwiesen 97 1.10 Überarbeitung der Verwaltungsgebühren Begründung: • Für die Ausstellung eines Negativzeugnisses nach § 29 Abs. 6 Wassergesetz Baden-Württemberg sowie § 28 BauGB werden bisher keine Gebühren erhoben (Beispiel: Ravensburg verlangt ab 01.01.2015 eine Gebühr von 45 € und 55 €. • S. beiliegende Bekanntmachung v. RV v. 18.11.2014 mit Gebührenverzeichnis der Stadt Ravensburg) • In Weingarten werden im Jahr ca. 140 Negativzeugnisse erstellt. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Erhöhung der Einnahmen In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Mitte Ende 2015 Stellungnahme Fachbereich: Die gemachte Anregung wird aufgegriffen und in der nächsten, für das Jahr 2015, vorgesehenen Änderung der Verwaltungsgebührensatzung berücksichtigt. Umsetzbarkeit: kurzfristig umsetzbar (umsetzbar im Haushaltsplan 2016) Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Behandlung im Gemeinderat vor Sommerpause (aufgrund Berücksichtigung im Haushaltsplan 2016) 98 1.14 Raumangebot für Ehrenamt Begründung: Z.B. Haushaltsposition 01.3410.718100 wesentlich reduzieren. • Z.B. „gastieren“ von Sport-Vereinen für Vorstandstreffen oder Versammlungen im „Haus am Mühlbach“, oder in Kirchengemeinde-Sälen • Erweiterung Feuerwehrhaus: Einen Versammlungsraum und Lagerräume für Ehrenamt einplanen • W.In Büro Räume mehrfach benützen • Amt für Kultur und Tourismus Seminarraum für ehrenamtliche Versammlungen nützen Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Einsparung Der Konsolidierungsvorschlag korrespondiert mit den Vorschlag Nr. 1.14/2.31/3.19/4.28 Stellungnahme Fachbereich zu den Vorschlägen 1.14, 2.31, 3.19, 4.28: Grundsätzlich ist der Vorschlag, bestehende Räumlichkeiten optimal auszunutzen, zu begrüßen. Die Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement ist derzeit dabei, eine Übersichtsbroschüre über die bestehenden Angebote zu erstellen. Diese wird in Kürze vorliegen. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass bei einigen Angeboten (u.a. Kirchensäle) ein Kostenbeitrag gezahlt werden muss. Eine Einbeziehung der städtischen Räume halten wir nicht für sinnvoll, da ansonsten der Verwaltungsaufwand für die Raumplanung steigen würde. Die Broschüre wird nach Fertigstellung im Gemeinderat vorgestellt. Die Mitglieder der Haushaltsstrukturkommission haben diesen Vorschlag in der Sitzung vom 04.11.2014 angenommen. Die Haushaltsstelle 01.3410.718100 dient zur Verrechnung der Leistungen an die Sport- und sonstigen Vereine und somit der transparenten Darstellung der für die Vereine erbrachten Leistungen. Eine echte Ausgabe ist hiermit nicht verbunden. Die Erweiterung des Feuerwehrhauses um einen Versammlungsraum und einen Lagerraum führt zur Erhöhung der Baukosten und in der Folge der Unterhaltskosten. Die Mehrfachnutzung bereits vorhandener Räume stellt grundsätzlich die kostengünstigere Lösung dar. Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Zur weiteren Behandlung an den Gemeinderat verwiesen. 99 2.9 Hortbetreuung Begründung: Freiwillige Aufgabe; stattdessen: teilgebundene Ganztagesschule Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Proteste der Eltern. In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Ab dem Schuljahr 2015/2016 möglich. Stellungnahme Fachbereich: Die künftige Entwicklung der Hortbetreuung an den Grundschulen ist eng mit der allgemeinen Schulentwicklung in Weingarten verbunden. Aktuell findet an beiden Grundschulen in Weingarten kein Ganztagesbetrieb statt. Stattdessen setzen die Schulen auf Hortbetreuungsangebote. Es ist davon auszugehen, dass sich im Dialog mit dem Staatlichen Schulamt, den Schulen und dem Bildungsbeirat noch im laufenden Jahr mögliche Tendenzen für die künftige Schulentwicklung ergeben. Bis dahin sollte eine Entscheidung über die künftige Hortbetreuung zurückgestellt werden. Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Gemeinderat 2016/ 2017 (abhängig vom Schulentwicklung) 100 2.10 Haus am Mühlbach, Einladung der Ehrenamtlichen in das Kultur- und Kongresszentrum Begründung: Die Ehrenamtlichen des "Haus am Mühlbach" haben eine Advents- und Weihnachtsfeier. Für die Weihnachtsfeier erhalten Sie eine städt. Zuwendung in Höhe von 100,00 €. Zusätzlich lädt die Stadt Weingarten die Ehrenamtlichen in das Kultur- und Kongresszentrum ein. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Widerstand / Frustration bei den Ehrenamtlichen. In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Ab dem Jahr 2015 möglich Stellungnahme Fachbereich: Die Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement und Bürgerbeteiligung beabsichtigt, die "Anerkennungskultur" in Weingarten auch mit Blick auf eine Gleichbehandlung unterschiedlicher Gruppen grundsätzlich zu überarbeiten. In diesem Zusammenhang sollen auch die bisherigen Einladungen und Empfänge überprüft werden. Ob dies zu einer Einsparung oder lediglich zu einer Umverteilung von Haushaltsmitteln führt, ist aktuell noch nicht absehbar. Der Gemeinderat wird über das weitere Vorgehen informiert. Umsetzbarkeit: mittel- / langfristig umsetzbar geschätzte Zeitangabe: 2017 Stellungnahme der Haushaltsstrukturkommission: Der Vorschlag wurde in der Haushaltsstrukturkommission-Sitzung am 04.11.2014 zurückgestellt. Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Behandlung im Gemeinderat 2016. 101 2.11 Familientreff, Jahresessen mit den Ehrenamtlichen Angabe der betroffenen Haushaltsstelle: 01.4980.700000 Begründung: Dank an die Ehrenamtlichen kann z. B. durch eine zentrale Feier für alle erbracht werden. Vorschlag gilt für alle Jahresessen der Stadt Weingarten. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Enttäuschung der Ehrenamtlichen. In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Ab dem Jahr 2015 möglich. Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? Sachkosten Betrag/Jahr: ca. 250,00 € im Familientreff + andere HHStellen! Stellungnahme Fachbereich: Die Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement und Bürgerbeteiligung beabsichtigt, die "Anerkennungskultur" in Weingarten auch mit Blick auf eine Gleichbehandlung unterschiedlicher Gruppen grundsätzlich zu überarbeiten. In diesem Zusammenhang sollen auch die bisherigen Einladungen und Empfänge überprüft werden. Ob dies zu einer Einsparung oder lediglich zu einer Umverteilung von Haushaltsmitteln führt, ist aktuell noch nicht absehbar. Der Gemeinderat wird über das weitere Vorgehen informiert. Umsetzbarkeit: mittel- / langfristig umsetzbar geschätzte Zeitangabe: 2017 Stellungnahme der Haushaltsstrukturkommission: Der Vorschlag wurde in der Haushaltsstrukturkommission-Sitzung am 04.11.2014 zurückgestellt. Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Gemeinderat 2016 102 2.14 Aufwandsentschädigung der Vorsitzenden der Programmausschüsse des Kulturkreises Angabe der betroffenen Haushaltsstellen: 01.3213. Begründung: In den letzten Jahren hat sich die Zusammenarbeit zwischen ehrenamtlich organisiertem Kulturkreis Weingarten und hauptamtlich geführter Abteilung für Kultur und Tourismus dahingehend entwickelt, dass die Kulturaufgaben im Kulturkreis inzwischen vermehrt vom Amt für Kultur und Tourismus erledigt werden. Aus diesem Grund kann man die monatliche (steuerfreie) Aufwandentschädigung der fünf Vorsitzenden der Ausschüsse des Kulturkreises reduzieren. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Anpassung an die Entwicklung der letzten Jahre In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Ab Haushaltsjahr 2015. Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? Personalkosten Betrag/Jahr: Sachkosten Betrag/Jahr: 3.000 € Stellungnahme Fachbereich: Der Arbeitsaufwand der ehrenamtlichen Programmausschüsse des Kulturkreises hat sich durch die Stärkung der hauptamtlichen Kulturarbeit in den vergangenen Jahren in verschiedenen Bereichen reduziert. Über eine Anpassung der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Vorsitzenden der Programmausschüsse wird daher aktuell nachgedacht. Ob – wie von der Verwaltung ursprünglich vorgesehen – eine pauschale Reduzierung des Betrags oder eine am individuellen Arbeitsaufwand der einzelnen Programmausschüsse bemessene Regelung vorgeschlagen wird, wird noch geprüft. Ein Vorschlag zur Beratung im Gemeinderat wird erarbeitet. Umsetzbarkeit: kurzfristig umsetzbar (umsetzbar im Haushaltsplan 2016) Stellungnahme und Ergebnis der Haushaltsstrukturkommission: Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag mit 2 Modellen zu erarbeiten (monatliche Aufwandsentschädigung zuzüglich veranstaltungsbezogener Zuschlag oder nur eine Aufwandsentschädigung pro Veranstaltung). Die Gesamtbeträge sind entsprechend zu berechnen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. 103 2.28 Büro Agenda Oberstadt in die Schule am Martinsberg, Standort Oberstadt verlegen Begründung: Die Schule am Martinsberg, Standort Oberstadt ist nur noch eine reine Grundschule. Die Schülerzahl ist nicht gestiegen, somit sind dort Räume frei. Durch Umzug des Agendabüros Oberstadt können die Kosten für die angemieteten Räume im Welfenpalais eingespart werden. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Verzicht auf die erbrachte Leistung Stellungnahme Fachbereich: Der bestehende Mietvertrag des Büros des Agendatreffs Oberstadt könnte im Rahmen der üblichen Frist gekündigt werden. Die Maßnahme kann jedoch nur unter Einbeziehung der Schulleitung umgesetzt werden. Auch sollte vor einer weiteren Diskussion die Abstimmung zu den Verantwortlichen des Agendatreffs gesucht werden. Es wird vorgeschlagen, zunächst die anlaufenden Überlegungen zur Schulentwicklung in Weingarten abzuwarten. Eine mögliche Verlegung wäre im Vorfeld zunächst mit den AgendaVerantwortlichen abzustimmen. Umsetzbarkeit: mittel- / langfristig umsetzbar geschätzte Zeitangabe: Zeitpunkt noch offen Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Gemeinderat 2016/ 2017 (abhängig vom Schulentwicklung) 104 3.1 Einschränkung des Prüfungsaufwandes der Ausgabe der Ausweise für Hallen/Freibad Begründung: Bei der Ausgabe der Berechtigungsausweise für den Erwerb von Eintrittskarten mit ermäßigtem Tarif ist bisher eine rechnerische Überprüfung der Einkommensverhältnisse notwendig. Änderungsvorschlag: Reduzierung der Ausgabe nur an einen bestimmten Personenkreis SGB II, SGB XII, Wohngeld, Asyl), damit die aufwendige Einkommensüberprüfung entfällt Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Absenkung Standards In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? Ab dem Jahr 2016 möglich. Stellungnahme Fachbereich: Mit der Ausgabe der Ausweise sei ein enorm hoher Verwaltungsaufwand bzgl. der Prüfung der Anträge notwendig. Es gehen nur wenige Anträge, teilweise auch von Auswärtigen, ein. Stellungnahme der Haushaltsstrukturkommission: Sitzung am 04.11.2014: Die Mitglieder der Haushaltsstrukturkommission nehmen den Vorschlag an. Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss wird vorbereitet. 105 3.17 Grundschulen - Standortfrage Begründung: Überprüfung ob langfristig drei Standorte nötig sind. Wenn nicht: Promenadenschule auflösen und Unterbringung der Volkshochschule in diesen Räumen. Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Zukunftsaufgabe langfristig, Einsparung der Mietkosten Der Konsolidierungsvorschlag korrespondiert mit den Vorschlag Nr. 2.30 Stellungnahme Fachbereich: Wird vom Fachbereich 2 Nr. 2.30 federführend bearbeitet Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: siehe Nr. 2.30; Gemeinderat 2016/ 2017 (abhängig vom Schulentwicklung) 106 4.19 Winterdienstleistungen Begründung: Winterdienstleistungen auf den nötigen Umfang beschränken. Der Haushaltsansatz hat sich in den letzen 20 Jahren vervielfacht. Verwaltungsgerichtsentscheidungen lassen finanzschwachen Kommunen Entscheidungsspielraum. Handelt es sich dabei um eine Pflichtaufgabe Freiwilligkeitsleistung Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden? Absenkung Standards Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen? Bei rechtzeitiger Information halten sich Beanstandungen im üblichen Rahmen. In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden? kurzfristig Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag? 10 % des Haushaltsansatzes, ca. 40 T€ Sparpotential Stellungnahme Fachbereich: Von einer Vervielfachung des Haushaltsansatzes für den Winterdienst kann nicht die Rede sein. Der Haushaltsansatz wurde den Preissteigerungen und der Zunahme (Neubaugebiete wie z. B. Jakob-Rainer-Str., Argonnenareal, Welfenkaserne, Trauben, Hähnlehofstraße, Baienfurter Str., Kuenstraße) an Geh-, Rad- und Verkehrswegen, die zu Räumen und zu Streuen sind, angepasst. Ferner ist zu beachten, dass im Jahr 2001 durch Gemeinderatsbeschluss die Räumung und Streuung der Gehwege Radfahrerfrei auf den Baubetriebshof übertragen worden ist. Hier wäre eine Rückübertragung für den Winterdienst 2015/2016 durch Gemeinderatsbeschluss möglich. Umsetzbarkeit: mittel- / langfristig umsetzbar geschätzte Zeitangabe: 2016/ 2017 Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise: Zur Behandlung in den Gemeinderat verwiesen vor der Sommerpause.
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