Katalog Konsolidierungsvorschläge_Internet_29

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H aushalts-S trukturK ommission
Katalog der
Haushaltskonsolidierungs
Haushaltskonsolidierungsvorschläge 2014/2015
201
2
Inhaltsverzeichnis der eingegangenen
Haushaltskonsolidierungsvorschläge 2014/2015
Umgesetzte Konsolidierungsvorschläge
7
1.3 Abschaffung der Mitarbeiterzeitung "Punkt"
8
1.5 Überprüfung der Notwendigkeit der Smartphone-Nutzung incl. Datentarife in der
Stadtverwaltung
9
1.8 Überprüfung sämtlicher Beitragsleistungen und Zuschüsse, Haushaltsplan S.357-360
10
1.12 Überprüfung Softwarelizenzen
11
1.13 Papier und Drucksachen reduzieren
12
2.1 Umstellung der Klosterfestspiele Weingarten auf Zweijahresturnus
13
2.2 Einsparvorschläge zu Kommunikation, Bürgerschaftliches Engagement und Integration
15
2.4 Ferienbetreuung/Ferienprogramm
16
2.12 Reduzierung der Ausstellungen der Kornhaus Galerie
17
2.13 Reduzierung der Tourismus-Werbung
18
2.16 Reduzierung der Öffnungszeiten der Tourist-Information
19
2.27 Essen in Schulmensen und Kindergärten
21
2.30 Grundschulen: Promenadenschule auflösen
22
2.32 Kulturzentrum Linse
23
3.3 Abschaffung Badebus
24
3.5 Umweltkalender der Städte Ravensburg und Weingarten
26
3.7 Verzicht auf Sanierung der Skateanlage
27
4.6 Straßenbeleuchtung nachts reduzieren
29
4.13 Zuschuss für Wärmedämmmaßnahmen
31
3
4.17 Anhebung der Nutzungsentgelte städtischer Plätze und Räume (z.B. Kornhaussaal,
Nessenreben, Stadtgarten etc.)
32
4.29 Solare Eigenversorgung prüfen
33
4.31 Einige Grünanlagen auf Wildwiese umstellen
34
4.16 Das Studentenwohnheim an der Scherzach schnellst möglich aufgeben.
35
Abgelehnte Konsolidierungsvorschläge
36
1.2 Abschaffung MAXX, Prämien für Ideen
37
1.4 Abschaffung Verwaltungsbericht der Stadt
38
1.7 Werbe- und Hinweistafeln von Firmen auf öffentlichen Grundstücken und Lichtmasten
39
1.9 Anwohnerparkplätze in den Wohngebieten einrichten
40
2.3 Druckkosten Broschüre vom Haus am Mühlbach
41
2.5 Abschaffung der Waldwichtelgruppe
42
2.6 Wegfall der Förderung der Schwerpunktpraxis
43
2.7 Moderate Erhöhung der Elternbeiträge für
Kindergärten, über die
Landesempfehlungen hinaus
44
2.8 Übernahme der Kindergärten (nicht Kindertagesstätten) in städtische Trägerschaft
46
2.15 Nachbesetzung des Stadtmusikdirektors
47
2.17 Rückzug aus der Kinder-Universität Ravensburg-Weingarten
48
2.18 Verkauf vorhandener Kunstgegenstände (Bilder...), Aufstellung aller vorhandenen
Kunstgegenstände (Bestandsliste erstellen)
50
2.19 Ersetzen des Stadtmusikdirektors durch einen ehrenamtlichen Dirigenten
51
2.21 Abschaffung der Bürgerzeitung, alternativ Reduzierung auf ein Amtsblatt gängiger Art
52
2.22 Reduzierung des Zuschusses an die Klosterfestspiele GmbH auf Null
54
2.23 Öffnungszeiten Museen und Ausstellung reduzieren
55
2.24 Theater/-Konzertabonnement: Eintrittspreise erhöhen
56
4
2.25 Klosterfestspiele: Freikarten an Sponsoren reduzieren
57
2.26 Interkommunaler Kostenausgleich Waldorf-Kindergarten u. Kindergarten
Bildungszentrum St. Konrad
2.33 Vorschulische Kinderbetreuung
58
59
3.9 Keine Beheizung der Becken im Freibad (nur über schwarze Rohre, wenn Sonne
scheint)
60
3.12 Einrichten eines Wertstoffhofes
61
3.13 Imbiss mit Straßenverkauf: Beteiligung an Müllkosten
62
4.2 Abschaffung Geranien am Amtshaus und Rathaus
63
4.4 Einsatz Kehrmaschine
64
4.7 Pflege der städt. Anlagen, Straßenreinigung Innenstadt, Mülleimerleerung an
Wochenenden reduzieren
65
4.8 Grillhütte Nessenreben schließen
66
4.9 Ampelanlage Ettishofer Str./Abt-Hyller-Str. abbauen, Ampelanlage Festplatz und
Hähnlehofstr. nachts u. Wochenende ausschalten
67
4.10 Ampelanlage beim Burger King nachts u. am Wochenende ausschalten
68
4.18 Baubetriebshofleistungen
69
4.20 Flächen mit Wechselbepflanzung auf Dauerbepflanzung umstellen
70
4.21 Extensivierung von Grünflächen bzw. Rasenflächen
71
4.22 Im Gebäude Kirchstr. 11 städtische Ämter unterbringen
72
Noch zu behandelnde Konsolidierungsvorschläge
73
1.1 Bewirtschaftung der Tiefgarage Asamstraße für Dauerparker
74
1.11 Überprüfung und ggfs. Erhöhung der Mietzinse für Tiefgaragen und oberirdische KfzAbstellplätze
75
2.20 Richtlinien für die Gewährung eines Zuschusses bei Veranstaltungen örtlicher Vereine
und Organisationen im Kultur- und Kongresszentrum und im Kornhaus
76
5
3.2 Aussetzung der Freibadsaison für das Jahr 2015
78
3.6 Freibad-Begrenzung der Öffnungszeiten auf die Monate Juni, Juli, August
79
3.10 Hallenbad: Sauna verpachten
81
3.11 Hallenbad: Reduzierung der Öffnungszeiten
82
3.15 Übergabe des Kultur- und Kongresszentrums an einen privaten Betreiber
83
3.16 Bäderbetrieb - Übertrag des Betriebes auf die Technischen Werke Schussental (TWS)
84
3.18 Kultur- und Kongresszentrum – Erstellung eines Zukunftsplanes
85
3.20 Kultur- und Kongresszentrum – Betreibermodell
86
4.3 Städtische Wohnungen nur an einkommensschwache Personen vermieten
87
4.5 Spiel- und Bolzplatz Boschstraße/Benzstraße
88
4.11 Mieterhöhung sämtlicher städtischen Immobilien im gesetzlichen Rahmen
89
4.14 Bessere Bewirtschaftung städtischer Liegenschaften
90
4.15 Mietzinsanhebung in städtischen Wohnliegenschaften
92
4.23 Wohnungsmanagement
93
4.24 Überprüfung und ggfs. Erhöhung der Pachtzinses (Landwirtschaft)
94
4.27 Überprüfung und ggfs. Erhöhung der Erbbauzinsen
95
Zur Behandlung an den Gemeinderat verwiesen
96
1.10 Überarbeitung der Verwaltungsgebühren
97
1.14 Raumangebot für Ehrenamt
98
2.9 Hortbetreuung
99
2.10 Haus am Mühlbach, Einladung der Ehrenamtlichen in das Kultur- und
Kongresszentrum
100
2.11 Familientreff, Jahresessen mit den Ehrenamtlichen
101
2.14 Aufwandsentschädigung der Vorsitzenden der Programmausschüsse des Kulturkreises
102
6
2.28 Büro Agenda Oberstadt in die Schule am Martinsberg, Standort Oberstadt verlegen
103
3.1 Einschränkung des Prüfungsaufwandes der Ausgabe der Ausweise für Hallen/Freibad
104
3.17 Grundschulen - Standortfrage
105
4.19 Winterdienstleistungen
106
7
Umgesetzte
Konsolidierungsvorschläge
8
1.3 Abschaffung der Mitarbeiterzeitung "Punkt"
Begründung:
In der Mitarbeiterzeitschrift werden allgemeine Informationen an die Mitarbeiter
weitergegeben. Allerdings haben mittlerweile fast alle Mitarbeiter einen Zugang
zu einem Computer. Wichtige Informationen müssen so oder so zeitnah den
Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden und nicht nur 4-mal im Jahr.
Außerdem gibt es das Intranet als Informationsplattform. Die Erstellung dieses
Berichtes ist mit sehr viel Zeitaufwand verbunden und daher überflüssig.
Außerdem werden immer mehr Lückenfüller eingebaut. Dies macht deutlich, wie
schwer es ist das Heft "voll" zu bekommen.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Keine
Stellungnahme Fachbereich:
Ausgabe 3 x jährlich
Jeweils:
Redaktionssitzung, ca. 1 Stunde mit 5 Teilnehmern. Anfordern der Berichte per
Email. Überwachen des Berichtseingangs, Zusammenstellen der Reihenfolge und
Versand an Medienwerkstatt. Nach dem Druck Verteilung an die Mitarbeiter.
Zusammengefasst: ca. 8 h pro Monat
Druckkosten im Jahr 2014: 1.120 €
Fazit: Mitarbeiterzeitschriften dienen der Verbesserung der Kommunikation
innerhalb des Betriebes. Es zeichnet einen Betrieb aus, wenn die Mitarbeiter "auf
dem Laufenden" gehalten werden. In der Tat leistet ein Intranet auch Kanäle der
Kommunikation. Gedruckte Medien aber haben seit jeher eine besondere
Bedeutung für MA.
Umsetzbarkeit:
sofort umsetzbar
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Vorschlag angenommen
9
1.5 Überprüfung der Notwendigkeit der SmartphoneNutzung incl. Datentarife in der Stadtverwaltung
Begründung:
Sind die teuren Datentarife in jedem Fall notwendig? Oder können günstigere
Lösungen gefunden werden?
Bestandsliste aller Handys in der Stadtverwaltung erstellen.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Absenkung Standards
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Eine Prüfung der Verträge ist erforderlich.
Stellungnahme Fachbereich:
Eine Arbeitsgruppe beschäftigt sich derzeit mit einem Gesamtkonzept für mobile
Devices.
Derzeit werden schon nachweislich die günstigsten Tarife genutzt unter Nutzung
der Rahmenverträge des Landes BW.
Umsetzbarkeit:
bereits umgesetzt
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
bereits umgesetzt - erledigt
10
1.8 Überprüfung sämtlicher Beitragsleistungen und
Zuschüsse, Haushaltsplan S.357-360
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Stellungnahme Fachbereich:
Im Rahmen der Haushaltsstrukturkommission-Sitzungen im April und Mai 2015
wurden sämtliche Beitragsleistungen und Zuschüsse (Haushaltsplan Seite 357360) in einem Gesamtpaket beraten und entsprechende Empfehlungen an den
Gemeinderat erarbeitet.
Die Verwaltung wurde beauftragt, über Beitragsleistungen und Zuschüsse bis zu
200,00 € selbst zu entscheiden.
Umsetzbarkeit:
kurzfristig umsetzbar (umsetzbar im Haushaltsplan 2016)
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Nach Prüfung aller Beiträge und Zuschüsse wurden Kürzungen und Einsparungen
in Höhe von 7.368 Euro beschlossen. Die Weihnachtszuschüsse an Vereine und
Gruppierungen werden ebenfalls teilweise reduziert.
11
1.12 Überprüfung Softwarelizenzen
Begründung:
Überprüfen der tatsächlich gebrauchten Lizenzen
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Einsparung
Stellungnahme Fachbereich:
Es gehört zur laufenden Tätigkeit der IT-Abteilung die Lizensierung zu überwachen. Bei
der Wahl der Software hat Weingarten seit jeher die Laufzeiten der Software maximal
ausgenutzt. So wurden die XP Lizenzen bis 2014 genutzt obwohl Microsoft bereits Jahre
zuvor die Ablösung dringend empfohlen hat. Darüber hinaus ist immer noch der relativ
alte Stand bei den Office Paketen im Einsatz mit Version 2007. Aktuell ist Office 2013.
Hier wurden mehrere Versionen übersprungen. Die Zahl der Infoma Lizenzen ist ebenfalls
mit derzeit 25 Lizenzen bei über 70 aktiven Infoma Nutzern mehr als die Hälfte
unterlizenziert!
Umsetzbarkeit:
bereits umgesetzt
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
bereits umgesetzt
12
1.13 Papier und Drucksachen reduzieren
Begründung:
•
Umstellen auf ein sicheres Download-Verfahren. Powerpointfolien etc.
werden nur noch auf Anforderung ausgedruckt
•
Einladungen z.B. Gemeinderat/Geschäftsausschuss etc. Sitzungen per Mail
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Einsparung
Stellungnahme Fachbereich:
Downloadverfahren außerhalb der städtischen Infrastruktur sind nicht sicher.
Insbesondere Dropbox und dergleichen lagern Daten in die Cloud und sind somit nicht
geeignet für den sicheren Datenverkehr.
Für Gemeinderatsvorlagen und Einladungen wird derzeit das Ratsinfosystem Session
aufgebaut.
Unterstützt wird von der IT auch massiv die Reduzierung von Ausdrucken. Insbesondere
Powerpoint Folien werden i.d.R. nicht ausgedruckt, sondern auf mobilen Geräten direkt
präsentiert.
Umsetzbarkeit:
mittel- / langfristig umsetzbar
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
bereits umgesetzt
13
2.1 Umstellung der Klosterfestspiele Weingarten auf
Zweijahresturnus
Angabe der betroffenen Haushaltsstelle: 01.3311.717000
Begründung:
Mit der Ausgliederung der Trägerschaft auf die Stiftung Klosterfestspiele
Weingarten GmbH hat der Gemeinderat den Klosterfestspielen eine
Bezuschussung in Höhe von 42.500 € Sachkosten sowie je 50.000 €
Personalkosten- und Baubetriebshofverrechnungen für einen Dreijahreszeitraum
(2013, 2014, 2015) zugesichert.
Die Spielzeit 2014 hat gezeigt, dass diese im Vergleich zu den Vorjahren deutlich
reduzierte Finanzausstattung nur bei optimalem Spielzeitverlauf (Witterung.
Zuschauerzahlen. etc.) auskömmlich ist. Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis
der schwierigen Spielzeit 2014 (Stand 30.09.2014) verfügt die GmbH aktuell über
keine finanziellen Reserven mehr. Eine Verbesserung der Einnahmesituation für
kommende Spielzeiten wäre daher dringend geboten.
Mit Blick auf die allgemeine Haushaltssituation der Stadt, die erforderliche
Neustrukturierung in der künftig der Abteilung Kultur und Tourismus
zugeordneten Geschäftsstelle der Klosterfestspiele sowie die noch ungeklärte
Spielortfrage bietet die Geschäftsführung der Klosterfestspiele schweren Herzens
einen Verzicht auf die Spielzeit 2015 bzw. eine Umstellung auf einen
Zweijahresturnus an. Im Gegenzug wird die Stadt gebeten, die Bezuschussung für
die jeweils verbleibende Spielzeit auf ein für den Festspielbetrieb verträgliches Maß
zu erhöhen.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
14
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Die Reduzierung auf einen Zweijahresturnus stellt mit Blick auf die
Besucherbindung, die Bindung von Sponsoren und das Renommee der
Klosterfestspiele aus Sicht der Geschäftsführung einen beachtlichen Einschnitt für
die Klosterfestspiele dar.
Auch die Auswirkungen auf den Förderverein, der mit breiter öffentlicher
Unterstützung die Klosterfestspiele bereits 2012 vor einer Aussetzung bewahrt
hat, sind nicht vorhersehbar.
Die dem Image der Stadt insgesamt schadende Maßnahme wird daher nur als
"ultima ratio" und in Verbindung mit einer strukturellen Einnahmeverbesserung
für die verbleibende Spielzeit vorgeschlagen.
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Haushaltswirksam ab Haushaltsjahr 2015
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
Reduzierung des Zuschusses von jährlich 142.000 € auf jährlich 100.000 €
Bis Spielzeit 2014
Jährlich ab 2015
Sachkosten
42.500 €
35.000 €
Verrechnung Personal
50.000 €
25.000 €
Verrechnung BBH
50.000 €
40.000 €
142.000 €
100.000 €
Jahreszuschuss gesamt
Der Konsolidierungsvorschlag korrespondiert mit den Vorschlag Nr. 2.22, 2.25
Stellungnahme Fachbereich:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2014 beschlossen, die Spielzeit
2015 der Klosterfestspiele zunächst einmalig auszusetzen. Daraus ergibt sich ein
entsprechendes Einsparpotential für den Haushalt 2015. Darüber hinaus hat sich
der Gemeinderat dazu bekannt, nach Möglichkeit ab dem Jahr 2016 wieder zu
einer jährlichen Spielzeit zurückzukehren, sofern die Finanzierung dafür gesichert
werden kann. Ob dies gelingt, hängt maßgeblich von einer künftigen
Bezuschussung durch das Land oder zusätzliche private Geldgeber ab. Vor einer
Entscheidung der Stadt über das künftige Vorgehen sollte zunächst eine Klärung
dazu herbeigeführt werden.
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
bereits umgesetzt
15
2.2 Einsparvorschläge zu Kommunikation,
Bürgerschaftliches Engagement und Integration
Begründung:
Reduzierung folgender Haushaltsstellen ist möglich:
01.0000.650200 – Öffentlichkeitsarbeit, Internetauftritt:
Minus 3.000 €
01.2450.620000 – Sachkosten Bürgerbeteiligung:
Minus 2.500 €
01.0600.650200 – Öffentlichkeitsarbeit Bildrechte:
Minus 5.000 €
01.0610.589000 – Stadtentwicklungsprogramm:
Minus 2.500 €
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Absenkung Standards
Stellungnahme Fachbereich:
Der von der Verwaltung in die Haushaltsstrukturkommission 2014 eingebrachte
Sparvorschlag wurde bereits im Haushalt 2015 umgesetzt.
Stellungnahme der Haushaltsstrukturkommission:
Dieser Vorschlag wurde angenommen.
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
bereits umgesetzt
16
2.4 Ferienbetreuung/Ferienprogramm
Angabe der betroffenen Haushaltsstelle: 01.4510.6771000
Begründung:
Ferienbetreuung in den Ferien: wird nur von wenigen in Anspruch genommen.
Ferienprogramm: komplett freiwillige Leistung
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Berufstätige Eltern (ca. 20) stehen vor dem Problem, bei 12 Wochen Ferien und 6
Wochen Urlaubsanspruch die Betreuung der Kinder zu gewährleisten.
Kinder langweilen sich bei nass-kalten Sommerferien.
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Ab dem Jahr 2015 möglich.
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
Sach-/Personalkosten
Betrag/Jahr:
10.000 €
Stellungnahme Fachbereich:
Der von der Verwaltung in die Haushaltsstrukturkommission 2014 eingebrachte
Sparvorschlag wurde bereits im Haushalt 2015 umgesetzt.
Die Ferienbetreuung in den Randferien (Ostern, Pfingsten, Herbst) wurde
eingestellt. Die Ferienbetreuung und das Ferienprogramm in den Sommerferien
bleiben erhalten.
Umsetzbarkeit:
bereits umgesetzt
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
bereits umgesetzt – Gemeinderatsbeschluss vom 02.02.2015
17
2.12 Reduzierung der Ausstellungen der Kornhaus
Galerie
Angabe der betroffenen Haushaltsstellen:
01.3213.53000; 01.3213.640000; 01.3213.650000; 01.3213.650100;
01.3213.658000; 01.3213.667000; 01.3213.679000
Begründung:
Es werden von vier Ausstellungen der Kornhaus Galerie nur noch drei im Jahr
veranstaltet. Damit würde sich auch der Arbeitsaufwand für die Mitarbeiter
verringern, die zurzeit viel zu viele Überstunden seit Jahren vor sich herträgt.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Absenkung Standards
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Die Bürger müssen mit einer Ausstellung im Jahr weniger auskommen und diesen
Verlust verschmerzen. Es ist mit einer Diskussion im ehrenamtlich geführten
Galeriebeirat des Kulturkreises Weingarten zu rechnen.
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Ab Haushaltsjahr 2015.
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
Personalkosten Betrag/Jahr:
Sachkosten
Betrag/Jahr:
7.000 €
Der Konsolidierungsvorschlag korrespondiert mit den Vorschlag Nr. ____
Stellungnahme Fachbereich:
Der von der Verwaltung in die Haushaltsstrukturkommission 2014 eingebrachte
Sparvorschlag wurde bereits im Haushalt 2015 umgesetzt.
Umsetzbarkeit:
bereits umgesetzt
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
bereits umgesetzt
18
2.13 Reduzierung der Tourismus-Werbung
Angabe der betroffenen Haushaltsstelle: 01.7900.659000
Begründung:
Es wird weniger Tourismus-Werbung für die Stadt Weingarten betrieben.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Absenkung Standards
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
mit keinen
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Ab Haushaltsjahr 2015.
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
Personalkosten Betrag/Jahr:
Sachkosten
Betrag/Jahr:
10.000 €
Stellungnahme Fachbereich:
Der von der Verwaltung in die Haushaltsstrukturkommission 2014 eingebrachte
Sparvorschlag wurde bereits im Haushalt 2015 umgesetzt.
Umsetzbarkeit:
bereits umgesetzt
Stellungnahme der Haushaltsstrukturkommission:
Die Mitglieder der Haushaltsstrukturkommission haben diesen Vorschlag in der
Sitzung vom 04.11.2014 angenommen.
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
bereits umgesetzt
19
2.16 Reduzierung der Öffnungszeiten der TouristInformation
Angabe der betroffenen Haushaltsstelle: 01.7900.
Begründung:
Für eine doch kleinere touristische Destination wie Weingarten sind die
momentanen Öffnungszeiten der Tourist-Information unter den gegebenen
personellen Voraussetzungen als weitgehend überzogen anzusehen. Darüber
hinaus können inzwischen Veranstaltungs-Eintrittskarten auch über das ADAReisebüro Heine und über das Internet erworben werden. Aus diesem Grunde
sollten die Öffnungszeiten reduziert werden. Samstags ist nicht mehr geöffnet;
über die Mittagszeit ist von 13-14 Uhr geschlossen, sodass die Mitarbeiter auch
alle zum Essen gehen können und die Winterzeit (Mo 10-13 Uhr; Di, Do, Fr 10-13
und 14-16 Uhr; Mi 9-13 und d14-16 Uhr) gilt übers ganze Jahr.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Absenkung Standards
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Die Touristen können bei geschlossener Tourist-Info die Broschüren z. T. aus dem
neu zu erstellenden Broschüren-Kasten entnehmen und die VeranstaltungsEintrittskarten beim ADA-Reisebüro oder im Internet erwerben.
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Ab Haushaltsjahr 2015.
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
Sachkosten
Betrag/Jahr:
Abbau von strukturellen Überstunden des AKTPersonals.
Stellungnahme Fachbereich:
Der von der Verwaltung in die Haushaltsstrukturkommission 2014 eingebrachte
Sparvorschlag wurde bereits im Haushalt 2015 umgesetzt.
Umsetzbarkeit:
bereits umgesetzt
Stellungnahme der Haushaltsstrukturkommission:
Haushaltsstrukturkommission-Sitzung vom 04.11.2014:
OB Ewald führt aus, dass Tourismus und Stadtmarketing in Zukunft mehr
zusammenarbeiten werden. Das Stadtmarketing werde in Zukunft im ehemaligen
"18" zur Miete untergebracht.
Die Verwaltung ergänzt, dass die Touristen weiterhin das Angebot an Flyern
nutzen können. Besucher kultureller Veranstaltungen können Karten auch über
das Internet buchen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich die Besucher den
20
Öffnungszeiten anpassen.
Ggf. kann das Stadtmarketing seine Öffnungszeiten anpassen.
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
bereits umgesetzt
21
2.27 Essen in Schulmensen und Kindergärten
Begründung:
Trennung der Essenskosten von den Gebühren und kostendeckende Verrechnung
dieser Kosten
Stellungnahme Fachbereich:
Das Schulessen wird – unabhängig, ob ein Kind einen Schulhort besucht oder
nicht – separat berechnet. Die Fremdkosten für das Catering werden gemäß
Festlegung durch den Gemeinderat vollständig an die Eltern weitergegeben. Im
aktuellen Schuljahr 2014/2015 beträgt der Essenspreis 3,30 Euro. Die Personalund Raumkosten werden von der Stadt getragen.
Auch im Kindergartenbereich werden die Essenskosten eins zu eins
weitergegeben.
Umsetzbarkeit:
bereits umgesetzt
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Keine Einsparung möglich. Für die Schulen wird die Ausschreibung des Caterers
vorbereitet, wonach die Entgelte neu festgesetzt werden müssen.
22
2.30 Grundschulen: Promenadenschule auflösen
Begründung:
Überprüfung, ob langfristig drei Standorte nötig sind. Wenn nicht:
Promenadenschule auflösen und Unterbringung der Volkshochschule in diesen
Räumen.
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Zukunftsaufgabe langfristig, Einsparung der Mietkosten
Stellungnahme Fachbereich:
Die sich ändernden demographischen und bildungspolitischen
Rahmenbedingungen werden in den kommenden Jahren auch Auswirkungen auf
die Weingartner Schullandschaft haben.
Die Stadt wird diese Entwicklung in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt,
den Schulen und dem Bildungsbeirat aufgreifen.
Über Art und Zeitläufe möglicher Veränderungen kann derzeit jedoch noch keine
Aussage getroffen werden.
Umsetzbarkeit:
mittel- / langfristig umsetzbar
geschätzte Zeitangabe: 2018ff
Beschluss des Gemeinderates vom 20.07.2015:
Die Auflösung des Schulstandortes Promenade erfolgt zum Ende des Schuljahres
2017/2018.
23
2.32 Kulturzentrum Linse
Begründung:
Umverteilung innerhalb des Kulturhaushaltes:
Veranstaltungen und Abrechnungen über das Soziokulturelle Zentrum Linse
Begründung: Ausnutzen der Drittmittelförderung.
Das Soziokulturelle Zentrum Linse erhält pro eingesetztem städtischen Euro den
1,5 Satz durch die Landesforderung – Minus Verwaltungsaufwand Linse
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Erhöhung der Einnahmen
Stellungnahme Fachbereich:
Das Kulturzentrum Linse erhält von der Stadt einen jährlichen
Betriebskostenzuschuss von 21.500 Euro. Für die Förderung der Kleinkunst wird
dem Kulturzentrum Linse seit Wegfall der Kleinkunstsparte des Kulturkreises
Weingarten ein weiterer Zuschuss in Höhe von 12.000 Euro gewährt. Aktuell
liegt dem Gemeinderat ein Antrag auf Erhöhung des Kleinkunstzuschusses auf
30.000 Euro vor, über den der Gemeinderat mit Wirkung auf kommende
Haushalte noch zu entscheiden hat.
Umsetzbarkeit:
bereits umgesetzt
Gemeinderatsbeschluss vom 20.07.2015:
Zur Stärkung des soziokulturellen Angebots in Weingarten soll ab dem Jahr 2016
vorbehaltlich der Finanzierung im Haushalt ein Budget in Höhe von 30.000 € zur
Verfügung gestellt werden. Der Betrag in Höhe von 15.000 € wird an das
Kulturzentrum Linse überwiesen, um die Komplementärförderung durch das Land
Baden-Württemberg zu ermöglichen.
24
3.3 Abschaffung Badebus
Begründung:
Der Badebus zum Freibad Nessenreben fährt ab den Pfingstferien bis
voraussichtlich Ende August. Der Bus fährt nicht bei Regen. Fährt der Bus nicht, ist
ein Bereitstellungsentgelt zu bezahlen. Der Bus wird von den Stadtwerken bezahlt
und die Nutzer zahlen nur ein sehr geringes Entgelt, das seit Jahren nicht mehr
verändert wurde. Die letzte Vorlage der Stadtkämmerei zur Erhöhung der
Badebustarife wurde vom Gemeinderat abgesetzt.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Es sind ausreichend Parkplätze vorhanden.
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Jahr 2015
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
Personalkosten Betrag/Jahr:
Sachkosten
Betrag/Jahr:
25-30 T€
Stellungnahme Fachbereich:
Um Kosten einzusparen, soll der Badebus voraussichtlich ab dem Jahr 2016
abgeschafft werden. Eine Kostenerhöhung würde nur bedingt Abhilfe schaffen,
da sämtliche Netz- und Schülerkarten akzeptiert werden müssen.
Es ist vorgesehen, in der Badesaison 2015 umfangreiche Erhebungen und
Umfragen über Auslastungsgrad und Benutzerstrukturen durchzuführen. Nach
Abschluss dieser Erhebungen und der Saison, soll der Fortbestand des Badebusses
im Technischen Ausschuss bzw. im Gemeinderat diskutiert werden.
Die Aussetzung bereits zu dieser Saison ist nicht möglich, da die notwendigen
Verträge bereits im Dezember abgeschlossen werden mussten, und es sich beim
Badebus um eine konzessionierte Personenbeförderung handelt, die beim
Landratsamt entsprechend zurückgenommen werden muss.
Gemeinderatssitzung 28.09.2015: Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat
nach Abschluss der Saison und Prüfung der Nutzungszahlen das Einstellen des
Badebusbetriebes ab dem Jahr 2016.
Umsetzbarkeit:
mittel-/ langfristig umsetzbar
geschätzte Zeitangabe: nach erfolgter Datenerhebung
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Stellungnahme der Haushaltsstrukturkommission:
Pro:
Eine Fahrt bis zum Ortsende von Weingarten mit den vorhandenen Linien und
der Fußweg zum Freibad sind zumutbar.
Contra:
Damit wird an jungen Familien gespart. Weniger Besucher und damit weniger
Einnahmen. Alternative: Parkgebühren am Freibad sind zu erwarten.
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Die Mitglieder der Haushaltsstrukturkommission delegieren den Vorschlag zur
Beratung und ggf. Entscheidung an den Gemeinderat.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.09.2015 die Abschaffung des
Badebusses ab 01.01.2016 beschlossen.
26
3.5 Umweltkalender der Städte Ravensburg und
Weingarten
Begründung:
Wie hoch sind die Kosten für den gemeinsamen Umweltkalender von Ravensburg
und Weingarten? Da dieser recht wenig sonstige Weingartner Termine enthält
(Jahrmarkt z. B: nicht aufgeführt, dafür aber Ravensburger Christkindlesmarkt),
und ohnehin ein zweites Infoblatt für die wichtigen Weingartner Termine am
Neujahrsemfang ausliegt, plädiere ich für die sofortige Einstellung des
gemeinsamen Umweltkalenders. Die Leerungstermine der einzelnen Bezirke
könnten in Weingarten im Blick veröffentlicht werden, zusätzlich für alle
Haushalte ein vierseitiges Infoblatt, das die wichtigen Informationen gebündelt
enthält. Der Umweltkalender landet bei vielen Haushalten eh gleich in der grünen
Tonne, was belegt wird durch den Saustall, der immer um die Glascontainer am
Festplatz vorhanden ist, weil sich die Leute wieder nicht im Kalender um die
Termine vom RaWEG-Sack gekümmert haben.
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Stellungnahme Fachbereich:
Der Umweltkalender wird aufgrund der Rückdelegation an den Landkreis
Ravensburg ab 2016 nicht mehr von der Stadt Weingarten gedruckt.
Umsetzbarkeit:
bereits umgesetzt
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
erledigt
27
3.7 Verzicht auf Sanierung der Skateanlage
Begründung:
Aus dem letzten Haushaltsjahr ist ein Haushaltsrest in Höhe von 40.000 Euro im
entsprechenden Haushaltsbereich vorhanden, sowie im Haushaltsplan 2015
weitere 90.000 Euro für Investitionen geplant.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Die Situation der Anlage ist wohl jetzt bereits nicht ausreichend, somit ist der
Zustand gleichbleibend und es folgt keine Reduzierung von Leistungen, sondern
lediglich Verzicht auf eine Anhebung des Standards. Das Geld sollte aber auch
nicht für andere Projekte verwendet werden, sonst komme es unter Umständen
zu einer "Neiddebatte".
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Haushaltsjahr 2015
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
Personalkosten Betrag/Jahr:
insgesamt werden Ausgaben in Höhe von 140.000
€ nicht generiert (40.000 € Rest aus 2014+90.000
€ Ausgabenverzicht aus 2015)
Stellungnahme Fachbereich:
Die Skateanlage wird ganzjährig von Jugendlichen, wie auch Erwachsenen
genutzt. Sie ist Treffpunkt und Sportplatz zugleich. Der bauliche Zustand der
Anlage ist kritisch, so dass ohne entsprechende Investitionen mit einer Schließung
der Anlage zu rechnen ist. Die Lage und das bereits erbrachte Angebot lassen
jedoch eine Schließung kaum zu, da die Gefahr besteht, dass sich Jugendliche
weiterhin dort treffen und Alkoholmissbrauch nahezu vorprogrammiert ist.
Durch die Skateanlage und die Kooperation mit dem Jugendbeauftragten haben
die Jugendlichen eine gute und sinnvolle Beschäftigung gefunden und sind
"aufgehoben". Um auch "Problemkinder" in geregelte Bahnen zu bringen,
sowie auch eine Zusammenführung dieser mit anderen Jugendlichen weiterhin zu
ermöglichen sollte diese Freizeitaktivität aufrechterhalten werden. Eine komplette
Grundsanierung ist allerdings erforderlich.
Die angesprochenen 90.000,00 € wurden im Rahmen der Haushaltsplanberatung
2015 durch den Gemeinderat auf die Umgestaltung des Münsterplatzes
übertragen und mit einem Sperrvermerk versehen.
28
Umsetzbarkeit:
bereits umgesetzt
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
erledigt
29
4.6 Straßenbeleuchtung nachts reduzieren
Begründung:
Reduzierung der Energiekosten
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Absenkung Standards
Stellungnahme Fachbereich:
Die Reduzierung der Energiekosten bei der Straßenbeleuchtung ist in der Stadt
Weingarten seit Jahren ein Thema. Um die Energiekosten zu reduzieren, bestehen
bereits diverse Einsparungsmodelle.
Die Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet wird in einer sogen. Halbnachtschaltung"
betrieben; d. h. dass im Zeitraum von 22.00 bis 6.00 Uhr die Straßenbeleuchtung
"halbiert" wird, und dadurch der Energiebedarf um fast 50 % reduziert wird. Die
Ein- und Ausschaltzeiten werden durch Lichtmesser (Photozellen) gesteuert.
Die jährlichen Gesamt-Betriebsstunden betragen ca.
4.000 h / a
davon Vollbetrieb (100 % ) ca.
1.100 h / a
davon Halbnachtschaltung (50 %) ca.
2.900 h / a
Eine weitere Reduzierung wäre nur durch ein komplettes Abschalten der
Beleuchtung möglich. Dies sollte aus Sicherheitsgrünen nicht erfolgen. Außerdem
dürfen Fußgängerüberwege und Hauptverkehrsstraßen nicht abgeschaltet
werden. Diese getrennt zu schalten ist technisch nur sehr aufwändig und nur mit
hohen Kosten zu realisieren.
Um die Stromkosten der Straßenbeleuchtung zu reduzieren wird seit Jahren in
moderne Beleuchtungsmittel investiert. So sind in der Stadt Weingarten seit 2011
z. B. keine Quecksilberdampflampen (HQL) mehr in der Straßenbeleuchtung im
Einsatz. Diese wurden durch Natriumdampf-Hochdrucklampen (SON oder NAV)
ersetzt.
In den letzten Jahren werden überwiegend moderne LED-Lampen – unterstützt
auch durch diverse Förderprogramme – in der Straßenbeleuchtung eingesetzt.
Hierdurch können die Energiekosten gegenüber "alter Beleuchtungstechnik" bis
z. T. über 60 % gesenkt werden. Außer einer effektiveren Lichttechnik tragen
auch die bedeutend längeren Lebenszeiten der LED-Leuchten gegenüber
30
herkömmlicher Lichttechnik, einer Kostenreduzierung bei der Straßenbeleuchtung
bei.
In folgender Aufstellung lässt sich erkennen, wie in den vergangenen Jahren
durch Umrüstung auf moderne Beleuchtungstechnik der Energieverbrauch
erheblich reduziert wurde.
Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung 2010
1.179.240 kWh
Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung 2013
1.048.570 kWh
Reduktion ca. 11 % pro Jahr
130.634 kWh
Der Stromverbrauch konnte trotz der neuen Baugebiete "Grimmastraße" und
"Baienfurter Ösch" in den 4 Jahren um 11 % reduziert werden.
Diese Reduzierung wird sich 2014 fortsetzen, da weitere Lampen durch neue LEDLampen ersetzt wurden. Insbesondere die Umstellung der Weihnachtsbeleuchtung
auf LED (Einsparung ca. 51.000 kWh/a) und der Umrüstung der Unterführung
"Charlottenplatz" (Einsparung ca. 18.800 kWh/a). Die Umrüstungen der
vergangenen Jahre wurden von der KfW gefördert, so dass sich der Eigenanteil
auf ca. 75 % reduziert.
Um die Stromkosten weiter zu senken, sollten in den kommenden Jahren weitere
Umrüstungen auf LED erfolgen und damit gleichzeitig die teilweise mehr als 40
Jahre alten Straßenlampen durch neue LED-Lampen zu ersetzen.
Umsetzbarkeit:
bereits umgesetzt
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Derzeit ist keine weitere Einsparung möglich. Der Konsolidierungsvorschlag ist
bereits umgesetzt.
31
4.13 Zuschuss für Wärmedämmmaßnahmen
Angabe der betroffenen Haushaltsstelle: 02.1200.987000
Begründung:
In den letzten 5 Jahren sind immer weniger Zuschussanträge eingegangen, so
dass im Vermögenshaushalt der Bereitstellungsbetrag um ca. 50 % gekürzt
werden kann. Der Förderung liegt ein Gemeinderatsbeschluss vom 15.06.2009
zu Grunde.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Bereitstellung verringern
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Wenn die reduzierten Fördergelder abgeschöpft sind, könnten Antragsteller evtl.
nicht mehr berücksichtigt werden.
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Ab 2015
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
Personalkosten Betrag/Jahr:
Sachkosten
Betrag/Jahr:
11.000 €/Jahr
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Der Vorschlag wurde bereits im Haushaltsplan 2015 umgesetzt und die Mittel in
Höhe von 21.000 € gestrichen.
Ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss wird vorbereitet.
32
4.17 Anhebung der Nutzungsentgelte städtischer Plätze
und Räume (z.B. Kornhaussaal, Nessenreben, Stadtgarten
etc.)
Begründung:
Die Nutzungsentgelte für städtische Plätze und Räume sind seit geraumer Zeit
unverändert.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Erhöhung der Einnahmen
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Höhere Nutzungsentgelte für Nutzer der o.g. städtische Liegenschaften
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Wenn möglich in 2015 (Hängt wesentlich von einer evtl. erforderlichen
Entscheidung des Gemeinderats ab.)
Stellungnahme Fachbereich:
Umsetzbar. ggf. Abstimmung bzw. Gespräch mit Nutzern und Vereinen
erforderlich.
Die Verwaltung hat zur Beratung in der Haushaltsstrukturkommission-Sitzung
eine Liste aller städtischen Plätze und Räumlichkeiten mit deren Nutzungsentgelte
sowie deren möglichen Anpassungen erstellt.
Umsetzbarkeit:
kurzfristig umsetzbar (umsetzbar im Haushaltsplan 2016)
Stellungnahme der Haushaltsstrukturkommission:
Verschiedene Nutzungsentgelte wie Entgelte für die Nutzung des Festplatzes
werden von der Verwaltung nach Prüfung erhöht.
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Der Vorschlag wird wie folgt umgesetzt:
1. Die Entgelte der Anlage 3,4 und 5 werden nicht verändert.
2. Die Entgelte der Anlage 2 Kornhaussaal werden im Rahmen des Gesamtpaketes
"Kultur- und Kongresszentrum" behandelt.
3. Die Entgelte der Anlage 1 werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung
erhöht, lediglich die Entgelthöhe für die Nutzung des Festplatzes als Parkplatz für
die Oberschwabenschau wird auf 500,00 Euro /Woche angehoben. .
33
4.29 Solare Eigenversorgung prüfen
Begründung:
Ca. 10% des städtischen Eigenstromverbrauchs (am Tag) solar selbst erzeugen
ohne Einspeisung ins öffentliche Netz – Gutachten erstellen lassen
Stellungnahme Fachbereich:
Sämtliche geeignete Dächer städtischer Liegenschaften sind bereits mit
Solaranlagen belegt.
Freie städtische Grundstücke, die sich für Solaranlagen eignen, sind nicht
vorhanden.
Die Erstellung von weiteren PV-Anlagen auf eigenen Liegenschaften ist damit
nicht möglich.
Umsetzbarkeit:
nicht umsetzbar
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
bereits umgesetzt - erledigt
34
4.31 Einige Grünanlagen auf Wildwiese umstellen
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Einsparung
Stellungnahme Fachbereich:
Der Baubetriebshof hat bereits alle geeigneten Wiesenflächen zu Blumenwiesen
umgearbeitet. Die Maßnahme erfolgte nach Rücksprache mit der zuständigen
Abteilung 4.2. Bau und Unterhaltung.
Eine weitere Einsparung ist durch die Maßnahme nicht zu erzielen.
Umsetzbarkeit:
bereits umgesetzt
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
bereits umgesetzt
35
4.16 Das Studentenwohnheim an der Scherzach schnellst
möglich aufgeben.
Begründung:
Durch weiter zu erwartenden defizitären Betrieb auch über die Anlaufphase
hinaus, sollten die Verträge mit dem Vermieter und dem Dienstleister
Studentenwerk Weiße Rose zum nächst möglichen Zeitpinkt aufgehoben
werden.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Weniger Angebot an studentischem Wohnraum auf dem Markt.
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Wenn möglich 2015.
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
Sachkosten
Betrag/Jahr:
bei 80 % Auslastung ca. 30.000 €
Der Konsolidierungsvorschlag korrespondiert mit den Vorschlag Nr. 4.1
Stellungnahme Fachbereich:
Ist ggf. anzustreben. Mietverträge mit den Studierenden enden zum Großteil im
September bzw. Oktober 2015
Umsetzbarkeit:
kurzfristig umsetzbar (umsetzbar im Haushaltsplan 2016)
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Wird gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 20.07.2015 umgesetzt.
36
Abgelehnte
Konsolidierungsvorschläge
37
1.2 Abschaffung MAXX, Prämien für Ideen
Begründung:
Alle Mitarbeiter werden für Ihre Leistung entlohnt. Verbesserungsvorschläge
gehörten zum Geschäftsinteresse eines jeden Mitarbeiters. Daher ist eine
gesonderte Prämie nicht erforderlich.
Die Einsetzung der Haushaltsstrukturkommission ersetzt dieses Gremium.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
keine
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
Personalkosten Betrag/Jahr:
Arbeitszeit der Kommission
Sachkosten
Preisgeld
Betrag/Jahr:
Stellungnahme Fachbereich:
2014 wurden so viele Verbesserungsvorschläge wie noch nie eingereicht: 21
Stück.
Die Prämienauszahlung ist dennoch gering. Prämien zwischen 20-100 Euro
werden/wurden ausbezahlt (jährlich ca. 300.- im Durchschnitt).
Prämiert werden Vorschläge, die auch zur allgemeinen Kostensenkung beitragen,
bzw. bürger- und mitarbeiterfreundlich sind.
Der personelle Aufwand beträgt ca. 3 Std. im Monat.
Das interne Vorschlagswesen sollte auch im Hinblick auf die Motivation erhalten
bleiben.
Umsetzbarkeit:
kurzfristig umsetzbar (umsetzbar im Haushaltsplan 2016)
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Vorschlag abgelehnt
38
1.4 Abschaffung Verwaltungsbericht der Stadt
Begründung:
Der Verwaltungsbericht ist eine Sammlung der Verwaltung von Statistischen
Daten und Fakten sowie ein Jahresüberblick auf die städtischen Veranstaltungen
und Feste. Die Erstellung dieses Berichtes ist mit sehr viel Zeitaufwand verbunden.
Dieser Bericht wird nur für das Archiv erstellt und ist daher unnötig.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Keine
Stellungnahme Fachbereich:
Der Verwaltungsbericht der Stadt Weingarten ist mittlerweile die einzige
Sammlung von Daten über die allgemeinen Tätigkeiten der Stadt.
Eine Chronik, wie in den früheren Jahren, wird längst nicht mehr gemacht und
der Verwaltungsbericht auch nur in ganz wenigen Exemplaren gedruckt und
ansonsten digital zur Verfügung gestellt. Da es sich um einen Bericht handelt, der
jährlich fortgeschrieben wird, ist der Aufwand in der Erstellung in den einzelnen
Abteilungen überschaubar. Auch die Zusammenführung ist im Vergleich zu dem
Produkt unerheblich.
Eine Abschaffung dieses Berichtes kann unter keinen Umständen gut geheißen
werden.
Umsetzbarkeit:
nicht umsetzbar
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Vorschlag abgelehnt
39
1.7 Werbe- und Hinweistafeln von Firmen auf
öffentlichen Grundstücken und Lichtmasten
Begründung:
Erhebung einer Gebühr für das Aufstellen von Werbe- und Hinweistafeln
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Erhöhung der Einnahmen
Stellungnahme Fachbereich:
1.) In der Haushaltssitzung am 02.02.2015 wurde die Einführung einer
Sondernutzungssatzung erneut abgelehnt.
2.) Grundsätzlich ist eine Beschilderung/Wegweisung im öffentlichen
Verkehrsraum nicht zulässig, wird aber geduldet, weil es immer noch an
gemeinsamen Werbeeinrichtungen in den Zufahrten der Gewerbegebiete
fehlt.
Umsetzbarkeit:
nicht umsetzbar
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Vorschlag abgelehnt
40
1.9 Anwohnerparkplätze in den Wohngebieten einrichten
Begründung:
Parken in Zone 30 nur auf ausgewiesenen Parkflächen und nachts nur für
Anwohner mit Parkschein
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Erhöhung der Einnahmen
Stellungnahme Fachbereich:
Die Einführung von Anwohnerparkregelungen ist vorrangig Aufgabe der
Stadtplanung.
Parken in T-30-Zonen nur in ausgewiesenen Parkplätzen ist – weil gesetzlich nicht
so geregelt wie im "Verkehrsberuhigten Bereich2 – mit sehr hohem
Beschilderungsaufwand verbunden. Eine nächtliche Parkgebühr wird rechtlich
nicht für möglich gehalten, die Gebühren für "Anwohnerparkausweise" sind
ebenfalls gesetzlich limitiert (jährl. Pauschalgebühr).
Umsetzbarkeit:
nicht umsetzbar
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Vorschlag abgelehnt
41
2.3 Druckkosten Broschüre vom Haus am Mühlbach
Angabe der betroffenen Haushaltsstelle: 01.4000.650000
Begründung:
Derzeit werden monatlich 680 Exemplare gedruckt. Die Kosten hierfür betragen
pro Jahr 3.600,00 €. Bei Reduzierung der Auflage um 50 % könnten auch 50 %
der Kosten eingespart werden, somit 1.800,00 €. Erfahrungen bei der
Verwaltung: die angelieferten Exemplare landen nach einem Monat komplett im
Papierkorb, kein Interesse von Seiten der Kundschaft.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Absenkung Standards
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Keine Auswirkungen, da die Zeitung ja noch erhalten bleibt, nur reduziert wird.
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Sofortige Umsetzung möglich.
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
Sachkosten
Betrag/Jahr:
1.800,00 Euro
Stellungnahme Fachbereich:
Nach Rücksprache mit dem Haus am Mühlbach ist der Vorschlag nicht umsetzbar.
Umsetzbarkeit:
nicht umsetzbar
Stellungnahme der Haushaltsstrukturkommission:
Sitzung vom 04.11.2014: Der Vorschlag wurde zurückgezogen. Prüfvorschlag an
die Verwaltung, die Zeitschrift von Haus am Mühlbach in "Weingarten im Blick"
zu integrieren.
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Vorschlag abgelehnt
42
2.5 Abschaffung der Waldwichtelgruppe
Angabe der betroffenen Haushaltsstelle: 01.4640.700400
Begründung:
Hoher Aufwand (Abmangel: pro Jahr ca. 16.000 €) bei geringer Beteiligung (nur
bis 10 Kinder). Der Betreuungsumfang ist derart gering (2 x 3 Stunde/Woche),
dass er ersatzlos entfallen kann.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Protest des Trägers, ev. Kirche.
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
Personalkosten Betrag/Jahr:
Sachkosten
Betrag/Jahr:
16.000 €
Stellungnahme Fachbereich:
Der von der Verwaltung in die Haushaltsstrukturkommission 2014 eingebrachte
Sparvorschlag wurde vom Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatung
2015 abgelehnt.
Umsetzbarkeit:
nicht umsetzbar
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
bereits abgelehnt (Gemeinderat 02.02.2015)
43
2.6 Wegfall der Förderung der Schwerpunktpraxis
Angabe der betroffenen Haushaltsstelle: 01.4510.700400
Begründung:
Keine Förderung von Privatpersonen.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Absenkung Standards
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Proteste der Stadt Ravensburg; diese ist auf eine Finanzierung der
Umlandgemeinden angewiesen, ansonsten droht der Verlust der Praxis.
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Ab dem Jahr 2015 möglich.
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
Personalkosten Betrag/Jahr:
Sachkosten
Betrag/Jahr:
5.000 €
Stellungnahme Fachbereich:
Die Verwaltung hält den Sparvorschlag für nicht umsetzbar, da eine
Aufrechterhaltung des für Drogensüchtige wichtigen Angebots ohne kommunale
Bezuschussung nicht gewährleistet werden kann.
Umsetzbarkeit:
nicht umsetzbar
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Vorschlag abgelehnt
44
2.7 Moderate Erhöhung der Elternbeiträge für
Kindergärten, über die Landesempfehlungen hinaus
Begründung:
Die Kosten für die Kindergärten steigen Jahr für Jahr. Die Eltern müssen an diesen
Kostensteigerungen beteiligt werden.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Erhöhung der Einnahmen
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Proteste der Eltern.
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Ab September 2015 möglich.
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
Personalkosten Betrag/Jahr:
Sachkosten
Betrag/Jahr:
66.000 €
Stellungnahme Fachbereich:
Die Verwaltung wird nach Absprache mit den Trägern einen Vorschlag erarbeiten.
Dieser wird zunächst im Kuratorium für Kindergartenangelegenheiten besprochen
und dann im Gemeinderat vorgestellt.
Beschluss des Gemeinderates vom 20.07.2015:
Die Elternbeiträge in den Kindergärten werden seit Jahren nach den gemeinsamen
Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände festgesetzt.
Diese Empfehlungen sind für die Kindergartenjahre 2015/2016 und 2016/2017
am 21.05.15 veröffentlicht worden.
Für den Ganztagesbereich – sowohl für Kinder über als auch unter drei Jahren –
gibt es allerdings keine Empfehlungen. Hier hat die Stadt bisher die Elternbeiträge
selbst festgesetzt. Dies soll nun auch für die kommenden Jahre erfolgen.
Neu und anders als bisher ist der Umstand, dass nun im Krippen- und
Ganztagesbereich ebenfalls nur Beitragssätze für die Betreuungskosten – also
ohne Verpflegungskosten – vorgegeben werden. Die einzelnen Einrichtungen
haben somit die Möglichkeit, nach Rücksprache mit den Eltern das Essen
auszuwählen und entscheiden selbst, in welcher Form das Essen abgerechnet
wird. Aus Sicht der Verwaltung kann somit eine höhere Vergleichbarkeit der
Elternbeiträge erfolgen.
Der Beitragszuschlag im Ganztagesbereich beträgt für Kinder unter 3 Jahren mtl.
200,00 € und für Kinder über 3 Jahren mtl. 150,00 € und wird ebenfalls –
entsprechend den Empfehlungen der Landesverbände – jährlich angehoben (ab
2016/2017 um 3 %).
45
Der Beschluss bezüglich der Elternbeiträge war in der Kuratoriumssitzung für
Kinderbetreuungsangelegenheiten am 11.06.2015 einstimmig.
Der Gemeinderat hat der Neufestsetzung der Kindergartenbeiträge ab September
2015 entsprechend der Landesempfehlungen zugestimmt.
46
2.8 Übernahme der Kindergärten (nicht
Kindertagesstätten) in städtische Trägerschaft
Begründung:
Die Stadt Weingarten zahlt derzeit eine Verwaltungskostenpauschale von 5 % der
Ausgaben an die ev. und kath. Kirchen für den Betrieb der Kindergärten. Es ist zu
prüfen, ob ein Betrieb durch die Stadt wirtschaftlicher wäre.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Erledigung durch die Stadt
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Das Vorgehen wäre mit den kirchlichen Kindergartenträgern im Vorfeld
abzustimmen.
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Verträge mit den beiden Kirchen müssten gekündigt werden. Unter Einhaltung
der Kündigungsfrist daher vor 2016/2017 nicht möglich.
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
Personalkosten Betrag/Jahr:
Sachkosten
Betrag/Jahr:
100.000 €
Stellungnahme Fachbereich:
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die kirchlichen Träger eine
Kostenbeteiligung erbringen, wenn sie selbst nicht mehr die Trägerschaft haben.
Bisher beteiligten sich die kirchlichen Träger an den Kosten mit ca. 5 bis 15%, je
nach Vertrag. Die Einsparung des Verwaltungskostenbeitrags würde somit keine
Einsparung, sondern eine Kostenmehrung bedeuten.
Umsetzbarkeit:
nicht umsetzbar
Ergebnis der Kommission zur weiteren Vorgehensweise:
Vorschlag abgelehnt
47
2.15 Nachbesetzung des Stadtmusikdirektors
Angabe der betroffenen Haushaltsstelle: 01.3320.400000
Begründung:
Mit dem Ruhestand von Manfred Horras ist über eine Fortführung seiner Arbeit
und Aufgaben zu diskutieren. Dabei ist zu überlegen, ob seine Musikschüler in
Zukunft an die Musikschule Ravensburg – in der Weingarten Mitglied des
Trägervereins ist – verwiesen werden und dann nur noch ein Dirigent für
Stadtkapelle gegen Aufwandsentschädigung eingestellt wird. Eine weitere Option
wäre, dass für den Unterricht des Stadtmusikdirektors ein Entgelt (über den
bisherigen Sachkostenbeitrag von 20 € monatlich hinaus) erhoben wird, das der
Stadt Weingarten zukommt.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Absenkung Standards
Erledigung durch Dritte
Erhöhung der Einnahmen
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Die Maßnahme wäre v.a. für die Nachwuchsförderung des Musikvereines und die
Musikausbildung in Weingarten nachteilig.
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Ab Haushaltsjahr 2017.
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
Personalkosten Betrag/Jahr:
20.000 € bis 30.000 €
Der Konsolidierungsvorschlag korrespondiert mit den Vorschlag Nr. 2.19
Stellungnahme Fachbereich:
Da es für die Nachfolgeregelung für Herrn Stadtmusikdirektor Manfred Horras
eine Vielzahl an organisatorischen Alternativen gibt, müssen diese zunächst mit
allen Beteiligten besprochen werden, bevor eine Entscheidung im Gemeinderat
herbeigeführt wird.
Umsetzbarkeit:
mittel- / langfristig umsetzbar
geschätzte Zeitangabe: 2017
Stellungnahme der Haushaltsstrukturkommission:
Eine Wiederbesetzung soll erfolgen. Entscheidung im Gemeinderat rechtzeitig
einholen aufgrund der Stellenausschreibung.
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Vorschlag abgelehnt
48
2.17 Rückzug aus der Kinder-Universität RavensburgWeingarten
Angabe der betroffenen Haushaltsstelle: 01.3400.589000
Begründung:
Die Städte Weingarten und Ravensburg ziehen sich finanziell und organisatorisch
aus der Kinder-Universität Ravensburg-Weingarten zurück. Diese
Veranstaltungsreihe ist ein reines Bildungs- und Hochschulthema und sollten von
den Hochschulen im Schussental alleine gestemmt werden.
Die Kinder-Uni bietet für Kinder Vorlesungen an, um sie im Kindesalter für neue
Wissensgebiete und auch für ein späteres Studium zu interessieren. Bei
vergleichbaren Projekten hilft man den Partnern bzw. Veranstaltern bei der
Einführung ihrer Veranstaltungsreihe und zieht sich dann aber bald zurück. Dies
wurde von mir auch immer wieder eingefordert, aber vom Ravensburger
Kulturamtsleiter abgelehnt.
Da Ravensburg keine Scheu hat, gemeinsame Projekte der Städte RV-Weingarten
einseitig aufzukündigen, könnten wir in diesem Falle auch so verfahren und uns
einseitig aus der Kinder-Uni zurückziehen.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Erledigung durch Dritte
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Mit keinen, da die Kinder-Uni dann von den Hochschulen im Schussental
weiterbetrieben wird.
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Ab Haushaltsjahr 2015.
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
Personalkosten Betrag/Jahr:
Sachkosten
Betrag/Jahr:
3.000 €
Stellungnahme Fachbereich:
Seit über 10 Jahren wird an den Hochschulen in Ravensburg und Weingarten die
"Kinderuniversität" angeboten. Das Projekt wird von den Städten Ravensburg
und Weingarten organisatorisch und finanziell unterstützt.
Es ist in Abstimmung mit den Hochschulen und der Stadt Ravensburg zu prüfen,
ob die Projektfortführung künftig durch die Hochschulen alleine gewährleistet
werden kann.
Der Gemeinderat wird über das Ergebnis der Prüfung informiert.
Umsetzbarkeit:
kurzfristig umsetzbar (umsetzbar im Haushaltsplan 2016)
49
Stellungnahme der Haushaltsstrukturkommission:
Da nach Prüfung verschiedener Möglichkeiten eine Übernahme der Kosten
anderweitig nicht in Frage kommt wird die Unterstützung beibehalten.
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Herr OB Ewald führt weitere Gespräche. Vorerst bleibt die Bezuschussung
bestehen.
50
2.18 Verkauf vorhandener Kunstgegenstände (Bilder...),
Aufstellung aller vorhandenen Kunstgegenstände
(Bestandsliste erstellen)
Begründung:
In den letzten Jahren wurden regelmäßig Kunstgegenstände erworben. Deren
Wert ist z. T. deutlich gestiegen. Eine Veräußerung würde Einnahmen einbringen.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Erhöhung der Einnahmen
Stellungnahme Fachbereich:
Seit Jahrzehnten werden im Rahmen der Ausstellungen der Kornhausgalerie
Kunstwerke durch die Stadt angekauft. Eine Bestandsliste darüber existiert.
Während der Ankauf der Kunstwerke nach einem langjährig erfolgreichen
Prozedere erfolgt, gibt es aktuell keinerlei Erfahrungen über den Verkauf von
Kunstwerken. Hier wäre der Marktwert der einzelnen Arbeiten, die allgemeine
Marktsituation im Kunstbereich und vieles mehr zu berücksichtigen. Einzelne
Kunstwerke – wie das im Jahre 2000 erworbene von Dieter Krieg – haben einen
enormen Wertzuwachs erzielt, andere können dies noch erreichen.
Die Abteilung Kultur und Tourismus rät angesichts der unsicheren
Ertragserwartungen und des geringen Effekts auf den städtischen Haushalt
generell vom Verkauf von Kunstgegenständen ab.
Umsetzbarkeit:
kurzfristig umsetzbar (umsetzbar im Haushaltsplan 2016)
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Kein genereller Verkauf, aber der Galeriebeirat erhält den Auftrag einen
entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten, welche Gegenstände zum Verkauf
angeboten werden können. Sowie ein Vorschlag, in welcher Art der Verkauf
stattfinden könnte.
Ergebnis Galeriebeirat:
Der Galeriebeirat hat sich mit dem Thema befasst und rät aufgrund des
unsicheren Ertrages und des entstehenden Imageschadens von einem Verkauf ab.
Vorschlag abgelehnt.
51
2.19 Ersetzen des Stadtmusikdirektors durch einen
ehrenamtlichen Dirigenten
Begründung:
Umliegende Musikvereine haben einen ehrenamtlichen Dirigenten. Warum
Weingarten nicht?
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Absenkung Standards
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Ab Ruhestand des Stadtmusikdirektors
Der Konsolidierungsvorschlag korrespondiert mit den Vorschlag Nr. 2.15
Stellungnahme Fachbereich:
Da es für die Nachfolgeregelung für Herrn Stadtmusikdirektor Manfred Horras
eine Vielzahl an organisatorischen Alternativen gibt, müssen diese zunächst mit
allen Beteiligten besprochen werden, bevor eine Entscheidung im Gemeinderat
herbeigeführt wird.
Umsetzbarkeit:
mittel- / langfristig umsetzbar
geschätzte Zeitangabe: 2017
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Vorschlag abgelehnt
52
2.21 Abschaffung der Bürgerzeitung, alternativ
Reduzierung auf ein Amtsblatt gängiger Art
Begründung:
Die Stadt Weingarten leistet sich eine Bürgerzeitung, die Ihresgleichen in BadenWürttemberg sucht. Wenn es darum geht, amtliche Nachrichten zu
veröffentlichen, so kann man sich auf eine Form der gängigen Amtsblätter
beschränken. Es bedarf jedenfalls keines "Konkurrenzblattes" zur Schwäbischen
Zeitung, um den Mitteilungen und der Selbstdarstellung der Verwaltung eine
breitere Plattform zu geben.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Absenkung Standards
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
So mancher Redakteur in den Vereinen wird aufatmen, wenn er weniger zu tun
hat. Die Konflikte über die Veröffentlichung von Parteien und
Gemeinderatsfraktionen sind auch vorbei.
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Im Haushaltsjahr 2015 ( Abänderung der Veröffentlichungsform müsste möglich
sein)
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
Personalkosten Betrag/Jahr:
Es werden Haushaltsmittel und Personalkapazität frei.
Stellungnahme Fachbereich:
Trotz der im Verhältnis zu anderen Amtsblättern hohen optischen Qualität fallen
für "Weingarten im Blick" seit der Vertragsumstellung auf den Verlag Nussbaum
Medien im April 2013 aufgrund der vollständigen Werbefinanzierung keine
Kosten für die Herstellung und den Vertrieb der Publikation mehr an. Der Vertrag
mit dem Schwäbischen Verlag sah bis dahin noch eine jährliche
Kostenbeteiligung von 25.000 Euro sowie zusätzliche Werbegarantien vor.
Zusätzlich kann die Stadt ihre Bekanntmachungen seit der Vertragsumstellung
kostenlos veröffentlichen. Dadurch konnten die Haushaltsansätze der einzelnen
Dienststellen von 61.900 Euro im Jahr 2012 auf 13.200 Euro im Haushalt 2015
reduziert werden. Dies entspricht einem zusätzlichen Einsparvolumen von
48.700,- Euro.
Im Falle einer Umstellung auf ein bei klassischen Amtsblättern verbreitetes
"Abonnentensystem" wird die Abogebühr vom Verlag eingetrieben und in die
Finanzierung des Amtsblattes eingerechnet, da für den Verlag bei einer
53
reduzierten Auflage auch nur geringere Anzeigenpreise erzielbar sind. Eine
Umstellung auf ein Abonnentensystem würde für die Stadt Weingarten nur den
Nachteil einer deutlich reduzierten Haushaltsdurchdringung (ca. 25 bis 40 %),
aber keine finanziellen Vorteile bringen.
Der Aufwand der Stadt für die Bürgerzeitung "Weingarten im Blick" beschränkt
sich weitgehend auf die Personalkosten.
Auch im Falle eines Verzichts muss die Stadt für die allgemeine
Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung und die Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements weiterhin Ressourcen im ähnlichen Umfang aufwenden.
"Weingarten im Blick" ist nicht nur für die Stadt selbst, sondern auch für Kirchen,
Einrichtungen und Vereine eine viel genutzte, alle Haushalte erreichende
Publikation. Für die städtische Öffentlichkeitsarbeit ist "Weingarten im Blick" eine
zentrale Kommunikationsplattform zur Erfüllung des gestiegenen Informationsund Beteiligungsbedarfs der Bevölkerung sowie zur Förderung des
Bürgerschaftlichen Engagements.
Angesichts der breiten Akzeptanz und der Bedeutung für die Kommunikation in
Weingarten sollte diese etablierte Publikation nicht in Frage gestellt werden.
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
im Verwaltungsausschuss 09.03.2015 – Ergebnis: Vorschlag abgelehnt
54
2.22 Reduzierung des Zuschusses an die Klosterfestspiele
GmbH auf Null
Begründung:
In 2015 wird es den bisherigen als Markenzeichen der Festspiele bekannten
Austragungsort nicht mehr geben.
Damit fällt ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes weg. Es ist zu befürchten,
dass somit auch die Akzeptanz der Veranstaltung sinken wird. Die Finanzsituation
der Stadt ist zu angespannt, um eine Freiwilligkeitsleistung von einem solchen
Kostenumfang noch weiter zu finanzieren. Es erweist sich zudem einmal mehr,
dass die Auslagerung in eine GmbH keine wirklichen wirtschaftlichen Gewinne
verschafft, sondern lediglich die Bilanz des städtischen Kernhaushalts schönt.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Protest aus dem Kreis des im Kulturbereich engagierten Vereins zur Förderung
der Klosterfestspiele. Ohne Austragungsort kann aber weder der Verein noch die
GmbH die Veranstaltung abhalten.
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
Personalkosten Betrag/Jahr:
140.000 €
Der Konsolidierungsvorschlag korrespondiert mit den Vorschlag Nr. 2.1, 2.25
Stellungnahme Fachbereich:
Ein Ausstieg der Stadt aus der Festspielförderung käme einem vollständigen "Aus
der Klosterfestspiele" gleich.
Trotz erheblicher Förderung aus der regionalen Wirtschaft können
Kulturveranstaltungen wie die Klosterfestspiele nicht ohne öffentliche Förderung
betrieben werden.
Auch die erhoffte Komplementärförderung durch das Land wäre ohne
städtischen Anteil nicht möglich.
Die als Argument vorgebrachte Spielortthematik ist nach Aussetzen der Spielzeit
2015 für die Spielzeiten 2016 ff lösbar.
Umsetzbarkeit:
kurzfristig umsetzbar (umsetzbar im Haushaltsplan 2016)
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 15.12.2014 abgelehnt.
55
2.23 Öffnungszeiten Museen und Ausstellung reduzieren
Begründung:
Reduzierung der Energie-und Personalkosten
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Absenkung Standards
Stellungnahme Fachbereich:
Dieser Vorschlag wurde auf Initiative OB Ewalds bereits vor drei Jahren
umgesetzt.
Die Öffnungszeiten von Dienstag bis Sonntag 14 – 17 Uhr wurden reduziert um
den Dienstag, so dass die Museen und die Ausstellungen der Kornhaus Galerie
nur noch von Mittwoch bis Sonntag geöffnet haben.
Als Vergleich dienen sicherlich die vier Museen unserer Nachbarstadt Ravensburg,
die alle von Dienstag bis Sonntag von 11 – 18 Uhr geöffnet haben. Damit hat
Ravensburg fast das Dreifache an Öffnungszeiten als Weingarten. Weingarten
rangiert im Hinblick auf den Service der Öffnungszeiten unter den Museen
Oberschwabens ganz hinten bzw. ganz unten.
Darüber hinaus wurde die Anzahl der Ausstellungen der Kornhaus Galerie ab
2015 von vier auf drei reduziert, was eine entsprechende Kostenreduzierung von
ca. einem Viertel mit sich bringt.
Eine weitere Reduzierung der Öffnungszeiten sollte nicht erfolgen.
Umsetzbarkeit:
bereits umgesetzt
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Vorschlag abgelehnt
56
2.24 Theater/-Konzertabonnement: Eintrittspreise
erhöhen
Begründung:
Mehreinnahmen
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Erhöhung der Einnahmen
Stellungnahme Fachbereich:
Der Kulturkreis Weingarten und damit letztendlich die Stadt Weingarten hat ihre
Preise im Abonnement und auch im freien Verkauf im Jahre 2011 und 2013
insgesamt um über 40% erhöht.
In der Reaktion unserer Besucher bemerkt die Stadt, dass wir
betriebswirtschaftlich gesehen die sogenannte Konsumenten-Rente völlig
abgeschöpft ist. D. h. bei einer weiteren Erhöhung der Preise wäre im Hinblick
auf die Preiselastizität mit einer abnehmenden Besuchernachfrage zu rechnen. Es
müsste dann davon ausgegangen werden, dass keine weiteren Einnahmen
erzielen werden können, dafür aber die Besucherzahlen sinken würden. Und das
entspricht nicht dem öffentlichen Kulturauftrag, den die Stadt erfüllen soll.
Bei der Preisfindung ist auch das Preisniveau vergleichbarer Städte in der Region
zu bewerten..
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Vorschlag abgelehnt
57
2.25 Klosterfestspiele: Freikarten an Sponsoren
reduzieren
Begründung:
Anzahl der Freikarten muss im Verhältnis zur Höhe der Spende stehen.
Festsetzung eines bestimmten Mindestbetrags pro Freikarte
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Erhöhung der Einnahmen
Der Konsolidierungsvorschlag korrespondiert mit den Vorschlag Nr. 2.1, 2.22
Stellungnahme Fachbereich:
Die den Sponsoren zur Verfügung gestellten Karten sind jeweils Bestandteil der
dem finanziellen Engagement des Sponsors zugrundeliegenden
Sponsorenvereinbarung. Die Karten werden dem Sponsor dabei in Rechnung
gestellt. Freikarten werden von den Klosterfestspielen bereits seit einigen Jahren
nur noch in sehr eingeschränktem Umfang ausgegeben.
Umsetzbarkeit:
bereits umgesetzt
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Vorschlag abgelehnt, da es keine Freikarten gibt.
58
2.26 Interkommunaler Kostenausgleich WaldorfKindergarten u. Kindergarten Bildungszentrum St. Konrad
Begründung:
Überprüfen der Kinderzahlen
Stellungnahme Fachbereich:
Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, für Kinder, die eine Kindertagesstätte in einer
fremden Kommune besuchen, einen Ausgleich zu zahlen. Es handelt sich hier um
keine Freiwilligkeitsleistung. Selbstverständlich werden die Einwohnerdaten dabei
überprüft.
Umsetzbarkeit:
nicht umsetzbar
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Vorschlag abgelehnt.
59
2.33 Vorschulische Kinderbetreuung
Begründung:
In den nächsten 5 Jahren erwarten wir von einzelnen Trägern bauliche
Maßnahmen. Das Ziel der Träger ist, ihre Kindergartengruppen konkurrenzfähig
zu halten (z.B. kann ein Kindergarten mit nur einer Gruppe nicht gleich effizient
arbeiten wie ein Kindergarten mit mehreren Gruppen – Springer etc.). Städtisches
Konzept entwickeln.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Stellungnahme Fachbereich:
Im Moment ist es oberste Priorität für die Stadt, den Rechtsanspruch auf einen
Kinderbetreuungsplatz zu erfüllen. Dies geschieht in enger Absprache mit allen
Trägern. Bauliche Maßnahmen, um "konkurrenzfähig" zu bleiben, gibt es dabei
nicht.
Umsetzbarkeit:
nicht umsetzbar
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Vorschlag abgelehnt.
60
3.9 Keine Beheizung der Becken im Freibad (nur über
schwarze Rohre, wenn Sonne scheint)
Begründung:
Zu teuer bei zu geringer Besucherzahl
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Absenkung Standards
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Die Wassertemperatur ist nicht konstant.
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
sofort
Stellungnahme Fachbereich:
Diese Variante, die Becken nur mit Solarenergie zu beheizen, wurde bereits in der
Vorsaison in 2014 erfolgreich eingesetzt. In dieser Zeit standen die
Warmwasserduschen kostenlos zur Verfügung. Durch die starken
Temperaturschwankungen in den Nächten, eine fehlende Beckenabdeckung
sowie einen ständigen Wasserverlust ist es aber dennoch erforderlich die Becken
zusätzlich zu beheizen.
Diese Beheizung unterscheidet uns maßgeblich von Naturbädern und erlaubt
auch das Baden bei nicht idealer Witterung.
Neu ist, dass die Beheizung ab 2015 zusätzlich mit einem Blockheizkraftwerk
unterstützt werden soll, sodass weitere Kosten eingespart werden können.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 02.02.2015 (Haushaltssitzung) wurde von
den Freien Wählern beantragt diesen Punkt noch vor der neuen Freibadsaison im
Gemeinderat zu behandeln. Es ist vorgesehen, die Entscheidungen über die
Zusatzheizung in der Sitzung des Gemeinderates am 23.03.2015 herbeizuführen.
Es wird darauf hingewiesen, dass zu befürchten ist, dass bei einer weiteren
Einschränkung zu befürchten ist, dass es massive Proteste der Badegäste geben
wird. Zudem wird ein Imageverluste eintreten und ein Verlust an Badegästen.
Umsetzbarkeit:
kurzfristig umsetzbar (umsetzbar im Haushaltsplan 2016)
Ergebnis der Kommission / Gemeinderats zur weiteren Verfahrensweise:
Der Gemeinderat hat am 23.03.2015 beschlossen, nicht generell auf eine
Beheizung der Becken im Freibad zu verzichten und stimmt den Regelungen der
Verwaltung für den Monat Mai zu.
61
3.12 Einrichten eines Wertstoffhofes
Begründung:
Keine Sperrmüllabfuhr, Entfernen von Glascontainern (keine wilden
Müllablagerungen in diesen Bereichen, Reinigungskosten entfallen).
Wertmüllabfuhr entfällt. Einnahmen durch sortierten Müll z.B. Altmetall
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Absenkung Standards
Erhöhung der Einnahmen
Stellungnahme Fachbereich:
Rückdelegation der Abfallwirtschaft auf den Landkreis ab 01.01.2016 . Die Stadt ist
nicht mehr zuständig und hat keine Gebührenhoheit mehr.
Umsetzbarkeit:
nicht umsetzbar
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
nicht umsetzbar - Vorschlag abgelehnt
62
3.13 Imbiss mit Straßenverkauf: Beteiligung an
Müllkosten
Begründung:
Differenz MwSt.-Satz als Müllgebühr verrechnen:
MwSt. bei Straßenverkauf 7%, bei Verzehr im Schnellrestaurant 19%.
10% als Müllgebühr verrechnen
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Erhöhung der Einnahmen
Stellungnahme Fachbereich:
Die Erhebung als Gebühr ist nicht möglich, da hier die konkrete Gegenleistung
für den Gebührenschuldner, also den abgebenden Händler, fehlt. Der Händler
hat keinen Einfluss auf die Entsorgung des Mülls, der ja auch über das bereits
bezahlte Hausmüllsystem des Kunden entsorgt werden kann.
Möglich wäre daher nur die Erhebung als örtliche Verbrauchs- und
Aufwandssteuer. Hier scheint die Durchsetzbarkeit aber mehr als fraglich, zumal
die Stadt Kassel vor einiger Zeit mit einer örtlichen Steuer auf
Einwegverpackungen vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist.
Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat diese Einschätzung auf Nachfrage
bestätigt.
Umsetzbarkeit:
nicht umsetzbar
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Vorschlag abgelehnt
63
4.2 Abschaffung Geranien am Amtshaus und Rathaus
Begründung:
Die Geranien als Sommerbepflanzung müssen regelmäßig gegossen und
"gezupft" werden. Ansonsten ist es eher ein Schandfleck als eine Zierde. Um die
Blumen zu "zupfen", müssen die Mitarbeiter sich aus dem Fenster lehnen. Das ist
aufgrund der Unfallgefahr nicht zumutbar. Entweder müssen pflegeleichtere
Pflanzen gebracht werden oder keine.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Im Jahr 2015.
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
Personalkosten Betrag/Jahr:
Personalkosten für die tägliche Pflege
Sachkosten
ca. 5000 €
Betrag/Jahr:
Stellungnahme Fachbereich:
Die jährlichen Einsparungen bei Verzicht der Bepflanzung belaufen sich auf ca.
4.000€.
Ein Ersatz mit einer kostengünstigeren Dauerbepflanzung (Dauergrün) ist nicht
möglich.
Umsetzbarkeit:
sofort umsetzbar
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Vorschlag abgelehnt
64
4.4 Einsatz Kehrmaschine
Begründung:
Was kostet der Einsatz der Kehrmaschine zurzeit? Mein Vorschlag wäre, 2
Kehrmaschinen einzusparen.
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Absenkung Standards
Stellungnahme Fachbereich:
Der Baubetriebshof verfügt nur über eine Kleinkehrmaschine, folgedessen kann
keine Maschine eingespart werden. Bei der Reinigung der Straßen, Geh- und
Radwege handelt es sich um eine Pflichtaufgabe, die im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht unbedingt durchzuführen ist.
Umsetzbarkeit:
nicht umsetzbar
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Die Mitglieder der Haushaltsstrukturkommission geben am 04.11.2014 der
Verwaltung den Auftrag, die Leistungen des Baubetriebshofes und das Niveau der
Erbringung gesamthaft zu prüfen.
In der Sitzung vom 04.03.2015 wurde der Vorschlag abgelehnt.
65
4.7 Pflege der städt. Anlagen, Straßenreinigung
Innenstadt, Mülleimerleerung an Wochenenden
reduzieren
Begründung:
Zu hoher Personalaufwand, Müll wird von den Bürgern produziert
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Stellungnahme Fachbereich:
Bei der Stadtreinigung handelt es sich um eine Pflichtaufgabe, die nicht
gestrichen werden darf. Die Mülleimerleerung am Wochenende in der Innenstadt
wurde versuchsweise über einen kürzeren Zeitraum reduziert. In dieser Zeit
wurde nur am Samstag oder am Sonntag die Innenstadt gereinigt und die
Mülleimer geleert. Bereits nach kurzer Zeit waren so viele Beschwerden aus der
Bevölkerung eingegangen, dass auf die Reduzierung verzichtet und wieder eine
umfängliche Wochenendreinigung durchgeführt worden ist.
Umsetzbarkeit:
nicht umsetzbar
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Vorschlag abgelehnt
66
4.8 Grillhütte Nessenreben schließen
Begründung:
Viel Müll, Vandalismus
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Stellungnahme Fachbereich:
Nur umsetzbar durch Rückbau der Grillhütte und der Grillstellen.
Der Haushaltsansatz für 2015 beträgt 1.600,00 € zuzüglich
Baubetriebshofleistungen.
Umsetzbarkeit:
kurzfristig umsetzbar (umsetzbar im Haushaltsplan 2016)
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Die Beschilderung wird überprüft und ggfs. entsprechend mit Hinweisen und
Bußgeldandrohungen versehen.
Weiter erfolgen Hinweise in "Weingarten im Blick" und Kontrollen durch einen
Sicherheitsdienst.
Vorschlag der Schließung wurde abgelehnt.
67
4.9 Ampelanlage Ettishofer Str./Abt-Hyller-Str. abbauen,
Ampelanlage Festplatz und Hähnlehofstr. nachts u.
Wochenende ausschalten
Begründung:
Reduzierung der Energiekosten
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Absenkung Standards
Stellungnahme Fachbereich:
Nachdem alle Signalanlagen auf LED-Technik umgerüstet sind, betragen die
Stromkosten pro Anlage und Jahr nur noch 400,-- €.
Ein Abschalten nachts bringt ca. 1/3 Einsparung, somit rund 130,--€/Jahr bei
einer Reduzierung der Verkehrssicherheit, wie die Polizei bestätigt.
Nachdem bis auf eine Kreuzung alle Betriebskosten der anderen Anlagen von
Land und Kreis als Betreiber getragen werden, spart die Stadt also ca.
130,- €/Jahr.
Die Sicherheit sollte uns das wert sein, 130,-- € auszugeben.
Umsetzbarkeit:
bereits umgesetzt (Energieeinsparung)
nicht umsetzbar (Nachtabschaltung)
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Vorschlag abgelehnt
68
4.10 Ampelanlage beim Burger King nachts u. am
Wochenende ausschalten
Begründung:
Reduzierung der Energiekosten
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Absenkung Standards
Stellungnahme Fachbereich:
Nachdem alle Signalanlagen auf LED-Technik umgerüstet sind, betragen die
Stromkosten pro Anlage und Jahr nur noch 400,-- €.
Ein Abschalten nachts bringt ca. 1/3 Einsparung, somit rund 130,--€/Jahr bei
einer Reduzierung der Verkehrssicherheit, wie die Polizei bestätigt.
Nachdem bis auf eine Kreuzung alle Betriebskosten der anderen Anlagen von
Land und Kreis als Betreiber getragen werden, spart die Stadt also ca.
130,- €/Jahr.
Die Sicherheit sollte uns das wert sein, 130,-- € auszugeben.
Umsetzbarkeit:
bereits umgesetzt (Energieeinsparung)
nicht umsetzbar (Nachtabschaltung)
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Vorschlag abgelehnt
69
4.18 Baubetriebshofleistungen
Begründung:
Baubetriebshofleistungen: Effektiver und effizienter das Nötige bearbeiten.
Handwerksbetriebe sinnvoll einbinden. Leistungsspitzen in Kooperation mit den
Kommunen des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental bearbeiten.
Personalentwicklung weiterführen und optimieren.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Absenkung Standards
Erledigung durch Dritte
Weiterentwicklung des Bauhofs zum modernen Dienstleister.
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Mitarbeiter müssen i. d. Prozess eingebunden werden. Bauhofmitarbeiter können
eventuell in anderen Bereichen der Stadtverwaltung eingesetzt werden.
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
1-5 Jahre
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
Effektivitätsrendite 3-5% des Haushaltsansatzes
Stellungnahme Fachbereich:
In den vergangenen 15 Jahren wurden zahlreiche Umstrukturierungen,
Neuorganisationen und Verbesserungen mit dem Ziel einer effektiveren
Aufgabenerledigung umgesetzt. Nur so war es möglich, trotz Reduzierung des
Personals, gleichzeitig ein Mehr an Aufgaben zu erledigen.
Weitere Einsparpotenziale sind im Baubetriebshof nicht mehr vorhanden.
Eine effektivere Aufgabenerledigung oder weitere Einsparungen können lediglich
durch modernere und bessere Maschinen umgesetzt werden, z. B. Raupensteiger
für die Gärtnerei oder Großkehrmaschine mit Hebevorrichtung und
Absaugvorrichtung für die Entleerung der Schachteinläufe, wie vom
Baubetriebshofs bereits mehrfach vorgeschlagen.
Umsetzbarkeit:
nicht umsetzbar
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Nach ausführlicher Beratung in der Sitzung der Haushaltsstrukturkommission am
23.04.2015 wurde der Vorschlag abgelehnt, da aktuell keine Einsparung möglich
ist.
70
4.20 Flächen mit Wechselbepflanzung auf
Dauerbepflanzung umstellen
Begründung:
Mit hohem Aufwand werden Pflanzflächen in der Stadt mehrmals im Jahr neu
bepflanzt. Eine Bepflanzung mit Stauden und Gräsern ist moderner und spart
Finanzen.
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Absenkung Standards
Verbesserung des Status Quo
Einsparung von Mitteln
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Eine Dauerbepflanzung ist moderner und frischer als die herkömmliche
Wechselbepflanzung.
Stellungnahme Fachbereich:
Die größten Flächen mit Wechselbepflanzung die sich im Stadtgarten befunden
haben, wurden ersatzlos gestrichen.
Zwei weitere große Flächen mit Wechselbepflanzungen wurden zur Hälfte mit
Dauerbepflanzung ersetzt - am Bad Schöneck und am früheren Gasthof Lamm.
Zudem wurden zahlreiche der früheren Pflanztröge, die mit Wechselbepflanzung
bestückt waren, gestrichen. Die nun verbleibenden drei Flächen mit
Wechselbepflanzung, halbe Fläche Bad Schöneck, halbe Fläche früheres Gasthaus
Lamm und die Fläche am Broner Platz, sollten unserer Meinung nach beibehalten
werden. Diese Flächen wurden angeschrägt und somit ist der Aufwand im
Vergleich zum Erfolg gering.
Für diese drei Pflanzflächen erhalten wir jedes Jahr sehr viel positiven Zuspruch
aus der Bevölkerung und es wäre schade auf diese drei Akzente zu verzichten.
Umsetzbarkeit:
bereits umgesetzt (teilweise)
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Vorschlag abgelehnt
71
4.21 Extensivierung von Grünflächen bzw. Rasenflächen
Begründung:
Statt intensiv Rasenflächen zu pflegen, können Einsparungen durch Reduzierung
von Mähgängen erzielt werden, evtl. randlich häufiger, mittig Entwicklung zu
Wiesen (3xMahd) können dort sicher besser umgesetzt werden. Abmangel ist
erheblich.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Absenkung Standards
Verbesserung der Ökologie
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Umwandlung von Rasen- in Wiesenflächen → Extensivierung bringt Vorteile für
Flora und Fauna, Anrechenbare Ökopunkte für spätere Vorhaben (Ausgleich)
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Sobald möglich
Stellungnahme Fachbereich:
Bei der Umwandlung von Rasenflächen in Grünflächen sind keine Einsparungen
zu erzielen.
Wenn eine Grünfläche nur dreimal im Jahr gemäht wird, muss das Mähgut
aufgenommen und kostenpflichtig entsorgt werden. Die hierdurch anfallenden
Arbeitszeiten und entstehenden Kosten, sind gleich hoch wie ein 14-tägiger
Mähvorgang mit dem Großflächenrasenmäher.
Ferner ist zu beachten, dass in einer Wiese keine Freizeitaktivitäten durchgeführt
werden können, wegen des hohen Grases. Bürger können nicht laufen und
Kinder können nicht spielen, wie auf einer Rasenfläche.
Umsetzbarkeit:
nicht umsetzbar
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Vorschlag abgelehnt
72
4.22 Im Gebäude Kirchstr. 11 städtische Ämter
unterbringen
Begründung:
Renovierung und Unterbringung sämtlicher städtischer Ämter, die in gemieteten
Räumen untergebracht sind, im Gebäude Kirchstr. 11 in Weingarten.
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Zukunftsaufgabe langfristig, Einsparung der Mieten
Stellungnahme Fachbereich:
Das Gebäude ist in seiner Struktur (Erschließung, Raumgrößen) zur
Unterbringung städt. Ämter ungeeignet und müsste grundlegend umgebaut und
saniert werden.
Der bauliche Zustand in den oberen Geschossen ist schlecht.
Umsetzbarkeit:
nicht umsetzbar
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Vorschlag abgelehnt
73
Noch zu behandelnde
Konsolidierungsvorschläge
74
1.1 Bewirtschaftung der Tiefgarage Asamstraße für
Dauerparker
Begründung:
Die Garage ist videoüberwacht. Warum sollte sie umsonst sein?
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Erhöhung der Einnahmen
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Schon bei 10,00 €/Monat könnten Einnahmen in Höhe von 12.000,00 €/Jahr
erzielt werden. Hotelbesucher sind von dieser Regelung ausgenommen.
Stellungnahme Fachbereich:
Die Einführung von Parkgebühren für Dauerparker ist u. E. nicht möglich. Dazu
sollte die Tiefgarage Asamstraße privatisiert werden, und dann können
Stellplätze an Dauerparker vermietet werden.
Der Konsolidierungsvorschlag wird im Rahmen eines Gesamtpaketes " Kulturund Kongresszentrum" in der HSK 2016/ 2017 behandelt. Die Verwaltung wird
in diesem Rahmen umfassend über die Konstruktion des Kultur- und
Kongresszentrums informieren.
Das Gesamtpaket beinhaltet die Konsolidierungsvorschläge 1.1, 2.20, 3.15, 3.18
und 3.20.
Umsetzbarkeit:
mittel- / langfristig umsetzbar
geschätzte Zeitangabe: 2016/ 2017
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Haushaltsstrukturkommission 2016/ 2017 (Gesamtpaket "Kultur- und
Kongresszentrum")
75
1.11 Überprüfung und ggfs. Erhöhung der Mietzinse für
Tiefgaragen und oberirdische Kfz-Abstellplätze
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Erhöhung der Einnahmen
Stellungnahme Fachbereich:
Die Mietzinse gestalten sich derzeit größtenteils nach dem Mietpreisspiegel
(2009). Sollte der Mietpreisspiegel erneuert werden, können die Mietpreise
angepasst werden.
Umsetzbarkeit:
mittel- / langfristig umsetzbar
geschätzte Zeitangabe: Anpassung Mietspiegel geplant auf Ende 2015.
Umsetzung daher ab 2016 möglich.
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Haushaltsstrukturkommission 2016, Gesamtpaket "Anpassung Mietzinse"
76
2.20 Richtlinien für die Gewährung eines Zuschusses bei
Veranstaltungen örtlicher Vereine und Organisationen
im Kultur- und Kongresszentrum und im Kornhaus
Angabe der betroffenen Haushaltsstelle: 01.3410.718100
Begründung:
Zum einen ist es zu überlegen, ob man den Vereinen eine kostenfreie Überlassung
des Kultur- und Kongresszentrums in der jetzigen Finanzsituation der Stadt noch
anbieten kann. Zum anderen wäre es dringend erforderlich diese Aufgabe in die
Zuständigkeit der Stadtkämmerei zu überführen. Diese Aufgabe wird zu 80 % von
der Amt für Kultur und Tourismus und der Rest von der Stadtkämmerei erledigt.
Da aber nur die Stadtkämmerei über die Gebühren und Abläufe des Kultur- und
Kongresszentrum informiert ist, wäre es vernünftig, eine Aufgabe, die definitiv
keine kulturelle bzw. touristische ist, in die bewährten Hände der Stadtkämmerei
zu überführen.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Absenkung Standards
Erledigung durch Dritte
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Das würde dazu führen, dass die Vereine nicht mehr den besten Raum (den
Welfensaal), sondern auf alternative kostengünstigere Lösungen setzen würden.
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Ab Haushaltsjahr 2015
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
Personalkosten Betrag/Jahr:
Sachkosten
Betrag/Jahr:
20.000 €
Der Konsolidierungsvorschlag korrespondiert mit den Vorschlag Nr. 3.4
Stellungnahme Fachbereich:
Im Zusammenhang mit allgemeinen Überlegungen zum Kultur- und
Kongresszentrum könnte geprüft werden, ob die aktuell nach der Richtlinie
gewährten Zuschüsse an Vereine und Organisationen weiter im bisherigen
Umfang gewährt werden sollen. Aus Gründen der Finanzierbarkeit des Hauses für
Vereine wird von einem zu starken Eingriff abgeraten.
Unabhängig davon wird eine Vereinheitlichung der Zuständigkeit auf die
Stadtkämmerei vorgeschlagen.
77
Umsetzbarkeit:
kurzfristig umsetzbar (umsetzbar im Haushaltsplan 2016)
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Haushaltsstrukturkommission 2016/ 2017. Behandlung im Gesamtpaket "Kulturund Kongresszentrum"
78
3.2 Aussetzung der Freibadsaison für das Jahr 2015
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Proteste bei schönem Wetter.
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Sommer 2015
Der Konsolidierungsvorschlag korrespondiert mit den Vorschlag Nr. 3.6
Stellungnahme Fachbereich:
Das Freibad in Weingarten ist eines der größten Freizeit- und
Erholungsmöglichkeiten im Sommer in der Stadt. Zudem ist es ein Treffpunkt für
Groß und Klein. Die Freibadsaison war in 2014 nur wetterbedingt von den
Besucherzahlen her ca. halbiert. Die örtlichen Vereine, sowie auch Sportler aus
dem Umkreis haben aber dennoch, neben den schönen Tagen, das Freibad wie
gewohnt genutzt um ihren Sportaktivitäten nachzugehen. Um konkurrenzfähig
zu den umliegenden Gemeinden und weiterhin attraktiv bleiben zu können, ist es
erforderlich, das Freibad weiter zu betreiben, da sich eine solche Einschränkung
und Veränderung extrem negativ auf das gesamte Stadtbild auswirken würde.
Es wird vorgeschlagen den Konsolidierungsvorschlag im Rahmen eines
Gesamtpaketes "Betrieb der Bäder" in der Haushaltsstrukturkommission Frühjahr
2016 zu beraten und entsprechende Empfehlungen an den Gemeinderat zu
erarbeiten.
Die Konsolidierungsvorschläge 3.9 und 3.21 (Beheizung Freibad) werden vorab in
der Gemeinderatssitzung am 23.03.2015 behandelt.
Umsetzbarkeit:
mittel- / langfristig umsetzbar
geschätzte Zeitangabe: 2016/ 2017
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Haushaltsstrukturkommission Frühjahr 2016 (Gesamtpaket "Betrieb Bäder")
79
3.6 Freibad-Begrenzung der Öffnungszeiten auf die
Monate Juni, Juli, August
Begründung:
Die um 40% zurückgegangenen Besucherzahlen des Freibads (sicherlich
wetterbedingt, möglicherweise aber auch durch eine Aufteilung der Besucher auf
verschiedene Einrichtungen der Region) zeigen, dass hier zu hohe Kosten für die
Bereithaltung dieser Einrichtung entstehen.
Zudem ist das Freibad in die Stadtwerke ausgegliedert, deren Verlust seitdem
stetig ansteigt. Die Vorstellung, die Verluste der Bäder über die
Gewinnausschüttungen der TWS finanzieren zu können, geht nicht auf, der
Verlustausgleich nimmt von Jahr zu Jahr zu.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Absenkung Standards
Öffnungszeiten auf Juni, Juli, August reduzieren
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Maßvoller Protest, zumal Besucherzahlen in den Monaten Mai und September
ohnehin nicht so hoch sein dürften.
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Haushaltsjahr 2015
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
Personalkosten Betrag/Jahr: Das muss errechnet werden, kann angesichts der
gemeinsamen Auflistung mit dem Hallenbad von
mir nicht ermittelt werden, geschätzte Einsparung
im fünfstelligen Bereich
Der Konsolidierungsvorschlag korrespondiert mit den Vorschlag Nr. 3.2
Stellungnahme Fachbereich:
Es wird vorgeschlagen den Konsolidierungsvorschlag im Rahmen eines
Gesamtpaketes "Betrieb der Bäder" in der Haushaltsstrukturkommission Frühjahr
2016 zu beraten und entsprechende Empfehlungen an den Gemeinderat zu
erarbeiten.
Sinnvoller als die Schließung der Einrichtung ist sicher darüber nachzudenken, wie
eine Attraktivitätssteigerung eventuell auch im Zusammenhang mit weiteren
Preiserhöhungen das Defizit des Bades verringern kann. Das Freibad wurde Ende
2010 im Rahmen der Haushaltsplanung 2011 auf die Stadtwerde ausgegliedert.
Zum damaligen Zeitpunkt eine richtige Entscheidung, da die tatsächlichen
Auswirkungen der Reaktorkatastrophe in Fukushima im März 2011 nicht bekannt
waren. Diese tiefgreifenden Veränderungen des Energiemarktes führten letztlich
80
auch zu einer Verringerung der Ausschüttung der TWS an die Stadtwerke.
Das Freibad befindet sich derzeit in einem baulich guten Zustand, wobei davon
ausgegangen werden muss, dass mittelfristig deutliche Investitionen im Bereich
der Becken anfallen werden. Eine Schließung des Freibades zum jetzigen
Zeitpunkt wäre aber sicher zu früh und sicher ein schmerzlicher Verlust an
Infrastruktur und Identität der Stadt Weingarten.
Umsetzbarkeit:
mittel- / langfristig umsetzbar
geschätzte Zeitangabe: 2016/ 2017
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Haushaltsstrukturkommission Frühjahr 2016 (Gesamtpaket "Betrieb Bäder")
81
3.10 Hallenbad: Sauna verpachten
Begründung:
Einsparung beim Personal
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Absenkung Standards
Stellungnahme Fachbereich:
Es wird vorgeschlagen den Konsolidierungsvorschlag im Rahmen eines
Gesamtpaketes "Betrieb der Bäder" in der Haushaltsstrukturkommission Frühjahr
2016 zu beraten und entsprechende Empfehlungen an den Gemeinderat zu
erarbeitet.
Die Konsolidierungsvorschläge 3.9 und 3.21 (Beheizung Freibad) werden vorab in
der Gemeinderatssitzung am 23.03.2015 behandelt.
Umsetzbarkeit:
mittel- / langfristig umsetzbar
geschätzte Zeitangabe: 2016/ 2017
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Haushaltsstrukturkommission Frühjahr 2016 (Gesamtpaket "Betrieb Bäder")
82
3.11 Hallenbad: Reduzierung der Öffnungszeiten
Begründung:
Einsparung beim Personal
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Absenkung Standards
Stellungnahme Fachbereich:
Es wird vorgeschlagen den Konsolidierungsvorschlag im Rahmen eines
Gesamtpaketes "Betrieb der Bäder" in der Haushaltsstrukturkommission Frühjahr
2016 zu beraten und entsprechende Empfehlungen an den Gemeinderat zu
erarbeitet.
Die Konsolidierungsvorschläge 3.9 und 3.21 (Beheizung Freibad) werden vorab in
der Gemeinderatssitzung am 23.03.2015 behandelt.
Umsetzbarkeit:
mittel- / langfristig umsetzbar Zumindest teilweise
geschätzte Zeitangabe: 2016/ 2017
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Haushaltsstrukturkommission Frühjahr 2016 (Gesamtpaket "Betrieb Bäder")
83
3.15 Übergabe des Kultur- und Kongresszentrums an
einen privaten Betreiber
Begründung:
Die Stadt Weingarten benötigt diese Einrichtung für städtische Zwecke nur ganz
eingeschränkt. Vereine können sich diese Einrichtung aufgrund hoher Miet- und
Nebenkosten ohnehin kaum noch oder nicht mehr leisten. Die
Kulturveranstaltungen können weiterhin von der Stadt organisiert werden und es
können dann Nutzungsverträge ausgehandelt werden.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Erledigung durch Dritte
Einsparung von mehr als einer Million Euro pro Jahr
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Innerhalb der nächsten 24 Monate
Stellungnahme Fachbereich:
Das Kultur- und Kongresszentrum wird bereits erfolgreich durch einen privaten
Betreiber betrieben. Es handelt sich hierbei um die Konferenzhotel Weingarten
GmbH & Co. KG an der die Stadt nicht unerheblich selbst beteiligt ist.
Am 09.12.2013 hat der Gemeinderat eine Verlängerung des
Betriebsführungsvertrages mit der Konferenzhotel GmbH & Co.KG beschlossen.
Danach verlängert sich der bestehende Vertrag um weitere 6 Jahre, beginnend
vom 01.01.2016, bis 31.12.2021.
Der Konsolidierungsvorschlag wird im Rahmen eines Gesamtpaketes " Kultur- und
Kongresszentrum" in der Haushaltsstrukturkommission 2016/ 2017 behandelt.
Die Verwaltung wird in diesem Rahmen umfassend über die Konstruktion des
Kultur- und Kongresszentrums informieren.
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Haushaltsstrukturkommission 2016/ 2017 (Gesamtpaket "Kultur- und
Kongresszentrum")
84
3.16 Bäderbetrieb - Übertrag des Betriebes auf die
Technischen Werke Schussental (TWS)
Begründung:
Der Betrieb der Bäder kann aus steuerlichen und betriebswirtschaftlichen
Gründen von der TWS geleistet werden. Die nötigen Optimierungen können dort
sicher besser umgesetzt werden. Abmangel ist erheblich.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Absenkung Standards
Erledigung durch Dritte
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Der Betrieb von 3 Dampfbädern und einer Sauna im Hallenbad ist Luxus.
Mitarbeiter können und müssen sich weiterentwickeln und können auch in
anderen Bereichen eingesetzt werden.
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
In der laufenden Legislaturperiode
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
Durch die Optimierung Minimierung des Abmangels um 10 % (ca. 80.000 €)
Stellungnahme Fachbereich:
Die Stadtwerke Weingarten und somit auch die Bäder werden bereits jetzt schon
im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages von der TWS steuerlich und
betriebswirtschaftlich begleitet. Insbesondere die steuerlichen Angelegenheiten
werden von den Mitarbeitern der TWS übernommen.
Es wird vorgeschlagen den Konsolidierungsvorschlag im Rahmen eines
Gesamtpaketes "Betrieb der Bäder" in der Haushaltsstrukturkommission Frühjahr
2016 zu beraten und entsprechende Empfehlungen an den Gemeinderat zu
erarbeitet.
Umsetzbarkeit:
mittel- / langfristig umsetzbar
geschätzte Zeitangabe: 2016/ 2017
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Haushaltsstrukturkommission Frühjahr 2016 (Gesamtpaket "Betrieb Bäder")
85
3.18 Kultur- und Kongresszentrum – Erstellung eines
Zukunftsplanes
Begründung:
Erstellung eines Zukunftsplans mit dem Ziel der Reduzierung des Defizits.
Ausarbeitung des Zukunftsplanes durch Mitarbeiter des Kultur- und
Kongresszentrums.
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Zukunftsaufgabe langfristig, Reduzierung des städtischen Zuschusses
Stellungnahme Fachbereich:
Der Konsolidierungsvorschlag wird im Rahmen eines Gesamtpaketes " Kulturund Kongresszentrum" in der Haushaltsstrukturkommission 2016/ 2017
behandelt. Die Verwaltung wird in diesem Rahmen umfassend über die
Konstruktion des Kultur- und Kongresszentrums informieren.
Umsetzbarkeit:
mittel- / langfristig umsetzbar
geschätzte Zeitangabe: 2016/ 2017
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Haushaltsstrukturkommission 2016/ 2017 (Gesamtpaket "Kultur- und
Kongresszentrum")
86
3.20 Kultur- und Kongresszentrum – Betreibermodell
Begründung:
Verschiedene Strategien:
1. Einstellen von Geldern im Haushalt der Stadt Weingarten, für ein
Rechtsgutachten das verschiedene Szenarien durchspielt:
a. Änderung Betreibermodell
b. Worst Case Szenario - Schließung des Hauses
2. Verwaltung soll versuchen das Kultur- und Kongresszentrum unter das Dach
der Ravensburger Hallen zu bringen. Als Angebot ein Fixbetrag auf 5 Jahre
und dann Absenken um 5% pro Jahr, Laufzeit 10 Jahre.
3. Lässt sich das Betreibermodell nicht ändern: Anderes Betreiberkonzept mit
dem Ziel des technischen Downsizing.
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Deutliche Einsparung
Stellungnahme Fachbereich:
Der Konsolidierungsvorschlag wird im Rahmen eines Gesamtpaketes " Kulturund Kongresszentrum" in der Haushaltsstrukturkommission 2016/ 2017
behandelt. Die Verwaltung wird in diesem Rahmen umfassend über die
Konstruktion des Kultur- und Kongresszentrums informieren.
Umsetzbarkeit:
mittel- / langfristig umsetzbar
geschätzte Zeitangabe: 2016/ 2017
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Haushaltsstrukturkommission 2016/ 2017 (Gesamtpaket "Kultur- und
Kongresszentrum")
87
4.3 Städtische Wohnungen nur an einkommensschwache
Personen vermieten
Begründung:
Die städtischen Wohnungen sollten nur an einkommensschwache Personen
vermietet werden. Ein Einkommensnachweis ist erforderlich. Sollte die
Einkommensgrenze überschritten werden, ist ggfs. eine erhöhte Miete zu
verlangen. Aufgabe der Stadt muss es sein, bezahlbaren Wohnraum für
Bedürftige zur Verfügung zu stellen.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Absenkung Standards
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Sozial schwache haben die Möglichkeit auf bezahlbaren Wohnraum. Ggfs.
könnten Wohnungen verkauft werden. Denn eine Sanierung der Wohnungen auf
den heutigen Energiestandart ist für die Stadt aus finanziellen Mitteln nicht
leistbar.
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Eine Richtlinie kann zeitnah erstellt werden für die Vermietung.
Stellungnahme Fachbereich:
Vorschlag ist nur dann zielführend, wenn keine Anhebung der Mietzinse (siehe
Vorschläge Nrn. 4.11, 4.15 und 4.24).
Der Konsolidierungsvorschlag wird im Rahmen eines Gesamtpaketes "Anpassung
Mietzinse" in der HSK 2016 beraten und entsprechende Empfehlungen an den
Gemeinderat erarbeitet.
Umsetzbarkeit:
mittel- / langfristig umsetzbar
geschätzte Zeitangabe: 2016
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Haushaltsstrukturkommission 2016 (Gesamtpaket "Anpassung Mietzinse")
88
4.5 Spiel- und Bolzplatz Boschstraße/Benzstraße
Begründung:
Der Spiel- und Bolzplatz Boschstraße/Benzstraße wird nicht genügend frequentiert.
Manche Spielgeräte sind desolat oder veraltet und uninteressant. Daher:
Reduzierung des Platzangebots auf eine Seite, zweiter Teil des Spiel– und
Bolzplatzes zur Bebauung freigeben. Das spielt Geld in die Stadtkasse und davon
könnte der dann noch vorhandene Teil des Spielplatzes aufgewertet werden.
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Absenkung Standards
Erhöhung der Einnahmen
Stellungnahme Fachbereich:
Der Spiel- und Bolzplatz ist als Teilbereich der Grünfläche Nr. 45 im
Grünraumkonzept untersucht und bewertet worden. Die Gesamtfläche besitzt
eine hohe Wertigkeit, vor allem im Themenfeld "städtebauliche Qualität".
Eine bauliche Inanspruchnahme von (Teil)flächen soll entsprechend den
Ausführungen des Grünraumkonzeptes erst nach Abwägung aller Belange
erfolgen. Diese Abwägung kann jedoch erst dann erfolgen, wenn weitere
Planwerke, vor allem ein Gewerbe- und Wohnraumentwicklungskonzept
vorliegen. Insofern kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine abschließende
Bewertung bezüglich der städtebaulichen Erforderlichkeit bzw.
freiraumplanerischen Entbehrlichkeit dieser Teilfläche abgegeben werden.
Umsetzbarkeit:
mittel- / langfristig umsetzbar
geschätzte Zeitangabe:
Beurteilung kann erst nach Erstellung weiterer informeller Planungen abgegeben
werden.
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Die Mitglieder der Haushaltsstrukturkommission geben in der HSK-Sitzung am
04.11.2014 der Verwaltung den Auftrag, den Vorschlag zu prüfen.
Behandlung: Haushaltsstrukturkommission 2016
89
4.11 Mieterhöhung sämtlicher städtischen Immobilien im
gesetzlichen Rahmen
Begründung:
Miete bisher viel zu niedrig im Vergleich zum ortsüblichen Mietspiegel
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Erhöhung der Einnahmen
Der Konsolidierungsvorschlag korrespondiert mit den Vorschlag Nr. 4.15
Stellungnahme Fachbereich:
Widerspricht Vorschlag 4.3, ansonsten zum Teil vertretbar da Mietzinse bei
Mieterwechsel oder Modernisierung bereits angepasst wurden.
Im Rahmen der geplanten Neuerstellung des Mietpreisspiegels werden die Mieten
entsprechend angepasst bzw. erhöht werden.
Der Konsolidierungsvorschlag wird im Rahmen eines Gesamtpaketes "Anpassung
Mietzinse" in der HSK 2016 beraten und entsprechende Empfehlungen an den
Gemeinderat erarbeitet.
Umsetzbarkeit:
teilweise sofort umsetzbar
teilweise mittel-/ langfristig umsetzbar
geschätzte Zeitangabe: 2016
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Haushaltsstrukturkommission 2016 (Gesamtpaket "Anpassung Mietzinse")
90
4.14 Bessere Bewirtschaftung städtischer Liegenschaften
Begründung:
Die Stadt Weingarten ist Eigentümer von mehreren hundert Wohnungen, verteilt
über das Stadtgebiet. Ein Teil der Objekte befindet sich im Lerchenfeld auf
zusammenhängenden Grundstücken. Es handelt sich um ältere, zum Teil
sanierungsbedürftige Objekte, deren Sanierungskosten sich durch die überaus
günstigen Mieten nicht amortisieren dürfen. Zunächst eine Bauleitplanung, dann
Verkauf der Grundstücke zum Abriss der Objekte.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Erhöhung der Einnahmen
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Zunächst Überprüfung des Belegungszustandes, eventuell können Leerstände
durch Umsetzung von Mietern beseitigt werden. Vereinzelt könnten Mieter sich
rechtlich zur Wehr setzen, allerdings ist bei attraktiven Ersatzwohnungen nicht
damit zu rechnen. Die Stadt benötigt nur in geringem Umfang sozialen
Wohnraum für bedürftige Mieter.
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Innerhalb der nächsten 12 Monate
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
Sachkosten
Betrag/Jahr:
Gewinne von mehreren Millionen Euro zum
Schuldenabbau. Einsparung von
Sanierungskosten in sechsstelliger Höhe.
Stellungnahme Fachbereich:
Diese Planungen liegen im Konzeptionspapier für die städtischen
Wohnliegenschaften aus dem Jahr 2012 bereits vor. Derzeit ist jedoch nahezu
eine Vollbelegung gegeben.
Der Konsolidierungsvorschlag wird im Rahmen eines Gesamtpaketes
"Wohnungs- und Gebäudemanagement" in der Haushaltsstrukturkommission
2016- 2017 beraten und entsprechende Empfehlungen an den Gemeinderat
erarbeitet.
Umsetzbarkeit:
mittel- / langfristig umsetzbar
geschätzte Zeitangabe: 2016/ 2017
Stellungnahme der Haushaltsstrukturkommission:
In der Haushaltsstruktur-Sitzung vom 04.11.2014 geben die Mitglieder der
Haushaltsstrukturkommission der Verwaltung den Auftrag, die Bewirtschaftung
91
städtischer Liegenschaften zu prüfen.
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Haushaltsstrukturkommission 2016/ 2017 (Gesamtpaket "Wohnungs- und
Gebäudemanagement")
92
4.15 Mietzinsanhebung in städtischen
Wohnliegenschaften
Begründung:
Die Mietzinse in den städtischen Wohnliegenschaften wurden aufgrund ihres
Zustandes und der Vorlage eines relativ veralteten Mietpreisspiegels seit
geraumer Zeit nicht mehr angehoben. Sollte die Haushaltsplananmeldung der
Liegenschaftsabteilung bei Haushaltsstelle 01.0350.655000 berücksichtigt
werden, wird in 2015 ein neuer Mietpreisspiegel erstellt. Sodann sollen die
Mietzinse in den städtischen Wohnliegenschaften überprüft und ggfs.
angehoben werden.
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Erhöhung der Einnahmen
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Höhere Mietzinse für Mieter der städtischen Wohnliegenschaften.
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Wenn möglich in 2015 (hängt wesentlich von der Einführung des
Mietpreisspiegels ab).
Stellungnahme Fachbereich:
Im Rahmen der geplanten Neuerstellung des Mietpreisspiegels werden die Mieten
entsprechend angepasst bzw. erhöht werden.
Der Konsolidierungsvorschlag wird im Rahmen eines Gesamtpaketes "Anpassung
Mietzinse" in der Haushaltsstrukturkommission 2016 beraten und entsprechende
Empfehlungen an den Gemeinderat erarbeitet.
Umsetzbarkeit:
sofort umsetzbar
mittel- / langfristig umsetzbar
geschätzte Zeitangabe: 2016
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Haushaltsstrukturkommission 2016 (Gesamtpaket "Anpassung Mietzinse")
93
4.23 Wohnungsmanagement
Begründung:
Erstellen eines Masterplanes mit dem Ziel, die städtischen Wohnungen zu
renovieren auf einen heutigen Standard und Erhöhung der Mieten auf ein
ortsübliches Niveau. Prüfung der Möglichkeit der Gründung einer
Wohnungsgenossenschaft.
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Zukunftsaufgabe langfristig
Stellungnahme Fachbereich:
Der Konsolidierungsvorschlag wird im Rahmen eines Gesamtpaketes
"Wohnungs- und Gebäudemanagement" in der HSK 2016- 2017 beraten und
entsprechende Empfehlungen an den Gemeinderat erarbeitet.
Umsetzbarkeit:
mittel- / langfristig umsetzbar
geschätzte Zeitangabe: 2016/ 2017
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Haushaltsstrukturkommission 2016/ 2017 (Gesamtpaket "Wohnungs- und
Gebäudemanagement")
94
4.24 Überprüfung und ggfs. Erhöhung der Pachtzinses
(Landwirtschaft)
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Erhöhung der Einnahmen
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Haushaltsjahr 2015
Stellungnahme Fachbereich:
Möglichkeiten der Erhöhung muss überprüft werden.
Dazu muss Pachtzinsabfrage beim Landwirtschaftsamt gestellt werden;
Vergleichsobjekte heranziehen
Umsetzbarkeit:
kurzfristig umsetzbar (umsetzbar im Haushaltsplan 2016)
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Gesamtpaket "Anpassung Mietzinse" in den Haushaltsstrukturkommission 2016
95
4.27 Überprüfung und ggfs. Erhöhung der Erbbauzinsen
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Erhöhung der Einnahmen
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Höhere Erbbauzinsen für Erbbaurechtsnehmer.
Stellungnahme Fachbereich:
Grundsätzlich möglich
Umsetzbarkeit:
mittel- / langfristig umsetzbar
geschätzte Zeitangabe:
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Zur Behandlung in den Haushaltsstrukturkommission 2016 verschoben.
96
Zur Behandlung an den
Gemeinderat verwiesen
97
1.10 Überarbeitung der Verwaltungsgebühren
Begründung:
•
Für die Ausstellung eines Negativzeugnisses nach § 29 Abs. 6 Wassergesetz
Baden-Württemberg sowie § 28 BauGB werden bisher keine Gebühren
erhoben (Beispiel: Ravensburg verlangt ab 01.01.2015 eine Gebühr von 45 €
und 55 €.
•
S. beiliegende Bekanntmachung v. RV v. 18.11.2014 mit Gebührenverzeichnis
der Stadt Ravensburg)
•
In Weingarten werden im Jahr ca. 140 Negativzeugnisse erstellt.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Erhöhung der Einnahmen
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Mitte Ende 2015
Stellungnahme Fachbereich:
Die gemachte Anregung wird aufgegriffen und in der nächsten, für das Jahr
2015, vorgesehenen Änderung der Verwaltungsgebührensatzung berücksichtigt.
Umsetzbarkeit:
kurzfristig umsetzbar (umsetzbar im Haushaltsplan 2016)
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Behandlung im Gemeinderat vor Sommerpause (aufgrund Berücksichtigung im
Haushaltsplan 2016)
98
1.14 Raumangebot für Ehrenamt
Begründung:
Z.B. Haushaltsposition 01.3410.718100 wesentlich reduzieren.
• Z.B. „gastieren“ von Sport-Vereinen für Vorstandstreffen oder
Versammlungen im „Haus am Mühlbach“, oder in Kirchengemeinde-Sälen
• Erweiterung Feuerwehrhaus: Einen Versammlungsraum und Lagerräume für
Ehrenamt einplanen
• W.In Büro Räume mehrfach benützen
• Amt für Kultur und Tourismus Seminarraum für ehrenamtliche
Versammlungen nützen
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Einsparung
Der Konsolidierungsvorschlag korrespondiert mit den Vorschlag Nr.
1.14/2.31/3.19/4.28
Stellungnahme Fachbereich zu den Vorschlägen 1.14, 2.31, 3.19, 4.28:
Grundsätzlich ist der Vorschlag, bestehende Räumlichkeiten optimal
auszunutzen, zu begrüßen.
Die Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement ist derzeit dabei, eine
Übersichtsbroschüre über die bestehenden Angebote zu erstellen. Diese wird in
Kürze vorliegen.
Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass bei einigen Angeboten (u.a.
Kirchensäle) ein Kostenbeitrag gezahlt werden muss. Eine Einbeziehung der
städtischen Räume halten wir nicht für sinnvoll, da ansonsten der
Verwaltungsaufwand für die Raumplanung steigen würde.
Die Broschüre wird nach Fertigstellung im Gemeinderat vorgestellt.
Die Mitglieder der Haushaltsstrukturkommission haben diesen Vorschlag in der
Sitzung vom 04.11.2014 angenommen.
Die Haushaltsstelle 01.3410.718100 dient zur Verrechnung der Leistungen an die
Sport- und sonstigen Vereine und somit der transparenten Darstellung der für die
Vereine erbrachten Leistungen.
Eine echte Ausgabe ist hiermit nicht verbunden.
Die Erweiterung des Feuerwehrhauses um einen Versammlungsraum und einen
Lagerraum führt zur Erhöhung der Baukosten und in der Folge der
Unterhaltskosten. Die Mehrfachnutzung bereits vorhandener Räume stellt
grundsätzlich die kostengünstigere Lösung dar.
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Zur weiteren Behandlung an den Gemeinderat verwiesen.
99
2.9 Hortbetreuung
Begründung:
Freiwillige Aufgabe; stattdessen: teilgebundene Ganztagesschule
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Proteste der Eltern.
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Ab dem Schuljahr 2015/2016 möglich.
Stellungnahme Fachbereich:
Die künftige Entwicklung der Hortbetreuung an den Grundschulen ist eng mit der
allgemeinen Schulentwicklung in Weingarten verbunden. Aktuell findet an beiden
Grundschulen in Weingarten kein Ganztagesbetrieb statt. Stattdessen setzen die
Schulen auf Hortbetreuungsangebote.
Es ist davon auszugehen, dass sich im Dialog mit dem Staatlichen Schulamt, den
Schulen und dem Bildungsbeirat noch im laufenden Jahr mögliche Tendenzen für
die künftige Schulentwicklung ergeben.
Bis dahin sollte eine Entscheidung über die künftige Hortbetreuung zurückgestellt
werden.
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Gemeinderat 2016/ 2017 (abhängig vom Schulentwicklung)
100
2.10 Haus am Mühlbach, Einladung der Ehrenamtlichen
in das Kultur- und Kongresszentrum
Begründung:
Die Ehrenamtlichen des "Haus am Mühlbach" haben eine Advents- und
Weihnachtsfeier. Für die Weihnachtsfeier erhalten Sie eine städt. Zuwendung in
Höhe von 100,00 €. Zusätzlich lädt die Stadt Weingarten die Ehrenamtlichen in
das Kultur- und Kongresszentrum ein.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Widerstand / Frustration bei den Ehrenamtlichen.
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Ab dem Jahr 2015 möglich
Stellungnahme Fachbereich:
Die Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement und Bürgerbeteiligung
beabsichtigt, die "Anerkennungskultur" in Weingarten auch mit Blick auf eine
Gleichbehandlung unterschiedlicher Gruppen grundsätzlich zu überarbeiten. In
diesem Zusammenhang sollen auch die bisherigen Einladungen und Empfänge
überprüft werden.
Ob dies zu einer Einsparung oder lediglich zu einer Umverteilung von
Haushaltsmitteln führt, ist aktuell noch nicht absehbar.
Der Gemeinderat wird über das weitere Vorgehen informiert.
Umsetzbarkeit:
mittel- / langfristig umsetzbar
geschätzte Zeitangabe: 2017
Stellungnahme der Haushaltsstrukturkommission:
Der Vorschlag wurde in der Haushaltsstrukturkommission-Sitzung am 04.11.2014
zurückgestellt.
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Behandlung im Gemeinderat 2016.
101
2.11 Familientreff, Jahresessen mit den Ehrenamtlichen
Angabe der betroffenen Haushaltsstelle: 01.4980.700000
Begründung:
Dank an die Ehrenamtlichen kann z. B. durch eine zentrale Feier für alle erbracht
werden. Vorschlag gilt für alle Jahresessen der Stadt Weingarten.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Enttäuschung der Ehrenamtlichen.
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Ab dem Jahr 2015 möglich.
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
Sachkosten
Betrag/Jahr:
ca. 250,00 € im Familientreff + andere HHStellen!
Stellungnahme Fachbereich:
Die Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement und Bürgerbeteiligung
beabsichtigt, die "Anerkennungskultur" in Weingarten auch mit Blick auf eine
Gleichbehandlung unterschiedlicher Gruppen grundsätzlich zu überarbeiten. In
diesem Zusammenhang sollen auch die bisherigen Einladungen und Empfänge
überprüft werden.
Ob dies zu einer Einsparung oder lediglich zu einer Umverteilung von
Haushaltsmitteln führt, ist aktuell noch nicht absehbar.
Der Gemeinderat wird über das weitere Vorgehen informiert.
Umsetzbarkeit:
mittel- / langfristig umsetzbar
geschätzte Zeitangabe: 2017
Stellungnahme der Haushaltsstrukturkommission:
Der Vorschlag wurde in der Haushaltsstrukturkommission-Sitzung am 04.11.2014
zurückgestellt.
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Gemeinderat 2016
102
2.14 Aufwandsentschädigung der Vorsitzenden der
Programmausschüsse des Kulturkreises
Angabe der betroffenen Haushaltsstellen: 01.3213.
Begründung:
In den letzten Jahren hat sich die Zusammenarbeit zwischen ehrenamtlich
organisiertem Kulturkreis Weingarten und hauptamtlich geführter Abteilung für
Kultur und Tourismus dahingehend entwickelt, dass die Kulturaufgaben im
Kulturkreis inzwischen vermehrt vom Amt für Kultur und Tourismus erledigt
werden. Aus diesem Grund kann man die monatliche (steuerfreie)
Aufwandentschädigung der fünf Vorsitzenden der Ausschüsse des Kulturkreises
reduzieren.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Anpassung an die Entwicklung der letzten Jahre
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Ab Haushaltsjahr 2015.
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
Personalkosten Betrag/Jahr:
Sachkosten
Betrag/Jahr:
3.000 €
Stellungnahme Fachbereich:
Der Arbeitsaufwand der ehrenamtlichen Programmausschüsse des Kulturkreises
hat sich durch die Stärkung der hauptamtlichen Kulturarbeit in den vergangenen
Jahren in verschiedenen Bereichen reduziert.
Über eine Anpassung der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen
Vorsitzenden der Programmausschüsse wird daher aktuell nachgedacht.
Ob – wie von der Verwaltung ursprünglich vorgesehen – eine pauschale
Reduzierung des Betrags oder eine am individuellen Arbeitsaufwand der
einzelnen Programmausschüsse bemessene Regelung vorgeschlagen wird, wird
noch geprüft. Ein Vorschlag zur Beratung im Gemeinderat wird erarbeitet.
Umsetzbarkeit:
kurzfristig umsetzbar (umsetzbar im Haushaltsplan 2016)
Stellungnahme und Ergebnis der Haushaltsstrukturkommission:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag mit 2 Modellen zu erarbeiten
(monatliche Aufwandsentschädigung zuzüglich veranstaltungsbezogener Zuschlag
oder nur eine Aufwandsentschädigung pro Veranstaltung). Die Gesamtbeträge
sind entsprechend zu berechnen und dem Gemeinderat zur Entscheidung
vorzulegen.
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2.28 Büro Agenda Oberstadt in die Schule am
Martinsberg, Standort Oberstadt verlegen
Begründung:
Die Schule am Martinsberg, Standort Oberstadt ist nur noch eine reine
Grundschule. Die Schülerzahl ist nicht gestiegen, somit sind dort Räume frei.
Durch Umzug des Agendabüros Oberstadt können die Kosten für die
angemieteten Räume im Welfenpalais eingespart werden.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Verzicht auf die erbrachte Leistung
Stellungnahme Fachbereich:
Der bestehende Mietvertrag des Büros des Agendatreffs Oberstadt könnte im
Rahmen der üblichen Frist gekündigt werden.
Die Maßnahme kann jedoch nur unter Einbeziehung der Schulleitung umgesetzt
werden. Auch sollte vor einer weiteren Diskussion die Abstimmung zu den
Verantwortlichen des Agendatreffs gesucht werden.
Es wird vorgeschlagen, zunächst die anlaufenden Überlegungen zur
Schulentwicklung in Weingarten abzuwarten.
Eine mögliche Verlegung wäre im Vorfeld zunächst mit den AgendaVerantwortlichen abzustimmen.
Umsetzbarkeit:
mittel- / langfristig umsetzbar
geschätzte Zeitangabe: Zeitpunkt noch offen
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Gemeinderat 2016/ 2017 (abhängig vom Schulentwicklung)
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3.1 Einschränkung des Prüfungsaufwandes der Ausgabe
der Ausweise für Hallen/Freibad
Begründung:
Bei der Ausgabe der Berechtigungsausweise für den Erwerb von Eintrittskarten mit
ermäßigtem Tarif ist bisher eine rechnerische Überprüfung der
Einkommensverhältnisse notwendig.
Änderungsvorschlag: Reduzierung der Ausgabe nur an einen bestimmten
Personenkreis SGB II, SGB XII, Wohngeld, Asyl), damit die aufwendige
Einkommensüberprüfung entfällt
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Absenkung Standards
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
Ab dem Jahr 2016 möglich.
Stellungnahme Fachbereich:
Mit der Ausgabe der Ausweise sei ein enorm hoher Verwaltungsaufwand bzgl.
der Prüfung der Anträge notwendig. Es gehen nur wenige Anträge, teilweise auch
von Auswärtigen, ein.
Stellungnahme der Haushaltsstrukturkommission:
Sitzung am 04.11.2014: Die Mitglieder der Haushaltsstrukturkommission nehmen
den Vorschlag an.
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss wird vorbereitet.
105
3.17 Grundschulen - Standortfrage
Begründung:
Überprüfung ob langfristig drei Standorte nötig sind. Wenn nicht:
Promenadenschule auflösen und Unterbringung der Volkshochschule in diesen
Räumen.
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Zukunftsaufgabe langfristig, Einsparung der Mietkosten
Der Konsolidierungsvorschlag korrespondiert mit den Vorschlag Nr. 2.30
Stellungnahme Fachbereich:
Wird vom Fachbereich 2 Nr. 2.30 federführend bearbeitet
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
siehe Nr. 2.30; Gemeinderat 2016/ 2017 (abhängig vom Schulentwicklung)
106
4.19 Winterdienstleistungen
Begründung:
Winterdienstleistungen auf den nötigen Umfang beschränken. Der
Haushaltsansatz hat sich in den letzen 20 Jahren vervielfacht.
Verwaltungsgerichtsentscheidungen lassen finanzschwachen Kommunen
Entscheidungsspielraum.
Handelt es sich dabei um eine
Pflichtaufgabe
Freiwilligkeitsleistung
Was soll mit dem Vorschlag erreicht werden?
Absenkung Standards
Mit welchen Auswirkungen auf Bürger und Einrichtung ist zu rechnen?
Bei rechtzeitiger Information halten sich Beanstandungen im üblichen Rahmen.
In welcher Zeitschiene kann/soll der Vorschlag umgesetzt werden?
kurzfristig
Welche finanzielle Auswirkung hat der Vorschlag?
10 % des Haushaltsansatzes, ca. 40 T€ Sparpotential
Stellungnahme Fachbereich:
Von einer Vervielfachung des Haushaltsansatzes für den Winterdienst kann nicht
die Rede sein.
Der Haushaltsansatz wurde den Preissteigerungen und der Zunahme
(Neubaugebiete wie z. B. Jakob-Rainer-Str., Argonnenareal, Welfenkaserne,
Trauben, Hähnlehofstraße, Baienfurter Str., Kuenstraße) an Geh-, Rad- und
Verkehrswegen, die zu Räumen und zu Streuen sind, angepasst.
Ferner ist zu beachten, dass im Jahr 2001 durch Gemeinderatsbeschluss die
Räumung und Streuung der Gehwege Radfahrerfrei auf den Baubetriebshof
übertragen worden ist.
Hier wäre eine Rückübertragung für den Winterdienst 2015/2016 durch
Gemeinderatsbeschluss möglich.
Umsetzbarkeit:
mittel- / langfristig umsetzbar
geschätzte Zeitangabe: 2016/ 2017
Ergebnis der Kommission zur weiteren Verfahrensweise:
Zur Behandlung in den Gemeinderat verwiesen vor der Sommerpause.