DE Pressemitteilung Luxemburg, den 13. April 2016 OLAF-Überwachungsausschuss braucht ein unabhängiges Sekretariat, so die EU-Prüfer In einer heute veröffentlichten Stellungnahme unterstützt der Europäische Rechnungshof (EuRH) den Vorschlag der Europäischen Kommission 1, wonach das OLAF (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung) das Sekretariat des OLAFÜberwachungsausschusses nicht länger selbst stellen sollte. Dem Ausschuss zufolge sah sich das Personal des Sekretariats aufgrund der derzeitigen Regelung mit widersprüchlichen Anweisungen konfrontiert. Falls das Europäische Parlament und der Rat den Vorschlag billigen, so wird das Sekretariat künftig von der Kommission gestellt, die sich jeglicher Einflussnahme auf die Arbeit des Überwachungsausschusses enthalten muss. Dr. Louis Galea, das für die Stellungnahme zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs, äußerte sich hierzu wie folgt: "Der Vorschlag der Kommission steht im Einklang mit den Empfehlungen des Hofes aus dem Jahr 2011, wonach das Sekretariat des Überwachungsausschusses nicht vom Generaldirektor des OLAF ernannt werden oder diesem hierarchisch unterstellt sein darf. Außerdem empfehlen wir, dass die OLAFVerordnung vorsehen sollte, dass die Kommission eine befürwortende Stellungnahme des Überwachungsausschusses einholen muss, bevor sie den Leiter des Sekretariats des Ausschusses ernennt, der ausschließlich gemäß den Anweisungen des Überwachungsausschusses und unabhängig von der Kommission handeln sollte." In der Stellungnahme wird außerdem empfohlen, dass das Verfahren zum Umgang mit Ersuchen um Aufhebung der Befreiung der OLAF-Ermittler von der Gerichtsbarkeit bezüglich der von ihnen in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen klargestellt werden sollte. Wenn eine nationale Justizbehörde ein solches Ersuchen 1 COM(2016) 113 final vom 4.3.2016. Diese Pressemitteilung enthält die Hauptaussagen der vom Europäischen Rechnungshof angenommenen Stellungnahme. ECA Press Mark Rogerson - Sprecher T: (+352) 4398 47063 Damijan Fišer - Pressereferent T: (+352) 4398 45410 12, rue Alcide De Gasperi - L-1615 Luxembourg E: [email protected] @EUAuditorsECA eca.europa.eu M: (+352) 691 55 30 63 M: (+352) 621 55 22 24 DE vorlegt, sollte die Kommission den Überwachungsausschuss anhören, bevor sie eine Entscheidung trifft. Hinweise für den Herausgeber Das OLAF ist eine Generaldirektion der Europäischen Kommission, die im Hinblick auf ihre Untersuchungsarbeit allerdings funktional unabhängig ist. Die Untersuchungstätigkeiten des OLAF sind in der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 2 geregelt. Der OLAFÜberwachungsausschuss setzt sich aus fünf unabhängigen Mitgliedern zusammen, die Erfahrung als ranghohe Juristen oder Ermittler oder in vergleichbarer Rolle haben. Sie werden vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission im gegenseitigen Einvernehmen ernannt. Gemäß Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union müssen das Europäische Parlament und der Rat die Stellungnahme des EuRH einholen, bevor sie Rechtsvorschriften zur Verhütung und Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten Betrügereien annehmen. Die Stellungnahme Nr. 1/2016 (gemäß Artikel 325 AEUV) zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 in Bezug auf das Sekretariat des Überwachungsausschusses des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) ist auf der Website eca.europa.eu in 23 EU-Sprachen verfügbar. 2 ABl. L 248 vom 18.9.2013, S. 1.
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