Pressemitteilung

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Luxemburg, den 13. April 2016
OLAF-Überwachungsausschuss braucht ein unabhängiges
Sekretariat, so die EU-Prüfer
In einer heute veröffentlichten Stellungnahme unterstützt der Europäische
Rechnungshof (EuRH) den Vorschlag der Europäischen Kommission 1, wonach das OLAF
(Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung) das Sekretariat des OLAFÜberwachungsausschusses nicht länger selbst stellen sollte. Dem Ausschuss zufolge sah
sich das Personal des Sekretariats aufgrund der derzeitigen Regelung mit
widersprüchlichen Anweisungen konfrontiert. Falls das Europäische Parlament und der
Rat den Vorschlag billigen, so wird das Sekretariat künftig von der Kommission gestellt,
die sich jeglicher Einflussnahme auf die Arbeit des Überwachungsausschusses
enthalten muss.
Dr. Louis Galea, das für die Stellungnahme zuständige Mitglied des Europäischen
Rechnungshofs, äußerte sich hierzu wie folgt: "Der Vorschlag der Kommission steht im
Einklang mit den Empfehlungen des Hofes aus dem Jahr 2011, wonach das Sekretariat
des Überwachungsausschusses nicht vom Generaldirektor des OLAF ernannt werden oder
diesem hierarchisch unterstellt sein darf. Außerdem empfehlen wir, dass die OLAFVerordnung vorsehen sollte, dass die Kommission eine befürwortende Stellungnahme des
Überwachungsausschusses einholen muss, bevor sie den Leiter des Sekretariats des
Ausschusses ernennt, der ausschließlich gemäß den Anweisungen des
Überwachungsausschusses und unabhängig von der Kommission handeln sollte."
In der Stellungnahme wird außerdem empfohlen, dass das Verfahren zum Umgang mit
Ersuchen um Aufhebung der Befreiung der OLAF-Ermittler von der Gerichtsbarkeit
bezüglich der von ihnen in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen
klargestellt werden sollte. Wenn eine nationale Justizbehörde ein solches Ersuchen
1
COM(2016) 113 final vom 4.3.2016.
Diese Pressemitteilung enthält die Hauptaussagen der vom Europäischen Rechnungshof angenommenen Stellungnahme.
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vorlegt, sollte die Kommission den Überwachungsausschuss anhören, bevor sie eine
Entscheidung trifft.
Hinweise für den Herausgeber
Das OLAF ist eine Generaldirektion der Europäischen Kommission, die im Hinblick auf ihre
Untersuchungsarbeit allerdings funktional unabhängig ist. Die Untersuchungstätigkeiten
des OLAF sind in der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 2 geregelt. Der OLAFÜberwachungsausschuss setzt sich aus fünf unabhängigen Mitgliedern zusammen, die
Erfahrung als ranghohe Juristen oder Ermittler oder in vergleichbarer Rolle haben. Sie
werden vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission im gegenseitigen
Einvernehmen ernannt. Gemäß Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union müssen das Europäische Parlament und der Rat die Stellungnahme
des EuRH einholen, bevor sie Rechtsvorschriften zur Verhütung und Bekämpfung von
gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten Betrügereien annehmen.
Die Stellungnahme Nr. 1/2016 (gemäß Artikel 325 AEUV) zu einem Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung
(EU, Euratom) Nr. 883/2013 in Bezug auf das Sekretariat des Überwachungsausschusses
des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) ist auf der Website
eca.europa.eu in 23 EU-Sprachen verfügbar.
2
ABl. L 248 vom 18.9.2013, S. 1.