NEWSLETTER In den vergangenen Jahren haben Brände, die von außen auf Gebäudefassaden übergriffen, dazu geführt, dass auch Fassaden mit schwer entflammbaren EPS/PolystyrolDämmstoffen in Brand geraten sind und zum Teil erhebliche Schäden verursacht haben. Hierzu hat die Bauministerkonferenz weitreichende Änderungen beschlossen, welche das DIBt Berlin durch eine generelle Zulassungsänderung aller WDV-Systemhalter umsetzt. Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen finden Sie hier zusammengefasst. 5 Verdübelung Des Weiteren müssen die drei neuen und zusätzlichen Brandriegel (Sockelriegel/Erdgeschossriegell) mit zugelassenen WDV-Dübeln (z. B. HECK STR-U 2G) befestigt werden. 6 Sockelriegel Der unterste Brandriegel (Sockelriegel) wird in einer Höhe von maximal 90 cm oberhalb der Geländeoberkante angebracht. 10 Windsoglast Ein weiterer erforderlicher vierter Brandriegel muss nur bei entsprechender Windsoglast auch gedübelt werden. 11 Mindestdicke Die Dicke des Putzsystem (Unterputz, z. B. HECK K+A, K+A ZF70 sowie Oberputz, z.B. HECK ED oder HECK SHP) muss mindestens 4 mm aufweisen. Bei klinkerartigen Putzteilen (Flachverblender) muss die Armierungsschicht (Unterputz) mind. 4 mm aufweisen. 12 Gebäudeinnenecken KOMPAKT 15 DAS ÄNDERT SICH 7 Erdgeschossriegel 1 Gebäudeklasse 4 und 5 Grundsätzlich sind alle Fassaden der Gebäudeklasse 4 und 5 nach Musterbauordnung (i.d.R. ab drei Obergeschossen) betroffen, bei denen EPS/ Polystyrol als Dämmstoff im WDVS verwendet wurde. (siehe Grafik der Gebäudeklassen). 2 Gebäudeklasse 1 bis 3 Für die Gebäudeklassen 1 bis 3 ist kein Brandriegel erforderlich, wird jedoch von den Verbänden empfohlen. 3 Mineralwolle-Lamellenstreifen Die Brandriegel dürfen nur mit nichtbrennbaren Mineralwolle-Lamellenstreifen (z. B. HECK MW-Lamelle 040) ausgeführt werden. 4 Verklebung Die Verklebung muss vollflächig sein und darf nur mit einem mineralischen Der zweite Brandriegel (Erdgeschossriegel) ist im Bereich der Geschossdecke des Erdgeschosses vorzusehen und soll maximal 3 m oberhalb des Sockelriegels liegen. Ist das nicht einhaltbar, müssen weitere Riegel auf dem Erdgeschoss angebracht werden. 8 Brandriegel nach 3. Geschoss Der Brandriegel nach dem 3. Geschoss ist im Bereich der Geschossdecke vorzusehen und soll max. 8 m oberhalb des Erdgeschosses liegen. 9 Abschlussriegel Der ggf. erforderliche Abschlussriegel ist als oberer Abschluss eines WDVS vorzusehen. Dieser ist max. 1,0 m unterhalb von angrenzenden brennbaren Bauprodukten anzubringen. Eine zusätzliche Verdübelung ist nur auszuführen, wenn sie zur Aufnahme der Lasten aus Winddruck (Windsog) benötigt wird. An Gebäudeinnecken sind in den bewehrten Unterputz Eckwinkel (z. B. HECK Panzereckwinkel) aus Glasfasergewebe und einen Flächengewicht von 280 g/m² und Reißfestigkeit >2,3 kN/5 cm (im Anlieferzustand) einzuarbeiten. 13 Armierung Die Armierungsschicht muss mit einem Armierungsgewebe (z. B. HECK AGG) mit einem Flächengewicht von mindestens 150 g/m² ausgeführt werden. 14 Klinker/Naturstein Bekleidungen mit Klinker oder Naturstein sind im Erdgeschoss mit nichtbrennbaren Dämmstoffen (z. B. HECK MW-Lamelle) auszuführen. 15 EPS-Dämmstoffdicken > 300 mm bis 400 mm Bis zur Höhe der Decke über dem 2. Geschoss, jedoch auf mindestens 6 m Höhe ist die Außenwandbekleidung (z. B. HECK Coverrock II 035, HECK MW-Lamelle 040) mit nichtbrennbaren BAUSTOFFKLASSE B2 Produkten auszuführen. Zusätzlich muss ein Brandriegel an der Unterkante des WDVS mit EPS-Dämmstoff ausgeführt werden. Anzumerken sei jedoch, dass die Ausführung von EPSWDVS mit Dämmstoffdicken von mehr als 300 mm bis 400 mm vom Fachverband WDVSysteme grundsätzlich nicht empfohlen wird. Bei Fragen z. B. über weitere spezifische Änderungen bei EPSSchienensystemen, aufgedoppelten WDV-Systemen oder WDVS auf Untergründen des Holztafelbaus stehen Ihnen unsere Fachberater, unsere technische Bauberatung und auch Informationstermine im Juli 2015 in Gladbeck und Marktredwitz zur Verfügung. Alle Zulassungsnehmer in Deutschland werden in Kürze über die individuelle Umsetzung der Zulassung vom DIBt informiert. Daran schließt sich eine Anhörungsfrist von einem Monat und das DIBt wird danach den Stichtag mitteilen, an dem die Zulassungen umgesetzt werden (voraussichtlich ein weiterer Monat). Damit wird die bereits Anfang des Jahres ausgesprochene Empfehlung der Verbände gestützt, die Zusatzmaßnahmen mit dem Auftraggeber bereits vor der Umstellung der Zulassung zur Verbesserung der Sicherheit zu vereinbaren. BAUSTOFFKLASSE B1 schwerentflammbar Bisheriger Brandschutz normalentflammbar GKL 1 Freistehende Gebäude (Höhe* bis 7 m, nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt max. 400 m²) GKL 2 Nicht freistehende Gebäude (Höhe* bis 7 m, nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt max. 400 m²) GKL 3 Sonstige Gebäude (Höhe* bis 7 m) GKL 4 Gebäude mit einer Höhe* bis 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² Brandschutz ab 07/2015 6 Klebemörtel (z. B. HECK K+A) erfolgen. Empfohlene Brandriegel Neue Brandriegel HECK Wall Systems GmbH | Thölauer Straße 25 | 95615 Marktredwitz Bisherige Brandriegel GKL 5 Sonstige Gebäude (Höhe* bis zu 22 m einschließlich unterirdischer Gebäude) Es gilt Geländeoberkantebis bis Fertigfußboden Fertigfußboden oberstes Geschoss * Es* gilt Geländeoberkante oberstes Geschoss AKTUELLES Neue Regelung für Baustoffklasse B1 (schwer entflammbar) bei Wärmedämm-Verbundsystemen AUSGABE 2 | 2015 Neue Regelung für Baustoffklasse B1 (schwer entflammbar) bei Wärmedämm-Verbundsystemen RECHTLICHES Vertrag soll in Kürze geschlossen werden Die bevorstehenden Änderungen sind schon jetzt zu berücksichtigen. Die Parteien sollten die Umsetzung der in dieser Stellungnahme genannten Änderungen als vertraglich zu erfüllendes Leistungssoll vereinbaren. Dabei ist der Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass Zeitpunkt und Umfang der Änderungen gemäß Hinweis des DIBt vom 16.12.2014 unklar sind und die Möglichkeit besteht, dass zum Zeitpunkt der Abnahme der Werkleistung diese von den Vorgaben der zu diesem Zeitpunkt gültigen bauaufsichtlichen Zulassung abweicht. Die Änderung tritt nach Vertragsabschluss, aber vor Abnahme ein Hier ist besondere Sorgfalt geboten. Grundsätzlich gelten nämlich die Anforderungen der bauaufsichtlichen Zulassung, die Abnahme vor Inkrafttreten einer Änderung erteilt Die Änderungen der bauaufsichtlichen Zulassung müssen nicht mehr beachtet werden, auch wenn die Gewährleistungsfristen noch laufen. EMPFEHLENS- UND WISSENSWERTES Um künftige Brandriegelabzeichnungen durch unterschiedliche Diffusions- und Lambdawerte zu minimieren, sollte eine dickere Putzschicht (Unterputz + Oberputz) als die vorgegebene Mindestdicke empfohlen, geplant und ausgeführt werden. Auch ein zeitlicher Mehraufwand für die Planung und Verarbeitung der zusätzlichen Brandriegel muss von vornherein kalkuliert werden. Zudem müssen die Auswirkungen auf den Energiebedarfsausweis durch die unterschiedlichen Dämmplattenstärken und Wärmeleitfähigkeiten bei einer Kombination von beispielsweise EPS 032 und MW-Lamelle 041 mit berücksichtigt werden. Die Baustellendisposition sollte neu überprüft werden, da ein höherer Verschnitt und ein größerer Produktmix zu erwarten ist. Auch wenn die Gebäudeklassen (GKL) 1 bis 3 ohne weitere Brandriegel mit der Baustoffklasse B2 (normalentflammbar) ausgeführt werden können, wird eine Baustoffklasse B1 (schwerentflammbar) von allen Seiten empfohlen. All dies sollte mit dem Bauherrn vorab geklärt werden, wenn ein WDVS mit EPS/Polystyrol zum Einsatz kommt. Bei einem nichtbrennbaren (A2) WDVS mit beispielsweise MineralwolleDämmplatten, Mineralwolle-Lamellen oder AERO-Dämmplatten ist dies natürlich nicht notwendig. IHRE TERMINE ZUM THEMA BRANDSCHUTZ BEI WÄRMEDÄMM-VERBUNDSYSTEMEN 2015 01. Juli Gladbeck, ROCKWOOL Schulungszentrum RIZ (16-18 Uhr) 16. Juli Marktredwitz, HECK Schulungszentrum BITZ (16-18 Uhr) ➤ GLEICH ANMELDEN! BEGRENZTE TEILNEHMERZAHL. Weitere Infos und Anmeldung bei Jessica Roßner ([email protected]) Lamelle: Brandriegel dürfen nur mit nichtbrennbaren Mineralwolle-Lamellenstreifen (z. B. HECK MW-Lamelle 040) ausgeführt werden. Verdübelung: Die neuen Brandriegel sind mit zugelassenen WDV-Dübeln (z. B. HECK STR-U 2G) zu befestigen. 7 K+A: Brandriegel müssen vollflächig und nur mit mineralischem Klebemörtel (z. B. HECK K+A) verklebt werden. Zudem wird eine dickere mineralische Putzschicht als die vorgegebene Mindestdicke empfohlen. Armierung: Die Armierungsschicht muss mit einem Armierungsgewebe (z. B. HECK AGG) mit einem Flächengewicht von mindestens 150 g/m² ausgeführt werden. HECK Panzereckwinkel: An Gebäudeinnecken sind in den bewehrten Unterputz Eckwinkel aus Glasfasergewebe einzuarbeiten. WEITERE INFORMATIONEN AUF EINEN BLICK FINDEN SIE NÜTZLICHE INFORMATIONEN ZUM AKTUELLEN THEMA BRANDSCHUTZ MIT EPS-DÄMMSTOFFEN UNTER: www.wall-systems.com/brandschutz AKTUELLES Wie bereits seit Anfang März 2015 auf unserer Internetseite veröffentlicht, wurde eine rechtsgutachterliche Stellungnahme „zur Frage, inwieweit die zu erwartenden brandschutztechnischen Änderungen in den bauaufsichtlichen Zulassungen von WDVS im Werkvertrag zu berücksichtigen sind“ von Kappelmann Rechtsanwälte erarbeitet. Um eine möglichst rechtssichere Vertragsgestaltung und –abwicklung zu gewährleisten, wird empfohlen, bei Werkverträgen über die Ausführung von WDVS sowie Planerverträgen wie folgt vorzugehen. zum Zeitpunkt der Abnahme Gültigkeit hat. Der Unternehmer, der sich in dieser Situation befindet und mit den Leistungen noch nicht begonnen hat, sollte unverzüglich seinen Auftraggeber über anstehende Änderungen informieren und eine Entscheidung einholen, ob die neuen oder die alten Anforderungen eingehalten werden sollen. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Einhaltung der Forderungen der zu erwartenden neuen bauaufsichtlichen Zulassung wünscht und dies mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, ist ein entsprechendes Nachtragsangebot gemäß § 2 Abs. 5 VOB/B zu unterbreiten. Die zusätzlichen Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Grundsätzlich gilt das auch, wenn mit der Ausführung bereits begonnen wurde. Auch in diesem Falle schuldet der Unternehmer die Einhaltung der neuen Anforderung der zu erwartenden bauaufsichtlichen Zulassung. Es muss dann eine wirtschaftliche Lösung gefunden werden. Es gilt auszuloten, ob der Abbruch der bereits ausgeführten Leistung im Verhältnis zur höherwertigen Bauleistung steht. Unter anderem können Sie die aktuelle Fassung der konstruktiven Ausbildung und Verbesserung des Brandverhaltens und die häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) vom DIBt finden. DIREKT AUF`S SMARTPHONE ODER TABLET-PC. www.wall-systems.com
© Copyright 2024 ExpyDoc