Antrag zur BVSitzung am 11.12.2015 Antragsteller: Hannes Hauer Digitalisierung der JVAs und JAs aller ÖHKörperschaften Laut Hochschülerinnen und Hochschülerschaftsgesetz §40 (4) müssen Jahresvoranschlag und Jahresabschluss samt Prüfbericht mindestens zwei Wochen vor Genehmigung zur öffentlichen Einsicht in den Räumen der jeweiligen Österreichischen Hochschülerinnen und Hochschülerschaft aufliegen und das Datum dieser Einsicht auf der Homepage der Körperschaft veröffentlicht werden. Viele Körperschaften stellen ihren Jahresabschluss wie auch ihren Jahresvoranschlag bereits auf ihre Homepage, um allen Studierenden eine einfache Einsicht in diese zu gewähren und laden diesen auch nach Genehmigung auf ihrer Homepage. Ein Umstand, der im Zeitalter des Internets selbstverständlich sein sollte. Um Studierenden einen einfachen Einblick in die gewissenhafte Nutzung ihrer ÖHBeiträge gewähren zu können sollten Jahresvoranschlag sowie Jahresabschluss samt Prüfbericht immer online auf der Homepage der jeweiligen Körperschaft auffindbar sein. Dies sollte auch rechtlich im Hochschülerinnen und Hochschülerschaftsgesetz festgehalten werden. Die Österreichische Hochschülerinnen und Hochschülerschaft beschließt hiermit, sich gegenüber dem Gesetzgeber für eine verpflichtende Onlinestellung von Jahresvoranschlägen und Jahresabschlüssen samt Prüfbericht für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren stark zu machen. Zusätzlich führt die Bundesvertretung Gespräche mit allen Kör perschaften mit dem Ziel, dass sich bereits jetzt alle Körperschaften an diese Regelung halten. .
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