Informationen zum Aufnahmeverfahren

BTH_VSC 2016
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Informationen zum Aufnahmeverfahren
Bachelor of Arts in Theater, Vertiefung Schauspiel, Studienbeginn Herbstsemester 2016
01
Zulassungsbedingungen
Informationen betreffend Altersbeschränkung, schulische Vorbildung, erforderliche Praktika etc. finden
Sie auf dem Merkblatt „Zulassungsbedingungen zum Bachelorstudium Theater an der ZHdK“.
02
Zulassungsverfahren
Das Zulassungsverfahren gliedert sich in einen eintägigen Vortest und eine zweitägige Aufnahmeprüfung.
Vortest
Für den Vortest sind selbständig vorzubereiten:
- eine Rolle aus der Vorschlagsliste für Frauen bzw. Männer (maximal 3 Minuten)
- eine selbst gewählte Rolle aus der Theaterliteratur (maximal 3 Minuten)
- eine selbst entwickelte Szene (maximal 2 Minuten)
- ein Gedicht oder ein kurzer Prosatext (maximal 1 Minute)
Der Entscheid über die Zulassung zur Aufnahmeprüfung wird im Anschluss an das Vorspiel durch das
Prüfungsgremium mündlich mitgeteilt.
Aufnahmeprüfung
Die Aufnahmeprüfung ist auf zwei Prüfungstage verteilt.
- Der erste Tag der Aufnahmeprüfung dient der Überprüfung von Zugangskompetenzen in den
Bereichen Bewegung, Atem/Stimme/Sprechen, Wahrnehmung, Szene, konzeptionelles Denken,
Verwandlungsfähigkeit, Gestaltungswille, Selbstkompetenz. Am Ende dieses Prüfungstages wird
mündlich mitgeteilt, ob man am zweiten Prüfungstag teilnehmen kann.
- Der zweite Prüfungstag ermöglicht den ExpertInnen eine genauere Überprüfung ausgewählter
Aufgabenbereiche sowie des Gelernten in diesen zwei Tagen. Am Ende des zweiten Prüfungstages
entscheidet die Prüfungskommission über die Zulassung zum Studium.
Die Prüfungsentscheide werden mündlich und/oder schriftlich mitgeteilt.
Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus der Vertiefungsleitungen Schauspiel sowie den
Fachgruppenleitungen (Bewegung, Stimme/Gesang, Szene).
03
Anmeldung
Der Prüfungstermin, die Anmeldefrist und das Anmeldeformular (zum Ausdrucken) sind auf
http://www.zhdk.ch (unter Departement Darstellende Künste und Film) hinterlegt.
Die Anmeldung hat schriftlich mit dem offiziellen Formular zu erfolgen. Es sind beizufügen:
- Kopie des für die Zulassung erforderlichen Ausweises (Maturitäts-/Abiturzeugnis, Diplom Handels/Fachmittelschule usw.), Detailangaben siehe Merkblatt „Zulassungsbedingungen zum
Bachelorstudium Theater an der ZHdK“)
- Tabellarischer Lebenslauf (maximal 1 DIN-A4-Seite Maschinenschrift)
- Berufsvorstellung (schriftliche Skizze, maximal 2 DIN-A4-Seiten Maschinenschrift)
„Wie sehen Sie den gesellschaftlichen Auftrag einer Schauspielerin / eines Schauspielers in der
heutigen Zeit?“
- Ein aktuelles Passfoto
- Kopie der Kursbestätigung vom “Vorkurs Schauspiel 2015“ (falls besucht)
- Exmatrikulationsbestätigung (falls Sie an einer anderen Schweizer Hochschule immatrikuliert waren)
Die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung erfolgt erst nach bestandenem Vortest auf Einladung des
Prüfungsgremiums. Detaillierte Angaben erhalten Sie nach dem Vortest.
13.11.2015 / MK
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Prüfungsgebühren
Die Einschreibegebühr zum Aufnahmeverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist nur gültig, wenn die
Einschreibegebühr bezahlt wurde. Bitte legen Sie dem Anmeldeformular eine Kopie des Quittungsbelegs
oder der Belastungsanzeige Ihrer Online-Zahlung bei. Die Einschreibegebühr gilt jeweils für die
Bewerbung für einen Studiengang.
BewerberInnen, die zur Aufnahmeprüfung eingeladen sind, bezahlen zusätzlich eine Prüfungsgebühr von
CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt mit dem Einladungsschreiben.
Einzahlungen aus der Schweiz
Postcheckkonto
80-3430-1
Begünstigter
Zürcher Hochschule der Künste, Pfingstweidstrasse 96, 8005 Zürich
IBAN Code
CH55 0900 0000 8000 3430 1
Zahlungsvermerk
4230 0 97003 / 9720 3303 0000
Einzahlungen aus dem Ausland (Auftrags- und Übermittlungskosten gehen zu Ihren Lasten)
Name der Bank
Swiss Post – Postfinance
Adresse der Bank
Nordstrasse 8, CH-3030 Bern
Kontonummer
80-3430-1
Begünstigter
Zürcher Hochschule der Künste, Pfingstweidstrasse 96, 8005 Zürich
SWIFT/BIC Code
POFICHBEXXX
IBAN Code
CH55 0900 0000 8000 3430 1
Zahlungsvermerk
4230 0 97003 / 9720 3303 0000
05
Prüfungsgebührenerlass
BewerberInnen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, können einen Antrag auf
Prüfungsgebührenerlass stellen. Der Antrag muss bereits zusammen mit der Anmeldung eingereicht
werden. Zu spät eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.
Alle Informationen dazu finden Sie unter: https://www.zhdk.ch/index.php?id=31983
06
Semestergebühren
Detailangaben zu den Semestergebühren finden Sie unter www.zhdk.ch (Studium/Allgemeine
Informationen/Rechtsgrundlagen → „Übersicht Studiengebühren an der ZHdK“).
13.11.2015 / MK