BTH_VSC 2016 Seite 1 von 2 Informationen zum Aufnahmeverfahren Bachelor of Arts in Theater, Vertiefung Schauspiel, Studienbeginn Herbstsemester 2016 01 Zulassungsbedingungen Informationen betreffend Altersbeschränkung, schulische Vorbildung, erforderliche Praktika etc. finden Sie auf dem Merkblatt „Zulassungsbedingungen zum Bachelorstudium Theater an der ZHdK“. 02 Zulassungsverfahren Das Zulassungsverfahren gliedert sich in einen eintägigen Vortest und eine zweitägige Aufnahmeprüfung. Vortest Für den Vortest sind selbständig vorzubereiten: - eine Rolle aus der Vorschlagsliste für Frauen bzw. Männer (maximal 3 Minuten) - eine selbst gewählte Rolle aus der Theaterliteratur (maximal 3 Minuten) - eine selbst entwickelte Szene (maximal 2 Minuten) - ein Gedicht oder ein kurzer Prosatext (maximal 1 Minute) Der Entscheid über die Zulassung zur Aufnahmeprüfung wird im Anschluss an das Vorspiel durch das Prüfungsgremium mündlich mitgeteilt. Aufnahmeprüfung Die Aufnahmeprüfung ist auf zwei Prüfungstage verteilt. - Der erste Tag der Aufnahmeprüfung dient der Überprüfung von Zugangskompetenzen in den Bereichen Bewegung, Atem/Stimme/Sprechen, Wahrnehmung, Szene, konzeptionelles Denken, Verwandlungsfähigkeit, Gestaltungswille, Selbstkompetenz. Am Ende dieses Prüfungstages wird mündlich mitgeteilt, ob man am zweiten Prüfungstag teilnehmen kann. - Der zweite Prüfungstag ermöglicht den ExpertInnen eine genauere Überprüfung ausgewählter Aufgabenbereiche sowie des Gelernten in diesen zwei Tagen. Am Ende des zweiten Prüfungstages entscheidet die Prüfungskommission über die Zulassung zum Studium. Die Prüfungsentscheide werden mündlich und/oder schriftlich mitgeteilt. Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus der Vertiefungsleitungen Schauspiel sowie den Fachgruppenleitungen (Bewegung, Stimme/Gesang, Szene). 03 Anmeldung Der Prüfungstermin, die Anmeldefrist und das Anmeldeformular (zum Ausdrucken) sind auf http://www.zhdk.ch (unter Departement Darstellende Künste und Film) hinterlegt. Die Anmeldung hat schriftlich mit dem offiziellen Formular zu erfolgen. Es sind beizufügen: - Kopie des für die Zulassung erforderlichen Ausweises (Maturitäts-/Abiturzeugnis, Diplom Handels/Fachmittelschule usw.), Detailangaben siehe Merkblatt „Zulassungsbedingungen zum Bachelorstudium Theater an der ZHdK“) - Tabellarischer Lebenslauf (maximal 1 DIN-A4-Seite Maschinenschrift) - Berufsvorstellung (schriftliche Skizze, maximal 2 DIN-A4-Seiten Maschinenschrift) „Wie sehen Sie den gesellschaftlichen Auftrag einer Schauspielerin / eines Schauspielers in der heutigen Zeit?“ - Ein aktuelles Passfoto - Kopie der Kursbestätigung vom “Vorkurs Schauspiel 2015“ (falls besucht) - Exmatrikulationsbestätigung (falls Sie an einer anderen Schweizer Hochschule immatrikuliert waren) Die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung erfolgt erst nach bestandenem Vortest auf Einladung des Prüfungsgremiums. Detaillierte Angaben erhalten Sie nach dem Vortest. 13.11.2015 / MK BTH_VSC 2016 Seite 2 von 2 04 Prüfungsgebühren Die Einschreibegebühr zum Aufnahmeverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist nur gültig, wenn die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Bitte legen Sie dem Anmeldeformular eine Kopie des Quittungsbelegs oder der Belastungsanzeige Ihrer Online-Zahlung bei. Die Einschreibegebühr gilt jeweils für die Bewerbung für einen Studiengang. BewerberInnen, die zur Aufnahmeprüfung eingeladen sind, bezahlen zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt mit dem Einladungsschreiben. Einzahlungen aus der Schweiz Postcheckkonto 80-3430-1 Begünstigter Zürcher Hochschule der Künste, Pfingstweidstrasse 96, 8005 Zürich IBAN Code CH55 0900 0000 8000 3430 1 Zahlungsvermerk 4230 0 97003 / 9720 3303 0000 Einzahlungen aus dem Ausland (Auftrags- und Übermittlungskosten gehen zu Ihren Lasten) Name der Bank Swiss Post – Postfinance Adresse der Bank Nordstrasse 8, CH-3030 Bern Kontonummer 80-3430-1 Begünstigter Zürcher Hochschule der Künste, Pfingstweidstrasse 96, 8005 Zürich SWIFT/BIC Code POFICHBEXXX IBAN Code CH55 0900 0000 8000 3430 1 Zahlungsvermerk 4230 0 97003 / 9720 3303 0000 05 Prüfungsgebührenerlass BewerberInnen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, können einen Antrag auf Prüfungsgebührenerlass stellen. Der Antrag muss bereits zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden. Zu spät eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Alle Informationen dazu finden Sie unter: https://www.zhdk.ch/index.php?id=31983 06 Semestergebühren Detailangaben zu den Semestergebühren finden Sie unter www.zhdk.ch (Studium/Allgemeine Informationen/Rechtsgrundlagen → „Übersicht Studiengebühren an der ZHdK“). 13.11.2015 / MK
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