Löhne und Gehälter sowie lohn- bzw. gehaltsabhängige Abgaben Begriffsbestimmungen LOHN ARBEITER GEHALT ANGESTELLTER Abrechnung Bruttobezug (Bruttogehalt, Bruttolohn) - Sozialversicherung (SV-DNA) - Lohnsteuer (LSt) Auszahlungsbetrag (Netto) MERKE: Brutto ist mehr als Netto !!! Netto bekommt man ausbezahlt !!! Berechnungsbeispiel Brutto € 2.000,-- 6000 Löhne od. 6200 Gehälter - SV - 360,-- 3600 Verb. Krankenkasse - LSt - 240,-- 3540 Verb. Finanzamt Netto € 1.400,-- 3850 Verb. Mitarbeiter od. 2700 Kassa, 2800 Bank, 2810 PSK Verbuchung der Gehälter 6200 Gehälter € 2.000,-- 3600 Verb. Krankenkasse € 360,-- € 240,-- 3540 Verb. Finanzamt 3850 Verb. Mitarbeiter € 1.400,-- Später: Auszahlung des Gehalts an die Mitarbeiter durch Banküberweisung bzw ... 3850 Verb. Mitarbeiter / 2800 Bank € 1.400,-- Verbuchung der Löhne 6000 Löhne € 2.000,-- 3600 Verb. Krankenkasse € 360,-- € 240,-- 3540 Verb. Finanzamt 3850 Verb. Mitarbeiter € 1.400,-- Später: Auszahlung des Lohns an die Mitarbeiter durch Banküberweisung bzw ... 3850 Verb. Mitarbeiter / 2800 Bank € 1.400,-- Lohn- und Gehaltsabgaben SV-DGA DB DZ Kommunalsteuer SV-Dienstgeberbeitrag Unternehmer zahlt an die Krankenkasse auch einen Sozialversicherungsbeitrag (SVDGA) Beim Angestellten: 6560 Gesetzl. Sozialaufwand / 3600 Verb. Krankenkasse € ..... Beim Arbeiter: 6500 Gesetzl. Sozialaufwand / 3600 Verb. Krankenkasse € ..... Dienstgeberbeitrag (DB) Unternehmer zahlt an das Finanzamt 4,5 % der monatlichen Bruttolohnsumme. Zweck: Beitrag für die Familienbeihilfe! Beim Angestellten: 6660 Dienstgeberbeitrag / 3540 Verb. Finanzamt € ..... Beim Arbeiter: 6600 Dienstgeberbeitrag / 3540 Verb. Finanzamt € ..... Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) Unternehmer zahlt an das Finanzamt in OÖ 0,36 % der monatlichen Bruttolohnsumme. Zweck: Kammerumlage (KU2) Beim Angestellten: 6670 Zuschlag zum DB / 3540 Verb. Finanzamt € ..... Beim Arbeiter: 6610 Zuschlag zum DB / 3540 Verb. Finanzamt € ..... Kommunalsteuer (KommSt) Unternehmer zahlt an die Gemeinde 3 % der monatlichen Bruttolohnsumme. Beim Angestellten: 6680 Kommunalsteuer / 3610 Verb. Gemeinde € ..... Beim Arbeiter: 6620 Kommunalsteuer / 3610 Verb. Gemeinde € ..... Ausgleich der Verbindlichkeiten Die Lohn- und Gehaltsabgaben (LSt, SV-DNA, SVDGA, DB, DZ, KommSt) sind am 15. des nächstfolgenden Monats zu bezahlen! Ausgleich der Verbindlichkeit gegenüber der Krankenkasse 6200 Gehälter € 2.000,-- 3600 Verb. Krankenkasse € 360,-- € 240,-- 3540 Verb. Finanzamt 3850 Verb. Mitarbeiter € 1.400,-- 6560 Gesetzl. Sozialaufwand / 3600 Verb. Krankenkasse € 450,Buchung beim Ausgleich der Verbindlichkeit: 3600 Verb. Krankenkasse / 2800 Bank € 810,-- Ausgleich der Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt 6200 Gehälter € 2.000,-- 3600 Verb. Krankenkasse € 360,-- € 240,-- 3540 Verb. Finanzamt 3850 Verb. Mitarbeiter € 1.400,-- 6660 Dienstgeberbeitrag / 3540 Verb. Finanzamt € 90,-6670 Zuschlag zum DB / 3540 Verb. Finanzamt € 7,60 Buchung beim Ausgleich der Verbindlichkeit: € 337,60 3540 Verb. Finanzamt / 2800 Bank Ausgleich der Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde 6680 Kommunalsteuer / 3610 Verb. Gemeinde € 60,-- Buchung beim Ausgleich der Verbindlichkeit: 3610 Verb. Gemeinde / 2800 Bank € 60,-- Zeitlicher Ablauf der Buchungen 30.9. 1.10. 15.10. September 6200 6560 6660 6670 6680 / 3600 3540 3850 / / / / 3600 3540 3540 3610 3850 / 2800 3600/ 2800 3540 / 2800 3610 / 2800 Überweisung ans Finanzamt LSt DB DZ 3540 Verb. Finanzamt / 2800 Bank 3520 USt-Zahllast / 2800 Bank 7780 Kammerumlage / 2800 Bank UStZahllast € ............. € .............. € ............. Kammerumlage Überweisung ans Finanzamt (am 15.2.) LSt DB DZ UStZahllast Kammerumlage 4. Quartal !!! 3540 Verb. Finanzamt / 2800 Bank 3520 USt-Zahllast / 2800 Bank 7780 Kammerumlage / 2800 Bank € ............. € .............. € .............
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