Loehne und Gehaelter

Löhne und Gehälter
sowie
lohn- bzw. gehaltsabhängige
Abgaben
Begriffsbestimmungen
LOHN
ARBEITER
GEHALT
ANGESTELLTER
Abrechnung
Bruttobezug (Bruttogehalt, Bruttolohn)
- Sozialversicherung (SV-DNA)
- Lohnsteuer (LSt)
Auszahlungsbetrag (Netto)
MERKE: Brutto ist mehr als Netto !!!
Netto bekommt man ausbezahlt !!!
Berechnungsbeispiel
Brutto
€ 2.000,--
6000 Löhne od. 6200 Gehälter
- SV
-
360,--
3600 Verb. Krankenkasse
- LSt
-
240,--
3540 Verb. Finanzamt
Netto
€ 1.400,--
3850 Verb. Mitarbeiter
od. 2700 Kassa, 2800 Bank,
2810 PSK
Verbuchung der Gehälter
6200 Gehälter € 2.000,-- 3600 Verb. Krankenkasse €
360,--
€
240,--
3540 Verb. Finanzamt
3850 Verb. Mitarbeiter
€ 1.400,--
Später: Auszahlung des Gehalts an die Mitarbeiter durch
Banküberweisung bzw ...
3850 Verb. Mitarbeiter / 2800 Bank
€ 1.400,--
Verbuchung der Löhne
6000 Löhne € 2.000,--
3600 Verb. Krankenkasse €
360,--
€
240,--
3540 Verb. Finanzamt
3850 Verb. Mitarbeiter
€ 1.400,--
Später: Auszahlung des Lohns an die Mitarbeiter durch
Banküberweisung bzw ...
3850 Verb. Mitarbeiter / 2800 Bank
€ 1.400,--
Lohn- und Gehaltsabgaben
SV-DGA
DB
DZ
Kommunalsteuer
SV-Dienstgeberbeitrag
Unternehmer zahlt an die Krankenkasse
auch einen Sozialversicherungsbeitrag (SVDGA)
Beim Angestellten:
6560 Gesetzl. Sozialaufwand / 3600 Verb. Krankenkasse € .....
Beim Arbeiter:
6500 Gesetzl. Sozialaufwand / 3600 Verb. Krankenkasse € .....
Dienstgeberbeitrag (DB)
Unternehmer zahlt an das Finanzamt 4,5 % der
monatlichen Bruttolohnsumme.
Zweck: Beitrag für die Familienbeihilfe!
Beim Angestellten:
6660 Dienstgeberbeitrag / 3540 Verb. Finanzamt € .....
Beim Arbeiter:
6600 Dienstgeberbeitrag / 3540 Verb. Finanzamt € .....
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ)
Unternehmer zahlt an das Finanzamt in OÖ 0,36
% der monatlichen Bruttolohnsumme.
Zweck: Kammerumlage (KU2)
Beim Angestellten:
6670 Zuschlag zum DB / 3540 Verb. Finanzamt € .....
Beim Arbeiter:
6610 Zuschlag zum DB / 3540 Verb. Finanzamt € .....
Kommunalsteuer (KommSt)
Unternehmer zahlt an die Gemeinde 3 % der
monatlichen Bruttolohnsumme.
Beim Angestellten:
6680 Kommunalsteuer / 3610 Verb. Gemeinde € .....
Beim Arbeiter:
6620 Kommunalsteuer / 3610 Verb. Gemeinde € .....
Ausgleich der Verbindlichkeiten
Die Lohn- und Gehaltsabgaben (LSt, SV-DNA, SVDGA, DB, DZ, KommSt) sind am 15. des
nächstfolgenden Monats zu bezahlen!
Ausgleich der Verbindlichkeit
gegenüber der Krankenkasse
6200 Gehälter € 2.000,-- 3600 Verb. Krankenkasse €
360,--
€
240,--
3540 Verb. Finanzamt
3850 Verb. Mitarbeiter
€ 1.400,--
6560 Gesetzl. Sozialaufwand / 3600 Verb. Krankenkasse € 450,Buchung beim Ausgleich der Verbindlichkeit:
3600 Verb. Krankenkasse / 2800 Bank
€ 810,--
Ausgleich der Verbindlichkeit
gegenüber dem Finanzamt
6200 Gehälter € 2.000,-- 3600 Verb. Krankenkasse €
360,--
€
240,--
3540 Verb. Finanzamt
3850 Verb. Mitarbeiter
€ 1.400,--
6660 Dienstgeberbeitrag / 3540 Verb. Finanzamt € 90,-6670 Zuschlag zum DB / 3540 Verb. Finanzamt € 7,60
Buchung beim Ausgleich der Verbindlichkeit:
€ 337,60
3540 Verb. Finanzamt / 2800 Bank
Ausgleich der Verbindlichkeit
gegenüber der Gemeinde
6680 Kommunalsteuer / 3610 Verb. Gemeinde € 60,--
Buchung beim Ausgleich der Verbindlichkeit:
3610 Verb. Gemeinde / 2800 Bank
€ 60,--
Zeitlicher Ablauf der Buchungen
30.9. 1.10.
15.10.
September
6200
6560
6660
6670
6680
/ 3600
3540
3850
/
/
/
/
3600
3540
3540
3610
3850 / 2800
3600/ 2800
3540 / 2800
3610 / 2800
Überweisung ans Finanzamt
LSt
DB
DZ
3540 Verb. Finanzamt / 2800 Bank
3520 USt-Zahllast / 2800 Bank
7780 Kammerumlage / 2800 Bank
UStZahllast
€ .............
€ ..............
€ .............
Kammerumlage
Überweisung ans Finanzamt (am 15.2.)
LSt
DB
DZ
UStZahllast
Kammerumlage
4. Quartal !!!
3540 Verb. Finanzamt / 2800 Bank
3520 USt-Zahllast / 2800 Bank
7780 Kammerumlage / 2800 Bank
€ .............
€ ..............
€ .............