Ausbildungsvergütung Jeder Auszubildende hat Anspruch auf eine angemessen Vergütung. Diese Vergütung steigt mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich. Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat wird spätestens am letzlet ten Arbeitstag des Monats fällig. Bekommtt der Auszubildende von seinem Ausbildungsbetrieb Sachleistungen wie beispielsweise eine mietfreie Wohnung oder kostenfreie Mahlzeiten, dann kann das auf die Vergütung angerechnet werden. Mindestens 25 Prozent der Vergütung bekommt der Auszubildende aber auch bei Sachleistungen ausgezahlt. Handwerkskammer Kassel· Scheidemannplatz 2· 34117Kassel Seite 1 von 1
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