AusbildungsvergĆ¼tung allgemein

Ausbildungsvergütung
Jeder Auszubildende hat Anspruch auf eine angemessen Vergütung. Diese Vergütung steigt mit fortschreitender
Berufsausbildung, mindestens jährlich. Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat wird spätestens am letzlet
ten Arbeitstag des Monats fällig.
Bekommtt der Auszubildende von seinem Ausbildungsbetrieb Sachleistungen wie beispielsweise eine mietfreie
Wohnung oder kostenfreie Mahlzeiten, dann kann das auf die Vergütung angerechnet werden. Mindestens 25
Prozent der Vergütung bekommt der Auszubildende aber auch bei Sachleistungen ausgezahlt.
Handwerkskammer Kassel· Scheidemannplatz 2· 34117Kassel
Seite 1 von 1