Bitte per Post an die zuständige Regionalstelle des Bundesamts schicken. Erklärung Gemäß Trägerrundschreiben Nr. 12/16 gibt der Kursträger Kennziffer: Name: folgende Erklärung zur Höhe der Vergütung jeder seiner Honorarlehrkräfte ab: Die bisher im Zulassungsverfahren gemachte Angabe zur Vergütung der Honorarlehrkräfte wird aufrecht erhalten. KNr. 630.201b BAMF 07/2016 Die Vergütung der Honorarlehrkräfte wird für ab dem 01.07.2016 beginnende Kursabschnitte auf € erhöht. ………………………………….. Ort, Datum, Unterschrift
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