null

Bitte per Post an die zuständige Regionalstelle des Bundesamts schicken.
Erklärung
Gemäß Trägerrundschreiben Nr. 12/16 gibt der Kursträger
Kennziffer:
Name:
folgende Erklärung zur Höhe der Vergütung jeder seiner Honorarlehrkräfte ab:
Die bisher im Zulassungsverfahren gemachte Angabe zur Vergütung der Honorarlehrkräfte wird aufrecht
erhalten.
KNr. 630.201b BAMF 07/2016
Die Vergütung der Honorarlehrkräfte wird für ab dem 01.07.2016 beginnende Kursabschnitte auf
€ erhöht.
…………………………………..
Ort, Datum, Unterschrift