Unterschriftenbogen - Volksinitiative «Gerechte Sozialhilfe

SVP Kanton St. Gallen
Volksinitiative Gerechte Sozialhilfe
Die unterzeichneten Stimmberechtigten des Kantons St. Gallen erteilen dem Kantonsrat in Form
der Einheitsinitiative nach Art. 43 der Kantonsverfassung vom 10. Juni 2001 folgenden
Rechtsetzungsauftrag:
Der Kantonsrat arbeitet unter Berücksichtigung der Gemeindeautonomie ein neues
Rahmengesetz für die finanzielle Sozialhilfe mit folgenden Eckwerten aus: Materielles
Existenzminimum als Grundlage; Eingliederung der Sozialhilfebeziehenden in den
Arbeitsprozess als Priorität; Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen bei
der Ausgestaltung der finanziellen Unterstützung; Vermeidung von Schwelleneffekten;
Ausrichtung von situationsbedingten Leistungen und individuellen Zulagen mit
Obergrenzen; wirksames Sanktionssystem; straffe Rechtsmittelverfahren.
PLZ _____________
Politische Gemeinde
______________________________________
(Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte dieser Gemeinde unterzeichnen.)
Nr.
Name, Vorname
(selber, handschriftlich
und leserlich ausfüllen)
Geburtsdatum
Wohnadresse
Unterschrift
(Strasse, Nummer)
(eigenhändig)
(Tag,
Monat,
Jahr)
Kontrolle
( leer
lassen)
1
2
3
4
5
Stimmrechtsbescheinigung (Durch die Gemeinde auszufüllen)
Die unterzeichnete Amtsperson bescheinigt hiermit, dass obenstehende ______ (Anzahl) Unterzeichnende
des Referendums in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und ihre politischen Rechte in dieser
Gemeinde ausüben.
Ort, Datum:
_________________________
Amtsstempel:
Unterschrift:
_________________________
Amtliche Eigenschaft: ____________________
Die SVP Kanton St. Gallen wird für die Stimmrechtsbescheinigung besorgt sein.
Bitte senden Sie den vollständig oder teilweise ausgefüllten Bogen so rasch als möglich,
spätestens bis 31. März 2016 an: SVP Kanton St. Gallen, Rorschacherstrasse 292, 9016 St.Gallen
www.gerechte-sozialhilfe.ch
Spendenkonto: 85-197345-2 (Vermerk: Gerechte Sozialhilfe)
Bitte diesen Bogen nicht abtrennen, sondern gefalzt zurücksenden. Danke!
Volksinitiative Gerechte Sozialhilfe
Begründung:
Die heutige Sozialhilfe stützt sich auf die SKOS-Richtlinien, die neben dem Grundbedarf eine grosse Anzahl
Zusatzleistungen beinhalten die dazu führen können, dass der Gesamtbetrag der Sozialhilfe einem nach
oben offenen Einkommensersatz gleichkommt, der nicht mehr ihrem ursprünglichen Zweck als
Überbrückungshilfe entspricht.
Mit der Volksinitiative sollen Schwelleneffekte vermieden werden, damit sich Arbeiten lohnt, und die Priorität
soll von der finanziellen Unterstützung auf die Eingliederung der Sozialhilfebeziehenden
in den
Arbeitsprozess durch wirksamere Bildungs-, Beratungs- und Integrationsmassnahmen gelegt werden. Die
Anreize zu einer Ausbildung oder zu einer Erwerbsarbeit sollen für jene Sozialhilfebeziehenden verstärkt
werden, die lediglich die obligatorische Schulzeit absolviert haben.
Die unterschiedlichen Lebenslagen sollen differenziert berücksichtigt werden. Für junge Erwachsene kann
die Sozialhilfe bis zur Nothilfe degressiv ausgestaltet werden, für ältere ausgesteuerte Arbeitslose trägt sie
ihrem früheren Erwerbseinkommen Rechnung. Für zugewanderte ausländische Staatsangehörige, die nicht
während einer bestimmten Mindestdauer erwerbstätig waren, kann die Sozialhilfe bis auf die Nothilfe gekürzt
werden. Die heutigen Sanktionsmöglichkeiten sollen verschärft und die Rechtsmittelverfahren verkürzt
werden.
Der Kanton St. Gallen handelt autonom gegenüber den anderen Kantonen und dem Bund. Die Gemeinden
setzen die finanziellen Leistungen fest und einigen sich auf die finanzielle Spanne, innerhalb welcher die
Leistungen den lokalen Gegebenheiten angepasst werden können.
Initiativkomitee:
Präsident: Thomas Müller, Rorschach; Vizepräsident: Mike Egger, Berneck
Mitglieder: Marcel Adolf, Berneck; Erwin Böhi, Wil; Carmen Bruss, Diepoldsau; Bruno Dudli, Sonnental; Michael Götte, Tübach;
Christof Hartmann, Walenstadt; Herbert Huser, Altstätten; Barbara Keller-Inhelder, Rapperswil-Jona; Claudia Martin, Gossau;
Lukas Reimann,Wil; Mirco Rossi, Sevelen; Sascha Schmid, Grabs; Linus Thalmann, Dietschwil
Das Initiativkomitee ist berechtigt, die Initiative vorbehaltlos und gesamthaft mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder, die zum Zeitpunkt des Rückzugs in kantonalen Angelegenheiten
stimmberechtigt sind, zurückzuziehen.
Wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für ein Initiativbegehren fälscht (Art. 282 des Strafgesetzbuches) oder wer bei der Unterschriftensammlung besticht oder sich
bestechen lässt (Art. 281 des Strafgesetzbuches), macht sich strafbar.
Initiativkomitee „Gerechte Sozialhilfe“
c/o SVP Kanton St. Gallen
Rorschacherstrasse 292
9016 St. Gallen