Ortwin Zettler Annders Wir machen erst Gewinn, wenn Sie es tun! Vermögensmanagement Mobil: 0179 / 5 98 04 45 Tel: 069 / 15 61 78 70 Fax: 069 / 20 01 29 21 [email protected] www.annders.de Unser attraktives attraktives Gewinnbeteiligungsmodell Gewinnbeteiligungsmodell Unser Endlich haben Kunde und Berater gleiche Interessen! Endlich haben Kunde und Berater gleiche Interessen! Hier lesen Sie, wie unser Gewinnbeteiligungsmodell in der Praxis funktioniert: Grundsätzlich Hier lesen Sie, wie unser Gewinnbeteiligungsmodell in der Praxis funktioniert: Grundsätzlich erfolgt die Vergütung der Beratung anhand einer Gewinnbeteiligung in Höhe von 15% (inkl. erfolgt die Vergütung der Beratung anhand einer Gewinnbeteiligung in Höhe von 15% (inkl. MwSt.). Diese bezieht sich auf den Gewinn vor Abzug von Steuern, da die exakte steuerliche MwSt.). Diese bezieht sich auf den Gewinn vor Abzug von Steuern, da die exakte steuerliche Situation des Kunden für den Berater nicht messbar ist. Situation des Kunden für den Berater nicht messbar ist. Es wird zwischen zwei verschiedenen Modellen bei der Rechnungsstellung unterschieden: Es wird zwischen zwei verschiedenen Modellen bei der Rechnungsstellung unterschieden: 1. Täglich handelbare Positionen (= insbesondere offene Fonds) 1. Täglich handelbare Positionen (= insbesondere offene Fonds) Die Gewinnbeteiligung bezieht sich bei täglich handelbaren Positionen auf den Zugewinn des Die Gewinnbeteiligung bezieht sich bei täglich handelbaren Positionen auf den Zugewinn des gesamten dort zu beratenden Anlagevermögens. Die Rechnung wird im Gewinnfall gesamten dort zu beratenden Anlagevermögens. Die Rechnung wird im Gewinnfall vierteljährlich gestellt. Bestandsprovisionen, die der Berater bis zum Zeitpunkt einer vierteljährlich gestellt. Bestandsprovisionen, die der Berater bis zum Zeitpunkt einer Rechnungsstellung bereits vergütet bekommen hat, werden dem Kunden bei Rechnungsstellung bereits vergütet bekommen hat, werden dem Kunden bei Rechnungsstellung komplett zum Abzug gebracht, also mit dem Rechnungsbetrag verrechnet. Rechnungsstellung komplett zum Abzug gebracht, also mit dem Rechnungsbetrag verrechnet. Bei der Provisionsberatung werden solche Bestandsprovisionen normalerweise vom Berater Bei der Provisionsberatung werden solche Bestandsprovisionen normalerweise vom Berater bzw. der Bank kassiert. Bei uns ist das anders! bzw. der Bank kassiert. Bei uns ist das anders! Nach der ersten Rechnungsstellung fällt die Gewinnbeteiligung immer auf den Zugewinn zum Nach der ersten Rechnungsstellung fällt die Gewinnbeteiligung immer auf den Zugewinn zum höchsten, jemals erreichten Stand des Anlagevermögens an, dem eine Rechnung zugrunde höchsten, jemals erreichten Stand des Anlagevermögens an, dem eine Rechnung zugrunde liegt. Erst wenn dieser Wert wieder überschritten ist, kommt eine erneute Gewinnbeteiligung liegt. Erst wenn dieser Wert wieder überschritten ist, kommt eine erneute Gewinnbeteiligung zustande. Eine einmal in Rechnung gestellte Gewinnbeteiligung kann nicht erstattet werden. zustande. Eine einmal in Rechnung gestellte Gewinnbeteiligung kann nicht erstattet werden. Möchte der Kunde sein zu beratendes Anlagevermögen durch eine Entnahme reduzieren oder Möchte der Kunde sein zu beratendes Anlagevermögen durch eine Entnahme reduzieren oder durch eine Einlage erhöhen, so beeinflusst dies weder negativ noch positiv die Höhe des durch eine Einlage erhöhen, so beeinflusst dies weder negativ noch positiv die Höhe des Zugewinns. Zugewinns. Eine aus dem zu beratenden Anlagevermögen heraus gezahlte Gewinnbeteiligung an den Eine aus dem zu beratenden Anlagevermögen heraus gezahlte Gewinnbeteiligung an den Berater wird als Entnahme des Kunden gewertet. Eventuell anfallende Depotführungskosten Berater wird als Entnahme des Kunden gewertet. Eventuell anfallende Depotführungskosten sowie Transaktionskosten für z.B. Käufe und Verkäufe von Positionen schmälern den sowie Transaktionskosten für z.B. Käufe und Verkäufe von Positionen schmälern den 1/5 1/5 Ortwin Zettler Annders Wir machen erst Gewinn, wenn Sie es tun! Vermögensmanagement Mobil: 0179 / 5 98 04 45 Tel: 069 / 15 61 78 70 Fax: 069 / 20 01 29 21 [email protected] www.annders.de Zugewinn und somit auch die absolute Höhe der Gewinnbeteiligung für den Berater, was sich in niedrigeren für den auswirkt. Zugewinn und Kosten somit auch die Kunden absolute positiv Höhe der Gewinnbeteiligung für den Berater, was sich in niedrigeren Kosten für den Kunden positiv auswirkt. Beispiel: 01.01.2011: 100.000 Euro Startvermögen des Kunden Beispiel: 01.01.2011: 01.04.2011: 100.000 110.000 Euro Euro Startvermögen des Kunden Zugewinn: 10.000 Euro: davon 15% Gewinnbeteiligung (GB): 1.500 Euro 01.04.2011: 110.000 Euro Zugewinn: Seit 01.01.2011 bereits den Berater geflossene Bestandsprovisionen: 200 Euro 10.000 Euro:an davon 15% Gewinnbeteiligung (GB): 1.500 Euro Seit Folglich noch verbleibender 1.500 Euro - 200 Euro =200 1.300 Euro 01.01.2011 bereits an denRechnungsbetrag: Berater geflossene Bestandsprovisionen: Euro (imFolglich Beispiel wird unterstellt, Rechnungsbetrag: dass der Kunde einen Rechnungsbetrag nie aus dem zu beratenden noch verbleibender 1.500 Euro - 200 Euro = 1.300 Euro Anlagevermögen bezahlt) (im Beispiel wirdheraus unterstellt, dass der Kunde einen Rechnungsbetrag nie aus dem zu beratenden Anlagevermögen 01.07.2011: 105.000 Euroheraus bezahlt) Kein Zugewinn 01.07.2011: 105.000 Euro zum höchsten, jemals erreichten Stand des Anlagevermögens, dem eine Rechnung zugrunde liegt (siehe 01.04.2011) keineerreichten GB keine Rechnungsstellung Kein Zugewinn zum höchsten, jemals Stand des Anlagevermögens, dem eine Rechnung zugrunde liegt (siehe 01.04.2011) keine GB keine Rechnungsstellung 01.10.2011: 115.000 Euro 115.000 Zugewinn zum höchsten, jemals erreichten Stand des Anlagevermögens, dem eine Rechnung 01.10.2011: Euro zugrunde liegt zum (siehehöchsten, 01.04.2011): 115.000 Euro - Stand 110.000 Euro = 5.000 Euro davon 15% Rechnung GB = 750 Zugewinn jemals erreichten des Anlagevermögens, dem eine Euro zugrunde liegt (siehe 01.04.2011): 115.000 Euro - 110.000 Euro = 5.000 Euro davon 15% GB = 750 Seit 01.04.2011 bereits an den Berater geflossene Bestandsprovisionen: 400 Euro Euro Seit Folglich noch verbleibender 750 Euro - 400 Euro = 350 01.04.2011 bereits an denRechnungsbetrag: Berater geflossene Bestandsprovisionen: 400Euro Euro Folglich nochtätigt verbleibender Rechnungsbetrag: 750 Euro - 400 Euro = 350 Euro 15.11.2011: Der Kunde eine Einlage über 10.000 Euro 15.11.2011: Kunde tätigt eine Einlage über 10.000 Euro 01.01.2012: Der 125.000 Euro Kein Zugewinn 01.01.2012: 125.000 Euro zum höchsten, jemals erreichten Stand des Anlagevermögens, dem eine Rechnung zugrunde liegt (siehe 01.10.2011) keineerreichten GB keine Rechnungsstellung Kein Zugewinn zum höchsten, jemals Stand des Anlagevermögens, dem eine Rechnung Hintergrund: 125.000 Euro - 115.000 = 10.000 Euro dies entspricht genau der vom Kunden zugrunde liegt (siehe 01.10.2011) keineEuro GB keine Rechnungsstellung amHintergrund: 15.11.2011 getätigten Einlage, somit entstand kein Zugewinn. 125.000 Euro - 115.000 Euro = 10.000 Euro dies entspricht genau der vom Kunden am 15.11.2011 getätigten Einlage, somit entstand kein Zugewinn. 2/5 2/5 Ortwin Zettler Annders Wir machen erst Gewinn, wenn Sie es tun! Vermögensmanagement Mobil: 0179 / 5 98 04 45 Tel: 069 / 15 61 78 70 Fax: 069 / 20 01 29 21 [email protected] www.annders.de 2. Geschlossene Fonds 2. Geschlossene Fonds Diese Anlageformen weisen in der klassischen Provisionsvermittlung folgende Diese Anlageformen weisen in der klassischen Provisionsvermittlung folgende Vertriebsgebühren auf, die direkt dem Anlageberater zugute kommen: das Agio und die Vertriebsgebühren auf, die direkt dem Anlageberater zugute kommen: das Agio und die innere Provision. Das Agio beträgt in der Regel 5% der nominalen Anlagesumme. Die innere innere Provision. Das Agio beträgt in der Regel 5% der nominalen Anlagesumme. Die innere Provision liegt häufig in einer ähnlichen Größenordnung. Provision liegt häufig in einer ähnlichen Größenordnung. Aufgrund abwicklungstechnischer Besonderheiten bei geschlossenen Fonds werden auch bei Aufgrund abwicklungstechnischer Besonderheiten bei geschlossenen Fonds werden auch bei dem hier unterstellten Beratungsmodell in einem ersten Schritt das Agio und die innere dem hier unterstellten Beratungsmodell in einem ersten Schritt das Agio und die innere Provision vom Kunden getragen. In einem zweiten Schritt werden dem Kunden das Agio und Provision vom Kunden getragen. In einem zweiten Schritt werden dem Kunden das Agio und die innere Provision zeitversetzt zurückgezahlt. Lediglich 1,5% der nominalen Anlagesumme die innere Provision zeitversetzt zurückgezahlt. Lediglich 1,5% der nominalen Anlagesumme werden als Provision vom Berater vorab einbehalten, im Gegensatz zu den z.B. 10% bei der werden als Provision vom Berater vorab einbehalten, im Gegensatz zu den z.B. 10% bei der Provisionsvermittlung. Provisionsvermittlung. Im Gewinnfall des geschlossenen Fonds wird in einem dritten Schritt diese Vorabprovision Im Gewinnfall des geschlossenen Fonds wird in einem dritten Schritt diese Vorabprovision dem Kunden bei Rechnungsstellung der Gewinnbeteiligung komplett zum Abzug gebracht, dem Kunden bei Rechnungsstellung der Gewinnbeteiligung komplett zum Abzug gebracht, also mit dem Rechnungsbetrag verrechnet. Der Gewinnfall tritt dann ein, wenn die Summe also mit dem Rechnungsbetrag verrechnet. Der Gewinnfall tritt dann ein, wenn die Summe aller Auszahlungen aus dem geschlossenen Fonds das dort eingesetzte Vermögen, also aller Auszahlungen aus dem geschlossenen Fonds das dort eingesetzte Vermögen, also exklusive der Vorabprovision, übersteigt. Für den Fall, dass die Summe aller Auszahlungen exklusive der Vorabprovision, übersteigt. Für den Fall, dass die Summe aller Auszahlungen nicht größer ist, kann die Vorabprovision allerdings nicht erstattet werden. Sollte die nicht größer ist, kann die Vorabprovision allerdings nicht erstattet werden. Sollte die Vorabprovision größer sein als später in Rechnung gestellte Gewinnbeteiligungen, so kann sie Vorabprovision größer sein als später in Rechnung gestellte Gewinnbeteiligungen, so kann sie nur bis zu dieser Höhe angerechnet werden. nur bis zu dieser Höhe angerechnet werden. Beispiel: Beispiel: Nominale Anlagesumme 100.000 Euro zuzüglich 5% Agio, also 5.000 Euro. Gesamtaufwand für den Kunden: Nominale Anlagesumme 100.000 Euro zuzüglich 5% Agio, also 5.000 Euro. Gesamtaufwand für den Kunden: 105.000 Euro. In der Nominalsumme ist z.B. eine innere Vertriebsprovision in Höhe von 5%, also 5.000 Euro, 105.000 Euro. In der Nominalsumme ist z.B. eine innere Vertriebsprovision in Höhe von 5%, also 5.000 Euro, enthalten. Somit liegt das im geschlossenen Fonds eingesetzte Vermögen des Kunden bei letztendlich nur 95.000 enthalten. Somit liegt das im geschlossenen Fonds eingesetzte Vermögen des Kunden bei letztendlich nur 95.000 Euro. Ein Berater auf Provisionsbasis hätte dabei die Differenz verdient zwischen den 105.000 Euro und den Euro. Ein Berater auf Provisionsbasis hätte dabei die Differenz verdient zwischen den 105.000 Euro und den 95.000 Euro, also 10.000 Euro. 95.000 Euro, also 10.000 Euro. 3/5 3/5 Ortwin Zettler Annders Wir machen erst Gewinn, wenn Sie es tun! Vermögensmanagement Mobil: 0179 / 5 98 04 45 Tel: 069 / 15 61 78 70 Fax: 069 / 20 01 29 21 [email protected] www.annders.de Für das hier unterstellte Gewinnbeteiligungsmodell ergibt sich folgende Rechnung: Für das hier unterstellte Gewinnbeteiligungsmodell ergibt sich folgende Rechnung: 1. Schritt: Der Kunde hat einen anfänglichen Gesamtaufwand von 105.000 Euro. 1. Schritt: Der Kunde hat einen anfänglichen Gesamtaufwand von 105.000 Euro. 2. Schritt: Der Kunde erhält das Agio (5.000 Euro) und die innere Provision (5.000 Euro) abzüglich der 1,5% 2. Schritt: Der Kunde erhält das Agio (5.000 Euro) und die innere Provision (5.000 Euro) abzüglich der 1,5% Vorabprovision (1.500 Euro), also insgesamt 8.500 Euro, auf sein Konto gutgeschrieben. Somit beläuft sich der Vorabprovision (1.500 Euro), also insgesamt 8.500 Euro, auf sein Konto gutgeschrieben. Somit beläuft sich der Gesamtaufwand des Kunden auf 96.500 Euro statt den oben genannten 105.000 Euro bei Provisionsberatung. Gesamtaufwand des Kunden auf 96.500 Euro statt den oben genannten 105.000 Euro bei Provisionsberatung. Die Differenz in Höhe von 8.500 Euro steht dem Kunden somit zur freien Verfügung. Die Differenz in Höhe von 8.500 Euro steht dem Kunden somit zur freien Verfügung. 3. Schritt: Der geschlossene Fonds hat z.B. folgende Auszahlungsserie: 3. Schritt: Der geschlossene Fonds hat z.B. folgende Auszahlungsserie: 2011: 5.000 Euro 2011: 5.000 Euro 2012: 10.000 Euro (zusammen: 15.000 Euro) 2012: 10.000 Euro (zusammen: 15.000 Euro) 2013: 10.000 Euro (zusammen: 25.000 Euro) 2013: 10.000 Euro (zusammen: 25.000 Euro) 2014: 15.000 Euro (zusammen: 40.000 Euro) 2014: 15.000 Euro (zusammen: 40.000 Euro) 2015: 105.000 Euro (zusammen: 145.000 Euro) 2015: 105.000 Euro (zusammen: 145.000 Euro) Erst im Jahr 2015 ist die Summe aller Auszahlungen (145.000 Euro) höher als das vom Kunden im Erst im Jahr 2015 ist die Summe aller Auszahlungen (145.000 Euro) höher als das vom Kunden im geschlossenen Fonds eingesetzte Vermögen (95.000 Euro). Erst hier ergibt sich dann die Gewinnbeteiligung geschlossenen Fonds eingesetzte Vermögen (95.000 Euro). Erst hier ergibt sich dann die Gewinnbeteiligung (GB) auf den entsprechenden Zugewinn, also der Differenz von 145.000 Euro und 95.000 Euro, also auf 50.000 (GB) auf den entsprechenden Zugewinn, also der Differenz von 145.000 Euro und 95.000 Euro, also auf 50.000 Euro. Die GB beträgt entsprechend 15% davon, also 7.500 Euro. Da die Vorabprovision (1.500 Euro) mit der Euro. Die GB beträgt entsprechend 15% davon, also 7.500 Euro. Da die Vorabprovision (1.500 Euro) mit der GB (7.500 Euro) verrechnet wird, ergibt sich entsprechend noch ein Rechnungsbetrag über 6.000 Euro. GB (7.500 Euro) verrechnet wird, ergibt sich entsprechend noch ein Rechnungsbetrag über 6.000 Euro. Durch das Gewinnbeteiligungsmodell hat der Kunde gegenüber der Provisionsberatung Durch das Gewinnbeteiligungsmodell hat der Kunde gegenüber der Provisionsberatung anfangs deutlich geringere Kosten (im Beispiel 8.500 Euro) und somit mehr Geld zur freien anfangs deutlich geringere Kosten (im Beispiel 8.500 Euro) und somit mehr Geld zur freien Verfügung. Dieses Geld kann er zwischenzeitlich z.B. anderweitig gewinnbringend anlegen. Verfügung. Dieses Geld kann er zwischenzeitlich z.B. anderweitig gewinnbringend anlegen. Weitere Kosten entstehen beim Gewinnbeteiligungsmodell erst sehr viel später (im Beispiel Weitere Kosten entstehen beim Gewinnbeteiligungsmodell erst sehr viel später (im Beispiel fünf Jahre danach). Die Gesamtkosten können zudem insgesamt niedriger liegen als bei der fünf Jahre danach). Die Gesamtkosten können zudem insgesamt niedriger liegen als bei der Provisionsberatung (im Beispiel lagen sie um 2.500 Euro niedriger). Sollte der geschlossene Provisionsberatung (im Beispiel lagen sie um 2.500 Euro niedriger). Sollte der geschlossene Fonds wider Erwarten keinen Gewinn ausweisen, dann waren die Gesamtkosten des Kunden Fonds wider Erwarten keinen Gewinn ausweisen, dann waren die Gesamtkosten des Kunden deutlich geringer als beim Provisionsmodell (im Beispiel 1.500 Euro statt 10.000 Euro, was deutlich geringer als beim Provisionsmodell (im Beispiel 1.500 Euro statt 10.000 Euro, was einer Kostenersparnis von 85% entspricht). einer Kostenersparnis von 85% entspricht). 4/5 4/5 Ortwin Zettler Annders Wir machen erst Gewinn, wenn Sie es tun! Vermögensmanagement Mobil: 0179 / 5 98 04 45 Tel: 069 / 15 61 78 70 Fax: 069 / 20 01 29 21 [email protected] www.annders.de Zusammenfassung der Vorteile des Gewinnbeteiligungsmodells Zusammenfassung der Vorteile des Gewinnbeteiligungsmodells Das Kostenrisiko für den Kunden ist mit dem Gewinnbeteiligungsmodell gegenüber einer Das Kostenrisiko für den Kunden ist mit dem Gewinnbeteiligungsmodell gegenüber einer Provisionsberatung erheblich geringer. Provisionsberatung erheblich geringer. Der Berater ist zudem bestrebt, die schwankungsärmsten und zugleich renditeträchtigsten Der Berater ist zudem bestrebt, die schwankungsärmsten und zugleich renditeträchtigsten Produkte aus dem Markt herauszukristallisieren und dem Kunden zu empfehlen. Nur so Produkte aus dem Markt herauszukristallisieren und dem Kunden zu empfehlen. Nur so kann der Berater schließlich dauerhaft Geld verdienen. kann der Berater schließlich dauerhaft Geld verdienen. Endlich haben Kunde und Berater gleiche Interessen! Endlich haben Kunde und Berater gleiche Interessen! 5/5 5/5
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