PDF aufrufen - Annders Vermögensmanagement

Ortwin Zettler
Annders
Wir machen erst Gewinn,
wenn Sie es tun!
Vermögensmanagement
Mobil: 0179 / 5 98 04 45
Tel:
069 / 15 61 78 70
Fax:
069 / 20 01 29 21
[email protected]
www.annders.de
Unser attraktives
attraktives Gewinnbeteiligungsmodell
Gewinnbeteiligungsmodell
Unser
Endlich haben Kunde und Berater gleiche Interessen!
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Hier lesen Sie, wie unser Gewinnbeteiligungsmodell in der Praxis funktioniert: Grundsätzlich
Hier lesen Sie, wie unser Gewinnbeteiligungsmodell in der Praxis funktioniert: Grundsätzlich
erfolgt die Vergütung der Beratung anhand einer Gewinnbeteiligung in Höhe von 15% (inkl.
erfolgt die Vergütung der Beratung anhand einer Gewinnbeteiligung in Höhe von 15% (inkl.
MwSt.). Diese bezieht sich auf den Gewinn vor Abzug von Steuern, da die exakte steuerliche
MwSt.). Diese bezieht sich auf den Gewinn vor Abzug von Steuern, da die exakte steuerliche
Situation des Kunden für den Berater nicht messbar ist.
Situation des Kunden für den Berater nicht messbar ist.
Es wird zwischen zwei verschiedenen Modellen bei der Rechnungsstellung unterschieden:
Es wird zwischen zwei verschiedenen Modellen bei der Rechnungsstellung unterschieden:
1. Täglich handelbare Positionen (= insbesondere offene Fonds)
1. Täglich handelbare Positionen (= insbesondere offene Fonds)
Die Gewinnbeteiligung bezieht sich bei täglich handelbaren Positionen auf den Zugewinn des
Die Gewinnbeteiligung bezieht sich bei täglich handelbaren Positionen auf den Zugewinn des
gesamten dort zu beratenden Anlagevermögens. Die Rechnung wird im Gewinnfall
gesamten dort zu beratenden Anlagevermögens. Die Rechnung wird im Gewinnfall
vierteljährlich gestellt. Bestandsprovisionen, die der Berater bis zum Zeitpunkt einer
vierteljährlich gestellt. Bestandsprovisionen, die der Berater bis zum Zeitpunkt einer
Rechnungsstellung bereits vergütet bekommen hat, werden dem Kunden bei
Rechnungsstellung bereits vergütet bekommen hat, werden dem Kunden bei
Rechnungsstellung komplett zum Abzug gebracht, also mit dem Rechnungsbetrag verrechnet.
Rechnungsstellung komplett zum Abzug gebracht, also mit dem Rechnungsbetrag verrechnet.
Bei der Provisionsberatung werden solche Bestandsprovisionen normalerweise vom Berater
Bei der Provisionsberatung werden solche Bestandsprovisionen normalerweise vom Berater
bzw. der Bank kassiert. Bei uns ist das anders!
bzw. der Bank kassiert. Bei uns ist das anders!
Nach der ersten Rechnungsstellung fällt die Gewinnbeteiligung immer auf den Zugewinn zum
Nach der ersten Rechnungsstellung fällt die Gewinnbeteiligung immer auf den Zugewinn zum
höchsten, jemals erreichten Stand des Anlagevermögens an, dem eine Rechnung zugrunde
höchsten, jemals erreichten Stand des Anlagevermögens an, dem eine Rechnung zugrunde
liegt. Erst wenn dieser Wert wieder überschritten ist, kommt eine erneute Gewinnbeteiligung
liegt. Erst wenn dieser Wert wieder überschritten ist, kommt eine erneute Gewinnbeteiligung
zustande. Eine einmal in Rechnung gestellte Gewinnbeteiligung kann nicht erstattet werden.
zustande. Eine einmal in Rechnung gestellte Gewinnbeteiligung kann nicht erstattet werden.
Möchte der Kunde sein zu beratendes Anlagevermögen durch eine Entnahme reduzieren oder
Möchte der Kunde sein zu beratendes Anlagevermögen durch eine Entnahme reduzieren oder
durch eine Einlage erhöhen, so beeinflusst dies weder negativ noch positiv die Höhe des
durch eine Einlage erhöhen, so beeinflusst dies weder negativ noch positiv die Höhe des
Zugewinns.
Zugewinns.
Eine aus dem zu beratenden Anlagevermögen heraus gezahlte Gewinnbeteiligung an den
Eine aus dem zu beratenden Anlagevermögen heraus gezahlte Gewinnbeteiligung an den
Berater wird als Entnahme des Kunden gewertet. Eventuell anfallende Depotführungskosten
Berater wird als Entnahme des Kunden gewertet. Eventuell anfallende Depotführungskosten
sowie Transaktionskosten für z.B. Käufe und Verkäufe von Positionen schmälern den
sowie Transaktionskosten für z.B. Käufe und Verkäufe von Positionen schmälern den
1/5
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Ortwin Zettler
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Zugewinn und somit auch die absolute Höhe der Gewinnbeteiligung für den Berater, was sich
in niedrigeren
für den
auswirkt.
Zugewinn
und Kosten
somit auch
die Kunden
absolute positiv
Höhe der
Gewinnbeteiligung für den Berater, was sich
in niedrigeren Kosten für den Kunden positiv auswirkt.
Beispiel:
01.01.2011: 100.000 Euro Startvermögen des Kunden
Beispiel:
01.01.2011:
01.04.2011: 100.000
110.000 Euro
Euro Startvermögen des Kunden
 Zugewinn:
10.000 Euro: davon 15% Gewinnbeteiligung (GB): 1.500 Euro
01.04.2011:
110.000 Euro
 Zugewinn:
Seit 01.01.2011
bereits
den Berater
geflossene Bestandsprovisionen:
200 Euro

10.000
Euro:an
davon
15% Gewinnbeteiligung
(GB): 1.500 Euro
 Seit
Folglich
noch verbleibender
1.500
Euro - 200 Euro =200
1.300
Euro

01.01.2011
bereits an denRechnungsbetrag:
Berater geflossene
Bestandsprovisionen:
Euro
(imFolglich
Beispiel
wird
unterstellt, Rechnungsbetrag:
dass der Kunde einen
Rechnungsbetrag
nie aus
dem zu beratenden

noch
verbleibender
1.500 Euro
- 200 Euro = 1.300
Euro
Anlagevermögen
bezahlt)
(im
Beispiel wirdheraus
unterstellt,
dass der Kunde einen Rechnungsbetrag nie aus dem zu beratenden
Anlagevermögen
01.07.2011:
105.000 Euroheraus bezahlt)
 Kein
Zugewinn
01.07.2011:
105.000
Euro zum höchsten, jemals erreichten Stand des Anlagevermögens, dem eine Rechnung
zugrunde
liegt (siehe
01.04.2011)
keineerreichten
GB  keine
Rechnungsstellung

Kein Zugewinn
zum
höchsten, 
jemals
Stand
des Anlagevermögens, dem eine Rechnung
zugrunde
liegt
(siehe 01.04.2011)  keine GB  keine Rechnungsstellung
01.10.2011:
115.000
Euro
 115.000
Zugewinn
zum höchsten, jemals erreichten Stand des Anlagevermögens, dem eine Rechnung
01.10.2011:
Euro
zugrunde
liegt zum
(siehehöchsten,
01.04.2011):
115.000
Euro - Stand
110.000
Euro
= 5.000 Euro  davon
15% Rechnung
GB = 750

Zugewinn
jemals
erreichten
des
Anlagevermögens,
dem eine
Euro
zugrunde
liegt (siehe 01.04.2011): 115.000 Euro - 110.000 Euro = 5.000 Euro  davon 15% GB = 750

Seit
01.04.2011
bereits an den Berater geflossene Bestandsprovisionen: 400 Euro
Euro
 Seit
Folglich
noch verbleibender
750
Euro - 400 Euro = 350

01.04.2011
bereits an denRechnungsbetrag:
Berater geflossene
Bestandsprovisionen:
400Euro
Euro
 Folglich
nochtätigt
verbleibender
Rechnungsbetrag:
750 Euro - 400 Euro = 350 Euro
15.11.2011:
Der Kunde
eine Einlage
über 10.000 Euro
15.11.2011:
Kunde
tätigt eine Einlage über 10.000 Euro
01.01.2012: Der
125.000
Euro
 Kein
Zugewinn
01.01.2012:
125.000
Euro zum höchsten, jemals erreichten Stand des Anlagevermögens, dem eine Rechnung
zugrunde
liegt (siehe
01.10.2011)
keineerreichten
GB  keine
Rechnungsstellung

Kein Zugewinn
zum
höchsten, 
jemals
Stand
des Anlagevermögens, dem eine Rechnung
 Hintergrund:
125.000
Euro - 115.000
= 10.000
Euro  dies entspricht genau der vom Kunden
zugrunde
liegt (siehe
01.10.2011)
 keineEuro
GB 
keine Rechnungsstellung
amHintergrund:
15.11.2011 getätigten
Einlage,
somit entstand
kein Zugewinn.

125.000 Euro
- 115.000
Euro = 10.000
Euro  dies entspricht genau der vom Kunden
am 15.11.2011 getätigten Einlage, somit entstand kein Zugewinn.
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2. Geschlossene Fonds
2. Geschlossene Fonds
Diese Anlageformen weisen in der klassischen Provisionsvermittlung folgende
Diese Anlageformen weisen in der klassischen Provisionsvermittlung folgende
Vertriebsgebühren auf, die direkt dem Anlageberater zugute kommen: das Agio und die
Vertriebsgebühren auf, die direkt dem Anlageberater zugute kommen: das Agio und die
innere Provision. Das Agio beträgt in der Regel 5% der nominalen Anlagesumme. Die innere
innere Provision. Das Agio beträgt in der Regel 5% der nominalen Anlagesumme. Die innere
Provision liegt häufig in einer ähnlichen Größenordnung.
Provision liegt häufig in einer ähnlichen Größenordnung.
Aufgrund abwicklungstechnischer Besonderheiten bei geschlossenen Fonds werden auch bei
Aufgrund abwicklungstechnischer Besonderheiten bei geschlossenen Fonds werden auch bei
dem hier unterstellten Beratungsmodell in einem ersten Schritt das Agio und die innere
dem hier unterstellten Beratungsmodell in einem ersten Schritt das Agio und die innere
Provision vom Kunden getragen. In einem zweiten Schritt werden dem Kunden das Agio und
Provision vom Kunden getragen. In einem zweiten Schritt werden dem Kunden das Agio und
die innere Provision zeitversetzt zurückgezahlt. Lediglich 1,5% der nominalen Anlagesumme
die innere Provision zeitversetzt zurückgezahlt. Lediglich 1,5% der nominalen Anlagesumme
werden als Provision vom Berater vorab einbehalten, im Gegensatz zu den z.B. 10% bei der
werden als Provision vom Berater vorab einbehalten, im Gegensatz zu den z.B. 10% bei der
Provisionsvermittlung.
Provisionsvermittlung.
Im Gewinnfall des geschlossenen Fonds wird in einem dritten Schritt diese Vorabprovision
Im Gewinnfall des geschlossenen Fonds wird in einem dritten Schritt diese Vorabprovision
dem Kunden bei Rechnungsstellung der Gewinnbeteiligung komplett zum Abzug gebracht,
dem Kunden bei Rechnungsstellung der Gewinnbeteiligung komplett zum Abzug gebracht,
also mit dem Rechnungsbetrag verrechnet. Der Gewinnfall tritt dann ein, wenn die Summe
also mit dem Rechnungsbetrag verrechnet. Der Gewinnfall tritt dann ein, wenn die Summe
aller Auszahlungen aus dem geschlossenen Fonds das dort eingesetzte Vermögen, also
aller Auszahlungen aus dem geschlossenen Fonds das dort eingesetzte Vermögen, also
exklusive der Vorabprovision, übersteigt. Für den Fall, dass die Summe aller Auszahlungen
exklusive der Vorabprovision, übersteigt. Für den Fall, dass die Summe aller Auszahlungen
nicht größer ist, kann die Vorabprovision allerdings nicht erstattet werden. Sollte die
nicht größer ist, kann die Vorabprovision allerdings nicht erstattet werden. Sollte die
Vorabprovision größer sein als später in Rechnung gestellte Gewinnbeteiligungen, so kann sie
Vorabprovision größer sein als später in Rechnung gestellte Gewinnbeteiligungen, so kann sie
nur bis zu dieser Höhe angerechnet werden.
nur bis zu dieser Höhe angerechnet werden.
Beispiel:
Beispiel:
Nominale Anlagesumme 100.000 Euro zuzüglich 5% Agio, also 5.000 Euro. Gesamtaufwand für den Kunden:
Nominale Anlagesumme 100.000 Euro zuzüglich 5% Agio, also 5.000 Euro. Gesamtaufwand für den Kunden:
105.000 Euro. In der Nominalsumme ist z.B. eine innere Vertriebsprovision in Höhe von 5%, also 5.000 Euro,
105.000 Euro. In der Nominalsumme ist z.B. eine innere Vertriebsprovision in Höhe von 5%, also 5.000 Euro,
enthalten. Somit liegt das im geschlossenen Fonds eingesetzte Vermögen des Kunden bei letztendlich nur 95.000
enthalten. Somit liegt das im geschlossenen Fonds eingesetzte Vermögen des Kunden bei letztendlich nur 95.000
Euro. Ein Berater auf Provisionsbasis hätte dabei die Differenz verdient zwischen den 105.000 Euro und den
Euro. Ein Berater auf Provisionsbasis hätte dabei die Differenz verdient zwischen den 105.000 Euro und den
95.000 Euro, also 10.000 Euro.
95.000 Euro, also 10.000 Euro.
3/5
3/5
Ortwin Zettler
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Für das hier unterstellte Gewinnbeteiligungsmodell ergibt sich folgende Rechnung:
Für das hier unterstellte Gewinnbeteiligungsmodell ergibt sich folgende Rechnung:
1. Schritt: Der Kunde hat einen anfänglichen Gesamtaufwand von 105.000 Euro.
1. Schritt: Der Kunde hat einen anfänglichen Gesamtaufwand von 105.000 Euro.
2. Schritt: Der Kunde erhält das Agio (5.000 Euro) und die innere Provision (5.000 Euro) abzüglich der 1,5%
2. Schritt: Der Kunde erhält das Agio (5.000 Euro) und die innere Provision (5.000 Euro) abzüglich der 1,5%
Vorabprovision (1.500 Euro), also insgesamt 8.500 Euro, auf sein Konto gutgeschrieben. Somit beläuft sich der
Vorabprovision (1.500 Euro), also insgesamt 8.500 Euro, auf sein Konto gutgeschrieben. Somit beläuft sich der
Gesamtaufwand des Kunden auf 96.500 Euro statt den oben genannten 105.000 Euro bei Provisionsberatung.
Gesamtaufwand des Kunden auf 96.500 Euro statt den oben genannten 105.000 Euro bei Provisionsberatung.
Die Differenz in Höhe von 8.500 Euro steht dem Kunden somit zur freien Verfügung.
Die Differenz in Höhe von 8.500 Euro steht dem Kunden somit zur freien Verfügung.
3. Schritt: Der geschlossene Fonds hat z.B. folgende Auszahlungsserie:
3. Schritt: Der geschlossene Fonds hat z.B. folgende Auszahlungsserie:
2011: 5.000 Euro
2011: 5.000 Euro
2012: 10.000 Euro (zusammen: 15.000 Euro)
2012: 10.000 Euro (zusammen: 15.000 Euro)
2013: 10.000 Euro (zusammen: 25.000 Euro)
2013: 10.000 Euro (zusammen: 25.000 Euro)
2014: 15.000 Euro (zusammen: 40.000 Euro)
2014: 15.000 Euro (zusammen: 40.000 Euro)
2015: 105.000 Euro (zusammen: 145.000 Euro)
2015: 105.000 Euro (zusammen: 145.000 Euro)
Erst im Jahr 2015 ist die Summe aller Auszahlungen (145.000 Euro) höher als das vom Kunden im
Erst im Jahr 2015 ist die Summe aller Auszahlungen (145.000 Euro) höher als das vom Kunden im
geschlossenen Fonds eingesetzte Vermögen (95.000 Euro). Erst hier ergibt sich dann die Gewinnbeteiligung
geschlossenen Fonds eingesetzte Vermögen (95.000 Euro). Erst hier ergibt sich dann die Gewinnbeteiligung
(GB) auf den entsprechenden Zugewinn, also der Differenz von 145.000 Euro und 95.000 Euro, also auf 50.000
(GB) auf den entsprechenden Zugewinn, also der Differenz von 145.000 Euro und 95.000 Euro, also auf 50.000
Euro. Die GB beträgt entsprechend 15% davon, also 7.500 Euro. Da die Vorabprovision (1.500 Euro) mit der
Euro. Die GB beträgt entsprechend 15% davon, also 7.500 Euro. Da die Vorabprovision (1.500 Euro) mit der
GB (7.500 Euro) verrechnet wird, ergibt sich entsprechend noch ein Rechnungsbetrag über 6.000 Euro.
GB (7.500 Euro) verrechnet wird, ergibt sich entsprechend noch ein Rechnungsbetrag über 6.000 Euro.
Durch das Gewinnbeteiligungsmodell hat der Kunde gegenüber der Provisionsberatung
Durch das Gewinnbeteiligungsmodell hat der Kunde gegenüber der Provisionsberatung
anfangs deutlich geringere Kosten (im Beispiel 8.500 Euro) und somit mehr Geld zur freien
anfangs deutlich geringere Kosten (im Beispiel 8.500 Euro) und somit mehr Geld zur freien
Verfügung. Dieses Geld kann er zwischenzeitlich z.B. anderweitig gewinnbringend anlegen.
Verfügung. Dieses Geld kann er zwischenzeitlich z.B. anderweitig gewinnbringend anlegen.
Weitere Kosten entstehen beim Gewinnbeteiligungsmodell erst sehr viel später (im Beispiel
Weitere Kosten entstehen beim Gewinnbeteiligungsmodell erst sehr viel später (im Beispiel
fünf Jahre danach). Die Gesamtkosten können zudem insgesamt niedriger liegen als bei der
fünf Jahre danach). Die Gesamtkosten können zudem insgesamt niedriger liegen als bei der
Provisionsberatung (im Beispiel lagen sie um 2.500 Euro niedriger). Sollte der geschlossene
Provisionsberatung (im Beispiel lagen sie um 2.500 Euro niedriger). Sollte der geschlossene
Fonds wider Erwarten keinen Gewinn ausweisen, dann waren die Gesamtkosten des Kunden
Fonds wider Erwarten keinen Gewinn ausweisen, dann waren die Gesamtkosten des Kunden
deutlich geringer als beim Provisionsmodell (im Beispiel 1.500 Euro statt 10.000 Euro, was
deutlich geringer als beim Provisionsmodell (im Beispiel 1.500 Euro statt 10.000 Euro, was
einer Kostenersparnis von 85% entspricht).
einer Kostenersparnis von 85% entspricht).
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Ortwin Zettler
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069 / 15 61 78 70
Fax:
069 / 20 01 29 21
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Zusammenfassung der Vorteile des Gewinnbeteiligungsmodells
Zusammenfassung der Vorteile des Gewinnbeteiligungsmodells
 Das Kostenrisiko für den Kunden ist mit dem Gewinnbeteiligungsmodell gegenüber einer
 Das Kostenrisiko für den Kunden ist mit dem Gewinnbeteiligungsmodell gegenüber einer
Provisionsberatung erheblich geringer.
Provisionsberatung erheblich geringer.
 Der Berater ist zudem bestrebt, die schwankungsärmsten und zugleich renditeträchtigsten
 Der Berater ist zudem bestrebt, die schwankungsärmsten und zugleich renditeträchtigsten
Produkte aus dem Markt herauszukristallisieren und dem Kunden zu empfehlen. Nur so
Produkte aus dem Markt herauszukristallisieren und dem Kunden zu empfehlen. Nur so
kann der Berater schließlich dauerhaft Geld verdienen.
kann der Berater schließlich dauerhaft Geld verdienen.
 Endlich haben Kunde und Berater gleiche Interessen!
 Endlich haben Kunde und Berater gleiche Interessen!
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