TRENDS VON ANLEGERANWALT MICHAEL PODUSCHKA INVESTORS LEGAL CONSULTING – „BERATUNGSFREIE“ GESCHÄFTE WIE BANKEN IHRE BERATER DEGRADIEREN Bei Gerichtsprozessen ist in letzter Zeit (insbesondere in der Causa Alpine) ein Trend unverkennbar: Viele Banken streiten ab, im Zusammenhang mit dem Verkauf von Wertpapieren, eine Beratungsleistung erbracht zu haben. Obwohl oft der Kunde vor dem Kauf diesen mit dem Berater bespricht oder das Wertpapier gar vom Berater erst ins Gespräch gebracht wurde, werden Kunden dazu gebracht, beim Kaufauftrag Klauseln wie „beratungsfreies Geschäft“ oder „Geschäft wurde trotz Warnung auf eigenes Risiko durchgeführt.“ zu unterfertigen. Die Idee dahinter ist jene, durch solche Klauseln Haftungen für eventuelle Falschberatungen auszuschließen. Das klappt zwar fast nie, der Richter geht zumeist von einer Beratungssituation aus, die oft auch vom Berater selbst nicht abgestritten wird. Immer mehr Kunden fragen sich aber, welche Funktion ein Berater hat, wenn dieser im Ernstfall von der Bank zum Empfänger der Kundenbestellung degradiert wird. Diese Funktion erfüllt die „Enter“-Taste beim Onlinebanking auch. Wenn auch Sie sich über ein nach Beratung plötzlich zum beratungsfrei gewordenes Bankgeschäft ärgern, vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. *Quelle: FORMAT 16/2015 www.anlegeranwalt.at T: +43 1 5130800 Foto: Poduschka WERBUNG ANWTOP TE ALT N IM S R A FO R NKI MAT NG 2 0 15 *
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