27.04.15 Flucht nach… Standards für das Wohnen, die Betreuung, das Geld, das Miteinander Markus Schnapka Seite 1 27.04.15 Flucht und Asyl Zunahme an Kriegen und Naturkatastrophen Flucht – häufigster Grund für Migration Flucht nach Mitteleuropa: Grenzübertritte restriktiv geregelt teuer unsicher Seite 2 27.04.15 Menschen, Zahlen Bornheim: knapp 50.000 EinwohnerInnen aus 109 Nationen auf 84 km², etwa 4.400 Menschen mit Migrationshintergrund - darunter 2.000 AusländerInnen, davon 1/3 EU 14 Dörfer, prosperierendes Gewerbe, gute Infrastruktur, geringe Arbeitslosigkeit, geringe Kriminalität, ausgebaute Bildungslandschaft, prima Spargel, überschuldeter städtischer Haushalt Flüchtlinge: 2011 38 Personen 2012 2013 31.07.2014 31.10.2014 2015 55 Personen 83 Personen 111 Personen 123 Personen aus 20 Herkunftsländern 160-200 Personen (geschätzt) Seite 3 27.04.15 Geld Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) 2013 214.000 € 2014 294.000 € Kosten für Hilfen zum Lebensunterhalt und Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 2013 521.000 € 2014 779.000 € Aufwendungen für Übergangsheime: 2013 und 2014 jeweils 257.000 € Fazit: Kosten für die Stadt: 2013: 564.000 € 2014: 742.000 €, Hinzu kommen Kosten ab 2015 für 2 neue Übergangsheime (167.000 €) sowie Personalkosten für Verwaltung und Sozialarbeit (175.000 €) jährlich Seite 4 27.04.15 Geld Regelbedarfsstufen ab 1.1.2013 für das Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen nach § 3 AsylbLG; insgesamt Alleinstehen-de oder alleinerziehende Erwachsene Ehe- bzw. Lebenspartner Haushaltsangehörige Erwachsene 14–17 Jahre 6–13 Jahre 0–5 Jahre 354 € 318 € 283 € 274 € 242 € 210 € Seite 5 27.04.15 Geld Wer als AsylbewerberIn abgelehnt wird, aber dennoch bleibt/bleiben muss, für den bezahlt die Kommune i.d.R. allein. Syrische Flüchtlinge, die im NRWKontingent kommen, werden privat aufgenommen. Ihre Kosten tragen die aufnehmenden Familien. Die Einschränkung des Asylrechts bewirkt eine Kostenverschiebung zu Lasten der Kommunen. Seite 6 27.04.15 Wohnen Wir unterscheiden in Bornheim zwischen Wohnheimen (langfristige Nutzung, max. 50 Plätze) Übergangswohnheimen (mittelfristige Nutzung, mobile Pavillons, jew. max 20 Plätze) Wohnungen (i.d.R. angemietet, sowohl mittel- wie langfristig) Kriterien bei Wohnheimen/Übergangswohnheimen Kleine, abgegrenzte, abschließbare Wohneinheiten mit Kochgelegenheit und Nasszelle Gemeinschaftsraum oder Großküche Gute Infrastrukturanbindung Max. 2 Personen pro Wohn- und Schlafraum, im Familienverband auch bis 3 Personen (hier größere und abgeschlossene Wohneinheit) Außenbereich, Raum für Freizeitgestaltung Mindeststandard 9 m² pro Person Persönliche Gestaltung des Wohnraumes ist zu ermöglichen. Seite 7 27.04.15 Wohnen Bei der Zuweisung des Wohnraumes werden familiäre Bindungen, Freundschaften, Herkunftsethnien, kulturelle und religiöse Überzeugungen/Weltanschauungen berücksichtigt. Entwicklung neuer Standorte für Wohnheime und Übergangswohnheime im Zusammenwirken mit OrtsvorsteherInnen, Kirchen, Initiativen, Integrationsrat. Wohnumfeld wird berücksichtigt. Information (auch) über BürgerInnenversammlungen vor Ort Seite 8 27.04.15 Miteinander Beratung, Sozial-, Jugend-, Bildungs- und Freizeitarbeit für Flüchtlinge werden im Zusammenwirken mit Initiative, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und unter Beteiligung des Flüchtlingsrates definiert. Dies umfasst neben den Kernaufgaben auch Gemeinwesenarbeit im Wohnumfeld Freizeitangebote in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Sprachliche Bildung in Zusammenarbeit mit Schulen Erwachsenenbildung in Zusammenarbeit mit der VHS Projekte (z.B. „Jede Jeck es anders“) Öffentlichkeitsarbeit Organisation der Spendeneingänge Akquirieren von Drittmitteln Diese Aufgaben finden sich auch in der Arbeitsplatzbeschreibung der Sozialarbeit (sowohl städtisch wie beim freien Träger). Seite 9 27.04.15 Miteinander Die Stadt beauftragt einen Wohlfahrtsverband mit der Aufgabe der Flüchtlingssozialarbeit, die im Zusammenwirken mit der Fachverwaltung ausgeführt wird. Förderung des ehrenamtlichen Engagements von Flüchtlingen und für Flüchtlinge Die Kindergärten und Schulen werden bei der Bildung von Flüchtlingskindern unterstützt (Sprachpaten, Unterrichtsmaterial) Das städtische Gymnasium hat eine Integrationsklasse eingerichtet, die zentral nicht-deutschsprachige Kinder/Jugendliche aufnimmt. Es werden kostenlose Sprachkurse für Flüchtlinge gefördert. Seite 10 27.04.15 Miteinander Der Integrationsrat stellt aus seinem Budget Mittel zur Unterstützung, (Sprach-) Bildung sowie Nachbar-schaftsentwicklung zur Verfügung. Unabhängig vom Aufenthaltsstatus wird der Zugang zum Gesundheitssystem unterstützt. Flüchtlinge sollen an Gesundheits-Checkups, präventiven Maßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Seite 11 27.04.15 Politik Prinzipien: Die Standorte sind das Ergebnis eines intensiven Diskurses mit Bürgerinnen und Bürgern, Initiativen, Kirchen und Verbänden. Trotz knapper Kasse: Die Stadt steht zu menschenwürdiger Unterbringung und stellt – wie in der Jugendhilfe – das Wohl der Flüchtlinge als Pflichtaufgabe über das Ziel der Haushaltskonsolidierung. Gleichwohl geschieht auch die Planung, Abwägung und die Umsetzung der Leistungen nach den Richtlinien des HSK. In Bornheim gilt: Kleine und dezentrale Wohneinheiten, Vorrang von Wohnungen. Seite 12 27.04.15 Politik Im Vorfeld der Standortsuche für Übergangswohnheime: Protest und Zustimmung in den Ortschaften Alternative Standortvorschläge Intensive Presseberichterstattung Fremdenfeindliche Aktionen „Identitäre Bewegung“ und „Pro NRW“ Neue Präsentation der Rechtsextremen, regionale Ausrichtung mit Schwerpunkten in Großstädten und auf dem Lande, Annäherung an bislang Unpolitische (Hooligens) und Etablierte (AFD) Seite 13 27.04.15 Politik Die „Bornheimer Erklärung“ Einstimmigkeit der Beschlüsse im Rat, in den Fachausschüssen Große Bereitschaft für Spenden, ehrenamtliches Engagement (Kollekten in Kirchen, Angebot vom Schalstricken bis zur Stellung von Wohnraum) Nachlassen und seit 2 Monaten sogar Ausbleiben der fremdenfeindlichen Aktionen Seite 14 27.04.15 Unser Asyl zeigt, wer wir sind. Seite 15
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