Schreiben vom 25.01.2016

LAG AVMB BW E.V. GESCHÄFTSSTELLE, BRUNNENWIESEN 27, 70619 STUTTGART
Herrn
Gerd Weimer
Landes-Behindertenbeauftragter
Schellingstraße 15
70174 Stuttgart
L A N D E S A R B EI TS G E M EI N S C H A F T
DER ANGEHÖRIGENVERTRETUNGEN FÜR
MENSCHEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG
IN BADEN-WÜRTTEMBERG E. V.
[email protected]
Stuttgart, 25.01.2016
Betrifft: Vorgehen der Kreise beim Einfordern des Unterhaltsbeitrags für Hilfe zum
Lebensunterhalt
Sehr geehrter Herr Weimer,
Ende letzten Jahres – in vielen Fällen unmittelbar vor Weihnachten – erhielten die Eltern der
Menschen mit Behinderung, die in stationären Einrichtungen wohnen und weiteren notwendigen
Lebensunterhalt (insbesondere Kleidung und einen angemessenen Barbetrag) zur persönlichen
Verfügung erhalten, ein Schreiben von ihren Landratsämtern, mit dem (zusätzlich zu dem
Unterhaltsbeitrag für die Eingliederungshilfe) ein weiterer Unterhaltsbeitrag für die Hilfe zum
Lebensunterhalt eingefordert wird. Die Schreiben wurden in den Kreisen unterschiedlich
abgefasst. Es gibt Fälle, in denen der zusätzliche Beitrag ohne irgendeine Begründung verlangt
wird. Andere verweisen auf ein Schreiben des Landkreis- bzw. Städtetags, in dem auf eine
Abschaffung der bislang gewährten Begünstigung in Baden-Württemberg hingewiesen wird.
Die LAG AVMB BW hat über Angehörigenbeiräte und Eltern Informationen darüber erhalten.
Sie hat sich daraufhin bemüht in Erfahrung zu bringen, auf welche Grundlagen sich die
Schreiben der Landratsämter beziehen und woher die geänderten Verfahren rühren. Es gab
vielfältige Rückmeldungen, die vom allgemeinen Verweis auf Rechtsgrundlagen bis zum
Sozialgesetzbuch XII reichten.
Wir als LAG AVMB BW fordern, dass in Zukunft bei solchen für die Betroffenen gravierenden
Änderungen ein Begleitschreiben die Vorgänge und Gründe dafür in verständlicher Sprache
erläutert. Flankierend bietet es sich an, die Betroffenenverbände auf solche Veränderungen
vorzubereiten und sie ausführlich zu informieren. Sie könnten dann über ihre Netzwerke bei
Anfragen entsprechend reagieren.
Die mündigen Bürger erwarten heutzutage von der Politik grundsätzlich eine angemessene
Beteiligung an den gesetzlichen Grundlagen, den Verordnungen und eine rechtzeitige
Erläuterung des geplanten Verwaltungshandelns. Wir fordern ein transparentes und offenes
Vorgehen und kein Verschanzen hinter Gesetzen oder gar vor nicht öffentlich zugänglichen
Verordnungen oder Ausführungsbestimmungen.
Die Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts kann sich nicht damit zufrieden geben, wenn
eine Geheimkonferenz (hier: „Sitzung des Gesamtarbeitskreises Sozialhilferichtlinien“ am
21.10.2015) Beschlüsse fällt, die z.B. den Kreisen Verwaltungsakte empfehlen, die zwar
rechtlich kaum angreifbar, aber für die betroffenen Bürger unverständlich sind. Nachdem der
Bund mit dem Informationsfreiheitsgesetz einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu
LAG AVMB BW GESCHÄFTSSTELLE  BRUNNENWIESEN 27, 70619 STUTTGART  TEL.: 0711-473778, FAX: 50878260 
Dr. Michael Buß (Vorsitzender)
Vorstand
Ute Krögler (stv. Vorsitzende)
Peter A. Scherer
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Dietrich Sievert
25.1.2015 Seite 2
amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes geregelt hat, sollte auch ein fortschrittliches
Bundesland wie Baden-Württemberg entsprechende Regelungen schaffen! Und außerdem
sollte Verwaltungshandeln jedermann in einfacher Sprache verständlich gemacht werden!
Wir bitten Sie, uns dabei zu unterstützen und das Thema auf einer der nächsten Sitzungen des
Landesbehindertenbeirats zu behandeln.
Mit freundlichen Grüßen
LAG AVMB BW e.V.
Dr. Michael Buß
(Vorsitzender des Vorstands der LAG)
Gerhard Pfeiffer
(Beirat der LAG; Vertreter der LAG
im Landesbehindertenbeirat)
Kopie:
Frau Katrin Altpeter, Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren und
an die Mitglieder des Landesbehindertenbeirats
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