LAG AVMB BW E.V. GESCHÄFTSSTELLE, BRUNNENWIESEN 27, 70619 STUTTGART Herrn Gerd Weimer Landes-Behindertenbeauftragter Schellingstraße 15 70174 Stuttgart L A N D E S A R B EI TS G E M EI N S C H A F T DER ANGEHÖRIGENVERTRETUNGEN FÜR MENSCHEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG E. V. [email protected] Stuttgart, 25.01.2016 Betrifft: Vorgehen der Kreise beim Einfordern des Unterhaltsbeitrags für Hilfe zum Lebensunterhalt Sehr geehrter Herr Weimer, Ende letzten Jahres – in vielen Fällen unmittelbar vor Weihnachten – erhielten die Eltern der Menschen mit Behinderung, die in stationären Einrichtungen wohnen und weiteren notwendigen Lebensunterhalt (insbesondere Kleidung und einen angemessenen Barbetrag) zur persönlichen Verfügung erhalten, ein Schreiben von ihren Landratsämtern, mit dem (zusätzlich zu dem Unterhaltsbeitrag für die Eingliederungshilfe) ein weiterer Unterhaltsbeitrag für die Hilfe zum Lebensunterhalt eingefordert wird. Die Schreiben wurden in den Kreisen unterschiedlich abgefasst. Es gibt Fälle, in denen der zusätzliche Beitrag ohne irgendeine Begründung verlangt wird. Andere verweisen auf ein Schreiben des Landkreis- bzw. Städtetags, in dem auf eine Abschaffung der bislang gewährten Begünstigung in Baden-Württemberg hingewiesen wird. Die LAG AVMB BW hat über Angehörigenbeiräte und Eltern Informationen darüber erhalten. Sie hat sich daraufhin bemüht in Erfahrung zu bringen, auf welche Grundlagen sich die Schreiben der Landratsämter beziehen und woher die geänderten Verfahren rühren. Es gab vielfältige Rückmeldungen, die vom allgemeinen Verweis auf Rechtsgrundlagen bis zum Sozialgesetzbuch XII reichten. Wir als LAG AVMB BW fordern, dass in Zukunft bei solchen für die Betroffenen gravierenden Änderungen ein Begleitschreiben die Vorgänge und Gründe dafür in verständlicher Sprache erläutert. Flankierend bietet es sich an, die Betroffenenverbände auf solche Veränderungen vorzubereiten und sie ausführlich zu informieren. Sie könnten dann über ihre Netzwerke bei Anfragen entsprechend reagieren. Die mündigen Bürger erwarten heutzutage von der Politik grundsätzlich eine angemessene Beteiligung an den gesetzlichen Grundlagen, den Verordnungen und eine rechtzeitige Erläuterung des geplanten Verwaltungshandelns. Wir fordern ein transparentes und offenes Vorgehen und kein Verschanzen hinter Gesetzen oder gar vor nicht öffentlich zugänglichen Verordnungen oder Ausführungsbestimmungen. Die Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts kann sich nicht damit zufrieden geben, wenn eine Geheimkonferenz (hier: „Sitzung des Gesamtarbeitskreises Sozialhilferichtlinien“ am 21.10.2015) Beschlüsse fällt, die z.B. den Kreisen Verwaltungsakte empfehlen, die zwar rechtlich kaum angreifbar, aber für die betroffenen Bürger unverständlich sind. Nachdem der Bund mit dem Informationsfreiheitsgesetz einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu LAG AVMB BW GESCHÄFTSSTELLE BRUNNENWIESEN 27, 70619 STUTTGART TEL.: 0711-473778, FAX: 50878260 Dr. Michael Buß (Vorsitzender) Vorstand Ute Krögler (stv. Vorsitzende) Peter A. Scherer WWW.LAG-AVMB-BW .DE Dietrich Sievert 25.1.2015 Seite 2 amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes geregelt hat, sollte auch ein fortschrittliches Bundesland wie Baden-Württemberg entsprechende Regelungen schaffen! Und außerdem sollte Verwaltungshandeln jedermann in einfacher Sprache verständlich gemacht werden! Wir bitten Sie, uns dabei zu unterstützen und das Thema auf einer der nächsten Sitzungen des Landesbehindertenbeirats zu behandeln. Mit freundlichen Grüßen LAG AVMB BW e.V. Dr. Michael Buß (Vorsitzender des Vorstands der LAG) Gerhard Pfeiffer (Beirat der LAG; Vertreter der LAG im Landesbehindertenbeirat) Kopie: Frau Katrin Altpeter, Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren und an die Mitglieder des Landesbehindertenbeirats LAG AVMB BW GESCHÄFTSSTELLE BRUNNENWIESEN 27, 70619 STUTTGART TEL.: 0711-473778, FAX: 50878260 Dr. Michael Buß (Vorsitzender) Vorstand: Ute Krögler (stv. Vorsitzende) Peter A. Scherer WWW.LAG-AVMB-BW .DE Dietrich Sievert
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