Ruster Segeltage

BURGENLÄNDISCHER YACHT- CLUB (BYC)
Ruster Bucht 130, A-7071 Rust am See
02685 / 325 - 02685 / 6465 (auch Fax)
www.byc.at - [email protected]
ZVR 603043122
Ruster Segeltage
12.-15. August 2016
Burgenländischer Yacht-Club
Rust am Neusiedlersee
AUSSCHREIBUNGEN
1. Österreichische Staatsmeisterschaft Hobie 16
2. Österreichische Meisterschaft Sprinto
3. Klassenmeisterschaft Lago 26
4. Schwerpunkt Formula 18
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Ruster Segeltage
Österreichische Staatsmeisterschaft Hobie Cat 16
ÖSV Freigabenummer 40167 vom 7. 3. 2016
12.-15. August 2016
Burgenländischer Yacht-Club
Rust am Neusiedlersee
im Auftrag des Österreichischen Segelverbandes
AUSSCHREIBUNG
1
1.1
1.2
1.3
Regeln
Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS)
festgelegt sind.
Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des OeSV 2016, die Allgemeinen
Segelanweisungen des OeSV 2016, die ergänzenden Segelanweisungen des
Veranstalters sowie diese Ausschreibung.
Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen der ISAF und des AntiDoping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte
Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur
Regattateilnahme zugelassen.
2
Werbung
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte
Werbung anzubringen.
3
3.1
Teilnahmeberechtigung und Meldung
International offen für alle Boote der Klasse Hobie Cat 16 (mit und ohne Gennaker),
die im Bootsregister eines von der ISAF anerkannten Vereines eingetragen sind,
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3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden
(Mindestdeckung Euro 1.500.000,-) versichert sind.
Die Steuerleute und Vorschoter müssen Mitglied eines Verbandsvereins,
Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von der ISAF anerkannten nationalen
Verbandes sein.
Die Steuerleute müssen im Besitz des Segelführerscheines BFA Junior, BFA
Binnen oder BFA FB 1 sein oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen
Verbandes vorlegen können.
Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das Online-Formular bis zum 31.
Juli 2016 auf unserer Webseite http://www.byc.at/ ausfüllen.
Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von € 50,entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen.
Es gilt eine Mindestnennung von 7 Booten bei Meldeschluss (31. Juli 2016). Wird
diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann der Veranstalter die Veranstaltung
absagen.
Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung
abgeschlossen und es die vorgesehenen Kontrolle der Vermessung und der
Ausrüstung durchlaufen hat.
4
Meldegebühr
Die Meldegebühr beträgt € 40,- für das Boot und € 35,- pro Crewmitglied zahlbar
bei Registrierung.
5
Registrierung
Kontrolle von Messbrief, Haftpflichtversicherungsnachweis, OeSV-Mitgliedskarten
und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:
12. August 2016, von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr im Regattabüro des Veranstalters
6
Vermessungs- und Ausrüstungskonrolle
Eine Vermessungs- und Ausrüstungskontrolle findet am 12. August 2016, von
17:30 Uhr bis 20:30 Uhr am Gelände des Veranstalters (Bootsliegeplätze) statt.
7
Erster Start
13. August 2016, 11:00 Uhr
8
Segelanweisungen
Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.
9
Bahnen
Es werden Standardkurse mit einer Sollzeit von 50 Minuten gesegelt.
10
.
Strafsystem
Für die Klasse Hobie Cat 16 ist die Regel 44.1 geändert, so dass die ZweiDrehungen-Strafe durch die Ein-Drehung-Strafe ersetzt ist.
11
Wertung
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11.1 Es sind 8 Wettfahrten mit einer Streichung vorgesehen. Werden weniger als 5
Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung. Sollten nicht mindestens 4
Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie nicht als Meisterschaft. Sollten
nicht mindestens 3 Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie nicht als
SP-Regatta.
11.2 Die einzelnen Wettfahrten wird nach den „TEXEL - Rate Handicap System“
gewertet.
11.3 Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).
11.4 Letzte Startmöglichkeit 15. August 2016,15:00 Uhr
12
Betreuerboote
Der Einsatz von privaten Betreuerbooten ist nicht gestattet.
13
Liegeplätze
Alle Boote müssen auf den zugewiesenen Liegeplätzen abgestellt werden.
14
Funkverkehr
Ein Boot darf, außer im Notfall, während der Wettfahrt weder über Funk senden
noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen.
Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu.
15
Preise
Folgende Preise werden vergeben:
Der/Die siegreiche TeilnehmerIn bzw. die siegreiche Mannschaft erhält die
Ehrenpreise des OeSV und den Titel “Österreichische(r) Staatsmeister/in 2016 in
der Hobie Cat 16 Klasse”. Voraussetzung ist die österreichische
Staatsbürgerschaft sämtlicher Mannschaftsmitglieder. Bei jeder anderen
Kombination der Staatsbürgerschaft der Mannschaftsmitglieder erhält sie/er den
Titel “Internationale(r) Staatsmeister/in 2016 von Österreich in der Hobie Cat 16
Klasse”, und dem besten bzw. der besten als Österreicher gestarteten Mannschaft
wird der Titel “Österreichische(r) Staatsmeister/In 2016 in der Hobie Cat 16 Klasse”
(inkl. der Ehrenpreise) zuerkannt.
Punktpreise für die ersten drei Boote (jedes Crewmitglied).
Sonderpreis für die beste Masters-Mannschaft (Steuerleute 45 Jahre und älter)
Sonderpreis für die beste Youngsters-Mannschaft (Steuerleute 25 Jahre und
jünger)
Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer.
15.1
15.2
15.3
15.4
15.5
16
Haftung, Bilder, Daten
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die
Wettfahrtregeln Segeln 2013-2016, die Regeln der guten, sportlichen
Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und
das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und
segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene
Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche
Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu
Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für
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16.1
16.2
16.3
16.4
Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte
vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass
grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für
Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine
Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung
der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind
und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch
unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte
verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden
wird ebenfalls ausgeschlossen.
Aufnahmen in Bild und Ton
Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit
einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und
Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und
zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der
veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
Minderjährige
Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch
von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter
schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
Sonstiges
Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung
des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen
und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird
Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB
Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht
bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn
diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der
Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für die Stadt Rust örtlich und
sachlich zuständige Gericht.
Datenschutz
Die Teilnehmer erklären ihre ausdrückliche Einwilligung, dass ihre persönlichen
Daten durch den Veranstalter zur Förderung der Vereinszwecke gespeichert und
verwendet, nicht aber an Dritte weitergegeben werden dürfen.
17
Versicherung
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Veranstaltung oder dem
Äquivalent davon haben.
18
Weitere Informationen
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18.1 Veranstaltungsleiter
Ing. Peter Barnert, [email protected], Telefon: +43 664 3117337
18.2 Programm
Freitag, 12. August 2016
17:00-18:30 Registrierung
17:30-20:30 Kontrollvermessung
Für alle mit dem Anhänger Anreisenden:
17:00 Treffpunkt vor der Kassa des Seebades Rust betreffend
Anhängerplatzzuweisung & Einfahrt in das Seebad
Samstag, 13. August 2016
09:30
Skippers Meeting
11:00
Start zur 1. Wettfahrt
Anschließend
Chili & Freigetränk
ab 21:00
Disco
Sonntag, 14. August 2016
Weitere Wettfahrten nach Aushang
Anschließend Segleressen
Montag, 15. August 2016
Weitere Wettfahrten nach Aushang
15:00
Letzte Startmöglichkeit
Anschließend
Siegerehrung
Für alle mit dem Anhänger Abreisenden: T
Es gibt einen gemeinsamen Termin (in Abhängigkeit zur
Wettfahrtserie und Siegerehrung), bei denen alle Anhänger das
Seebad verlassen müssen. Dieser wird am schwarzen Brett noch
vor der Siegerehrung bekannt gegeben.
18.3 Kran
Teilnehmern, die nicht ihren Liegeplatz am Neusiedler See haben, steht der Kran
im Seegelände zu Verfügung. Eine entsprechende Voranmeldung ist
empfehlenswert.
18.4 Liegeplätze
Die Liegeplätze befinden sich größtenteils am Plateau des BYC. Für mit dem
Anhänger anreisende Teilnehmer ist am Gelände des Seebades Rust neben der
Segelschule Kreindl ein kleiner Bereich reserviert (Details werden bei der
Registrierung bekannt gegeben). Ein Shuttledienst vor und nach der Veranstaltung
wird bei Bedarf eingerichtet.
18.5 Kantine
Die Kantine ist während der Regatta täglich von 8.30 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet.
Unser Kantineur freut sich, Sie mit Schmankerln aus der burgenländischen und
österreichischen Küche verwöhnen zu dürfen.
18.6 Parkkarte
Der Parkplatz des Seebads Rust ist gebührenpflichtig. Jede Mannschaft erhält bei
der Registrierung ein Gratis-Ein- und Ausfahrtsticket.
18.7 Revierinformation
Der Neusiedler See ist ein Steppensee, Wassertiefe 1,2 bis 2,0 Meter.
Ausführliche weitere Information erhalten Sie in unserer Revierinformation für den
Neusiedler See und in unseren Hinweisen für Regattasegler auf unserer Webseite
http://www.byc.at/. Der Betrieb von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb
(Verbrennungsmotor) ist generell verboten.
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18.8 Unterkunftsmöglichkeit
- Fremdenverkehrsverein Rust (A-7071 Rust, Conradplatz 1): Tel.: +43 2685
502 oder 6574
- Ein Campingplatz und eine (für alle offene) Jugendherberge befinden sich im
Seegelände, Reservierung empfehlenswert. Tel.: +43 2685 595
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Ruster Segeltage
Österreichische Meisterschaft Sprinto
12.-15. August 2016
Burgenländischer Yacht-Club
Rust am Neusiedlersee
im Auftrag des Österreichischen Segelverbandes
AUSSCHREIBUNG
19
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
20
Regeln
Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS)
festgelegt sind.
Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des ÖSV 2016, die Allgemeinen
Segelanweisungen des ÖSV 2016, die ergänzenden Segelanweisungen des
Veranstalters sowie diese Ausschreibung.
Es gelten die besonderen Regeln der Sprinto Klasse. Bei Abweichungen der
Bestimmungen der Wettfahrtordnung des ÖSV 2016 bzw. den Allgemeinen
Segelanweisungen des ÖSV 2016 zu dieser Ausschreibung bzw. den
Ergänzenden Segelanweisungen des Veranstalters gelten die Regeln dieser
Ausschreibung sowie die Ergänzenden Segelanweisungen des Veranstalters.
Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen der ISAF und des AntiDoping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte
Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur
Regattateilnahme zugelassen.
Direct Judging wird nach Möglichkeit bei allen Wettfahrten angewendet. Die
erforderlichen Flaggen werden vom Veranstalter bereitgestellt.
Werbung
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte
Werbung anzubringen.
21 Teilnahmeberechtigung und Meldung
21.1 International offen für alle Boote der Klasse Sprinto, die im Bootsregister eines von
der ISAF anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen
entsprechen und gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000,-)
versichert sind.
Die Steuerleute und Vorschoter müssen Mitglied eines Verbandsvereins,
Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von der ISAF anerkannten nationalen
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Verbandes sein.
Die Steuerleute müssen im Besitz des Segelführerscheines BFA Junior, BFA
Binnen oder BFA FB 1 sein oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen
Verbandes vorlegen können.
21.2 Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das Online-Formular bis zum 31.
Juli 2016 auf unserer Webseite http://www.byc.at/ ausfüllen.
21.3 Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von € 50,entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen.
21.4 Es gilt eine Mindestnennung von 7 Booten bei Meldeschluss (31. Juli 2016). Wird
diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann der Veranstalter die Veranstaltung
absagen.
22
Meldegebühr
Die Meldegebühr beträgt € 40,- für das Boot und € 35,- pro Crewmitglied - zahlbar
bei Registrierung.
23
Registrierung
Kontrolle von Messbrief, Haftpflichtversicherungsnachweis, OeSV-Mitgliedskarten
und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:
12. August 2016, von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr im Regattabüro des Veranstalters
24
Vermessungs- und Ausrüstungskonrolle
Eine Vermessungs- und Ausrüstungskontrolle findet am 12. August 2016, von
17:30 Uhr bis 20:30 Uhr am Gelände des Veranstalters (Bootsliegeplätze) statt.
25
Erster Start
13. August 2016, 11:00 Uhr
Segelanweisungen
Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.
26
Bahnen
Es werden Standardkurse mit einer Sollzeit von 50 Minuten gesegelt.
27 Wertung
27.1 Es sind 8 Wettfahrten mit einer Streichung vorgesehen. Werden weniger als 5
Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung. Sollten nicht mindestens 4
Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie nicht als Meisterschaft. Sollten
nicht mindestens 3 Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie nicht als
SP-Regatta.
27.2 Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).
27.3 Letzte Startmöglichkeit 15. August 2016,15:00 Uhr
28
Betreuerboote
Der Einsatz von privaten Betreuerbooten ist nicht gestattet.
29
Liegeplätze
Alle Boote müssen auf den zugewiesenen Liegeplätzen abgestellt werden.
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30
Funkverkehr
Ein Boot darf, außer im Notfall, während der Wettfahrt weder über Funk senden
noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen.
Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu.
31
Preise
Folgende Preise werden vergeben:
31.1 Der/Die siegreiche TeilnehmerIn bzw. die siegreiche Mannschaft erhält die
Ehrenpreise des OeSV und den Titel “Österreichische(r) Meister/in 2016 in der
Sprinto Klasse”. Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft
sämtlicher Mannschaftsmitglieder. Bei jeder anderen Kombination der
Staatsbürgerschaft der Mannschaftsmitglieder erhält sie/er den Titel
“Internationale(r) Meister/in 2016 von Österreich in der Sprinto Klasse”, und dem
besten bzw. der besten als Österreicher gestarteten Mannschaft wird der Titel
“Österreichische(r) Meister/In 2016 in der Sprinto Klasse” (inkl. der Ehrenpreise)
zuerkannt.
31.2 Punktpreise für die ersten drei Boote (jedes Crewmitglied).
31.3 Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer.
32 Haftung, Bilder, Daten
32.1 Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die
Wettfahrtregeln Segeln 2013-2016, die Regeln der guten, sportlichen
Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und
das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und
segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene
Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche
Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu
Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für
Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte
vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass
grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für
Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine
Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung
der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind
und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch
unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte
verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden
wird ebenfalls ausgeschlossen.
32.2 Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit
einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und
Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und
V2 (20160809) - barnert
BURGENLÄNDISCHER YACHT- CLUB (BYC)
Ruster Bucht 130, A-7071 Rust am See
02685 / 325 - 02685 / 6465 (auch Fax)
www.byc.at - [email protected]
ZVR 603043122
zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der
veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
32.3 Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch
von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter
schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung
des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen
und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird
Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB
Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht
bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn
diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der
Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für die Stadt Rust örtlich und
sachlich zuständige Gericht.
33
Versicherung
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Veranstaltung oder dem
Äquivalent davon haben.
34 Weitere Informationen
34.1 Veranstaltungsleiter
Ing. Peter Barnert, [email protected], Telefon: +43 664 3117337
34.2 Programm
Freitag, 12. August 2016
17:00-18:30 Registrierung
17:30-20:30 Kontrollvermessung
Samstag, 13. August 2016
09:30
Skippers Meeting
11:00
Start zur 1. Wettfahrt
Anschließend
Chili & Freigetränk
ab 21:00
Disco
Sonntag, 14. August 2016
Weitere Wettfahrten nach Aushang
Anschließend
Segleressen
Montag, 15. August 2016
Weitere Wettfahrten nach Aushang
15:00
Letzte Startmöglichkeit
Anschließend
Siegerehrung
34.3 Kran
Teilnehmern, die nicht ihren Liegeplatz am Neusiedler See haben, steht der Kran
im Seegelände zu Verfügung. Eine entsprechende Voranmeldung ist
empfehlenswert.
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34.4 Liegeplätze
Die Liegeplätze befinden sich im Hafen des BYC. Ein Shuttledienst vor und nach
der Veranstaltung wird bei Bedarf eingerichtet.
34.5 Kantine
Die Kantine ist während der Regatta täglich von 8.30 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet.
Unser Kantineur freut sich, Sie mit Schmankerln aus der burgenländischen und
österreichischen Küche verwöhnen zu dürfen.
34.6 Parkkarte
Der Parkplatz des Seebads Rust ist gebührenpflichtig. Jede Mannschaft erhält bei
der Registrierung ein Gratis-Ein- und Ausfahrtsticket.
34.7 Revierinformation
Der Neusiedler See ist ein Steppensee, Wassertiefe 1,2 bis 2,0 Meter.
Ausführliche weitere Information erhalten Sie in unserer Revierinformation für den
Neusiedler See und in unseren Hinweisen für Regattasegler auf unserer Webseite
http://www.byc.at/. Der Betrieb von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb
(Verbrennungsmotor) ist generell verboten.
34.8 Unterkunftsmöglichkeit
- Fremdenverkehrsverein Rust (A-7071 Rust, Conradplatz 1): Tel.: +43 2685
502 oder 6574
- Ein Campingplatz und eine (für alle offene) Jugendherberge befinden sich im
Seegelände, Reservierung empfehlenswert. Tel.: +43 2685 595
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Ruster Segeltage
Klassenmeisterschaft Lago 26
12.-14. August 2016
Burgenländischer Yacht-Club
Rust am Neusiedlersee
AUSSCHREIBUNG
35
1.9
Regeln
Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS)
festgelegt sind.
1.10 Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des OeSV 2016, die Allgemeinen
Segelanweisungen des OeSV 2016, die ergänzenden Segelanweisungen des
Veranstalters sowie diese Ausschreibung.
1.11 Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen der ISAF und des AntiDoping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte
Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur
Regattateilnahme zugelassen.
36
Werbung
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte
Werbung anzubringen.
37 Teilnahmeberechtigung und Meldung
37.1 International offen für alle Boote der Klasse Formula 18, die im Bootsregister eines
von der ISAF anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen
V2 (20160809) - barnert
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Ruster Bucht 130, A-7071 Rust am See
02685 / 325 - 02685 / 6465 (auch Fax)
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37.2
37.3
37.4
37.5
37.6
37.7
entsprechen und gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000,-)
versichert sind.
Die Steuerleute und Vorschoter müssen Mitglied eines Verbandsvereins,
Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von der ISAF anerkannten nationalen
Verbandes sein.
Die Steuerleute müssen im Besitz des Segelführerscheines BFA Junior, BFA
Binnen oder BFA FB 1 sein oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen
Verbandes vorlegen können.
Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das Online-Formular bis zum 31.
Juli 2016 auf unserer Webseite http://www.byc.at/ ausfüllen.
Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von € 50,entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen.
Es gilt eine Mindestnennung von 7 Booten bei Meldeschluss (31. Juli 2016). Wird
diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann der Veranstalter die Veranstaltung
absagen.
Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung
abgeschlossen und es die vorgesehenen Kontrolle der Vermessung und der
Ausrüstung durchlaufen hat.
38
Meldegebühr
Die Meldegebühr beträgt € 30,- für das Boot und € 25,- pro Crewmitglied zahlbar
bei Registrierung.
39
Registrierung
Kontrolle von Messbrief, Haftpflichtversicherungsnachweis, OeSV-Mitgliedskarten
und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:
12. August 2016, von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr im Regattabüro des Veranstalters
40
Erster Start
13. August 2016, 11:00 Uhr
41
Segelanweisungen
Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.
42
Bahnen
Es werden Standardkurse mit einer Sollzeit von 50 Minuten gesegelt.
43 Wertung
43.1 Es sind 5 Wettfahrten mit einer Streichung vorgesehen. Werden weniger als 4
Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung. Sollten nicht mindestens 3
Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie nicht als Klassenmeisterschaft.
43.2 Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).
43.3 Letzte Startmöglichkeit 14. August 2016,15:00 Uhr
44
Betreuerboote
Der Einsatz von privaten Betreuerbooten ist nicht gestattet.
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BURGENLÄNDISCHER YACHT- CLUB (BYC)
Ruster Bucht 130, A-7071 Rust am See
02685 / 325 - 02685 / 6465 (auch Fax)
www.byc.at - [email protected]
ZVR 603043122
45
Liegeplätze
Alle Boote müssen auf den zugewiesenen Liegeplätzen abgestellt werden.
46
Funkverkehr
Ein Boot darf, außer im Notfall, während der Wettfahrt weder über Funk senden
noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen.
Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu.
47
Preise
Folgende Preise werden vergeben:
47.1 Punktpreise für die ersten drei Boote (jedes Crewmitglied).
47.2 Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer.
48
Haftung, Bilder, Daten
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die
Wettfahrtregeln Segeln 2013-2016, die Regeln der guten, sportlichen
Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und
das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und
segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene
Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche
Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu
Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für
Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte
vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass
grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für
Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine
Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung
der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind
und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch
unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte
verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden
wird ebenfalls ausgeschlossen.
48.1 Aufnahmen in Bild und Ton
Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit
einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und
Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und
zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der
veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
48.2 Minderjährige
Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch
von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter
schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
48.3 Sonstiges
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BURGENLÄNDISCHER YACHT- CLUB (BYC)
Ruster Bucht 130, A-7071 Rust am See
02685 / 325 - 02685 / 6465 (auch Fax)
www.byc.at - [email protected]
ZVR 603043122
Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung
des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen
und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird
Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB
Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht
bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn
diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der
Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für die Stadt Rust örtlich und
sachlich zuständige Gericht.
48.4 Datenschutz
Die Teilnehmer erklären ihre ausdrückliche Einwilligung, dass ihre persönlichen
Daten durch den Veranstalter zur Förderung der Vereinszwecke gespeichert und
verwendet, nicht aber an Dritte weitergegeben werden dürfen.
49
Versicherung
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Veranstaltung oder dem
Äquivalent davon haben.
50 Weitere Informationen
50.1 Veranstaltungsleiter
Ing. Peter Barnert, [email protected], Telefon: +43 664 3117337
50.2 Programm
Freitag, 12. August 2016
17:00-18:30 Registrierung
Samstag, 13. August 2016
09:30
Skippers Meeting
11:00
Start zur 1. Wettfahrt
Anschließend
Chili & Freigetränk
ab 21:00
Disco
Sonntag, 14. August 2016
Weitere Wettfahrten nach Aushang
15:00
Letzte Startmöglichkeit
Anschließend Siegerehrung
50.3 Kran
Teilnehmern, die nicht ihren Liegeplatz am Neusiedler See haben, steht der Kran
im Seegelände zu Verfügung. Eine entsprechende Voranmeldung ist
empfehlenswert.
50.4 Liegeplätze
Die Liegeplätze befinden sich größtenteils am Plateau des BYC. Für mit dem
Anhänger anreisende Teilnehmer ist am Gelände des Seebades Rust neben der
Segelschule Kreindl ein kleiner Bereich reserviert (Details werden bei der
Registrierung bekannt gegeben). Ein Shuttledienst vor und nach der Veranstaltung
wird bei Bedarf eingerichtet.
50.5 Kantine
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BURGENLÄNDISCHER YACHT- CLUB (BYC)
Ruster Bucht 130, A-7071 Rust am See
02685 / 325 - 02685 / 6465 (auch Fax)
www.byc.at - [email protected]
ZVR 603043122
Die Kantine ist während der Regatta täglich von 8.30 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet.
Unser Kantineur freut sich, Sie mit Schmankerln aus der burgenländischen und
österreichischen Küche verwöhnen zu dürfen.
50.6 Parkkarte
Der Parkplatz des Seebads Rust ist gebührenpflichtig. Jede Mannschaft erhält bei
der Registrierung ein Gratis-Ein- und Ausfahrtsticket.
50.7 Revierinformation
Der Neusiedler See ist ein Steppensee, Wassertiefe 1,2 bis 2,0 Meter.
Ausführliche weitere Information erhalten Sie in unserer Revierinformation für den
Neusiedler See und in unseren Hinweisen für Regattasegler auf unserer Webseite
http://www.byc.at/. Der Betrieb von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb
(Verbrennungsmotor) ist generell verboten.
50.8 Unterkunftsmöglichkeit
- Fremdenverkehrsverein Rust (A-7071 Rust, Conradplatz 1): Tel.: +43 2685
502 oder 6574
- Ein Campingplatz und eine (für alle offene) Jugendherberge befinden sich im
Seegelände, Reservierung empfehlenswert. Tel.: +43 2685 595
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Ruster Segeltage
Schwerpunktregatta Formula 18
12.-14. August 2016
Burgenländischer Yacht-Club
Rust am Neusiedlersee
AUSSCHREIBUNG
51 Regeln
1.12 Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS)
festgelegt sind.
1.13 Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des OeSV 2016, die Allgemeinen
Segelanweisungen des OeSV 2016, die ergänzenden Segelanweisungen des
Veranstalters sowie diese Ausschreibung.
1.14 Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen der ISAF und des AntiDoping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte
Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur
Regattateilnahme zugelassen.
52
Werbung
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte
Werbung anzubringen.
53 Teilnahmeberechtigung und Meldung
53.1 International offen für alle Boote der Klasse Formula 18, die im Bootsregister eines
von der ISAF anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen
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53.2
53.3
53.4
53.5
53.6
53.7
entsprechen und gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000,-)
versichert sind.
Die Steuerleute und Vorschoter müssen Mitglied eines Verbandsvereins,
Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von der ISAF anerkannten nationalen
Verbandes sein.
Die Steuerleute müssen im Besitz des Segelführerscheines BFA Junior, BFA
Binnen oder BFA FB 1 sein oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen
Verbandes vorlegen können.
Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das Online-Formular bis zum 31.
Juli 2016 auf unserer Webseite http://www.byc.at/ ausfüllen.
Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von € 50,entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen.
Es gilt eine Mindestnennung von 7 Booten bei Meldeschluss (31. Juli 2016). Wird
diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann der Veranstalter die Veranstaltung
absagen.
Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung
abgeschlossen und es die vorgesehenen Kontrolle der Vermessung und der
Ausrüstung durchlaufen hat.
54
Meldegebühr
Die Meldegebühr beträgt € 30,- für das Boot und € 25,- pro Crewmitglied zahlbar
bei Registrierung.
55
Registrierung
Kontrolle von Messbrief, Haftpflichtversicherungsnachweis, OeSV-Mitgliedskarten
und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:
12. August 2016, von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr im Regattabüro des Veranstalters
56
Erster Start
13. August 2016, 11:00 Uhr
57
Segelanweisungen
Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.
58
Bahnen
Es werden Standardkurse mit einer Sollzeit von 50 Minuten gesegelt.
59
.
Strafsystem
Für die Klasse Formula 18 ist die Regel 44.1 geändert, so dass die ZweiDrehungen-Strafe durch die Ein-Drehung-Strafe ersetzt ist.
60 Wertung
60.1 Es sind 5 Wettfahrten mit einer Streichung vorgesehen. Werden weniger als 4
Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung. Sollten nicht mindestens 3
Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie nicht als SP-Regatta..
60.2 Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).
60.3 Letzte Startmöglichkeit 15. August 2016,15:00 Uhr
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Ruster Bucht 130, A-7071 Rust am See
02685 / 325 - 02685 / 6465 (auch Fax)
www.byc.at - [email protected]
ZVR 603043122
61
Betreuerboote
Der Einsatz von privaten Betreuerbooten ist nicht gestattet.
62
Liegeplätze
Alle Boote müssen auf den zugewiesenen Liegeplätzen abgestellt werden.
63
Funkverkehr
Ein Boot darf, außer im Notfall, während der Wettfahrt weder über Funk senden
noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen.
Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu.
64
Preise
Folgende Preise werden vergeben:
64.1 Punktpreise für die ersten drei Boote (jedes Crewmitglied).
64.2 Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer.
65
Haftung, Bilder, Daten
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die
Wettfahrtregeln Segeln 2013-2016, die Regeln der guten, sportlichen
Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und
das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und
segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene
Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche
Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu
Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für
Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte
vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass
grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für
Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine
Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung
der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind
und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch
unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte
verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden
wird ebenfalls ausgeschlossen.
65.1 Aufnahmen in Bild und Ton
Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit
einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und
Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und
zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der
veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
65.2 Minderjährige
V2 (20160809) - barnert
BURGENLÄNDISCHER YACHT- CLUB (BYC)
Ruster Bucht 130, A-7071 Rust am See
02685 / 325 - 02685 / 6465 (auch Fax)
www.byc.at - [email protected]
ZVR 603043122
Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch
von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter
schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
65.3 Sonstiges
Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung
des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen
und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird
Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB
Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht
bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn
diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der
Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für die Stadt Rust örtlich und
sachlich zuständige Gericht.
65.4 Datenschutz
Die Teilnehmer erklären ihre ausdrückliche Einwilligung, dass ihre persönlichen
Daten durch den Veranstalter zur Förderung der Vereinszwecke gespeichert und
verwendet, nicht aber an Dritte weitergegeben werden dürfen.
66
Versicherung
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Veranstaltung oder dem
Äquivalent davon haben.
67 Weitere Informationen
67.1 Veranstaltungsleiter
Ing. Peter Barnert, [email protected], Telefon: +43 664 3117337
67.2 Programm
Freitag, 12. August 2016
17:00-18:30 Registrierung
Für alle mit dem Anhänger Anreisenden:
17:00 Treffpunkt vor der Kassa des Seebades Rust betreffend
Anhängerplatzzuweisung & Einfahrt in das Seebad
Samstag, 13. August 2016
09:30
Skippers Meeting
11:00
Start zur 1. Wettfahrt
Anschließend
Chili & Freigetränk
ab 21:00
Disco
Sonntag, 14. August 2016
Weitere Wettfahrten nach Aushang
15:00
Letzte Startmöglichkeit
Anschließend Siegerehrung
Für alle mit dem Anhänger Abreisenden: T
Es gibt einen gemeinsamen Termin (in Abhängigkeit zur
Wettfahrtserie und Siegerehrung), bei denen alle Anhänger das
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Ruster Bucht 130, A-7071 Rust am See
02685 / 325 - 02685 / 6465 (auch Fax)
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Seebad verlassen müssen. Dieser wird am schwarzen Brett noch
vor der Siegerehrung bekannt gegeben.
67.3 Kran
Teilnehmern, die nicht ihren Liegeplatz am Neusiedler See haben, steht der Kran
im Seegelände zu Verfügung. Eine entsprechende Voranmeldung ist
empfehlenswert.
67.4 Liegeplätze
Die Liegeplätze befinden sich größtenteils am Plateau des BYC. Für mit dem
Anhänger anreisende Teilnehmer ist am Gelände des Seebades Rust neben der
Segelschule Kreindl ein kleiner Bereich reserviert (Details werden bei der
Registrierung bekannt gegeben). Ein Shuttledienst vor und nach der Veranstaltung
wird bei Bedarf eingerichtet.
67.5 Kantine
Die Kantine ist während der Regatta täglich von 8.30 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet.
Unser Kantineur freut sich, Sie mit Schmankerln aus der burgenländischen und
österreichischen Küche verwöhnen zu dürfen.
67.6 Parkkarte
Der Parkplatz des Seebads Rust ist gebührenpflichtig. Jede Mannschaft erhält bei
der Registrierung ein Gratis-Ein- und Ausfahrtsticket.
67.7 Revierinformation
Der Neusiedler See ist ein Steppensee, Wassertiefe 1,2 bis 2,0 Meter.
Ausführliche weitere Information erhalten Sie in unserer Revierinformation für den
Neusiedler See und in unseren Hinweisen für Regattasegler auf unserer Webseite
http://www.byc.at/. Der Betrieb von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb
(Verbrennungsmotor) ist generell verboten.
67.8 Unterkunftsmöglichkeit
- Fremdenverkehrsverein Rust (A-7071 Rust, Conradplatz 1): Tel.: +43 2685
502 oder 6574
- Ein Campingplatz und eine (für alle offene) Jugendherberge befinden sich im
Seegelände, Reservierung empfehlenswert. Tel.: +43 2685 595
V2 (20160809) - barnert