Anleitung zum Ausfüllen des ExcelSpreadsheets Geschäftsplan Seite 1 Zunächst Grundsätzliches Die vordefinierten Excel-Arbeitsblätter sollen dem Gründer ein Hilfsmittel zur Kalkulation seines Finanzplans als Teil des Geschäftsplanes sein. Neben seinen geschäftlichen Ein- und Ausgaben sollten die Privatkosten mit eingebunden werden – dies ist aber nicht zwingend erforderlich. Für die Prüfung, ob das Vorhaben auch seinen Lebensunterhalt ermöglicht, ist die Eingabe der Privatkosten erforderlich. Sämtliche Geldgeber, ob Kreditinstitut oder die Agentur für Arbeit, stellen Mittel nur unter Berücksichtigung der Privatkosten bereit. Der Gründer sollte zur Arbeit mit diesem Hilfsmittel mit den Grundzügen der Tabellenkalkulation vertraut sein. Die typischen Einnahmen und Ausgaben sind in den Formularen der Tabellen zum Ausfüllen angeführt – als Eingabefelder (grün) gekennzeichnet. Für Summierungen und Auswertungen sind viele Kalkulationen in den Tabellen aufgenommen und als „Ergebnisfelder“ (gelb) kenntlich gemacht. Diese Felder sind nicht eingabegeschützt, damit sie vom Gründer ggf. überschrieben werden können, falls die ermittelte Kalkulation nicht der Struktur seines Geschäftes entspricht. Achtung, werden Felder, die einen Namen haben, gelöscht, fällt dieser Name weg und die damit weiterführenden Kalkulationen entfallen! Welche Felder Namen haben, können Sie oben rechts im Positionsfeld des Cursors erkennen, wenn dort statt der Position eine Name steht. Zusätzliche Zeilen können gebildet werden, vorsichtshalber sind die Summenfelder zu überprüfen, ob das zusätzliche Feld erfasst wurde. Auch der Druckbereich ist ggf. neu zu definieren. Das Tabellenwerk besteht aus mehreren Blättern, die aufeinander aufbauen. Zwischenergebnisse werden auf Folgeblätter übertragen. Das vorgegebene Tabellenwerk ist die Basis, eine zu verfeinernde Grundstruktur ist möglich, dafür sind erfahrungsgemäß sehr gute Excel-Kenntnisse erforderlich. Am besten legt sich der Gründer vor Arbeitsbeginn eine Kopie des Tabellenwerkes an und arbeitet mit der Kopie. Er kann dann jederzeit mit der Grundstruktur neu aufsetzen. Der VFE bietet mit diesem Instrument eine Hilfe für die Planungsphase einer Gründung; es ist keineswegs der Ersatz eines Abrechnungs- Buchhaltungs-, Steuer- oder sonst irgendeines offiziellen oder verbindlichen Rechenprogramms. Insofern übernimmt des VFE weder für dieses Tabellenwerk, noch für die aus ihm abgeleiteten Ergebnisse irgendwelche Gewährleistung, Garantie oder Haftung. Die Blätter des Tabellenwerkes sind in der vorgegebenen Reihenfolge auszufüllen: 1. Einführung Neben Namen, Steuerklasse und Kurzbezeichnung des Gründungsvorhabens sollte auch eine Minderauslastung „Worstcase“ eingegeben werden – damit der Gründer die Risiken Der Verein unterstützt Gründungskandidaten mit Schulung und Information und hilft bei der Orientierung für die weiteren Schritte. Es erfolgt keine Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung. Für die Richtigkeit der erteilten Informationen/Schulungen übernimmt der Verein keine Haftung. Durch die Kontaktaufnahme mit dem Verein sowie den Besuch der Schulungs-, Informations- und Gründungsveranstaltungen entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen den Gründungskandidaten und dem Verein, auch kein vorvertragliches Rechtsverhältnis. Anleitung zum Ausfüllen des ExcelSpreadsheets Geschäftsplan Seite 2 besser überblicken kann. Standardmäßig wird von 50% Auslastung ausgegangen, um damit die finanziellen Auswirkungen einschließlich der Liquidität erkennen zu können. Dieser Wert kann individuell geändert werden. Z.B. bei der Übernahme eines langjährig bestehenden Geschäftes mit positiven Bilanzen könnte ein „Worstcase“ von z.B. 80% realistisch sein. Bei einer Änderung werden automatisch sämtliche davon betroffenen Werte angepasst. 2. Absatzplan - Umsatzermittlung Die Umsätze werden auf Monatsbasis kalkuliert. Drei verschiedene Projekte aus Verkäufen bzw. Dienstleistungen können getrennt kalkuliert werden. Der Mehrwertsteuersatz kann pro Projekt variabel sein, um z.B. Einkäufe mit 7% und deren Verkäufe mit 19% berücksichtigen zu können. Es ergibt sich nach Abzug der Einstandskosten der Netto- und Bruttoumsatz. Der Jahresumsatz wird aus 11 Monaten wg. Urlaub des Gründers errechnet. Wird keine Urlaubszeit geplant, ist der Wert für den Urlaubsmonat separat einzugeben. In den Feldern Einzelpreise/Stück ist pro Projekt mindestens 1 einzugeben. 3. Investitionsplan Hier sind Beispiele typischer Anschaffungen aufgeführt. Der Gründer kann dies mit seinen Wirtschaftsgütern überschreiben und auch die Abschreibungssätze dazu passend eintragen. Die weiteren Anlaufkosten und die Erstausstattung an Verkaufswaren (.z.B. in der Größe eines Monatsbedarfs, siehe Absatzplan) dienen der Ermittlung des Finanzbedarfs; ebenso die Rubrik Projektkosten. Der Kapitalbedarf und die jährlichen Abschreibungen (die in die Rentabilitätsrechnung eingehen) werden daraus ermittelt. Bemerkung: der Gründer sollte die Abschreibungen ansparen; schließlich spiegeln sie den Wertverlust seiner Wirtschaftsgüter, die dann nach der Abschreibungszeit – etwa – zu ersetzen sind. Dies wird in den weiteren Blättern auch so angenommen. 4. Kapitalbedarf In diesem Blatt soll der Gründer aufführen, wie er die Mittel zur Deckung des Finanzbedarfes aufbringt. Für die Kreditaufnahme sind beispielhaft zwei Kredite vorgesehen, die zu verzinsen und zu tilgen sind. (Achtung: Außer für die WI-Bank stehen hier nur angenommene Konditionen; der Gründer muss seine eigenen eintragen.) Die daraus errechnete Zinslast geht in die Rentabilitätsrechnung ein; die Tilgungsbeträge werden im Blatt Nettogewinn zur Ermittlung der freien Mittel abgezogen. Sofern im Rahmen von ALG I oder ALG II Einmaldarlehen von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter gewährt werden, sind diese hier einzutragen. Auch die Restschulden nach ein, zwei und drei Geschäftsjahren werden ausgewiesen. Der Verein unterstützt Gründungskandidaten mit Schulung und Information und hilft bei der Orientierung für die weiteren Schritte. Es erfolgt keine Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung. Für die Richtigkeit der erteilten Informationen/Schulungen übernimmt der Verein keine Haftung. Durch die Kontaktaufnahme mit dem Verein sowie den Besuch der Schulungs-, Informations- und Gründungsveranstaltungen entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen den Gründungskandidaten und dem Verein, auch kein vorvertragliches Rechtsverhältnis. Anleitung zum Ausfüllen des ExcelSpreadsheets Geschäftsplan Seite 3 Bitte beachten Sie, dass die Kredite bzw. die Eigenmittel in etwa dem Investitionsbedarf verteilt über 3 Jahre – entsprechen müssen. Zu hohe Eigenmittel verfälschen die Liquidität aus der tatsächlichen Geschäftstätigkeit. Und Kredite werden von Geldgebern sowieso nur bis zur Höhe des Bedarfs nach Abzug von Eigenmitteln zur Verfügung gestellt! 5. Rentabilität Im Blatt Rentabilität werden beispielhaft weitere Kostenpositionen angeführt. Auch diese müssen vom Gründer seinem Geschäft entsprechend angepasst werden. Typischerweise stehen hier Kosten mit „fixem“ Charakter. Sie sind nicht unmittelbar vom Geschäftsvolumen abhängig – wie etwa die Miete der Büroräume (die direkten Kosten sind ja schon beim Absatzplan bei der Ermittlung des Nettoumsatzes abgezogen worden). Sofern es sich bei der Gründung um eine Kapitalgesellschaft handelt (UG bzw. GmbH), sind unter Personalkosten auch die Gehälter der Geschäftsführer einschließlich den Arbeitgeberanteilen, d.h. auch für die Kranken- und Pflegeversicherung, einzutragen. Im Blatt Nettogewinn entfällt dann der Eintrag dieser Kosten. Die Summe der Jahreskosten wird vom geplanten Nettoumsatz abgezogen; damit ergibt sich der Rohgewinn aus der Geschäftstätigkeit, auch bezeichnet als Betriebsergebnis vor Steuern. 6. Privatkosten Ob die Erträge zum Leben reichen, hängt wesentlich von privaten Einkünften und Verpflichtungen sowie den Lebenshaltungskosten ab. Zu deren Erfassung dient das Blatt Private Ausgaben und Private Einnahmen. Hier kann der Gründer seine eigenen Kostenstrukturen als besonderes Blatt anlegen und die entsprechenden Teilsummen übertragen. Die Unterdeckung sollte mit der Geschäftstätigkeit ausgeglichen werden, dies wird bei der Ermittlung des Nettogewinns später erkennbar. Zur Beachtung: Die monatlichen Privatkosten, die nach der Saldierung mit den monatlichen Einnahmen bleiben, werden in die Liquiditätspläne ab 2. Monat im ersten Geschäftsjahr übernommen, sie sind die Mindestentnahmen. Wird der Finanzplan für die Beantragung eines Gründungszuschusses oder für ein Darlehen bei einem Kreditinstitut genutzt, sind stets die Privatkosten des Gründers einzugeben. Diese beziehen sich nur auf seine Person zzgl. der Ausgaben für Kinder, die von ihm unterhalten werden. Sofern der Ehepartner teilweise oder ganz davon unterhalten wird, sind diese Kosten natürlich auch mit zu erfassen. 7. ALG-Zahlungen Für Gründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig tätig werden möchten, können die Zahlungen der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters eine wichtige Starthilfe sein. Hier sollte der Gründer seine Bezüge aus dem Eintrittsgeld (ALG II) oder aus dem Gründungszuschuss (ALG I) eintragen. Beispielhaft sind für ALG II Empfänger einige im Der Verein unterstützt Gründungskandidaten mit Schulung und Information und hilft bei der Orientierung für die weiteren Schritte. Es erfolgt keine Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung. Für die Richtigkeit der erteilten Informationen/Schulungen übernimmt der Verein keine Haftung. Durch die Kontaktaufnahme mit dem Verein sowie den Besuch der Schulungs-, Informations- und Gründungsveranstaltungen entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen den Gründungskandidaten und dem Verein, auch kein vorvertragliches Rechtsverhältnis. Anleitung zum Ausfüllen des ExcelSpreadsheets Geschäftsplan Seite 4 Internet unter www.arbeitsamt.de einzusehende Unterstützungssätze aufgeführt, mit der ein Gründer die entsprechenden Zahlungen abschätzen kann. ALG I Empfänger tragen ihr individuelles Arbeitslosengeld als Gründungszuschuss ein. Der fixe Zuschuss von 300 € für Sozialkosten wird bis zu 15 Monate gewährt. Die Phase 2 für die Monate 7 - 15 hängt vom Erfolg ab und ist im 6. Monat nach der Gründung separat zu beantragen. Die Verteilung der Einnahmen beim Nettogewinn und bei der Ermittlung der Liquidität erfolgt automatisch für die entsprechenden Zeiträume! 8. Nettogewinn und verfügbare Mittel Hier wird nun zusammenfassend errechnet, was der Gründer voraussichtlich nach allen Einnahmen und Ausgaben „übrig“ hat. Hinweis: Zunächst wird bei Personengesellschaften und freien Berufen der Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung (KV bzw. PV) ermittelt, bis zur Höhe der gesetzlichen Beiträge sind diese – auch für Privatversicherte – in der Regel steuerfrei. Der Gründerzuschuss aus ALG I wird zur Berechnung des KV- u. PV Beitrages von den ges. KV herangezogen, dafür gibt es den steuerfreien Zuschlag zu den Sozialausgaben von 300 €. Das Nettoeinkommen kann ermitteln werden, indem man im Internet unter www.nettolohn.de den zu versteuernden Gewinn vor Steuern abzgl. KV- u. PV Beitrag eingibt und seine persönliche Situation (Steuerklasse, Kirchensteuer etc.) berücksichtigt; bei gesetzlicher Krankenversicherung ist Alternative „freiwillig gesetzlich versichert“ auszuwählen. Pflichtbeiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an. Wird eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung abgeschlossen, sind die Kosten bei den privaten Ausgaben als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Bei Kapitalgesellschaften sind die Kapitalertragssteuern mit ca. 30% vom Gewinn vor Steuern anzusetzen, sie werden bei der Ermittlung der Einkommensteuer der Geschäftsführer angerechnet. Gibt es in der Familie einen weiteren Beschäftigten – ohne eine geringfügige Beschäftigung bis max. 450 € - muss dessen Jahreseinkommen dem Einkommen aus der Selbständigkeit zunächst hinzugerechnet werden. Die daraus entstehende Einkommensteuer ist um den Einkommensteueranteil des weiteren Beschäftigen zu kürzen und als zu zahlende Einkommensteuer (Zeile 17) einzutragen. Zur Vereinfachung können auch %-Sätze für diverse Einkommenshöhen des weiteren Beschäftigten angenommen werden. Der verbleibende Nettolohn, d.h. der Nettogewinn aus selbständiger Tätigkeit, errechnet sich in der Zeile 18. Zur Verfügung hat man anfangs neben den Einkünften aus der Selbständigkeit ggf. den Gründungszuschuss als Überbrückungszahlung aus ALG I. Auch davon können Schulden und der private Bedarf – übernommen vom Blatt Privatkosten – gedeckt werden. Ausgewiesen werden die verfügbaren Mittel bzw. die Unterdeckung pro Geschäftsjahr. Der Verein unterstützt Gründungskandidaten mit Schulung und Information und hilft bei der Orientierung für die weiteren Schritte. Es erfolgt keine Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung. Für die Richtigkeit der erteilten Informationen/Schulungen übernimmt der Verein keine Haftung. Durch die Kontaktaufnahme mit dem Verein sowie den Besuch der Schulungs-, Informations- und Gründungsveranstaltungen entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen den Gründungskandidaten und dem Verein, auch kein vorvertragliches Rechtsverhältnis. Anleitung zum Ausfüllen des ExcelSpreadsheets Geschäftsplan Seite 5 Für die Berechnung des Einstiegsgeldes aus ALG II wird davon ausgegangen, dass der Gründer halbjährig seinen Nettogewinn dem Jobcenter nachweisen muss und ggf. ab dem 7. Monat nur noch Zuschüsse als „Aufstocker“ bekommt. Der aufzustockende Betrag wird in den Zeilen 27-29 errechnet und in den jeweiligen Liquiditätsplänen berücksichtigt. In Zeile 30 ergeben sich die verfügbaren bzw. die benötigten Mittel. Diese werden über 3 Jahre sowohl für den 100%igen Erfolg wie auch für den „Worstcase“-Fall ermittelt. Wenn sich für alle 6 Situationen positive Werte ergeben, kann der Gründer voraussichtlich von seinem Unternehmenserfolg seinen Lebensunterhalt bestreiten - ggf. sogar mehr investieren oder ausgeben; wenn nicht – dann sollte er sein Vorhaben unbedingt nochmals überdenken. 9. Liquiditätspläne Aus den bisher erfassten Ein- und Ausgaben wird nun die Liquidität auf Monatsbasis für den 100%igen Erfolg und den Worstcase „automatisch“ ermittelt. Zahlungseingänge werden um einen Monat nach Rechnungsstellung verzögert angenommen. Die Liquidität 100% bzw. Worstcase wird der Übersichtlichkeit halber getrennt ermittelt. Für die Fixkosten wird eine gleichmäßige Verteilung über das Geschäftsjahr angenommen. (Änderungen von Werten im Liquiditätsplan haben keine Auswirkungen auf die Errechnung des Nettogewinns.) Die laufenden Kosten, Zinsen, Sozialbeiträge, Einkommensteuerrücklagen und Tilgungsraten sowie die Privatkosten werden von der betreffenden Summe Liquiditätszuwachs 100% bzw. Worstcase %Satz saldiert, es ergeben sich daraus die Liquiditäten über die ersten 3 Jahre. Zur Beachtung: Die monatlichen Privatkosten werden in die Liquiditätspläne ab 2. Monat übernommen, sie sind die Mindestentnahmen für den privaten Bedarf. Sie können diese Beträge durch höhere Werte für beide Pläne getrennt überschreiben. (damit geht der Bezug zu den Privatkosten allerdings verloren.) Für Kapitaleinlagen bzw. Anschaffungen wird angenommen, dass sie im ersten Monat jedes Geschäftsjahres erfolgen. Erfolgt dies später im Laufe des Geschäftsjahres, sind unter Kapitalbedarf bzw. Investitionen geplante und übernommene Beträge auf das Jahr zu verteilen. Ist das Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig, werden die für Investitionen gezahlten Steuern nach ca. 2 Monaten erstattet. Diese Werte werden liquiditätssteigernd ausgewiesen, sie sind ggf. anteilig auf die Monate 3 – 12 zu verteilen. Die Werte der Felder Eigenkapital, Fremdmittel wirken sich liquiditätserhöhend, Anschaffungen mindern die Liquidität. Achtung: Ist die Liquidität in den ersten Monaten negativ, weil sämtliche Investitionen im ersten Monat erfolgen, sollte dafür eine kurzfristig wirksame Übergangslösung im Gegensatz zu einem mittel- bis langfristigen Kredit gewählt werden. Dies kann z.B. auch durch eine Vereinbarung über ein Zahlungsziel von 2-3 Monaten geschehen, ein Überziehungskredit sollte nur gewählt werden, wenn dadurch Skonti bzw. Der Verein unterstützt Gründungskandidaten mit Schulung und Information und hilft bei der Orientierung für die weiteren Schritte. Es erfolgt keine Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung. Für die Richtigkeit der erteilten Informationen/Schulungen übernimmt der Verein keine Haftung. Durch die Kontaktaufnahme mit dem Verein sowie den Besuch der Schulungs-, Informations- und Gründungsveranstaltungen entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen den Gründungskandidaten und dem Verein, auch kein vorvertragliches Rechtsverhältnis. Anleitung zum Ausfüllen des ExcelSpreadsheets Geschäftsplan Seite 6 Boni bei den Investitionen vereinbart werden können, die oberhalb der kurzfristigen Zinsen liegen. Die staatlichen Fördermittel - siehe ALG-Zahlungen – werden automatisch über das Arbeitsblatt Nettogewinn zu den Liquiditätsplänen übertragen. Sofern die ALG-Zahlungen erst später erfolgen, können die Felder in beiden Plänen überschrieben werden. (damit geht der Bezug zum Blatt Nettogewinn verloren.) Für jeden Monat wird ebenfalls die maximal mögliche Nettoentnahme ausgewiesen. Die Werte für den Liquiditätsplan „Worstcase“ werden, soweit sinnvoll möglich, aus dem „Liquiditätsplan 100%“ ermittelt. Für die Privatentnahmen werden die Mindestentnahmen aufgrund der Privatkosten übernommen, um zu prüfen, ob der Lebensunterhalt auch im „Worstcase“-Fall gesichert ist. Schlussbemerkung: Dieses Rechenschema ist für Ihre Finanzplanung ausgelegt; Sie können damit auch „spielen“, um mehrere Varianten auszuprobieren. Und wie dargestellt, den Erfolg Ihrer Startphase planen, prüfen und steuern. Rechnen Sie mehrere Varianten durch, überprüfen Sie am Besten den Verlauf Ihres Geschäftes unter realen, aber auch pessimistischen und optimistischen Annahmen. Sie erkennen aus den automatisch generierten Werten die Auswirkungen, sollten die erwarteten Geschäfte z.B. nur zu >=50% eintreffen. Der Plan kann aber auch während der ersten 3 Jahre mit den tatsächlichen Werten stets aktualisiert, d.h. er kann ein echtes Planungsinstrument werden. Ein Tipp zur möglichen Unterstützung: Für einzelne Fragen bei der Erstellung des Excel-Businessplans und für eine Vorprüfung nach der Erstellung stehen Mitarbeiter des Vereins gern zu Ihrer Verfügung. Sprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner, dem „Lotsen“ vom Verein, damit er für Sie Unterstützung organisieren kann. Ist dies Ihr erster Kontakt, sollten Sie sich zunächst für ein Orientierungsgespräch anmelden. Siehe dazu www.vfe-kelkheim.de. Unter Aktuelles können Sie einen Ort auswählen. Viel Spaß bei Ihrer Planung! Der Verein unterstützt Gründungskandidaten mit Schulung und Information und hilft bei der Orientierung für die weiteren Schritte. Es erfolgt keine Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung. Für die Richtigkeit der erteilten Informationen/Schulungen übernimmt der Verein keine Haftung. Durch die Kontaktaufnahme mit dem Verein sowie den Besuch der Schulungs-, Informations- und Gründungsveranstaltungen entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen den Gründungskandidaten und dem Verein, auch kein vorvertragliches Rechtsverhältnis.
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