Fact Sheet Modul 150 Luzern, 3. September 2015 Seite 1/2 Abstract Ein Field Practice ist ein Arbeitseinsatz im Ausland, während dem Sie sich neben Berufserfahrungen in der Sozialen Arbeit auch interkulturelle Kompetenzen aneignen und zusätzlich Ihre Sprachkenntnisse vertiefen. Ein Field Practice kann in allen Studienrichtungen (Sozialarbeit, Soziokultur, Sozialpädagogik) als Alternative zum Pflichtmodul 101/201/251 “Praxisprojekt“ absolviert werden. Die Dauer beträgt mindestens 9 Wochen (12 ECTS) bzw. 14 Wochen (18 ECTS). Für Studierende im Berufsbegleitenden Modell werden für ein 9-wöchiges Field Practice 6 ECTS angerechnet, da im Rahmen der Praxisausbildung maximal 54 ECTS erreicht werden können. (Praktikum umfasst 2x24 ECTS). Praxisorganisationen Wenn Sie ein Field Practice absolvieren möchten, sind Sie selber um die Akquirierung einer geeigneten Praxisorganisation und entsprechende Vorabklärungen besorgt. Auf der Lernplattform ILIAS ist zudem eine Liste mit möglichen Praxisorganisationen abgelegt. Der Einsatzort und die Praxisstelle müssen von der Modulverantwortung bewilligt werden. Von der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit anerkannt werden Praxisorganisationen der Sozialen Arbeit im Ausland, welche Aufgaben in einem für die Soziokultur (oder Community Development), die Sozialarbeit und die Sozialpädagogik relevanten Tätigkeitsbereich anbieten und ausreichende Lernmöglichkeiten für eine Praktikantin/einen Praktikanten gewährleisten. Vorgehen für Studierende Sobald die Praxisorganisation und der Ort des Field Practice bekannt sind, melden sich die Studierenden bei der/dem Mentor/-in. Bitte beachten Sie die Reihenfolge der Prozessschritte. Vor der Abreise Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Gesuchsformular für die Anerkennung des Field Practices (Formular auf ILIAS) inkl. Motivationsschreiben, Gesamtstudienplanung und Dokumentation zur Praxisorganisation an Mentor/in Terminvereinbarung mit der/dem Mentor/in Schriftliche Bestätigung der Praxisorganisation und/oder eine Kopie des Vertrages zum Arbeitsbzw. Praktikumsverhältnis, Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular für ein Field Practice (Formular auf Ilias) an Mentor/in Abgabe des ausgefüllten Notfallformulars (Emergency Form) Teilnahme am Vorbereitungsworkshop (persönliche Einladung folgt zur gegebenen Zeit). Individuelle Vorbereitung (Lektüre, Kontakt mit Praxisorganisation, etc.). Während Field Practice Information an Mentor/in nach erfolgter Ankunft Portrait für Weltkarte Ankunft- Zwischen- und Abschlussberichte auf der Lernplattform ILIAS Felderkundungsprojekt Nach Abschluss des Field Practice eine Arbeitsbestätigung und/oder ein schriftliches Arbeitszeugnis über die Art, den Umfang und die Qualität der aufgeführten Aufgabenbereiche der/des Studierenden sowie der geleisteten Arbeitsstunden. Ein Beurteilungsraster der HSLU-SA als Checkliste für die Erstellung des Arbeitszeugnisses bzw. der Arbeitsbestätigung steht der Praxisorganisation bei Bedarf auf ILIAS als Orientierung zur Verfügung. Luzern, 3. September 2015 Seite 2/2 Fact Sheet Modul 150 Nach Rückkehr Nach der Rückkehr in die Schweiz informiert die/der Studierende den/die Mentor/in per Email über die erfolgte Rückkehr. Fristgerechte Abgabe des Auslandberichtes an den/die Mentor/in Teilnahme am Aftermath-Workshop (Einladung erfolgt zu gegebener Zeit) Modulverantwortung, Moduladministration, Mentorat Die Modulverantwortung liegt bei Suzanne Lischer. Stefanie Fellner ist Ansprechperson für interessierte Studierende und für alle Bereiche der Moduladministration. Die Mentorate werden von Suzanne Lischer und Bernard Wandeler übernommen. Bernard Wandeler ist zuständig für Field Practices in Afrika, Suzanne Lischer für die Field Practices in den anderen vier Kontinenten. Swiss European Mobility Programme (vormals ERASMUS) Im Rahmen des SEMP können sowohl Austausch-Semester an Partnerschulen als auch Praktika absolviert werden. Voraussetzung für ein Field Practice mit SEMP-Zuschuss: Das Field Practice muss in einem europäischen Land absolviert werden und muss länger als 12 Wochen dauern. Studierende müssen einen entsprechenden Anspruch mindestens 7 Monate vor Beginn des Field Practice bei der Modulverantwortlichen anmelden. Zugangsvoraussetzung und Anschlussmodule Die Studierenden müssen die Sprache des Gastlandes oder die von der Praxis Institution erforderten Sprachkenntnisse den Anforderungen entsprechen beherrschen. Zwingende Voraussetzung für ein Field Practice ist der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums (Module 01 bis 08) sowie des Moduls „Projektmethodik“ (103/203/253). Ausserdem muss das Praktikum bereits absolviert worden sein. Je nach Ort und Auftrag der Praxisorganisation empfehlen wir, das Modul „Entwicklungspolitik und NGO“ (330) zu belegen. Spätestens vor dem Modul 371 „Bachelorkolloquium“ muss das Field Practice abgeschlossen und qualifiziert sein. Studierende, die das Modul 371 „Bachelorkolloquium“ im Anschluss an das Field Practice besuchen, gelten als „provisorisch aufgenommen“, bis das Field Practice abgeschlossen und qualifiziert ist. Länder mit erhöhtem Risiko Es gibt Regionen, in denen ein Field Practice aus sicherheitsrelevanten Gründen (politische Gründe, Kriminalität) von den Mentor/-innen nicht bewilligt wird. In der Risikoanalyse richten wir uns unter anderem nach den Empfehlungen des Eidgenössischen Departements des Äussern (EDA). Siehe : http://www.eda.ch/eda/de/home/travad.html Im Rahmen des Field Practice sind die Studierenden für ihre Sicherheit verantwortlich; die HSLU-SA kann für Notlagen nicht verantwortlich gemacht werden. Leistungsnachweis Der Auslandbericht (42‘000 bzw. 45‘000 Zeichen ohne Leerschlag) wird nach Abschluss des Einsatzes jedoch spätestens vier Wochen nach der Einreise in die Schweiz abgegeben. Eine verspätete Abgabe des Auslandberichts hat ein F zur Folge. Anmeldefrist/Infoveranstaltung Die Anmeldung ist laufend möglich. Das Gesuchs- und Anmeldeformular finden sich auf Ilias. Eine Anmeldung muss bis spätestens 3 Monate vor Beginn des Field Practice erfolgt sein. Die obligatorischen Vorbereitungsworkshops für ein Field Practice finden jeweils im Frühjahr statt. Studierende, die sich für das Field Practice angemeldet haben, erhalten zur gegebenen Zeit eine persönliche Einladung. Die Studierenden besuchen eine Info-Veranstaltung. Diese finden am 1./9./10. Dezember 2015 statt. Der Besuch der Info-Veranstaltung ist für alle Studierenden obligatorisch.
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