2016 Förderprogramm Stromeffizienter Haushalt Gemeindewerke Rückersdorf Hauptstraße 20 90607 Rückersdorf Antrag auf einen Zuschuss zur Ersatzbeschaffung eines energiesparenden Haushaltsgerätes zur Unterstützung des CO2 - Minderungsprogramms Die Voraussetzungen für die Zuschussgewährung sind dem Merkblatt Förderprogramm „Stromeffizienter Haushalt 2016“ zu entnehmen. 1. Antragsteller / Antragstellerin Name Vorname Straße PLZ, Ort Telefon Mobil GWR-Kundennummer: Angaben zum Neugerät Angaben zum Altgerät Kaufdatum Geräteart Hersteller Baujahr Gerätetyp Hersteller Wo / wann wurde entsorgt Folgendes energiesparende Gerät wurde gekauft: Energieeffizienzklasse: „A“ „ A++“ /“ A+++“ oder besser r Heizungspumpe inkl. Steuerung r Geschirrspülmaschine r Kühlschrank r Kühl-Gefrierkombination r Wäschetrockner (Wärmepumpentrockner) r Waschvollautomat r Gefriertruhenschrank Bestätigung r Das Altgerät habe ich ordnungsgemäß entsorgt. r Das Neugerät hat die geforderte Energieeffizienz (siehe oben). Weiterhin benötigen wir eine Rechnungskopie mit Angabe des Herstellers und Gerätetyps auf den Namen des Antragstellers sowie einen Nachweis über die Entsorgung des Altgerätes. 2. Allgemeine Hinweise Der Gerätezuschuss wird von der Gemeindekasse ausbezahlt. Das Programm gilt für Geräte, die während des Jahres 2016 erworben werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Unvollständig ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden. 3. Verpflichtungserklärung Der Antragsteller / die Antragstellerin verpflichtet sich hiermit auf die Dauer von 2 Jahren seinen / ihren gesamten Strom über die Gemeindewerke Rückersdorf zu beziehen. Bei vorherigem Wechsel des Stromlieferanten ist der Zuschuss in voller Höhe zurück zu zahlen. 4. Bankverbindung Der Zuschuss soll überwiesen werden: IBAN: .................................................................................................. BIC:............................................. Kreditinstitut: .................................................................................................................................................. Kontoinhaber: ................................................................................................................................................ 5. Versicherung des Antragstellers Der Antragsteller / die Antragstellerin versichert, dass die vorstehend gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Es ist ihm bekannt, dass er verpflichtet ist, nach der Antragstellung eingetretene Änderungen oder Tatsachen, die für die Zuschussgewährung erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen. Ggf. ist der Zuschuss zurück zu zahlen. ................................................................... Ort, Datum .......................................................................................... Unterschrift des Antragstellers Wir weisen gem. § 26 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) darauf hin, dass Ihre Daten gespeichert werden. Anlage: Ihre Rechnungskopie Merkblatt zum Förderprogramm der Gemeindewerke Rückersdorf Stromeffizienter Haushalt 2016 Mit dem Einsatz moderner Geräte kann ein erheblicher Beitrag zum Stromsparen und zum Klimaschutz geleistet werden. Die Gemeindewerke Rückersdorf – GWR – fördern daher zur Unterstützung des CO2-Minderungsprogramms, seit dem 01.01.2009, die Ersatzbeschaffung stromsparender Elektrogroßgeräte. Notwendige Unterlagen und Voraussetzungen: Das vollständig ausgefüllte Formular „Antrag auf Zuschuss zur Ersatzbeschaffung eines energiesparenden Haushaltsgroßgerätes zur Unterstützung des CO2-Minderungsprogramms“. GWR-Kundennummer und zweijährige Verpflichtung zum Strombezug von den GWR. Gefördert wird die Ersatzbeschaffung von: Nachweis der Energieeffizienzklassen „A++“, „A+++“ oder besser. Geschirrspülern Rechnungskopie des Ersatzgerätes und Nachweis der Entsorgung des Altgerätes. Waschvollautomaten Kühl- und Gefriergeräten So erhalten sie Ihre Förderung Wäschetrockner mit Wärmepumpentechnik Nach Einsendung des vollständig ausgefüllten Formulars „Antrag auf Zuschuss zur Ersatzbeschaffung eines energiesparenden Haushaltsgroßgerätes zur Unterstützung des CO2Minderungsprogramms“ bis spätestens 15.01.2017 wird der Zuschussbetrag von der Gemeindekasse auf das von Ihnen im Antrag angegebene Bankkonto überwiesen. durch den Kauf von Neugeräten der Energieeffizienzklasse „A++“ / „A+++“ oder besser, die im Jahr 2016 als Ersatz für ein vorhandenes älteres Gerät angeschafft werden. Noch Fragen? Außerdem wird gefördert: Dann wenden Sie sich an den GWR-Vertrieb, der Austausch alter Heizungsumwälzpumpen gegen Heizungspumpen inkl. Steuerung mit dem Energielabel der Effizienzklasse „A“. Frau Meyer Wie sieht der Zuschuss aus? Herr Czyperreck gerne zur Verfügung. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 40 €. Dieser Zuschuss wird pro Haushalt und Jahr nur für ein Gerät auf Antrag gewährt. Tel. 0911 / 57054 – 26 oder Frau Schneider Tel. 0911 / 57054 – 24 Wünschen Sie Auskünfte zu technischen Fragen, so steht Ihnen Tel. 0911 / 57054 – 43 Unsere Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 07.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag: 07.30 bis 12.00 Uhr 15.00 bis 18.00 Uhr
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