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Herzlich willkommen zum
Jahrgangselternabend
der Jahrgänge 11 und 12
am Gymnasium Groß Ilsede
(Beginn 19.00 Uhr)
30.09.2015
Übersicht
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Abschlüsse
Zulassung zum Abitur
Abiturprüfungen
Termine und Studienfahrten
Übersicht
• Erweiterter Realschulabschluss I
(über Gleichstellungsvermerk)
Erreicht durch Versetzung in die
Qualifikationsphase
• Fachhochschulreife
• Abitur
Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife besteht aus einem
1. schulischen Teil und einem
2.„betrieblichen“ Teil.
Der erste Teil umfasst Ergebnisse aus zwei aufeinander
folgenden Halbjahren,
der zweite Teil besteht aus einem mindestens einjährigen
„Betriebspraktikum“, einer abgeschlossenen Berufsausbildung
oder der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres.
In jedem Fall ist eine Rücksprache mit dem
Oberstufenkoordinator zu empfehlen.
Abitur
Am Ende jedes Semesters wird die mögliche
Zulassung zum Abitur geprüft.
Ausschlaggebend dafür ist die Erfüllung von
Auflagen. Insbesondere darf die Anzahl an
Unterkursen im jeweiligen Bereich bestimmte
Grenzwerte nicht überschreiten.
Bei den Kursen auf erhöhtem Anforderungsniveau
sind dies maximal 3, bei den restlichen
einzubringenden Kursen zusätzlich maximal 4
Unterkurse.
Einbringungsverpflichtungen
beim Abitur (genau 36 Kursnoten)
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Fächer
Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse
Deutsch
4
Fremdsprache 1)2)
4
weitere Fremdsprache 1)3)
4
Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel 4)
2
Politik-Wirtschaft
2
Geschichte
2
Religion oder Werte und Normen 5)
2
Mathematik
4
Naturwissenschaft 1)
4
weitere Naturwissenschaft 1) 6)
4
Seminarfach 7)
2
weitere Fremdsprache oder weitere
2
Naturwissenschaft 8)
Rest, wenn nötig, auf genau 36 „auffüllen“
Prüfungsfächer sind unabhängig von der obigen Liste immer mit
4 Schulhalbjahresergebnissen einzubringen
Achtung: die Fußnoten von 1 bis 8 sind unbedingt zu beachten!
1) Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe
Fremdsprache oder Naturwissenschaft betreffen.
2) Waren Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nach
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c VOGO neu zu erwerben, so
müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse eingebracht
werden; dies gilt auch, wenn die
Einbringungsverpflichtungen mit einer anderen als der in
der Einführungsphase neu begonnenen Fremdsprache
erfüllt werden. Schulhalbjahresergebnisse in einer in der
Einführungsphase neu begonnenen dritten oder vierten
Fremdsprache können eingebracht werden.
3) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im
sprachlichen Schwerpunkt.
4) Beide Schulhalbjahresergebnisse müssen dasselbe Fach betreffen.
Im musischkünstlerischen Schwerpunkt müssen zwei
Schulhalbjahresergebnisse in dem nicht als Schwerpunktfach
gewählten Fach Musik oder Kunst oder im Fach Darstellendes Spiel
eingebracht werden.
5) Wurde Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der die
Schülerin oder der Schüler angehört, nicht angeboten und an
dessen statt von der Schülerin oder dem Schüler das Fach Werte
und Normen oder Philosophie nicht gewählt, so sind zwei
aufeinander folgende zusätzliche Schulhalbjahresergebnisse eines
anderen Fachs, das nicht Prüfungsfach ist, aus dem
gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld einzubringen.
6) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im
naturwissenschaftlichen Schwerpunkt. Die Naturwissenschaft kann
durch Informatik ersetzt werden; in diesem Fall sind vier
Schulhalbjahresergebnisse im Fach Informatik einzubringen.
7) Es muss sich um die Ergebnisse aus zwei
unmittelbar aufeinander folgenden
Schulhalbjahren handeln, darunter das Ergebnis
des Schulhalbjahres, in dem die Facharbeit
geschrieben worden ist.
8) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im
gesellschaftswissenschaftlichen und sportlichen
Schwerpunkt. Die Naturwissenschaft kann durch
Informatik ersetzt werden; in diesem Fall sind
zwei Schulhalbjahresergebnisse im Fach
Informatik einzubringen.
Die Abiturprüfung
1. Die Note im P5-Fach ist nicht veränderbar.
2. Die Noten in den schriftlichen Prüfungsfächern
P1 bis P4 bestehen entweder
• nur aus dieser schriftlichen Leistung oder
• aus dieser und einer zusätzlichen
mündlichen Prüfung. Im zweiten Fall außer bei
Sport:
Berechnungsformel: E = (8 s + 4 m) ÷ 3
Bei Sport als fünftem Prüfungsfach:
Berechnungsformel: E = (8 p + 4 m) ÷ 3
Das Ergebnis E wird dann gerundet.
Gesamtqualifikation
1. Block I (mindestens 200 Punkte)
E I = 40 P ÷ 48
E I = Ergebnis Block I
P = Punktsumme durch Addition der 36 Schulhalbjahresergebnisse
unter Berücksichtigung der zweifachen Gewichtung der 12
Ergebnisse des ersten, zweiten und dritten Prüfungsfachs und der
einfachen Gewichtung der übrigen 24 Schulhalbjahresergebnisse
2. Block II (mindestens 100 Punkte)
E II :
4 x (PF 1 + PF 2 + PF 3 + PF 4 + PF 5)
E II :
Ergebnis Block II
PF 1 bis PF 5
Ergebnisse der Abiturprüfung in den fünf Prüfungsfächern
3. Gesamtpunktzahl (mindestens 300 Punkte)
E = E I + E II
E = Ergebnis Gesamtpunktzahl.
Zusätzliche Auflagen
Im Block II müssen mindestens
• 100 Punkte erreicht werden;
• dabei müssen in drei Prüfungsfächern,
• darunter im ersten, zweiten oder dritten
Prüfungsfach, jeweils mindestens 20 Punkte
erreicht worden sein.
Anmerkung: Wegen der Vierfachwertung ist bei
einfacher Wertung nur eine Leistung von 05
Punkten erforderlich.
Studienfahrten
Für den jetzigen Jahrgang 11
Ziele sind Barcelona, London, Brügge und
Amsterdam (eventuell auch Rom).
Zeit: Projektwoche 2016
(im Prinzip ganze Schulwoche vor den
Sommerferien 2016)
Studienfahrten
Für den jetzigen Jahrgang 12
Ziele sind London und Wien
Zeit: im Prinzip ganze Schulwoche vor den
Weihnachtsferien 2015)
Entlassungsfeier für die Abiturientinnen
und Abiturienten
• Freitag, 17.06.2016 bzw.
Freitag, 16.06.2017
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit
• Anschließend finden für die Erziehungsberechtigten der
noch nicht volljährigen Schülerinnen und Schüler Wahlen
der Eltervertreterinnen und Elternvertreter statt.
• Jahrgang 11: 112 von 115 Schülerinnen und Schülern
sind noch nicht volljährig.
• Jahrgang 12: 47 von 73 Schülerinnen und Schülern
sind noch nicht volljährig.
Insgesamt also 159.
Dies ergibt die Wahl von 7 Elternvertretern.