Deutsch-Spanisches Unternehmertreffen Arbeitgeberpräsident Kramer begrüßt Erfolge der spanischen Reformpolitik Spanien ist auf einem guten Weg, die Krise hinter sich zu lassen. Die Präsidenten der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände Deutschlands und Spaniens würdigten auf dem DeutschSpanischen Unternehmertreffen am 1. September 2015 die erfolgreiche spanische Reformpolitik, die das Land zu einem Wachstumsmotor in Europa gemacht hat. Arbeitgeberpräsident Kramer hob in seiner Rede insbesondere die Vereinfachung des spanischen Arbeitsrechts, den Ausbau der dualen Berufsausbildung und die zahlreichen bilateralen Projekte zwischen der deutschen und spanischen Wirtschaft in diesem Bereich hervor. Spanien sei bei der Umsetzung von Strukturreformen ein positives Beispiel und Vorbild für andere europäische Staaten. Damit die EU als Ganzes gestärkt aus der Krise hervorgeht, müssen die europäische Integration weiter vorangetrieben und vereinbarte Reformen in den Mitgliedstaaten konsequent umgesetzt werden. In einer gemeinsamen Erklärung, die die Präsidenten der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände an Bundeskanzlerin Angela Merkel und den spanischen Ministerpräsidenten Mariano Rajoy übergaben, zeigten die Präsidenten die zentralen Handlungsfelder auf, in denen in der EU weitere Reformen notwendig sind. Dazu zählt die Stärkung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Auch wenn bereits erhebliche Fortschritte bei der Fortentwicklung der WWU erzielt wurden, sind weitere Schritte unerlässlich, damit die Wettbewerbsfähigkeit der Eurozone weiter verbessert wird. Neben einer funktionierenden Kapitalmarktunion weisen die Präsidenten in ihrer Erklärung insbesondere auf die Notwendigkeit einer Straffung des Europäischen Semesters hin. Gleichzeitig sei es unerlässlich, in den einzelnen Mitgliedstaaten die fiskalischen Konsolidierungsbemühungen weiter voranzutreiben und den Weg der Strukturreformen konsequent fortzuführen. Zudem muss der europäische Binnenmarkt weiter integriert und die Öffnung gegenüber Drittlandmärkten durch internationale Handelsvereinbarungen – wie TTIP – gefördert werden. Der europäische Binnenmarkt ist einer der zentralen Eckpfeiler der europäischen Integration. Damit dieser sein volles Potenzial ausschöpfen kann, ist es wichtig, dass die politischen Nr. 04 | 05. Oktober 2015 Impressum BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Deutsch-Spanisches Unternehmertreffen „Alimanovic-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs IOE-Regionaltreffen für Europa und Zentralasien Mitglied von BUSINESSEUROPE Umsetzung der CSR-Berichterstattungsrichtlinie Umsetzung der UN-Leitprinzipien ein Arbeiten zu neuem völkerrechtlichen Instrument Transnationale Unternehmen und Menschenrechte EU-Kommissionspräsident Junckers Rede zur Lage der Union Mutterschutzrichtlinie: EU-Kommission beharrt auf neuer Initiative EU-Pensionsfondsrichtlinie im Europäischen Parlament Öffentliche Konsultation zur EU-Blue Card Richtlinie Vorschläge der EU-Kommission zur besseren Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt BDA | euro-info Nr. 04 | 05. Oktober 2015 Breite Straße 29 | 10178 Berlin T +49 30 2033-1904 F +49 30 2033-1905 [email protected] Verantwortlich: Renate Hornung-Draus Redaktion: Martin Kumstel Satz: Konstanze Wilgusch Offizielle Stellungnahmen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sind als solche gekennzeichnet Entscheidungsträger einen klugen Regulierungsansatz verfolgen, der die Wettbewerbsfähigkeit und den Binnenmarkt stärkt und durch bessere Rechtsetzungsinstrumente den Abbau von Bürokratie vorantreibt. Nicht zuletzt wird der EU-Binnenmarkt nur dann sein volles Potenzial entfalten können, wenn weitere Investitionsanstrengungen bezüglich grenzübergreifender Infrastrukturen eingeleitet werden. Martin Kumstel „Alimanovic-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs EuGH schiebt Missbrauch der Arbeitnehmerfreizügigkeit einen Riegel vor Der EuGH hat am 15. September 2015 in seinem Urteil in der Rechtssache "Alimanovic“ entschieden, dass Unionsbürger, deren Recht zum Aufenthalt sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, von Grundsicherungsleistungen (SGB II) ausgeschlossen werden können. Im Ausgangsrechtsstreit hatte das Jobcenter Berlin-Neukölln der schwedischen Staatsbürgerin Nazifa Alimanovic und ihrer Familie Leistungen nach dem SGB II unter Verweis auf § 7 Abs.1 S. 2 Nr. 2 SGB II verwehrt. Nazifa Alimanovic und ihre älteste Tochter waren in Deutschland weniger als ein Jahr in kürzeren Beschäftigungen tätig. Der EuGH hat in seiner Entscheidung richtigerweise geurteilt, dass die Mitgliedstaaten Unionsbürger, die sich in einem anderen Mitgliedsland allein zum Zweck der Arbeitssuche aufhalten, von Sozialleistungen ausschließen können. Dieser Ausschluss verstoße auch nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus der Verordnung 883/2004 (Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit). Im Ergebnis haben nur die Unionsbürger, die in Deutschland auf Arbeitssuche sind, einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II wie Inländer, die bereits mehr als ein Jahr in Deutschland gearbeitet haben. Bei kürzeren Beschäftigungen besteht dieser Anspruch nur für sechs Monate. Somit kann verhindert werden, dass die Arbeitssuche von anderen EU-Staatsangehörigen über einen längeren Zeitraum durch Sozialhilfe finanziert wird. Dem Missbrauch der Arbeitnehmerfreizügigkeit, und damit innereuropäischem Sozialtourismus, wird durch dieses Urteil zu Recht ein Riegel vorgeschoben. Dies ist für das Fortbestehen einer breiten Akzeptanz der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit von zentraler Bedeutung. Martin Kumstel IOE Regionaltreffen für Europa und Zentralasien Marktintegration Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung Am 10./11. September 2015 kamen auf Einladung des kroatischen Arbeitgeberverbandes „Croatian Employers‘ Association“ (CEA) über 50 Vertreter der europäischen und zentralasiati- BDA | euro-info Nr. 04 | 05. Oktober 2015 schen Mitgliedsverbände des internationalen Arbeitgeberverbandes (IOE) in Dubrovnik zusammen, um über aktuelle Entwicklungen auf regionaler und globaler Ebene zu beraten. Ein Schwerpunkt war die wirtschaftliche Entwicklung in den Ländern Südosteuropas sowie die Herausforderungen und Chancen für die Privatwirtschaft in diesen Ländern. Wenngleich die Lage in den Ländern Südosteuropas sehr unterschiedlich ist, sind es oft ähnliche Hürden, die die unternehmerische Aktivität und damit die wirtschaftliche Entwicklung behindern. Hierzu zählen Korruption, übermäßige Bürokratie bei gleichzeitig mangelnder Rechtsdurchsetzung sowie undurchsichtige Strukturen der öffentlichen Verwaltung. Für Unternehmen ist es hierdurch oftmals sehr schwierig, Eigentumsrechte geltend zu machen, ein Gewerbe anzumelden oder eine Baugenehmigung zu erhalten. Dadurch entsteht in diesen Ländern oft ein großer informeller Sektor. Der Beitritt zur EU ist für die Länder Südosteuropas mit großen Chancen zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung verbunden, da durch die Integration in den gemeinsamen Binnenmarkt Anpassungsdruck zur Reform ineffizienter wirtschaftlicher Strukturen ausgeübt wird. Vor allem kleinere Länder müssen ihre strukturellen Reformanstrengungen verstärken, um ein förderliches Umfeld für Unternehmen zu schaffen und damit im Binnenmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben. Starke Sozialpartnerstrukturen können dazu einen wesentlichen Beitrag leisten. Max Conzemius CSR-Berichterstattungsrichtlinie BDA fordert 1:1 Umsetzung in deutsches Recht Die EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (CSR-Berichterstattungsrichtlinie), die im Dezember 2014 auf europäischer Ebene in Kraft getreten ist, muss von Deutschland bis zum 6. Dezember 2016 in das nationale Recht umgesetzt werden. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat erste Überlegungen zur Umsetzung der Richtlinie vorgelegt sowie eine Anhörung der Stakeholder vorgenommen. Zwar sieht der BMJV-Umsetzungsentwurf eine grundsätzliche 1:1 Umsetzung der CSR-Berichterstattungsrichtlinie in deutsches Recht vor, mit dem Ziel, eine kohärente Gesamtregelung für den handelsrechtlichen Lage- und Konzernlagebericht zu schaffen. Jedoch wird auch die Ausweitung der Berichtspflichten auf KMU erwogen sowie vorgeschlagen, dass Unternehmen auch über Kundenbelange berichten sollen, was nach der CSR-Berichterstattungsrichtlinie nicht vorgesehen ist. Die BDA begrüßt den Ansatz zur 1:1 Richtlinienumsetzung in das deutsche Recht und hat zusammen mit BDI, DIHK und ZDH die Stellungnahme der deutschen Wirtschaft eingereicht. 2 Auch hat sich die BDA aktiv an den Debatten zur Umsetzung eingebracht und an der Stakeholder-Anhörung teilgenommen. Bei der Umsetzung ist es notwendig, dass der bürokratische Aufwand begrenzt wird und keine weiteren Belastungen geschaffen werden. Das BMJV ist aufgefordert, Öffnungsklauseln der Richtlinie zu nutzen, um den Unternehmen die dringend notwendige Flexibilität bei der Berichterstattung über ihre soziale Verantwortung einzuräumen. Die Überlegungen des BMJV zur Ausweitung des Anwendungsbereichs sind sehr kritisch zu bewerten. Richtigerweise werden von der Richtlinie nur große Unternehmen erfasst, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, und die im Durchschnitt eines Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen. Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs sollte nicht erfolgen, da dies eine neue Bürokratiewelle gegen den deutschen Mittelstand verursachen würde, obwohl dieser bislang ausdrücklich von den Berichtspflichten ausgenommen ist. Wichtig ist auch, dass die inhaltlichen Anforderungen an die nichtfinanziellen Angaben, insbesondere zu den Geschäftsbeziehungen, nicht erweitert werden. Das BMJV hat angekündigt noch im Jahr 2015 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der CSR-Berichterstattungsrichtlinie vorzulegen. Beim parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren soll dann die Umsetzungsfrist bis Dezember 2016 ausgenutzt werden. auch die Wirtschaft im Steuerungskreis beim AA, in dem auch Vertreter der Zivilgesellschaft und der DGB einen Sitz haben. Die BDA setzt sich für eine vernünftige und praxistaugliche Umsetzung der UN-Leitprinzipien unter Wahrung des 3-Säulen-Modells nach den UN-Leitprinzipien ein. Die Einführung einer gesetzlichen „Human Rights Due Diligence“ oder neuer Berichterstattungspflichten für KMU würde demgegenüber die Haftungsreichweite der Unternehmen erweitern und neue Bürokratie schaffen. Die weiteren NAP-Anhörungen finden an den folgenden Terminen statt: 20. Oktober 2015: Öffentliche Beschaffung 30. Oktober 2015: Politikkohärenz: Staatliche Schutzpflichten in bi- und multilateralen Wirtschaftsbeziehungen 3. November 2015: Instrumente der Außenwirtschaftsförderung 23. November 2015: Freiwillige oder gesetzlich verbindliche Sorgfaltspflicht? Die dritte Plenumskonferenz zum NAP findet am 3. Dezember 2015 in Berlin beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung statt. Die Bundesregierung plant, den Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte im Mai 2016 im Bundeskabinett zu verabschieden. Paul Noll Paul Noll Transnationale Unternehmen und Menschenrechte Unternehmen und Menschenrechte BDA setzt sich für praxistaugliche Umsetzung der UN-Leitprinzipien ein Unter Federführung des Auswärtige Amts (AA) führt die Bundesregierung derzeit einen Prozess zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte durch. Das AA plant die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Hierfür werden insgesamt zwölf Anhörungen zu den Inhalten der UN-Leitprinzipien wie z. B. „Staatliche Schutzpflichten im eigenen Hoheitsgebiet“, „Menschenrechtsverletzungen entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten“ oder „Zugang zu Recht und Gerichten in Deutschland“ durchgeführt. Im Rahmen der Anhörungen soll insbesondere erörtert werden, was sich aus den UN-Leitprinzipien für Deutschland ableiten lässt und welche Positionen und Vorstellungen die Stakeholder hierzu haben. Das AA möchte die Anhörungsergebnisse als Grundlage für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte nehmen. Die BDA hat sich zusammen mit dem BDI und dem DIHK umfassend in den NAP-Prozess eingebracht. So wurden zu den 12 Anhörungen sogenannte Themenpatenschaften zur inhaltlichen Ausgestaltung der Anhörungen übernommen. Des Weiteren wurden die maßgebenden Experten der Wirtschaftsseite für die jeweiligen Anhörungen benannt. BDA und DIHK vertreten BDA | euro-info Nr. 04 | 05. Oktober 2015 Arbeiten zu einem neuen völkerrechtlichen Instrument gestartet Der Prozess zur Erarbeitung eines neuen völkerrechtlichen Vertrags zum Thema „Transnationale Unternehmen und Menschenrechte“ bei den Vereinten Nationen ist gestartet. Diese Initiative des Landes Ecuador hatte der UN-Menschenrechtsrat im Juli 2014 angenommen. Die erste Sitzung der neu einberufenen intergouvernementalen Arbeitsgruppe fand vom 6. bis 10. Juli 2015 in Genf statt. Bei dieser sollte der mögliche Anwendungsbereich eines neuen Instruments beraten werden. In der Sitzung wurde insbesondere die Frage diskutiert, ob ein neues Instrument alle Unternehmen oder nur transnationale Unternehmen erfassen soll. Eine überwiegende Anzahl der Regierungen sprach sich für letzteres aus. Des Weiteren fanden Anhörungen mit Experten von Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu den möglichen Inhalten eines neuen völkerrechtlichen Vertrags statt. Die BDA hat zusammen mit der International Organisation of Employers (IOE) das gemeinsame Positionspapier von IOE, ICC, BIAC und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) gestaltet und dieses in den Diskussionsprozess eingebracht. Die BDA setzt sich für einen partizipativen Prozess und eine realistische Ausgestaltung im Rahmen des 3-Säulen-Modells nach den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ein. Zu warnen ist vor einer einseitigen 3 Verlagerung der staatlichen Schutzpflicht für Menschenrechte auf Unternehmen sowie einer Haftungserweiterung von Unternehmen für ihre gesamte Lieferkette. Die BDA hat zusammen mit der IOE im Rahmen der intergouvernementalen Arbeitsgruppensitzung eine Konferenz in Genf durchgeführt, um die Position der Wirtschaft in diesen Prozess einzubringen. Die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe findet im Juli 2016 in Genf statt. Paul Noll der Mitgliedstaaten, sich „für mehr Europa und mehr Union“ einzusetzen. An die eigene Adresse gerichtet, erinnerte der EU-Kommissionpräsident auch an sein Versprechen vom 15. Juli 2014, in großen Fragen mehr Größe und Ehrgeiz und in kleinen Fragen mehr Zurückhaltung und Bescheidenheit zu zeigen. Séverine Féraud Mutterschutzrichtlinie EU-Kommission beharrt auf neuer Initiative EU-Kommissionspräsident Juncker zur Lage der Union „Unsere Europäische Union ist in keinem guten Zustand“ Am 9. September 2015 hielt EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker seine Rede zur Lage der Europäischen Union vor dem Europäischen Parlament. Er sprach über die großen politischen Herausforderungen, denen sich EU-Kommission, Europäisches Parlament und die Mitgliedstaaten gemeinsam stellen müssen. Zentrales Thema seiner Grundsatzrede war die dringende Bewältigung der Flüchtlingskrise. Die sehr hohe Zahl der schutzbedürftigen Flüchtlinge in der EU verlangt Solidarität. Als Notmaßnahme schlägt Juncker daher eine Umverteilung von 120.000 Flüchtlingen aus Griechenland, Ungarn und Italien zwischen den übrigen EU-Mitgliedstaaten nach einer festgelegten Quote vor. Zudem strebt der Kommissionspräsident nach mehr gemeinschaftlicher Asylpolitik. Insbesondere mit der Festlegung einer gemeinsamen europäischen Liste sicherer Herkunftsstaaten können Asylverfahren beschleunigt werden. Er kündigte an, konsequent die Einhaltung des gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu prüfen und wies auf die Einleitung zahlreicher Vertragsverletzungsverfahren hin, um die EU-Mitgliedstaaten an die Einhaltung ihrer Zusagen zu erinnern. Im Bereich der legalen Migration erwähnte Juncker ein entsprechendes Gesetzespaket für Anfang 2016, um „talentierte Arbeitskräfte“ in die EU zu holen. In Hinblick auf Griechenland machte der Kommissionspräsident klar, dass er von der neuen griechischen Regierung eine rasche und konsequente Umsetzung des unterzeichneten Stabilitätsprogramms für das Land erwartet. Juncker sprach darüber hinaus davon, wieder einen Prozess der Konvergenz in der EU in Gang bringen zu wollen, in dessen Mittelpunkt Produktivität, die Schaffung von Arbeitsplätzen und soziale Gerechtigkeit stehen. Er bekräftigte, dass eine dauerhafte wirtschaftliche Erholung der EU über die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion vollzogen werden müsste. Anstatt ausschließlich Bilanz seiner bisherigen Amtszeit zu ziehen, widmete sich Juncker den aktuellen großen Herausforderungen der EU und appellierte eindeutig an die Verantwortung BDA | euro-info Nr. 04 | 05. Oktober 2015 Die EU-Kommission hat einen ersten Fahrplan vorgelegt, um die Herausforderungen von Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der EU zu adressieren. Der finale Fahrplan, der den Revisionsvorschlag zur Mutterschutzrichtlinie aus 2008 ersetzen soll, wird voraussichtlich im Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2016 präsentiert werden. In ihrem Fahrplan führt die EU-Kommission drei Optionen (legislative Maßnahmen, nicht-legislative Maßnahmen, Kombination aus legislativen und nicht-legislativen Maßnahmen) auf, wie die Herausforderungen von Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zukünftig adressiert werden könnten. Bei der ersten Option (legislative Maßnahmen) werden zahlreiche Ansätze ins Spiel gebracht: Überlegungen zur flexiblen Arbeitsorganisation, Vaterschafts-/Pflegeurlaub, eine Erhöhung des Kündigungsschutzes in der Mutterschutzrichtlinie sowie eine Überprüfung, ob die Sozialpartnervereinbarungen zum Elternurlaub, befristeten Arbeitsverträgen und Teilzeitarbeit noch heutigen Anforderungen entsprechen. Als nicht legislative Maßnahmen werden die Entwicklung von EU-weiten Benchmarks zu Bedingungen der Frauenerwerbstätigkeit, die Überwachung und Berichterstattung im Europäischen Semester, die gezielte Nutzung der Mittel des Europäischen Sozialfonds sowie die Durchführung von Informationskampagnen vorgeschlagen. Auch wird ein strukturierter Dialog mit den Mitgliedstaaten und Sozialpartnern zum best-pratice-Austausch vorgebracht und dabei auf das Arbeitsprogramm 2015-2017 der Europäischen Sozialpartner verwiesen. Der Ansatz der EU-Kommission, eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zu fördern, ist grundsätzlich richtig. Es wird jedoch darauf zu achten sein, dass die EUKommission das Ziel der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht mit verbessertem Arbeits- und Gesundheitsschutz für (werdende) Mütter vermischt. Auch wenn betont wird, dass eine Blockade wie beim letzten Revisionsversuch der Mutterschutzrichtlinie vermieden werden soll, wird ein erneuter Überarbeitungsversuch der Mutterschutzrichtlinie - nicht ausgeschlossen. Eine erneute Revision der Mutterschutzrichtlinie ist strikt abzulehnen und hätte, wie beim letzten Versuch, kaum Aussichten auf Erfolg. Martin Kumstel 4 EU-Pensionsfondsrichtlinie im Europäischen Parlament Öffentliche Konsultation zur EU-Blue Card Richtlinie Berichterstatter Hayes setzt richtige Akzente Lediglich Anwendungsbereich der Richtlinie sollte erweitert werden Am 28. Juli 2015 legte der Europaabgeordnete Brian Hayes (EVP-Fraktion, Irland) seinen Berichtsentwurf im federführenden parlamentarischen Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) vor. Darin werden deutliche Korrekturen des Kommissionsvorschlags zugunsten der betrieblichen Altersvorsorge gefordert. Insbesondere wird der Übertragung der Eigenmittelvorgaben nach den Grundsätzen von Solvency II auf Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge sowie dem damit zusammenhängenden Bilanzierungsmodell nach dem „Holistic-Balance-Sheet-Ansatz“ eine klare Absage erteilt. Somit orientiert sich der Berichtsentwurf an der Auffassung des mitberatenden parlamentarischen Beschäftigungsausschusses (EMPL) und an der gemeinsamen Ausrichtung der Mitgliedstaaten, was zu begrüßen ist. Die BDA hat sich an der bis 30. September 2015 verlängerten öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zur Blauen Karte EU und zur EU-Arbeitsmigrationspolitik beteiligt. Die Konsultationsbeiträge sollen in die neue EU-Politik zur legalen Migration und angekündigten Modernisierung und Überprüfung der Blue-Card-Richtlinie einfließen. Diese sind Teil der am 13. Mai 2015 von der EU-Kommission angenommenen Europäischen Agenda für Migration. Mit diesem neuen Konzept für die legale Migration will die EU-Kommission dem Fachkräftemangel begegnen und die EU zu einem attraktiven Ziel für Arbeitskräfte mit den benötigten Talenten machen. Der Berichterstatter fordert weitere wesentliche Änderungen des Kommissionsvorschlags, die inhaltlich in vielen Bereichen der EMPL-Stellungnahme entsprechen. Insbesondere wird klargestellt, dass Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) nicht wie reine Finanzdienstleistungsunternehmen behandelt werden sollen. Die Dreiecksbeziehung zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und EbAV wird zum Leitprinzip der Richtlinie erklärt, in der dies erstmals festgeschrieben werden soll. Die erste Überprüfung der Richtlinie soll erst nach sechs statt nach vier Jahren vorgenommen werden. Regelungen zur finanziellen Ausstattung der EbAV sollen nicht mehr ausdrücklich Bestandteil der Überprüfung sein. Die sog. rentenbezogene Risikobewertung soll auf der Grundlage eigener Risikobewertungen erfolgen und nicht mehr nach detaillierten Vorgaben zur Bewertung z. B. technischer Rückstellungen. Die Ermächtigungsnormen zum Erlass von delegierten Rechtsakten durch die EU-Kommission sollen gestrichen werden. Diese betreffen Vorgaben zur rentenbezogenen Risikobewertung, Qualifikation des verantwortlichen Personals sowie Informationspflichten. Erstmals soll zudem klargestellt werden, dass auch die europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) nicht ermächtigt werden darf, Leitlinien oder Empfehlungen zur Auslegung dieser Richtlinie für EbAV zu erlassen. Mit diesen vorgeschlagenen Verbesserungen bildet der Berichtsentwurf eine gute Ausgangsbasis für die finale Position des ECON-Ausschusses. In den anstehenden Beratungen im Europäischen Parlament gilt es nun, diese Verbesserungen zu unterstützen und weitere Klarstellungen zu erzielen. Séverine Féraud Im Vorfeld der öffentlichen Konsultation nahm die BDA an einer auf EU-Ebene eingerichteten Expertengruppe zur Wirtschaftsmigration teil und machte der EU-Kommission klar, dass vor dem Hintergrund großer demografischer Herausforderungen eine kohärente EU-Arbeitsmigrationspolitik von entscheidender Bedeutung ist. Die EU-Kommission hat mit verschiedenen Richtlinien im Bereich der hochqualifizierten Arbeitsmigration aus Drittstaaten (ICT, Saisonarbeitnehmer, Blaue Karte EU) einen signifikanten Beitrag zwar bereits geleistet, sollte gleichwohl diesen Rechtsrahmen besser im EU-Ausland bewerben sowie bereits vorhandene Instrumente verbessern. Auf der Grundlage dieses Inputs beantwortete die BDA die Konsultationsfragen und bekräftigte, dass die EU in erster Linie ihre Kommunikations- und Marketingaktivitäten auf die Schlüsselbotschaft einer offenen EU ausrichten sollte, die qualifizierte Arbeitnehmer willkommen heißt. Gesetzgebungen zur niedrigoder nichtqualifizierten Zuwanderung müssen den Mitgliedstaaten, aufgrund der höchst unterschiedlichen nationalen Bedarfssituationen auf den Arbeitsmärkten sowie Arbeitsmarktstrukturen, selbst überlassen bleiben. Die Fragen der Konsultation sind in dieser Hinsicht ungenau bzw. nicht treffsicher formuliert und suggerieren, dass die EU ein homogenes Gebilde ist. Zur Steigerung der EU-Attraktivität als Ganzes für hochqualifizierte zuwanderungswillige Arbeitskräfte müssen parallel nationale Zuwanderungsprogramme zusätzlich zur Blauen Karte EU beibehalten werden. Das System der Blauen Karte EU könnte an Attraktivität gewinnen, wenn ihr Anwendungsbereich auf bestimmte weitere Kategorien von hochqualifizierten zuwanderungswilligen Arbeitskräften erweitert würde. Insbesondere für hochqualifizierte Asylbewerber, die bereits in einem Mitgliedstaat sind und die Zulassungskriterien für eine Blaue Karte EU erfüllen, sollte vorgesehen werden, dass für den Fall, dass ihr Asylantrag abgelehnt wird, sie den gleichen Zugang zur Blauen Karte EU haben, wie andere hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland. Der Zeitpunkt der Auswertung der Konsultationsbeiträge ist bisher unklar. Laut offizieller Mitteilung der EU-Kommission ist BDA | euro-info Nr. 04 | 05. Oktober 2015 5 die Vorlage eines Gesetzespakets zur legalen Migration jedoch weiterhin für Anfang 2016 geplant. Séverine Féraud EU-Beschäftigungspolitik EU-Kommission macht Vorschläge zur besseren Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt Die Europäische Kommission hat am 17. September 2015 einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, dass Langzeitarbeitslosen spätestens 18 Monate nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes eine umfassende individuelle Bestandsaufnahme und Beratung sowie eine Wiedereingliederungsvereinbarung angeboten werden. Die Vereinbarung soll mindestens ein personalisiertes Dienstleistungsangebot und die Angabe einer zentralen Anlaufstelle enthalten. Auch die Rechte und Pflichten sowohl der arbeitslosen Personen als auch der unterstützenden Einrichtung sollen darin im Detail festgehalten werden. In dem Vorschlag wird auch die aktive Einbindung der Arbeitgeber durch Partnerschaften mit Gewerkschaften, Arbeitsverwaltungen, Sozialämtern und Behörden angeregt. Auch sollen gezielte finanzielle Anreize für Arbeitgeber geschaffen werden. Diese sollen sich jedoch auf die Förderung der direkten Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt konzentrieren, z. B. Einstellungsbeihilfen und die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen. Zudem möchte die Kommission freiwillige Initiativen und Allianzen von Unternehmen fördern und koordinieren, die die Eingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt zum Ziel haben. Die BDA begrüßt, dass die Kommission sich des Problems der sich verfestigenden Langzeitarbeitslosigkeit in der EU annimmt. Die Erfahrungen mit dem in Deutschland bereits etablierten Instrument der Eingliederungsvereinbarung zeigen, dass dies der richtige Ansatz ist, um Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg in Beschäftigung zu ermöglichen. Zu Recht empfiehlt die Kommission eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitsverwaltungen und Arbeitgebern, um Langzeitarbeitslose erfolgreich in Beschäftigung zu vermitteln. Auch ist zu begrüßen, dass die Kommission das ebenfalls in Deutschland bereits erfolgreich praktizierte Prinzip des "Förderns und Forderns" aufgreift. Damit berücksichtigt der Vorschlag der Kommission zentrale Anliegen der Arbeitgeber, die wir gemeinsam mit BUSINESSEUROPE in die entsprechende öffentliche Konsultation der Kommission eingespeist hatten. Max Conzemius BDA | euro-info Nr. 04 | 05. Oktober 2015 6
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