Stellungnahme des Präsidenten der VFMG

Dr. Diether Gräf
Präsident
Herrn
Dr. Günter Winand
Büro des Beauftragten der
BR für Kultur und Medien
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Berg, den 11.10.2015
Nachrichtlich: Herrn Stephan Stracke, MdB
Stellungnahme zum Kulturgutschutzgesetz
Betr.: Einladung zum Gespräch vom 2.10.2015
Sehr geehrter Herr Dr. Winand,
wir erhielten die Einladung zu einem Gespräch mit einem Vertreter der VFMG (Vereinigung der
Freunde der Mineralogie und Geologie e.V.) in Ihrem Ressort in Berlin am Freitag-Nachmittag an
unsere Geschäftsstelle. Zum Gespräch am 8.Oktober wurde per Mail eingeladen, wohl von Ihrer
Sekretärin, Frau Preuss. Mit wem ein Gespräche geführt werden soll und worüber, wurde nicht
angegeben.
Darüber bin ich etwas verwundert, vor allem, dass dies so kurzfristig anberaumt wurde, dass kaum
Zeit bleibt zum Einarbeiten in eine komplizierte juristische und gesetzgeberische Materie,
geschweige denn zu einer Abstimmung innerhalb der Vereinsgremien.
Nun zur Stellungnahme selbst:
Wir finden Ihren Ansatz (Referentenentwurf), dass nationales Kulturgut von besonderer Bedeutung
bewahrt werden muss, auch vor Abwanderung ins Ausland, prinzipiell gut.
Allerdings sehen wir durch das geplante Gesetzesvorhaben unser Hobby des Sammelns, Studierens
und wissenschaftlichen Arbeitens, gefährdet.
Die bisherigen Auflagen und Gesetze enthalten schon genügend derartige Hindernisse (und das gilt
nicht nur für Sammler, sondern auch für staatliche Stellen, wie ein Landes- Bergbauamt sowie
Universitätsinstitute).
-Einholung der Betretungs- und Sucherlaubnis beim Grundstücksbesitzer.
-Handelt es sich um einen Steinbruch bzw. ein Bergwerk, müssen die einschlägigen Sicherheitsund Haftungsauflagen erfüllt werden.
-2-Das Forstrecht (bzw. Landeswaldgesetze) muss beachtet werden.
-Das Naturschutzgesetz muss beachtet werden. (Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete,
Wildruhezonen, Biotope/ Geotope und geologische Naturdenkmale)
-Das Denkmalschutzgesetz muss befolgt werden (Bodendenkmale, Grabungsschutzgebiete,
Wasserschutzgebiete, diverser Schutzstatus).
-Das Bundesberggesetz muss beachtet werden.
-Werden besondere Funde an Fossilien, Mineralien oder historischen Teilen gemacht, müssen diese
den entsprechenden Stellen vorgelegt werden, wobei diese dann bei positivem Befund in deren
Fundus übergehen.
Während es den Sammlern/ Bürgern ohne weiteres einleuchtet, dass mittelalterliche Stollen z.B.
nicht betreten werden dürfen, ist es bei dem, was eine minderheitliche Interessengruppe für
schützenswert hält, anders: hier werden Mineralien/ aufgehaldete Bergbauabfälle (auch der
Neuzeit), sogar Müllkippen: alles was an Hinterlassenschaften menschlichen Daseins erinnert, als
Kulturgut definiert. Das sieht der Bürger schwerlich auch so.
Und da der Bürger in unserem Demokratieverständnis der Souverän ist, müssen Gesetze dies
berücksichtigen. Kein Staat kann dauerhaft gegen die Interessen seiner Bürger regieren.
Der Begriff des „Kulturgutes“ sollte unserer Meinung nach nicht so eng definiert werden.
Man sollte bedenken, welche Folgen ein rigides Gesetz hat:
-Erwerb von geologischem Wissen (Wissen über die Naturgesetze) wird erschwert.
-Die Erde mit ihren substanziellen geologischen Faktoren (Stoffen) ist aber die Basis unserer
materiellen Existenz! Sie zu negieren, hat Folgen.
-Eine Weiterentwicklung findet nicht statt
-Museen und Institute veröden aus Mangel an neuen Erkenntnissen
-Es ist der Sammler, der die meisten neuen Mineralien und Fossilien (Erstfunde) für Forschung und
Museen findet und ausgräbt. Viele Sammler arbeiten eng mit den Universitäten zusammen.
(Bürgerwissenschaftler). Der Sammler sichert geologische Objekte, die sonst zerfallen oder in
einem Steinbrecher landen.
Insofern würde eine weitere Einschränkung der Sammler einen deutlichen Rückschritt für
die Wissenschaft bedeuten. Wollen wir das zulassen ?
-Wie soll ein Sammler, Institut oder ein Museum die Herkunft aller seiner Objekte belegen? Das ist
nicht möglich. Und für wen soll diese Bürokratie gut sein?
-Wir befürchten Auswüchse, wie in der Türkei, bei der an der Grenze jeder Stein für ein Kulturgut
gehalten wird und man mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zur Klärung der Sachlage im Gefängnis
verbringt.
-Wir befürchten, (je nach Auslegung der Gesetzeslage), dass Sammlungen beschlagnahmt werden;
Hausdurchsuchungen und Anzeigen (Denunziationen) durch selbsternannte „Natur- oder
Denkmalschützer“, wie im Elsass geschehen.
Wird hier wird nach deutscher Gründlichkeit eine „Sammlungspolizei“ uns systematisch
durchsuchen?
-Das Abgleiten in die Illegalität wäre das Letzte, was wir brauchen können!
-Was wären hier die Konsequenzen?
Viele Sammler haben den Ärger mit bundesdeutschen Behörden satt und verkaufen (evtl. via
Holland) in die USA. Wir können dann seltene Mineralien und Fossilien dort in den Museen
bestaunen! Also das Gegenteil von dem, was man mit dem Gesetz bezwecken möchte!
Immer mehr Verbote, Überwachungen und Kontrollen sind nicht im Sinne von DemokratieVerständnis, sondern gehören in die Vergangenheit.
-3Unser Rat: Lassen Sie die „Kirche im Dorf“! Machen Sie einen ausgewogenen
Gesetzesentwurf und es ist für alle von Nutzen!
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Diether Gräf