Mein Platz - Stadt Neuenburg am Rhein

Liebe Eltern,
ab sofort merken Sie Ihr Kind über das zentrale Vormerkverfahren für alle städtischen und konfessionellen Kindertagesstätten in Neuenburg am Rhein und den Ortsteilen
vor. Dabei haben Sie die Möglichkeit, bis zu drei verschiedene Einrichtungen auszuwählen.
Wie können Sie Ihre eingegebenen
Daten im Vormerksystem "Mein Platz“
ändern?
Wenn sich an Ihrer familiären oder beruflichen Situation
etwas ändert, wenn Sie eine andere Betreuungszeit
oder ein anderes Aufnahmedatum eingeben wollen,
können Sie mit Ihrem Passwort auf Ihre Angaben zugreifen und die entsprechenden Daten ändern.
Wenn Ihr Kind bereits in einer Tageseinrichtung aufgenommen ist und Sie einen Wechsel in eine andere
Tageseinrichtung wünschen, müssen Sie eine neue
Vormerkung vornehmen.
Bitte beachten Sie:
• Jedes Kind kann nur einmal vorgemerkt werden.
• Die Vormerkung ist ab der Geburt des Kindes möglich.
• Das Datum der Vormerkung hat keinen Einfluss auf
die Platzvergabe, sondern das Geburtsdatum des Kindes.
• Eltern ohne Internetzugang erhalten das Formular zur
schriftlichen Vormerkung in einer Kindertagesstätte,
im Bürgerbüro der Stadtverwaltung und den Ortsver waltungen. Die Rückgabe des ausgefüllten Formulars
erfolgt zentral im Bürgerbüro.
Wie das System im Einzelnen funktioniert, erfahren Sie
in diesem Flyer. Eltern ohne Internetzugang erledigen die
Vormerkung schriftlich im Bürgerbüro.
Nutzen Sie gerne das Angebot aller Kindertagesstätten
zu einem Informationsbesuch, bevor Sie die Vormerkung
durchführen. Stimmen Sie einen Termin mit den jeweiligen
Leitungen ab und informieren Sie sich über das pädagogische Konzept, die Räumlichkeiten und die Praxis in der
Einrichtung. Hierfür steht Ihnen auch unsere Homepage
www.neuenburg.de zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadtverwaltung
Zentrale Vormerkung
Zentrale Vormerkung
für Kinderkrippen und Kindergärten
Stadt Neuenburg am Rhein, Grißheim,
Zienken und Steinenstadt
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Neuenburg am Rhein
Rathausplatz 5
79395 Neuenburg am Rhein
Telefon 07631/ 791-212
für Kinderkrippen und Kindergärten
Stadt Neuenburg am Rhein, Grißheim,
Zienken und Steinenstadt
Mein
PLATZ !
Kontaktzeiten:
Montag-Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
[email protected]
www.neuenburg.de
www.neuenburg.de/kita
www.neuenburg.de/kita
Wie kommen Sie zur Online-Eingabe ?
Im Internet unter: www.neuenburg.de/kita
• Klicken Sie auf den Button „Mein Platz“ oder geben Sie
in der zentralen Suche (oben links) das Stichwort
„Zentrale Vormerkung“ ein.
• Melden Sie sich auf der Startseite „Mein Platz“ an.
• Sie erhalten automatisch eine E-Mail (Prüfen Sie ggf.
Ihren Spam-Ordner).
• Mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort können
Sie mit der Vormerkung beginnen.
So funktioniert die OnlineVormerkung
• Geben Sie die notwendigen Angaben zu Ihnen und Ihrem
Kind ein.
• Wählen Sie eine, zwei oder drei Kindertagesstätten aus,
bei denen Sie Ihr Kind gerne aufnehmen lassen möchten.
• Geben Sie an, ob Ihre Vormerkung an alle Kindertagesstätten weitergegeben werden soll, wenn in den Wunsch einrichtungen kein Platz für Ihr Kind vorhanden ist.
So können wir Sie bei der Platzsuche aktiv unterstützen.
Wenn Sie darauf verzichten, kann Ihr Kind in anderen
Kitas mit verfügbaren Plätzen erst nach Rücksprache
mit Ihnen berücksichtigt werden. Dadurch entstehen
Ihnen ggf. Nachteile bei der Platzvergabe.
• Speichern Sie den Fragebogen, damit ist Ihre Vormer kung registriert.
• Die gewünschten Einrichtungen erhalten nun von der
Stadtverwaltung die Information, dass eine Vormerkung vorliegt.
• Ihre Vormerkung wird frühestens elf Monate vor dem
gewünschten Aufnahmedatum bearbeitet. Ist eine Auf nahme möglich, meldet sich die Kindertagesstätte in nerhalb von drei Wochen bei Ihnen.
Wann müssen Sie eine Bescheinigung
beifügen?
• Wenn Sie einen Krippenplatz oder ei nen Ganztagesplatz benötigen, legen
Sie uns eine Arbeitgeberbescheini gung vor.
• Wenn Sie noch nicht in Neuenburg
am Rhein wohnen, aber in Kürze
umziehen.
• Wenn beide Elternteile berufstätig
sind, reichen Sie Bescheinigungen
von beiden Arbeitgebern ein. Das For mular für diese Bescheinigung erhalten Sie
im Internet auf der Eingangsseite der zentralen
Vormerkung „Mein Platz“. Die ausgedruckte und ausgefüllte Bescheinigung (PDF) lassen Sie von Ihrem
Arbeitgeber bestätigen.
• Senden Sie die Bescheinigung innerhalb von drei Wochen an die Stadtverwaltung Neuenburg am Rhein.
• Wenn die Bescheinigung nicht fristgerecht eingegangen
ist, gilt Ihre Vormerkung nur für einen Platz in einer
Regel- oder VÖ-Gruppe.
Wie erfahren Sie, ob Ihr Kind einen
Platz bekommt?
• Über die Aufnahme Ihres Kindes entscheidet die je weilige Kindertagesstätte. Eine Aufnahmebestätigung
erhalten Sie direkt von der Leitung der aufnehmenden
Einrichtung. Diese müssen Sie über E-Mail bestätigen.
Sie werden dann zur Anmeldung eingeladen.
• Sollte in keiner der drei gewünschten Kindertages stätten ein Platz zur Verfügung stehen, unterbreitet Ih nen die Stadtverwaltung ein anderes Angebot.
Wann wird Ihre vormerkung gElöscht?
Ihre Vormerkung bleibt solange gültig, bis Ihr Kind
in einer Kindertagesstätte aufgenommen wurde. Auf
Ihren ausdrücklichen Wunsch, werden die Daten jederzeit gelöscht. Bitte wenden Sie sich in diesem
Fall an:
[email protected]
Nach welchen Kriterien werden
Plätze vergeben?
• Geschwisterkinder in einer Einrichtung werden nach
Möglichkeit berücksichtigt.
• Ortsansässige Kinder haben Vorrang. Für auswärtige
Eltern besteht kein Platzanspruch.
• Soziale Faktoren können zu einer bevorzugten Platz-
vergabe führen.
• Plätze für die Regelgruppe oder Gruppen mit verläng erten Öffnungszeiten werden nach dem Alter des
Kindes vergeben.
• Krippen- und Ganztagesplätze werden vorrangig an
Familien vergeben, die alleinerziehend und/oder in
denen beide Elternteile berufstätig, in Ausbildung
oder arbeitssuchend sind.