Liebe Eltern, ab sofort merken Sie Ihr Kind über das zentrale Vormerkverfahren für alle städtischen und konfessionellen Kindertagesstätten in Neuenburg am Rhein und den Ortsteilen vor. Dabei haben Sie die Möglichkeit, bis zu drei verschiedene Einrichtungen auszuwählen. Wie können Sie Ihre eingegebenen Daten im Vormerksystem "Mein Platz“ ändern? Wenn sich an Ihrer familiären oder beruflichen Situation etwas ändert, wenn Sie eine andere Betreuungszeit oder ein anderes Aufnahmedatum eingeben wollen, können Sie mit Ihrem Passwort auf Ihre Angaben zugreifen und die entsprechenden Daten ändern. Wenn Ihr Kind bereits in einer Tageseinrichtung aufgenommen ist und Sie einen Wechsel in eine andere Tageseinrichtung wünschen, müssen Sie eine neue Vormerkung vornehmen. Bitte beachten Sie: • Jedes Kind kann nur einmal vorgemerkt werden. • Die Vormerkung ist ab der Geburt des Kindes möglich. • Das Datum der Vormerkung hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe, sondern das Geburtsdatum des Kindes. • Eltern ohne Internetzugang erhalten das Formular zur schriftlichen Vormerkung in einer Kindertagesstätte, im Bürgerbüro der Stadtverwaltung und den Ortsver waltungen. Die Rückgabe des ausgefüllten Formulars erfolgt zentral im Bürgerbüro. Wie das System im Einzelnen funktioniert, erfahren Sie in diesem Flyer. Eltern ohne Internetzugang erledigen die Vormerkung schriftlich im Bürgerbüro. Nutzen Sie gerne das Angebot aller Kindertagesstätten zu einem Informationsbesuch, bevor Sie die Vormerkung durchführen. Stimmen Sie einen Termin mit den jeweiligen Leitungen ab und informieren Sie sich über das pädagogische Konzept, die Räumlichkeiten und die Praxis in der Einrichtung. Hierfür steht Ihnen auch unsere Homepage www.neuenburg.de zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadtverwaltung Zentrale Vormerkung Zentrale Vormerkung für Kinderkrippen und Kindergärten Stadt Neuenburg am Rhein, Grißheim, Zienken und Steinenstadt Ansprechpartner: Stadtverwaltung Neuenburg am Rhein Rathausplatz 5 79395 Neuenburg am Rhein Telefon 07631/ 791-212 für Kinderkrippen und Kindergärten Stadt Neuenburg am Rhein, Grißheim, Zienken und Steinenstadt Mein PLATZ ! Kontaktzeiten: Montag-Freitag 9.00 - 12.00 Uhr [email protected] www.neuenburg.de www.neuenburg.de/kita www.neuenburg.de/kita Wie kommen Sie zur Online-Eingabe ? Im Internet unter: www.neuenburg.de/kita • Klicken Sie auf den Button „Mein Platz“ oder geben Sie in der zentralen Suche (oben links) das Stichwort „Zentrale Vormerkung“ ein. • Melden Sie sich auf der Startseite „Mein Platz“ an. • Sie erhalten automatisch eine E-Mail (Prüfen Sie ggf. Ihren Spam-Ordner). • Mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort können Sie mit der Vormerkung beginnen. So funktioniert die OnlineVormerkung • Geben Sie die notwendigen Angaben zu Ihnen und Ihrem Kind ein. • Wählen Sie eine, zwei oder drei Kindertagesstätten aus, bei denen Sie Ihr Kind gerne aufnehmen lassen möchten. • Geben Sie an, ob Ihre Vormerkung an alle Kindertagesstätten weitergegeben werden soll, wenn in den Wunsch einrichtungen kein Platz für Ihr Kind vorhanden ist. So können wir Sie bei der Platzsuche aktiv unterstützen. Wenn Sie darauf verzichten, kann Ihr Kind in anderen Kitas mit verfügbaren Plätzen erst nach Rücksprache mit Ihnen berücksichtigt werden. Dadurch entstehen Ihnen ggf. Nachteile bei der Platzvergabe. • Speichern Sie den Fragebogen, damit ist Ihre Vormer kung registriert. • Die gewünschten Einrichtungen erhalten nun von der Stadtverwaltung die Information, dass eine Vormerkung vorliegt. • Ihre Vormerkung wird frühestens elf Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum bearbeitet. Ist eine Auf nahme möglich, meldet sich die Kindertagesstätte in nerhalb von drei Wochen bei Ihnen. Wann müssen Sie eine Bescheinigung beifügen? • Wenn Sie einen Krippenplatz oder ei nen Ganztagesplatz benötigen, legen Sie uns eine Arbeitgeberbescheini gung vor. • Wenn Sie noch nicht in Neuenburg am Rhein wohnen, aber in Kürze umziehen. • Wenn beide Elternteile berufstätig sind, reichen Sie Bescheinigungen von beiden Arbeitgebern ein. Das For mular für diese Bescheinigung erhalten Sie im Internet auf der Eingangsseite der zentralen Vormerkung „Mein Platz“. Die ausgedruckte und ausgefüllte Bescheinigung (PDF) lassen Sie von Ihrem Arbeitgeber bestätigen. • Senden Sie die Bescheinigung innerhalb von drei Wochen an die Stadtverwaltung Neuenburg am Rhein. • Wenn die Bescheinigung nicht fristgerecht eingegangen ist, gilt Ihre Vormerkung nur für einen Platz in einer Regel- oder VÖ-Gruppe. Wie erfahren Sie, ob Ihr Kind einen Platz bekommt? • Über die Aufnahme Ihres Kindes entscheidet die je weilige Kindertagesstätte. Eine Aufnahmebestätigung erhalten Sie direkt von der Leitung der aufnehmenden Einrichtung. Diese müssen Sie über E-Mail bestätigen. Sie werden dann zur Anmeldung eingeladen. • Sollte in keiner der drei gewünschten Kindertages stätten ein Platz zur Verfügung stehen, unterbreitet Ih nen die Stadtverwaltung ein anderes Angebot. Wann wird Ihre vormerkung gElöscht? Ihre Vormerkung bleibt solange gültig, bis Ihr Kind in einer Kindertagesstätte aufgenommen wurde. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch, werden die Daten jederzeit gelöscht. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an: [email protected] Nach welchen Kriterien werden Plätze vergeben? • Geschwisterkinder in einer Einrichtung werden nach Möglichkeit berücksichtigt. • Ortsansässige Kinder haben Vorrang. Für auswärtige Eltern besteht kein Platzanspruch. • Soziale Faktoren können zu einer bevorzugten Platz- vergabe führen. • Plätze für die Regelgruppe oder Gruppen mit verläng erten Öffnungszeiten werden nach dem Alter des Kindes vergeben. • Krippen- und Ganztagesplätze werden vorrangig an Familien vergeben, die alleinerziehend und/oder in denen beide Elternteile berufstätig, in Ausbildung oder arbeitssuchend sind.
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