Rund ums Geld Ein Redaktionsservice der ING-DiBa Austria Nr. 57 vom 1. Dezember 2015 Bankgeheimnis reduziert Im Rahmen der Steuerreform 2015/16 wurde im Sommer auch eine Änderung des Bankgeheimnisses im Rahmen des sogenannten Bankenpakets beschlossen. Welche Folgen das bringt, erklärt Matthias Neuner, Head of Legal, Risk and Projects bei der ING-DiBa Direktbank Austria: Das Bankgeheimnis gilt als gestorben. Sind die Finanzen jedes Einzelnen jetzt frei zugänglich? Matthias Neuner: Nein, denn wir als Bank dürfen keine Auskünfte über die Finanzen unserer Kunden geben, es sei denn, es ist eine ausdrückliche Ausnahme vorgesehen. Diese Voraussetzungen wurden nun ausgeweitet. So müssen gewisse Kontodaten an das Bundesministerium für Finanzen gemeldet werden und es ist Abgabenbehörden gestattet, unter gewissen Voraussetzungen Einschau in das Konto beim Kreditinstitut zu nehmen. Gab es bisher auch bereits eine Aufhebung des Bankgeheimnisses? Matthias Neuner: Ganz neu sind solche Zugriffsregelungen nicht. Denn bereits bisher wurde das Bankgeheimnis in besonderen Fällen aufgehoben. Dazu zählten: bei Strafverfahren für Staatsanwaltschaften und Strafgerichte bei eingeleiteten Strafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen für Finanzstrafbehörden bei Tod des Kunden für Abhandlungsgerichte bzw. Gerichtskommissäre bei Minderjährigen oder Pflegebefohlenen für Vormundschafts- oder Pflegschaftsgerichte allgemeine bankübliche Auskünfte über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens, wenn kein ausdrücklicher Widerspruch vorliegt Die neue Regelung weitet diesen Anspruch allerdings nun aus. Was hat das nun mit dem zentralen Kontenregister zu tun? Matthias Neuner: Rückwirkend mit 1. März wurde auch in Österreich das zentrale Kontenregister verpflichtend eingeführt. Das erleichtert den Behörden im Verdachtsfall den raschen Überblick darüber, welche Konten einer Person oder Firma vorhanden sind. Bisher mussten die Daten dazu bei Banken und Geldinstituten in ganz Österreich eingesammelt werden. In dieser Datenbank werden die Eckdaten zu sämtlichen Einlagen-, Giro-, Bausparkonten und Depots gespeichert. Zu den Inhalten zählen: Bei Rückfragen: Andrea Hansal, Corporate Communications ING-DiBa Direktbank Austria Galaxy Tower, Praterstraße 31, 1020 Wien, Telefon: 01/68000-50148, E-Mail: [email protected], www.ing-diba.at Rund ums Geld Ein Redaktionsservice der ING-DiBa Austria Angaben zum Inhaber (natürliche Personen, Rechtsträger sowie Vertretungsbefugte, Treugeber oder wirtschaftliche Eigentümer) Konto-Depotnummer Datum der Eröffnung bzw. Auflösung Bezeichnung des konto- bzw. depotführenden Kreditinstitutes Geführt wird das zentrale Kontenregister vom Bundesministerium für Finanzen. Wir als Bank müssen die aufzunehmenden Daten laufend melden. Kontodaten wie Salden, Zu- oder Abgänge werden vom Kontoregister allerdings nicht erfasst. Worin liegt der Sinn dieser umfassenden Datensammlung? Matthias Neuner: Im Mittelpunkt steht die Steuerbetrugsbekämpfung. Aus diesem Grund wurde die Einrichtung des Kontenregisters auch rückwirkend mit 1. März erlassen. So sollen ungewollte Kapitalabflüsse aufgrund der Einschränkung des Bankgeheimnisses verhindert werden. Seit diesem Zeitpunkt müssen alle Banken dem Bundesministerium für Finanzen auch größere Kapitalflüsse (über 50.000 Euro) melden. In Deutschland gibt es das Kontenregister schon länger. Wie sind die Erfahrungen der deutschen Kollegen damit? Matthias Neuner: In Deutschland besteht das zentrale Kontenregister schon seit über zehn Jahren. Auch dabei werden sogenannte Bewegungsdaten wie Kontostände oder Umsätze nicht gespeichert. Der Zugriff auf die Daten ist allerdings lockerer als in Österreich, da er allen Behörden, also auch Arbeitsamt oder Gerichtsvollzieher, erlaubt ist. Selbstverständlich stellte die Einführung damals einen zusätzlichen Aufwand dar. Ebenso wie die neuen Melde- und Sorgfaltspflichten für uns in Österreich mit Kosten und zusätzlichem administrativen Aufwand verbunden sind. Warum ist das Engagement in diese Richtung so groß? Matthias Neuner: Ziel ist vor allem die Steuerhinterziehung und den Abgabenbetrug einzudämmen und zu unterbinden – nicht nur in Österreich sondern EU-weit. Auch die OECD sieht das zentrale Kontenregister als wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Geldwäsche. Bei Rückfragen: Andrea Hansal, Corporate Communications ING-DiBa Direktbank Austria Galaxy Tower, Praterstraße 31, 1020 Wien, Telefon: 01/68000-50148, E-Mail: [email protected], www.ing-diba.at
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