Bankgeheimnis reduziert - ING

Rund ums Geld
Ein Redaktionsservice der ING-DiBa Austria
Nr. 57 vom 1. Dezember 2015
Bankgeheimnis reduziert
Im Rahmen der Steuerreform 2015/16 wurde im Sommer auch eine Änderung des
Bankgeheimnisses im Rahmen des sogenannten Bankenpakets beschlossen. Welche Folgen
das bringt, erklärt Matthias Neuner, Head of Legal, Risk and Projects bei der ING-DiBa
Direktbank Austria:
Das Bankgeheimnis gilt als gestorben. Sind die Finanzen jedes Einzelnen jetzt frei
zugänglich?
Matthias Neuner: Nein, denn wir als Bank dürfen keine Auskünfte über die Finanzen unserer
Kunden geben, es sei denn, es ist eine ausdrückliche Ausnahme vorgesehen. Diese
Voraussetzungen wurden nun ausgeweitet. So müssen gewisse Kontodaten an das
Bundesministerium für Finanzen gemeldet werden und es ist Abgabenbehörden gestattet,
unter gewissen Voraussetzungen Einschau in das Konto beim Kreditinstitut zu nehmen.
Gab es bisher auch bereits eine Aufhebung des Bankgeheimnisses?
Matthias Neuner: Ganz neu sind solche Zugriffsregelungen nicht. Denn bereits bisher wurde
das Bankgeheimnis in besonderen Fällen aufgehoben. Dazu zählten:

bei Strafverfahren für Staatsanwaltschaften und Strafgerichte

bei eingeleiteten Strafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen für
Finanzstrafbehörden

bei Tod des Kunden für Abhandlungsgerichte bzw. Gerichtskommissäre

bei Minderjährigen oder Pflegebefohlenen für Vormundschafts- oder
Pflegschaftsgerichte

allgemeine bankübliche Auskünfte über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens,
wenn kein ausdrücklicher Widerspruch vorliegt
Die neue Regelung weitet diesen Anspruch allerdings nun aus.
Was hat das nun mit dem zentralen Kontenregister zu tun?
Matthias Neuner: Rückwirkend mit 1. März wurde auch in Österreich das zentrale
Kontenregister verpflichtend eingeführt. Das erleichtert den Behörden im Verdachtsfall den
raschen Überblick darüber, welche Konten einer Person oder Firma vorhanden sind. Bisher
mussten die Daten dazu bei Banken und Geldinstituten in ganz Österreich eingesammelt
werden. In dieser Datenbank werden die Eckdaten zu sämtlichen Einlagen-, Giro-,
Bausparkonten und Depots gespeichert. Zu den Inhalten zählen:
Bei Rückfragen: Andrea Hansal, Corporate Communications ING-DiBa Direktbank Austria Galaxy Tower, Praterstraße 31, 1020
Wien, Telefon: 01/68000-50148, E-Mail: [email protected], www.ing-diba.at
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
Angaben zum Inhaber (natürliche Personen, Rechtsträger sowie Vertretungsbefugte,
Treugeber oder wirtschaftliche Eigentümer)

Konto-Depotnummer

Datum der Eröffnung bzw. Auflösung

Bezeichnung des konto- bzw. depotführenden Kreditinstitutes
Geführt wird das zentrale Kontenregister vom Bundesministerium für Finanzen. Wir als Bank
müssen die aufzunehmenden Daten laufend melden. Kontodaten wie Salden, Zu- oder
Abgänge werden vom Kontoregister allerdings nicht erfasst.
Worin liegt der Sinn dieser umfassenden Datensammlung?
Matthias Neuner: Im Mittelpunkt steht die Steuerbetrugsbekämpfung. Aus diesem Grund
wurde die Einrichtung des Kontenregisters auch rückwirkend mit 1. März erlassen. So sollen
ungewollte Kapitalabflüsse aufgrund der Einschränkung des Bankgeheimnisses verhindert
werden. Seit diesem Zeitpunkt müssen alle Banken dem Bundesministerium für Finanzen
auch größere Kapitalflüsse (über 50.000 Euro) melden.
In Deutschland gibt es das Kontenregister schon länger. Wie sind die Erfahrungen der
deutschen Kollegen damit?
Matthias Neuner: In Deutschland besteht das zentrale Kontenregister schon seit über zehn
Jahren. Auch dabei werden sogenannte Bewegungsdaten wie Kontostände oder Umsätze
nicht gespeichert. Der Zugriff auf die Daten ist allerdings lockerer als in Österreich, da er allen
Behörden, also auch Arbeitsamt oder Gerichtsvollzieher, erlaubt ist. Selbstverständlich stellte
die Einführung damals einen zusätzlichen Aufwand dar. Ebenso wie die neuen Melde- und
Sorgfaltspflichten für uns in Österreich mit Kosten und zusätzlichem administrativen Aufwand
verbunden sind.
Warum ist das Engagement in diese Richtung so groß?
Matthias Neuner: Ziel ist vor allem die Steuerhinterziehung und den Abgabenbetrug
einzudämmen und zu unterbinden – nicht nur in Österreich sondern EU-weit. Auch die OECD
sieht das zentrale Kontenregister als wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Geldwäsche.
Bei Rückfragen: Andrea Hansal, Corporate Communications ING-DiBa Direktbank Austria Galaxy Tower, Praterstraße 31, 1020
Wien, Telefon: 01/68000-50148, E-Mail: [email protected], www.ing-diba.at