Wenn der Partner Schulden macht - ING

Rund ums Geld
Ein Redaktionsservice der ING-DiBa Austria
Nr. 59 vom 2. Februar 2016
Wenn der Partner Schulden macht
„In guten wie in schlechten Zeiten“ lautet die klassische Formel des Eheversprechens.
Schwierig allerdings, wenn einer der Partner Schulden eingeht. Wird es dann auch für den
anderen finanziell eng?
Jeder steht für seine eigenen Schulden ein
Grundsätzlich gilt: Jeder der Partner steht nur für seine eigenen Schulden ein. Sei es durch
einen Kredit bei der Bank oder durch Ausborgen im Familien- oder Freundeskreis. Es spielt
dabei auch keine Rolle, wann die Schulden entstehen. Ob bereits vor oder erst während der
Ehe ist egal. Der Partner ist nicht verpflichtet, sich an der Rückzahlung zu beteiligen. Vielmehr
zählt hemmungsloses Eingehen von Schulden eines der Ehepartner zu den schweren
Eheverfehlungen, die zu einer Scheidung aus Verschulden führen können.
Sonderfall Scheidung
Hier werden die Schulden bei der Aufteilung des Ehevermögens berücksichtigt. Wenn der
Kredit für den Ankauf einer Sache verwendet wurde, die einem Partner zur alleinigen Nutzung
bleibt, dann ist auch der Nutznießer zur Rückzahlung verpflichtet.
Mitgefangen, mitgehangen
Ganz anders sieht die Sache aus, wenn der Partner in das Eingehen der Schuldverpflichtung
involviert ist. Das ist zum Beispiel gegeben, wenn der Kredit gemeinsam unterschrieben oder
Geld gemeinsam ausgeborgt wird. Oder auch eine Bürgschaft für die Schulden des Partners
übernommen wird. In diesen Fällen haftet der Ehegatte sehr wohl – egal, wofür das geliehene
Geld verwendet wird.
Achtung bei einer Bürgschaft!
Wer für einen Kredit bürgt, haftet im Regelfall zur ungeteilten Hand. Die Bank kann sich
aussuchen, von wem sie die Rückzahlung verlangt, wenn die Raten nicht bezahlt werden. Bei
einer Scheidung kann die Mithaftung des Ehegatten durch einen eigenen Antrag auf eine
Ausfallhaftung beschränkt werden. Dann muss die Bank zuerst den Hauptschuldner belangen.
Ist das erfolglos, muss der Bürge eintreten – auch wenn es zwischen den Ehegatten im Zuge
der Scheidung anders vereinbart wurde und die Beziehung schon lange nicht mehr existiert.
Sonderfall Privatkonkurs: Schlittert der Ex-Partner in den Privatkonkurs, kann er von
seinen Restschulden befreit werden. Das gilt aber nicht für den haftenden Bürgen, der
für die Zahlungen weiter einstehen muss.
Bei Rückfragen: Andrea Hansal, Corporate Communications ING-DiBa Direktbank Austria Galaxy Tower, Praterstraße 31, 1020
Wien, Telefon: 01/68000-50148, E-Mail: [email protected], www.ing-diba.at
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Überzogenes Konto
Auch für das überzogene Konto gilt: Hier haftet der Kontoinhaber. Anders bei einem
Gemeinschaftskonto: Hier haften beide für das Minus, weshalb bei der Errichtung des Kontos
auch besonderes Augenmerk auf die Höhe des Überziehungsrahmens gelegt werden sollte!
Haushaltsschulden – Schlüsselgewalt
Führt einer der Partner den Haushalt und verfügt über kein oder wenig eigenes Einkommen,
dann haftet der verdienende Partner für die eingegangenen Schulden, die der Finanzierung
des Lebensunterhalts dienen.
Bei Rückfragen: Andrea Hansal, Corporate Communications ING-DiBa Direktbank Austria Galaxy Tower, Praterstraße 31, 1020
Wien, Telefon: 01/68000-50148, E-Mail: [email protected], www.ing-diba.at