Kleine Anfrage 4640

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/11647
06.04.2016
Kleine Anfrage 4640
der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU
Angriffe auf und Respektlosigkeiten gegenüber Einsatzkräften von Feuerwehren und
anerkannten Hilfsorganisationen: Wie weit ist die Umsetzung des Landtagsbeschlusses?
Feuerwehren und anerkannte Hilfsorganisationen sind unverzichtbare Säulen des Staats- und
Gemeinwesens in unserem Land. Sie treten im täglichen Einsatz für den Schutz der Bevölkerung ein. Im Gegenzug dürfen – müssen – die Einsatzkräfte auf den Staat vertrauen, dass
Angriffe auf und Respektlosigkeiten gegenüber Einsatzkräften nicht hingenommen werden,
sondern der Schutz der Einsatzkräfte uns ein besonderes Anliegen ist.
Im Rahmen des mit Stimmen von SPD, CDU und Bündnis `90/DIE GRÜNEN angenommenen
Entschließungsantrages „Feuerwehren und anerkannte Hilfsorganisationen: Tragende Säulen
im Zivil- und Katastrophenschutz zukunftsfähig in Nordrhein-Westfalen aufstellen!“ (Drs.-Nr.
16/10483) hat der Landtag Nordrhein-Westfalen die Landesregierung aufgefordert,
in Zusammenarbeit mit dem Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen und den kommunalen
Dienstherren dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten und ehrenamtlichen Einsatzkräfte
im Feuerwehr- und Rettungsdienst besser auf konfliktträchtige Einsatzsituationen vorbereitet
werden. Dazu sollen die Fähigkeiten zur Früherkennung potentieller Gewalt- und Aggressionssituationen und gleichzeitig die Fähigkeit zur Deeskalation verbessert werden.
Ferner wurde die Landesregierung mit dem Beschluss aufgefordert, sich auf Bundesebene
dafür einzusetzen, dass die Meldebögen um die Aufnahme von verbalen und tätlichen Angriffen gegen Einsatzkräfte sowohl der Feuerwehren als auch der anerkannten Hilfsorganisationen erweitert werden. Ziel ist es, dass systematisch Aggressionen und Gewalt gegen Einsatzkräfte erhoben und ausgewertet werden können, um daraus Maßnahmen für die tägliche Praxis zu entwickeln. Des Weiteren wurde die Landesregierung beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, das vorbenannte Ziel auf Landesebene zu erreichen.
Datum des Originals: 05.04.2016/Ausgegeben: 06.04.2016
Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des
Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der
kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter
www.landtag.nrw.de
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
Drucksache 16/11647
Ich frage daher die Landesregierung:
1.
Was hat die Landesregierung bisher unternommen, um in Zusammenarbeit mit dem
Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen und den kommunalen Dienstherren dafür
Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten und ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Feuerwehr- und Rettungsdienst besser auf konfliktträchtige Einsatzsituationen vorbereitet werden?
2.
Was hat die Landesregierung bisher auf Bundesebene unternommen, damit die Meldebögen um die Aufnahme von verbalen und tätlichen Angriffen gegen Einsatzkräfte sowohl der Feuerwehren als auch der anerkannten Hilfsorganisationen erweitert werden?
3.
Wie will die Landesregierung das Ziel, systematisch Aggressionen und Gewalt gegen
Einsatzkräfte zu erheben und auszuwerten, um daraus Maßnahmen für die tägliche Praxis zu entwickeln, auf Landesebene erreichen?
4.
Wie sieht die Umsetzung der Landeskonzeption aus der Beantwortung zu Frage 3 konkret aus (Zeitplan, Meilensteine, Verantwortlichkeiten)?
Ina Scharrenbach
2