LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11647 06.04.2016 Kleine Anfrage 4640 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Angriffe auf und Respektlosigkeiten gegenüber Einsatzkräften von Feuerwehren und anerkannten Hilfsorganisationen: Wie weit ist die Umsetzung des Landtagsbeschlusses? Feuerwehren und anerkannte Hilfsorganisationen sind unverzichtbare Säulen des Staats- und Gemeinwesens in unserem Land. Sie treten im täglichen Einsatz für den Schutz der Bevölkerung ein. Im Gegenzug dürfen – müssen – die Einsatzkräfte auf den Staat vertrauen, dass Angriffe auf und Respektlosigkeiten gegenüber Einsatzkräften nicht hingenommen werden, sondern der Schutz der Einsatzkräfte uns ein besonderes Anliegen ist. Im Rahmen des mit Stimmen von SPD, CDU und Bündnis `90/DIE GRÜNEN angenommenen Entschließungsantrages „Feuerwehren und anerkannte Hilfsorganisationen: Tragende Säulen im Zivil- und Katastrophenschutz zukunftsfähig in Nordrhein-Westfalen aufstellen!“ (Drs.-Nr. 16/10483) hat der Landtag Nordrhein-Westfalen die Landesregierung aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen und den kommunalen Dienstherren dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten und ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Feuerwehr- und Rettungsdienst besser auf konfliktträchtige Einsatzsituationen vorbereitet werden. Dazu sollen die Fähigkeiten zur Früherkennung potentieller Gewalt- und Aggressionssituationen und gleichzeitig die Fähigkeit zur Deeskalation verbessert werden. Ferner wurde die Landesregierung mit dem Beschluss aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Meldebögen um die Aufnahme von verbalen und tätlichen Angriffen gegen Einsatzkräfte sowohl der Feuerwehren als auch der anerkannten Hilfsorganisationen erweitert werden. Ziel ist es, dass systematisch Aggressionen und Gewalt gegen Einsatzkräfte erhoben und ausgewertet werden können, um daraus Maßnahmen für die tägliche Praxis zu entwickeln. Des Weiteren wurde die Landesregierung beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, das vorbenannte Ziel auf Landesebene zu erreichen. Datum des Originals: 05.04.2016/Ausgegeben: 06.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11647 Ich frage daher die Landesregierung: 1. Was hat die Landesregierung bisher unternommen, um in Zusammenarbeit mit dem Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen und den kommunalen Dienstherren dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten und ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Feuerwehr- und Rettungsdienst besser auf konfliktträchtige Einsatzsituationen vorbereitet werden? 2. Was hat die Landesregierung bisher auf Bundesebene unternommen, damit die Meldebögen um die Aufnahme von verbalen und tätlichen Angriffen gegen Einsatzkräfte sowohl der Feuerwehren als auch der anerkannten Hilfsorganisationen erweitert werden? 3. Wie will die Landesregierung das Ziel, systematisch Aggressionen und Gewalt gegen Einsatzkräfte zu erheben und auszuwerten, um daraus Maßnahmen für die tägliche Praxis zu entwickeln, auf Landesebene erreichen? 4. Wie sieht die Umsetzung der Landeskonzeption aus der Beantwortung zu Frage 3 konkret aus (Zeitplan, Meilensteine, Verantwortlichkeiten)? Ina Scharrenbach 2
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