Link: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Differences

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Differences Kunststoffproduktion GmbH
1.
Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen bzw. für alle bei uns getätigten
Bestellungen. Abweichungen hievon sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.
2.
Angebot
Unsere Angebote gelten freibleibend.
Die in Katalogen, Prospekten und dgl. enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie von uns in der Auftragsbestätigung
ausdrücklich bestätigt werden.
Allfällige für die Ausführung eines Auftrages notwendige, von Behörden oder Dritten zu erteilende Genehmigungen sind vom
Auftraggeber/Besteller zu erwirken, der uns diesbezüglich zu informieren und allenfalls schad- und klaglos zu halten hat. Wir
sind nicht verpflichtet, mit den Arbeiten zu beginnen, bevor diese Genehmigung rechtswirksam erteilt wurde.
Der angemessene Aufwand für auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Entwürfe, Skizzen oder Muster ist uns über unser
Verlangen prompt auch dann zu ersetzen, wenn der in Aussicht genommene Auftrag nicht erteilt wird.
3.
Vertragsabschluss
Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir die schriftliche Auftragsbestätigung versendet haben, ohne die Lieferung tatsächlich
durchzuführen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
4.
Preise
Preisangebote erlangen Verbindlichkeit, wenn wir sie mit schriftlicher Angabe des Leistungsumfanges bestätigt haben. Über
diesen Leistungsumfang hinausgehende Leistungen oder Lieferungen können von uns gesondert in Rechnung gestellt werden.
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart wurde, gelten die Preise ab Werk bzw. ab Lager. Verpackung, Verladung, Fracht
gehen zu Lasten des Bestellers, ebenso Versicherung und Mehrwertsteuer. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so
verstehen sich die Preise ohne Abladen und ohne Vertragen.
5.
Zahlung, Rücktritt
Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist die Fakturensumme (Nettopreis zuzüglich
Mehrwertsteuer) binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Zahlungen sind durch Bankeinzug oder fristgerecht ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle in der in der Rechnung
angegebenen Währung zu leisten. Als Zahlungstag gilt der Tag des Einlangens bei uns oder unserer Zahlstelle.
Der Auftraggeber/Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen,
welcher Art auch immer, zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.
Bleibt der Auftraggeber/Besteller mit der Zahlung länger als 30 Tage im Rückstand, werden bei ihm Pfändungen durchgeführt
oder verschlechtert sich seine Vermögenslage beträchtlich, sind wir berechtigt, von allen noch nicht erfüllten Lieferverträgen
zurückzutreten oder Vorauszahlungen zu fordern.
6.
Lieferung
Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferfrist ist in die Auftragsbestätigung aufzunehmen. Die vereinbarte Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Willens oder des Willens unserer Zulieferer liegen, insbesondere
bei Fällen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Materialmangel, Streik und dgl. Sofern diese Ereignisse auf die fristgemäß Erfüllung des Vertrages erheblich einwirken, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Schadenersatzansprüche oder eine Aufhebung des Vertrages wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, wenn uns nicht grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
7.
Gefahrenübergang
Nutzung und Gefahren gehen auf den Auftragsgeber/Besteller über, wenn der Liefergegenstand unser Werk oder unser Lager
verlässt oder aber im Sinne des Produktes eingelagert wird und zwar unabhängig von den für Lieferung und Leistung
vereinbarten Zahlungskonditionen. Für Beschädigungen und Verluste während des Transportes haften wir nicht. Mangels
besonderer Versandvorschriften des Bestellers wird die Versendung nach unserem Ermessen ausgeführt. Wird keine
Vereinbarung über die Versicherung gegen Transportschäden getroffen, so kann diese auf Kosten des Bestellers von uns ohne
weiteres vorgenommen werden, eine Versicherungspflicht unsererseits besteht jedoch nicht.
8.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unbeschadet des früheren Gefahrenübergangs bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Liefervertrag entstandenen Verbindlichkeiten des Bestellers unser Eigentum. Solange die Ware unser Eigentum ist, ist der
Besteller/Auftraggeber nicht berechtigt, die gelieferte Ware einem Dritten zu verpfänden oder sicherungsweise zu übereignen.
Droht unserem Eigentum von dritter Seite Gefahr, sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Sollte eine gerichtliche Pfändung
vorgenommen werden, so ist gegenüber dem Vollzugsbeamten unser Eigentum unter Nennung unserer Firma und unserer
Anschrift bekannt zu geben.
9.
Gewährleistung
Der Besteller/Auftraggeber hat eine Lieferung sofort nach Anlieferung eingehend zu untersuchen. Beanstandungen wegen
unvollständiger Lieferung oder wegen entdeckter Mängel sind sofort nach Empfang schriftlich anzuzeigen, anderenfalls die Lieferung als vorbehaltlos angenommen gilt und auf diesbezügliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verzichtet
wird. Der aufgetretene Mangel ist detailliert zu beschreiben. Der Besteller/Auftraggeber ist verpflichtet, für die einstweilige
Aufbewahrung der beanstandeten Ware zu sorgen. Es wird ausdrücklich eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten vereinbart,
die Wahl der Art der Mängelbehebung obliegt uns. Gewährleistungsansprüche können nur anerkannt werden, wenn sie
unverzüglich nach Feststellung der Fehlerhaftigkeit schriftlich bei uns erhoben werden.
10. Schadenersatz
Soweit in diesen Bedingungen nichts anders vorgesehen wurde, bleibt unsere Haftung in allen Fällen auf jene Schäden
beschränkt, die am Gegenstand unserer Leistung entstanden sind. Jeder darüber hinaus gehende Schadenersatz ist
ausgeschlossen, sofern uns nicht grobes Verschulden vorzuwerfen ist.
11. Urheberrechte
Wir behalten uns sämtliche Rechte an den von uns verwendeten Entwürfen, Angeboten, Projekten und den dazugehörenden
Zeichnungen, Maßbildern und Beschreibungen vor. Diese Unterlagen dürfen, auch wenn sie nicht von uns stammen, vom
Auftraggeber nicht in einer über den Vertragsinhalt hinausgehenden Weise benutzt werden. Sie dürfen insbesondere nicht
vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind uns über unser Verlangen sofort zurückzustellen. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, uns gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzung von Urheberrechten,
Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Rechtschutzrechten oder Persönlichkeitsrechten erhoben werden, schad- und
klaglos zu halten. Wir werden uns in einem gegen uns angestrengten Rechtsstreit dem Auftraggeber/Besteller den Streit zu
verkünden. Tritt der Auftraggeber dem Verfahren nicht als Streitgenosse auf unserer Seite bei, sind wir berechtigt, den
Klaganspruch anzuerkennen.
12. Allgemeines, Gerichtsstand
Auf die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber/Besteller und uns ist ausschließliches österreichisches Recht anzuwenden. Es wird ausdrücklich die Anwendung anderer Rechtsnormen, insbesondere die des UN-Kaufrechtes ausgeschlossen.
Rechtliche Unwirksamkeit eines Teiles dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.
Für sämtliche sich aus diesem Vertrag mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten wird die ausschließliche
Zuständigkeit des für den Bezirk Feldkirch (Österreich) sachlich zuständigen ordentlichen Gerichtes vereinbart.