Gegenstand eines Werkvertrages = jeder Erfolg, der das Ergebnis einer erfolgsorientierten Tätigkeit ist. Arbeiten an vom Besteller übergebenen Sachen, z.B. Reparaturen Arbeiten an Anlagen des Bestellers Gewerbliche Verarbeitung Arbeiten mit Bezug auf den Körper des Bestellers Meub, Zivilrecht, SchrBT/631ff/Gegenstand_WV.ueb Handwerk Geistige Werke, wie Gutachten, Übersetzungen Bauarbeiten Sonstiges, insbesondere Beförderung von Personen und Sachen
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