Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen AMPCO METAL

AMPCO METAL SCHWEIZ
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Art. 1 Allgemeines
Neben den vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ist auf Verträge mit der AMPCO METAL SA
(nachfolgend mit „AMPCO“ bezeichnet) ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar, insbesondere die
Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
Im internationalen Verhältnis ist die Anwendung des Wiener Kaufrechts (SR 0.221.211.1) ausgeschlossen.
Bestimmungen, die von diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, sind für die Parteien nur
verbindlich, wenn sie schriftlich abgefasst und von der AMPCO schriftlich bestätigt wurden.
Art. 2 Angebote
Sämtliche Angaben und Preise bleiben bis zu dem Zeitpunkt unverbindlich, als der Eingang der Auftragsbestätigung
beim Besteller erwartet werden darf.
Art. 3 Preise
Sind keine anderen Vereinbarungen getroffen, verstehen sich die Preise netto ab unserem Zentrallager, ohne
Verpackung.
Die Verpackungskosten und allfällige Versandkosten sind zuzüglich vom Besteller zu bezahlen.
Der Mindest-Faktura-Betrag der Waren beträgt CHF 150.-.
Art. 4 Lieferzeit
Termine werden nach bestem Ermessen festgelegt. Fälle höherer Gewalt, behördliche Massnahmen,
Betriebsstörungen, Ausfall wichtiger Maschinenteile, Beschaffungsschwierigkeiten, Arbeitskampf und andere
ausserhalb des Einflussbereichs der AMPCO liegenden Ereignisse, die die Lieferung wesentlich erschweren, sowie
ähnliche Begebenheiten bei ihren Unterlieferanten, berechtigen die AMPCO, die Lieferzeit entsprechend der Dauer
dieser Ereignisse zu verlängern.
Dem Besteller erwächst aus Überschreitungen der Lieferfrist kein Recht, Bestellungen zu annullieren oder
Schadenersatzansprüche zu stellen.
Art. 5 Liefermenge
Die angegebenen Gewichte unserer Auftragsbestätigung basieren auf dem theoretischen Gewicht; verrechnet wird
das effektiv gewogene Gewicht (auf-/abgerundet auf das nächste Kilogramm) der Lieferung.
Art. 6 Lieferung
Der Besteller entscheidet, ob der Versand der Ware durch AMPCO organisiert werden soll, oder ob er den Versand
selber organisieren will.
In jedem Fall geht die gesamte Verantwortung auf den Besteller über, sobald die Lieferung die Versandstelle verlässt.
Dieser trägt das volle Risiko, sei es der Verlust oder die Beschädigung der Ware, was auch immer die Ursache ist.
Vertragsgemäss versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgeholt werden. Andernfalls ist AMPCO
berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserer Wahl zu versenden oder nach
eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen.
Art. 7 Zahlungsbedingungen
Unter Vorbehalt abweichender schriftlicher Vereinbarungen hat die Bezahlung spätestens innerhalb von 30 Tagen
nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug rein netto zu erfolgen.
Bei verspäteter Zahlung ist der Verkäufer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie allfällige weitere Spesen
zu verrechnen.
Die Zurückbehaltung der Zahlung oder eine Verrechnung infolge geltend gemachter Gegenansprüche des Bestellers
ist ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Dies gilt
insbesondere auch bei Mängelrügen.
Bei Zahlungsunfähigkeit (vgl. Art. 83 OR) des Bestellers, verfallen sämtliche Guthaben ohne Rücksicht auf
vertragliche Termine und sind sofort einforderbar. In diesem Fall ist AMPCO berechtigt, alle Lieferungsverpflichtungen
zu sistieren oder zu annullieren.
Art. 8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur gänzlichen Zahlung des vertraglich vereinbarten Kaufpreises bleibt die AMPCO Eigentümerin der
Lieferungsgegenstände.
Der Besteller ermächtigt den Lieferanten mit der Unterzeichnung des Vertrages, auf Kosten des Bestellers die
Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern und Büchern entsprechend der
geltenden Gesetzgebung vorzunehmen, und alle diesbezügliche Formalitäten zu erfüllen.
Art. 9 Prüfungspflicht und Mängelrüge
Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Empfang am Bestimmungsort zu prüfen.
Allfällige Mängel sind innert 8 Tagen seit Empfang der Lieferung bei der AMPCO schriftlich zu rügen. Spätere
Reklamationen werden nur noch entgegengenommen, wenn die Mängel versteckt waren, d.h. im Zeitpunkt der
Ablieferung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren, und der Besteller innert acht Tagen nach Entdeckung
der Mängel schriftlich rügt, spätestens jedoch nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist von einem Jahr seit
Empfang der Ware am Bestimmungsort.
Art. 10 Garantie
AMPCO verpflichtet sich, alle Teile, die durch Materialfehler oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar sind, so
rasch wie möglich zu ersetzen. Die defekten Teile gehören der AMPCO und sind gemäss Instruktionen
zurückzusenden. Nach Ankunft wird das defekte Material gutgeschrieben.
Ausser dieser Garantie übernimmt AMPCO unter Vorbehalt von Art. 199 OR keinerlei weitergehende Haftung.
Insbesondere sind weitergehende Ansprüche wie die Wandelung des Vertrages oder den Ersatz eines Teils des
Kaufpreises (Minderung) ausgeschlossen, sowie die Geltendmachung jeglicher Schadenersatzansprüche.
Art. 11 Unterlagen
Die in der Druckschrift von AMPCO gemachten Angaben dienen ausschliesslich der Beschreibung der Produkte.
Die Angaben beruhen auf sorgfältiger Prüfung; jegliche Haftung für formale oder inhaltliche Fehler der Druckschrift,
insbesondere für Druck- und Übersetzungsfehler, ist ausgeschlossen.
Zusicherungen bezüglich des Vorhandenseins bestimmter Eigenschaften oder des Verwendungszwecks der Waren
bedürfen stets einer schriftlichen Vereinbarung zwischen AMPCO und dem Besteller.
Art. 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht. Der Gerichtsstand für alle AMPCO betreffenden Streitigkeiten
ist Freiburg, Schweiz.
Art. 13 Kenntnisnahme der AVG
Hiermit erklärt der Besteller ausdrücklich, den Inhalt der vorliegenden AGB zur Kenntnis
genommen zu haben und die Bedingungen anzuerkennen.
AMPCO METAL SA
Der Besteller
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[email protected]
v2-02.008
www.ampcometal.com