AMPCO METAL SCHWEIZ Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Art. 1 Allgemeines Neben den vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ist auf Verträge mit der AMPCO METAL SA (nachfolgend mit „AMPCO“ bezeichnet) ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar, insbesondere die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Im internationalen Verhältnis ist die Anwendung des Wiener Kaufrechts (SR 0.221.211.1) ausgeschlossen. Bestimmungen, die von diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, sind für die Parteien nur verbindlich, wenn sie schriftlich abgefasst und von der AMPCO schriftlich bestätigt wurden. Art. 2 Angebote Sämtliche Angaben und Preise bleiben bis zu dem Zeitpunkt unverbindlich, als der Eingang der Auftragsbestätigung beim Besteller erwartet werden darf. Art. 3 Preise Sind keine anderen Vereinbarungen getroffen, verstehen sich die Preise netto ab unserem Zentrallager, ohne Verpackung. Die Verpackungskosten und allfällige Versandkosten sind zuzüglich vom Besteller zu bezahlen. Der Mindest-Faktura-Betrag der Waren beträgt CHF 150.-. Art. 4 Lieferzeit Termine werden nach bestem Ermessen festgelegt. Fälle höherer Gewalt, behördliche Massnahmen, Betriebsstörungen, Ausfall wichtiger Maschinenteile, Beschaffungsschwierigkeiten, Arbeitskampf und andere ausserhalb des Einflussbereichs der AMPCO liegenden Ereignisse, die die Lieferung wesentlich erschweren, sowie ähnliche Begebenheiten bei ihren Unterlieferanten, berechtigen die AMPCO, die Lieferzeit entsprechend der Dauer dieser Ereignisse zu verlängern. Dem Besteller erwächst aus Überschreitungen der Lieferfrist kein Recht, Bestellungen zu annullieren oder Schadenersatzansprüche zu stellen. Art. 5 Liefermenge Die angegebenen Gewichte unserer Auftragsbestätigung basieren auf dem theoretischen Gewicht; verrechnet wird das effektiv gewogene Gewicht (auf-/abgerundet auf das nächste Kilogramm) der Lieferung. Art. 6 Lieferung Der Besteller entscheidet, ob der Versand der Ware durch AMPCO organisiert werden soll, oder ob er den Versand selber organisieren will. In jedem Fall geht die gesamte Verantwortung auf den Besteller über, sobald die Lieferung die Versandstelle verlässt. Dieser trägt das volle Risiko, sei es der Verlust oder die Beschädigung der Ware, was auch immer die Ursache ist. Vertragsgemäss versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgeholt werden. Andernfalls ist AMPCO berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserer Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen. Art. 7 Zahlungsbedingungen Unter Vorbehalt abweichender schriftlicher Vereinbarungen hat die Bezahlung spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug rein netto zu erfolgen. Bei verspäteter Zahlung ist der Verkäufer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie allfällige weitere Spesen zu verrechnen. Die Zurückbehaltung der Zahlung oder eine Verrechnung infolge geltend gemachter Gegenansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Dies gilt insbesondere auch bei Mängelrügen. Bei Zahlungsunfähigkeit (vgl. Art. 83 OR) des Bestellers, verfallen sämtliche Guthaben ohne Rücksicht auf vertragliche Termine und sind sofort einforderbar. In diesem Fall ist AMPCO berechtigt, alle Lieferungsverpflichtungen zu sistieren oder zu annullieren. Art. 8 Eigentumsvorbehalt Bis zur gänzlichen Zahlung des vertraglich vereinbarten Kaufpreises bleibt die AMPCO Eigentümerin der Lieferungsgegenstände. Der Besteller ermächtigt den Lieferanten mit der Unterzeichnung des Vertrages, auf Kosten des Bestellers die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern und Büchern entsprechend der geltenden Gesetzgebung vorzunehmen, und alle diesbezügliche Formalitäten zu erfüllen. Art. 9 Prüfungspflicht und Mängelrüge Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Empfang am Bestimmungsort zu prüfen. Allfällige Mängel sind innert 8 Tagen seit Empfang der Lieferung bei der AMPCO schriftlich zu rügen. Spätere Reklamationen werden nur noch entgegengenommen, wenn die Mängel versteckt waren, d.h. im Zeitpunkt der Ablieferung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren, und der Besteller innert acht Tagen nach Entdeckung der Mängel schriftlich rügt, spätestens jedoch nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist von einem Jahr seit Empfang der Ware am Bestimmungsort. Art. 10 Garantie AMPCO verpflichtet sich, alle Teile, die durch Materialfehler oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar sind, so rasch wie möglich zu ersetzen. Die defekten Teile gehören der AMPCO und sind gemäss Instruktionen zurückzusenden. Nach Ankunft wird das defekte Material gutgeschrieben. Ausser dieser Garantie übernimmt AMPCO unter Vorbehalt von Art. 199 OR keinerlei weitergehende Haftung. Insbesondere sind weitergehende Ansprüche wie die Wandelung des Vertrages oder den Ersatz eines Teils des Kaufpreises (Minderung) ausgeschlossen, sowie die Geltendmachung jeglicher Schadenersatzansprüche. Art. 11 Unterlagen Die in der Druckschrift von AMPCO gemachten Angaben dienen ausschliesslich der Beschreibung der Produkte. Die Angaben beruhen auf sorgfältiger Prüfung; jegliche Haftung für formale oder inhaltliche Fehler der Druckschrift, insbesondere für Druck- und Übersetzungsfehler, ist ausgeschlossen. Zusicherungen bezüglich des Vorhandenseins bestimmter Eigenschaften oder des Verwendungszwecks der Waren bedürfen stets einer schriftlichen Vereinbarung zwischen AMPCO und dem Besteller. Art. 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht. Der Gerichtsstand für alle AMPCO betreffenden Streitigkeiten ist Freiburg, Schweiz. Art. 13 Kenntnisnahme der AVG Hiermit erklärt der Besteller ausdrücklich, den Inhalt der vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen zu haben und die Bedingungen anzuerkennen. AMPCO METAL SA Der Besteller .................................... .................................... [email protected] v2-02.008 www.ampcometal.com
© Copyright 2025 ExpyDoc