santésuisse Römerstrasse 20 Postfach 1561 CH-4502 Solothurn Tel. +41 32 625 41 41 Fax +41 32 625 41 51 [email protected] www.santesuisse.ch Für Rückfragen: Isabel Kohler Direktwahl: +41 32 625 4131 [email protected] [email protected] Bundesamt für Gesundheit Abteilung Versicherungsaufsicht Sektion Unfallversicherung Hessstrasse 27E 3003 Bern Solothurn, 20. August 2015 Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Anpassung des minimal versicherten Verdienstes in der freiwilligen Versicherung; Stellungnahme santésuisse im Rahmen der Anhörung Sehr geehrte Damen und Herren Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 29. Juni 2015 und danken Ihnen, dass Sie uns die Gelegenheit eingeräumt haben, zur Anpassung der Verordnung über die Unfallversicherung Stellung zu nehmen. santésuisse vertritt die Interessen der UVG-Versicherer gemäss Art. 68 Abs. 1 lit. c UVG (Krankenkassen im Sinne des KVG). santésuisse erachtet die vorgeschlagene Änderung grundsätzlich als sinnvoll. Der vorgeschlagene Zeitpunkt (1.1.2016) für die Inkrafttretung der Änderung kann jedoch von den Versicherern unmöglich eingehalten werden. Bereits im November 2014 stand fest, den höchstversicherbaren Verdienst per 1. Januar 2016 auf CHF 148‘200.- zu erhöhen. In der Zwischenzeit haben die Versicherer die notwendigen Anpassungen (IT, Vertrieb, Underwriting) vorgenommen, so dass ein reibungsloser Ablauf per 1. Januar 2016 gewährleistet ist. Weitere Anpassungen, wie der zur Diskussion stehende minimal versicherbare Verdienst in der freiwilligen Versicherung, hätte bereits zu diesem Zeitpunkt beschlossen werden müssen, um diesen korrekt in die Abläufe der Gesellschaften einbauen zu können. Wir bitten Sie höflich um Kenntnisnahme und bedanken uns, dass Sie unsere Anmerkung bei der Anpassung der Verordnung miteinbeziehen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse santésuisse Generalsekretariat Verena Nold Direktorin Isabel Kohler Muster, lic. iur., Fürsprecherin Generalsekretärin
© Copyright 2024 ExpyDoc