Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV

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Bundesamt für Gesundheit
Abteilung Versicherungsaufsicht
Sektion Unfallversicherung
Hessstrasse 27E
3003 Bern
Solothurn, 20. August 2015
Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Anpassung des minimal versicherten Verdienstes in der freiwilligen Versicherung; Stellungnahme santésuisse im Rahmen der Anhörung
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 29. Juni 2015 und danken Ihnen, dass Sie uns die
Gelegenheit eingeräumt haben, zur Anpassung der Verordnung über die Unfallversicherung
Stellung zu nehmen.
santésuisse vertritt die Interessen der UVG-Versicherer gemäss Art. 68 Abs. 1 lit. c UVG (Krankenkassen im Sinne des KVG). santésuisse erachtet die vorgeschlagene Änderung grundsätzlich als sinnvoll. Der vorgeschlagene Zeitpunkt (1.1.2016) für die Inkrafttretung der Änderung
kann jedoch von den Versicherern unmöglich eingehalten werden. Bereits im November 2014
stand fest, den höchstversicherbaren Verdienst per 1. Januar 2016 auf CHF 148‘200.- zu erhöhen. In der Zwischenzeit haben die Versicherer die notwendigen Anpassungen (IT, Vertrieb,
Underwriting) vorgenommen, so dass ein reibungsloser Ablauf per 1. Januar 2016 gewährleistet
ist. Weitere Anpassungen, wie der zur Diskussion stehende minimal versicherbare Verdienst in
der freiwilligen Versicherung, hätte bereits zu diesem Zeitpunkt beschlossen werden müssen,
um diesen korrekt in die Abläufe der Gesellschaften einbauen zu können.
Wir bitten Sie höflich um Kenntnisnahme und bedanken uns, dass Sie unsere Anmerkung bei
der Anpassung der Verordnung miteinbeziehen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
santésuisse
Generalsekretariat
Verena Nold
Direktorin
Isabel Kohler Muster, lic. iur., Fürsprecherin
Generalsekretärin