Vorschau Wintersession 2016 Empfehlungen von santésuisse Geschäfte im Ständerat Datum Vorlage Empfehlung santésuisse Seite 13.Dez. 2016 16.3264 Mo. Nationalrat (SGK-NR). Praktikumsplätze in privaten Praxen und ausserklinischen Bereichen Ablehnen 2 13 Dez. 2016 16.3631 Mo. SGK-SR. Länger dauernde Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen Keine Empfehlung 3 santésuisse | Römerstrasse 20 | Postfach 1561 | 4502 Solothurn | T 032 625 41 41 | F 032 625 41 51 | [email protected] | www.santesuisse.ch 1 Ständerat, Dienstag, 13. Dezember 2016 16.3264 Praktikumsplätze in privaten Praxen und ausserklinischen Bereichen. Mo. SGK-NR. Inhalt der Vorlage Der Bundesrat wird beauftragt, eine Anpassung des KVG vorzulegen, um die Ausbildungstätigkeit für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe in privaten Praxen und weiteren ausserklinischen Situationen unter analoger Berücksichtigung der Ausbildungsleistungen des Ausbildners im stationären Bereich zu ermöglichen. Damit solle der sinkenden Anzahl von Ausbildungsplätzen bei steigendem Personalbedarf entgegengewirkt werden. Das soll über die Abrechnung von Leistungen von in Ausbildung stehenden Leistungserbringern nach Artikel 35 Absatz 2 Buchstabe d und e KVG mit Einbezug der praktischen Ausbildungskosten in die Tarifkalkulation geschehen oder über andere Wege, die ein Anbieten von Praktika in privaten Praxen und anderen ambulanten Leistungserbringern ohne wettbewerbsverzerrende Benachteiligungen gegenüber dem stationären Bereich ermöglichen. Position santésuisse Ein Mangel an Fachpersonal im Gesundheitswesen wird zwar häufig behauptet, der Sachverhalt ist aber nicht unbestritten: Alle internationalen Vergleiche der OECD zeigen hohe und höchste Dichten an Ärzten und Pflegepersonal in der Schweiz. Würden die massiven Überkapazitäten in den Spitälern etc. abgebaut, gäbe es heute und in Zukunft eine Entspannung sowohl an der Personalfront wie auch bei den zu rasch wachsenden Gesundheitskosten. Die geforderte Finanzierung würde zu einer Mengenausweitung führen und sie wäre auch anfällig für das Ausnützen von angestellten Auszubildenden zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Zudem würde auf diesem Weg eine einseitige Erhöhung des rein durch Prämien finanzierten OKPTeils erfolgen. Anders als im stationären Bereich, wo ein Kostenteiler gilt, würden die Kantone anteilsmässig keine Kosten übernehmen. santésuisse lehnt den Vorstoss deshalb ab. Zusammenfassend - Der behauptete Mangel an Fachpersonal im Gesundheitswesen kann aufgrund der OECD-Vergleiche nicht belegt werden. - Würden die massiven Überkapazitäten vor allem in den Spitälern abgebaut, ergäbe sich heute und in Zukunft eine natürliche Entspannung an der Personalfront. Zusätzlich würden die Gesundheitskosten weniger rasant steigen. - Der vorgeschlagene ist der falsche Weg: Die Folge wäre eine Mengenausweitung. Ausserdem droht die Ausnützung von angestellten Auszubildenden zu Lasten OKP. - santésuisse lehnt den Vorstoss ab. Empfehlung santésuisse: Ablehnen Weitere Auskünfte: Daniel Habegger, santésuisse Bern, 031 326 63 61, [email protected] santésuisse | Römerstrasse 20 | Postfach 1561 | 4502 Solothurn | T 032 625 41 41 | F 032 625 41 51 | [email protected] | www.santesuisse.ch 2 Ständerat, Dienstag 13. Dezember 2016 16.3631 Mo. SGK-SR. Länger dauernde Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen Inhalt der Vorlage Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Erwerbsersatzordnung eine Bestimmung vorzuschlagen, die für Fälle, in denen ein Neugeborenes über drei Wochen im Spital verbleiben muss, eine länger dauernde Mutterschaftsentschädigung vorsieht. Position santésuisse - Das Geschäft betrifft nicht das KVG - santésuisse verzichtet auf eine Empfehlung santésuisse: Keine Empfehlung Weitere Auskünfte: Daniel Habegger, santésuisse Bern, 031 326 63 61, [email protected] santésuisse | Römerstrasse 20 | Postfach 1561 | 4502 Solothurn | T 032 625 41 41 | F 032 625 41 51 | [email protected] | www.santesuisse.ch 3
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