Annehmen - Santésuisse

Vorschau Frühjahrssession 2017
Empfehlungen von santésuisse
Geschäfte im Nationalrat
Datum
Vorlage
Empfehlung santésuisse
13. März 2017
16.3909 Po. SGK-NR. Rechtliche Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex
Annehmen
Seite
3
Zusätzlich
Im Nationalrat eventuell behandelte Vorstösse aus dem EDI
Vorlage
Empfehlung
santésuisse
15.3062 Po. Hardegger. Unethische Metho-
Annehmen
Die entsprechenden Kickbacks sind unethisch und geeignet, das Problem der
Mengenausweitung noch zu vergrössern
Keine
Empfehlung
Zu Drogen- und ähnlichen Themen nimmt
santésuisse in der Regel nicht Stellung.
Keine
Empfehlung
Zu Drogen- und ähnlichen Themen nimmt
santésuisse in der Regel nicht Stellung.
Ablehnen
Um wegweisende Reformen herbeizuführen, müssten die Kompetenzen zwischen
Bund und Kantonen neu aufgeteilt werden. Das Postulat sieht aber keine wesentlichen Änderungen vor.
Keine
Empfehlung
Zu Drogen- und ähnlichen Themen nimmt
santésuisse in der Regel nicht Stellung.
den bei der Überweisung von Patientinnen
und Patienten
15.3143 Mo. Geissbühler. Kampagne zur
Cannabisprävention als wichtiger Beitrag zur
Gesundheitsförderung
15.3146 Mo. Estermann. Ritalinkonsum in
der Schweiz. Die Rüge der Uno ernst nehmen!
15.3176 Po. Fraktion G. Neues Rahmengesetz Gesundheit
15.3229 Po. Geissbühler. Kostenvergleich
von Substitutionsbehandlungen und abstinenzorientierten Therapien
Kurzbegründung
santésuisse | Römerstrasse 20 | Postfach 1561 | 4502 Solothurn | T 032 625 41 41 | F 032 625 41 51 | [email protected] | www.santesuisse.ch
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Vorlage
Empfehlung
santésuisse
15.3283 Mo. Humbel. Mehr Effizienz und
Ablehnen
Der Vorstoss ist kaum ein wirksamer Beitrag, um die tatsächlichen Probleme – die
ungebremste Kostenentwicklung auf der
Leistungsseite – einzudämmen. Im Sinne
einer Auslegeordnung wäre allenfalls ein
entsprechendes Postulat prüfenswert.
Annehmen
Bei Überversorgung müssen tiefere Preise bzw. Taxpunktwerte ernsthaft geprüft
werden wie das sonst in der Wirtschaft
auch der Fall ist.
Keine
Empfehlung
santésuisse geht davon aus, dass objektive, wissenschaftlich belegte Sachverhalte
darüber entscheiden, wer zur Blutspende
geeignet ist.
Annahme
Die Verpflichtung, eine Rechnungskopie
dem Patienten zuzustellen, betrifft die
Leistungserbringer. Allenfalls muss der
Vollzug verbessert werden.
Kinder nicht ausklammern
Keine
Empfehlung
Der Vorstoss betrifft nicht das KVG und
verwandte Gesetze.
15.3464 Po. Cassis. Krankenversiche-
Annehmen
Eine Entflechtung der Mehrfachrolle der
Kantone ist unerlässlich, um die Qualität
und Effizient unseres Gesundheitswesens
zu verbessern. Der Bundesrat will aber
offensichtlich einer notwendigen Diskussion ausweichen, statt den Stier endlich
bei den Hörnern zu packen.
Ablehnen
Die Frage ist nicht prioritär und sie wird
zudem im Rahmen der laufenden ELRevision geprüft.
Transparenz im schweizerischen Sozialversicherungssystem
15.3385 Mo. Fraktion RL. Gesundheitswesen. Ausgewogene Versorgung dank differenzierten Taxpunktwerten in den KVGTarifen statt erneuter Zulassungsstopp
15.3401 Mo. Fraktion BD. Blutspende. Aufhebung der veralteten und diskriminierenden
Beschränkungen
15.3455 Po. Guhl. Gesundheitswesen.
Rechnungen oder Kopien immer an Patienten als Mittel zur Kostensenkung
15.3456 Po. Schmid-Federer. Pflegende
rungsgesetz. Roadmap zur Entflechtung der
Mehrfachrolle der Kantone
15.3465 Mo. Cassis. Krankenversicherung.
Keine Prämiengeschenke vom Staat
Kurzbegründung
santésuisse | Römerstrasse 20 | Postfach 1561 | 4502 Solothurn | T 032 625 41 41 | F 032 625 41 51 | [email protected] | www.santesuisse.ch
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Nationalrat, Montag, 13. März 2017
16.3909 Po. SGK-NR. Rechtliche Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex
Inhalt der Vorlage
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, inwiefern private und öffentliche Spitexorganisationen bzw. ihre Kundinnen und Kunden nicht gleichgestellt sind.
Wichtig dabei ist aufzuzeigen, wo es Unterschiede in Bezug auf die Gleichbehandlung (in Bezug auf Rechte und Pflichten) gibt. Ebenso soll der Bericht aufzeigen, wie allfällige Unterschiede eliminiert werden können. Dabei ist der Fokus auf die Finanzierung, Mehrwertsteuer, Qualität, Anstellungsbedingungen, Ausund Weiterbildungsverpflichtung und Versorgungssicherheit zu legen.
Position santésuisse
Aus Sicht von santésuisse dürften privat-rechtliche Organisationen gegenüber öffentlich-rechtlichen Institutionen nicht benachteiligt werden. Der Bundesrat zeigt in seiner Antwort auf, dass die Ungleichbehandlung
zum einen bei tatsächlich ungleichen Sachverhalten (steuerliche Belastung privater Gewinne) erfolgt und
dass zum anderen vor allem die Kantone für die Spitex zuständig sind.
Nach dem geltenden Mehrwertsteuergesetz sind die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen SpitexOrganisationen bereits weitgehend gleichgestellt. Sowohl die durch öffentlich-rechtliche als auch die durch
privatrechtliche Einrichtungen erbrachten Leistungen der Kranken- und Grundpflege sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen, sofern sie ärztlich verordnet sind.
Zusammenfassend
- Der Handlungsbedarf betrifft allenfalls die kantonale Ebene.
- Im Sinne einer Auslegeordnung kann dem Postulat zugestimmt werden.
Empfehlung santésuisse:
Annehmen
Weitere Auskünfte: Daniel Habegger, santésuisse Bern, 031 326 63 61, [email protected]
santésuisse | Römerstrasse 20 | Postfach 1561 | 4502 Solothurn | T 032 625 41 41 | F 032 625 41 51 | [email protected] | www.santesuisse.ch
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