Vorschau Frühjahrssession 2017 Empfehlungen von santésuisse Geschäfte im Nationalrat Datum Vorlage Empfehlung santésuisse 13. März 2017 16.3909 Po. SGK-NR. Rechtliche Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex Annehmen Seite 3 Zusätzlich Im Nationalrat eventuell behandelte Vorstösse aus dem EDI Vorlage Empfehlung santésuisse 15.3062 Po. Hardegger. Unethische Metho- Annehmen Die entsprechenden Kickbacks sind unethisch und geeignet, das Problem der Mengenausweitung noch zu vergrössern Keine Empfehlung Zu Drogen- und ähnlichen Themen nimmt santésuisse in der Regel nicht Stellung. Keine Empfehlung Zu Drogen- und ähnlichen Themen nimmt santésuisse in der Regel nicht Stellung. Ablehnen Um wegweisende Reformen herbeizuführen, müssten die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen neu aufgeteilt werden. Das Postulat sieht aber keine wesentlichen Änderungen vor. Keine Empfehlung Zu Drogen- und ähnlichen Themen nimmt santésuisse in der Regel nicht Stellung. den bei der Überweisung von Patientinnen und Patienten 15.3143 Mo. Geissbühler. Kampagne zur Cannabisprävention als wichtiger Beitrag zur Gesundheitsförderung 15.3146 Mo. Estermann. Ritalinkonsum in der Schweiz. Die Rüge der Uno ernst nehmen! 15.3176 Po. Fraktion G. Neues Rahmengesetz Gesundheit 15.3229 Po. Geissbühler. Kostenvergleich von Substitutionsbehandlungen und abstinenzorientierten Therapien Kurzbegründung santésuisse | Römerstrasse 20 | Postfach 1561 | 4502 Solothurn | T 032 625 41 41 | F 032 625 41 51 | [email protected] | www.santesuisse.ch 1 Vorlage Empfehlung santésuisse 15.3283 Mo. Humbel. Mehr Effizienz und Ablehnen Der Vorstoss ist kaum ein wirksamer Beitrag, um die tatsächlichen Probleme – die ungebremste Kostenentwicklung auf der Leistungsseite – einzudämmen. Im Sinne einer Auslegeordnung wäre allenfalls ein entsprechendes Postulat prüfenswert. Annehmen Bei Überversorgung müssen tiefere Preise bzw. Taxpunktwerte ernsthaft geprüft werden wie das sonst in der Wirtschaft auch der Fall ist. Keine Empfehlung santésuisse geht davon aus, dass objektive, wissenschaftlich belegte Sachverhalte darüber entscheiden, wer zur Blutspende geeignet ist. Annahme Die Verpflichtung, eine Rechnungskopie dem Patienten zuzustellen, betrifft die Leistungserbringer. Allenfalls muss der Vollzug verbessert werden. Kinder nicht ausklammern Keine Empfehlung Der Vorstoss betrifft nicht das KVG und verwandte Gesetze. 15.3464 Po. Cassis. Krankenversiche- Annehmen Eine Entflechtung der Mehrfachrolle der Kantone ist unerlässlich, um die Qualität und Effizient unseres Gesundheitswesens zu verbessern. Der Bundesrat will aber offensichtlich einer notwendigen Diskussion ausweichen, statt den Stier endlich bei den Hörnern zu packen. Ablehnen Die Frage ist nicht prioritär und sie wird zudem im Rahmen der laufenden ELRevision geprüft. Transparenz im schweizerischen Sozialversicherungssystem 15.3385 Mo. Fraktion RL. Gesundheitswesen. Ausgewogene Versorgung dank differenzierten Taxpunktwerten in den KVGTarifen statt erneuter Zulassungsstopp 15.3401 Mo. Fraktion BD. Blutspende. Aufhebung der veralteten und diskriminierenden Beschränkungen 15.3455 Po. Guhl. Gesundheitswesen. Rechnungen oder Kopien immer an Patienten als Mittel zur Kostensenkung 15.3456 Po. Schmid-Federer. Pflegende rungsgesetz. Roadmap zur Entflechtung der Mehrfachrolle der Kantone 15.3465 Mo. Cassis. Krankenversicherung. Keine Prämiengeschenke vom Staat Kurzbegründung santésuisse | Römerstrasse 20 | Postfach 1561 | 4502 Solothurn | T 032 625 41 41 | F 032 625 41 51 | [email protected] | www.santesuisse.ch 2 Nationalrat, Montag, 13. März 2017 16.3909 Po. SGK-NR. Rechtliche Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex Inhalt der Vorlage Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, inwiefern private und öffentliche Spitexorganisationen bzw. ihre Kundinnen und Kunden nicht gleichgestellt sind. Wichtig dabei ist aufzuzeigen, wo es Unterschiede in Bezug auf die Gleichbehandlung (in Bezug auf Rechte und Pflichten) gibt. Ebenso soll der Bericht aufzeigen, wie allfällige Unterschiede eliminiert werden können. Dabei ist der Fokus auf die Finanzierung, Mehrwertsteuer, Qualität, Anstellungsbedingungen, Ausund Weiterbildungsverpflichtung und Versorgungssicherheit zu legen. Position santésuisse Aus Sicht von santésuisse dürften privat-rechtliche Organisationen gegenüber öffentlich-rechtlichen Institutionen nicht benachteiligt werden. Der Bundesrat zeigt in seiner Antwort auf, dass die Ungleichbehandlung zum einen bei tatsächlich ungleichen Sachverhalten (steuerliche Belastung privater Gewinne) erfolgt und dass zum anderen vor allem die Kantone für die Spitex zuständig sind. Nach dem geltenden Mehrwertsteuergesetz sind die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen SpitexOrganisationen bereits weitgehend gleichgestellt. Sowohl die durch öffentlich-rechtliche als auch die durch privatrechtliche Einrichtungen erbrachten Leistungen der Kranken- und Grundpflege sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen, sofern sie ärztlich verordnet sind. Zusammenfassend - Der Handlungsbedarf betrifft allenfalls die kantonale Ebene. - Im Sinne einer Auslegeordnung kann dem Postulat zugestimmt werden. Empfehlung santésuisse: Annehmen Weitere Auskünfte: Daniel Habegger, santésuisse Bern, 031 326 63 61, [email protected] santésuisse | Römerstrasse 20 | Postfach 1561 | 4502 Solothurn | T 032 625 41 41 | F 032 625 41 51 | [email protected] | www.santesuisse.ch 3
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