AUFwärTs! - Thermenhotel Radkersburger Hof

KURINFORMATION
GÜLTIG AB 03.01.2016
wär s
AUF
T
!
ERLEBEN. ERHOLEN. GENIESSEN
Salzburg/Linz
D
Wien CS H
A9
A2
Graz
A2
SEHR GEEHRTER
KURGAST,
wir freuen uns, dass Sie unser Haus für Ihren
Kuraufenthalt gewählt haben. Der Leistungsumfang
im Rahmen Ihres Kuraufenthaltes ist vertraglich mit
Ihrer Krankenkasse bzw. Pensionsversicherungsanstalt und unserem Haus geregelt. Die wichtigsten
Informationen darüber, sowie die Hausordnung
finden Sie in dieser Broschüre. Bitte lesen Sie diese
genau durch, um evtl. Rückfragen noch rechtzeitig
an uns stellen zu können.
TERMINVERGABE
Für Auskünfte stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen
in der zentralen Reservierung von Montag bis Freitag zwischen 08.00 Uhr und 14.00 Uhr, unter der
Telefonnummer 03476-3560 506 zur Verfügung.
Feiertage ausgenommen.
Für Ihre Begleitperson haben wir auch ein spezielles
Arrangementangebot, welches Sie im Anhang finden
(näheres auch im Internet oder in unserer Preisliste).
I
B66
Feldbach
B69
Klagenfurt
A9
Maribor
SLO
DER WEG ZU UNS
MIT DEM AUTO VON WIEN
A2 bis Abfahrt Ilz, dann Bundesstraße B66
über Riegersburg, Feldbach, Bad Gleichenberg,
Halbenrain bis Bad Radkersburg
MIT DEM AUTO VON GRAZ
A9 bis Abfahrt Vogau-Straß, dann
Bundesstraße B69, über Gosdorf, Halbenrain
bis Bad Radkersburg
MIT DER BAHN
bis Spielfeld-Straß, dann weiter bis Bad
Radkersburg
Gerne holen wir Sie auch vom Bahnhof Bad Radkersburg gegen rechtzeitige Voranmeldung und
gegen einen Unkostenbeitrag (siehe Preisliste) ab.
AUSZUG AUS DEM RAHMENVERTRAG DES
HAUPTVERBANDES DER ÖSTERREICHISCHEN
SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER
§ 2 Einweisung
(4) Das Kurheilverfahren der Versicherten auf Kosten des SVT in der Kureinrichtung ist grundsätzlich
nur über eine vorherige schriftliche Kostenübernahmeerklärung des SVT möglich.
§ 4 Leistungen
(1) Leistungen für Versicherte:
a) Die Unterbringung erfolgt nach Maßgabe der
Aufnahmeverpflichtung (§ 2 Abs. 1) grundsätzlich in
Ein- oder Zweibettzimmern mit Dusche und WC in
der in § 1 Abs. 1 konkret angeführten Einrichtung
nach den Standards der Anlage 2.
b) Vollpension (für An- und Abreisetag insgesamt
drei Mahlzeiten); soweit diese im Kurantrag bzw.
bei der Anfangsuntersuchung als notwendige oder
zweckmäßige Maßnahme festgelegt wird, ist die
Verpflegung in Form einer Reduktions- bzw. Diätkost
zu erbringen.
§ 5 Sonstige Betreuung
1) Die Kureinrichtung hat insbesondere durch eine
Haus- und Kurordnung, die dem Versicherten nachweislich zur Kenntnis zu bringen sind, dafür zu sorgen,
dass jeder Versicherte alle ihm verordneten Therapien
(Leistungen) ordnungsgemäß in Anspruch nimmt und
durch sein Verhalten den Kurerfolg nicht gefährdet.
Schwerwiegende Verstöße gegen die Haus- und/
oder Kurordnung sowie die Außerachtlassung der
ärztlichen Anweisungen sind zu dokumentieren. Der
SVT ist unverzüglich bei schwerwiegenden Verstößen
zu benachrichtigen, wobei die Konsequenzen für den
Versicherten gemeinsam festzulegen sind. Ein völlig
unzumutbares Verhalten des Versicherten berechtigt
die Kureinrichtung zum Abbruch der Kur.
5) Eine Kurunterbrechung (z.B. an Wochenenden,
verlängerten Wochenenden), die jeweils von 0:00
Uhr bis 24:00 Uhr dauert, ist grundsätzlich unzulässig. In begründeten Fällen ist das Einvernehmen
mit dem SVT herzustellen.
§ 8 Beendigung des Heilverfahrens
3) Bei einer vorzeitigen Entlassung des Versicherten
aus medizinischen Gründen ist in jedem Fall zwischen der Kureinrichtung sowie dem SVT Einvernehmen herzustellen.
6) Die vorzeitige Beendigung eines Kuraufenthaltes
aus nicht medizinischen Gründen bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des SVT.
§ 9 Abrechnung
1) die Kureinrichtung ist verpflichtet, die von Versicherten – aufgrund gesetzlicher Bestimmungen – zu
leistenden Zuzahlungen, in der vom SVT vorgeschriebenen Höhe, bei Antritt der Kur für den SVT
einzuheben und als Vorauszahlung für die nachfolgende Abrechnung zu verrechnen.
Anlage 1 zum Rahmenvertrag
Medizinisches Leistungsprofil
3.3.3. Therapiezusammenstellung
Sämtliche Therapien sind ausnahmslos vom Arzt
auszuwählen und anzuordnen. Die Therapien sind
über den Tag sowohl hinsichtlich Zusammenstellung als auch Abfolge der Anwendungen sinnvoll zu
verteilen. Besonders hoher Stellenwert kommt den
Gruppen 2 – Heil- bzw. Krankengymnastik (trocken oder
Unterwasser) und med. Trainingstherapie / Gruppe, 9
– Ernährungsberatung, 11 – Beratungen und RaucherBeratung für Raucher, im Therapieplan zu.
5. Sonstiges
In der Kureinrichtung ist jedenfalls sicherzustellen:
Nachtruhe zumindest von 22:30 Uhr bis 06:00
Uhr. Besucherregelung mit Bedachtnahme auf ungestörten therapeutischen Betrieb.
Stand Juli 2014
Pensionswurde von der
lichen
Unser Betrieb
der höchstmög
it
m
lt
ta
ns
sa
für seine
versicherung
von 5 Kugeln
Auszeichnung
t.
Qualität belohn
HAUSORDNUNG
ANREISE/ABREISE
Sie werden ersucht, am Anreisetag zwischen
14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Hotel einzutreffen.
Am Abreisetag steht Ihnen das Zimmer bis 11.00
Uhr zur Verfügung. Gepäck kann im Gepäckraum
an der Rezeption deponiert werden. Eine vorzeitige
Abreise ist nur mit schriftlicher Genehmigung Ihres
Versicherungsträgers möglich – siehe auch Auszug
des Rahmenvertrags.
BEGLEITPERSONEN
sind grundsätzlich an der Rezeption frühzeitig anzumelden, ihr Aufenthalt ist kostenpflichtig und wird
laut aktueller Preisliste verrechnet.
BESUCHERREGELUNG
Besuchern, die nicht im Haus wohnen, steht neben
der Hotelbar auch die Kurkonditorei als Wartezone zur Verfügung. Der Zutritt in den Therapie- und
Wellnessbereich, sowie in die Zimmer ist nicht
gestattet.
EXTRAKOSTEN
Sonstige Konsumationen, Leihgebühren oder
Telefonkosten sind spätestens am Abreisetag an
der Rezeption in bar oder mittels Bankomat- bzw.
Kreditkarte zu begleichen und können mit dem
Versicherungsträger nicht rückverrechnet werden.
HANDYVERBOT
Das Telefonieren mit Mobiltelefonen (Handys) ist in
den Wellnessbereichen, im Restaurant und dem
Therapiebereich nicht erlaubt!
NACHTRUHE
Um 22.00 Uhr werden alle Eingänge geschlossen. Im
Sinne aller ist in den Zimmern, Balkonen, Gängen und
auf den Terrassen ab 22.00 Uhr die Nachtruhe einzuhalten.
NICHTRAUCHERSCHUTZ
Das Nichtraucherschutzgesetz wurde verschärft
und daher bitten wir Sie sich an dieses Gesetz
zu halten. Den Rauchern stehen ausgewiesene
Bereiche zur Verfügung. Außerhalb dieser ist das
Rauchen verboten!
RESTAURANT
Wir bieten Ihnen alle Mahlzeiten in Buffetform an
und bitten Sie, das Restaurant ausschließlich in
Straßenkleidern zu betreten. Die Mitnahme von
Speisen und Getränken vom Buffet aus dem Restaurant ist nicht gestattet. Die Öffnungszeiten finden
Sie am Restauranteingang und können saisonal
variieren.
SELBSTBEHALT
Sofern vom SVT ein Selbstbehalt vorgeschrieben
wurde, ist dieser vor Kurantritt auf unser Konto
bei der Salzburger Sparkasse Bank AG, IBAN AT68
2040 4004 0024 4210, BIC SBGSAT2S zu überweisen oder spätestens 3 Tage nach Anreise in bar
oder mittels Bankomatkarte an der Rezeption zu
begleichen. Gutscheine oder Kreditkarten können
leider nicht zur Bezahlung herangezogen werden.
THERAPIEN
Therapien werden von Montag bis Freitag ganztags,
sowie samstags bis 13.00 Uhr verabreicht. Sollte
ein Montag oder Samstag ein Feiertag sein, werden die Therapien wie an regulären Arbeitstagen
durchgeführt. Feiertage zwischen Dienstag und
Freitag sowie an einem Sonntag sind therapiefrei.
An An- und Abreisetagen werden keine Therapien
durchgeführt.
UNTERBRINGUNG
Die Unterbringung erfolgt in Zweibettzimmern.
Auf ausdrücklichen Wunsch können wir Ihnen ein
Doppelzimmer zur Alleinbenützung mit Aufzahlung
anbieten. Dieser Zuschlag kann mit dem Versicherungsträger nicht rückverrechnet werden.
ZIMMERREINIGUNG
Ihr Zimmer wird sechsmal pro Woche, zwischen
08.00 Uhr und 13.00 Uhr gereinigt. Sonntags
und am Tag vor Ihrer Abreise reinigen wir nur
bei Bedarf.
SONSTIGES
Wir gehen davon aus, dass Sie als Kurgast keine
Pflege- oder Betreuungsperson benötigen, da dies
im Haus nicht möglich ist. Ein unentschuldigter
Nichtantritt des Heilverfahrens wird dem Versicherungsträger unverzüglich mitgeteilt. Ein Verstoß
gegen die Haus- und Anstaltsordnung kann zum
Abbruch des Heilverfahrens führen. Ein neuer
Termin in unserem Haus wird in diesen Fällen
nicht mehr reserviert. Weitere Informationen
finden sie in der Hotelinformation.
REISECHECKLISTE
WAS SIE NICHT VERGESSEN SOLLTEN!
WICHTIGE DOKUMENTE
Impfpass
Kreditkarte/EC-Karte (noch gültig?)
Ausweise (noch gültig?)
Befund der letzten 12 Monate
Röntgenbilder der letzten 12 Monate
E-Card (Krankenkassenkarte)
Notfalltelefonnummer (Freund/Angehöriger)
SPORT UND FREIZEIT
Bademantel
Badetücher
Badekleidung
Badeschuhe
Badetasche
Jogging- oder Trainingsanzug
evtl. Fahrrad
evtl. Nordic Walking-Stöcke
Sportschuhe
KLEIDUNG
Unterwäsche
Strümpfe/Socken
Hemd/Bluse/T-Shirts
Jacken
lange/kurze Hosen
Schlafanzug/Nachthemd
ggf. Regenjacke/Regenschirm
Schuhe/Hausschuhe
PARTNERPAUSCHALE
Pullover
Schal/Halstuch/Kopftuch/Mütze
Handschuhe
Kleider-/Schuhputzbürste
Gürtel
KÖRPERPFLEGE
Kamm
Zahnbürste/-seide/-paste
Haarbürste/-gel
Rasierzeug
Sonnenmilch/After-Sun
Gesichts-/Handcreme
Körpercreme/Bodylotion
Nagelfeile/-schere/-bürste
Taschentücher
Waschlappen
SONSTIGES
Bücher/Zeitschriften
Batterien/Ladegerät
Ersatzbrille/Sonnenbrille/Kontaktlinsenpflege
Gesundheitspolster/Nackenrolle etc.
Wecker
Fotoapparat
MEDIKAMENTE
Bringen Sie bitte alle Medikamente, die Sie täglich
oder bei Bedarf benötigen, in ausreichender Menge
mit bzw. ein entsprechendes Rezept.
Gültig nur für Begleitpersonen einer bewilligten dreiwöchigen stationären Kur des Sozialversicherungsträgers im selben Zimmer wie der Kurgast.
Übernachtung mit Vollpension (Buffet im Rahmen
des kulinarischen Kur-Angebotes) sowie kostenlose
Nutzung des Thermalhallenbades im Haus.
92,00
im Zimmer des Kurgastes für 1 Nacht
580,00*
im Zimmer des Kurgastes für 1 Woche
im Zimmer des Kurgastes für
1.537,00*
3 Wochen
* Eine Aufteilung dieser Pauschalen auf Einzeltage
oder auf verschiedene Personen ist nicht möglich!
Preis exklusive Kur- und Nächtigungsabgabe.
Diese Preisliste/Information ist gültig ab
03.01.2016, alle vorangegangenen Preislisten
oder Informationen verlieren durch Erscheinen
dieser ihre Gültigkeit. Druckfehler und Preisänderungen vorbehalten.
PREISE FÜR
ZUSATZLEISTUNGEN
Bitte bringen Sie diese Bestätigung
unterschrieben zu Ihrer Kur mit!
BADETUCH
Reinigungsgebühr pro Woche
Kaution bei Verlust
10,00
25,00
BADEMANTEL
Reinigungsgebühr pro Woche
Kaution bei Verlust 10,00
25,00
THERAPIETUCH
wird Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt
Kaution bei Verlust
25,00
ABHOLSERVICE JE STRECKE
Voranmeldung mindestens 5 Tage vor Anreise.
Zeiten erfragen Sie bitte an der Rezeption DW 505
Name:
Bad Radkersburg Bahnhof
Graz Hauptbahnhof über
Thermenlandshuttle
Versicherungs-Nr.:
KOSTENPFLICHTIGE ZUSATZLEISTUNGEN
Diese können mit dem Versicherungsträger nicht
rückverrechnet werden. Preise in Euro
ZUSCHLAG FÜR EIN DOPPELZIMMER
zur Alleinbenutzung pro Nacht
TIEFGARAGENPLATZ
pro Tag
29,00
4,00
SAUNABENUTZUNG
pro Person für 3 Wochen
pro Person und Tag
75,00
9,00
14,00
Preis auf Anfrage
MINERALWASSER TRINKKUREN
Trinkkurbons erhalten Sie an der med. Leitstelle und
der Hotelrezeption. Diese Bons können im Restaurant eingelöst werden. Eine Rückverrechnung ist
nicht möglich.
Trinkkurbons täglich 1 Flasche Long Life (1L)
für 3 Wochen (21 Bons für je 1L Flasche) 43,00
für 2 Wochen (14 Bons für je 1L Flasche) 29,00
für 1 Woche (7 Bons für je 1L Flasche) 15,00
Durch meine Unterschrift bestätige ich, die Kurinformation inklusive Hausordnung und den kostenpflichtigen Leistungen erhalten und gelesen zu haben. Zusatzleistungen wurden von mir auf eigenen
Wunsch bestellt und ich wurde darauf aufmerksam
gemacht, dass eine Rückverrechnung mit dem Versicherungsträger nicht möglich ist.
BENUTZUNG DES THERMALHALLENBADES
sowie der Saunalandschaft am Abreisetag
pro Person
25,00
DATUM UND UNTERSCHRIFT
Thermenhotel Radkersburger Hof, Thermenstraße 22, 8490 Bad Radkersburg
Tel. +43(0)3476/3560-0, Fax +43(0)3476/3580, www.radkersburgerhof.at, [email protected]