KURINFORMATION GÜLTIG AB 03.01.2016 wär s AUF T ! ERLEBEN. ERHOLEN. GENIESSEN Salzburg/Linz D Wien CS H A9 A2 Graz A2 SEHR GEEHRTER KURGAST, wir freuen uns, dass Sie unser Haus für Ihren Kuraufenthalt gewählt haben. Der Leistungsumfang im Rahmen Ihres Kuraufenthaltes ist vertraglich mit Ihrer Krankenkasse bzw. Pensionsversicherungsanstalt und unserem Haus geregelt. Die wichtigsten Informationen darüber, sowie die Hausordnung finden Sie in dieser Broschüre. Bitte lesen Sie diese genau durch, um evtl. Rückfragen noch rechtzeitig an uns stellen zu können. TERMINVERGABE Für Auskünfte stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen in der zentralen Reservierung von Montag bis Freitag zwischen 08.00 Uhr und 14.00 Uhr, unter der Telefonnummer 03476-3560 506 zur Verfügung. Feiertage ausgenommen. Für Ihre Begleitperson haben wir auch ein spezielles Arrangementangebot, welches Sie im Anhang finden (näheres auch im Internet oder in unserer Preisliste). I B66 Feldbach B69 Klagenfurt A9 Maribor SLO DER WEG ZU UNS MIT DEM AUTO VON WIEN A2 bis Abfahrt Ilz, dann Bundesstraße B66 über Riegersburg, Feldbach, Bad Gleichenberg, Halbenrain bis Bad Radkersburg MIT DEM AUTO VON GRAZ A9 bis Abfahrt Vogau-Straß, dann Bundesstraße B69, über Gosdorf, Halbenrain bis Bad Radkersburg MIT DER BAHN bis Spielfeld-Straß, dann weiter bis Bad Radkersburg Gerne holen wir Sie auch vom Bahnhof Bad Radkersburg gegen rechtzeitige Voranmeldung und gegen einen Unkostenbeitrag (siehe Preisliste) ab. AUSZUG AUS DEM RAHMENVERTRAG DES HAUPTVERBANDES DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER § 2 Einweisung (4) Das Kurheilverfahren der Versicherten auf Kosten des SVT in der Kureinrichtung ist grundsätzlich nur über eine vorherige schriftliche Kostenübernahmeerklärung des SVT möglich. § 4 Leistungen (1) Leistungen für Versicherte: a) Die Unterbringung erfolgt nach Maßgabe der Aufnahmeverpflichtung (§ 2 Abs. 1) grundsätzlich in Ein- oder Zweibettzimmern mit Dusche und WC in der in § 1 Abs. 1 konkret angeführten Einrichtung nach den Standards der Anlage 2. b) Vollpension (für An- und Abreisetag insgesamt drei Mahlzeiten); soweit diese im Kurantrag bzw. bei der Anfangsuntersuchung als notwendige oder zweckmäßige Maßnahme festgelegt wird, ist die Verpflegung in Form einer Reduktions- bzw. Diätkost zu erbringen. § 5 Sonstige Betreuung 1) Die Kureinrichtung hat insbesondere durch eine Haus- und Kurordnung, die dem Versicherten nachweislich zur Kenntnis zu bringen sind, dafür zu sorgen, dass jeder Versicherte alle ihm verordneten Therapien (Leistungen) ordnungsgemäß in Anspruch nimmt und durch sein Verhalten den Kurerfolg nicht gefährdet. Schwerwiegende Verstöße gegen die Haus- und/ oder Kurordnung sowie die Außerachtlassung der ärztlichen Anweisungen sind zu dokumentieren. Der SVT ist unverzüglich bei schwerwiegenden Verstößen zu benachrichtigen, wobei die Konsequenzen für den Versicherten gemeinsam festzulegen sind. Ein völlig unzumutbares Verhalten des Versicherten berechtigt die Kureinrichtung zum Abbruch der Kur. 5) Eine Kurunterbrechung (z.B. an Wochenenden, verlängerten Wochenenden), die jeweils von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr dauert, ist grundsätzlich unzulässig. In begründeten Fällen ist das Einvernehmen mit dem SVT herzustellen. § 8 Beendigung des Heilverfahrens 3) Bei einer vorzeitigen Entlassung des Versicherten aus medizinischen Gründen ist in jedem Fall zwischen der Kureinrichtung sowie dem SVT Einvernehmen herzustellen. 6) Die vorzeitige Beendigung eines Kuraufenthaltes aus nicht medizinischen Gründen bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des SVT. § 9 Abrechnung 1) die Kureinrichtung ist verpflichtet, die von Versicherten – aufgrund gesetzlicher Bestimmungen – zu leistenden Zuzahlungen, in der vom SVT vorgeschriebenen Höhe, bei Antritt der Kur für den SVT einzuheben und als Vorauszahlung für die nachfolgende Abrechnung zu verrechnen. Anlage 1 zum Rahmenvertrag Medizinisches Leistungsprofil 3.3.3. Therapiezusammenstellung Sämtliche Therapien sind ausnahmslos vom Arzt auszuwählen und anzuordnen. Die Therapien sind über den Tag sowohl hinsichtlich Zusammenstellung als auch Abfolge der Anwendungen sinnvoll zu verteilen. Besonders hoher Stellenwert kommt den Gruppen 2 – Heil- bzw. Krankengymnastik (trocken oder Unterwasser) und med. Trainingstherapie / Gruppe, 9 – Ernährungsberatung, 11 – Beratungen und RaucherBeratung für Raucher, im Therapieplan zu. 5. Sonstiges In der Kureinrichtung ist jedenfalls sicherzustellen: Nachtruhe zumindest von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr. Besucherregelung mit Bedachtnahme auf ungestörten therapeutischen Betrieb. Stand Juli 2014 Pensionswurde von der lichen Unser Betrieb der höchstmög it m lt ta ns sa für seine versicherung von 5 Kugeln Auszeichnung t. Qualität belohn HAUSORDNUNG ANREISE/ABREISE Sie werden ersucht, am Anreisetag zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Hotel einzutreffen. Am Abreisetag steht Ihnen das Zimmer bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Gepäck kann im Gepäckraum an der Rezeption deponiert werden. Eine vorzeitige Abreise ist nur mit schriftlicher Genehmigung Ihres Versicherungsträgers möglich – siehe auch Auszug des Rahmenvertrags. BEGLEITPERSONEN sind grundsätzlich an der Rezeption frühzeitig anzumelden, ihr Aufenthalt ist kostenpflichtig und wird laut aktueller Preisliste verrechnet. BESUCHERREGELUNG Besuchern, die nicht im Haus wohnen, steht neben der Hotelbar auch die Kurkonditorei als Wartezone zur Verfügung. Der Zutritt in den Therapie- und Wellnessbereich, sowie in die Zimmer ist nicht gestattet. EXTRAKOSTEN Sonstige Konsumationen, Leihgebühren oder Telefonkosten sind spätestens am Abreisetag an der Rezeption in bar oder mittels Bankomat- bzw. Kreditkarte zu begleichen und können mit dem Versicherungsträger nicht rückverrechnet werden. HANDYVERBOT Das Telefonieren mit Mobiltelefonen (Handys) ist in den Wellnessbereichen, im Restaurant und dem Therapiebereich nicht erlaubt! NACHTRUHE Um 22.00 Uhr werden alle Eingänge geschlossen. Im Sinne aller ist in den Zimmern, Balkonen, Gängen und auf den Terrassen ab 22.00 Uhr die Nachtruhe einzuhalten. NICHTRAUCHERSCHUTZ Das Nichtraucherschutzgesetz wurde verschärft und daher bitten wir Sie sich an dieses Gesetz zu halten. Den Rauchern stehen ausgewiesene Bereiche zur Verfügung. Außerhalb dieser ist das Rauchen verboten! RESTAURANT Wir bieten Ihnen alle Mahlzeiten in Buffetform an und bitten Sie, das Restaurant ausschließlich in Straßenkleidern zu betreten. Die Mitnahme von Speisen und Getränken vom Buffet aus dem Restaurant ist nicht gestattet. Die Öffnungszeiten finden Sie am Restauranteingang und können saisonal variieren. SELBSTBEHALT Sofern vom SVT ein Selbstbehalt vorgeschrieben wurde, ist dieser vor Kurantritt auf unser Konto bei der Salzburger Sparkasse Bank AG, IBAN AT68 2040 4004 0024 4210, BIC SBGSAT2S zu überweisen oder spätestens 3 Tage nach Anreise in bar oder mittels Bankomatkarte an der Rezeption zu begleichen. Gutscheine oder Kreditkarten können leider nicht zur Bezahlung herangezogen werden. THERAPIEN Therapien werden von Montag bis Freitag ganztags, sowie samstags bis 13.00 Uhr verabreicht. Sollte ein Montag oder Samstag ein Feiertag sein, werden die Therapien wie an regulären Arbeitstagen durchgeführt. Feiertage zwischen Dienstag und Freitag sowie an einem Sonntag sind therapiefrei. An An- und Abreisetagen werden keine Therapien durchgeführt. UNTERBRINGUNG Die Unterbringung erfolgt in Zweibettzimmern. Auf ausdrücklichen Wunsch können wir Ihnen ein Doppelzimmer zur Alleinbenützung mit Aufzahlung anbieten. Dieser Zuschlag kann mit dem Versicherungsträger nicht rückverrechnet werden. ZIMMERREINIGUNG Ihr Zimmer wird sechsmal pro Woche, zwischen 08.00 Uhr und 13.00 Uhr gereinigt. Sonntags und am Tag vor Ihrer Abreise reinigen wir nur bei Bedarf. SONSTIGES Wir gehen davon aus, dass Sie als Kurgast keine Pflege- oder Betreuungsperson benötigen, da dies im Haus nicht möglich ist. Ein unentschuldigter Nichtantritt des Heilverfahrens wird dem Versicherungsträger unverzüglich mitgeteilt. Ein Verstoß gegen die Haus- und Anstaltsordnung kann zum Abbruch des Heilverfahrens führen. Ein neuer Termin in unserem Haus wird in diesen Fällen nicht mehr reserviert. Weitere Informationen finden sie in der Hotelinformation. REISECHECKLISTE WAS SIE NICHT VERGESSEN SOLLTEN! WICHTIGE DOKUMENTE Impfpass Kreditkarte/EC-Karte (noch gültig?) Ausweise (noch gültig?) Befund der letzten 12 Monate Röntgenbilder der letzten 12 Monate E-Card (Krankenkassenkarte) Notfalltelefonnummer (Freund/Angehöriger) SPORT UND FREIZEIT Bademantel Badetücher Badekleidung Badeschuhe Badetasche Jogging- oder Trainingsanzug evtl. Fahrrad evtl. Nordic Walking-Stöcke Sportschuhe KLEIDUNG Unterwäsche Strümpfe/Socken Hemd/Bluse/T-Shirts Jacken lange/kurze Hosen Schlafanzug/Nachthemd ggf. Regenjacke/Regenschirm Schuhe/Hausschuhe PARTNERPAUSCHALE Pullover Schal/Halstuch/Kopftuch/Mütze Handschuhe Kleider-/Schuhputzbürste Gürtel KÖRPERPFLEGE Kamm Zahnbürste/-seide/-paste Haarbürste/-gel Rasierzeug Sonnenmilch/After-Sun Gesichts-/Handcreme Körpercreme/Bodylotion Nagelfeile/-schere/-bürste Taschentücher Waschlappen SONSTIGES Bücher/Zeitschriften Batterien/Ladegerät Ersatzbrille/Sonnenbrille/Kontaktlinsenpflege Gesundheitspolster/Nackenrolle etc. Wecker Fotoapparat MEDIKAMENTE Bringen Sie bitte alle Medikamente, die Sie täglich oder bei Bedarf benötigen, in ausreichender Menge mit bzw. ein entsprechendes Rezept. Gültig nur für Begleitpersonen einer bewilligten dreiwöchigen stationären Kur des Sozialversicherungsträgers im selben Zimmer wie der Kurgast. Übernachtung mit Vollpension (Buffet im Rahmen des kulinarischen Kur-Angebotes) sowie kostenlose Nutzung des Thermalhallenbades im Haus. 92,00 im Zimmer des Kurgastes für 1 Nacht 580,00* im Zimmer des Kurgastes für 1 Woche im Zimmer des Kurgastes für 1.537,00* 3 Wochen * Eine Aufteilung dieser Pauschalen auf Einzeltage oder auf verschiedene Personen ist nicht möglich! Preis exklusive Kur- und Nächtigungsabgabe. Diese Preisliste/Information ist gültig ab 03.01.2016, alle vorangegangenen Preislisten oder Informationen verlieren durch Erscheinen dieser ihre Gültigkeit. Druckfehler und Preisänderungen vorbehalten. PREISE FÜR ZUSATZLEISTUNGEN Bitte bringen Sie diese Bestätigung unterschrieben zu Ihrer Kur mit! BADETUCH Reinigungsgebühr pro Woche Kaution bei Verlust 10,00 25,00 BADEMANTEL Reinigungsgebühr pro Woche Kaution bei Verlust 10,00 25,00 THERAPIETUCH wird Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt Kaution bei Verlust 25,00 ABHOLSERVICE JE STRECKE Voranmeldung mindestens 5 Tage vor Anreise. Zeiten erfragen Sie bitte an der Rezeption DW 505 Name: Bad Radkersburg Bahnhof Graz Hauptbahnhof über Thermenlandshuttle Versicherungs-Nr.: KOSTENPFLICHTIGE ZUSATZLEISTUNGEN Diese können mit dem Versicherungsträger nicht rückverrechnet werden. Preise in Euro ZUSCHLAG FÜR EIN DOPPELZIMMER zur Alleinbenutzung pro Nacht TIEFGARAGENPLATZ pro Tag 29,00 4,00 SAUNABENUTZUNG pro Person für 3 Wochen pro Person und Tag 75,00 9,00 14,00 Preis auf Anfrage MINERALWASSER TRINKKUREN Trinkkurbons erhalten Sie an der med. Leitstelle und der Hotelrezeption. Diese Bons können im Restaurant eingelöst werden. Eine Rückverrechnung ist nicht möglich. Trinkkurbons täglich 1 Flasche Long Life (1L) für 3 Wochen (21 Bons für je 1L Flasche) 43,00 für 2 Wochen (14 Bons für je 1L Flasche) 29,00 für 1 Woche (7 Bons für je 1L Flasche) 15,00 Durch meine Unterschrift bestätige ich, die Kurinformation inklusive Hausordnung und den kostenpflichtigen Leistungen erhalten und gelesen zu haben. Zusatzleistungen wurden von mir auf eigenen Wunsch bestellt und ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass eine Rückverrechnung mit dem Versicherungsträger nicht möglich ist. BENUTZUNG DES THERMALHALLENBADES sowie der Saunalandschaft am Abreisetag pro Person 25,00 DATUM UND UNTERSCHRIFT Thermenhotel Radkersburger Hof, Thermenstraße 22, 8490 Bad Radkersburg Tel. +43(0)3476/3560-0, Fax +43(0)3476/3580, www.radkersburgerhof.at, [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc