Anpassung unserer Allgemeinen

Anpassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum 21. März 2016 sowie
Einlagensicherung: Jährliche Übersendung „Informationsbogen für den Einleger“
Sehr geehrte Damen und Herren,
die am 21. März 2016 in Kraft tretenden neuen gesetzlichen Vorgaben zur Umsetzung der EUWohnimmobilienkreditrichtlinie sowie das im Jahre 2016 ferner wirksam werdende Gesetz zur
Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie führen zu einer Stärkung der Verbraucherrechte in der
Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunde.
Aufgrund dessen haben wir Nr. 13 und Nr. 19 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB
Banken) an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Umseitig abgedruckt finden Sie eine
Übersicht über die geänderten vertraglichen Regelungen. Die Anpassung der AGB-Banken wird zum
21. März 2016 wirksam.
Im vergangenen Jahr haben die AGB-Banken bereits eine Änderung bezüglich der Einlagensicherung
erfahren. Wir haben Sie durch unsere Aushänge in den Geschäftsräumen sowie über unsere
Internetseite und Kontoauszüge hierüber informiert. Diese Änderung haben wir ergänzend in die
Gegenüberstellung mit aufgenommen.
Wie mit Ihnen in Nr. 1 Abs. 2 AGB-Banken vereinbart, gilt Ihre Zustimmung zu den Änderungen als
erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht vor dem 21. März 2016 anzeigen. Sie können den mit uns
bestehenden Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem 21. März 2016 auch fristlos und kostenfrei
kündigen.
Gesetzliche Vorgaben verpflichten uns, Ihnen den anliegenden „Informationsbogen für den Einleger“
mindestens einmal jährlich zur Verfügung zu stellen und Sie hierdurch über Ihren gesetzlichen
Anspruch auf Entschädigung der Einlagen nach Maßgabe des neuen Einlagensicherungsgesetzes im
Falle einer Insolvenz zu informieren.
Bitte lassen Sie sich von diesem gesetzlich vorgeschriebenen Informationsbogen nicht verwirren oder
beunruhigen. Die Genossenschaftsbanken in Deutschland sind nach wie vor Teil einer starken
Gemeinschaft, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, einen unbeschränkten Schutz der Einlagen zu
ermöglichen. Dies geschieht über die Mitgliedschaft in der Sicherungseinrichtung der Volksbanken
und Raiffeisenbanken, der wir nach wie vor angehören.
Seit dem Bestehen der Sicherungseinrichtung
●
hat noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlagen erlitten
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mussten noch nie Einleger entschädigt werden
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hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.
Die neu geschaffene BVR Institutssicherung GmbH ist eine zusätzliche Säule unserer
Einlagensicherung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen wie gewohnt jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen aus der Schloßstadt Brühl
Brühler Bank eG