REG-FDD-K.057.01 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit dem folgenden „Informationsbogen für den Einleger“ unterrichten wir Sie gemäß § 23a Abs. 1 Satz 3 des Kreditwesengesetz über die gesetzliche Einlagensicherung. Außerdem sind Ihre Einlagen durch die österreichische Sicherungseinrichtung der Banken und Bankiers, der Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.H. geschützt. Nähere Informationen dazu finden Sie auf www.einlagensicherung.at INFORMATIONSBOGEN FÜR DEN EINLEGER Einlagen bei DenizBank (Wien) AG sind geschützt durch: Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.H. (1) Sicherungsobergrenze: EUR 100.000,- pro Einleger pro Kreditinstitut (2) Falls mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“, und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von EUR 100.000,- (2) Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: EUR 100.000,- gilt für jeden einzelnen Einleger (3) Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: 20 Arbeitstage bzw. bei Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen innerhalb von 30 Arbeitstagen bis zum 31. Mai 2016, bzw. 7. Arbeitstage ab dem 1. Juni 2016.(4) Währung der Erstattung: Euro Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Burgstraße 28 10178 Berlin Deutschland Kontaktdaten: Postanschrift Postfach 11 04 48 10834 Berlin Telefon: +49 (0)30 59 00 11 960 E-Mail: [email protected] Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH: www.edb-banken.de; Weitere Informationen: Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.H: www.einlagensicherung.at Hiermit bestätige ich, dass ich die oben angeführten Informationen zu der Einlagensicherung sowie die Fußnoten auf der Rückseite zur Kenntnis genommen habe. Datum: ___________________ Unterschrift Einleger: REG-FDD-K.057.01 Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der nachstehenden Punkte) (1) (2) (3) Die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung sind für Kreditinstitute in Österreich im Bankwesengesetz (BWG) geregelt. Bei diesen Bestimmungen handelt es sich um die Umsetzung von entsprechenden Richtlinien der EU in innerstaatliches Recht. Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal EUR 100.000,- pro Kunde und Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise EUR 90.000,- auf einem Sparkonto und EUR 20.000,- auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich EUR 100.000,- erstattet. Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von EUR 100.000,- für jeden Einleger. Ein Gemeinschaftskonto lautet nicht auf den Namen eines, sondern mehrerer Kunden. Der Grundsatz, dass pro Kreditinstitut und pro Person bis zu EUR 100.000,-- gesichert sind, unabhängig von der Anzahl der Konten bzw. Sparbücher, gilt auch hier. Sofern daher alle Kontoinhaber legitimiert sind, gilt für jeden Kontoinhaber der Auszahlungshöchstbetrag von EUR 100.000,-. Der Anspruch des jeweiligen Forderungsberechtigten ist vor Auszahlung auf angemessene Weise nachzuweisen. Wenn also z.B. auf einem Gemeinschaftskonto mit zwei Kontoinhabern ein Guthaben von EUR 200.000,- besteht, können bei entsprechendem Nachweis die beiden Kontoinhaber im Einlagensicherungsfall je einen Betrag von EUR 100.000,beanspruchen. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von EUR 100.000,- allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. (4) Erstattung Das zuständige Einlagensicherungssystem für die Abwicklung der Erstattung ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Burgstraße 28 10178 Berlin Deutschland Postanschrift Postfach 11 04 48 10834 Berlin Telefon: +49 (0)30 59 00 11 960 E-Mail: [email protected] Das letztlich verantwortliche Einlagensicherungssystem für die Erstattung ist die Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.H. Börsegasse 11 1010 Wien Österreich Telefon: +43 (1) 533 98 03 Fax: +43 (1) 533 98 03 – 5 E-Mail: [email protected] Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu EUR 100.000,-) spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstagen ab dem 1. Juni 2016 erstatten. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Information sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter www.edb-banken.de Weitere wichtige Informationen Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Webseite des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen gedeckt sind, wird das Kreditinstitut dies auch dem Kontoauszug bestätigen.
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