Kontoeröffnung - Checkliste Sehr geehrter Kunde, herzlich Willkommen in der Welt der bankdirekt.at. Ihr Online-Konto oder Depot ist schnell und einfach bei uns eröffnet. Diese Checkliste verschafft Ihnen einen Überblick welche Unterlagen benötigt werden: Alle Seiten des Kontoeröffnungsantrages Seite 1 bis 3 mit Unterschrift aller Konto- und Depotinhaber und/oder Zeichnungsberechtigten auf Seite 3. Informationsbogen für den Einleger Seite 4 bis 5 mit Unterschrift auf Seite 4 – Wichtig: Für jeden Konto- und Depotinhaber ist ein eigener Informationsbogen für den Einleger unterschrieben beizulegen. Aktuelle Ausweiskopie (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) aller Inhaber und Zeichnungsberechtigten Bitte achten Sie auf die Qualität der Kopien. Sollten Sie weitere Konto- und Depotinhaber und/oder Zeichnungsberechtigte ernennen wollen … Zusatz Kontoantrag Für jeden weiteren Kontoinhaber und/oder Zeichnungsberechtigten legen Sie bitte einen eigenen Informationsbogen für den Einleger bei. Bei Depoteröffnung muss auch jeder weitere Depotinhaber bzw. Zeichnungsberechtigte ein eigenes Anlegerprofil übermitteln. Falls Sie sich für ein Girokonto oder Wertpapierdepot bei uns entschieden haben, senden Sie uns bitte … Zusatzpaket Giro Dieses Zusatzpaket besteht aus: Antrag auf Maestro-Bankomatkarte, Antrag auf bargeldlose Gehalts-/Pensionszahlung, Selbstauskunft zu Vermögen und Verbindlichkeiten, Girokontowechsel, Information gemäß Konsumentenschutzgesetz für Ehegatten Zusatzpaket Wertpapier Dieses Zusatzpaket besteht aus: Anlegerprofil, Konto- und Depotübertrag Sie können den Konto- und Depoteröffnungsprozess zusätzlich beschleunigen, indem Sie uns alle Unterlagen vorab per E-Mail an [email protected] zusenden. Bitte übermitteln Sie uns alle Seiten des Kontoantrages vollständig ausgefüllt im Original. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Änderungen der Bedingungen nicht akzeptiert werden können. Wir bitten um Ihr Verständnis. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen bankdirekt.at der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG Dr. Manfred Nosek Leiter des Geschäftsbereiches Norbert Mayrwöger Prokurist Kontoeröffnungsantrag Der Antrag besteht aus den Seiten 1 - 3 Eröffnung Feld wird von der bankdirekt.at ausgefüllt: Änderung Kundennummer: Ein Handeln auf fremde Rechnung wie beispielsweise Treuhandschaft, IBAN: Mündelgelder oder ähnliches ist ausgeschlossen. Ich bestätige hiermit, dass ich als Konto- (und Depot-)Inhaber einzelverfügungsberechtigt bin und ausschließlich im eigenen Namen sowie Depotnummer: auf eigene Rechnung handle. Eine Vertretung kann durch den Zeichnungsberechtigten erfolgen. Onlinesparen Wertpapiere Giro (bitte füllen Sie auch das Zusatzpaket Wertpapier aus!) (bitte füllen Sie auch das Zusatzpaket Giro aus!) Extrakonto (täglich fälliges Anlagekonto, Taggeld) Fixzinskonto (Fixzinsanlage, Festgeld) Wertpapierdepot inkl. Pluskonto (obligatorisch als WP-Verrechnungskonto) Fremdwährungspluskonto in Währung: ...... Girokonto Überwiegend geplante Transaktionen (nur eine Auswahl möglich) Überweisungen von und nach Österreich, EU, EFTA² oder Wertpapiertransaktionen Überweisungen von und in Drittländer (außerhalb EU und EFTA²) Überweisungen von und in Offshore-Länder³ Barein- und Barauszahlungen 1. Konto- (und Depot-)inhaber Hr. Fr. Titel Vorname Nachname Namenszusatz (jr., sen.) Geburtsdatum und -ort Sozialversicherungsnummer Legitimation (Bitte geben Sie Reisepass- oder Personalausweisnummer, Ausstellungsbehörde und –datum an:) Wohnadresse (Hauptwohnsitz) Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Persönliche Angaben und Erreichbarkeit Steuerstatus: Steuerinländer Staatsbürgerschaft Telefon privat Familienstand Steuerausländer Mobiltelefon unselbständig als (Beruf): selbständig in der Branche: Privatvermögen Inland Betriebsvermögen Inland Privatvermögen Ausland Betriebsvermögen Ausland E-mail Depots, die dem Privatvermögen Inland zugeordnet sind unterliegen dem automatischen Verlustausgleich durch die Bank gemäß § 93 Abs 6 EStG 1988. Depots, die dem Privatvermögen Ausland, Betriebsvermögen Inland oder Betriebsvermögen Ausland zugeordnet sind, sowie Treuhanddepots (auf fremde Rechnung) und Depots mit mehr als einem Depotinhaber (Gemeinschaftsdepots) sind vom automatischen Verlustausgleich durch die Bank ausgeschlossen. Zugang zu Konto (und Depot) Internet/Telefonservice - Vollzugang smsTAN – Standard (Bitte beachten Sie zur smsTAN Punkt 22 der Bedingungen.) cardTAN (nur in Verbindung mit Wertpapierdepot oder Girokonto mit Gehalts-/Pensionseingang möglich!) Referenzkonto (Hausbankkonto zum Wegüberweisen) Kontoinhaber Bankverbindung – Name der Bank Referenzkonto muss auf den / die Kontoinhaber lauten! BIC ²) Island, Liechtenstein, Norwegen Schweiz; IBAN ³) z.B.: Guernsey, Mauritius, Nevada, Philippinen, Monaco, Seychellen, Wyoming, Delaware, Montana, Britische Jungferninseln, Bahamas Sollten sie weitere Konto- (und Depot-) inhaber und/oder Zeichnungsberechtigte ernennen wollen, füllen Sie bitte das Formular „Zusatz Kontoantrag private Personen“ auf unserer Homepage vollständig aus und legen es unterschrieben Ihrem Kontoantrag bei. Bitte achten Sie darauf, dass alle berechtigten Personen auf der dritten Seite dieses Antrages unterschreiben müssen. Kontoeröffnungsantrag private Personen Seite 1 von 3 Antragsseiten 07/16 Kontoeröffnungsantrag Der Antrag besteht aus den Seiten 1 - 3 Geschäftsbedingungen für Konten (und Wertpapierdepots) Die „bankdirekt.at der Raiffeisenlandesbank OÖ“ ist eine Marke der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft. Beim Geschäftsmodell dieser Marke ist ein Handeln auf fremde Rechnung wie beispielsweise Treuhandschaft, Mündelgelder oder ähnliches ausgeschlossen. Der Inhaber bestätigt hiermit, dass er als Konto- (und Depot-)Inhaber einzelverfügungsberechtigt ist und ausschließlich im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung handelt. Eine Vertretung kann durch den Zeichnungsberechtigten erfolgen. 2. Extrakonto/Pluskonto: Das Extrakonto dient als täglich fälliges Anlagekonto. Das Pluskonto dient als Verrechnungs- und täglich fälliges Anlagekonto. Beide Konten dienen nicht dem Zahlungsverkehr. Für das Wertpapiergeschäft und die Inanspruchnahme der Wertpapierbelehnung ist das Pluskonto als Verrechnungskonto zwingend notwendig. Eine Änderung des Verrechnungskontos ist nur im Einvernehmen mit der Bank möglich. Für die Verzinsung des Extra-, Plus- und Girokontos wird eine Verzinsung laut Preis- und Konditionenblatt angewendet. Weitere Subkonten zum Pluskonto (in Fremdwährung) oder Extrakonto, für den Zahlungsverkehr (Girokonto) und Subdepots können in Abänderung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von allen einzelverfügungsberechtigten Kontoinhabern mündlich, per Onlineformular und schriftlich jederzeit beantragt und eröffnet werden. 3. Abschlusstermine: Das/Die Konto(en) wird/werden zu den Abschlussterminen kontokorrentmäßig abgeschlossen. 4. Entgelte: Entgelte für Kontoführung, Depotführung und Dienstleistungen sowie Zinssätze für Guthaben und Sollstände siehe Preis- und Konditionenblatt, welches einen integrierenden Bestandteil dieses Antrages darstellt. Änderungen werden gemäß unserer AGB durchgeführt. Depotgebühren sowie Kauf- und Verkaufskosten aus Wertpapiertransaktionen werden dem Verrechnungskonto angelastet. Zinssätze und Entgelte die bei einer Überziehung eines Kontoguthaben oder eines vereinbarten Rahmens/Finanziellen Spielraumes angewendet werden, sind in oben genanntem Preisblatt verzeichnet, wo auch festgehalten ist, wie diese Zinssätze und Entgelte allenfalls durch die Bank geändert werden können. Es besteht kein Anspruch auf Überziehung. 5. Die Kontoumsätze werden elektronisch im Electronic Banking zum Abruf bereitgestellt. 6. Postabholung: Jeder Konto-/Depotinhaber und jeder Zeichnungsberechtigte ist zur Abholung der Post und der auf Wunsch gedruckten Kontoauszüge berechtigt. Der Konto-/Depotinhaber nimmt zur Kenntnis, dass die Bank bei Abrufung im Electronic Banking keinerlei Haftung für Schäden oder Nachteile aus einer verspäteten oder einer Nichtabholung trifft. Mit Abrufung im Electronic Banking jedenfalls aber mit Ablauf von 6 Wochen nach Bereitstellung treten die Wirkung der Zustellung ein und beginnen allfällige Reklamationsfristen zu den zugestellten Erklärungen und Nachrichten der Bank zu laufen. Den Konto-/Depotinhaber trifft die Obliegenheit der regelmäßigen Abrufung. 7. Vertragsbeendigung: Die Vertragsbeendigung erfolgt gemäß Z 22 bis 24 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 8. Fixzinskonto: Die Mindesteinlage des ausschließlich auf Habenbasis geführten Fixzinskontos beträgt EUR 1.000,--. Der jeweils gültige Fixzinssatz ist für die vereinbarte Anlagedauer gültig. Die Zinsberechnung erfolgt mit Ablauf der vereinbarten Anlagedauer. Der Anlagebetrag samt Zinsen abzüglich KESt wird dem Plus-, Extrakonto oder falls nur ein Fixzinskonto besteht auf das Nichtveranlagungssegment des Fixzinskontos nach Ablauf der vereinbarten Bindungsfrist gutgeschrieben. Nicht veranlagte Beträge auf dem Fixzinskonto werden nicht verzinst. Weitere Details zur Fixzinsanlage entnehmen Sie den Bedingungen zum Fixzinskonto, die Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen sind. 9. Überweisungs- und Einzugsaufträge erfolgen bei Extra-, Fixzins- und Pluskonten ausnahmslos nur auf das/die angegebenen Referenzkont(o)en. Referenzkontoänderungen können vom/von den Kontoinhaber/n nur schriftlich (Brief, Fax) erfolgen. Der Kontoinhaber ist verpflichtet als Referenzkonten nur solche Konten anzugeben, bei welchen er einzelverfügungsberechtigter Kontoinhaber ist. Der Kontoinhaber wird der Bank über deren Aufforderung nachweisen, dass er einzelverfügungsberechtigter Inhaber der Referenzkonten ist. 10. Einzugsermächtigungsverfahren: Diese Funktionalität kann von der Bank freigegeben werden. Der/Die Einzelzeichnungsberechtigte/n kann/können telefonisch, per Electronic Banking und schriftlich einen Einzug ausschließlich zulasten der angegebenen Referenzkonten in Auftrag geben. Der/die Kontoinhaber müssen nachweislich Inhaber des/der angegebenen Referenzkonten sein. Einzüge und Lastschriften zulasten des Extra-, Fixzins- und Pluskontos werden von der Bank nicht anerkannt. Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG ist berechtigt, im Wege des Einzugsermächtigungsverfahrens dem Extrakonto/Fixzinskonto gutgeschriebene Beträge während der 56-tägigen Einspruchsfrist des Zahlungspflichtigen für Verfügungen zu sperren. 11. Bankgeheimnis/Datenschutz: 1. Der Konto-/Depotinhaber erklärt sich auf Dauer der Geschäftsverbindung unwiderruflich damit einverstanden, dass die Bank nachstehende Daten an die Kleinkreditevidenz und die Warnliste, die derzeit beim Kreditschutzverband von 1870 eingerichtet sind, übermittelt. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Höhe der Verbindlichkeit, Rückführungsmodalitäten, Schritte der Bank im Zusammenhang mit der Fälligstellung und der Rechtsverfolgung sowie den Missbrauch von Zahlungsverkehrsinstrumenten. Zweck der Übermittlung ist die Verwahrung, Zusammenführung und Weitergabe der vorstehend angeführten Daten durch den Empfänger an andere Kreditinstitute, Leasinggesellschaften und andere Finanzinstitute und Versicherungsunternehmen zur Wahrung ihrer Gläubigerschutzinteressen. 2. Der Kontoinhaber erklärt sich auch damit einverstanden, dass ihn oder ein mit ihm konzernmäßig verbundenes Unternehmen betreffende Daten, die der Bank im Rahmen der Geschäftsverbindung mit ihm bekannt geworden und zur Beurteilung der aus Geschäften mit der jeweils betroffenen Person oder Gesellschaft entstehenden Risiken notwendig oder zweckmäßig sind (insbesondere Bilanzdaten), an (potentielle) Konsortial-/Risikopartner der Bank zur Risikobeurteilung im Rahmen des Konsortialgeschäfts, - Refinanzierungsgeber der Bank, denen gegenüber die Forderungen der Bank gegen den Kunden als Sicherheit dienen sollen (insbesondere Oesterreichische Nationalbank, Oesterreichische Kontrollbank AG, Europäische Zentralbank, European Investmentbank), zur Beurteilung der bestellten Sicherheiten, weitergegeben werden. Das in Punkt 12.2. erklärte Einverständnis kann vom Kontoinhaber widerrufen werden, soweit es sich nicht auf Datenübermittlungen im Rahmen von Konsortial- oder Refinanzierungsverhältnissen oder Risikopartnerschaften bezieht, die der Bank mit seiner Zustimmung eingegangen ist. Der Konto/Depotinhaber entbindet die Bank für die o.a. Weitergabe von Daten ausdrücklich auch vom Bankgeheimnis 12. Geschäftsabwicklung über Telefon (TSC), Fax und E-Mail bzw. Electronic Banking (Mailbox): Der Konto-/Depotinhaber erklärt sich damit einverstanden, dass ihm alle die Geschäftsbeziehung betreffenden Informationen (insbesondere Kontoauszüge, Gutschrifts- und Belastungsanzeigen, Erklärungen und Nachrichten der Bank) elektronisch bereitgestellt werden. Mit Abrufung, jedenfalls aber mit Ablauf von 2 Monaten nach Bereitstellung treten die Wirkung der Zustellung ein und beginnen allfällige Reklamationsfristen zu den zugestellten Erklärungen und Nachrichten der Bank zu laufen. Sonstige Informationen über Bankgeschäfte: Der Konto-/Depotinhaber erklärt sich damit einverstanden, dass er von der Bank telefonisch, mittels Fax oder E-Mail bzw. Electronic Banking (Mailbox) über Bankgeschäfte informiert wird. Diese Zustimmung ist jederzeit widerrufbar. Die Registrierung für die smsTAN und die Benachrichtigungen per SMS/E-Mail ist kostenlos, wobei die Kosten je SMS lt. Konditionenblatt verrechnet werden. Eine Änderung der Handynummer sowie der E-Mail-Adresse ist umgehend bekanntzugeben. 1. Kontoeröffnungsantrag private Personen Seite 2 von 3 Antragsseiten 07/16 Kontoeröffnungsantrag Der Antrag besteht aus den Seiten 1 - 3 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. Der Konto-/Depotinhaber stimmt der Aufzeichnung von Telefongesprächen, insbesondere betreffend Zahlungsverkehr (Überweisungen, Kontostandsabfragen, Dauer- und Abbuchungsaufträge, ...); Wertpapiere (Kauf-/Verkaufsaufträge, Limitänderungen, Depotstandsabfragen, Änderung der Verrechnungskonten, ...); Spareinlagen (Umbuchungen, Kontostandsabfragen, ...) zu. Ich nehme die Bedingungen für Electronic Bankingund Telefonservice-Leistungen zustimmend zur Kenntnis. Bei der Entscheidung für ElectronicBanking Wertpapier und/oder Telefonservice-Wertpapier verzichte ich ausdrücklich auf jede Form der Aufklärung und Beratung über die von mir zu erteilenden Aufträge. Aufgrund meiner Kenntnisse und Erfahrungen im Wertpapiergeschäft benötige ich keinerlei Aufklärung und Beratung, die damit verbundenen Risiken sind mir bekannt. Bei Telefonservice-Wertpapier wurden mir die Börseusancen der für das Telefonservice-Wertpapier zugelassenen Börsen ausgehändigt. Verfügungsbefugnis für Gemeinschaftsdepot: Wird das gegenständliche Depot als Gemeinschaftsdepot mit Einzelverfügung von mehreren Mitinhabern geführt, wird zur Ergänzung des Umfangs der Rechte der jeweiligen Mitinhaber gem. Ziffer 35 Absatz 1 und 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgendes festgelegt: Es wird von jedem der Mitinhaber ein eigenes Anlegerprofil gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz erstellt. Den Mitinhabern ist bewusst, dass bei der Erteilung eines Auftrages das Anlegerprofil des aktuell disponierenden Mitinhabers maßgeblich ist, und daher dieser Auftrag von den Anlegerprofilen der anderen Mitinhaber, insbesondere hinsichtlich der Anlageziele und der Risikobereitschaft abweichen kann. Die Bank ist daher bei der Durchführung von Aufträgen nicht verpflichtet, die Zustimmung der anderen Mitinhaber einzuholen oder mit diesen Rücksprache zu halten. Die Mitinhaber nehmen zur Kenntnis, dass die Abstimmung einzelner Aufträge in ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Jede Haftung der Bank für einen ohne Abstimmung oder einen abstimmungswidrig erteilten Auftrag auch in Folge Änderung eines Anlegerprofils wird ausgeschlossen. Zusammenarbeit mit Vermögensverwaltern (umfasst auch Vermögensberater und Vermittler) bzw. Vermittlung durch andere Kreditinstitute oder sonstige Dritte: Im Rahmen der Depot-/Kontoführung zahlt die Bank Provisionen an Vermögensverwalter des Depot-/Kontoinhabers bzw. Vergütungen für die Vermittlung einer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden an andere Kreditinstitute oder Dritte. Nähere Informationen sind unter Punkt V der „Allgemeinen Informationen zum Anlagegeschäft“ ersichtlich bzw. erhält der Kunde auf Wunsch von der Bank weitere Einzelheiten zu den angesprochenen Provisionen bzw. Vergütungen. Es wird von kreditfinanzierten Veranlagungen über Darlehen, Kredit oder Kontorahmen ausdrücklich abgeraten. Recht: Dieser Konto- und Depotantrag unterliegt österreichischem Recht. Alle Informationen und Vertragsbedingungen liegen in deutscher Sprache vor. Steuern: Eine KESt-Befreiung in Österreich beinhaltet keine automatische Steuerbefreiung im Wohnsitzland - informieren Sie sich in steuerlichen Fragen bei Ihrem Steuerberater. Informationen zur Einlagensicherung entnehmen Sie der gesonderten Beilage "Information über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung". Aufsichtsbehörde: Die Aufsichtsbehörde der Bank ist die FMA - Finanzmarktaufsicht Österreich in 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5. Zum Zeichen der Annahme des Antrages erhalte(n) ich (wir) eine Auftragsbestätigung zugesandt. Geschäftsbedingungen: Weiters gelten die dem Konto-/Depotinhaber ausgehändigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen samt Anhang (Besondere Bedingungen für Bezugskarten, Scheckbedingungen, Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen und Telefonservice-Leistungen, Information über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung); Sonderbedingungen Raiffeisen Vermögensaufbau, Bedingungen Fixzinskonto, Bedingungen Pluskonto und Bedingungen Extrakonto. smsTAN: Der Konto-/Depotinhaber bzw. Zeichnungsberechtigte nimmt zur Kenntnis, dass die smsTAN-Zusendung nur nach Maßgabe der am jeweiligen Standort bestehenden Empfangsmöglichkeiten für Mobiltelefonie bzw. generell nach den gegebenen technischen Möglichkeiten und Kapazitäten des jeweiligen, vom Kunden verwendeten Mobilnetzbetreibers möglich ist. Der Kunde (Verbraucher) bestätigt den Erhalt der Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher und der Informationen gemäß Fernfinanzdienstleistungsgesetz vor Vertragsabschluss. Der Kunde (Verbraucher) erklärt sich damit einverstanden, dass mit einer Erfüllung dieses Vertrages vor Ablauf der Rücktrittsfrist gemäß § 8 Fernfinanzdienstleistungsgesetz begonnen wird. Unterschrift des Konto- und Depotinhabers Unterschrift des weiteren Konto- und Depotinhabers 18.07.2016 Datum, Ort und Unterschrift Datum, Ort und Unterschrift Unterschrift des Zeichnungsberechtigten Raum für Anmerkungen der bankdirekt.at Bitte freihalten! Datum, Ort und Unterschrift Sondervermerke: ……………………............................... Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Europaplatz 1a, A-4020 Linz Tel.: 0043 (0) 5999 34000 900, Fax: 0043 (0) 732 6596 9 27579, E-Mail: [email protected] BIC: RZOOAT2L, DVR: 2110419, Landesgericht Linz, FN 247579m, UID ATU57834268 Kontoeröffnungsantrag private Personen Seite 3 von 3 Antragsseiten 07/16 Informationsbogen für den Einleger Persönliche Daten Vorname Nachname Straße und Hausnummer PLZ und Ort Grundlegende Informationen über den Schutz von Einlagen Einlagen bei der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft sind geschützt durch: Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung eGen (1) Sicherungsobergrenze: 100 000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut (2) Die folgenden Marken sind Teil Ihres Kreditinstituts: „Privat Bank der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich“ und „bankdirekt.at der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich“ und „wertpapierwelt.at“ Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden “aufaddiert“, und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100 000 EUR (2) Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Die Obergrenze von 100 000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger (3) Personen haben: 20 Arbeitstage (4) Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: Währung der Erstattung: Euro Kontaktdaten: Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung eGen, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, +43 1 71707 1884, [email protected] www.raiffeisen-einlagensicherung.at Weitere Informationen: Empfangsbestätigung durch den Einleger: Unterschrift Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der nachstehenden Punkte) (1) Für die Sicherung Ihrer Einlage zuständiges Einlagensicherungssystem: Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Außerdem ist Ihr Kreditinstitut Teil eines institutsbezogenen Sicherungssystems, in dem sich alle Mitglieder gegenseitig unterstützen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Im Falle einer Insolvenz werden Ihre Einlagen bis zu 100 000 EUR vom Einlagensicherungssystem erstattet. (2) Allgemeine Sicherungsobergrenze: Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100 000 EUR pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90 000 EUR auf einem Sparkonto und 20 000 EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100 000 EUR erstattet. Diese Methode wird auch angewandt, wenn ein Kreditinstitut unter unterschiedlichen Marken auftritt. Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft ist auch unter dem Namen „Privat Bank der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich“ und „bankdirekt.at der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich“ tätig. Das heißt, dass die Gesamtsumme aller Einlagen bei einer oder mehreren Marken in Höhe von bis zu 100 000 EUR gedeckt ist. In einigen Fällen (wenn die Einlagen aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien resultieren, oder gesetzlich vorgesehene soziale Zwecke erfüllen und an bestimmte Lebensereignisse des Einlegers, wie etwa Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität anknüpfen oder auf der Auszahlung von Versicherungsleistungen oder Entschädigungszahlungen für aus Straftaten herrührende Körperschäden oder falscher strafrechtlicher Verurteilung oder Tod beruhen und der Sicherungsfall jeweils innerhalb von zwölf Monaten nach Gutschrift des Betrags oder nach dem Zeitpunkt, ab dem diese Einlagen auf rechtlich zulässige Weise übertragen werden können, eintritt) sind Einlagen über 100 000 EUR hinaus auf Antrag des Einlegers bis zu einer Höhe von 500 000 EUR gesichert. In Fällen, in denen Einlagen über 100 000 EUR hinaus gesichert sind, bedarf es eines gesonderten Antrags der Einleger an das Einlagensicherungssystem innerhalb von zwölf Monaten. (3) Sicherungsobergrenze für Gemeinschaftskonten: Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100 000 EUR für jeden Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100 000 EUR allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. Informationsbogen für den Einleger Seite 1 von 2 07/16 Informationsbogen für den Einleger (4) Erstattung: Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung eGen, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, +43 1 71707 1884, [email protected], www.raiffeisen-einlagensicherung.at. Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100 000 EUR) spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen, vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2020 innerhalb von 15 Arbeitstagen, vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2023 innerhalb von 10 Arbeitstagen und ab dem 1.1.2024 innerhalb von 7 Arbeitstagen erstatten. Bis zum 31.12.2023 haben die Sicherungseinrichtungen, wenn sie den gesamten Betrag der gedeckten Einlagen nicht innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Eintritt des Sicherungsfalls an die Einleger erstatten können, auf Antrag des Einlegers innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Antragstellung einen angemessenen Betrag der gedeckten Einlagen an den Einleger auszuzahlen, um dessen Lebenshaltungskosten zu decken. Die Sicherungseinrichtungen haben die Auszahlung des angemessenen Betrags auf Basis und nach Prüfung des Antrags des Einlegers, der ihnen bereits vorliegenden Daten sowie der von den Mitgliedsinstituten bereitzustellenden Daten vorzunehmen. Der ursprüngliche Anspruch des Einlegers auf Auszahlung eines Betrags in Höhe seiner gedeckten Einlagen verringert sich in diesem Fall um den durch die Sicherungseinrichtung ausgezahlten angemessenen Betrag zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über www.raiffeisen-einlagensicherung.at. für Weitere wichtige Informationen: Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen erstattungsfähig sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. Erstattungsfähige Einlagen bis 100 000 EUR werden nicht ausgezahlt, wenn in den letzten 24 Monaten vor Eintritt des Sicherungsfalls keine Transaktion in Verbindung mit einer Einlage stattgefunden hat und der Wert dieser Einlage geringer ist als die Verwaltungskosten, die der Sicherungseinrichtung bei einer Auszahlung entstehen würden. Erstattungsfähige Einlagen werden nicht ausgezahlt, soweit ihnen Verbindlichkeiten des Einlegers gegenüber dem Mitgliedsinstitut gegenüberstehen, die gemäß gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen aufrechenbar sind und die vor oder spätestens zum Zeitpunkt des Eintritts des Sicherungsfalls fällig wurden. Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Europaplatz 1a, A-4020 Linz Tel.: +43 (0) 5999 34000 900, Fax: +43 (0) 732 6596 9 27579, E-Mail: [email protected] BIC: RZOOAT2L, DVR: 2110419, Landesgericht Linz, FN 247579m, UID ATU57834268 Informationsbogen für den Einleger Seite 2 von 2 07/16 Informationen gemäß FernFinanzdienstleistungs-Gesetz für Verbraucher 1. Über das Unternehmen Firma und Anschrift Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft (im Folgendem „die Bank“) Europaplatz 1a, A-4020 Linz Tel.: 0043 (0) 5999 34000 900 Fax: 0043 (0) 732 6596 9 27579 E-Mail: [email protected] www.bankdirekt.at Hauptgeschäftstätigkeit Die Bank ist ein Kreditinstitut gemäß den Bestimmungen des Bankwesengesetzes sowie der Verordnung (EU) 575/2013 (CRR). Sie verfügt über eine Bankkonzession der Finanzmarktaufsicht. Die „bankdirekt.at der Raiffeisenlandesbank OÖ“ ist eine Marke der Bank. Firmenbuchnummer, Firmenbuchgericht FN 247579m, Landesgericht Linz Allgemeiner Gerichtsstand der Bank Linz UID-Nr. DVR-Nr. ATU57834268 Zuständige Aufsichtsbehörde Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, A- 1090 Wien, www.fma.gv.at 2110419 2. Über die Finanzdienstleistung Wesentliche Merkmale der Finanzdienstleistungen, Einzelheiten der Erfüllung Girokonto Girokonto: Das Girokonto dient der Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs des Kunden über Online Banking. Das Girokonto dient damit nicht der Anlage. Detaillierte Informationen finden Sie im Dokument „Allgemeine Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“. Finanzieller Spielraum Finanzieller Spielraum (Kurzfristige Überziehungsmöglichkeit): Es handelt sich um einen jederzeit und wiederholt ausnutzbaren Rahmen auf dem Girokonto des Kunden, mit dem das Recht eingeräumt wird, diesen während der Laufzeit zu beliebigen Zeitpunkten bis zur Höhe des festgelegten Gesamtkreditbetrages, in Anspruch zu nehmen. Der Finanzielle Spielraum wird entweder bis auf weiteres oder befristet auf maximal 3 Monate gewährt. Extrakonto Extrakonto: Das Extrakonto ist ein täglich fälliges Anlagekonto in Euro. Es dient nicht dem Zahlungsverkehr. Die Mindestanlage beträgt EUR 1.000,--. Der Zinssatz für Einlagen beträgt 0,125% p.a. fix. Auszahlungen vom Extrakonto sind nur auf das im Kontovertrag angegebene Referenzkonto sowie auf bei der Bank geführte Konten des Kontoinhabers möglich. Die detaillierten Einzelheiten zum Extrakonto entnehmen Sie bitte den Sonderbedingungen „Bedingungen Extrakonto“. Informationen gemäß FernFinanzdienstleistungs-Gesetz für Verbraucher Seite 1 von 8 07/16 Informationen gemäß FernFinanzdienstleistungs-Gesetz für Verbraucher Pluskonto Pluskonto: Das Pluskonto dient als täglich fälliges Verrechnungskonto für ein Wertpapierdepot (siehe unten) und dient nicht dem Zahlungsverkehr. Auszahlungen vom Pluskonto sind nur auf das im Kontovertrag angegebene Referenzkonto oder ein auf den Kunden lautendes anderes Konto bei der Bank möglich. Die detaillierten Einzelheiten zum Pluskonto entnehmen Sie bitte den Sonderbedingungen „Bedingungen Pluskonto“. Fixzinskonto Fixzinskonto: Das Fixzinskonto ist ein Anlagekonto in Euro und dient nicht dem Zahlungsverkehr. Die Mindestanlage beträgt EUR 1.000,-- die Höchstanlage EUR 500.000,--. Je Fixzinskonto können bis zu 99 Fixzinsanlagen (Tranchen), die sich durch Zinssatz, Laufzeit oder Betrag unterscheiden, vereinbart werden. Zuzahlungen zu einer bestehenden Fixzinsanlage während der Laufzeit sind nicht möglich. Der jeweils für eine Fixzinsanlage vereinbarte Zinssatz ist für die jeweils vereinbarte Anlagedauer gültig. Wegüberweisungen sind nur auf das im Kontovertragangegebene Referenzkonto sowie auf die bei der Bank geführten Konten des Kontoinhabers möglich. Die detaillierten Einzelheiten zum Fixzinskonto entnehmen Sie bitte den Sonderbedingungen „Bedingungen Fixzinskonto“. Wertpapierdepot Wertpapierdepot: Über das Wertpapierdepot samt Wertpapierverrechnungskonto können Wertpapiere gehandelt werden. Die Verbuchung der Wertpapiere erfolgt am Wertpapierdepot. Die Verrechnung der Transaktionen zum Wertpapierdepot (z.B. Käufe, Verkäufe), die Gutschrift etwaiger Erträge aus den Wertpapiergeschäften sowie die Verrechnung der in diesem Zusammenhang anfallenden Entgelte, Gebühren und Spesen erfolgt über das Wertpapierverrechnungskonto. Als Wertpapierverrechnungskonto dient das Pluskonto (siehe oben). Details zu Veranlagungen im Wertpapier-/Depotbereich und den damit verbundenen Risiken entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Informationen zum Anlagegeschäft, den Risikohinweisen im Veranlagungsgeschäft und den Risikohinweisen für erweiterte Veranlagungsgeschäfte und Devisentermingeschäfte (kurz „Risikohinweise“). Raiffeisen Vermögensaufbau Informationen gemäß FernFinanzdienstleistungs-Gesetz für Verbraucher Raiffeisen Vermögensaufbau: Der Raiffeisen Vermögensaufbau dient dem planmäßigen Aufbau eines Wertpapiervermögens in Anteilen (Investmentzertifikaten) eines im Vertrag genannten Wertpapierfonds durch regelmäßige Ansparraten. Die detaillierten Einzelheiten zum Raiffeisen Vermögensaufbau entnehmen Sie bitte den Sonderbedingungen Raiffeisen Vermögensaufbau. Seite 2 von 8 07/16 Informationen gemäß FernFinanzdienstleistungs-Gesetz für Verbraucher Risiken von Geschäften mit Wertpapieren bzw. Finanzinstrumenten Risiken von Geschäften mit Wertpapieren bzw. Finanzinstrumenten: Geschäfte mit Wertpapieren bzw. Finanzinstrumenten sind generell mit speziellen Risiken behaftet und unterliegt der Preis von Finanzinstrumenten Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die die Bank keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge. Aus der Vergangenheit kann somit kein Rückschluss auf zukünftige Entwicklungen gezogen werden. Details zu den Risiken entnehmen Sie bitte den obgenannten Risikohinweisen. Gesamtpreis, den der Kunde für die Finanzdienstleistungen schuldet Die vom Kunden zu zahlenden Entgelte, Gebühren, Spesen und Zinsen sind in den Preis- und Konditionenblättern enthalten sowie auf der unter Punkt 1 genannten Homepage der Bank ersichtlich. Für die Änderung von Entgelten und Leistungen im Verbraucherbereich gelten Ziffer 44 bis 47a AGB. Weitere Steuern oder Kosten Von der Bank werden gegebenenfalls die gesetzliche Kapitalertragssteuer (KESt) bzw. EU-Quellensteuer (EU-QueSt) für den Kunden abgeführt. Dem Kunden können weitere Steuern oder sonstige Kosten anfallen, die nicht über die Bank abgeführt oder von ihr in Rechnung gestellt werden. Kosten für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln hat der Kunde selbst zu tragen. Geltende Bedingungen Informationen gemäß FernFinanzdienstleistungs-Gesetz für Verbraucher Es gelten die Bedingungen des Kontovertrages, die oben genannten Sonderbedingungen und die Geschäftsbedingungen der Bank (gemeinsam „die Bedingungen“). Die Bedingungen, die Preis- und Konditionenblätter, die Risikohinweise sowie die Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher finden Sie auf der unter Punkt 1 genannten Homepage der Bank. Weiters werden Ihnen diese bei Vertragsabschluss sowie auch auf Anfrage von der Bank auf dauerhaftem Datenträger (z.B. CD-Rom) zugesandt. Seite 3 von 8 07/16 Informationen gemäß FernFinanzdienstleistungs-Gesetz für Verbraucher 3. Über den Fernabsatzvertrag Rücktrittsrecht des Kunden gemäß § 8 FernFinG Der Kunde kann vom Vertrag bzw. seiner Vertragserklärung bis zum Ablauf der Rücktrittsfrist von 14 Tagen zurücktreten. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn der Rücktritt schriftlich oder auf einem anderen, dem Empfänger (der Bank) zur Verfügung stehenden und zugänglichen dauerhaften Datenträger (E-Mail, Elba-Mailbox) erklärt und diese Erklärung vor dem Ablauf der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Hat aber der Kunde die Vertragsbedingungen und Vertriebsinformationen erst nach Vertragsabschluss erhalten, so beginnt die Rücktrittsfrist mit dem Erhalt aller dieser Bedingungen und Informationen. Innerhalb der Rücktrittsfrist darf mit der Erfüllung des Vertrages erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden begonnen werden. Praktische Hinweise zur Ausübung des Rücktrittsrechtes einschließlich Anschrift Ein Rücktritt ist an die unter Punkt 1. genannte Adresse oder EMail-Adresse zu richten. Eine Rücktrittserklärung kann der Bank auch über die Elba-Mailbox übermittelt werden. Folgen der Nichtausübung des Rücktrittsrechts Sollte vom Rücktrittsrecht nicht binnen der obigen Frist Gebrauch gemacht werden, gilt der Kontovertrag - soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde - auf unbestimmte Laufzeit abgeschlossen. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gemäß § 10 FernFinG Der Kunde hat kein Rücktrittsrecht bei: Informationen gemäß FernFinanzdienstleistungs-Gesetz für Verbraucher - Verträgen über Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können, insbesondere über Dienstleistungen im Zusammenhang mit: - Devisen - Geldmarktinstrumenten - handelbaren Wertpapieren - Anteilen an Anlagegesellschaften - Finanztermingeschäften (Futures), einschließlich gleichwertiger Instrumente mit Barzahlung - Zinstermingeschäften (FRA) - Zins- und Devisenswaps sowie Swaps auf Aktien- oder Aktienindexbasis („Equity Swaps“) sowie - Kauf- oder Verkaufsoptionen auf alle obgenannten Instrumente einschließlich gleichwertiger Instrumente mit Barzahlung, wie insbesondere Devisen- und Zinsoptionen. Seite 4 von 8 07/16 Informationen gemäß FernFinanzdienstleistungs-Gesetz für Verbraucher - Verträgen, die mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden von beiden Seiten bereits voll erfüllt wurden, bevor der Kunde sein Rücktrittsrecht ausübt. Rücktrittsfolgen gemäß § 12 FernFinG Tritt der Kunde gemäß § 8 FernFinG vom Vertrag zurück, so kann die Bank von ihm lediglich die unverzügliche Zahlung des Entgelts für die vertragsgemäß tatsächlich bereits erbrachte Dienstleistung verlangen. Der zu zahlende Betrag darf nicht höher sein, als es dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entspricht. Die Bank kann die Zahlung dieses Entgelts nur verlangen, wenn sie die Informationspflicht über das Rücktrittsrecht erfüllt hat und wenn der Kunde dem Beginn der Erfüllung des Vertrages vor Ende der Rücktrittsfrist ausdrücklich zugestimmt hat. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so hat - die Bank dem Kunden unverzüglich, spätestens binnen 30 Tagen ab Erhalt der Rücktrittserklärung jeden Betrag, den sie vom Kunden vertragsgemäß erhalten hat (abzüglich des vorgenannten Betrages) zu erstatten. - der Kunde unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen ab Absendung der Rücktrittserklärung, der Bank von dieser erhaltene Geldbeträge zurückzugeben. Laufzeit Soweit nichts Abweichendes vereinbart, wird der Kontovertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Finanzielle Spielraum wird entweder bis auf weiteres oder befristet mit maximal drei Monaten gewährt; die für Sie gültige Laufzeit entnehmen Sie bitte dem Anbot Finanzieller Spielraum. Informationen gemäß FernFinanzdienstleistungs-Gesetz für Verbraucher Seite 5 von 8 07/16 Informationen gemäß FernFinanzdienstleistungs-Gesetz für Verbraucher Kündigung des Vertrages Für die ordentliche Kündigung der Geschäftsverbindung mit Kunden gelten – soweit nichts Abweichendes (z.B. in Sonderbedingungen) vereinbart – die Regelungen und Fristen der Ziffer 22a der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gemäß Z 22a Abs 1 AGB kann der Kunde einen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit zum letzten Tag des laufenden Monats kostenlos kündigen, wobei Kündigungen, die am letzten Geschäftstag eines Monats ausgesprochen werden, erst zum ersten Geschäftstag des folgenden Monats wirken. Kreditverträge mit unbestimmter Laufzeit kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge kann der Kunde gemäß Z 22a Abs 3 AGB jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Die Bank kann auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere Girokontoverträge) und Kreditverträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge kann die Bank jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Besonderheiten Extrakonto/Fixzinskonto: Die Bank behält sich vor, die Einlage jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch mit sofortiger Wirkung, zu kündigen. Die Verzinsung endet mit Wirksamwerden der Kündigung. Nicht behobene Beträge können auf Kosten und Gefahr des Kunden bei Gericht hinterlegt werden. Besonderheiten Finanzieller Spielraum: Beim Finanziellen Spielraum kann der Kunde ausgenützte Beträge jederzeit gänzlich oder teilweise zurückzahlen oder die Überziehungsmöglichkeit insgesamt schriftlich oder per E-Mail via ELBA-Mailbox aufkündigen. Bei Finanziellem Spielraum mit Laufzeit „bis auf weiteres“ kann die Bank den Kunden jederzeit zur gänzlichen oder teilweisen Rückzahlung in Anspruch genommener Beträge auffordern oder die Überziehungsmöglichkeit insgesamt oder teilweise aufkündigen. Die Zahlungsaufforderung oder Kündigung wird schriftlich oder per E-Mail via ELBA-Mailbox mitgeteilt. Bei Finanziellem Spielraum mit befristeter Laufzeit erfolgt die Beendigung automatisch mit Laufzeitende. Regelungen zur Kündigung aus wichtigem Grund finden Sie in Z 23 der AGB, die Rechtsfolgen einer Kündigung finden Sie Z 24 der AGB. Informationen gemäß FernFinanzdienstleistungs-Gesetz für Verbraucher Seite 6 von 8 07/16 Informationen gemäß FernFinanzdienstleistungs-Gesetz für Verbraucher Anzuwendendes Recht, Gerichtliche Zuständigkeit Sämtlichen vorvertraglichen Beziehungen wird österreichisches Recht zugrunde gelegt. Dem abzuschließenden Vertrag wird ebenfalls österreichisches Recht zugrunde gelegt. Der allgemeine Gerichtsstand der Bank ist unter Punkt 1 angeführt. Für Verbraucher gilt § 14 KSchG, wonach bei Klagen der Bank gegen einen Verbraucher mit Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort im Inland nur die Zuständigkeit des Gerichts begründet werden kann, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Beschäftigungsort des Verbrauchers liegt. Sprache Der für Klagen eines Kunden oder gegen einen Kunden bei Vertragsabschluss mit der Bank gegebene allgemeine Gerichtsstand in Österreich bleibt auch dann erhalten, wenn der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und österreichische gerichtliche Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind. Sämtliche Informationen und Vertragsbedingungen werden dem Kunden in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Für die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages verwendet die Bank ebenfalls die deutsche Sprache. 4. Rechtsbehelfe Außergerichtliche Beschwerde- oder Schlichtungsverfahren Informationen gemäß FernFinanzdienstleistungs-Gesetz für Verbraucher Die Bank ist stets bemüht, den Kunden hinsichtlich seiner Anliegen und Wünsche in allen Belangen des Bankgeschäfts bestmöglich zu betreuen. Sollte der Kunde dennoch Grund für eine Beschwerde haben, wird die Bank dieser Beschwerde umgehend nachgehen. Zu diesem Zweck sollte der Kunde sich entweder an einen Kundenbetreuer oder – wenn auf diesem Weg keine zufriedenstellende Erledigung erreicht werden kann – an den Vorstand der Bank wenden. Der Kunde kann sich mit seiner Beschwerde auch an die gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft (eingerichtet bei der Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien) wenden. Der Kunde kann damit aber auch die Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien befassen. Weiters hat die Europäische Kommission unter http://ec.europa.eu/ consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann der Kunde für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen nutzen. Seite 7 von 8 07/16 Informationen gemäß FernFinanzdienstleistungs-Gesetz für Verbraucher Einlagensicherung Einlagen bei der Bank sind geschützt durch die Österreichische Raiffeisen Einlagensicherung eGen, Am Stadtpark 9, 1030 Wien. Die Sicherungsobergrenze beträgt 100.000,- EUR pro Einleger pro Kreditinstitut. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Unterlage „Information über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung“. Beilagen - Kontoantrag Preis- und Konditionenblätter Geschäftsbedingungen(AGB, Bezugskartenbedingungen, ELBA-Bedingungen, etc.)- Allgemeine Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher Bedingungen Extrakonto Bedingungen Pluskonto Bedingungen Fixzinskonto Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft Risikohinweise im Veranlagungsgeschäft Risikohinweise für erweiterte Veranlagungsgeschäfte und Devisentermingeschäfte Sonderbedingungen Raiffeisen Vermögensaufbau Information über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Europaplatz 1a, A-4020 Linz Tel.: 0043 (0) 5999 34000 900, Fax: 0043 (0) 732 6596 9 27579, E-Mail: [email protected] BIC: RZOOAT2L, DVR: 2110419, Landesgericht Linz, FN 247579m, UID ATU57834268 Informationen gemäß FernFinanzdienstleistungs-Gesetz für Verbraucher Seite 8 von 8 07/16
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