Konto- und Depotantrag

Kontoeröffnung - Checkliste
Sehr geehrter Kunde,
herzlich Willkommen in der Welt der bankdirekt.at. Ihr Online-Konto oder Depot ist schnell und einfach bei uns
eröffnet. Diese Checkliste verschafft Ihnen einen Überblick welche Unterlagen benötigt werden:
Alle Seiten des Kontoeröffnungsantrages
Seite 1 bis 3 mit Unterschrift aller Konto- und Depotinhaber und/oder Zeichnungsberechtigten auf Seite 3.
Informationsbogen für den Einleger
Seite 4 bis 5 mit Unterschrift auf Seite 4 – Wichtig: Für jeden Konto- und Depotinhaber ist ein eigener Informationsbogen für den
Einleger unterschrieben beizulegen.
Aktuelle Ausweiskopie (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) aller Inhaber und
Zeichnungsberechtigten
Bitte achten Sie auf die Qualität der Kopien.
Sollten Sie weitere Konto- und Depotinhaber und/oder Zeichnungsberechtigte ernennen wollen …
Zusatz Kontoantrag
Für jeden weiteren Kontoinhaber und/oder Zeichnungsberechtigten legen Sie bitte einen eigenen Informationsbogen für den Einleger
bei. Bei Depoteröffnung muss auch jeder weitere Depotinhaber bzw. Zeichnungsberechtigte ein eigenes Anlegerprofil übermitteln.
Falls Sie sich für ein Girokonto oder Wertpapierdepot bei uns entschieden haben, senden Sie uns bitte …
Zusatzpaket Giro
Dieses Zusatzpaket besteht aus: Antrag auf Maestro-Bankomatkarte, Antrag auf bargeldlose Gehalts-/Pensionszahlung,
Selbstauskunft zu Vermögen und Verbindlichkeiten, Girokontowechsel, Information gemäß Konsumentenschutzgesetz für
Ehegatten
Zusatzpaket Wertpapier
Dieses Zusatzpaket besteht aus: Anlegerprofil, Konto- und Depotübertrag
Sie können den Konto- und Depoteröffnungsprozess zusätzlich beschleunigen, indem Sie uns alle Unterlagen
vorab per E-Mail an [email protected] zusenden.
Bitte übermitteln Sie uns alle Seiten des Kontoantrages vollständig ausgefüllt im Original.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Änderungen der Bedingungen nicht akzeptiert werden können. Wir bitten
um Ihr Verständnis.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
bankdirekt.at
der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG
Dr. Manfred Nosek
Leiter des Geschäftsbereiches
Norbert Mayrwöger
Prokurist
Kontoeröffnungsantrag
Der Antrag besteht aus den Seiten 1 - 3
Eröffnung
Feld wird von der bankdirekt.at ausgefüllt:
Änderung
Kundennummer:
Ein Handeln auf fremde Rechnung wie beispielsweise Treuhandschaft,
IBAN:
Mündelgelder oder ähnliches ist ausgeschlossen.
Ich bestätige hiermit, dass ich als Konto- (und Depot-)Inhaber
einzelverfügungsberechtigt bin und ausschließlich im eigenen Namen sowie
Depotnummer:
auf eigene Rechnung handle. Eine Vertretung kann durch den
Zeichnungsberechtigten erfolgen.
Onlinesparen
Wertpapiere
Giro
(bitte füllen Sie auch das Zusatzpaket Wertpapier aus!)
(bitte füllen Sie auch das Zusatzpaket Giro aus!)
Extrakonto (täglich fälliges Anlagekonto,
Taggeld)
Fixzinskonto (Fixzinsanlage, Festgeld)
Wertpapierdepot inkl. Pluskonto
(obligatorisch als WP-Verrechnungskonto)
Fremdwährungspluskonto in Währung: ......
Girokonto
Überwiegend geplante Transaktionen (nur eine Auswahl möglich)
Überweisungen von und nach Österreich,
EU, EFTA² oder Wertpapiertransaktionen
Überweisungen von und in
Drittländer (außerhalb EU und EFTA²)
Überweisungen von und in
Offshore-Länder³
Barein- und
Barauszahlungen
1. Konto- (und Depot-)inhaber
Hr.
Fr.
Titel
Vorname
Nachname
Namenszusatz (jr., sen.)
Geburtsdatum und -ort
Sozialversicherungsnummer
Legitimation (Bitte geben Sie Reisepass- oder Personalausweisnummer, Ausstellungsbehörde und –datum an:)
Wohnadresse (Hauptwohnsitz)
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Persönliche Angaben und Erreichbarkeit
Steuerstatus:
Steuerinländer
Staatsbürgerschaft
Telefon privat
Familienstand
Steuerausländer
Mobiltelefon
unselbständig als (Beruf):
selbständig in der Branche:
Privatvermögen Inland
Betriebsvermögen Inland
Privatvermögen Ausland
Betriebsvermögen Ausland
E-mail
Depots, die dem Privatvermögen Inland zugeordnet sind unterliegen dem automatischen Verlustausgleich durch die Bank gemäß § 93 Abs 6 EStG 1988. Depots, die dem Privatvermögen Ausland,
Betriebsvermögen Inland oder Betriebsvermögen Ausland zugeordnet sind, sowie Treuhanddepots (auf fremde Rechnung) und Depots mit mehr als einem Depotinhaber (Gemeinschaftsdepots) sind vom
automatischen Verlustausgleich durch die Bank ausgeschlossen.
Zugang zu Konto (und Depot) Internet/Telefonservice - Vollzugang
smsTAN – Standard (Bitte beachten Sie zur smsTAN Punkt 22 der Bedingungen.)
cardTAN (nur in Verbindung mit Wertpapierdepot oder Girokonto mit Gehalts-/Pensionseingang möglich!)
Referenzkonto (Hausbankkonto zum Wegüberweisen)
Kontoinhaber
Bankverbindung – Name der Bank
Referenzkonto muss auf den / die Kontoinhaber lauten!
BIC
²) Island, Liechtenstein, Norwegen Schweiz;
IBAN
³) z.B.: Guernsey, Mauritius, Nevada, Philippinen, Monaco, Seychellen, Wyoming, Delaware, Montana, Britische Jungferninseln, Bahamas
Sollten sie weitere Konto- (und Depot-) inhaber und/oder Zeichnungsberechtigte ernennen wollen, füllen Sie bitte das Formular „Zusatz Kontoantrag private Personen“ auf unserer Homepage vollständig aus
und legen es unterschrieben Ihrem Kontoantrag bei. Bitte achten Sie darauf, dass alle berechtigten Personen auf der dritten Seite dieses Antrages unterschreiben müssen.
Kontoeröffnungsantrag private Personen
Seite 1 von 3 Antragsseiten
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Kontoeröffnungsantrag
Der Antrag besteht aus den Seiten 1 - 3
Geschäftsbedingungen für Konten (und Wertpapierdepots)
Die „bankdirekt.at der Raiffeisenlandesbank OÖ“ ist eine Marke der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft. Beim Geschäftsmodell
dieser Marke ist ein Handeln auf fremde Rechnung wie beispielsweise Treuhandschaft, Mündelgelder oder ähnliches ausgeschlossen. Der Inhaber
bestätigt hiermit, dass er als Konto- (und Depot-)Inhaber einzelverfügungsberechtigt ist und ausschließlich im eigenen Namen sowie auf
eigene Rechnung handelt. Eine Vertretung kann durch den Zeichnungsberechtigten erfolgen.
2. Extrakonto/Pluskonto: Das Extrakonto dient als täglich fälliges Anlagekonto. Das Pluskonto dient als Verrechnungs- und täglich fälliges Anlagekonto.
Beide Konten dienen nicht dem Zahlungsverkehr. Für das Wertpapiergeschäft und die Inanspruchnahme der Wertpapierbelehnung ist das Pluskonto
als Verrechnungskonto zwingend notwendig. Eine Änderung des Verrechnungskontos ist nur im Einvernehmen mit der Bank möglich. Für die
Verzinsung des Extra-, Plus- und Girokontos wird eine Verzinsung laut Preis- und Konditionenblatt angewendet. Weitere Subkonten zum Pluskonto (in
Fremdwährung) oder Extrakonto, für den Zahlungsverkehr (Girokonto) und Subdepots können in Abänderung zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von allen einzelverfügungsberechtigten Kontoinhabern mündlich, per Onlineformular und schriftlich jederzeit beantragt und
eröffnet werden.
3. Abschlusstermine: Das/Die Konto(en) wird/werden zu den Abschlussterminen kontokorrentmäßig abgeschlossen.
4. Entgelte: Entgelte für Kontoführung, Depotführung und Dienstleistungen sowie Zinssätze für Guthaben und Sollstände siehe Preis- und
Konditionenblatt, welches einen integrierenden Bestandteil dieses Antrages darstellt. Änderungen werden gemäß unserer AGB durchgeführt.
Depotgebühren sowie Kauf- und Verkaufskosten aus Wertpapiertransaktionen werden dem Verrechnungskonto angelastet. Zinssätze und Entgelte die
bei einer Überziehung eines Kontoguthaben oder eines vereinbarten Rahmens/Finanziellen Spielraumes angewendet werden, sind in oben genanntem
Preisblatt verzeichnet, wo auch festgehalten ist, wie diese Zinssätze und Entgelte allenfalls durch die Bank geändert werden können. Es besteht kein
Anspruch auf Überziehung.
5. Die Kontoumsätze werden elektronisch im Electronic Banking zum Abruf bereitgestellt.
6. Postabholung: Jeder Konto-/Depotinhaber und jeder Zeichnungsberechtigte ist zur Abholung der Post und der auf Wunsch gedruckten Kontoauszüge
berechtigt. Der Konto-/Depotinhaber nimmt zur Kenntnis, dass die Bank bei Abrufung im Electronic Banking keinerlei Haftung für Schäden oder
Nachteile aus einer verspäteten oder einer Nichtabholung trifft. Mit Abrufung im Electronic Banking jedenfalls aber mit Ablauf von 6 Wochen nach
Bereitstellung treten die Wirkung der Zustellung ein und beginnen allfällige Reklamationsfristen zu den zugestellten Erklärungen und Nachrichten der
Bank zu laufen. Den Konto-/Depotinhaber trifft die Obliegenheit der regelmäßigen Abrufung.
7. Vertragsbeendigung: Die Vertragsbeendigung erfolgt gemäß Z 22 bis 24 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8. Fixzinskonto: Die Mindesteinlage des ausschließlich auf Habenbasis geführten Fixzinskontos beträgt EUR 1.000,--. Der jeweils gültige Fixzinssatz ist
für die vereinbarte Anlagedauer gültig. Die Zinsberechnung erfolgt mit Ablauf der vereinbarten Anlagedauer. Der Anlagebetrag samt Zinsen abzüglich
KESt wird dem Plus-, Extrakonto oder falls nur ein Fixzinskonto besteht auf das Nichtveranlagungssegment des Fixzinskontos nach Ablauf der
vereinbarten Bindungsfrist gutgeschrieben. Nicht veranlagte Beträge auf dem Fixzinskonto werden nicht verzinst. Weitere Details zur Fixzinsanlage
entnehmen Sie den Bedingungen zum Fixzinskonto, die Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen sind.
9. Überweisungs- und Einzugsaufträge erfolgen bei Extra-, Fixzins- und Pluskonten ausnahmslos nur auf das/die angegebenen Referenzkont(o)en.
Referenzkontoänderungen können vom/von den Kontoinhaber/n nur schriftlich (Brief, Fax) erfolgen. Der Kontoinhaber ist verpflichtet als
Referenzkonten nur solche Konten anzugeben, bei welchen er einzelverfügungsberechtigter Kontoinhaber ist. Der Kontoinhaber wird der Bank über
deren Aufforderung nachweisen, dass er einzelverfügungsberechtigter Inhaber der Referenzkonten ist.
10. Einzugsermächtigungsverfahren: Diese Funktionalität kann von der Bank freigegeben werden. Der/Die Einzelzeichnungsberechtigte/n kann/können
telefonisch, per Electronic Banking und schriftlich einen Einzug ausschließlich zulasten der angegebenen Referenzkonten in Auftrag geben. Der/die
Kontoinhaber müssen nachweislich Inhaber des/der angegebenen Referenzkonten sein. Einzüge und Lastschriften zulasten des Extra-, Fixzins- und
Pluskontos werden von der Bank nicht anerkannt. Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG ist berechtigt, im Wege des
Einzugsermächtigungsverfahrens dem Extrakonto/Fixzinskonto gutgeschriebene Beträge während der 56-tägigen Einspruchsfrist des
Zahlungspflichtigen für Verfügungen zu sperren.
11. Bankgeheimnis/Datenschutz:
1. Der Konto-/Depotinhaber erklärt sich auf Dauer der Geschäftsverbindung unwiderruflich damit einverstanden, dass die Bank nachstehende Daten
an die Kleinkreditevidenz und die Warnliste, die derzeit beim Kreditschutzverband von 1870 eingerichtet sind, übermittelt.
Name, Anschrift, Geburtsdatum, Höhe der Verbindlichkeit, Rückführungsmodalitäten, Schritte der Bank im Zusammenhang mit der Fälligstellung und
der Rechtsverfolgung sowie den Missbrauch von Zahlungsverkehrsinstrumenten. Zweck der Übermittlung ist die Verwahrung, Zusammenführung und
Weitergabe der vorstehend angeführten Daten durch den Empfänger an andere Kreditinstitute, Leasinggesellschaften und andere Finanzinstitute und
Versicherungsunternehmen
zur
Wahrung
ihrer
Gläubigerschutzinteressen.
2. Der Kontoinhaber erklärt sich auch damit einverstanden, dass ihn oder ein mit ihm konzernmäßig verbundenes Unternehmen betreffende Daten, die
der Bank im Rahmen der Geschäftsverbindung mit ihm bekannt geworden und zur Beurteilung der aus Geschäften mit der jeweils betroffenen Person
oder
Gesellschaft
entstehenden
Risiken
notwendig
oder
zweckmäßig
sind
(insbesondere
Bilanzdaten),
an
(potentielle)
Konsortial-/Risikopartner
der
Bank
zur
Risikobeurteilung
im
Rahmen
des
Konsortialgeschäfts,
- Refinanzierungsgeber der Bank, denen gegenüber die Forderungen der Bank gegen den Kunden als Sicherheit dienen sollen (insbesondere
Oesterreichische Nationalbank, Oesterreichische Kontrollbank AG, Europäische Zentralbank, European Investmentbank), zur Beurteilung der bestellten
Sicherheiten, weitergegeben werden.
Das in Punkt 12.2. erklärte Einverständnis kann vom Kontoinhaber widerrufen werden, soweit es sich nicht auf Datenübermittlungen im Rahmen von
Konsortial- oder Refinanzierungsverhältnissen oder Risikopartnerschaften bezieht, die der Bank mit seiner Zustimmung eingegangen ist. Der Konto/Depotinhaber entbindet die Bank für die o.a. Weitergabe von Daten ausdrücklich auch vom Bankgeheimnis
12. Geschäftsabwicklung über Telefon (TSC), Fax und E-Mail bzw. Electronic Banking (Mailbox):
Der Konto-/Depotinhaber erklärt sich damit einverstanden, dass ihm alle die Geschäftsbeziehung betreffenden Informationen (insbesondere
Kontoauszüge, Gutschrifts- und Belastungsanzeigen, Erklärungen und Nachrichten der Bank) elektronisch bereitgestellt werden. Mit Abrufung,
jedenfalls aber mit Ablauf von 2 Monaten nach Bereitstellung treten die Wirkung der Zustellung ein und beginnen allfällige Reklamationsfristen zu den
zugestellten Erklärungen und Nachrichten der Bank zu laufen.
Sonstige Informationen über Bankgeschäfte: Der Konto-/Depotinhaber erklärt sich damit einverstanden, dass er von der Bank telefonisch, mittels Fax
oder E-Mail bzw. Electronic Banking (Mailbox) über Bankgeschäfte informiert wird. Diese Zustimmung ist jederzeit widerrufbar. Die Registrierung für
die smsTAN und die Benachrichtigungen per SMS/E-Mail ist kostenlos, wobei die Kosten je SMS lt. Konditionenblatt verrechnet werden. Eine
Änderung der Handynummer sowie der E-Mail-Adresse ist umgehend bekanntzugeben.
1.
Kontoeröffnungsantrag private Personen
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Kontoeröffnungsantrag
Der Antrag besteht aus den Seiten 1 - 3
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Der Konto-/Depotinhaber stimmt der Aufzeichnung von Telefongesprächen, insbesondere betreffend Zahlungsverkehr (Überweisungen,
Kontostandsabfragen, Dauer- und Abbuchungsaufträge, ...); Wertpapiere (Kauf-/Verkaufsaufträge, Limitänderungen, Depotstandsabfragen, Änderung
der Verrechnungskonten, ...); Spareinlagen (Umbuchungen, Kontostandsabfragen, ...) zu.
Ich
nehme
die
Bedingungen
für
Electronic
Bankingund
Telefonservice-Leistungen
zustimmend
zur
Kenntnis.
Bei der Entscheidung für ElectronicBanking Wertpapier und/oder Telefonservice-Wertpapier verzichte ich ausdrücklich auf jede Form der Aufklärung
und Beratung über die von mir zu erteilenden Aufträge. Aufgrund meiner Kenntnisse und Erfahrungen im Wertpapiergeschäft benötige ich keinerlei
Aufklärung und Beratung, die damit verbundenen Risiken sind mir bekannt. Bei Telefonservice-Wertpapier wurden mir die Börseusancen der für das
Telefonservice-Wertpapier zugelassenen Börsen ausgehändigt.
Verfügungsbefugnis für Gemeinschaftsdepot: Wird das gegenständliche Depot als Gemeinschaftsdepot mit Einzelverfügung von mehreren
Mitinhabern geführt, wird zur Ergänzung des Umfangs der Rechte der jeweiligen Mitinhaber gem. Ziffer 35 Absatz 1 und 3 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen folgendes festgelegt: Es wird von jedem der Mitinhaber ein eigenes Anlegerprofil gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz erstellt.
Den Mitinhabern ist bewusst, dass bei der Erteilung eines Auftrages das Anlegerprofil des aktuell disponierenden Mitinhabers maßgeblich ist, und
daher dieser Auftrag von den Anlegerprofilen der anderen Mitinhaber, insbesondere hinsichtlich der Anlageziele und der Risikobereitschaft abweichen
kann. Die Bank ist daher bei der Durchführung von Aufträgen nicht verpflichtet, die Zustimmung der anderen Mitinhaber einzuholen oder mit diesen
Rücksprache zu halten. Die Mitinhaber nehmen zur Kenntnis, dass die Abstimmung einzelner Aufträge in ihrer alleinigen Verantwortung liegt.
Jede Haftung der Bank für einen ohne Abstimmung oder einen abstimmungswidrig erteilten Auftrag auch in Folge Änderung eines Anlegerprofils wird
ausgeschlossen.
Zusammenarbeit mit Vermögensverwaltern (umfasst auch Vermögensberater und Vermittler) bzw. Vermittlung durch andere Kreditinstitute
oder sonstige Dritte: Im Rahmen der Depot-/Kontoführung zahlt die Bank Provisionen an Vermögensverwalter des Depot-/Kontoinhabers bzw.
Vergütungen für die Vermittlung einer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden an andere Kreditinstitute oder Dritte. Nähere Informationen sind
unter Punkt V der „Allgemeinen Informationen zum Anlagegeschäft“ ersichtlich bzw. erhält der Kunde auf Wunsch von der Bank weitere
Einzelheiten zu den angesprochenen Provisionen bzw. Vergütungen.
Es wird von kreditfinanzierten Veranlagungen über Darlehen, Kredit oder Kontorahmen ausdrücklich abgeraten.
Recht: Dieser Konto- und Depotantrag unterliegt österreichischem Recht. Alle Informationen und Vertragsbedingungen liegen in deutscher Sprache
vor.
Steuern: Eine KESt-Befreiung in Österreich beinhaltet keine automatische Steuerbefreiung im Wohnsitzland - informieren Sie sich in steuerlichen
Fragen bei Ihrem Steuerberater.
Informationen zur Einlagensicherung entnehmen Sie der gesonderten Beilage "Information über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung".
Aufsichtsbehörde: Die Aufsichtsbehörde der Bank ist die FMA - Finanzmarktaufsicht Österreich in 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5.
Zum Zeichen der Annahme des Antrages erhalte(n) ich (wir) eine Auftragsbestätigung zugesandt.
Geschäftsbedingungen: Weiters gelten die dem Konto-/Depotinhaber ausgehändigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen samt Anhang (Besondere
Bedingungen für Bezugskarten, Scheckbedingungen, Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen und Telefonservice-Leistungen, Information
über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung); Sonderbedingungen Raiffeisen Vermögensaufbau, Bedingungen Fixzinskonto, Bedingungen
Pluskonto und Bedingungen Extrakonto.
smsTAN: Der Konto-/Depotinhaber bzw. Zeichnungsberechtigte nimmt zur Kenntnis, dass die smsTAN-Zusendung nur nach Maßgabe der am
jeweiligen Standort bestehenden Empfangsmöglichkeiten für Mobiltelefonie bzw. generell nach den gegebenen technischen Möglichkeiten und
Kapazitäten des jeweiligen, vom Kunden verwendeten Mobilnetzbetreibers möglich ist.
Der Kunde (Verbraucher) bestätigt den Erhalt der Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher und der Informationen gemäß
Fernfinanzdienstleistungsgesetz vor Vertragsabschluss. Der Kunde (Verbraucher) erklärt sich damit einverstanden, dass mit einer Erfüllung dieses
Vertrages vor Ablauf der Rücktrittsfrist gemäß § 8 Fernfinanzdienstleistungsgesetz begonnen wird.
Unterschrift des Konto- und Depotinhabers
Unterschrift des weiteren Konto- und Depotinhabers
18.07.2016
Datum, Ort und Unterschrift
Datum, Ort und Unterschrift
Unterschrift des Zeichnungsberechtigten
Raum für Anmerkungen der bankdirekt.at
Bitte freihalten!
Datum, Ort und Unterschrift
Sondervermerke: ……………………...............................
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Europaplatz 1a, A-4020 Linz
Tel.: 0043 (0) 5999 34000 900, Fax: 0043 (0) 732 6596 9 27579, E-Mail: [email protected]
BIC: RZOOAT2L, DVR: 2110419, Landesgericht Linz, FN 247579m, UID ATU57834268
Kontoeröffnungsantrag private Personen
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Informationsbogen für den Einleger
Persönliche Daten
Vorname
Nachname
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Grundlegende Informationen über den Schutz von Einlagen
Einlagen bei der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich
Aktiengesellschaft sind geschützt durch:
Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung eGen (1)
Sicherungsobergrenze:
100 000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut (2)
Die folgenden Marken sind Teil Ihres Kreditinstituts:
„Privat Bank der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich“ und
„bankdirekt.at der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich“ und
„wertpapierwelt.at“
Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben:
Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden “aufaddiert“, und die
Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100 000 EUR (2)
Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Die Obergrenze von 100 000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger (3)
Personen haben:
20 Arbeitstage (4)
Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts:
Währung der Erstattung:
Euro
Kontaktdaten:
Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung eGen, Am Stadtpark 9, 1030 Wien,
+43 1 71707 1884, [email protected]
www.raiffeisen-einlagensicherung.at
Weitere Informationen:
Empfangsbestätigung durch den Einleger:
Unterschrift
Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der nachstehenden Punkte)
(1) Für die Sicherung Ihrer Einlage zuständiges Einlagensicherungssystem:
Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Außerdem ist Ihr Kreditinstitut Teil eines institutsbezogenen Sicherungssystems, in
dem sich alle Mitglieder gegenseitig unterstützen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Im Falle einer Insolvenz werden Ihre Einlagen bis zu 100 000 EUR vom
Einlagensicherungssystem erstattet.
(2) Allgemeine Sicherungsobergrenze:
Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem
Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100 000 EUR pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung
dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90 000 EUR auf einem Sparkonto und 20
000 EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100 000 EUR erstattet.
Diese Methode wird auch angewandt, wenn ein Kreditinstitut unter unterschiedlichen Marken auftritt. Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft
ist auch unter dem Namen „Privat Bank der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich“ und „bankdirekt.at der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich“ tätig. Das heißt,
dass die Gesamtsumme aller Einlagen bei einer oder mehreren Marken in Höhe von bis zu 100 000 EUR gedeckt ist.
In einigen Fällen (wenn die Einlagen aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien resultieren, oder gesetzlich
vorgesehene soziale Zwecke erfüllen und an bestimmte Lebensereignisse des Einlegers, wie etwa Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündigung, Entlassung,
Invalidität anknüpfen oder auf der Auszahlung von Versicherungsleistungen oder Entschädigungszahlungen für aus Straftaten herrührende Körperschäden oder
falscher strafrechtlicher Verurteilung oder Tod beruhen und der Sicherungsfall jeweils innerhalb von zwölf Monaten nach Gutschrift des Betrags oder nach dem
Zeitpunkt, ab dem diese Einlagen auf rechtlich zulässige Weise übertragen werden können, eintritt) sind Einlagen über 100 000 EUR hinaus auf Antrag des
Einlegers bis zu einer Höhe von 500 000 EUR gesichert. In Fällen, in denen Einlagen über 100 000 EUR hinaus gesichert sind, bedarf es eines gesonderten
Antrags der Einleger an das Einlagensicherungssystem innerhalb von zwölf Monaten.
(3) Sicherungsobergrenze für Gemeinschaftskonten:
Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100 000 EUR für jeden Einleger.
Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen
Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100 000 EUR allerdings zusammengefasst
und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt.
Informationsbogen für den Einleger
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Informationsbogen für den Einleger
(4) Erstattung:
Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung eGen, Am Stadtpark 9, 1030 Wien,
+43 1 71707 1884, [email protected], www.raiffeisen-einlagensicherung.at.
Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100 000 EUR) spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen, vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2020 innerhalb von 15 Arbeitstagen,
vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2023 innerhalb von 10 Arbeitstagen und ab dem 1.1.2024 innerhalb von 7 Arbeitstagen erstatten.
Bis zum 31.12.2023 haben die Sicherungseinrichtungen, wenn sie den gesamten Betrag der gedeckten Einlagen nicht innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Eintritt
des Sicherungsfalls an die Einleger erstatten können, auf Antrag des Einlegers innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Antragstellung einen angemessenen Betrag der
gedeckten Einlagen an den Einleger auszuzahlen, um dessen Lebenshaltungskosten zu decken. Die Sicherungseinrichtungen haben die
Auszahlung des
angemessenen Betrags auf Basis und nach Prüfung des Antrags des Einlegers, der ihnen bereits vorliegenden Daten sowie der von den Mitgliedsinstituten
bereitzustellenden Daten vorzunehmen. Der ursprüngliche Anspruch des Einlegers auf Auszahlung eines Betrags in Höhe seiner gedeckten Einlagen verringert sich
in diesem Fall um den durch die Sicherungseinrichtung ausgezahlten angemessenen Betrag zur Deckung der Lebenshaltungskosten.
Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum
Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über www.raiffeisen-einlagensicherung.at.
für
Weitere wichtige Informationen:
Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden
auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte
gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen erstattungsfähig sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen.
Erstattungsfähige Einlagen bis 100 000 EUR werden nicht ausgezahlt, wenn in den letzten 24 Monaten vor Eintritt des Sicherungsfalls keine Transaktion in
Verbindung mit einer Einlage stattgefunden hat und der Wert dieser Einlage geringer ist als die Verwaltungskosten, die der Sicherungseinrichtung bei einer
Auszahlung entstehen würden.
Erstattungsfähige Einlagen werden nicht ausgezahlt, soweit ihnen Verbindlichkeiten des Einlegers gegenüber dem Mitgliedsinstitut gegenüberstehen, die gemäß
gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen aufrechenbar sind und die vor oder spätestens zum Zeitpunkt des Eintritts des Sicherungsfalls fällig wurden.
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Europaplatz 1a, A-4020 Linz
Tel.: +43 (0) 5999 34000 900, Fax: +43 (0) 732 6596 9 27579, E-Mail: [email protected]
BIC: RZOOAT2L, DVR: 2110419, Landesgericht Linz, FN 247579m, UID ATU57834268
Informationsbogen für den Einleger
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Informationen gemäß FernFinanzdienstleistungs-Gesetz
für Verbraucher
1. Über das Unternehmen
Firma und Anschrift
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft (im
Folgendem „die Bank“)
Europaplatz 1a, A-4020 Linz
Tel.: 0043 (0) 5999 34000 900
Fax: 0043 (0) 732 6596 9 27579
E-Mail: [email protected]
www.bankdirekt.at
Hauptgeschäftstätigkeit
Die Bank ist ein Kreditinstitut gemäß den Bestimmungen des
Bankwesengesetzes sowie der Verordnung (EU) 575/2013 (CRR).
Sie verfügt über eine Bankkonzession der Finanzmarktaufsicht.
Die „bankdirekt.at der Raiffeisenlandesbank OÖ“ ist eine Marke der
Bank.
Firmenbuchnummer, Firmenbuchgericht
FN 247579m, Landesgericht Linz
Allgemeiner Gerichtsstand der Bank
Linz
UID-Nr.
DVR-Nr.
ATU57834268
Zuständige Aufsichtsbehörde
Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, A- 1090 Wien,
www.fma.gv.at
2110419
2. Über die Finanzdienstleistung
Wesentliche Merkmale der
Finanzdienstleistungen, Einzelheiten der
Erfüllung
Girokonto
Girokonto: Das Girokonto dient der Abwicklung des
bargeldlosen Zahlungsverkehrs des Kunden über Online
Banking. Das Girokonto dient damit nicht der Anlage. Detaillierte
Informationen finden Sie im Dokument „Allgemeine
Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“.
Finanzieller Spielraum
Finanzieller Spielraum (Kurzfristige
Überziehungsmöglichkeit): Es handelt sich um einen jederzeit
und wiederholt ausnutzbaren Rahmen auf dem Girokonto des
Kunden, mit dem das Recht eingeräumt wird, diesen während
der Laufzeit zu beliebigen Zeitpunkten bis zur Höhe des
festgelegten Gesamtkreditbetrages, in Anspruch zu nehmen. Der
Finanzielle Spielraum wird entweder bis auf weiteres oder
befristet auf maximal 3 Monate gewährt.
Extrakonto
Extrakonto: Das Extrakonto ist ein täglich fälliges Anlagekonto
in Euro. Es dient nicht dem Zahlungsverkehr. Die Mindestanlage
beträgt EUR 1.000,--. Der Zinssatz für Einlagen beträgt 0,125%
p.a. fix. Auszahlungen vom Extrakonto sind nur auf das im
Kontovertrag angegebene Referenzkonto sowie auf bei der Bank
geführte Konten des Kontoinhabers möglich. Die detaillierten
Einzelheiten zum Extrakonto entnehmen Sie bitte den
Sonderbedingungen „Bedingungen Extrakonto“.
Informationen gemäß FernFinanzdienstleistungs-Gesetz für Verbraucher
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Informationen gemäß FernFinanzdienstleistungs-Gesetz
für Verbraucher
Pluskonto
Pluskonto: Das Pluskonto dient als täglich fälliges
Verrechnungskonto für ein Wertpapierdepot (siehe unten) und
dient nicht dem Zahlungsverkehr. Auszahlungen vom Pluskonto
sind nur auf das im Kontovertrag angegebene Referenzkonto oder
ein auf den Kunden lautendes anderes Konto bei der Bank
möglich. Die detaillierten Einzelheiten zum Pluskonto entnehmen
Sie bitte den Sonderbedingungen „Bedingungen Pluskonto“.
Fixzinskonto
Fixzinskonto: Das Fixzinskonto ist ein Anlagekonto in Euro und
dient nicht dem Zahlungsverkehr. Die Mindestanlage beträgt EUR
1.000,-- die Höchstanlage EUR 500.000,--. Je Fixzinskonto
können bis zu 99 Fixzinsanlagen (Tranchen), die sich durch
Zinssatz, Laufzeit oder Betrag unterscheiden, vereinbart werden.
Zuzahlungen zu einer bestehenden Fixzinsanlage während der
Laufzeit sind nicht möglich. Der jeweils für eine Fixzinsanlage
vereinbarte Zinssatz ist für die jeweils vereinbarte Anlagedauer
gültig.
Wegüberweisungen
sind
nur
auf
das
im
Kontovertragangegebene Referenzkonto sowie auf die bei der
Bank geführten Konten des Kontoinhabers möglich. Die
detaillierten Einzelheiten zum Fixzinskonto entnehmen Sie bitte
den Sonderbedingungen „Bedingungen Fixzinskonto“.
Wertpapierdepot
Wertpapierdepot:
Über
das
Wertpapierdepot
samt
Wertpapierverrechnungskonto können Wertpapiere gehandelt
werden. Die Verbuchung der Wertpapiere erfolgt am
Wertpapierdepot. Die Verrechnung der Transaktionen zum
Wertpapierdepot (z.B. Käufe, Verkäufe), die Gutschrift etwaiger
Erträge aus den Wertpapiergeschäften sowie die Verrechnung der
in diesem Zusammenhang anfallenden Entgelte, Gebühren und
Spesen erfolgt über das Wertpapierverrechnungskonto. Als
Wertpapierverrechnungskonto dient das Pluskonto (siehe oben).
Details zu Veranlagungen im Wertpapier-/Depotbereich und den
damit verbundenen Risiken entnehmen Sie bitte den Allgemeinen
Informationen zum Anlagegeschäft, den Risikohinweisen im
Veranlagungsgeschäft und den Risikohinweisen für erweiterte
Veranlagungsgeschäfte und Devisentermingeschäfte (kurz
„Risikohinweise“).
Raiffeisen Vermögensaufbau
Informationen gemäß FernFinanzdienstleistungs-Gesetz für Verbraucher
Raiffeisen Vermögensaufbau: Der Raiffeisen Vermögensaufbau
dient dem planmäßigen Aufbau eines Wertpapiervermögens in
Anteilen (Investmentzertifikaten) eines im Vertrag genannten
Wertpapierfonds durch regelmäßige Ansparraten. Die detaillierten
Einzelheiten zum Raiffeisen Vermögensaufbau entnehmen Sie
bitte den Sonderbedingungen Raiffeisen Vermögensaufbau.
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Informationen gemäß FernFinanzdienstleistungs-Gesetz
für Verbraucher
Risiken von Geschäften mit Wertpapieren bzw.
Finanzinstrumenten
Risiken
von
Geschäften
mit
Wertpapieren
bzw.
Finanzinstrumenten: Geschäfte mit Wertpapieren bzw.
Finanzinstrumenten sind generell mit speziellen Risiken behaftet
und unterliegt der Preis von Finanzinstrumenten Schwankungen
auf dem Finanzmarkt, auf die die Bank keinen Einfluss hat. In der
Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für
künftige Erträge. Aus der Vergangenheit kann somit kein
Rückschluss auf zukünftige Entwicklungen gezogen werden.
Details zu den Risiken entnehmen Sie bitte den obgenannten
Risikohinweisen.
Gesamtpreis, den der Kunde für die
Finanzdienstleistungen schuldet
Die vom Kunden zu zahlenden Entgelte, Gebühren, Spesen und
Zinsen sind in den Preis- und Konditionenblättern enthalten sowie
auf der unter Punkt 1 genannten Homepage der Bank ersichtlich.
Für die Änderung von Entgelten und Leistungen im
Verbraucherbereich gelten Ziffer 44 bis 47a AGB.
Weitere Steuern oder Kosten
Von der Bank werden gegebenenfalls die gesetzliche
Kapitalertragssteuer (KESt) bzw. EU-Quellensteuer (EU-QueSt) für
den Kunden abgeführt.
Dem Kunden können weitere Steuern oder sonstige Kosten
anfallen, die nicht über die Bank abgeführt oder von ihr in
Rechnung gestellt werden.
Kosten für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln hat der
Kunde selbst zu tragen.
Geltende Bedingungen
Informationen gemäß FernFinanzdienstleistungs-Gesetz für Verbraucher
Es gelten die Bedingungen des Kontovertrages, die oben
genannten Sonderbedingungen und die Geschäftsbedingungen
der Bank (gemeinsam „die Bedingungen“). Die Bedingungen, die
Preis- und Konditionenblätter, die Risikohinweise sowie die
Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für
Verbraucher finden Sie auf der unter Punkt 1 genannten
Homepage der Bank. Weiters werden Ihnen diese bei
Vertragsabschluss sowie auch auf Anfrage von der Bank auf
dauerhaftem Datenträger (z.B. CD-Rom) zugesandt.
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für Verbraucher
3. Über den Fernabsatzvertrag
Rücktrittsrecht des Kunden gemäß § 8
FernFinG
Der Kunde kann vom Vertrag bzw. seiner Vertragserklärung bis
zum Ablauf der Rücktrittsfrist von 14 Tagen zurücktreten. Die
Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn der Rücktritt schriftlich oder auf
einem anderen, dem Empfänger (der Bank) zur Verfügung
stehenden und zugänglichen dauerhaften Datenträger (E-Mail,
Elba-Mailbox) erklärt und diese Erklärung vor dem Ablauf der Frist
abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des
Vertragsabschlusses.
Hat
aber
der
Kunde
die
Vertragsbedingungen und Vertriebsinformationen erst nach
Vertragsabschluss erhalten, so beginnt die Rücktrittsfrist mit dem
Erhalt aller dieser Bedingungen und Informationen. Innerhalb der
Rücktrittsfrist darf mit der Erfüllung des Vertrages erst nach
ausdrücklicher Zustimmung des Kunden begonnen werden.
Praktische Hinweise zur Ausübung des
Rücktrittsrechtes einschließlich Anschrift
Ein Rücktritt ist an die unter Punkt 1. genannte Adresse oder EMail-Adresse zu richten. Eine Rücktrittserklärung kann der Bank
auch über die Elba-Mailbox übermittelt werden.
Folgen der Nichtausübung des
Rücktrittsrechts
Sollte vom Rücktrittsrecht nicht binnen der obigen Frist Gebrauch
gemacht werden, gilt der Kontovertrag - soweit keine abweichende
Vereinbarung getroffen wurde - auf unbestimmte Laufzeit
abgeschlossen.
Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gemäß § 10
FernFinG
Der Kunde hat kein Rücktrittsrecht bei:
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- Verträgen über Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem
Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der
Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der
Rücktrittsfrist auftreten können, insbesondere über
Dienstleistungen im Zusammenhang mit:
- Devisen
- Geldmarktinstrumenten
- handelbaren Wertpapieren
- Anteilen an Anlagegesellschaften
- Finanztermingeschäften (Futures), einschließlich
gleichwertiger Instrumente mit Barzahlung
- Zinstermingeschäften (FRA)
- Zins- und Devisenswaps sowie Swaps auf Aktien- oder
Aktienindexbasis („Equity Swaps“) sowie
- Kauf- oder Verkaufsoptionen auf alle obgenannten
Instrumente einschließlich gleichwertiger Instrumente
mit
Barzahlung, wie insbesondere Devisen- und
Zinsoptionen.
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- Verträgen, die mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden
von beiden Seiten bereits voll erfüllt wurden, bevor der
Kunde sein Rücktrittsrecht ausübt.
Rücktrittsfolgen gemäß § 12 FernFinG
Tritt der Kunde gemäß § 8 FernFinG vom Vertrag zurück, so kann
die Bank von ihm lediglich die unverzügliche Zahlung des
Entgelts für die vertragsgemäß tatsächlich bereits erbrachte
Dienstleistung verlangen. Der zu zahlende Betrag darf nicht höher
sein, als es dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen im
Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten
Dienstleistungen entspricht. Die Bank kann die Zahlung dieses
Entgelts nur verlangen, wenn sie die Informationspflicht über das
Rücktrittsrecht erfüllt hat und wenn der Kunde dem Beginn der
Erfüllung des Vertrages vor Ende der Rücktrittsfrist ausdrücklich
zugestimmt hat.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so hat
- die Bank dem Kunden unverzüglich, spätestens binnen 30
Tagen ab Erhalt der Rücktrittserklärung jeden Betrag, den sie
vom Kunden vertragsgemäß erhalten hat (abzüglich des
vorgenannten Betrages) zu erstatten.
- der Kunde unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30
Tagen ab Absendung der Rücktrittserklärung, der Bank von
dieser erhaltene Geldbeträge zurückzugeben.
Laufzeit
Soweit nichts Abweichendes vereinbart, wird der Kontovertrag
auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Der Finanzielle Spielraum wird entweder bis auf weiteres oder
befristet mit maximal drei Monaten gewährt; die für Sie gültige
Laufzeit entnehmen Sie bitte dem Anbot Finanzieller Spielraum.
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für Verbraucher
Kündigung des Vertrages
Für die ordentliche Kündigung der Geschäftsverbindung mit
Kunden gelten – soweit nichts Abweichendes (z.B. in
Sonderbedingungen) vereinbart – die Regelungen und Fristen der
Ziffer 22a der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gemäß
Z 22a Abs 1 AGB kann der Kunde einen Rahmenvertrag für
Zahlungsdienste, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit
zum letzten Tag des laufenden Monats kostenlos kündigen, wobei
Kündigungen, die am letzten Geschäftstag eines Monats
ausgesprochen werden, erst zum ersten Geschäftstag des
folgenden Monats wirken. Kreditverträge mit unbestimmter
Laufzeit kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen.
Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge kann
der Kunde gemäß Z 22a Abs 3 AGB jederzeit unter Einhaltung
einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen.
Die Bank kann auf unbestimmte Zeit abgeschlossene
Rahmenverträge
für
Zahlungsdienste
(insbesondere
Girokontoverträge) und Kreditverträge unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Alle übrigen auf
unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge kann die Bank
jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist
kündigen.
Besonderheiten Extrakonto/Fixzinskonto:
Die Bank behält sich vor, die Einlage jederzeit unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von 2 Monaten, bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes auch mit sofortiger Wirkung, zu kündigen. Die
Verzinsung endet mit Wirksamwerden der Kündigung.
Nicht behobene Beträge können auf Kosten und Gefahr des
Kunden bei Gericht hinterlegt werden.
Besonderheiten Finanzieller Spielraum:
Beim Finanziellen Spielraum kann der Kunde ausgenützte Beträge
jederzeit gänzlich oder teilweise zurückzahlen oder die
Überziehungsmöglichkeit insgesamt schriftlich oder per E-Mail via
ELBA-Mailbox aufkündigen.
Bei Finanziellem Spielraum mit Laufzeit „bis auf weiteres“ kann
die Bank den Kunden jederzeit zur gänzlichen oder teilweisen
Rückzahlung in Anspruch genommener Beträge auffordern oder
die Überziehungsmöglichkeit insgesamt oder teilweise
aufkündigen. Die Zahlungsaufforderung oder Kündigung wird
schriftlich oder per E-Mail via ELBA-Mailbox mitgeteilt.
Bei Finanziellem Spielraum mit befristeter Laufzeit erfolgt die
Beendigung automatisch mit Laufzeitende.
Regelungen zur Kündigung aus wichtigem Grund finden Sie in Z
23 der AGB, die Rechtsfolgen einer Kündigung finden Sie Z 24 der
AGB.
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Anzuwendendes Recht,
Gerichtliche Zuständigkeit
Sämtlichen vorvertraglichen Beziehungen wird österreichisches
Recht zugrunde gelegt.
Dem abzuschließenden Vertrag wird ebenfalls österreichisches
Recht zugrunde gelegt.
Der allgemeine Gerichtsstand der Bank ist unter Punkt 1
angeführt.
Für Verbraucher gilt § 14 KSchG, wonach bei Klagen der Bank
gegen einen Verbraucher mit Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt
oder Beschäftigungsort im Inland nur die Zuständigkeit des
Gerichts begründet werden kann, in dessen Sprengel der
Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Beschäftigungsort
des Verbrauchers liegt.
Sprache
Der für Klagen eines Kunden oder gegen einen Kunden bei
Vertragsabschluss mit der Bank gegebene allgemeine
Gerichtsstand in Österreich bleibt auch dann erhalten, wenn der
Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland
verlegt und österreichische gerichtliche Entscheidungen in diesem
Land vollstreckbar sind.
Sämtliche Informationen und Vertragsbedingungen werden dem
Kunden in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.
Für die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages
verwendet die Bank ebenfalls die deutsche Sprache.
4. Rechtsbehelfe
Außergerichtliche Beschwerde- oder
Schlichtungsverfahren
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Die Bank ist stets bemüht, den Kunden hinsichtlich seiner Anliegen
und Wünsche in allen Belangen des Bankgeschäfts bestmöglich zu
betreuen.
Sollte der Kunde dennoch Grund für eine Beschwerde haben, wird
die Bank dieser Beschwerde umgehend nachgehen. Zu diesem
Zweck sollte der Kunde sich entweder an einen Kundenbetreuer
oder – wenn auf diesem Weg keine zufriedenstellende Erledigung
erreicht werden kann – an den Vorstand der Bank wenden.
Der Kunde kann sich mit seiner Beschwerde auch an die
gemeinsame
Schlichtungsstelle
der
österreichischen
Kreditwirtschaft (eingerichtet bei der Wirtschaftskammer Österreich,
Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien) wenden. Der Kunde kann
damit aber auch die Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5,
A-1090 Wien befassen.
Weiters hat die Europäische Kommission unter http://ec.europa.eu/
consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform
(OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann der Kunde für die
außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen
nutzen.
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Einlagensicherung
Einlagen bei der Bank sind geschützt durch die Österreichische
Raiffeisen Einlagensicherung eGen, Am Stadtpark 9, 1030 Wien.
Die Sicherungsobergrenze beträgt 100.000,- EUR pro Einleger pro
Kreditinstitut. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Unterlage „Information über die Einlagensicherung und
Anlegerentschädigung“.
Beilagen
-
Kontoantrag
Preis- und Konditionenblätter
Geschäftsbedingungen(AGB, Bezugskartenbedingungen,
ELBA-Bedingungen, etc.)- Allgemeine Informationen zu
Zahlungsdienstleistungen für
Verbraucher
Bedingungen Extrakonto
Bedingungen Pluskonto
Bedingungen Fixzinskonto
Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft
Risikohinweise im Veranlagungsgeschäft
Risikohinweise für erweiterte Veranlagungsgeschäfte und
Devisentermingeschäfte
Sonderbedingungen Raiffeisen Vermögensaufbau
Information
über
die
Einlagensicherung
und
Anlegerentschädigung
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Europaplatz 1a, A-4020 Linz
Tel.: 0043 (0) 5999 34000 900, Fax: 0043 (0) 732 6596 9 27579, E-Mail: [email protected]
BIC: RZOOAT2L, DVR: 2110419, Landesgericht Linz, FN 247579m, UID ATU57834268
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