Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) für den Neubau einer Straßenverbindung als Ersatz der Kroglitzwegbrücke, Bau-km 1+000 bis Bau-km 1+513 Lfd. Nr. 1 1 Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) 2 gesamte Strecke Bezeichnung 3 Straßenentwässerung a) Bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 4 a) - gesamte Strecke Trasse der Straßenverbindung a) - Bemerkungen 5 Das im Verlauf der Straße anfallende Niederschlagswasser wird über Mulden und Gräben entlang der Trasse in die vorhandene Vorflut eingeleitet. 6 Die neue Straße wird mit einem Fahrbahnquerschnitt für den Begegnungsfall LKW / PKW, bei verminderter Geschwindigkeit LKW / LKW ausgestattet. b) Stadt Aurich Die Fahrbahn erhält eine Asphaltbefestigung mit beidseitig befahrbaren Banketten. 3 4 5 6 7 8 9 km 1+002 von km 1+132 bis km 1+145 von km 1+148 bis km 1+156 von km 1+151 bis km 1+162 von km 1+358 bis km 1+365 von km 1+394 bis km 1+398 km 1+473 Durchlass und Entwässerungsanlagen a) - Durchlass und Entwässerungsanlagen a) - Durchlass und Entwässerungsanlagen a) - Durchlass und Entwässerungsanlagen a) - Durchlass und Entwässerungsanlagen a) - Durchlass und Entwässerungsanlagen a) - Durchlass und Entwässerungsanlagen a) - Ein neuer Durchlass DN 400 B mit einer Länge von ca. 23 m ist herzustellen. Der Durchlass verbindet einen Graben. b) Stadt Aurich Ein neuer Durchlass DN 400 B mit einer Länge von ca. 15 m ist herzustellen. Der Durchlass verbindet eine Mulde mit dem Gewässer „Altes Tief“. b) Stadt Aurich Ein neuer Durchlass DN 400 B mit einer Länge von ca. 9 m ist herzustellen. Der Durchlass verbindet einen Graben mit dem Gewässer „Altes Tief“. b) Stadt Aurich Ein neuer Durchlass DN 400 B mit einer Länge von ca. 12 m ist herzustellen. Der Durchlass verbindet eine Mulde mit dem Gewässer „Altes Tief“. b) Stadt Aurich Ein neuer Durchlass DN 400 B mit einer Länge von ca. 15 m ist herzustellen. Der Durchlass verbindet einen Graben. b) Stadt Aurich b) Stadt Aurich b) Stadt Aurich 10.1 1 12/2014 Vorgesehene Regelung b) Stadt Aurich 2 Unterlage Seite Stand Ein neuer Durchlass DN 400 B mit einer Länge von ca. 4 m ist herzustellen. Der Durchlass verbindet einen Graben und dient der Grabenabsperrung im Havariefall. Ein neuer Durchlass DN 400 B mit einer Länge von ca. 13 m ist herzustellen. Der Durchlass verbindet einen Graben. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) für den Neubau einer Straßenverbindung als Ersatz der Kroglitzwegbrücke, Bau-km 1+000 bis Bau-km 1+513 Lfd. Nr. 1 10 Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) 2 km 1+145 Bezeichnung 3 Durchlassbauwerk „Altes Tief“ a) Bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 4 a) (E) und (U) Entwässerungsverband Aurich b) - km 1+146 Durchlassbauwerk „Altes Tief“ a) b) (E) und (U) Entwässerungsverband Aurich 12 km 1+000 Einmündung Anbindung West a) - Bemerkungen 5 Das vorhandene Wellstahlelement, welches das Gewässer „Altes Tief“ auf der Südseite der geplanten Straßenverbindung verbunden hat, ist auf einer Länge von ca. 11 m auszubauen und zu entsorgen. 6 Ein neues Wellstahlelement, welches die Kreuzung mit dem Gewässer „Altes Tief“ im Bereich der geplanten Straßenverbindung bildet, ist auf einer Länge von ca. 15 m herzustellen. Die Baukosten trägt die Stadt Aurich. Die geplante Straße wird entsprechend der Unterlage 7, Blatt Nr. 1 über eine Einmündung mit dem Kroglitzweg neu verbunden. b) Stadt Aurich 13 km 1+513 Weg „Rußland“ a) und b) (E) und (U) Stadt Aurich Der vorhandene Weg „Rußland“ wird trassengleich an die neue Straßenverbindung angeschlossen. 14 von km 1+470 bis km 1+510 Einmündung Weg „Rußland“ a) und b) (E) und (U) Stadt Aurich Der vorhandene Weg „Rußland“ nördlich der geplanten Straße wird über eine Einmündung angeschlossen. 15 von km 1+156 bis km 1+513 Straßenseitengraben a) und b) (E) und (U) Entwässerungsverband Aurich Der vorhandene Graben südlich der neuen Trasse wird im Zuge der Baumaßnahme aufgereinigt bzw. neu profiliert. Dieser wird benötigt um die Gebietsentwässerung aufrecht zu erhalten. An dem neuen Seitengraben werden die kreuzenden Gräben angeschlossen. Die Baukosten trägt die Stadt Aurich. 16 von km 1+134 bis km 1+146 Unterhaltungsweg a) und b) (E) und (U) Entwässerungsverband Aurich 10.1 2 12/2014 Vorgesehene Regelung Die Baukosten trägt die Stadt Aurich. 11 Unterlage Seite Stand Der vorhandene Unterhaltungsweg wird über eine Einmündung mit einer Asphaltbefestigung in 3,50 m Breite angebunden. Der Weg dient der Pflege und Wartung des Gewässers „Altes Tief“. Die Baukosten trägt die Stadt Aurich. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) für den Neubau einer Straßenverbindung als Ersatz der Kroglitzwegbrücke, Bau-km 1+000 bis Bau-km 1+513 Lfd. Nr. 1 17 Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) 2 von km 1+145 bis km 1+158 Bezeichnung 3 Unterhaltungsweg a) Bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 4 a) und b) (E) und (U) Entwässerungsverband Aurich Vorgesehene Regelung 5 Der vorhandene Unterhaltungsweg wird über eine Einmündung mit einer Asphaltbefestigung in 3,50 m Breite angebunden. Der Weg dient vorwiegend der Pflege und Wartung des Gewässers „Altes Tief“ sowie der Zufahrt zum Flurstück 147/103 und 101/4. Die Baukosten trägt die Stadt Aurich 18 von km 1+149 bis km 1+163 Ackerzufahrt a) b) Stadt Aurich 19 von km 1+457 bis km 1+470 Ackerzufahrt a) b) Stadt Aurich Bearbeitet: Ingenieurgesellschaft Nordwest mbH Oldenburg, 12/2014 Die geplante Ackerzufahrt wird über eine Einmündung mit einer Asphaltbefestigung in 3,50 m Breite angebunden. Der Weg dient der Zufahrt zum Flurstück 110/4. Die geplante Ackerzufahrt wird über eine Einmündung mit einer Asphaltbefestigung in 3,50 m Breite angebunden. Der Weg dient der Zufahrt zum Flurstück 156/18. Nachgeprüft: Stadt Aurich Bgm.-Hippen-Platz 1 Aurich, 12/2014 ….…………………………… Abkürzungen: DWA-A 904 RASt 06 DN 400 B = Richtlinie für den ländlichen Wegebau = Richtlinie für die Anlage von Stadtstraße = Nennweite, d= 400mm, Beton Unterlage Seite Stand 10.1 3 12/2014 Bemerkungen 6
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