Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und

Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis)
für den Neubau einer Straßenverbindung als Ersatz der Kroglitzwegbrücke, Bau-km 1+000 bis Bau-km 1+513
Lfd.
Nr.
1
1
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
2
gesamte Strecke
Bezeichnung
3
Straßenentwässerung
a) Bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
4
a) -
gesamte Strecke
Trasse der Straßenverbindung
a) -
Bemerkungen
5
Das im Verlauf der Straße anfallende Niederschlagswasser wird über Mulden
und Gräben entlang der Trasse in die vorhandene Vorflut eingeleitet.
6
Die neue Straße wird mit einem Fahrbahnquerschnitt für den Begegnungsfall
LKW / PKW, bei verminderter Geschwindigkeit LKW / LKW ausgestattet.
b) Stadt Aurich
Die Fahrbahn erhält eine Asphaltbefestigung mit beidseitig befahrbaren
Banketten.
3
4
5
6
7
8
9
km 1+002
von km 1+132
bis km 1+145
von km 1+148
bis km 1+156
von km 1+151
bis km 1+162
von km 1+358
bis km 1+365
von km 1+394
bis km 1+398
km 1+473
Durchlass und
Entwässerungsanlagen
a) -
Durchlass und
Entwässerungsanlagen
a) -
Durchlass und
Entwässerungsanlagen
a) -
Durchlass und
Entwässerungsanlagen
a) -
Durchlass und
Entwässerungsanlagen
a) -
Durchlass und
Entwässerungsanlagen
a) -
Durchlass und
Entwässerungsanlagen
a) -
Ein neuer Durchlass DN 400 B mit einer Länge von ca. 23 m ist herzustellen.
Der Durchlass verbindet einen Graben.
b) Stadt Aurich
Ein neuer Durchlass DN 400 B mit einer Länge von ca. 15 m ist herzustellen.
Der Durchlass verbindet eine Mulde mit dem Gewässer „Altes Tief“.
b) Stadt Aurich
Ein neuer Durchlass DN 400 B mit einer Länge von ca. 9 m ist herzustellen.
Der Durchlass verbindet einen Graben mit dem Gewässer „Altes Tief“.
b) Stadt Aurich
Ein neuer Durchlass DN 400 B mit einer Länge von ca. 12 m ist herzustellen.
Der Durchlass verbindet eine Mulde mit dem Gewässer „Altes Tief“.
b) Stadt Aurich
Ein neuer Durchlass DN 400 B mit einer Länge von ca. 15 m ist herzustellen.
Der Durchlass verbindet einen Graben.
b) Stadt Aurich
b) Stadt Aurich
b) Stadt Aurich
10.1
1
12/2014
Vorgesehene Regelung
b) Stadt Aurich
2
Unterlage
Seite
Stand
Ein neuer Durchlass DN 400 B mit einer Länge von ca. 4 m ist herzustellen.
Der Durchlass verbindet einen Graben und dient der Grabenabsperrung im
Havariefall.
Ein neuer Durchlass DN 400 B mit einer Länge von ca. 13 m ist herzustellen.
Der Durchlass verbindet einen Graben.
Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis)
für den Neubau einer Straßenverbindung als Ersatz der Kroglitzwegbrücke, Bau-km 1+000 bis Bau-km 1+513
Lfd.
Nr.
1
10
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
2
km 1+145
Bezeichnung
3
Durchlassbauwerk
„Altes Tief“
a) Bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
4
a) (E) und (U)
Entwässerungsverband
Aurich
b) -
km 1+146
Durchlassbauwerk
„Altes Tief“
a) b) (E) und (U)
Entwässerungsverband
Aurich
12
km 1+000
Einmündung
Anbindung West
a) -
Bemerkungen
5
Das vorhandene Wellstahlelement, welches das Gewässer „Altes Tief“ auf der
Südseite der geplanten Straßenverbindung verbunden hat, ist auf einer Länge
von ca. 11 m auszubauen und zu entsorgen.
6
Ein neues Wellstahlelement, welches die Kreuzung mit dem Gewässer „Altes
Tief“ im Bereich der geplanten Straßenverbindung bildet, ist auf einer Länge
von ca. 15 m herzustellen.
Die Baukosten trägt die Stadt Aurich.
Die geplante Straße wird entsprechend der Unterlage 7, Blatt Nr. 1 über eine
Einmündung mit dem Kroglitzweg neu verbunden.
b) Stadt Aurich
13
km 1+513
Weg „Rußland“
a) und b) (E) und (U)
Stadt Aurich
Der vorhandene Weg „Rußland“ wird trassengleich an die neue Straßenverbindung angeschlossen.
14
von km 1+470
bis km 1+510
Einmündung
Weg „Rußland“
a) und b) (E) und (U)
Stadt Aurich
Der vorhandene Weg „Rußland“ nördlich der geplanten Straße wird über eine
Einmündung angeschlossen.
15
von km 1+156
bis km 1+513
Straßenseitengraben
a) und b) (E) und (U)
Entwässerungsverband
Aurich
Der vorhandene Graben südlich der neuen Trasse wird im Zuge der
Baumaßnahme aufgereinigt bzw. neu profiliert. Dieser wird benötigt um die
Gebietsentwässerung aufrecht zu erhalten. An dem neuen Seitengraben
werden die kreuzenden Gräben angeschlossen.
Die Baukosten trägt die Stadt Aurich.
16
von km 1+134
bis km 1+146
Unterhaltungsweg
a) und b) (E) und (U)
Entwässerungsverband
Aurich
10.1
2
12/2014
Vorgesehene Regelung
Die Baukosten trägt die Stadt Aurich.
11
Unterlage
Seite
Stand
Der vorhandene Unterhaltungsweg wird über eine Einmündung mit einer
Asphaltbefestigung in 3,50 m Breite angebunden. Der Weg dient der Pflege
und Wartung des Gewässers „Altes Tief“.
Die Baukosten trägt die Stadt Aurich.
Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis)
für den Neubau einer Straßenverbindung als Ersatz der Kroglitzwegbrücke, Bau-km 1+000 bis Bau-km 1+513
Lfd.
Nr.
1
17
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
2
von km 1+145
bis km 1+158
Bezeichnung
3
Unterhaltungsweg
a) Bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
4
a) und b) (E) und (U)
Entwässerungsverband
Aurich
Vorgesehene Regelung
5
Der vorhandene Unterhaltungsweg wird über eine Einmündung mit einer
Asphaltbefestigung in 3,50 m Breite angebunden. Der Weg dient vorwiegend
der Pflege und Wartung des Gewässers „Altes Tief“ sowie der Zufahrt zum
Flurstück 147/103 und 101/4.
Die Baukosten trägt die Stadt Aurich
18
von km 1+149
bis km 1+163
Ackerzufahrt
a) b) Stadt Aurich
19
von km 1+457
bis km 1+470
Ackerzufahrt
a) b) Stadt Aurich
Bearbeitet:
Ingenieurgesellschaft Nordwest mbH
Oldenburg, 12/2014
Die geplante Ackerzufahrt wird über eine Einmündung mit einer Asphaltbefestigung in 3,50 m Breite angebunden. Der Weg dient der Zufahrt zum Flurstück
110/4.
Die geplante Ackerzufahrt wird über eine Einmündung mit einer Asphaltbefestigung in 3,50 m Breite angebunden. Der Weg dient der Zufahrt zum Flurstück
156/18.
Nachgeprüft:
Stadt Aurich
Bgm.-Hippen-Platz 1
Aurich, 12/2014
….……………………………
Abkürzungen:
DWA-A 904
RASt 06
DN 400 B
= Richtlinie für den ländlichen Wegebau
= Richtlinie für die Anlage von Stadtstraße
= Nennweite, d= 400mm, Beton
Unterlage
Seite
Stand
10.1
3
12/2014
Bemerkungen
6