Stadt Aurich Fachdienst Innerer Dienst Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Aurich schreibt hiermit auf der Grundlage der VOB/A für den Neubau der Feuerwehr Wallinghausen Bauhauptarbeiten öffentlich aus: Umfang der Arbeiten: Erdarbeiten: 1150 m³ Boden abtragen, 90 m³ Fundamentaushub, 1400 m³ Füllsandeinbau Stahlbetonarbeiten: 95 m³ Fundamentbeton, 394 m² Sohlplatte, 394 m² Element-Stahlbetondecke Maurerarbeiten: 314 m² Verblendmauerwerk, 450 m² Innenschale, 470 m² Innenmauerwerk Fassadengerüst: 900 m² Putzarbeiten: 1950 m² Innenputz Angebotsunterlagen können ausschließlich in elektronischer Form gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 10,00 € über die Vergabeplattform subreport ELViS unter www.subreport.de/E72375765 heruntergeladen werden. Die Registrierung bei subreport ELViS ist kostenlos. Hilfe beim Download erhalten Sie durch Herrn Adler (subreport ELViS) unter Tel.: +49 (0) 221/9 85 78-57 Die heruntergeladenen Unterlagen sind vollständig und in Papierform in einem verschlossenen Umschlag, welcher mit dem ebenfalls herunterladbaren Angebotshinweis versehen ist, an die Stadt Aurich – Zentrale Vergabestelle – Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, zurückzusenden. Eine Abgabe in elektronischer Form ist möglich und muss über die Vergabeplattform des Subreports erfolgen. Der Fachkundenachweis gemäß § 6 u. 6a VOB/A ist auf Verlangen vor Auftragserteilung vorzulegen. Bei der Submission dürfen nur Bieter oder ihre Bevollmächtigten anwesend sein. Die Höhe der geforderten Sicherheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, EFB 214, Punkt 5. Der Auftrag darf nach dem NTVergG nur an Unternehmen vergeben werden, die bei Angebotsabgabe erklären ihren Arbeitnehmer(innen) bei Ausführung der Leistung Mindestentgelte nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG), dem Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) oder nach für repräsentativ erklärten Tarifverträgen zu zahlen. Liegt eine entsprechende tarifliche oder gesetzliche Regelung nicht vor oder ist sie geringer als das vergabespezifische Mindestentgelt von 8,50 €/Std., so ist dieses zu fordern. Für Zahlungen gilt die VOB/B. Die Zuschlags- und Bindefrist gilt bis zum: 29.03.2016 Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind nur im Rahmen der o. a. Festlegungen zulässig. Nachprüfungsstelle im Sinne des § 21 VOB/A ist die Kommunalaufsichtsbehörde beim Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich. Die Submissionsverhandlung findet am Dienstag, den 01.03.2016 um 11:30 Uhr statt. Aurich, den 12.02.2016 Der Bürgermeister Im Auftrage gez. Harms
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