Stadt Aurich

Stadt Aurich
Fachdienst Innerer Dienst
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Aurich schreibt hiermit auf der Grundlage der VOB/A für den Neubau der Feuerwehr
Wallinghausen Bauhauptarbeiten öffentlich aus:
Umfang der Arbeiten:
Erdarbeiten: 1150 m³ Boden abtragen, 90 m³ Fundamentaushub, 1400 m³ Füllsandeinbau
Stahlbetonarbeiten: 95 m³ Fundamentbeton, 394 m² Sohlplatte, 394 m² Element-Stahlbetondecke
Maurerarbeiten: 314 m² Verblendmauerwerk, 450 m² Innenschale, 470 m² Innenmauerwerk
Fassadengerüst: 900 m²
Putzarbeiten: 1950 m² Innenputz
Angebotsunterlagen können ausschließlich in elektronischer Form gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe
von
10,00 € über die Vergabeplattform subreport ELViS unter www.subreport.de/E72375765
heruntergeladen werden.
Die Registrierung bei subreport ELViS ist kostenlos.
Hilfe beim Download erhalten Sie durch Herrn Adler (subreport ELViS) unter
Tel.: +49 (0) 221/9 85 78-57
Die heruntergeladenen Unterlagen sind vollständig und in Papierform in einem verschlossenen
Umschlag, welcher mit dem ebenfalls herunterladbaren Angebotshinweis versehen ist, an die Stadt
Aurich – Zentrale Vergabestelle – Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, zurückzusenden.
Eine Abgabe in elektronischer Form ist möglich und muss über die Vergabeplattform des
Subreports erfolgen.
Der Fachkundenachweis gemäß § 6 u. 6a VOB/A ist auf Verlangen vor Auftragserteilung vorzulegen.
Bei der Submission dürfen nur Bieter oder ihre Bevollmächtigten anwesend sein.
Die Höhe der geforderten Sicherheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, EFB 214,
Punkt 5.
Der Auftrag darf nach dem NTVergG nur an Unternehmen vergeben werden, die bei Angebotsabgabe
erklären ihren Arbeitnehmer(innen) bei Ausführung der Leistung Mindestentgelte nach dem
Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG), dem Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) oder nach
für repräsentativ erklärten Tarifverträgen zu zahlen.
Liegt eine entsprechende tarifliche oder gesetzliche Regelung nicht vor oder ist sie geringer als das
vergabespezifische Mindestentgelt von 8,50 €/Std., so ist dieses zu fordern.
Für Zahlungen gilt die VOB/B.
Die Zuschlags- und Bindefrist gilt bis zum: 29.03.2016
Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind nur im Rahmen der o. a. Festlegungen zulässig.
Nachprüfungsstelle im Sinne des § 21 VOB/A ist die Kommunalaufsichtsbehörde beim Landkreis
Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich.
Die Submissionsverhandlung findet am Dienstag, den 01.03.2016 um 11:30 Uhr statt.
Aurich, den 12.02.2016
Der Bürgermeister
Im Auftrage
gez. Harms