Geschäftsordnung des Rektorats der Hochschule Heilbronn

Geschäftsordnung
des Rektorats
der Hochschule Heilbronn
– Technik - Wirtschaft - Informatik –
Stand 16.06.2015
§ 1 Mitglieder des Rektorats
Dem Rektorat der Hochschule Heilbronn gehören an
• der Rektor als Leitung des Rektorats,
• der Kanzler für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung,
• drei weitere nebenamtliche Prorektorinnen oder Prorektoren für die Geschäftsbereiche
o Studentische Angelegenheiten, Internationalisierung und Fundraising
o Studium und Lehre
o Forschung und Transfer
§ 2 Grundsätze der Zusammenarbeit
Das kollegiale Rektorat leitet die Hochschule.
Der Rektor legt die Richtlinien für die Erledigung der Aufgaben des Rektorats fest. Die Richtlinien sind für alle Rektoratsmitglieder verbindlich und werden von diesen in ihrem Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung verwirklicht.
Der Rektor hat das Recht und die Pflicht, auf die Durchführung der Richtlinien zu achten und auf
die Einheitlichkeit des Auftritts nach Außen hinzuwirken.
Äußerungen von Rektoratsmitgliedern, die in der Öffentlichkeit erfolgen oder die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen mit den Beschlüssen des Rektorats in Einklang stehen.
§ 3 Geschäfte der laufenden Verwaltung
Jedes Rektoratsmitglied erledigt eigenständig die Geschäfte der laufenden Verwaltung in seinem Geschäftsbereich unter Beachtung folgender Rechte und Pflichten:
• Repräsentation der Hochschule,
• Vertretung und Vernetzung der Hochschule in den zugeordneten Aufgabenfeldern,
• Umsetzung der im SEP und in den Strategiegesprächen vereinbarten Zielsetzungen und
Maßnahmen,
• Durchführung von Maßnahmen des Qualitätsmanagements,
• Führung des zugeordneten Personals,
• Verteilung und Bewirtschaftung der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel und Flächen,
• Berichterstattung im Rektorat.
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Soweit bei einer Aufgabe der laufenden Verwaltung mehrere Geschäftsbereiche berührt sind,
nimmt das federführende Rektoratsmitglied diese in enger Abstimmung mit den übrigen beteiligten Rektoratsmitgliedern wahr. Kann in einer Angelegenheit aufgrund von Meinungsverschiedenheiten eine einvernehmliche Lösung nicht herbeigeführt werden, entscheidet der Rektor,
sofern nicht Gremien bei der Entscheidungsfindung einzubeziehen sind.
§ 4 Angelegenheiten von übergeordneter Bedeutung
Über Angelegenheiten von übergeordneter Bedeutung für die Hochschule entscheidet das Rektorat (vgl. § 6).
§ 5 Aufgabenverteilung
Die Aufgaben des Rektorats werden wie folgt den einzelnen Geschäftsbereichen zugeordnet.
Das Rektorat kann mit Zustimmung des Rektors im Einzelfall eine hiervon abweichende Zuständigkeit beschließen.
Geschäftsbereich des Rektors:
• Strategische Ausrichtung der HHN
• Vertretung der Hochschule: Vertretung qua Amt, insbesondere:
o Vertretung im Studierendenwerk Heidelberg
o Vertretung in Hochschulverbänden (HRK, RKH, HfSW)
o Mitgliedschaften
 Förderkreis der HHN
 Aufsichtsrat Experimenta
 Aufsichtsrat AIM
 Stiftung Würth
 Stiftung Hohenlohe Kreis
 Hochschulstiftung (Stiftung der Hochschule Heilbronn)
 Fachhochschulstiftung Schwäbisch Hall
 Gesellschafterversammlung HILL
• Netzwerkarbeit
o Kontaktpflege zu Stadt, Landkreisen (Heilbronn-Franken und Hohenlohe) und Land
BW
o Kontaktpflege mit Förderern der Hochschule Heilbronn (Stiftungen, Wirtschaft)
o Kontaktpflege mit Universitäten und DHBW
o Repräsentation der HHN bei offiziellen Anlässen (Politik, Wirtschaft, Stiftungswesen)
• Vorsitzender des Rektorats
o Vorbereitung und Leitung der Sitzungen des Rektorats
o Vorbereitung und Leitung der Sitzungen der erweiterten Hochschulleitung
• Vorsitzender des Senats
• Ausübender des Hausrechts, verantwortlich für die Ordnung der Hochschule
o Kann delegiert werden.
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• Hochschulentwicklung
o Strategieentwicklung
(Koordination der Strategiearbeit an der Hochschule, z.B. SEP, Strategiegespräche,
Entwicklung der Standorte)
o Organisationsentwicklung
(Unterstützung bei strukturellen und sozialen Veränderungen, z.B. Prozessverbesserungen, Weiterentwicklung der Führungskultur)
o Personalentwicklung
(Förderung und Qualifizierung der Beschäftigten der Hochschule, z.B. durch Weiterbildung, Jahres Feedback Gespräch, Leistungsprämien, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Führungskräfteförderprogramm)
• Kommunikation
o Pressestelle
 Externe Kommunikation
 Interne Kommunikation
o Internetauftritt der Hochschule
o Veranstaltungsmanagement
o Career Service
o Existenzgründung
o Alumniarbeit
• Marketing
o Unterstützung und Förderung Marktorientierung des Studienangebots
o Unterstützung und Förderung Marktorientierte Profilierung der Fakultäten / Hochschule
o Informationsbereitstellung für die Gremien
o Einbindung in die Gremienarbeit hierzu
• Fundraising (in Zusammenarbeit mit Prorektorat Studentische Angelegenheiten…)
• Berufungsgespräche/-verhandlungen
o Festlegung von Berufungszulagen
•
Bleibeverhandlungen
o Festlegung von Bleibezulagen
• Zuständigkeit für alle Angelegenheiten, die dem Rektorat obliegen und für die in dieser
Geschäftsordnung nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit festgelegt ist.
Geschäftsbereich des Kanzlers:
• Finanzmanagement
o Beauftragter für den Haushalt, Haushaltsführung
o Finanzplanung / Budgetierung
o Finanzberichtswesen
o Verwaltung Körperschaftsvermögen
• Personalmanagement
o Recruiting / Personalmarketing
 Einstellungen
 Ablaufbegleitung von Berufungsverfahren
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Personalplanung (gegenüber MWK)
Beamten- und arbeitsrechtliche Angelegenheiten
Personalberichtswesen
Zusammenarbeit mit dem Personalrat (Vierteljahresgespräch Teilnahme: Rektor)
• Facility Management
o Flächen- und Raumplanung
o Bewirtschaftung und Betrieb aller Gebäude und Flächen
o Instandhaltung der Hochschule
o Arbeitssicherheit
• Betreuung von Bauprojekten, bauliche Entwicklung
• Akademische Abteilung
o Studierendensekretariat
 Zulassung, Exmatrikulation
 Umsetzung der Zulassungssatzungen
o Prüfungsamt (incl. Externen Prüfungsordnungen)
 Prüfungszulassung und Prüfungsverwaltung
 Umsetzung der Studien- und Prüfungsordnungen
• Zuständigkeit für folgende Aufgaben und Zentrale Einrichtungen
o Informations- und Medienzentrum (IMZ)
 Rechenzentrum (inkl. Wissenschaftliche Leitung des Rechenzentrums)
 Verwaltungs-DV
 Bibliothek
o Umweltmanagement und Nachhaltigkeit
• Vertretung und Beratung des Rektorats in juristischen Fragen
Geschäftsbereich des Prorektors für Studium und Lehre:
• Koordination von Studium und Lehre
o Grundständige Lehre (Bachelor Studiengänge, konsekutive Masterstudiengänge)
 Auch: Teilzeit-Modelle, Kooperative Studienmodell, Diversity in der Lehre
o Weiterbildung
 Inhouse Angebote
 Externe Angebote (HILL, VGU…)
- Auch: Schnittstelle Externenprüfung
 Weiterbildungskonzept der Hochschule (Profilierung Hochschule als Einrichtung für lebenslanges Lernen)
 Verantwortung als Vertreter des Gesellschafters HHN für HILL
o Strategische Studienprogrammplanung (in Zusammenarbeit mit Rektor und den zuständigen Stellen)
 Senatsausschuss Studienangebot, Studium und Lehre (SSL)
o Qualitätsmanagement in Studium und Lehre, Lehrcontrolling
 Akkreditierung (National und International)
 Prüfung von Zulassungssatzungen und Studien- und Prüfungsordnungen
 Koordination der ordnungsgemäßen Lehre
- Entscheidungsvorbereitung zur Genehmigung der Deputatsnachlässe
- Kapazitätsbestimmung nach KapVO für ZZVO-HAW
 Koordination von hochschulexternen Untersuchungen zu Studium und Lehre
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o Studienbetrieb
 Stundenplanung inkl. Hörsaalplanung
 Prüfungsplanung und Prüfungsaufsichtsplanung
 Studium unterstützende Angebote (z. B. kooperative Studienangebote, studentisches Mentoring, Studienmodelle individueller Geschwindigkeit)
•
Lenkung folgender zentralen Einrichtungen und Gremien
o Senatsausschuss Computer Aided Engineering (CAE)
o Institut für mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen (IFG)
o Institut Zentrum für Studium und Lehre (ZfSL)
 Studienberatung
o Zentraler Prüfungsausschuss (ZPA)
•
Weitere Zuständigkeiten
o Ansprechpartner für Fragen des Prüfungsrechts
o Widerspruchswesen
o Ansprechpartner für Fragen der EU-Richtlinien, KMK-Vereinbarungen und Beschlüsse der Akkreditierungsrats
Geschäftsbereich des Prorektors für Forschung und Transfer:
• Koordination Forschung und Transfer
o Weiterentwicklung der Forschungsschwerpunkte und Kompetenzfelder
o Koordination von Forschungsinstituten, assoziierten Instituten und Transferzentren
(inkl. Steinbeis-Transferzentren)
o Entwicklung der Standorte KÜN und SHA
• Zuständigkeit für folgende Aufgaben und Zentrale Einrichtungen
o Leitung des Instituts für angewandte Forschung (IAF)
 Lenkungsausschuss Forschung
 Unterstützung bei der Einwerbung und Abwicklung von Drittmittelprojekten
 Management der dezidierten Forschungsflächen
 Forschungsberichtwesen
 Forschungscontrolling
 Genehmigung und formale Abwicklung von Forschungs- und Weiterbildungssemestern nach LHG §49 Absatz 6
o Koordinierungsstelle Forschungstransfer, Öffentliche Ausschreibungen
o Förderung des akademischen Nachwuchses (Master Studierende und Doktorandinnen und Doktoranden) und neu berufener Professorinnen und Professoren
o Wissenschaftskommunikation (in Verbindung mit der Kommunikationsabteilung des
Rektors)
o Zusammenarbeit mit Prorektorat Studium und Lehre - Einfluss von Forschung auf
gute Lehre
o QM System für Forschung
o Patente, Schutzrechte und IP Management,
o Förderung von Verbundforschung, insbesondere EU Projekte
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Geschäftsbereich der Prorektorin für Studentische Angelegenheiten, Internationalisierung und Fundraising:
•
Studentische Angelegenheiten
o Zusammenarbeit mit der Verfassten Studierendenschaft
o Zusammenarbeit mit dem Studierendenwerk
•
Steuerung der studentischen Beratungsangebote (nicht die Lehre betreffend)
•
Steuerung des studentischen Servicebüros
•
Inlandsstipendien (Deutschlandstipendien, Unternehmerstipendien, Stifterstipendien)
•
Fundraising – Zusammenarbeit mit Rektor
•
Vertretung des Rektors im Förderkreis
•
Steuerung International Office
o Betreuung der Kooperationen mit internationalen Partnern
o Studierendenaustausch
o Auslandsstipendien (Erasmus, Promos, BW-Stipendien, Stifterstipendien)
•
Degree Seekings Students (Zusammenarbeit mit Studium und Lehre – Programmangebote)
o Erhöhung der Bildungsausländer zur Auslastung der Studiengänge
o Rekrutierung in Zusammenarbeit mit K+M
o Betreuung Degree Seekings (Welcome)
o Study and Work (Welcome and stay)
o Zusammenarbeit mit Stadt (Integrationsbüro), Agentur für Arbeit, Wirtschaftsförderung der Region, IHK, Unternehmen
•
Gleichstellung, Familie, Diversität
•
Studium mit Behinderung
•
Mentoringprogramme mit der Wirtschaft
§ 6 Sitzungen des Rektorats
Der Rektor lädt unter Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen des Rektorats ein. Die Rektoratsmitglieder benennen rechtzeitig im Vorfeld die Punkte, die in der Sitzung behandelt werden
sollen.
Das Rektorat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Rektoratsmitglieder an der Sitzung teilnehmen. Die Rektoratsmitglieder können sich im Falle ihrer Abwesenheit durch ein anderes
Rektoratsmitglied oder durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter ihres Geschäftsbereichs
vertreten lassen (ohne Stimmrecht).
Beschlüsse müssen grundsätzlich einstimmig gefasst sein (Wording: Einstimmiger Beschluss).
Kommt es bei einem Antrag zu keinem einstimmigen Beschluss, so ist dann einstimmig der
Beschluss zu fassen, dass in diesem Fall die einfache Stimmenmehrheit gilt (Mehrheitsbeschluss). Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Rektors den Ausschlag.
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Das Rektorat kann weitere Personen ohne Stimmrecht zu den Rektoratssitzungen hinzuziehen.
Hierzu zählen insbesondere interne oder externe Fachexpertinnen oder Fachexperten, die zu
einzelnen Tagesordnungspunkten angehört werden sollen, sowie Gäste.
Die Sitzungen des Rektorats sind vertraulich. Insbesondere sind Mitteilungen über Äußerungen
einzelner Rektoratsmitglieder und über das Stimmenverhältnis bei Abstimmungen nur mit Ermächtigung des Rektors zulässig.
Über die Beratungen in den Rektoratssitzungen wird ein Protokoll erstellt, welches die gefassten
Beschlüsse enthält. Das Protokoll ist vertraulich. Zu jedem Beschluss wird festgelegt, welchem
Personenkreis dieser bekannt gegeben und durch welches Rektoratsmitglied informiert wird.
§ 7 Vertretungsregelung
Die Mitglieder des Rektorats werden wie folgt vertreten:
Rektoratsmitglied
1. Vertretung
2. Vertretung
Rektor/in
Prorektor für Studium und Lehre
Prorektorin für Studentische Angelegenheiten und Internationalisierung
Kanzler
Rektor
Stellvertreter/in aus
der Verwaltung
Prorektor für Studium und Lehre
Prorektorin für Studentische Angelegenheiten und Internationalisierung
Prorektor für Forschung und Transfer
Prorektorin für Studentische Angelegenheiten und Internationalisierung
3. Vertretung
4. Vertretung
Prorektor für
Forschung und
Transfer
Kanzler
Prorektor für Forschung und Transfer
Rektor
Kanzler
Rektor
Prorektorin für Studentische Angelegenheiten und Internationalisierung
Prorektor für
Studium und
Lehre
Kanzler
Prorektor für Forschung und Transfer
Prorektor für Studium und Lehre
Rektor
Kanzler
§ 8 Zusammenarbeit zwischen dem Rektorat und den Dekaninnen und Dekanen der Fakultäten
Zwischen dem Rektorat und den Dekaninnen und Dekanen der Fakultäten finden regelmäßige
Sitzungen über die wesentlichen Angelegenheiten der Hochschule und der Fakultäten statt
(„Erweiterte Hochschulleitung“) mit dem Ziel, eine einheitliche und aufeinander abgestimmte
Geschäftsführung der Hochschule zu gewährleisten.
Das Rektorat kann einzelne Aufgaben zur Wahrnehmung an die Dekaninnen und Dekane der
Fakultäten übertragen.
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§ 9 In-Kraft-Treten
Die Geschäftsordnung tritt am 01.07.2015 in Kraft.
Heilbronn, den 16.06.2015
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Rektor
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Kanzler
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Prorektor für Forschung
und Transfer
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Prorektorin für Studentische
Angelegenheiten,
Internationalisierung und
Fundraising
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Prorektor für
Studium und Lehre