Geschäftsordnung des Rektorats der Hochschule Heilbronn – Technik - Wirtschaft - Informatik – Stand 16.06.2015 § 1 Mitglieder des Rektorats Dem Rektorat der Hochschule Heilbronn gehören an • der Rektor als Leitung des Rektorats, • der Kanzler für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung, • drei weitere nebenamtliche Prorektorinnen oder Prorektoren für die Geschäftsbereiche o Studentische Angelegenheiten, Internationalisierung und Fundraising o Studium und Lehre o Forschung und Transfer § 2 Grundsätze der Zusammenarbeit Das kollegiale Rektorat leitet die Hochschule. Der Rektor legt die Richtlinien für die Erledigung der Aufgaben des Rektorats fest. Die Richtlinien sind für alle Rektoratsmitglieder verbindlich und werden von diesen in ihrem Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung verwirklicht. Der Rektor hat das Recht und die Pflicht, auf die Durchführung der Richtlinien zu achten und auf die Einheitlichkeit des Auftritts nach Außen hinzuwirken. Äußerungen von Rektoratsmitgliedern, die in der Öffentlichkeit erfolgen oder die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen mit den Beschlüssen des Rektorats in Einklang stehen. § 3 Geschäfte der laufenden Verwaltung Jedes Rektoratsmitglied erledigt eigenständig die Geschäfte der laufenden Verwaltung in seinem Geschäftsbereich unter Beachtung folgender Rechte und Pflichten: • Repräsentation der Hochschule, • Vertretung und Vernetzung der Hochschule in den zugeordneten Aufgabenfeldern, • Umsetzung der im SEP und in den Strategiegesprächen vereinbarten Zielsetzungen und Maßnahmen, • Durchführung von Maßnahmen des Qualitätsmanagements, • Führung des zugeordneten Personals, • Verteilung und Bewirtschaftung der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel und Flächen, • Berichterstattung im Rektorat. Seite 1 von 8 Hochschule Heilbronn Max-Planck-Str. 39 74081 Heilbronn Telefon 07131 504-200 Telefax 07131 504-14 200 E-Mail [email protected] Soweit bei einer Aufgabe der laufenden Verwaltung mehrere Geschäftsbereiche berührt sind, nimmt das federführende Rektoratsmitglied diese in enger Abstimmung mit den übrigen beteiligten Rektoratsmitgliedern wahr. Kann in einer Angelegenheit aufgrund von Meinungsverschiedenheiten eine einvernehmliche Lösung nicht herbeigeführt werden, entscheidet der Rektor, sofern nicht Gremien bei der Entscheidungsfindung einzubeziehen sind. § 4 Angelegenheiten von übergeordneter Bedeutung Über Angelegenheiten von übergeordneter Bedeutung für die Hochschule entscheidet das Rektorat (vgl. § 6). § 5 Aufgabenverteilung Die Aufgaben des Rektorats werden wie folgt den einzelnen Geschäftsbereichen zugeordnet. Das Rektorat kann mit Zustimmung des Rektors im Einzelfall eine hiervon abweichende Zuständigkeit beschließen. Geschäftsbereich des Rektors: • Strategische Ausrichtung der HHN • Vertretung der Hochschule: Vertretung qua Amt, insbesondere: o Vertretung im Studierendenwerk Heidelberg o Vertretung in Hochschulverbänden (HRK, RKH, HfSW) o Mitgliedschaften Förderkreis der HHN Aufsichtsrat Experimenta Aufsichtsrat AIM Stiftung Würth Stiftung Hohenlohe Kreis Hochschulstiftung (Stiftung der Hochschule Heilbronn) Fachhochschulstiftung Schwäbisch Hall Gesellschafterversammlung HILL • Netzwerkarbeit o Kontaktpflege zu Stadt, Landkreisen (Heilbronn-Franken und Hohenlohe) und Land BW o Kontaktpflege mit Förderern der Hochschule Heilbronn (Stiftungen, Wirtschaft) o Kontaktpflege mit Universitäten und DHBW o Repräsentation der HHN bei offiziellen Anlässen (Politik, Wirtschaft, Stiftungswesen) • Vorsitzender des Rektorats o Vorbereitung und Leitung der Sitzungen des Rektorats o Vorbereitung und Leitung der Sitzungen der erweiterten Hochschulleitung • Vorsitzender des Senats • Ausübender des Hausrechts, verantwortlich für die Ordnung der Hochschule o Kann delegiert werden. Seite 2 von 3 • Hochschulentwicklung o Strategieentwicklung (Koordination der Strategiearbeit an der Hochschule, z.B. SEP, Strategiegespräche, Entwicklung der Standorte) o Organisationsentwicklung (Unterstützung bei strukturellen und sozialen Veränderungen, z.B. Prozessverbesserungen, Weiterentwicklung der Führungskultur) o Personalentwicklung (Förderung und Qualifizierung der Beschäftigten der Hochschule, z.B. durch Weiterbildung, Jahres Feedback Gespräch, Leistungsprämien, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Führungskräfteförderprogramm) • Kommunikation o Pressestelle Externe Kommunikation Interne Kommunikation o Internetauftritt der Hochschule o Veranstaltungsmanagement o Career Service o Existenzgründung o Alumniarbeit • Marketing o Unterstützung und Förderung Marktorientierung des Studienangebots o Unterstützung und Förderung Marktorientierte Profilierung der Fakultäten / Hochschule o Informationsbereitstellung für die Gremien o Einbindung in die Gremienarbeit hierzu • Fundraising (in Zusammenarbeit mit Prorektorat Studentische Angelegenheiten…) • Berufungsgespräche/-verhandlungen o Festlegung von Berufungszulagen • Bleibeverhandlungen o Festlegung von Bleibezulagen • Zuständigkeit für alle Angelegenheiten, die dem Rektorat obliegen und für die in dieser Geschäftsordnung nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit festgelegt ist. Geschäftsbereich des Kanzlers: • Finanzmanagement o Beauftragter für den Haushalt, Haushaltsführung o Finanzplanung / Budgetierung o Finanzberichtswesen o Verwaltung Körperschaftsvermögen • Personalmanagement o Recruiting / Personalmarketing Einstellungen Ablaufbegleitung von Berufungsverfahren Seite 3 von 3 o o o o Personalplanung (gegenüber MWK) Beamten- und arbeitsrechtliche Angelegenheiten Personalberichtswesen Zusammenarbeit mit dem Personalrat (Vierteljahresgespräch Teilnahme: Rektor) • Facility Management o Flächen- und Raumplanung o Bewirtschaftung und Betrieb aller Gebäude und Flächen o Instandhaltung der Hochschule o Arbeitssicherheit • Betreuung von Bauprojekten, bauliche Entwicklung • Akademische Abteilung o Studierendensekretariat Zulassung, Exmatrikulation Umsetzung der Zulassungssatzungen o Prüfungsamt (incl. Externen Prüfungsordnungen) Prüfungszulassung und Prüfungsverwaltung Umsetzung der Studien- und Prüfungsordnungen • Zuständigkeit für folgende Aufgaben und Zentrale Einrichtungen o Informations- und Medienzentrum (IMZ) Rechenzentrum (inkl. Wissenschaftliche Leitung des Rechenzentrums) Verwaltungs-DV Bibliothek o Umweltmanagement und Nachhaltigkeit • Vertretung und Beratung des Rektorats in juristischen Fragen Geschäftsbereich des Prorektors für Studium und Lehre: • Koordination von Studium und Lehre o Grundständige Lehre (Bachelor Studiengänge, konsekutive Masterstudiengänge) Auch: Teilzeit-Modelle, Kooperative Studienmodell, Diversity in der Lehre o Weiterbildung Inhouse Angebote Externe Angebote (HILL, VGU…) - Auch: Schnittstelle Externenprüfung Weiterbildungskonzept der Hochschule (Profilierung Hochschule als Einrichtung für lebenslanges Lernen) Verantwortung als Vertreter des Gesellschafters HHN für HILL o Strategische Studienprogrammplanung (in Zusammenarbeit mit Rektor und den zuständigen Stellen) Senatsausschuss Studienangebot, Studium und Lehre (SSL) o Qualitätsmanagement in Studium und Lehre, Lehrcontrolling Akkreditierung (National und International) Prüfung von Zulassungssatzungen und Studien- und Prüfungsordnungen Koordination der ordnungsgemäßen Lehre - Entscheidungsvorbereitung zur Genehmigung der Deputatsnachlässe - Kapazitätsbestimmung nach KapVO für ZZVO-HAW Koordination von hochschulexternen Untersuchungen zu Studium und Lehre Seite 4 von 3 o Studienbetrieb Stundenplanung inkl. Hörsaalplanung Prüfungsplanung und Prüfungsaufsichtsplanung Studium unterstützende Angebote (z. B. kooperative Studienangebote, studentisches Mentoring, Studienmodelle individueller Geschwindigkeit) • Lenkung folgender zentralen Einrichtungen und Gremien o Senatsausschuss Computer Aided Engineering (CAE) o Institut für mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen (IFG) o Institut Zentrum für Studium und Lehre (ZfSL) Studienberatung o Zentraler Prüfungsausschuss (ZPA) • Weitere Zuständigkeiten o Ansprechpartner für Fragen des Prüfungsrechts o Widerspruchswesen o Ansprechpartner für Fragen der EU-Richtlinien, KMK-Vereinbarungen und Beschlüsse der Akkreditierungsrats Geschäftsbereich des Prorektors für Forschung und Transfer: • Koordination Forschung und Transfer o Weiterentwicklung der Forschungsschwerpunkte und Kompetenzfelder o Koordination von Forschungsinstituten, assoziierten Instituten und Transferzentren (inkl. Steinbeis-Transferzentren) o Entwicklung der Standorte KÜN und SHA • Zuständigkeit für folgende Aufgaben und Zentrale Einrichtungen o Leitung des Instituts für angewandte Forschung (IAF) Lenkungsausschuss Forschung Unterstützung bei der Einwerbung und Abwicklung von Drittmittelprojekten Management der dezidierten Forschungsflächen Forschungsberichtwesen Forschungscontrolling Genehmigung und formale Abwicklung von Forschungs- und Weiterbildungssemestern nach LHG §49 Absatz 6 o Koordinierungsstelle Forschungstransfer, Öffentliche Ausschreibungen o Förderung des akademischen Nachwuchses (Master Studierende und Doktorandinnen und Doktoranden) und neu berufener Professorinnen und Professoren o Wissenschaftskommunikation (in Verbindung mit der Kommunikationsabteilung des Rektors) o Zusammenarbeit mit Prorektorat Studium und Lehre - Einfluss von Forschung auf gute Lehre o QM System für Forschung o Patente, Schutzrechte und IP Management, o Förderung von Verbundforschung, insbesondere EU Projekte Seite 5 von 3 Geschäftsbereich der Prorektorin für Studentische Angelegenheiten, Internationalisierung und Fundraising: • Studentische Angelegenheiten o Zusammenarbeit mit der Verfassten Studierendenschaft o Zusammenarbeit mit dem Studierendenwerk • Steuerung der studentischen Beratungsangebote (nicht die Lehre betreffend) • Steuerung des studentischen Servicebüros • Inlandsstipendien (Deutschlandstipendien, Unternehmerstipendien, Stifterstipendien) • Fundraising – Zusammenarbeit mit Rektor • Vertretung des Rektors im Förderkreis • Steuerung International Office o Betreuung der Kooperationen mit internationalen Partnern o Studierendenaustausch o Auslandsstipendien (Erasmus, Promos, BW-Stipendien, Stifterstipendien) • Degree Seekings Students (Zusammenarbeit mit Studium und Lehre – Programmangebote) o Erhöhung der Bildungsausländer zur Auslastung der Studiengänge o Rekrutierung in Zusammenarbeit mit K+M o Betreuung Degree Seekings (Welcome) o Study and Work (Welcome and stay) o Zusammenarbeit mit Stadt (Integrationsbüro), Agentur für Arbeit, Wirtschaftsförderung der Region, IHK, Unternehmen • Gleichstellung, Familie, Diversität • Studium mit Behinderung • Mentoringprogramme mit der Wirtschaft § 6 Sitzungen des Rektorats Der Rektor lädt unter Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen des Rektorats ein. Die Rektoratsmitglieder benennen rechtzeitig im Vorfeld die Punkte, die in der Sitzung behandelt werden sollen. Das Rektorat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Rektoratsmitglieder an der Sitzung teilnehmen. Die Rektoratsmitglieder können sich im Falle ihrer Abwesenheit durch ein anderes Rektoratsmitglied oder durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter ihres Geschäftsbereichs vertreten lassen (ohne Stimmrecht). Beschlüsse müssen grundsätzlich einstimmig gefasst sein (Wording: Einstimmiger Beschluss). Kommt es bei einem Antrag zu keinem einstimmigen Beschluss, so ist dann einstimmig der Beschluss zu fassen, dass in diesem Fall die einfache Stimmenmehrheit gilt (Mehrheitsbeschluss). Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Rektors den Ausschlag. Seite 6 von 3 Das Rektorat kann weitere Personen ohne Stimmrecht zu den Rektoratssitzungen hinzuziehen. Hierzu zählen insbesondere interne oder externe Fachexpertinnen oder Fachexperten, die zu einzelnen Tagesordnungspunkten angehört werden sollen, sowie Gäste. Die Sitzungen des Rektorats sind vertraulich. Insbesondere sind Mitteilungen über Äußerungen einzelner Rektoratsmitglieder und über das Stimmenverhältnis bei Abstimmungen nur mit Ermächtigung des Rektors zulässig. Über die Beratungen in den Rektoratssitzungen wird ein Protokoll erstellt, welches die gefassten Beschlüsse enthält. Das Protokoll ist vertraulich. Zu jedem Beschluss wird festgelegt, welchem Personenkreis dieser bekannt gegeben und durch welches Rektoratsmitglied informiert wird. § 7 Vertretungsregelung Die Mitglieder des Rektorats werden wie folgt vertreten: Rektoratsmitglied 1. Vertretung 2. Vertretung Rektor/in Prorektor für Studium und Lehre Prorektorin für Studentische Angelegenheiten und Internationalisierung Kanzler Rektor Stellvertreter/in aus der Verwaltung Prorektor für Studium und Lehre Prorektorin für Studentische Angelegenheiten und Internationalisierung Prorektor für Forschung und Transfer Prorektorin für Studentische Angelegenheiten und Internationalisierung 3. Vertretung 4. Vertretung Prorektor für Forschung und Transfer Kanzler Prorektor für Forschung und Transfer Rektor Kanzler Rektor Prorektorin für Studentische Angelegenheiten und Internationalisierung Prorektor für Studium und Lehre Kanzler Prorektor für Forschung und Transfer Prorektor für Studium und Lehre Rektor Kanzler § 8 Zusammenarbeit zwischen dem Rektorat und den Dekaninnen und Dekanen der Fakultäten Zwischen dem Rektorat und den Dekaninnen und Dekanen der Fakultäten finden regelmäßige Sitzungen über die wesentlichen Angelegenheiten der Hochschule und der Fakultäten statt („Erweiterte Hochschulleitung“) mit dem Ziel, eine einheitliche und aufeinander abgestimmte Geschäftsführung der Hochschule zu gewährleisten. Das Rektorat kann einzelne Aufgaben zur Wahrnehmung an die Dekaninnen und Dekane der Fakultäten übertragen. Seite 7 von 3 § 9 In-Kraft-Treten Die Geschäftsordnung tritt am 01.07.2015 in Kraft. Heilbronn, den 16.06.2015 ............................ Rektor ............................. Kanzler ........................................ Prorektor für Forschung und Transfer ........................................... Prorektorin für Studentische Angelegenheiten, Internationalisierung und Fundraising Seite 8 von 3 .................................... Prorektor für Studium und Lehre
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